wNuOQr iffi 8. Zoll 1929
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f^eint sechsmal wLchevUtch. 6» pytprtif monatlich 1.10 GM. am», fchließl. ZnstellnngsgedLH». beuch dtePoff2.S5 GM.ALr etwa infolge etwtte. Maschinendefek»« »der elementarer Sretgntfs, «Sfallmch, Anmmern tottb kein Sefa, geleistet. Verlag d. Dr. §. Hitz««<b> Druck der Univ--D»chdru<le«t b. Ioh. Aug. Koch, Markt 21/2% Fernsprecher: Rr. 54. *. vir. 6& Postscheckkonto: «mt Frankfurt a. M. Nr. 5015. — Sprechet der Redaktion b« 10—tt mtS
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Anzeiger für (das frühere knrhesfischs) Oberhessen
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Rewe Mfsse Amerikas an Frankreich
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Die Negierung der Bereinigten Staaten hat die französische Regierung wissen lassen, daß Amerika das Mellon-Berenger- abkommen nicht ratifieren werde, wenn Frankreich das Abkommen mit der Kriegs- eutschädigungsfrage verbinde. Die amerikanisch« Regierung wünscht weiterhin nicht, datz die Bereinigte« Staaten sich amtlich an der zukünftigen internationalen Ausgleichsüank beteiligen. Dieser Wunsch Wietze aber nicht aus, datz die Regierung private amerikanische Bankiers in amtlichem Auftrag in die Bank entsende und sich auch bei der bevorstehenden Echuldea-Konferenz durch amtliche Beobachter vertreten lasse.
Die innerpolitische Lage in Frankreich
Die allgemeine Ansicht über die nach der Abstimmung der beiden Kammerausschüsse für Finanzen und für auswärtige Angelegenheiten in der Frage der Ratifizierung der Schuldenabkommen bestehende Lage ist folgende: Beide Ausschüsse haben die Tagesordnung Palmade angenommen, die feststellt, datz
eine Ratifizierung abhängig gemacht wird von befriedigende» Erklärungen der Regierung hinsichtlich ihrer Ail- tzenpolitik, was besagen will bezüglich der Rheinlandräumung.
Es wird behauptet, datz im Gegensatz zum Finanzausschuß der auswärtige Ausschutz sich noch nicht über diesen Vorbehalt betreffend die auswärtige Politik geäußert habe, da unter den fünf Abgeorneten, ^ie sich der Abstimmung enthielten, Gegner der Tagesordnung Palmade vorhanden seien. Es besteht also die Möglichkeit, daß in der Debatte über die Schuldenabkommenratifizierung Finanzausschuß und auswärtiger Ausschuß, wie seinerzeit in der Frage der Zulassung gewisser Kongregationen, getrennt vorgehen werden. Die Debatte im Plenum wird auf jeden Fall nicht vor dem 14. Juli stattfinden. Vorher aber werden die Sozialisten — wie breits berichtet — eine Debatte über die Außenpolitik der Regierung herbeiführen. Sie haben zum Interpellanten den Abgeordneten Blum bestimmt. Diese Debatte dürfte jedenfalls am kommenden Donnerstag, den 11. Juli, vor der Debatte über die Ratifizierung stattiinden. Im Verlauf dieser Aussprache erwartet man eine Erklärung der Negierung Poincaräs zur Frage der Rheinlandräumung, besonders nach den Ausführungen des Staatssekretärs Henderson im englischen Unterhaus.
Paris zur Rede Hendersons
Die Pariser Presse begnügt sich vorläufig im allgemeinen damit, die Ausführungen des Staatssekretärs H e n d e r - f o n im englischen Unterhaus über die Rheinlandräumung zur Kenntnis zu Nehmen.
Das „Deut:e" scheint sie als einen beweis dafür anzusehen, daß die Arbeiterregierung sich vorläufig zu keiner isolierten Entscheidung ent- fchlietzen wolle. Das Blatt nennt deshalb die Ausführungen Hendersons „nicht un- vernünfrig".
