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Montag,

ton 16.3uni 1930

^Obrrhessilchr Stihntg" et» chriat sechsmal wichentllch. Be­zugspreis monatlich 2.20GM^ms- schließt Zustellunpsgrdühr, durch di« Post 2^5 GM. Für etwa durch Streik. Maschinendefekt oder ele­mentar« Ereigntste ansfavrnd« Kummern wird tritt Ersan ge­leistet. Verlag Dr. §. Hitzerotb. Druck der Unw.-Duch drucken! Jod. Aug. Koch. Marti 21/23 Fernsprecher: Rr. 54. u. Rr. 65. Postscheckkonto: Amt Frankfurt a. M. Rr. 5016. Sprechet« :er Redaktion von 1011 und

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SberlMsche Zeitung

Atnzeiger für (bas frühere kurhessrsche) Oberhessen

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Anzeiger der amtlichen Bekanntmachungen für Stadt und Kreis Marburg.

schraube bezeichnete der Redner geradezu als ein Verbrechen. Rach wenigen Mo­naten müsse man schon feststellen, daß das Kabinett Brüning, das sich mit so hoch­tönenden Worten eingeführt habe, ein völliges Fiasko erlitten habe. Dieser Miß­erfolg sei vorherzusehen gewesen, weil das Kabinett Brüning nichts andres getan habe als die Politik des Systems Breit- scheid-Stresemann-Hilferding fortzusehen. Jedes Regiment werde in Deutschland scheitern, die gleichzeitig den französischen Militarismus und im Innern den Mar­xismus finanzieren wolle.

Osthilfegesetz im Reichsrat einstimmig angenommen.

Berlin. 14. Juni. Zm Reichsrat wurde am Sonnabend das Osthilfe- gesetz einstimmig, das Gesetz über die Ablösungsbauk bei Stimmenthaltung Bayerns angenommen. Angenom­men wurde auch die Ausschutzentschlietzung über Eijenbahnbauten.

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Wetze In Berbercilung MieWimtsebimg »er..Bela" gegen Rolovier un» AtzallSabbau

Die vom Reichskabinett vorbereiteten Gesetze über die Einschränkung der Ver­waltungsausgaben sehen, wie dieVoss. Zeitung" erfährt, folgende Maßnahmen vor:

Lebte fünfjährige Sperre für die Ein- stellng neuer Beamte«:

2. vollkommene Beseitigung der jetzt be­stehenden örtlichen Sonderzuschläge;

3. Verkürzung des Urlaubs;

4. Entlassung weiblicher Beamter im Falle der Eheschließung;

5. Nichtanrechnung der im Wartestand verbrachten Dienstzeit auf die Gewäh­rung de« Ruhegehalts;

6. Heraufsetzung der Altersgrenze von 65 auf 68 Jahre, wobei es der ober­sten Behörde allerdings überlassen bleibt, in Einzelfällen Beamte auch schon im 65. Lebensjahr in den Ruhe­stand zu versetzen;

7. eine allgemeine Pensionskürzung. wo­bei zum Teil der Witwengcldanspruch stark beschränkt, zum Teil völlig be­seitigt werden soll für den Fall eige­nen Diensteinkommens oder Ruhege­halts;

8. eine allgemeine Besoldungssperre für Reichs-, Länder- und Eemeindebe- amte. und das Recht des Reichsfinanz­ministers, die Besoldungsverhältnisse der Gemeindebeamtea nachzuprüfen.

Reichsarbeitsminister Stegerwald zum Notopfer.

