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Der Mzrigenprrks beträgt für den 11 gespalt. Zeilenmillimeter 0.08 GM., sog. kleine Anzeigen nnd Familienanzeigen bei Barzahlung 0.07 GM amtliche und aus­wärtige Anzeigen 0.10 GM. Bei schwierigem Satz sowie bei Plah- borschrlst 50% Aufschlag. Sammelanzeige« 100 °f« Auf­schlag. Reklam-Millim. 0,40 GM, Jeder Rabatt gilt als Barrabatt.

Ziel 5 Lage.

Ssfsrteu-Gebühr: 25 Psg. Belege werden berechnet. Erfüllmgsort Marburg.

fallen Törnim, wenn es nicht gelänge, über die gestrigen Streichungen hinaus noch weitere Streichungen von etwa 200 Millionen im Haushalt vorzunehrnen. Hieraus erhellt, welche Be­deutung es hat, daß sofort nach Erledigung des jetzigen Haushaltes das geplante Spar­programm auf lange Sicht mit aller Kraft und unter Ausnutzung aller Möglichkeiten in Angriff genommen wird. Namens der Aus­schüsse beantrage ich, der zweiten Ergänzung zum Entwurf eines Reichshaushaltsgesetzes zuzustimmen.

In der Aussprache erklärt der Vertreter der Provinz Schleswig-Holstein, Dr. Schif­fer er, daß er nicht in der Lage sei, der Reichsregierung neue Steuern zu bewilligen.

Die Steuerschraube in Deutschland ist überdreht imd kann ohne schweren Scha- den für das deutsche Volk nicht weiter angezogen werden.

und daß sich dadurch die Summe erhöhte. Hiervon abgesehen halten die Ausschüsse eine wesentliche Erhöhung der sofort verwirk­lichenden realen Abstriche nicht für mög­lich. Wertere größere Abstriche müßten durch das zugesagteÄusgabensenkungsgesetz auf längere Sicht" vorbereitet werden. Durch die beiden Ergänzungshaushalte und die Ver­schlechterung der Wirtschaftslage hat sich auch

das Zukunftsbild für 1931

weiterhin wesentlich verschoben. Weder 600 noch 100 Millionen Veränderung des Saldos ist zu erwarten. Geht man von gleichblei­benden wirtschaftlichen Voraussetzungen aus, so ergibt sich, daß eine Verschlechte­rung der Einnahmen um rund 12 0 Millionen R M. bleibt. An Ausgaben würden 1931 fortfallen rund 620650 Mil-

Die »OberyeMSe Zewmg" «- scheint sechsmal wSchentldh. Be­zugspreis monatlich 2.20 GM.au«- schließl. Znstellungsgebühr, durch bte Post 2.45 GM. Für etwa durch Streik, Maschinen defekt oder eie- «errtare Ereignisse ausfallende Rümmer» wird kein Ersatz ge­leistet. Verlag Dr. £. Hiheroth. Druck der Unib.-Buchdruckerei Ioh. Ang- Koch, Markt 21/23 Fernsprecher: Rr. 54. tu Rr. 55. Postscheckkonto: Amt Frankfurt a. M. Rr. 5015. Sprechzeit -er Redaktion t>mt 1011 und

lionen. Die Mehrergebnisse der Reform der Arbeitslosenversicherung und der emprozentr- gen Beftragserhöhung für 1931 bei voller Jahreswirkung (130 Mill.) würden durch eine Senkung der Beiträge um V- Prozerft kon­sumiert werden, andernfalls bei Fort­dauer der hohen Beiträge den Etat um 130 bis 140 Millionen entlasten. Hiervon abgesehen, bliebe also

bei gleichbleibender Wirtschaftslage für

1931 ein Minussaldo von 270 bis 300 Millionen

311 erwarten, wenn die jetzt bewilligten Steuern am 1. April ohne Ersatz fortfallen. Man kann auch nicht darauf rechnen, daß ohne Umschwung der Konjunktur die neuen Steuern ersatzlos am 1. April 1931 fort«

