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ZLitung

St. 163 65.8tM

Marburg a.Labn

Rmiamr AmSoazkigrr

ArMag, ttn 15.8ull 1930

MM LaMSzeUung

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Anzeiger für (das frühere kurhessische) Oberhessen

Anzeiger der amtlichen Bekanntmachungen für Stadt rrnd Kreis Marburg

Artikel 48 uMklmSW?

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Zn der gestrigen Besprechung der Finanzsachverständigen der Regierungs­parteien hat man sich, vorbehaltlich der Zustimmung der einzelnen Fraktionen, auf folgenden Jnitiattvgesetzentwurf ge­einigt:

8 1. Die Gemeinden sind berechügt und in den Fällen des § 3 verpflichtet, von al­len im Eemeindebezirk wohnenden Perso­nen, die über 20 Jahre alt find, eine Bür- gersteuer zu erheben. Die Steuer darf nicht erhoben werden von Personen, die seit einem Monat vor dem Stichtag (10. Okto­ber eines jeden Jahres) laufend öffent­liche Fürsorge genießen, und von Krisen­fürsorgenempfängern, deren Personen­kreis noch näher bestimmt werden soll. Der Reichsfinanzminister ist ermächtigt, mit Zustimmung des Reichsrats weitere Per­sonenkreise von der Steuerpflicht zu be­freien.

§ 2. Die Höhe der Bürgerfteuer wird von den Ländern bestimmt (Landessatz), jedoch nicht weniger als 6 R-K für das Jahr. Der Landessatz ermäßigt sich auf die Hälfte der Personen, die einkommensteuer­frei sind, und für die Ehefrau. Eine an- derweiüge Staffelung ist ausgeschlosien.

§ 3. Wenn für das Rechnungsjahr 1930 in einer Gemeinde die Gemeindegrund­steuer oder die Eemeindewerbesteuer über den bis zum 1. Juli 1930 beschlossenen Satz erhöht wird, ist die Gemeinde verpflichtet, für dieses Rechnungsjahr die Bürgersteuer einzuführen. Vom Rechnungsjahr 1931 ab bis zum Inkrafttreten des Erund- steuerrahmengesetzes ist die Gemeinde ver­pflichtet, die Bürgersteuer einzuführen, wenn für die Eemeindegrundsteuer oder die Eemeindegewerbesteuer der am 1. Juli 1930 beschloßene Satz überschritten wird, oder für die Eemeindegewerbesteuer be­schloßene Satz den Landesdurchschnitt übersteigt: in diesem Falle ist, wenn der Landesdurchschnitt um nicht mehr als 150 v. H. überschritten wird, für das gleiche Rechnungsjahr die Bürgerfteuer mit einem Zuschlag von 50 v. H. zum Landessatz zu erheben, um mehr als 150 v. H. jedoch nicht mehr als 200 v. H. mit einem Zu­schlag von 100 v. H. um mehr als 200 v. H. mit einem Zuschlag von 150 v. H.

Die Landesregierung stellt die Höhe des Landesdurchschnitts der Eemeindegrund- steuern und der Eemeindegewerbesteuern fest; sie bestimmt ferner, in welcher Weise in den Gemeinden die Höhe der Eemeinde­grundsteuer und der Eemeindegewerbe­steuer zu ermitteln ist.

§ 4. Inwieweit im Rahmen der Ee- meindefinanzierungsgesetzgebung eine Sen­kung der Realsteuern eintritt, wird durch ein besonderes Reichsgesetz bestimmt wer­den. Durch ein besonderes Reichsgesetz wird die Verkoppelung der Zuschläge zur Bürgersteuer mit der Höhe der Realsteuer­gesetze für die Zeit nach dem Inkrafttre­ten des Erundsteuerrahmengesetzes und des Gewerbesteuer-Rahmengesetzes geregelt werden.

§ 5. Der Reichsfinanzminister ist er­mächtigt, mit Zustimmung des Reichsrats Bestimmungen zur Durchführung der Pa­ragraphen 14 zu erlaßen; in den Durch- Mhrungsbestimmungen sind insbesondere Bestimmungen über die Fälligkeit und die Verwaltung der Bürgersteuer zu treffen.

Die Zusage der Regierungsparteien.

Wie das Nachrichtenbüro des Vdz. hört, w die Deutsche Volksparten der modifi- Aerten Bürgersteuer zugestimmt. Das Zentrum und die Demokraten haben zwar Bedenken ausgesprochen, werden jedoch die Steuer an ihren Fraktionen nicht schei­tln laßen. Diese Bedenken bestehen beim Zentrum vor allem noch deshalb, weil

einer von ihm gewünschten S t a f f e l u ng bei der Vürgerabgabe nicht stattgegeben worden ist. Die Wirtschaftspartei stimmte gleichfalls im Prinzip zu, hätte jedoch gern Näheres über die Auswirkungen des Gesetzes erfahren. Die Bayrische Volkspar­tei will nur zustimmen, wenn sonst eine volle Einigung erzielt wird.

Die Absage der Opposition.

