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Zeitung

Anzeiger Mr (bas frühere knrheMsche) Oberhessen

Anzeiger der amtliche« Betmnrtmachsnge« für Stadt «nd Kreis Marburg.

Sfr. 91 65. Mrg.

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Die ^Oberhessische Zeitung" er- scheint sechsmal wöchentlich. Be­zugspreis monatlich 2.20 GM.aus- schließl. Zustellungsgebühr, durch die Post 2.45 GM. Für etwa durch Streik, Maschinendefekt oder ele­mentar« Ereignisse ausfallende Nummern wird kein Ersah ge­leistet. Verlag Dr. §. Hitzeroth. Druck der Unib.-Buchdruckerei Ivb. Ang. Koch, Markt 21/23 Fernsprecher: Nr. 54. «. Nr. 55. Postscheckkonto: Amt Frankfurt a. M. Nr. 5015. Sprechzeit der Redaktion von 1011 «nd

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Berlin, 16. April. Amtlich wird mit- xeteilt: Unter Borfitz des Reichskanzlers Dr. Brüning fand am hentigen Nachmit­tag in der Reichskanzlei die letzte Ka­di n e t t « f i tz « n g vor der Ofterpaufe statt. Das Reichskabinett beschäftigte sich neben einer größeren Anzahl lausender Fragen in erster Linie mit de« heute vom Reichsrat verabschiedeten Haushaltsplan kür das Jahr 1930. Hinsichtlich der vom Reichsrat bewilligten eine Million Reichs­mark für Kinderpeifung und der an Stelle anderer Ausgaben des Marineetats ein­gesetzten ersten Baurate für das Panzer­schiff8 beschloß das Reichskabinett die Reichsratsbefchlüsie dem Reichstage als Grundlage feiner Beratungen zuzuleitea.

*

Berlin, 16. April. Der Reichsrat be­schäftigte sich am Mittwoch mittag mit üem Haushaltsvoranschlag für 1930. Den Bericht der Reichsratsausschüsie er­stattete der preußische Ministerialdirektor Dr. Brecht. Er führte u. a. aus: Der Haushalt ist solide aufgestellt, aber große Ersparnisse bringt er nicht. Die Gesamtausgabe wächst für 1930 im Vergleich mit 1929 um 354,8 Mil­lionen.

Mehrausgaben gegenüber 1929 entfallen u. a. aus:

Wehrmacht einschl Versorgung 47,9 Mill.

Landwirtschaft 24,1

Wasserstraßen 24,1

Finanzverwaltung einschl. Ver­

sorgung 19,1 '

Wohnung und Siedlung 13,1

Luftfahrt 7,1

Läßt man bei den Mehrausgaben die be­sondere Schuldentilgung mit 450, die Rück­kehr zur Vartilgung bei der Anleiheab­lösung mit 51,2 und die Mehrzahlungen an die Länder mit 119,3 Mill, außer Be­tracht, bei den Minderausgaben die Ar­beitslosenversicherung mit 207,5 Mill., so ergibt sich

für 1930 zwar eine sachliche Ersparnis, aber nur von 58,8 Millionen Mark.

Das ist alles. Die gesamten Nettoaus­gaben betragen 11277,6 Mill. Erfreu­lich ist die Entlastung um 125 Millionen auf dem Gebiete der Liquidation des Krie­ges. Davon entfällt auf den Poungplan eine Erleichterung von rund 90 Mill., auf die Verwaltung der besetzten Gebiete rund 30 Mill., auf die Versorgung der Kriegs­teilnehmer rund 24 Mill., während die Entschädigungen für die polnischen Liqui­dationen mit 27,4 Mill, neu hinzukommen.

Ausschußbeschlüsie.