I Anders beurteilt das „Echo de Paris" die Lage. Henderson übergehe mit Stillschweigen die Schaffung der Feststellungsund Vergleichskommisfion zur Ueber- wachung der neutralen Zone. Er erkläre, daß Deutschland einen absoluten Anspruch auf Wiedererlangung seiner Gebiete habe, weil seine sämtlichen Verpflichtungen erfüllt seien und nicht garantiert zu werden brauchten. Er schlage nicht etwa eine allmähliche verzögerte Räumung, sondern schleunigste Räumung vor. Rach der Rede Hendersons bleibe der französischen Regierung, wenn sie nicht das Spielzeug Deutschlands und ber sozialistischen Internationale sein wolle, nichts anderes übrig, als die Ersetzung der englischen Truppe n in Wiesbaden durch französische Truppen vorzubreiten.
ein« Aussehen erregende Forderung hat die französische Besatzungsbehörde an das Wohnungsamt der Stadt Zweibrük- ken gerichtet. Unter der Angabe, datz das Earnisonlazarett zu Nein sei, verlangt die Besatzung, datz die Stadt zehn Wohnungen jn je zwei bis drei Zimmer bereitstellen soll. Rach de» Angabe» der Franzosen seien diese Wohnungen für Unteroffiziere bestimmt, die bisher ein Gebäude der Kaserne bewohnt hätten. Das Gebäude müsse zur Erweiterung des Lazaretts in Anspruch genommen werden. Die Bereitstellung der Wohnungen wird in kurzer Frist verlangt, obwohl die Wohnungsnot in Zweibrücken grotz ist.
Rheinlandräumung und Caarfrage
Sr. SrtiMtib treib! mitte BrivnwoM
Im Finanzausschuß der Kammer hat der Abgeordnete Bincent-Auriol mit den anderen sozialistischen Ausschutzmitgliedern folgende Entschließung eingebracht:
In der Erwägung, datz die internationalen Abkommen über die Schulden und die Forderungen Frankreichs nur bei einer Politik der Verständigung und des internationalen Friedens durchgeführt und verbessert werden können, bcschlietzt der Ausschutz, die Regierung und die Kammer aufzufordern, vor jeder Prüfung der Schuldenabkommen in klarer Weise ihren Willen zu einer solchen Politik zu bekunden, die sich auf die Beendigung der militärischen Besetzungen sogleich nach der Ratifizierung des Poung- Planes durch alle beteiligten Mächte, auf die Schiedsgerichts - Verträge, die schrittweise Herabsetzung der Kriegsausgaben in allen Ländern und auf die wirtschaftliche Organisierung Europas gründet.
In einem merkwürdigen Gegensatz zu dieser Entschließung, die eine Sonderstellung der Saarfrage innerhalb der Liquidierung der Kriegsfolgen nicht anerkennt, steht eine Erklärung des Sozialdemokraten Dr. Breit scheid, durch die er wieder einmal, dem deutschen Standpuntt durchaus entgegen, eine äußerst bedenkliche Privatpolitik betreibt. Er führt im „Temps" zunächst über die Rheinlandfrage Folgendes aus: „Wir wünschen endlich zehn Jahre nach dem Weffenstillstand, vier Jahre nach Locarno, drei Jahre nach dem Eintritt Deutschlands in den Völkerbund und den Versprechungen von Thoiry zur v o l l st ä n d i - gen Liquidierung des Krieges zu gelangen. Der Poung-Plan sieht für Deutschland schwere Lasten vor. Es würde gegen die Loyalität verstoßen, wollte man die Meinung bestehen lassen, daß wir diese Lasten
tragen könnten, wenn wir nicht gleichzeitig durch die Räumung des deutschen Gebietes unsere volle Souveränität wieder erhalten würden. Die öffentliche Meinung Frankreichs begreift durchaus diesen unseren Wunsch: hat sie doch selbst nach 1871 den gleichen Wunsch gehegt. Wenn die Ratifizierung des Boung-Planes nicht mit der Räumung der dritten, ebenso wie der zweiten Rheinlandzone verbunden würde, würde sich im Reichstag keine Mehrheit finden, die den neuen Zahlungsplan be- Willi gt.