Reichsarbeitsminister Stegerwald setzt sich in derGermania" mit der Kri­tik an dem Notopfer der Festbesoldeten, das das Kabinett am Freitag endgültig beschlosien hat,auseinander. Er kommt dabei zu dem Schluß, daß mit dem angeb­lich allein seliqmachenden Vorschlag des allgemeinen Zuschlages zur Einkommen­steuer an die Dinge bestimmt nicht heran­zukommen sei. Diejenigen Arbeitnehmer, die künftig erhöhte Beiträge zur Arbeits­losenversicherung aufbringen sollten, könne man daneben nicht noch zu einer erhöhten Einkommensteuer heranziehen. Bleibe aber die erhöhte Einkommensteuer auf den Rest der Steuerzahler beschränkt, dann müßten diese mit 15 bis 20 v. H. Zu­schlag zur Einkommensteuer belastet wer­den, womit unabwendbar eine verstärkte Kapitalflucht und eine Erschwerung der Produktion sowie des beabsichtigten Preis­abbaues verbunden sein würde. Bei der Eesamtlage Deutschlands gebe es keinen wesentlich anderen Weg, als, den, den die Reichsregierung vorschlage.

Stoen Monier uh» Mallsadbmi

Die Vereinigung der leitenden Ange­stellten (Vela") veranstaltete am Frei­tag eine stark besuchte Protestkundgebung gegenNotopfer und Eehaltsabbau". Der Hauptgeschäftsführer der Vela, Dr Mäs­se l m a n n, wies u. a. darauf hin, dag es falsch sei, bei den leitenden Angestellten von Festbesoldeten zu sprechen, weil sie genau wie alle anderen Arbeitnehmer der Gefahr eines plötzlichen Abbaues ausge­setzt seien. Der Vorsitzende des Schutzkar­tells deutscher Geistesarbeiter, , Dr. Everling, erklärte, daß auch die in Schutzkartellen zusammengeschlosfene Schicht des geistig arbeitenden Mittelstandes die Strassteuer für die Intelligenz" ablehne. Der Vorsitzende der Vereinigung von Oberbeamten im Bankgewerbe, Dr.

Opitz, verwies auf die außerordentlich schwierige Lage der Bankoberbeamten.

Die Versammlung erhob in einer Ent­schließung schärfsten Einspruch gegen das Notopfer der Festbesoldeten,weil es einen indirekten Gehaltsabbau für die leitenden Angestellten bedeute und sie gleichzeitig dem direkten Eehaltsabbau, der für die gesamte Arbeitnehmerschaft in die Wege geleitet wird, ausgesetzt sind". Die lei­tenden Angestellten seien bereit, an einer Sanierung' der Reichsfinanzen mitzuwir­ken, müßten aber verlangen, daß man die Lasten nicht auf sie allein abwälze.

Berlin, 14. Juni. Der Hansabund für Gewerbe, Handel und Industrie hat an den Reichskanzler Dr. Brüning heute einen Brief gerichtet, in dem zur lieber« Windung der die Existenz von Staat und Wirtschaft gefährdenden übergroßen Ar­beitslosigkeit eine Initiative der Reichsregierung gesordert wird, um eine einheitliche Prei sa b baube­weg u n g, gestützt und unterbaut durch eine sich der Konjunktur anpassende Sen­kung der Löhne und Gehälter, herbeizu­führen. Dabei wird betont, daß das Ziel der Preissenkung nur erreicht werden kann, wenn die gegenwärtig überhohen öffentlichen Belastungen ebenfalls ge­senkt werden. Der Brief des Hansabun- des fährt fort:

Wir erklären es für unrichtig, daß der wesentliche Teil der Anforderungen des Reichsnettohaushaltes zwangsbedingt ist. Das gilt vor allem für die persönlichen Ausgaben mit ihrer Gesomtforderung von 997.5 Millionen Reichsmark, ebenso wie für die sogenannten sächlichen Verwal­tungsausgaben. Die insgesamt, 3 138,5 Millionen Reichsmark umfassenden An­forderungen der sogenanntenAllgemei­nen Haushaltsangaben" enthalten nach unserer Ueberzeugung große und ent­scheidende Einsparungsmöglichkeiten. Ge­rade eine weitsichtigere Sozialpolitik verlangt eine grundsätzliche Neuordnung zwischen Reichshaushalt und Sozialver­sicherung.