Die Ausschüße haben die Auflösung des Ministeriums und der Vermögensverwal­tung für die besetzten Gebiete spätestens bis zum 1. Oktober 1930 beschloßen, wäh­rend die Regierungsvorlage keinen End­termin vorsah. Bewilligt wurde ein West­fond von 10 Millionen rm Anschluß an die im März bewilligten noch nicht veraus­gabten Millionen, daneben für kulturelle Fürsorge noch zwei Millionen und für an­dere Zwecke 400 000 M. Ebenso wurde ein entsprechender Ostfond von 22 Mil­lionen bewilligt, außerdem in weiterer Ausführung des vorjährigen Gesetzes für Ostpreußen 29,3 Millionen, für die öst­liche und nördliche Wohnungsnot 12 Mil­lionen und zur Verhinderung des Aus­falles an Umschuldungskrediten 1 Mil­ton. Der ostpreußische Siedlungsfond von l8 Millionen ist nicht wieder eingestellt. Ein Antrag, auch für die südöstlichen und dre nördlichen Grenzgebiete 6 Millionen Mlzustellen, wurde mit Rücksicht auf die Finanzlage abgelehnt.

Die größte Vermehrung weist die Wehrmacht ans.

Reben der Steigerung der Versorgung werden für Heer und Marine zusammen 40,1 Millionen mehr gefordert. Ueder Streichungen haben in den Ausschüßen heftige Kämpfe stattgefunden. Die Mehr­heit hat Abstriche von rund 3,4 Millionen beschloßen. Anträge Preußens auf Ab­striche von weiteren 1,5 Millionen im ein­zelnen und 10 Millionen Pauschal, zusam­men 15 Millionen, wurden abgelehnt. Aus der Mitte des Reichsrates wurde die

Einsetzung einer ersten Rate für ein zweites Panzerschiff

Weimar, 16. April. Das thürin­gische Kabinett beschäftigte sich am Dienstag abermals mit den Auseinander­setzungen zwischen dem Reich und dem Lande Thüringen. Staatsmrnister Baum erstattete Bericht über seine Berliner Verhandlungen. Das Kabinett beschloß nach längerer Aus­sprache, einen Brief nach Berlin abzu­senden, der den Standpunkt der Landesregie­rung zu den beiden wichtigsten Stteitpuntten, dem Thüringischen Ermächtigungsgesetz und den Verhältnissen in der Landespolizei dar­legt. Der Brief ist am Mittwoch veröffent­licht worden. Die Landesregierung hält da­rin das thüringische Ermächti­gungsgesetz durchaus mit dem Reichsrecht vereinbar. Sie sei aber bereit, angesichts der zwischen dem Reich und dem Land Thüringen bestehenden Meinungs­verschiedenheiten. die o

Entscheidung des Reichsgerichtshofes hierfür anzurufen und diesen Schritt auch ge­meinsam mit der Reichsregierung zu tun. Nachdem jetzt bei der Besprechung zwischen dem Reichsinnenminister und dem Vorsitzen­den des thüringischen Staatsministeriums von feiten Thüringens eingehend dargelegt wor­den sei, daß

bei der Landespolizei eine Verletzung der Bestimmungen für die Gewährung der ReichszuschLße für Polizeizwecke nie­mals ftattgefunden

habe, glaubt die Landesregierung Thüringen sich zu der Erwartung berechtigt, daß der Reichsinnenminister sich durch diese Darlegung für befriedigt erklären wird.

Sie spricht deshalb das Ersuchen aus, daß die in dem Schreiben des Reichsinnen­ministers vom 18. 3. 1930 ausgesprochene nicht begründete Sperre der Zu­schüsse für Polizeizwecke an Thü­ringen alsbal.d nach Empfang des gegenwärtigen Schreibens aufge­hoben werde, damit das Land Thüringen vor weiterem Schaden bewahtt bliebe. Ebenso müsse die Landesregierung Thüringen die be- stinnnte Bitte auswrechen, daß die in dem Schreiben des Reichsinnenministers vom 18. März 1930 weiter ausgesprochene einstweilige

wurde. Der Zuschuß für die Deutschen Werke in Kiel mit 2,5 Millionen wurde bewilligt. Die Laße des Arbeitsmarktes macht den Augenblrck zur Liquidatton un­geeignet.

