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ZLitung
St. 163 65.8tM
Marburg a.Labn
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ArMag, ttn 15.8ull 1930
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Anzeiger für (das frühere kurhessische) Oberhessen
Anzeiger der amtlichen Bekanntmachungen für Stadt rrnd Kreis Marburg
Artikel 48 uMklmSW?
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Zn der gestrigen Besprechung der Finanzsachverständigen der Regierungsparteien hat man sich, vorbehaltlich der Zustimmung der einzelnen Fraktionen, auf folgenden Jnitiattvgesetzentwurf geeinigt:
8 1. Die Gemeinden sind berechügt und in den Fällen des § 3 verpflichtet, von allen im Eemeindebezirk wohnenden Personen, die über 20 Jahre alt find, eine Bür- gersteuer zu erheben. Die Steuer darf nicht erhoben werden von Personen, die seit einem Monat vor dem Stichtag (10. Oktober eines jeden Jahres) laufend öffentliche Fürsorge genießen, und von Krisenfürsorgenempfängern, deren Personenkreis noch näher bestimmt werden soll. Der Reichsfinanzminister ist ermächtigt, mit Zustimmung des Reichsrats weitere Personenkreise von der Steuerpflicht zu befreien.
§ 2. Die Höhe der Bürgerfteuer wird von den Ländern bestimmt (Landessatz), jedoch nicht weniger als 6 R-K für das Jahr. Der Landessatz ermäßigt sich auf die Hälfte der Personen, die einkommensteuerfrei sind, und für die Ehefrau. Eine an- derweiüge Staffelung ist ausgeschlosien.
§ 3. Wenn für das Rechnungsjahr 1930 in einer Gemeinde die Gemeindegrundsteuer oder die Eemeindewerbesteuer über den bis zum 1. Juli 1930 beschlossenen Satz erhöht wird, ist die Gemeinde verpflichtet, für dieses Rechnungsjahr die Bürgersteuer einzuführen. Vom Rechnungsjahr 1931 ab bis zum Inkrafttreten des Erund- steuerrahmengesetzes ist die Gemeinde verpflichtet, die Bürgersteuer einzuführen, wenn für die Eemeindegrundsteuer oder die Eemeindegewerbesteuer der am 1. Juli 1930 beschloßene Satz überschritten wird, oder für die Eemeindegewerbesteuer beschloßene Satz den Landesdurchschnitt übersteigt: in diesem Falle ist, wenn der Landesdurchschnitt um nicht mehr als 150 v. H. überschritten wird, für das gleiche Rechnungsjahr die Bürgerfteuer mit einem Zuschlag von 50 v. H. zum Landessatz zu erheben, um mehr als 150 v. H. jedoch nicht mehr als 200 v. H. mit einem Zuschlag von 100 v. H. um mehr als 200 v. H. mit einem Zuschlag von 150 v. H.
Die Landesregierung stellt die Höhe des Landesdurchschnitts der Eemeindegrund- steuern und der Eemeindegewerbesteuern fest; sie bestimmt ferner, in welcher Weise in den Gemeinden die Höhe der Eemeindegrundsteuer und der Eemeindegewerbesteuer zu ermitteln ist.
§ 4. Inwieweit im Rahmen der Ee- meindefinanzierungsgesetzgebung eine Senkung der Realsteuern eintritt, wird durch ein besonderes Reichsgesetz bestimmt werden. Durch ein besonderes Reichsgesetz wird die Verkoppelung der Zuschläge zur Bürgersteuer mit der Höhe der Realsteuergesetze für die Zeit nach dem Inkrafttreten des Erundsteuerrahmengesetzes und des Gewerbesteuer-Rahmengesetzes geregelt werden.
§ 5. Der Reichsfinanzminister ist ermächtigt, mit Zustimmung des Reichsrats Bestimmungen zur Durchführung der Paragraphen 1—4 zu erlaßen; in den Durch- Mhrungsbestimmungen sind insbesondere Bestimmungen über die Fälligkeit und die Verwaltung der Bürgersteuer zu treffen.
Die Zusage der Regierungsparteien.
Wie das Nachrichtenbüro des Vdz. hört, w die Deutsche Volksparten der modifi- Aerten Bürgersteuer zugestimmt. Das Zentrum und die Demokraten haben zwar Bedenken ausgesprochen, werden jedoch die Steuer an ihren Fraktionen nicht scheitln laßen. Diese Bedenken bestehen beim Zentrum vor allem noch deshalb, weil
einer von ihm gewünschten S t a f f e l u ng bei der Vürgerabgabe nicht stattgegeben worden ist. Die Wirtschaftspartei stimmte gleichfalls im Prinzip zu, hätte jedoch gern Näheres über die Auswirkungen des Gesetzes erfahren. Die Bayrische Volkspartei will nur zustimmen, wenn sonst eine volle Einigung erzielt wird.
Die Absage der Opposition.