In der gestrigen Fraktionssitzung der Deutschnationalen stellte der Fraktions­vorsitzende Abg. Dr. Oberfohren fest, daß die Fraktion an ihrer ablehnenden Stel­lung festhalte, und daß insbesondere die Bürgerfteuer auch nicht dem entspreche, was sich die Deutschnationalen darunter vorstellten.

Die Wirtschaftspartei fordert die Auf­lösung.

Berlin, 14. Zuli. Die Wirtschafts­partei hat im Reichstag einen Antrag ein­gebracht. in dem die Reichsregierung er­sucht wird, den Reichspräsidenten zu bit­ten, daß im Falle der Ablehnnng der Deckungsvorlage und der Vorlagen über die Revision des Erwerbslosen- und Krankenkassenwesens und der Ausgaben- senknngsbestimmungen der Reichstag auf­gelöst wird.. Durch den Antrag soll ver­hindert werden, daß der Artikel 48 in An­wendung gebracht wird, ohne daß der Reichstag aufgelöst wird.

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Langsameres Mmngstempo

ZrmikrelK und Utalten kommen W mtsegrn

ft. Paris. 15. Juli. In Beantwor­tung der französischen Rote an Italien über die beabsichtigten Flottennenbauten bis Dezember ds. Js. hat der italienische Botschafter in Paris dem Quai d'Orsay mitgeteilt, daß die italienische Regierung mit Genugtuung den französischen Vor­schlag entgegengenommen habe und sich ebenfalls bereit erkläre, während desselben Zeitraumes keine neven Kriegs­schiffe auf Kiel zu legen.

In der Pariser Preße wird diese fran­zösisch-italienische Uebereinstimmung mit großer Genugtuung verzeichnet, da man in ihr einen ersten Schritt zur Beilegung der bestehenden Schwierigkeiten sieht. Der Petit Parisi en" schreibt: Diese 6 Monate laßen mehr als genügend Zeit, um sämtliche politischen Meinungsver­schiedenheiten, die noch zwischen den bei­den Ländern bestehen, beizulegen. Eine Aufgabe, die um so eher erfolgreich durch­geführt werden kann, wenn man den Kampf in der Preße endlich einstellt, der die gegenseitigen Beziehungen vergiftet. DasI o u r n a l" weist darauf hin, die Londoner Klippe bestehe weiter, man habe sie vorläufig nur mehr neutralisiert.

Macdouald über die französisch-italienische Annäherung.

fk. London, 15. Juli. Macdo - nald erklärte am Montag auf eine An­frage Kennworthys int Unterhaus, daß die

englische Regierung mit Befriedigung von den Vereinbarungen zwischen Frankreich und Italien zur Verwirklichung der Wie­deraufnahme der Flottenverhandlungen Kenntnis genommen hätte. Eine Abände­rung des italienischen Flottenprogramms von 1930 sei nicht erforderlich, da es ledig­lich die notwendigen Ersatzbauten im Rah­men der int Flottenvertrag Dprgelegenen Einschränkungen enthalte. Die Ausfüh­rung dieses Programms fei von allen Parteien auf der Londoner Flottenkonfe­renz in Aussicht genommen worden. Frankreich, Italien, Amerika und Japan seien sich darüber einig geworden, daß das italienische Flottenbauprogramm dem Flottenabkommen entspreche und keinen Wettbewerb darstelle.

Amerika und das Flottenabkommen.

fk. N e w y o r k, 15. Juli. Die Washing­toner Regierung setzt ihre ganze Energie ein, um die Ratifizierung des Flottenab­kommens beim Senat durchzusetzen. Prä­sident Hoover wandte sich an den Sena­tor Wadson, dem Ffthrer der Republi­kaner, und an den Auswärtigen Ausschuß des Senats mit der Bitte, ihr möglichstes zu tun, um die zustimmende Abstimmung bis zum 24. Juli zu ermöglichen. Es wurde beschloßen, alle abwesenden Sena­toren telegraphisch aufzusordern. nach Washington zu kommen, damit die not­wendige Anwesenheitsziffer erreicht werde.

toMSttgterting in EaWn?

Dresden, 14. Juli. Die Verhand­lungen zwischen den bürgerlichen Parteien einschl. National sozia- listen zwecks Bildung einer Regierung in Sachsen wurden heute fortgesetzt. Die Demokraten und die Volksnatio- naleReichsvereinigung nahmen an den Verhandlungen wiederum n i ch 11 e i l. Die Parteien erklärten ihr Einverständnis mit der Wahl des früheren sächsischen deutschnationalen Wirtschaftsministers, Dr. Krug von Nidda, zum Ministerpräsi­denten, so daß dieser bei der morgigen Wahl voraussichtlich mindestens 46 Stimmen auf sich vereinigen wird, wäh­rend 49 zur absoluten Mehrheit erforder­lich wären. Mit den Bolksnationa- l e n soll wegen ihrer Zustimmung zur Kandidatur Krug von Niddas noch ver­handelt werden.

