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MtttlE, den 16. Avril 1930

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Anzeiger für (das frühere knrhesfifche) Oberhessen

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Anzeiger der amtlichen Bekanntmachungen für Stadt und Kreis Marburg.

Die

des RrWmts

MMndamrS Schlußwort Sle Amr> and Agrargesetze eom ReWvmsldenlm unterzeichnet

TU. Berlin. 15. April. Der Reichs­rat nahm in seiner Sitzung am Dienstag, die vom Reichsfinanzminister Dr. Molden­hauer geleitet wurde, die am Montag vom Reichstag beschlossenen Gesetze über Zolländerungen und die Steuergesetze an. ohne Ein­spruch zu erheben. Der Vertreter Thü­ringens enthielt sich bei allen Abstimmun­gen der Stimme. Bei der Viersteuer wurde von Niederschlesien Einspruchser­hebung gegen die Steuervorlage bean­tragt. Der Antrag fand aber keine wei­tere Unterstützung.

Bei der Behandlung der Vorlage zur Vorbereitung der Reichsfinan^reform, die die Sanierung der Arbeitslosen­versicherung, die Herabsetzung des Zuflusses zur Invalidenversicherung und die gesetzliche Zusage von Steuersenkun­gen umfaßt, erklärte der Ausschußbericht- erstattcr, Staatssekretär Dr. Brecht, Preußen habe den Vorbehalt gemacht, daß die jetzt noch offene Frage der Beitrags­höhe zur Arbeitslosenversicherung für den Fall eines Fehlbetrages der Reichsanstalt geklärt werden müsse. Da diese Klärung aber auch aus der Initiative des Reichs­rates hervorgehen könnte, habe Preußen auf einen Einspruch verzichtet, und von den Ausschüssen werde die Genehmigung der Vorlagen zur Vorbereitung der Reichssinanzreform ohne Einspruch bean­tragt. Reichsfinanzminister Dr. Mol­den Hauer wies darauf hin, daß der Reichstag bereits eine Entschließung an­genommen habe, wonach die Regierung ersucht werde,

bis zum 1. Juli ein Gesetz vorzulegen, das die Frage der Arbeitslosenver­sicherung löse.

Bei Stimmenthaltung Thüringens wurde auch diese Vorlage genehmigt, ebenso wie der Rest der Deckungsvorlagen.

Reichsfinanzministr Dr. Moldenhauer

Bb in kurzen Ausführungen seiner Be- edigung darüber Ausdruck, daß durch ! Zustimmung des Reichsrates

nunmehr das gesamte Gesetzgebungs­werk zur Sanierung der Reichskasse abgeschloffen

worden sei. Die Gesetze würden noch heute vom Reichspräsidenten unterzeich­net werden. Mit diesen Vorlagen, mit der Kreugeranleihe und den Ersparungen werde es gelingen, die schwebende Schuld so zu tilgen, daß jene Kreditschwie­rigkeiten, die das vergangene Jahr gebracht habe, nicht mehr wiederkehren würden. Wenn der Haushalt nun so verabschiedet werde, wie die Regierung ihn vorgelegt habe, so i werde, wenn nicht unvorherge- | sehene Verhältnisse eintreten, nicht mit einem so großen Fehlbetrag zu rech­nen sein, wie im vergangenen Jahr. Das werde zur Stärkung des Kredits des Rei­ches und damit auch der deutschen Wirt­schaft beitragen. Rach der erfolgten Kas­sensanierung wolle die Regierung

im nächsten Jahre zu jener Steuer­senkung schreiten, auf die die Wirt­schaft rechnen müsse,

wenn sie die ihr auferlegten schweren La­sten tragen und wettbewerbsfähig bleiben soll. Der Reichsfinanzminister dankte dem Reichsrat für die schnelle Erledigung des schwierigen Gesetzgebungswerkesund schloß dann die Sitzung.