In der gestrigen Fraktionssitzung der Deutschnationalen stellte der Fraktionsvorsitzende Abg. Dr. Oberfohren fest, daß die Fraktion an ihrer ablehnenden Stellung festhalte, und daß insbesondere die Bürgerfteuer auch nicht dem entspreche, was sich die Deutschnationalen darunter vorstellten.
Die Wirtschaftspartei fordert die Auflösung.
Berlin, 14. Zuli. Die Wirtschaftspartei hat im Reichstag einen Antrag eingebracht. in dem die Reichsregierung ersucht wird, den Reichspräsidenten zu bitten, daß im Falle der Ablehnnng der Deckungsvorlage und der Vorlagen über die Revision des Erwerbslosen- und Krankenkassenwesens und der Ausgaben- senknngsbestimmungen der Reichstag aufgelöst wird.. Durch den Antrag soll verhindert werden, daß der Artikel 48 in Anwendung gebracht wird, ohne daß der Reichstag aufgelöst wird.
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Langsameres Mmngstempo
ZrmikrelK und Utalten kommen W mtsegrn
ft. Paris. 15. Juli. In Beantwortung der französischen Rote an Italien über die beabsichtigten Flottennenbauten bis Dezember ds. Js. hat der italienische Botschafter in Paris dem Quai d'Orsay mitgeteilt, daß die italienische Regierung mit Genugtuung den französischen Vorschlag entgegengenommen habe und sich ebenfalls bereit erkläre, während desselben Zeitraumes keine neven Kriegsschiffe auf Kiel zu legen.
In der Pariser Preße wird diese französisch-italienische Uebereinstimmung mit großer Genugtuung verzeichnet, da man in ihr einen ersten Schritt zur Beilegung der bestehenden Schwierigkeiten sieht. Der „Petit Parisi en" schreibt: Diese 6 Monate laßen mehr als genügend Zeit, um sämtliche politischen Meinungsverschiedenheiten, die noch zwischen den beiden Ländern bestehen, beizulegen. Eine Aufgabe, die um so eher erfolgreich durchgeführt werden kann, wenn man den Kampf in der Preße endlich einstellt, der die gegenseitigen Beziehungen vergiftet. Das „I o u r n a l" weist darauf hin, die Londoner Klippe bestehe weiter, man habe sie vorläufig nur mehr neutralisiert.
Macdouald über die französisch-italienische Annäherung.
fk. London, 15. Juli. Macdo - nald erklärte am Montag auf eine Anfrage Kennworthys int Unterhaus, daß die
englische Regierung mit Befriedigung von den Vereinbarungen zwischen Frankreich und Italien zur Verwirklichung der Wiederaufnahme der Flottenverhandlungen Kenntnis genommen hätte. Eine Abänderung des italienischen Flottenprogramms von 1930 sei nicht erforderlich, da es lediglich die notwendigen Ersatzbauten im Rahmen der int Flottenvertrag Dprgelegenen Einschränkungen enthalte. Die Ausführung dieses Programms fei von allen Parteien auf der Londoner Flottenkonferenz in Aussicht genommen worden. Frankreich, Italien, Amerika und Japan seien sich darüber einig geworden, daß das italienische Flottenbauprogramm dem Flottenabkommen entspreche und keinen Wettbewerb darstelle.
Amerika und das Flottenabkommen.
fk. N e w y o r k, 15. Juli. Die Washingtoner Regierung setzt ihre ganze Energie ein, um die Ratifizierung des Flottenabkommens beim Senat durchzusetzen. Präsident Hoover wandte sich an den Senator Wadson, dem Ffthrer der Republikaner, und an den Auswärtigen Ausschuß des Senats mit der Bitte, ihr möglichstes zu tun, um die zustimmende Abstimmung bis zum 24. Juli zu ermöglichen. Es wurde beschloßen, alle abwesenden Senatoren telegraphisch aufzusordern. nach Washington zu kommen, damit die notwendige Anwesenheitsziffer erreicht werde.
toMSttgterting in EaWn?
Dresden, 14. Juli. Die Verhandlungen zwischen den bürgerlichen Parteien einschl. National sozia- listen zwecks Bildung einer Regierung in Sachsen wurden heute fortgesetzt. Die Demokraten und die Volksnatio- naleReichsvereinigung nahmen an den Verhandlungen wiederum n i ch 11 e i l. Die Parteien erklärten ihr Einverständnis mit der Wahl des früheren sächsischen deutschnationalen Wirtschaftsministers, Dr. Krug von Nidda, zum Ministerpräsidenten, so daß dieser bei der morgigen Wahl voraussichtlich mindestens 46 Stimmen auf sich vereinigen wird, während 49 zur absoluten Mehrheit erforderlich wären. Mit den Bolksnationa- l e n soll wegen ihrer Zustimmung zur Kandidatur Krug von Niddas noch verhandelt werden.
