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Donnerstag, toi 27. Mi 1K2Z

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Anzeiger für (das frühere knrheMche) Oberheffen

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Stockholm, 26. Juni. Im Auftrag feiner Regierung kündigte der hiesige Ver­treter Deutschlands den dentsch-schWedi- schen Handelsvertrag, wodurch dieser vom 15. Februar 1930 ab außer Kraft gesetzt wird. Der Schritt wnrde von der deut­sche« Regierung begründet, i« Anbetracht der schweren Lage der deutschen Landwirt­schaft freie Hand hinsichtlich bestimmter durch den Vertrag festgesetzter Zollsätze für landwirtschaftliche Produkte zu bekommen. Weichzeitig mit der Kündigung gab die deutsche Regierung der Hoffnung Aus­druck, dass Verhandlungen über einen neuen Handelsvertrag baldmöglichst ein- geleitet werden könne«, und datz ein ver­tragsloser Zustand zwischen den beiden Reichen auf diese Weise vermieden werde» Satte.

tone EMivomng to Sesttzr- flrWMcht

Der Reichstag stand am Mittwoch im Zeichen einer grotzen zoll- und agrarpoliti- Hhen Debatte, an der sich zahlreiche Redner Meiligten. Der Reichsernährungsminister Dietrich muhte zweimal das Wort er­greifen, um die Position der Regierung ge­gen die Angriffe der Bauernvertreter der Rechten zu verteidigen. Es mutet wirklich sonderbar an, wenn von der Linien immer wieder behauptet wird, dah die Not der Landwirtschaft auf deren Rückständigkeit be­züglich ihrer Betriebsformen zurückzuführen sei. Gegen dieses Gerede wandte sich na­mentlich der deutschnakionale Abg. Frei­herr von Richthofen, der mit Recht sagte, dah es im deutschen Vaterlande keine Arbeitslosigkeit gäbe, wenn alle Stände das leisten würden, was die Landwirtschaft allein auf dem Gebiete der Viehhaltung an Leistun­gen auszuweisen habe. 2m ganzen hat die Landwirtschaft keinen Anlaß, zu jubeln, denn was bei diesen Zollcrhöhungen herausgekom­men ist, muh als Flickwerk bezeichnet wer­den, wofür in erster Linie die Sozialdemo­kratie die Verantwortung trifft. Das Haus ging darauf zur dritten Lesung des Ee- samtetats über.

Berlin, 26. Juni. Der Reichstag be­schäftigte sich heute mit Zollfragen. Von der Fülle der Anträge, die Zollerhöhungen für landwirtschaftliche Produkte wünschen, ka­men heute diejenigen heran, die sich auf Fleisch, Kartoffeln .Zucker, Butter und Mol- kereiprodulte beziehen, während die Getreide­zölle erst später erörtert werden sollen. Der Ausschuh hatte u. a. die

Aufheb«rg bet Einfvhrerkichtermiaen für Fleisch

beantragt. Nach dem Ausschuhantrag sollte der während des Krieges aufgehobene § 12 wieder in das Fleischbeschaugesetz ausgenom­men werden. Dieser Paragraph 12 enthält Vorschriften, die vielleicht die Einfuhr von Gefrierfleisch erschweren würden. Reichs- emährungsminister Dietrich gab die Er- Särung ab, dah die Regierung an dem jetzi­gen zollfreien Eefrierfleilchkontingent fasthal- ten müsse und deshalb der Wiederein­führung des § 12 widerspreche. Aus der Mitte der Regierungsparteien war auch ein Antrag eingegangen, der die B«i- behcütung des jetzigen Eefrierfleischkontin- .gents bis Ende 1933 verlangt. Dieser neu ringebrachte Antrag sand den lebhaften Widerspruch der Rechten und der Bauern- gruppen, die darin einen

Bruch bet im Ausschuß getroffenen Vereinbarungen

erblickten. 2m Laufe der Verhandlungen wurde der Antrag wieder zurückgezogen, aber nur deshalb, weil sich die meisten Mit­glieder der Regierungsparteien entschlossen hotten, gegen die Wiedereinführung des § 12 ru stimmen. Bei der namentlichen Abstim­mung wurde denn auch die

Wiedereinfübrung des § 12 mit 245 gegen 162 Stimmen bei vier Enthal- tunge« abgelehnt.

Für die Wiedereinführung stimmten ge­schlossen die Deutschnationalen, die Wirt­schaftspartei, die Nationalsozialisten, die Christlich - nationale und die Deutsche Bauernpartei, sowie Minderheiten der bür­gerlichen Regierungsparteien, gegen die Wiedereinführung stimmten geschlossen So­zialdemokraten und Kommunisten, sowie die Mehrheit der bürgerlichen Regierungspar­teien.

Es bleibt also hinsichtlich des zollfreien

Eefrierfleischkstttingents beim alte«.

Angenommen wurde ferner die Bestimmung, dah Gefrierfleisch als solches vom Händler deutlich kenntlich gemacht werden muh, dah aber im übrigen für den Fleischverkauf der Preisauszeichnungszwang fortfällt. Das Viehseuchengesctz wurde in derAus- schnhfassung angenommen.