Das Inkrafttreten der neuen Steuer- und Agrargesetze, die

am Montag vom Reichstag angenommen wurden, ist nicht einheitlich auf einen be­stimmten Tag abgestellt, sondern in den einzelnen Gesetzen ganz verschieden festgelegt.

Von dem Gesetz über Zolländerungen treten die Bestimmungen über die M i n e- r a l ö l st e u e r am 1. Mai,

die Maßnahmen zum Schutze der Landwirtschaft am 8. auf die Verkün­dung folgenden Tage

in Kraft, mit Ausnahme der Vorschrift über die Zollfreiheit der Weizenkleie, die rückwirkende Kraft vom 29. März erhält. Die Bestimmungen über den Benzin-

und Benzol-Zoll treten am 18. A p r i l in Kraft.

Das Gesetz zur Aenderung des Bier­steuergesetzes tritt ebenfalls am 1. Mai in Kraft, dagegen sind die in die­sem Gesetz zugleich enthaltenen

neuen Umsatzsteuersätze bereits am

1. April

in Kraft gesetzt. Das Gesetz zur Aende­rung des Gesetzes über das Branntwein­monopol tritt am 20. Mai, das Mine­ralwassersteuergesetz am 16. Mai in Kraft.

Das Gesetz über die Erhebung der Auf­bringungsumlage für das Rechnungsjahr 1930 enthält mit der im Haager Abkom-

Beschleunigte Saarserhan-lungen

Ein belttnnnter ArbettSvrogramm

Wie das gestern von der deutschen und der französischen Saar-Delegation ausgegebene Communigus besagt, besteht die Absicht, nach Ostern die Verhandlungen in beschleunigtem Tempo weiter zu führen. Die Verzögerung, über die in gewissen deutschen Kreisen bis jetzt geklagt wurde, ist zum größten Teil auf Gründe zurückzuführen, die von den beiden Delegationen nicht abhän^n: hauptsächlich ist sie auf die Ministerkrisen in Frankreich zu- rückzusühren, die selbstverständlich eine Unter­brechung der Verhandlungen nach sich gezo­gen haben. Von Ostern ab sollen die bei­den bestehenden Ausschüsse, der Erubenaus- schutz und der Zollausschutz, in eine Erörte­rung eintreten, für die ein bestimmtes Ar­beitsprogramm aufgestellt worden ist. Der Erubenausschutz soll $. B. erörtern, ob und unter welchen Bedingungen die bekannten Pachtverträge (Warndt - Verträge) von Deutschland übernommen werden können. Weitere Probleme sind die Besichtigung der Bergwerke, die Feststellung der Rückkaufpreise und Festlegung der Zahlungsbedingungen.

Der Zoll- und Wirtschastsausschutz hat vor allem die Frage zu prüfen, ob und inwieweit eine Aufrechterhaltung der bisherigen Wirt­schaftsbeziehungen zu Frankreich bis 1935 zu- gestanden werden kann und welche etwaige Uebergangsregelung nach 1935 zu treffen sein wird.

Die neue Phase der Verhandlungen läßt sich dahin kennzeichnen, datz man zunächst die Austragung der grundsätzlichen Meinungsver­schiedenheiten über den künftigen Betrieb der Kohlengruben sowie über die sofortige Be­seitigung des französischen Zollregimes zu­rückgestellt hat (wobei es überflüssig ist, noch­mals zu betonen, datz für Deutschland eine französische Beteiligung nicht in Frage kom­

men kann), ohne datz dies jedoch irgendeine materielle Konzession der beiden Vertrags- unterhündker bedeutet. Es soll damit nur be­zweckt werden, datz die beiden Ausschüsse von den grundsätzlichen Auseinandersetzungen be­freit werden und zunächst einmal versuchen, zu praktischer Arbeit zu gelangen.

