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SRittWßu), tm IS. SlMi 1930

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Anzeiger Mr (bas frühere knrheMfche) Oberhessen

Anzeiger der amtlichen Bekanntmachungen für Stadt nnd Kreis Marburg.

Preußens Drckungsvorsckläye

Eiy abgtänblttes Rdtvpfer Lebige«. «ad Schgnkverzehrftcmr ReWregierung und Parieien wartm ms den ReWrat

Die Vorschläge Preußens zur Deckung der Fehlbeträge im Reichshaushalt wer­den vom Amtlichen Preußischen Presie- dienst nunmehr in folgender Form ver­öffentlicht:

Die preußische Staatsregierung beschloß in ihrer Dienstagsitzung, der Sondersteuer für Festbesoldete nicht zuzustimmen, viel­mehr bei den Beratungen im Reichsrat vorzuschlagen, die Beamten und diejenigen Angestellten, die ein gesichertes Einkom­men von mehr als 8400 Reichsmark be­ziehen zu den Ausgaben der Reichsanstalt für Erwerbslosenfürsorge heranziehen. Sie würden alsdann denselben Beitrag das sind 2%. Prozent, zu zahlen haben, den nach der Erhöhung der Beiträge die Arbeitnehmer zahlen müßen. Die Staats­regierung ließ sich bei ihrer Beschlußfas­sung von dem Gedanken leiten, daß es bei der außerordentlichen Notlage und Er­werbslosigkeit weiter Gruppen des Volkes nicht unbillig fei, auch den in gesicherter Lage befindlichen Beamten und Angestell­ten ein Opfer für die Bekämpfung der Ar­beitslosigkeit zuzumuten.

Die Vorschläge der preußischen Staats­regierung ergeben gegenüber den Vor­schlägen der Reichsregierung eine Minder- innahme von 123 Millionen Mark. Die Staatsregierung beschloß, der Reichsregie­rung einen Ausbau des Ledigen Not­opfers vorzuschlagen, durch den eine Mehr­einnahme von 123 Millionen Mark. Die werden könnte. Der dann noch verblei­bende Unterschied müßte durch Einsparung gen oder schärfere Besteuerung des Tabaks gewonnen werden.

Die Verkürzung der Besoldungen nimmt den Ländern und Gemeinden die letzte Reserve für einen etwa notwendigen Aus­gleich von Fehlbeträgen. Besonders be­denklich ist sie für die Gemeinden, die durch die steigenden Lasten der Wohl- fahrtsfürsorge immer stärker bedroht wer­den. Die preußische Staatsregierung be­schloß daher weiter, der Reichsregierung die Einführung einer allgemeinen Ee- meindegetränkefteuer in der Form einer Schankverzehrsteuer vorzuschlagen.

Reichsregierung und Parteien warten ab.

Zm Mittelpunkt der Erörterungen über die parlamentarische Lage stand gestern der preußische Vorschlag zum Notopfer. Man beurteilt ihn in politischen Kreisen dahin, daß er eine gewiße Aussicht auf Annahme im Reichsrat hat. Gerüchte, wonach Preußen für die Länder einen Anteil beanspruche, treffen nicht zu. Da­gegen dürfte es richtig sein, daß es ge­wiße Forderungen auf anderen Gebieten stellt. Da das Reichskabinett zunächst das Schicksal des preußischen Vorschlages im Reichsrat abwartet, tritt in der Behand­lung der Frage zwischen Regierung und Parteien nun zunächst eine Pause ein, die mindestens bis Dienstag nächster Woche dauern wird. Man rechnet damit, daß die erste Lesung im Reichstag dann sofort beginnt und der Kanzler parallel die beabsichtigten Verhandlungen mit den Parteien aufnehmen wird. Unter diesen Umständen hat auch das Zentrum seine für Donnerstag vorgesehene Fraktions­sitzung abgesagt und sich mit dem Bericht begnügt, den Reichskanzler Brüning gestern dem Fraktionsvorstand erstattet hat. Die übrigen Parteien dürften in­zwischen ebenfalls eine abwartende Hal­tung einnehmen.

Der EDA. zur Reichshilfe.

Der Gewerkschaftliche Preßedienst ver­breitet eine Erklärung, in der es u. a. heißt: Der ursprüngliche Gedanke, die Be­amten des Reiches, der Länder und Ge­meinden zu den Lasten der Arbeitslosen­versicherung heranzuziehen, hatte eine

innere Berechtigung, da er eine Zweckbe­stimmung bedeutete, während nach dem jetzigen Vorschlag der Reichsregierung der den Beamten zugemutete Abzug zu fiska­lischen Zwecken verwendet werden soll. Er ist im Grunde genommen ein ver­st e ck t e r Eehaltsabbau. Die Her­anziehung der Privatangestellten mit einem nichtversicherungspflichtigen Ein­kommen ist ungerecht. Die wirtschaftliche Unsicherheit dieser Privatangestellten ist nicht geringer als die der übrigen Ange­stellten. Sie erhalten ferner im Falle der Arbeitslosigkeit, die bei ihnen nach allen Erfahrungen sehr viel länger dauert, keine

Arbeitslosenunterstützung. Unberechtigt ist auch die Heranziehung der Witwen- und Waisenrenten. Die Ledigensteuer ist eine rohe Kopfsteuer. Mangelnde Rücksicht auf die sozialen Verhältnisse und die am schwersten belasteten kinderreichen Fami­lien machen die von der Regierung vor­geschlagene Reichshilfe für die Angestell­ten unannehmbar.

