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wNuOQr iffi 8. Zoll 1929

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f^eint sechsmal wLchevUtch. 6» pytprtif monatlich 1.10 GM. am», fchließl. ZnstellnngsgedLH». beuch dtePoff2.S5 GM.ALr etwa infolge etwtte. Maschinendefek»« »der elementarer Sretgntfs, «Sfallmch, Anmmern tottb kein Sefa, ge­leistet. Verlag d. Dr. §. Hitz««<b> Druck der Univ--D»chdru<le«t b. Ioh. Aug. Koch, Markt 21/2% Fernsprecher: Rr. 54. *. vir. 6& Postscheckkonto: «mt Frankfurt a. M. Nr. 5015. — Sprechet der Redaktion b« 10—tt mtS

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Anzeiger für (das frühere knrhesfischs) Oberhessen

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Rewe Mfsse Amerikas an Frankreich

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Die Negierung der Bereinigten Staaten hat die französische Regierung wissen lassen, daß Amerika das Mellon-Berenger- abkommen nicht ratifieren werde, wenn Frankreich das Abkommen mit der Kriegs- eutschädigungsfrage verbinde. Die ameri­kanisch« Regierung wünscht weiterhin nicht, datz die Bereinigte« Staaten sich amtlich an der zukünftigen internationalen Ausgleichsüank beteiligen. Dieser Wunsch Wietze aber nicht aus, datz die Regie­rung private amerikanische Bankiers in amtlichem Auftrag in die Bank entsende und sich auch bei der bevorstehenden Echuldea-Konferenz durch amtliche Beo­bachter vertreten lasse.

Die innerpolitische Lage in Frankreich

Die allgemeine Ansicht über die nach der Abstimmung der beiden Kammeraus­schüsse für Finanzen und für auswärtige Angelegenheiten in der Frage der Rati­fizierung der Schuldenabkommen be­stehende Lage ist folgende: Beide Aus­schüsse haben die Tagesordnung Palmade angenommen, die feststellt, datz

eine Ratifizierung abhängig gemacht wird von befriedigende» Erklärungen der Regierung hinsichtlich ihrer Ail- tzenpolitik, was besagen will bezüglich der Rheinlandräumung.

Es wird behauptet, datz im Gegensatz zum Finanzausschuß der auswärtige Ausschutz sich noch nicht über diesen Vorbehalt be­treffend die auswärtige Politik geäußert habe, da unter den fünf Abgeorneten, ^ie sich der Abstimmung enthielten, Gegner der Tagesordnung Palmade vorhanden seien. Es besteht also die Möglichkeit, daß in der Debatte über die Schuldenabkom­menratifizierung Finanzausschuß und aus­wärtiger Ausschuß, wie seinerzeit in der Frage der Zulassung gewisser Kongrega­tionen, getrennt vorgehen werden. Die Debatte im Plenum wird auf jeden Fall nicht vor dem 14. Juli stattfinden. Vorher aber werden die So­zialisten — wie breits berichtet — eine Debatte über die Außenpolitik der Regie­rung herbeiführen. Sie haben zum In­terpellanten den Abgeordneten Blum bestimmt. Diese Debatte dürfte jedenfalls am kommenden Donnerstag, den 11. Juli, vor der Debatte über die Ratifizierung stattiinden. Im Verlauf dieser Aus­sprache erwartet man eine Erklärung der Negierung Poincaräs zur Frage der Rheinlandräumung, besonders nach den Ausführungen des Staatssekre­tärs Henderson im englischen Unter­haus.

Paris zur Rede Hendersons

Die Pariser Presse begnügt sich vorläu­fig im allgemeinen damit, die Ausfüh­rungen des Staatssekretärs H e n d e r - f o n im englischen Unterhaus über die Rheinlandräumung zur Kenntnis zu Nehmen.

Das „Deut:e" scheint sie als einen beweis dafür anzusehen, daß die Arbei­terregierung sich vorläufig zu keiner isolierten Entscheidung ent- fchlietzen wolle. Das Blatt nennt deshalb die Ausführungen Hendersons „nicht un- vernünfrig".