Dr. Breitscheid wendet sich dann der Saarfrage zu und erklärt: „Frankreich kann wohl fordern, datz das gegenwärtige Regime unverändert bis 19 3 5 weiter läuft. Aber würde es, da das Ergebnis der durch den Versailler Vertrag vorgesehenen Volksabstimmung überhaupt keine Zweifel mehr zulätzt, nicht im Interesse Frankreichs selbst liegen, durch eine gütliche Vereinbarung, die den wirtschaftlichen Interessen beider Länder und denen des Saargebietes Rechnung trägt, bald eine Frage zu regeln, deren Erledigung für die künftigen deutschfranzösischen Beziehungen von so großer Bedeutung ist?"
Entgegen dieser Auffassung Dr. Breit- scheids muß an dem Standpunkt festgehalten werden, daß die Saarfrage in einem engen inneren Zusammenhang mit der Tributfrage steht. Wenn der Poung-Plan verwirklicht werden soll, so muß diese Revarations-Pro- vinz aufhören zu existieren. Wer die Saarfrage von der Diskussion bei der kommenden polltischen Konferenz auszuschalten versucht, gibt damit zu erkennen, daß er die versprochene Gesamtliquidation der Kriegsfolgen nicht wünscht oder zu Hintertreiben versucht.
Kmsticnz in te tritt» AuWit. rnocht
Der englische Botschafter in Paris, Lord Tyrrell, begab sich am Sonnabend nachmittag zu dem Minister des Aeußern, B r i - and, wo er eine mündliche Erklärung als Antwort auf die französische Note vom 28. Jun: abgab und die Auffassung der englischen Regierung über den Zeitpunkt, den Tagungsort und das Verfahren der Regierungskonferenz zur Ingangsetzung desPoung- Planes darlegte.
3m Anschluß an diesen Schritt des englischen Botschafters veröffentlicht die A g e n - iur H a v a s folgende Mitteilung: Sowohl nach den Mitteilungen der anderen interessierten Mächte als auch nach dem heutigen Schritt Lord Tyrrells scheint es, datz man im Begriffe ist, sich für die Einberufung der Konferenz auf die e r st e n August-
t a g e zu einigen. Was andererseits den Tagungsort betrifft, so hält die englische Note, wie verlautet, an dem Standpunkt der englischen Regierung fest, und schlägt demgemäß nochmals London vor. Die Verfahrensfrage soll bisher nur in unbestimmter Form ins Auge gefaßt worden sein: es wird jedoch bekannt, daß die englische Regierung sich den französischen Vorschlägen über eine Prüfung der der Konferenz zu unterbreitenden Probleme in mehreren Etappen nicht angeschlossen hat.
Der Londoner Berichterstatter des „E ch o de Paris" erläutert in einem längeren Aufsatz die Unzufriedenheit Griechenlands und Rumäniens mit demPoung- Plan und schreibt: Rumänien habe dem englischen Außenmarkt den Grund für sein Mißvergnügen mitgeteilt. Das englische Autzenamt habe geantwortet, es widersetze sich der Zulassung Rumäniens zur Regierungskonferenz nicht, aber die französische Reg ierung erheb« Einspruch hiergegen.