Der Hansabund weist darauf hin: a) daß die einmaligen zusätzlichen Aus­gaben, die durch unabweisliche öffent-

Eeheimrat Quaatz über die politische Lage.

Detmold, 14. Juni. Der deutsch- nationale Reichstagsabgeordnete Geheim­rat Dr. Quaatz sprach hier am Sonn­abend über das ThemaDer Zusammen­bruch der Reichsfinanzen und die Lage des Kabinetts Brüning". Er erklärte, der Finanzminister halte es noch immer nicht für angezeigt, der Oeffentlichkeit klaren Wein über die katastrophale Lage des Reiches einzuschenken. Man scheue nicht vor direkten Entstellungen zurück.. So habe der Finanzminister am 30. Mai den

b) daß innerhalb des Reichsyaushaltes von 1930 Einsparungen von 1215 % der Gesamtanforderungen des Reichs- nettohaushaltes, d. h. also von 700 bis 800 Millionen Mark, möglich sind;

c) daß anstelle der beabsichtigten Steuer­erhöhungen in Kombination mit einer zwangsläufigen Entlastung des Reichshaushaltes von 1931 schon jetzt mit Wirkung vom 1. Oktober 1930 ab Steuersenkungen im Ausmaß einer Iahreswirkung von mehr als, einer Milliarde Reichsmark möglich sind.

Daneben erscheint es uns zur Vermei­dung einer Steigerung der Gesamtlast aus Sozialbeiträgen erforderlich, die zu '-Ueßende neue Steigerung der Bei­beschließende neue Steigerung der Bei­träge zur Arbeitslosenversicherung un­mittelbar mit der Verabschiedung der an« gekündigten Novelle zur Krankenver­sicherung zu verknüpfen, so rote roir dies wohl den Beschlüssen der Reichsregie­rung bereits entnehmen dürfen.

Die Durchführung eines solchen Pro­gramms ist die historische Aufgabe, die im gegenwärtigen Augenblick nach unse­rer Ueberzeugung der Reichsregierung gestellt ist.

Fehlbetrag auf 465 Millionen angegeben. Diese Ziffer sei völlig irreführend. Kurze Zeit vorher habe eine amtliche Aufstel­lung einen Fehlbetrag des Reichshaus­halts von 1654,3 Millionen Mark ein­gehend nachgewiesen. In Wirklichkeit reiche auch diese Zahl nicht hin weil man die dauernde Arbeitslosigkeit nicht ge­nügend berücksichtigt habe. Nach den Be­rechnungen des Redners wird sich Ende des Jahres insgesamt ein Fehlbetrag von etwa 3040 Millionen Mark er­geben. Hiervon sei der Ertrag der neuen Steuern abzuwarten, der aus 700 bis 800 Millionen Mark geschätzt werden könne.

Als Endergebnis bleibe also trotz der ungeheuren Steuererhöhungen ein voraussichtlicher Fehlbetrag allein beim Reiche von etwa 2^ Milliarden Mark.

Es fei also keine llebertreibung, wenn man das Reich als bankerott bezeichne. Ein weiteres Andrehen der Steuer-

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Ein Srtef »es SMHmtri an »in Reichskanzler

liche Fürsorgepflichten gegenüber sol­chen Mitbürgern bedingt sind, die ohne eigenes Verschulden in Not geraten sind, ausgeglichen werden müssen durch die Heranziehung der in den vergan­genen Jahren gewonnenen Reserven Vorzugsaktien der Reichsbahn, im Tilgungsfonds der Altanleihe ange= sammelte Mittel usw.);