I Anders beurteilt das „Echo de Paris" die Lage. Henderson übergehe mit Still­schweigen die Schaffung der Feststellungs­und Vergleichskommisfion zur Ueber- wachung der neutralen Zone. Er er­kläre, daß Deutschland einen absoluten Anspruch auf Wiedererlangung seiner Ge­biete habe, weil seine sämtlichen Ver­pflichtungen erfüllt seien und nicht garan­tiert zu werden brauchten. Er schlage nicht etwa eine allmähliche verzögerte Räumung, sondern schleunigste Räumung vor. Rach der Rede Hendersons bleibe der französischen Regierung, wenn sie nicht das Spielzeug Deutschlands und ber sozialistischen Internationale sein wolle, nichts anderes übrig, als die Er­setzung der englischen Trup­pe n in Wiesbaden durch französische Truppen vorzubreiten.

ein« Aussehen erregende Forderung hat die französische Besatzungsbehörde an das Wohnungsamt der Stadt Zweibrük- ken gerichtet. Unter der Angabe, datz das Earnisonlazarett zu Nein sei, verlangt die Besatzung, datz die Stadt zehn Woh­nungen jn je zwei bis drei Zimmer be­reitstellen soll. Rach de» Angabe» der Franzosen seien diese Wohnungen für Unteroffiziere bestimmt, die bisher ein Gebäude der Kaserne bewohnt hätten. Das Gebäude müsse zur Erweiterung des Lazaretts in Anspruch genommen werden. Die Bereitstellung der Woh­nungen wird in kurzer Frist verlangt, ob­wohl die Wohnungsnot in Zweibrücken grotz ist.

Rheinlandräumung und Caarfrage

Sr. SrtiMtib treib! mitte BrivnwoM

Im Finanzausschuß der Kammer hat der Abgeordnete Bincent-Auriol mit den anderen sozialistischen Ausschutzmitgliedern fol­gende Entschließung eingebracht:

In der Erwägung, datz die internationalen Abkommen über die Schulden und die Forde­rungen Frankreichs nur bei einer Politik der Verständigung und des internationalen Frie­dens durchgeführt und verbessert werden kön­nen, bcschlietzt der Ausschutz, die Regierung und die Kammer aufzufordern, vor jeder Prüfung der Schuldenabkommen in klarer Weise ihren Willen zu einer solchen Politik zu bekunden, die sich auf die Beendigung der militärischen Besetzungen so­gleich nach der Ratifizierung des Poung- Planes durch alle beteiligten Mächte, auf die Schiedsgerichts - Verträge, die schritt­weise Herabsetzung der Kriegsausgaben in allen Ländern und auf die wirtschaftliche Organisierung Europas gründet.

In einem merkwürdigen Gegensatz zu die­ser Entschließung, die eine Sonderstellung der Saarfrage innerhalb der Liquidie­rung der Kriegsfolgen nicht anerkennt, steht eine Erklärung des Sozialdemokraten Dr. Breit scheid, durch die er wieder ein­mal, dem deutschen Standpuntt durchaus entgegen, eine äußerst bedenkliche Privat­politik betreibt. Er führt im „Temps" zu­nächst über die Rheinlandfrage Folgendes aus: „Wir wünschen endlich zehn Jahre nach dem Weffenstillstand, vier Jahre nach Lo­carno, drei Jahre nach dem Eintritt Deutsch­lands in den Völkerbund und den Ver­sprechungen von Thoiry zur v o l l st ä n d i - gen Liquidierung des Krieges zu ge­langen. Der Poung-Plan sieht für Deutsch­land schwere Lasten vor. Es würde gegen die Loyalität verstoßen, wollte man die Mei­nung bestehen lassen, daß wir diese Lasten

tragen könnten, wenn wir nicht gleichzeitig durch die Räumung des deutschen Gebietes unsere volle Souveränität wieder erhalten würden. Die öffentliche Meinung Frank­reichs begreift durchaus diesen unseren Wunsch: hat sie doch selbst nach 1871 den gleichen Wunsch gehegt. Wenn die Ratifizie­rung des Boung-Planes nicht mit der Räu­mung der dritten, ebenso wie der zweiten Rheinlandzone verbunden würde, würde sich im Reichstag keine Mehrheit finden, die den neuen Zahlungsplan be- Willi gt.