Der BeMrch Öe? preußischen Kabinetts über das Verbot der Zugehörig-, feit von Beamten zur Nativ-- nalsvzialistischen und Kommu­nistischen Partei findet in der Ber­liner Presse große Beachtung. Die Blät­ter der hinter der Regierung stehenden Pafteien sprechen ihre Genungtuung über den Beschluß aus. Zn derVos fischen Zeitung" heißt es: Der Notstand von Staat und Wirtschaft erfordert außer­ordentliche Maßnahmen. Die Staatsregie­rung läßt nicht mit der Staatsautorität spielen. Sie setzt für die verfassungs­mäßige Gewalt ihre Machtmittel ein unfr gibt damit ein Beispiel der Stärke, das beruhigend und aufrichtend wirkt. Anter der Aeberschrist:Eine notwendige Ver­ordnung" sagt dieGermania": Der Beamte ist dem Staat durch sein Lreue- verhältnis nach jeder Richtung hin ver­pflichtet. Wenn Parteien es sich zu ihrer Aufgabe gemacht haben, die Grundlagen des Staates zu erschüttern, dann muß dem Staat das Recht zugebilligt werden, sich dagegen zu verwahren, daß Beamte, also seine ihm verpflichteten Diener, sich mit solchen Parteien den gleichen Bestre­bungen hingeben und diese Tendenzen in solchen Parteien praktisch verfolgen.

Ganz anders die Stimmen aus den geg­nerischen Lagern. DerLokal-An­zeiger" schreibt: Diel Sympathien wird sich Ministerpräsident Braun mit dieser Druck- und Zwangspolittk auch in denjeni­gen Kreisen der preußischen Beamten­schaft, die weder zu den Nationalsozialisten noch zu den Kommunisten gehören, nicht erwerben. Zm Gegenteil: Ze mehr sein Regime sich zu einem reinen Polizelstaat auswächst, desto geringer wird der Respekt werden, der diesem seinem Regime auch innerhalb der 'Beamtenschaft entgegen­gebracht wird. DieDeutsche Zei­tung" erklärt: Der preußische Minister­präsident wird sich darauf gefaßt machen müssen, daß ihm bei einer entsprechenden Klage der Staatsgerichtshof die Anwirk-

Bei richtigem Vorgehen kann man zu einer Ersparnis von etwa einer hal­ben Milliarde kommen.

Nach wefterer Debatte wies

Reichsfinanzminister Dietrich

darauf hm, daß positive Streichungsanttäge nicht vorgebracht worden seien. Nach Lage der Gesetzgebung seien sie auch einfach nicht möglich. Wenn wir große Ersparnissemachen wollen, die die notwendige Summe bringen, dann können wir entweder die Gesetzge­bung des Reiches ändern und in dis Rechte der Beamten und Sozialbedürfti­gen eingreifen, oder wenn wir die ganze Ab­rechnung zwischen Reich, Ländern.und Ge­meinden auf den Kopf stellen. Eine brrtte Möglichkeit gibt es nicht. Infolgedessen mag es sein, daß diejenigen recht haben, die sagen, daß eine endgültige Sanierung erst vollzogen ist, wenn wir auf der ganzen Linie eine neue Organisation aufgebaut ha­ben L

M Beamte verboten

NietoaßftfoWtn" kmimmWWn und «atonal- WaWWm Parteien

oberhessische Zeitung

Hierzu bemerkt 8er Amtliche Preu­ßische Pressedienst, die preußische Staats- rsgierung richte mit diesem Erlaß an die gesamte Beamtenschaft Preußens eine W a r n u n g vor einer Betätigung und Unterstützung der obengenannten Par­teien, deren Ziel, den Saat und seine heu­tige Verfassung umzustürzen und die Be­amtenschaft (Reichswehr und Schutzpoli­zei) zu zersetzen, in der letzten Zeit immer klarer zutage getreten fei. Die preußische Staatsregierung mache nachdrücklichst darauf aufmerksam, daß

jeder Beamte, der sich im Rahmen einer dieser beiden Parteien betätigt, sie in ihren Zielen unterstützt und fördert, sich der Gefahr einer difzipli- narischen Bestrafung aussetze.