Die sächsische Regierung gegen die Reichs­hilfe der Festbesoldeten.

Dresden, 17. Zuni. Don der sächsi­schen Staatskanzlei wird amtlich mitge­teilt: Das Eesamtministerium hat in

Der SvienageW Adam

Strhaftung des SbermuMmeAers in Minden

Minden, 16. Juni. Das seit Sonn­tag in Minden umlaufende Gerücht, daß am Samstag eine aufsehenerregende Verhaftung vorgenommen worden sei, hat sich jetzt als wahr erwiesen. Wir können zu dem Vorfall heute folgendes berichten:

Dem Zuge, der gegen 22 Uhr aus Köln hier eintraf, entstieg die Gattin des Ober­musikmeisters der 2. Abteilung des 6. Ar­tillerieregiments Paul Adam. Sie wurde von ihrem Mann am Bahnsteig er­wartet, der sie mit den WortenHat alles geklappt?" empfing.

In diesem Augenblick wurde das Ehepaar Adam verhaftet.

Zwei Beamte der Spionageabwehr in Koblenz waren Frau Adam, die aus dem besetzten Gebiet zurückkam, während der ganzen Fahrt unauffällig im Zuge gefolgt. Die hiesige Kriminalpolizei war verstän­digt worden und schritt infolgedessen zu der Verhaftung. Wie wir hören, sollen schwere Verfehlungen des Obermusikmei­sters (Landesverrat) vorliegen, die erst

noch in ihren Einzelheiten untersucht werden. Frau Adam ist eine geborene Lothringerin, die offenbar ihre Be­ziehungen mißbrauchte. Sie soll, als sie ankam, den Lohn für ihre Tätigkeit in der Handtasche gehabt haben. Adam und seine Frau wurden ins hiesige Gerichts­gefängnis übergeführt. Das Motiv zu den Verfehlungen soll in mißlichen finanziel­len Verhältnissen zu suchen sein. Das Ehepaar, das vier unmündige Kinder hat, soll über seine Verhältnisse gelebt haben.

Zu den Mindener Verhaftungen wird demHannoverschen Kurier" u. a. aus Berlin gemeldet: Es scheint sicher zu sein, daß es sich um

eine Spionageangelegenheit von gro­ßem Ausmaß

handelt und es soll, wie man hort, der Spionageabwehr geglückt sein, mit der Verhaftung des Obermusikmeisters Adam einer ganzen Kette von Spionagehand­lungen auf die Spur zu kommen, sodaß voraussichtlich der Kreis der Verhaftun­gen noch weiter gezogen werdest wird.

seiner gestrigen Sitzung beschloßen, im Reichsrat den Entwurf eines Gesetzes über eine Reichshilfe der Festbesoldeten nicht zuzustimmen. Außer verfaßungs- rechtlichen Bedenken war hierbei bestim­mend, daß die Reichshilfe der Festbesolde­ten ein Teil eines auf Senkung der Preise, der Produktionskosten und der Löhne ge­richteten Programms sein soll, daß aber, bevor dessen Durchführung nicht irgendwie gewährleistet ist, eine so einseitige und schematische Belastung eines Volksteils nicht am Platze erscheint.

Die deutsche Sprache im schlesischen Sejm nicht zugelaffen.

K a t t o w i tz, 17. Juni. In der heu­tigen Plenarsitzung des schlesischen Sejm wurde zunächst die Geschäftsordnung mit einer geringen Majorität angenommen, da sich der Deutsche Klub der Stimmab­gabe enthielt. Eine lebhafte Debatte hatte der Antrag des Deutschen Klubs auf Zulassung der deutschen Sprache in den Plenar- und Kommissionssitzungen ausge­löst. Korsanty sprach sich grundsätzlich gegen den Antrag aus. Bei der Abstim­mung wurden 22 Stimmen gegen und 21 Stimmen für den Antrag abgegeben, so­daß die deutsche Sprache damit aus dem schlesischen Sejm ausgeschlossen ist.. Für den Antrag hatten der Deutsche Klub, der Sozialistiche Klub und die beiden Kom­munisten gestimmt.

Ofntithiungtn in MWim

Paris, 17. Juni. Heute früh findet in Aenbay (Indochina) die Hinrichtung von 13 Indochinesen statt, die wegen Be­teiligung an der Aufstandsbewegung im März d. Is. zum Tode verurteilt worden find. Insgesamt sind 39 Teilnehmer zum Tode verurteilt worden.

Annahme des Entwassnungsgesetzes im österreichischen Bundesrat.