Dr. Breitscheid wendet sich dann der Saar­frage zu und erklärt: „Frankreich kann wohl fordern, datz das gegenwärtige Regime un­verändert bis 19 3 5 weiter läuft. Aber würde es, da das Ergebnis der durch den Versailler Vertrag vorgesehenen Volks­abstimmung überhaupt keine Zweifel mehr zulätzt, nicht im Interesse Frankreichs selbst liegen, durch eine gütliche Vereinba­rung, die den wirtschaftlichen Interessen beider Länder und denen des Saargebietes Rechnung trägt, bald eine Frage zu regeln, deren Erledigung für die künftigen deutsch­französischen Beziehungen von so großer Be­deutung ist?"

Entgegen dieser Auffassung Dr. Breit- scheids muß an dem Standpunkt festgehalten werden, daß die Saarfrage in einem engen inneren Zusammenhang mit der Tributfrage steht. Wenn der Poung-Plan verwirklicht werden soll, so muß diese Revarations-Pro- vinz aufhören zu existieren. Wer die Saar­frage von der Diskussion bei der kommenden polltischen Konferenz auszuschalten versucht, gibt damit zu erkennen, daß er die ver­sprochene Gesamtliquidation der Kriegsfolgen nicht wünscht oder zu Hintertreiben versucht.

Kmsticnz in te tritt» AuWit. rnocht

Der englische Botschafter in Paris, Lord Tyrrell, begab sich am Sonnabend nach­mittag zu dem Minister des Aeußern, B r i - and, wo er eine mündliche Erklärung als Antwort auf die französische Note vom 28. Jun: abgab und die Auffassung der eng­lischen Regierung über den Zeitpunkt, den Tagungsort und das Verfahren der Regie­rungskonferenz zur Ingangsetzung desPoung- Planes darlegte.

3m Anschluß an diesen Schritt des engli­schen Botschafters veröffentlicht die A g e n - iur H a v a s folgende Mitteilung: Sowohl nach den Mitteilungen der anderen inter­essierten Mächte als auch nach dem heutigen Schritt Lord Tyrrells scheint es, datz man im Begriffe ist, sich für die Einberufung der Konferenz auf die e r st e n August-

t a g e zu einigen. Was andererseits den Tagungsort betrifft, so hält die englische Note, wie verlautet, an dem Standpunkt der englischen Regierung fest, und schlägt dem­gemäß nochmals London vor. Die Ver­fahrensfrage soll bisher nur in unbestimmter Form ins Auge gefaßt worden sein: es wird jedoch bekannt, daß die englische Regierung sich den französischen Vorschlägen über eine Prüfung der der Konferenz zu unterbreiten­den Probleme in mehreren Etappen nicht angeschlossen hat.

Der Londoner Berichterstatter des „E ch o de Paris" erläutert in einem längeren Aufsatz die Unzufriedenheit Griechen­lands und Rumäniens mit demPoung- Plan und schreibt: Rumänien habe dem englischen Außenmarkt den Grund für sein Mißvergnügen mitgeteilt. Das englische Autzenamt habe geantwortet, es widersetze sich der Zulassung Rumäniens zur Regierungs­konferenz nicht, aber die französische Reg ierung erheb« Einspruch hiergegen.