SaotMtOtl

Ausgerechnet in diesem Augenblick, Wohl um die gespannte Lage der Reichsregierung noch etwas krisenhafter zu machen: ein neuerFlaggenkrieg! Man hat (das wird zugegeben) noch in der Zeit Severings als Reichsinnenminister an einem Gesetz­entwurf herumgebastelt, der die Flaggen­frage auf den privaten Seehachten behörd­lich regeln wollte. Bis jetzt find nur die Schiffe zum Führen der offiziellen deut­schen Handelsflagge verpflichtet, die im Register eingetragen find, das find also Schiffe, denen man nicht den Charakter einer Seehacht zubilligen kann. Den Pri- vathachten und allen kleineren Fahrzeugen war es freigestellt, welche Flaggen sie his­sen wollten. Der Gesetzentwurf beabsich­tigte, alle auf See gehende Pachten von über 20 Tonnen Umfang registrierpflich­tig zu machen. Sie wären durch die Ber- fassung dann gezwungen worden, die Handelsflagge zu führen. Der Gesetz­entwurf ging aber noch weiter, er legte fest, daß alle anderen kleineren Fahrzeuge zum Hissen der schwarz-rot-goldenen Flagge verpflichtet seien. Der Gesetzent­wurf ist allerdings in den Referenten­besprechungen steckengeblieben, aber in ge­wissen Kreisen scheint man jetzt zu be­fürchten, daß Reichsinnenminister Dr. Wirth beabsichtige, nunmehr die ganze Sache wieder aufzurollen. Man kann dem Dementi des Reichsinnenministeriums umso mehr Glauben schenken, als es wohl kaum im Interesse der Reichsregierung läge, die schwerwiegenden Auseinandersetzungen über die Gestaltung der neuen Finanz­gesetze noch mit einer zweiten kritischen Angelegenheit zu belasten. Ein solcher Vorstoß des Reichsinnenministeriums wäre auch ohne die augenblickliche parla­mentarische Krise eine Aktion, die recht viel böses Blut machen könnte. Wenn man bedenkt, daß nach Inkrafttreten einer solchen gesetzlichen Vorschrift alle größeren Motorhacht- und Segelverbände ge­zwungen wären, an Stelle ihrer alten Klub- und Verbandsfahnen die offiziellen Reichsfahnen zu hissen, so wird man es durchaus begreiflich finden, wenn sich auch diejenigen Mitglieder der Verbände gegen eine solche Wiederholung ihrer alten Der- bandssahnen wehren werden, die politisch durchaus den Sinn der Verordnung be­jahen. Im übrigen sei erwähnt, daß zum Beispiel die Flagge des Deutschen Segler­verbandes im amtlichen Flaggenbuch auf­gezeichnet ist, was mindestens nachweisen dürfte, daß diese Flagge nicht regierungs­feindlich anzusprechen ist. Die ganze An­gelegenheit ist, wie man sieht, außer­ordentlich undurchsichtig, sie stützt sich wei­terhin auf derartig schwache Rechtsstand­punkte, daß es kaum glaublich erscheint, was viele befürchten: das erneute Hervor­zerren eines Streites, der doch kein be­friedigendes Ende bringen kann und nur die innerpolitischen Leidenschaften ohne jede tiefere Ursache emporwirbelt.

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Unter den Reformvorschlägen, die das Reichskabinett am Freitag verabschiedet hat, befindet sich auch ein Gesetzent­wurf über die Krankenversiche­rung. Der Finanzminister hält diesen für nötig, um der Wirtschaft und den Versicherten einen Ausgleich zu schaffen für die höhere Belastung, die sie bei der Arbeitslosenversicherung auf sich nehmen müssen. ES ist der Grundgedanke habet maßgebend, daß bei der Krankenversiche­rung eine Summe von 200 bis 250 Milli­onen Mark eingespart wird, was einer etwa zehnprozentigen Verminderung des Gesamthaushaltes der Krankenversicherung gleichkommen würde. Die einzelnen ge­setzgeberischen Maßnahmen sollen sich zu­nächst auf. eine Reform des kassenärzllichen Dienstes erstrecken. Es soll schärfer vor­gegangen werden gegen solche Aerzte, die etwa Versicherte behandeln, die nicht krank sind. In diesen Fällen soll eine Schaden­ersatzpflicht der Aerzte eintreten. In ärzt-