Sttahmtree im StinnttvrM
Verlin, 14. Juli. In der Berufungsverhandlung' des Stinnesprozeßes beantragte heute der Vertreter der Anklagebehörde gegen den Hauptangeklagten Hugo S t i n n e b eine Geldstrafe von 100 000 Mark, wobei 20 000 Mark als durch die Untersuchungshaft verbüßt gelten sollen. Bei den Angeklagten von W a l d o w und Bela Groß die in erster Instanz zu ie vier Monaten Gefängnis verurteilt worden waren, trat der Staatsanwalt für die Verwerfung der Berufungen ein. Gegen den Angeklagten Leo Hirsch beantragte er eine Geldstrafe von 800 Mark, wobei 1000 Mark als durch die Untersuchungshaft verbüßt gelten sollen. Der Strafantrag gegen den Angeklagten Roth- mann lautete auf 10 000 Mark Eeld- । strafe unter Anrechnung von 2000 Mark | auf die Untersuchungshaft.
AMviMl
Da die Reichstagsmehrheit sich bei Festsetzung der Tagesordnung für Dienstag dahin entschieden hat, die zweite Lesung des Deckungsprogramm der Reichsregierung am Dienstag nachmittag auf jeden Fall vorzunehmen, rechnet man in parlamentarischen Kreisen mit einer endgültigen Entscheidung über das Schicksal der Dek- kungsvorlagen bereits für Dienstagabend. Da nach der gegenwärtigen Lage nicht daran gezweifelt werden kann, daß sowohl die Deutschnationalen wie auch die Sozialdemokraten unter allen Umständen und mit allen Mitteln Opposition treiben werden, richtet man sich in Regierungskreisen schon jetzt darauf ein, daß das Kabinett mtt den hinter ihm stehenden Patteien in der Minderheit verbleibt. Sobald dies feststeht, was nach der Beendigung der Aussprache in der zweiten Lesung des Deckungsprogrammes der Fall sein dürste, ertoartet man aus den Reihen der Regierungsparteien einen Antrag auf Vertagung des Reichstages auf unbestimmte Zett, um nach Annahme dieses Antrages dem Kabinett die Anwendung des Ar- ttkels 48 zu ermöglichen. Von anderer Seite wird allerdings erklärt, daß das zu- standegekvmmene Kopfsteuettvmpromih zwischen den Regierungsparteien zunächst an den Steuerausschuh überwiesen würde. Diese Aeberweifung hätte jedoch nach Lage der Dinge nur parlamentarisch-taktischen Sinn. Sie würde darauf abzielen, noch einige Tage Zeit zu gewinnen zur Erledigung der anderen gesetzgeberischen Aufgaben, wie der Osthilfe, des Reichshaushalts, der Krankenversicherungsreform und anderer Fragen. Die überwiegende Auffassung in den Reihen der Regierungsparteien geht dahin, daß die Anwendung des Arttkels 48 unvermeidlich geworden ist. Man rechnet in den Kreisen der Regie- rungspatteien Wetter damit, daß die Deutschnattvnalen einem Antrag auf Vertagung des Reichstages auf unbestimmte Zeit zustimmen werden. Von unterrichteter Seite wird übrigens versichert, daß sachlich das gesamte Deckungsprogramm einschließlich der Ergänzungen zu § 163 der Arbeitslosenversicherung, der Kopfsteuer und des Zwanges zur Einsparung von „mindestens" 100 Millionen in den zu ermattenden Notverordnungen aufrechterhalten werden wird.
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Wahrscheinlich wird dem Reichstag schon morgen ein Initiativantrag auf Umgestaltung der Dank für Industrieobligationen zugehen. Wie wir aus pattamentattschen Kreisen erfahren, handelt es sich dabei um den Antrag eines Abgeordneten, der der Rechten angehött. Schon vor Monaten hat der bekannte Großindustrielle Silverber g Vorschläge über eine Umgestaltung der Bank gemacht, die später ihren Niederschlag in einem Gesetzentwurf fanden, mit dem auch bereits das Reichskabinett befaßt worden ist. Lange Zeit war dann die Angelegenheit nicht weiter behandell worden, bis sie jetzt durch den kommenden Initiativantrag erneut zum Gegenstand parlamentarischer Verhandlungen gemacht wird. Das bedeutsamste an den Plänen mit der Bank für Industrieobligationen besteht dann, daß man das Instttut künftig in den Dienst der Geldbeschaffung für die Landwirtschaft stellen will, daß also ein allmählicher Abbau der Industrieaufkommen herbeigefühtt werden wird. Künfttg sollen nur noch Betriebe mit einem Mindestkapital von 500 000 Matt herangezogen werden. Man rechnet damit, daß die letzte Industrierate im Jahre 1935 nur noch 40 Millionen RM. betragen wttd. Das Vermögen der Bank in Höhe von rund 600 Millionen RM. würde dann zur Hälfte in den Dienst der Geldbeschaffung für die LandwittsaMt gestellt werden, während der Rest auch weiterhin kleineren notleidenden Industrie- bettteben nutzbar gemacht würde. Aehn- liche Gedankengänge hat auch Paul Sil-