Sttahmtree im StinnttvrM

Verlin, 14. Juli. In der Berufungs­verhandlung' des Stinnesprozeßes bean­tragte heute der Vertreter der Anklage­behörde gegen den Hauptangeklagten Hugo S t i n n e b eine Geldstrafe von 100 000 Mark, wobei 20 000 Mark als durch die Untersuchungshaft verbüßt gelten sollen. Bei den Angeklagten von W a l d o w und Bela Groß die in erster Instanz zu ie vier Monaten Gefängnis verurteilt wor­den waren, trat der Staatsanwalt für die Verwerfung der Berufungen ein. Gegen den Angeklagten Leo Hirsch beantragte er eine Geldstrafe von 800 Mark, wobei 1000 Mark als durch die Untersuchungs­haft verbüßt gelten sollen. Der Strafan­trag gegen den Angeklagten Roth- mann lautete auf 10 000 Mark Eeld- strafe unter Anrechnung von 2000 Mark | auf die Untersuchungshaft.

AMviMl

Da die Reichstagsmehrheit sich bei Fest­setzung der Tagesordnung für Dienstag dahin entschieden hat, die zweite Lesung des Deckungsprogramm der Reichsregie­rung am Dienstag nachmittag auf jeden Fall vorzunehmen, rechnet man in parla­mentarischen Kreisen mit einer endgültigen Entscheidung über das Schicksal der Dek- kungsvorlagen bereits für Dienstagabend. Da nach der gegenwärtigen Lage nicht daran gezweifelt werden kann, daß sowohl die Deutschnationalen wie auch die So­zialdemokraten unter allen Umständen und mit allen Mitteln Opposition treiben wer­den, richtet man sich in Regierungskreisen schon jetzt darauf ein, daß das Kabinett mtt den hinter ihm stehenden Patteien in der Minderheit verbleibt. Sobald dies feststeht, was nach der Beendigung der Aussprache in der zweiten Lesung des Deckungsprogrammes der Fall sein dürste, ertoartet man aus den Reihen der Regie­rungsparteien einen Antrag auf Verta­gung des Reichstages auf unbestimmte Zett, um nach Annahme dieses Antrages dem Kabinett die Anwendung des Ar- ttkels 48 zu ermöglichen. Von anderer Seite wird allerdings erklärt, daß das zu- standegekvmmene Kopfsteuettvmpromih zwischen den Regierungsparteien zunächst an den Steuerausschuh überwiesen würde. Diese Aeberweifung hätte jedoch nach Lage der Dinge nur parlamentarisch-taktischen Sinn. Sie würde darauf abzielen, noch einige Tage Zeit zu gewinnen zur Erledi­gung der anderen gesetzgeberischen Auf­gaben, wie der Osthilfe, des Reichshaus­halts, der Krankenversicherungsreform und anderer Fragen. Die überwiegende Auf­fassung in den Reihen der Regierungs­parteien geht dahin, daß die Anwendung des Arttkels 48 unvermeidlich geworden ist. Man rechnet in den Kreisen der Regie- rungspatteien Wetter damit, daß die Deutschnattvnalen einem Antrag auf Ver­tagung des Reichstages auf unbestimmte Zeit zustimmen werden. Von unterrichte­ter Seite wird übrigens versichert, daß sachlich das gesamte Deckungsprogramm einschließlich der Ergänzungen zu § 163 der Arbeitslosenversicherung, der Kopf­steuer und des Zwanges zur Einsparung vonmindestens" 100 Millionen in den zu ermattenden Notverordnungen aufrecht­erhalten werden wird.

Wahrscheinlich wird dem Reichstag schon morgen ein Initiativantrag auf Umge­staltung der Dank für Industrie­obligationen zugehen. Wie wir aus pattamentattschen Kreisen erfahren, han­delt es sich dabei um den Antrag eines Abgeordneten, der der Rechten angehött. Schon vor Monaten hat der bekannte Großindustrielle Silverber g Vor­schläge über eine Umgestaltung der Bank gemacht, die später ihren Niederschlag in einem Gesetzentwurf fanden, mit dem auch bereits das Reichskabinett befaßt worden ist. Lange Zeit war dann die Angelegen­heit nicht weiter behandell worden, bis sie jetzt durch den kommenden Initiativantrag erneut zum Gegenstand parlamentarischer Verhandlungen gemacht wird. Das be­deutsamste an den Plänen mit der Bank für Industrieobligationen besteht dann, daß man das Instttut künftig in den Dienst der Geldbeschaffung für die Landwirtschaft stellen will, daß also ein allmählicher Ab­bau der Industrieaufkommen herbeigefühtt werden wird. Künfttg sollen nur noch Be­triebe mit einem Mindestkapital von 500 000 Matt herangezogen werden. Man rechnet damit, daß die letzte Industrierate im Jahre 1935 nur noch 40 Millionen RM. betragen wttd. Das Vermögen der Bank in Höhe von rund 600 Millionen RM. würde dann zur Hälfte in den Dienst der Geldbeschaffung für die LandwittsaMt gestellt werden, während der Rest auch weiterhin kleineren notleidenden Industrie- bettteben nutzbar gemacht würde. Aehn- liche Gedankengänge hat auch Paul Sil-