Mn und die »ellsriedend- kenvenlien

WieKurier Warszawski" erfährt, hat die polnische Regierung gleichzeitig mit der am 12. d. Mts. in Genf erfolgten Unterzeich­nung des Protokolls über die Arbeffen der Internationalen Zollfriedenskonferenz eine Note an den Generalsekretär des Völkerbun­des gerichtet, in der sie mitteilt, datz Polen die Konvention nur dann ratifizieren könne, wenn vom 1. April an bis zum November, also dem Termin, an dem die Konferenz der Signatarmächte zwecks Inkraftsetzung der Konvention einberufen werden soll, durch keine Staaten Zölle eingeführt oder Zoller­höhungen vorgenommen werden sollten, die die polnischen Erportinteressen empfindlich treffen. In der Zeit vom 1. April bis No­vember verpflichtet zwar die Konvention noch nicht, irgendwelche Zollsatzänderungen bedroh­ten jedoch ein günstiges Ergebnis der No­vemberkonferenz. Die erste solche Gefahr stellten die gegenwärtig von der deutschen Regierung vorgeschlagenen Zollerhöhungen für agrarische Produkte dar, die schon bei vielen Signatarmächten der Konvention, wie z. B. Holland, Litauen, Dänemark und Po­len einen energischen Protest heroorgerufen hätten. ,

men vorgesehenen Ingangsetzung des Neuen Planes seine Geltung. Das Gesetz über die weitere Hinausschiebung der Bindung der Länder und Gemeinden an die nach dem Preisbewertungsgesetz fest- gestellten Einheitswerte tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1930 in Kraft.

Von dem Gesetz zur Vorbereitung der Finanzreform treten

die Bestmmungen über die Arbeits­losenversicherung am 1. Juli

und die übrigen Bestimmungen bezüglich der Sparmaßnahmen und der Steuersen­kung mit dem auf die Verkündung fol­genden Tage in Kraft.

TU. Berlin. 15. April. Der Reichs­präsident hat am Dienstag nachmit­tag die vom Reichsrat verabschiedeten Steuer- und Agrargesetze durch seine Unterschrift vollzogen.

Weniroi» in Sberschteiien

Kattvwitz, 15. April. Auf der Oh«im- grübe bei Kattvwitz brach ein Brand aus, der so schnell um sich griff, daß die etwa 15 0 Mann starke Belegschaft unter Tage abgeschnitten wurde und durch Schließen her Sicherhcitsklappen vor dem Ein­dringen von Rauch und Feuer geschützt werden mußte. Die Löscharbeiten dcr zahlreich an die Brandstelle zusammengezogenen Feuer­wehren waren dadurch erschwert, daß die Brandstelle völlig in Rauch ge­hüllt war. Richt weniger als 13 Schlauch- gänge wurden zur Bekämpfung des Brandes benutzt. Die Wasserwerke sperrten für einige Zeit die Gehrung an die Privathäuser, um genügend Blasser zur Löschung zur Verfügung stellen zu können. Rach dreistündiger Tätig­keit konnten die Wehren unter Hinterlassung einer_ Brandwache abrücken. Die unter Tage beschäftigte Belegschaft wurde durch andere Schachtausgänge zu Tage ge­fördert. Der bisher noch nicht zu über­sehende Schaben wird von der Grubenvrrwal- tung als sehr beträchtlich bezeichnet