| Frankreichs Schulden an Amerika

In verschiedenen Artikeln und Presse- berichten finden wir ost Aenßerungen über das We l Ion -Be re uger-Ab kom­me n. CS spielt augenblicklich in der fran­zösischen Kammer eine sehr große Dolde. Bekanntlich hat Frankreich bis zum 1, August 1929 dieses Abkommen zu ratift- zieren, oder die sogenannte Handelsschuld Frankreichs an Amerika in Höhe von un­gefähr 600 Millionen wird unverzüglich füllig. 2dm hat Frankreich ja ein Bittgesuch nach Washington gerichtet, um eine Verschiebung des RückzahlungS^, termins zu erreichen. Aber hier ist der Amerikaner eben Geschäftsmann. Was kümmert ihn noch das Bündnis, wie «S zur Zett des Weltkrieges bestand. Des­halb erfuhr Frankreich eine schwere diplomatische Niederlage, den» prompt kam Amerikas Ablehnung des französischen Gesuches. •

Well aber in dem neuen 2so»»g- P l a n bas Prrcklem der interalliierten Schuldenabtragung gegenüber Amerika mit der Aeufesffetzung unserer Reparattrmsver- pflichtungen eng verbunden ist, dürfte es nicht ohne Interesse sein, einmal näher darzulegen, wie die französische Schuld an Amerika gestaltet ist und in welcher Höhe sie sich bewegt.

Rach Schluß des Weltkrieges rückten die amerikanischen Heere nach ihrer Heimat ab. Was wtt ja während der Kriegszeit niemals glauben mochten, daß nämlich Amerika die Berbündeten in ausreichender Weise mit Kriegsgerät und Lebensmitteln usw. versorgte, wurde jetzt offenbar. In riesenhaften Mengen waren Kriegsgerät, Lebensrnittel, Ausrüstungs­gegenstände, Uniformen usw. auf ftanzösi« schäm Boden aufgestapelt. Geschäft ist Geschäft sagte sich der Amerikaner. Die Zurückführung nach Amerika hätte große Summen verschlungen, weshalb man groß- müttg alles den Franzosen — natürlich ge­gen Bezahlung — zurückließ. Amerika forderte die nicht unbeträchtliche Summe von 407 Millionen Dollar, also mehr als 1,6 Milliarden Mark. Aus der Schuldenseite in Frankreichs Bü­chern stand aber noch die eine Milliarden- sorderung Amerikas über die KriegLfiuan- zierung.

Die Franzosen glaubten jahrelang, die Amerikaner würden aus aller Freundschaft ihnen größeren Schuldennachlaß gewähren. Doch ihre Hoffnung schlug fehl. Zwar er­fuhr Frankreich insofern großes Entgegen­kommen, als Amerika recht fühlbare Zah- lungserleichterungen gewährte.

Am 29. April 1926 endlich erfolgte in Washington die Unterzeichnung über das endgültige Abkommen zur Regelung der Kriegsschul­den zwischen Amerika und Frankreich durch den amerikanischen Staatssekretär Mellon und den ftanzösischen Botschaf- ter Berenger. Die gesamte Schulden­last Frankreichs wurde in eine Handels­schuld und in eine politische Schuld öurch dieses Abkommen geteilt. Unter der Han- delsschuld verstand man eben die von Frankreich zu bezahlende Summe für die amerikanischerseits in Frankreich zurückge­lassenen Heeres- oder Kriegsvorräte, in der oben angegebenen Höhe von 407 Mil­lionen Dollar. Seit 1919 zahlte Frank­reich an Zinsen und zur Tilgung jährliche Raten in Höhe von rund 80 Milionen M. Jetzt zum 1. August 1929 ist aber die ganze Summe von 1,6 Milliarden 2Rarf fällig, wenn nicht Frankreich noch bis zu diesem Termin das Mellvn-Berenger-Abkommen ratifiziert

Bezüglich der politischen Schuld, die in den Kriegsanleihen beruht, ist zu sagen, daß sie insgesamt 14,5 Mil­liarden Mark beträgt, die bis gum Jahre 1987 zurückgezahlt sein müssen. Amerika ist hier Frankreich sehr wett ent­gegengekommen, hat Erleichterungen zu- gestanden, wie sie Deuffchlano nicht zu einem Prozent bei der letzten Pariser