Mit der Treupflicht eines Beamten und mit dem von ihm geschworenen Eid auf die Verfassung sei es unvereinbar, Par­teien zu dienen, die diesen Staat zuge­gebenermaßen auch mit ungesetzlichen Mitteln bekämpften. Die im Artikel 130 der Reichsverfassung dem Beamten ge­währleistete bürgerliche und politische Freiheit sei durch die geltenden Gesetze begrenzt. Nach der ständigen Rechtspre­chung aller Disziplinargerichte finde die politische Betätigung jedes Staatsbürgers in den geltenden Gesetzen ihre Grenzen, für den Beamten jedoch besonders in der Treuepflicht gegenüber dem Staat, die es ihm verböten, von diesem Recht einen Gebrauch zu machen, der den Lebens­interessen des Staates zuwiderlaufe.

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Die für heute vorgesehene Besprech­ung des Reichskanzlers mit den hinter der Regierung stehenden Parteien erfolgt aus Wunsch der die Regierung stüt­zenden Frakttonen. Der Reichskanzler will im Verlaufe der Besprechungen die Wünsche der ihn und seine Regierung M- zenden Parteien entgegennehmen, ohne je­doch hinsichtlich der Durchführung auch nur irgendwelche bestimmte Zusagen zu machen. Brüning glaubt dazu um so weniger in der Lage zu sein, als die Deutsche Volksparter heute wahrscheinlich aus der Regierungs­koalition austritt, und irgend eine Zusage an eine Gruppe seiner Koalition zu neuen Forderungen anderer Gruppen führen würde. Es ist infolgedessen auch sehr zweifelhaft, ob er nach der Besprechung mit den ihn stützenden Parteien mit der Opposition verhandeln wird. Wahrschein­licher ist, daß Brüning in den nächsten Tagen vor den Reichstag tritt und die Annahme der Deckungsvorlage fordert. Würde dieser Forderung nicht entsprochen, so dürste die Regierung den Artikel 48 der Reichsverfassung anwenden.

DieGe rmania" schreM:Die Reichsregierung steht auf dem Standpunkt, daß andere Lösungen für die notwendige Deckung des Defizits als die vorgeschlage- nen nicht in Frage kommen. Sie wird des­halb an dem wesentlichen Znhalt ihrer Vorlagen unter allen Umständen festhalten und in gegebenem Falle nur in Einzel­heiten zu gewissen Modifikationen Bereit fein. Die heutige Besprechung mit der Reichsregierung und den Parteiführern wird also nicht der Austast zu einem end­losen Hin-und-her von Verhandlungen sein. Der Spielraum hierfür ist sehr stein, da es in der jetzigen Stunde vielmehr auf Entscheidungen als auf Untätigkeit und die Angewißheit endloser Verhandlungen nach früherem Muster ankommt.

Berlin, 3. Juli. Der Amtliche Preu­ßische Pressedienst meldet: Das preu­ßische Staatsmin sterium hat in seiner letzten Sitzung den folgenden Be­schluß gefaßt, der nunmehr den Nachge­ordneten Behörden aller Zweige der Staatsverwaltung und den Gemeindebe­hörden zugeht:

Nach der Entwicklung, die die Na­tionalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei und die K o m - munistische Partei Deutschlands genommen haben, sind beide Parteien als Organisationen anzusehen, deren Ziel der gewaltsame Umsturz der bestehenden Staatsordnung ist. Ein Beamter, der an einer solchen Organisation teilnimmt, sich für sie einsetzt, oder sie sonst unterstützt, verletzt dadurch die aus seinem Beamten­verhältnis sich ergebende besondere Treueverpflichtung gegenüber dem Staat nnd macht sich eines Dienstvergehens schuldig. Allen Beamten ist dem­nach die Teilnahme an diesen O r- gartisationen, die Betätigung für sie, oder ihre sonstige Un­ter st ützung verboten.

Das Staatsministerium bringt diese Auffaflung der Beamtenschaft hiermit be­sonders zur Kenntnis und weist darauf hin, daß gegen jeden unmittelbaren oder mttelbaren Staatsbeamten, der dem zu­widerhandelt, difzipl in arisch ein­geschritten wird.

Das Staatsministerium ordnet gleich­zeitig an, daß die Nachgeordneten Behör­den über jeden Fall der Zuwiderhandlung dem zuständigen Fachminister zu berich­ten haben."