Bei d-r Arbeitslosenversiche­rung beantragte Preußen, im Haus­haltsgesetz, das ja den Reichstag erst im Juni passieren wird, eine Heraufsetzung des Beitrages um y, Prozent vorzuschla­gen, und den Zuschuß auf 120 Millionen sden Norstock 200) oder 100 Millionen und 20 Millionen Darlehen herabsetzen. Die Mehrheit lehnte zur Zeit die 93eU

beantragt. Dieser Antrag erhielt in zwei­ter Lesung eine veränderte Bedeutung da­durch, daß die Reichsregierung ohne den Antrag selbst zu übernehmen er­klärte, sie würde seine Annahme be­grüßen, und fick für die Annahme mit Material und Gründen einsetzte. Die preußische Regierung sprach sich gegen den Anttag aus. Mit Rücksicht auf die neue Erklärung der Reichsregierung stimmte

die Mehrheit der Ausschüße für die Einsetzung der ersten Rate in Höhe von 2,9 Millionen

in der Weise, daß der gleiche Betrag bei den anderen Schiffsbauten gestrichen

Einstellung von HeberroeifnnWn aus Fondsmitteln des R eichs- innenministeriums an Thüringen zurückgezogen werde.

Bei Gelegenheit des Besuches des Staats­sekretärs Zweigett wird die vom Reichs- innenminister gewünschte Hnterredung mit Minister Dr. Frick stattfinden können. Die Landesregierung Thüringen bedauere über­dies lebhaft, daß neuerlich in der Preße dem bevorstehenden Besuch des Staatssekretärs Zweigert der Charakter einer amtlichen Kon­trolle beigemessen werde.

Baums Erklärungen an Wirth.

Zu der vorstehenden Erklärung der thürin­gischen Regierung erfahren wir noch folgen­des: Bei der Besprechung am 10. d. Mts. hat der Reichsinnenminister Dr. Wirth an den Vorsitzenden des thüringischen Staats­ministeriums, Baum, wiederholt die Frage gerichtet, ob in der thüringischen Landespoli­zei irgendwelche Veränderungen vorgenommen worden seien, insbesondere, ob Nationaksozia- listen in die thüringische Landespolizei einge­treten seien. Staatsminister Baum hat darauf wiederholt die Erklärung abgegeben, für sich wie für bas thüringische Staats­ministerium. daß in der thüringischen Landespolizei keine Veränderun­gen vorgenommen worden seien, mit alleiniger Ausnahme von solchen Anstellun­gen, die bereits vor dem Amtsantritt des Ministers Frick in Aussicht genommen wa­ren. Insbesondere sei es

alsolut unrichtig, daß irgendein National­sozialist in der thüringischen Landespolizei

Aufnahme gefunden hätte.

Für diese Erklärung hat die thüringische Staatsregierung, wie der Vorsitzende des thüringischen Staatsministeriums wiederholt erklärt hat, jede Verantwortung übernommen. Bevor es zu der Besprechung vom 10. d. Mts. kam, hat die thüringische Regierung die Reichsregierung wissen lassen, daß sie hinter der bekannten Erklärung des Ministers Frick, Severing könne lange warten, bis er eine Ant­wort auf fein Schreiben erhalten werde", nicht gestanden habe und auch jetzt nicht stehe.

Ikragserhohung ab und stellte 150 Mil­lionen Zuschuß ein.

, Für die Landwirtschaft enthält die Vorlage, und zwar noch in der Form der alten" Regierungsvorlage, wesentliche Mehreinstellungen.

Der fünfte neue Ansatz ist der für Schul­dentilgung. Die Tilgung bedeutet jetzt nichts weiter als die verzögerte Deckung der beiden letzten Haushalte. Darüber hinaus bleiben ans 1929 etwa 65 Mill, zusätzlicher Fehlbetrag hängen. Die Aus­schüsse haben die Schuldentilgung daher

l Fortsetzung lieh« Seite 2.)