SnocSfoicgel

Das Reichskabinett wird sich, wie wir erfahren, heute nachmittag noch einmal zu einer letzten Sitzung vor den Osterferien zu-, sammenfinden. Zur Besprechung steht vor allen Dingen der neue Haushaltsplan, und zwar besonders dessen Ausgabenseite, sowie . das Spargesetz zum neuen Etat. Da der Reichsrat keine wesentlichen Aenderungen an der Ausgabenseite vorgenommen hat, wird eine Doppelvorlage der Regierung aller Wahrscheinlichkeit nach vermiesen. In dieser Hinsicht werden sich also kaum große Schwierigkeiten zeigen. Sollten sich doch nachträglich Aenderungen als notwendig erweisen, so kann die Regierung Initiativ- anträge einbringen und diese im Reichstag zur Diskussion stellen lassen. Schwieriger liegen die Verhältnisse bei der Behandlung des Ersparnisgesetzes. Zu dieser Materie sind verschiedene Sparvorschläge einge-- gangen, die besonders den DersorgungS- etat und die Pensionslasten zum Gegen-» stand haben. Ein Vorschlag zielt u. a. darauf hin, die Höchstsätze für Pensionen wieder auf 75 Prozent herabzusetzen. Be­kanntlich hatte man nach dem Kriege und der Revolution diese Sätze allgemein auf 80 Prozent erhöht. Wie wir hören, hat dieser Vorschlag wenig Aussicht auf Ver- wirklichung, da er aller Wahrscheinlichkeit nach eine Reihe von politischen Widerstän­den Hervorrufen würde, zu deren Heber- Windung geraume Zeit notwendig wäre. Man will aber der Reichsregierung nach den erbitterten Kämpfen der letzten Zeit unbedingt eine längere Ruhepause gönnen, damit sie in die Lage versetzt wird, wenig-« stens zunächst einmal die inzwischen ange-, häuften sachlichen Arbeiten zu erledigen. Man rechnet damit, daß die Frage der Pensionskürzungen erst bei der Beratung und endgültigen Verabschiedung des Spar- gesetzes für 1931 angeschnitten werden wird.

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Das Deckungsprogramm für den Haushalt des Jahres 1930, das am Mon­tag vom Parlament angenommen worden ist, umfaßt insgesamt 9 Vorlagen. Die ur­sprünglich von der Regierung angesetzte Mehreinnahme wird durch die Vorlage in ihrer jetzigen Gestalt eine etwas höhere Summe ergeben, eine Folge der Kvinpro- mißverhandlungen zwischen den Patteien und der Regierung Brüning. In infor­mierten Kreisen rechnet man mit Gesamt­einnahme des Reiches aus den bewliligten Steuern und Zöllen von rund 360 bis 370 Millionen Mark, dazu kommen noch 80 Millionen Mark aus den reinen Agrarzöl- len. Weitere 165 bis 175 Millionen wer­den nach dem angenommenen Schlüsselsatz an die Länder gezahlt werden, sodaß die Gesamteinnahmen für Reich und Länder etwa 620 Millionen Mark betragen dürf­ten. Die Biersteuer, deren Ertrag zuerst mit etwa 100 Millionen mehr angesetzt war, erbringt jetzt für bas Reich 55 bis 60 Millionen und 91 Millionen für die Länder, die also den Hauptanteil an der Biersteuererhöhung erhalten werden. Ge­genüber der Moldenhauerschen Vorlage wird auch der Benzinzoll eine Mehrein­nahme erbringen (35 Millionen), ferner die Warenhaussteuer (15 bis 20 Millionen) und die Umsatzsteuer (fast 80 Millionen). Aus der gesteigerten Umsatzsteuer erhalten die Länder etwas mehr als ein Drittel der Neueinnahmen (rund 33 Millionen), wäh­rend die Miniralwassersteuer mit einem an­nähernden Ertrag von 38 Millionen ihnen ganz zufällt.

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Nach Schätzung gut unterrichteter Kreise beziffert man den Zuschuhbedarfder Arbeitslosenversicherung für den ersten Haushaltsmonat April auf mehr als 50 Millionen bei einer Arbeitslosen­zahl von etwa 1,8 Millionen. Aus eige­nen Mitteln kann die Reichsanstalt nur 1,2 Millionen erhalten. Auch für den kom­menden Monat rechnet man mit einem Reichszuschuh in ähnlicher Höhe, sodaß die im Haushaltsplan von 1930 vorgesehenen Zuschüsse an die ArbeitÄosenversicherung