| Frankreichs Schulden an Amerika
In verschiedenen Artikeln und Presse- berichten finden wir ost Aenßerungen über das We l Ion -Be re uger-Ab komme n. CS spielt augenblicklich in der französischen Kammer eine sehr große Dolde. Bekanntlich hat Frankreich bis zum 1, August 1929 dieses Abkommen zu ratift- zieren, oder die sogenannte Handelsschuld Frankreichs an Amerika in Höhe von ungefähr 600 Millionen wird unverzüglich füllig. 2dm hat Frankreich ja ein Bittgesuch nach Washington gerichtet, um eine Verschiebung des RückzahlungS^, termins zu erreichen. Aber hier ist der Amerikaner eben Geschäftsmann. Was kümmert ihn noch das Bündnis, wie «S zur Zett des Weltkrieges bestand. Deshalb erfuhr Frankreich eine schwere diplomatische Niederlage, den» prompt kam Amerikas Ablehnung des französischen Gesuches. •
Well aber in dem neuen 2so»»g- P l a n bas Prrcklem der interalliierten Schuldenabtragung gegenüber Amerika mit der Aeufesffetzung unserer Reparattrmsver- pflichtungen eng verbunden ist, dürfte es nicht ohne Interesse sein, einmal näher darzulegen, wie die französische Schuld an Amerika gestaltet ist und in welcher Höhe sie sich bewegt.
Rach Schluß des Weltkrieges rückten die amerikanischen Heere nach ihrer Heimat ab. Was wtt ja während der Kriegszeit niemals glauben mochten, daß nämlich Amerika die Berbündeten in ausreichender Weise mit Kriegsgerät und Lebensmitteln usw. versorgte, wurde jetzt offenbar. In riesenhaften Mengen waren Kriegsgerät, Lebensrnittel, Ausrüstungsgegenstände, Uniformen usw. auf ftanzösi« schäm Boden aufgestapelt. Geschäft ist Geschäft sagte sich der Amerikaner. Die Zurückführung nach Amerika hätte große Summen verschlungen, weshalb man groß- müttg alles den Franzosen — natürlich gegen Bezahlung — zurückließ. Amerika forderte die nicht unbeträchtliche Summe von 407 Millionen Dollar, also mehr als 1,6 Milliarden Mark. Aus der Schuldenseite in Frankreichs Büchern stand aber noch die eine Milliarden- sorderung Amerikas über die KriegLfiuan- zierung.
Die Franzosen glaubten jahrelang, die Amerikaner würden aus aller Freundschaft ihnen größeren Schuldennachlaß gewähren. Doch ihre Hoffnung schlug fehl. Zwar erfuhr Frankreich insofern großes Entgegenkommen, als Amerika recht fühlbare Zah- lungserleichterungen gewährte.
Am 29. April 1926 endlich erfolgte in Washington die Unterzeichnung über das endgültige Abkommen zur Regelung der Kriegsschulden zwischen Amerika und Frankreich durch den amerikanischen Staatssekretär Mellon und den ftanzösischen Botschaf- ter Berenger. Die gesamte Schuldenlast Frankreichs wurde in eine Handelsschuld und in eine politische Schuld öurch dieses Abkommen geteilt. Unter der Han- delsschuld verstand man eben die von Frankreich zu bezahlende Summe für die amerikanischerseits in Frankreich zurückgelassenen Heeres- oder Kriegsvorräte, in der oben angegebenen Höhe von 407 Millionen Dollar. Seit 1919 zahlte Frankreich an Zinsen und zur Tilgung jährliche Raten in Höhe von rund 80 Milionen M. Jetzt zum 1. August 1929 ist aber die ganze Summe von 1,6 Milliarden 2Rarf fällig, wenn nicht Frankreich noch bis zu diesem Termin das Mellvn-Berenger-Abkommen ratifiziert
Bezüglich der politischen Schuld, die in den Kriegsanleihen beruht, ist zu sagen, daß sie insgesamt 14,5 Milliarden Mark beträgt, die bis gum Jahre 1987 zurückgezahlt sein müssen. Amerika ist hier Frankreich sehr wett entgegengekommen, hat Erleichterungen zu- gestanden, wie sie Deuffchlano nicht zu einem Prozent bei der letzten Pariser