Wien, 17. Juni. Der Bundesrat nahm heute das Entwafsnungsgesetz mit 26 gegen 15 Stimmen an. Dafür stimm­ten der Landbund, die Großdeutschen und die Christlich-sozialen mit Ausnahme des Tiroler Bundesrates Steidle. Der Ab­stimmung ging eine lebhafte Debatte vor­aus, in der auch Bundeskanzler Schober und Steidle sprachen.

Das Urteil im Ullstein-Prozeß.

Berlin, 17. Juni. Die Kammer für Handelssachen verkündete Denstag mit­tag das Urteil in dem Prozeß, den Dr. Franz Ullstein gegen seine Brüder ange­strengt hatte und in dem er auf die Wie­dereinstellung bezw. Schadenersatzklage klagte. Dr. Franz Ullstein wurde mit sei­ner Klage ab gewiesen. Es wurde den beklagten Brüdern lediglich aufge­legt, eine Dr. Franz Ullstein zustehende Vergütung bis 31. März 1931 zu leisten.

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Zu den Abänderungsanträgen, die die preußische Regierung zu den Steuergesetzentwürfen Molden-, Hauers im Reichsrat stellen wird, teilt dec demokratische Zeitungsdienst als Auffas-, sung der demokratischen Reichstagsftaktion u. a. mit: Innerhalb der demokratischen Reichstagsftaktion bestehen die Bedenken fort, trotz gewisser Erleichterungen, die die preußischen Vorschläge bringen. Auch die Vorschläge der preußischen Staatsregie- rung stellen in der neuen Form eine Auf-, erlegung von Sonderlasten zur Deckung des? Fehlbetrages auf einzelne Vollsschichten dar, und gerade solche Sonderlasten hat die demokratische Reichstagsftaktion aus-, drücklich abgelehnt. Mich die preußischen Vorschläge entbehren einer inneren De-, gründung. So kann z. D. nicht eingesehen werden, warum die Privatangestellten mit dem Arbeitnehmerbeitrag in Höhe von 2,25 Prozent an den Beitragszahlungen für die Arbeitslosenversicherung beteiligt werden sollen; an den DersicherungSlei- stungen sollen sie jedoch nicht teilnehmen.

Auch die Vollspa rteillcheD. A. Z." schreibt, die preußischen Vorschläge feien bedenklicher als die ursprünglichen Mol-, derchauerschen Pläne. Es ist ein absurder Gedanke, daß Beamte und Angestellte für eine Versicherung zahlen sollen und zwar auf unabsehbare Zeit ohne daß sie? irgendwelche Aussichten haben, an den Leistungen dieser Versicherung teilzuneh-, men. Diese neue, Ebenfalls nur schlecht gelungene Verkleidung des alten Gedan­kens einer Sonderbelastung der Beamten und Angestellten hat keine Aussicht, von den Parteien angenommen zu werden, die das bisherige Rotopfer abgelehnt haben. Infolgedessen werden auch die parlamen- torischen Schwierigkeiten durch diesen Kompromihversuch" in keiner Weise ver­ringert.

Zu dem Vorschlag der preußischen Re«, gierung schreibt der sozialdemokratische Pressedienst u. a.: Solange die Absichten der preußischen Regierung nur in diesen groben Umrissen bekannt sind, wird man Zweifel daran haben müssen, ob der Ge­danke steuerlicher Gerechtigkeit ausreichend durch ihn gewahrt wird. Eine Sonder-, belastung derjenigen Vollsschichten, die sich in gesicherter Lebensstellung befinden, kann doch immer nur dann als vertretbar an­gesehen werden, wenn zuvor und daneben alle Leistungsfähigen ausreichend heran­gezogen worden sind.

Daß es die Aufgabe der Leitung der deutschen Finanzgeschäfte fein muß, irgend­welche Möglichkeiten herauszufinden, die vorhandenen Defizite abzudecken, ist selbst­verständlich, ebenso wie es selbstverständ­lich ist, daß die Suche nach einem Ausweg nur nach rein sachlichen Gesichtspunkten sich zu richten hat und nicht nach Erwägungen, die den besten Druck auf die geringste Widerstandsfähigkest der Steuerzahler­kategorien ausfindig machen möchten. Die endgültige Regelung, die ein nunmehr dem Reichsrat gugeleiteter Gesetzentwurf dem deutschen Krankenkassenwesen ge­ben will, ist ein solcher Anschlag gegen den geringsten Widerstand. Er richtet sich ge­gen die Kranken und auch gegen die Aerzte, letzten Endes auch gegen die Apo­theker, deren Geschäftslage durch die vor­gesehenen neuen Verordnungen nicht ge­rade erleichtert wird. Da man die Ver­sicherungsnehmer nicht gut besteuern kann, so verfiel man auf das sehr bequeme Mit­tel, den Krankenkassenschein zu besteuern. In Zukunft soll also jeder Versicherungs­nehmer, der sich krank fühll und zum Arzt gehen will, den Kassenschein, den er für die . Koi<ultation benötigt, mit einer Mark extra bezahlen. Wit dieser verkappten Heraufsetzung der Versicherungsbeüräge allein gibt man sich aber nicht zufrieden. Die Versicherungsnehmer sollen auch ver­pflichtet werden, für Arzneimittel, die ihnen auf Grund der Dersicherungsordnung ja