Berkin, 3. Juki. Im Reichsrat wur­den am Donnerstag die Vorlage über die R e i ch s h i l f e der Personen des öffentlichen Dienstes und di« Zuschläge zur Einkommen­steuer in der Fassung der Ausschußbeschlüsse mit 56 gegen 9 Stimmen bei einer Enthaltung angenommen. Dagegen stimmten nur die Länder Thüringen und Braunschweig und die preußischen Provinzen Ostpreußen, Brandenburg, Pommern, Sachsen, Schleswig-Holstein und Hannover. Enthal­ten hat sich Mecklenburg-Schwerin. Di« Tabaksteuer -Novelle wurde gleich- fttils angenommen, ebenso mit 33 gegen 31 Stimmen bei zwei Enthaltungen der Antrag der Reichsregierung, in der Kontingentsfrage die Regierungsvorlage wieder herzustesten. Ebenso wurde dem Ergänzungshaus­halt zugestimmt.

Der Reichsrat erledigte zunächst kleine Vorlagen. Das Gesetz über Depot- unb Depositengeschäfte wurde ange­nommen mft einem Antrag Preußens, die Regierungsvorlage hinsichtlich der Voraus­setzungen für die Zulassung öffentlich-recht­licher .Betriebe wieder herzustellen.

Dann folgte die Beratung der sogenannten Deckungsvorlage. Zum

Notopfer

führte preußischer Ministerialdirektor Dr. Hog aus: Erleichtert wurde dem Reichsrat die Zustimmung durch eine Reihe von Ver­besserungen gegenüber der alten Vorlage. Die Neichshilfe der Personen des öffentlichen Dienstes soll 135 Mill., der allgemeine Zu­schlag zur Einkommensteuer 58 Mill, und der Zuschlag zur Einkommensteuer der Ledigen 109 Milk, erbringen.

Allen diesen Maßnahmen, die bis 31. Mär; 1931 befristet sind, glaubten die Ausschüsse als Not- und Zwischenlösun­gen zustimmen zu sollen.

Die Form der Sonderabgabe anstelle einer echten Gehaltskürzung wurde als nicht sehr fiat und eindeutig empfunden. Die Reichs­regierung hat sie gewählt, um auch Beamten der Länder und Gemeinden, der Reichsbahn und Reichspost und der sonstigen öffentlichen Körperschaften heranziehen zu können. Die Länder wollen sich auch hinsichtlich ihrer eige­nen Beamten mit dieser Form als einer einmaligen außerordentlichen Maßnahme ab­finden. Die Ausschüsse haben aus dieser Auffassung aber nicht die Folgerung gezo­gen, aus dieser außerordentlichen Beihilfe eine womöglich dauernde Gehaltskürzung zu machen. Eine Unbilligkeft, daß die dem Lohnabzug unterliegenden Ledigen nur für acht Monate, die veranlagten dagegen für «in ganzes Jahr herangezogen werden sollten haben die Ausschüsse befestigt. Dadurch wftd ent Ausfall von etwa zehn Millionen ent­stehen. Diesen Ausfall wieder einzubrmgen, wird dadurch zu erreichen gesucht, daß

den Ledigen die Verwstweten und Ge­schiedenen, denen feine Unterhaltungs- Pflicht gegenüber Kindern oder der ge­schiedenen Ehefrau obliegt, gleichgestellt werden. Die Ausschüsse haben ferner fol­gende Entschließung oorgeschlagen: Di« Reichsregierung wird ersucht, sobald wie mög­lich die notwendigen Gesetzentwürfe oorzu- Men, um der übermäßigen Belastung der Gemeinden durch die Wohls ahrts- «ttoerbslofen abzuhelfen.

Zur zwesten Beratung des

Haushalts für 1930

führte der Eeneralberichterstatter, Mi- uisterialdirettor Dr. B r e ch t u. a. aus: Zur Deckung des Fehlbettages von rund 485 Millionen sollen 135 Millionen bei den Aus­gaben gestrichen werden. Die entscheidende politische Frage ist, ob nicht durch Erhöhung »er Abstriche die neuen Abgaben ganz oder teilweise entbehrlich werden können.

Preußen vertritt den Standpuntt, daß beim Rcichswchrministerium größere Areichungen als anscheinend beabsichtigt möglich seien.

Anzeiger für (das frühere kurhessische) Oberhessen

Anzeiger der amtlichen Bekanntmachungen für Stadt nnd Kreis Marburg

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