LWlngens Antwort an das Reich

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In SerKreuzzeitung- beschäfligt sich © ra f Westarp noch einmal mit den Ergebnissen der letzten Reichstagsabstim- mungen. ©ras Westarp führt u. a. aus, für die Deutschnationalen habe sich die Lage ergeben, daß sie nur durch Zustimmung zu den Steuervorlagen und zu den Junktim das Agrarprogramm hätten errei­chen können. Er Hütt es für einen Irrtum, anzunehmen, daß das Agrarprogramm ohne die Steuervottagen zu haben gewesen wäre, und daß die en^egengesetzten Erklärungen der Regierung reiner Bluff gewesen seien. Um der Abwehr der landwirtschaftlichen Katastrophe willen hätte die Mehrheit der Reichstagsfraktion den Steuervvrlagen des jetzigen Kabinett« zugestimmt. Er habe es seit 22 Jahren niemals an Bemühungen fehlen lassen, die Landwittschast von Irr­wegen rein berufsständischer Parteibil­dungen abzuhalten. Mft dieser Vergangen­heit habe er es nicht vereinbar gehalten, einen Wahlkampf herbeizuführen, den die Deutschnationalen im wesentlichen ohne, ja gegen den Landbund hätten führen müssen. Er mühte eine derartige Entwicklung als ein schweres, auf lange Zeit nicht wieder gutzumachendes Unglück ansehen.

Für die Landwirtschaft selbst, nicht minder aber auch für die große Partei der Rechten, sei die Annahme der Steuer­vorlagen nur unter Zwang erfolgt. So könne sich das Verhältnis der Dentschnatio-- . nalen zu der gegenwärtigen Regierung umsoweniger bessern, als die Deutschnatio- nalen die Druckmittel, die das Ka­binett Brüning unter Ausnutzung dieser Zwangslage angewendot habe, als sach­lich unberechtigt und als Einfluß po­litischer ©egnerschast erkennen und empfin­den mußte. Graf Westarp betonte dann, daß er in Opposition gegen die­ses Kabinett bleibe, das zur Fort­führung der Tributpolitik entschlossen sei und schon im Hinblick auf Preußen nicht im erforderlichen Maße unabhängig von der Sozialdemokratie sei.

lieber die parlamentarischen Tagesauf­gaben solcher Opposition hinaus bleibe als eingehender Gesichtspunkt, der über die jetzigen Parteischwierigkeiten hinweghelfen mühte, auch für die Folge der Kampf gegen die Fremdherrschaft und gegen die Partei- Herrschaft bestchen. ©ras Westarp wen­det sich endlich an die Landwirtschaft und hebt hervor, daß die Partei aus der Rot- wendigkeit heraus, der gegenwättigen Ka­tastrophe der Landwirtschaft Einhalt zu gebieten, schwerste Opfer erwachsen seien. Run dürfe die Partei auch mahnen und fordern.

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Bekanntlich hat der polnische Gesandte Knoll im Auhenministettum eine Rote überreicht, in der seitens der polnischen Regierung Protestgegendieneuen deutschen Zölle erhoben wird. Polen Kbet seinem Einspruch zwei angeblich

.-schlagende Argumente an. Rach An­sicht der polnischen Regierung widersprechen zunächst die neuen Zölle den Genfer Ver­einbarungen zur Herbeiführung des inter­nationalen Zollfriedens. Demgegenüber ist festzustellen, daß in das angezogene Ab­kommen auf deutschen Wunsch ausdrücklich eift Passus ausgenommen worden ist, wo­nach Zollerhöhungen sehr Wohl möglich sind, wenn sie alsdringende Maßnahmen­angesehen werden müßen. Dieser Fall ist augenblicklich gegeben, sodaß von einem Verstoß gegen die Genfer Bestimmungen nicht gesprochen werden kann.

Der zweite Punkt der panischen Be­schwerde befaßt sich mit der angeblichen Veränderung der Grundlagen des deutsch- polnischen Wirtschaftsabkommens durch die neuen deutschen Zölle. Dazu ist zu sagen, daß Deutschland ohne Frage ein juristisch unbestreitbares Recht zu den vorgenomme­nen Zollerhöhungen hat, wenn diese auch von Polen als drückend empfunden werden. Die polnischen Argumente sind also durch­aus unrichtig. Man geht nickst fehl in der