2m übrigen wurden

die im handelspolitischen Ausfchnh be­schlossenen Zollerhöhirngen mit den Stim­men aller bürgerlichen Parteien gegen Sozialdemokraten und Kommunisten an­genommen

und gleich in dritter Lesung bestätigt. Es handelt sich dabei um die Erhöhung des Kartoffelzolls, des Butterzolls, die Zollerhöhungen für Molkereiprodukte und für Zucker, sowie um den Antrag Ham- kens (Dt. Vpt.), der Verhandlungen mit Dä­nemark zur Einstellung der Rindereinfuhr in den Sommermonaten fordert. Für den dra­matischen Abschluh der Zolldebatte sorgte ein Besucher der Publikumstribüne, der mit lauter Stimme eine Ansprache hielt, in der er erklärte, die Bauern würden sich nicht län­ger vom Reichstag betrügen lassen. Nach der Entfernung des unbefugten Redners von der Tribüne konnte der Reichstag zur dritten Beratung des Gesamtetats für 1929 über­gehen.

Darauf werden die Etats des Reichsprä- sideuten, des Reichstages, des Reichskanzlers, des Auswärtigen Amtes, des Reichsinnen­ministeriums, des Reichswirtschaftsministeri­ums, des Ministeriums für die besetzten Ge­biete, des Reichsarbeitsministeriums und des vorläufigen Reichswirtschaftsratss angenom­men.

M MhgMMM im Ausschuß

REAMS Br öMstchrn Seh«-MHÄmg toSetreitowiMiMe

Berlin, 26. Juni.

Der handelspolitische Ausschuß des Reichs­tags trat heute erneut ru einer Sitzung zu­sammen. Ein

Antrag bet Regierungsparteien will jede deutsche Mühle verpflich­ten, vom 1. Sugust 1929 bis 31. Juli 1930 mindestens 30 v. &., vom 1. August bis 30. November 1929 mindestens 40 v. H. I n- landsweizen zu vermahlen. Für Mühlen, welche eine Leistungsfähigkeit von mehr als 20 090 Kilo Weizen innerhalb 24 Stunden aufweisen, kann der Reichsernäh- .rnngsminister den Prozentsatz erhöben.

Abg. Dr. Schiele (Dntl.) hält diesen An­trag für unzulänglich. Nur eine monopo­listische Regelung biete di« Gewähr für eine auskömmliche Preisgestaltung. Der Redner kündigte

einen deutschnationalen Antrag

an. Danach soll die Reichsregierung mit Zu­stimmung des Reichsrates und eines Reichs­tagsausschusses Maßnahmen treffen können, damit im Wirtschaftsjahr 1929 bis 1930 die Weizenvreise nicht um mehr als je 6 Prozent nach oben oder unten von einem Durchschnittspreis von 260 M je Tonne, die Roggenpreise nicht um mehr als um 6 Prozent nach oben oder unten von einem Durchschnittspreise von 230 «X ie Tonne ab­weichen und damit ferner die B r o t v r e i s e nicht über den Durchschnitt der 12 Monate Juli 1928 bis Juni 1929 steigen.

Abg. Fehr (D. Bauernv.) hält diesen An­trag für zweckmäßiger und wirksamer, zusätz­lich die Kraft, die Zölle zu verstärken, als den Wahlzwang.

Inzwischen gebt ein beutfchnationaler An­trag zu dem Antrag der Regierungsvarteien ein. Er verlangt, daß alle in Deutschland zum Verkauf gelangenden Getreibeerzeugnisse einen Mindestgehalt an Material deutschen Ursprungs von 30 v. S. in der «Zeit vom 1. Dezember 1929 bis 31. Juli 1930 und von 40 v. S. in der Zeit vom 1. August bis 30. November 1929 haben müssen. Alle im deut­schen Zollgebiet liegenden Mühlen, die aus­ländischen Weizen vermahlen, haben in den entsprechenden Zeiträumen entsprechende An­teile deutschen Weizens m vermahlen.

Abg. Dr. Dessauer (Ztr.) erklärt, daß seine Partei den Antrag Schiele-StuNendorff nicht annehmen könne.

Abg. Dr. Hermes (Ztr.) bemerkt, daß der Roggen von dem Vermahlungszwang nicht erreicht werde. Aber die Situation sei so schwierig, daß neue Fragen nicht bineinge­bracht werden könnten.

Vom Zentrum wurde eine Entschließung beantragt, die Mehrertrögnive an Zöllen äu Zwecken der Förderung von Bauvorhaben und der Gewährung von Mehrzuschüssen an min­

derbemittelte und kinderreiche Familien zu verwenden.

Der kommunistische Antrag auf Aufhebung der iZölle usw. wird gegen 3 Stimmen abge- lebnt. Die Anträge aus Beseitigung sämt­licher Zwischenzölle werden mit 17 gegen 8 Stimmen abgelehnt.

Die deutschnationaleu Anträge werben adgelehrrt, desgleichen die Zentrums- entschließung.

Angenommen wurde mft 15 gegen L Stimmen der Sozialdemokraten und Kommu­nisten ein Antrag, der die

Aufhebung der autonomen Zwrschenzölle für Getreide mit Ausnahme von Gerste bringt. Angenommen wurde ferner ein Gesetz­entwurf, der der Reichsregierung eine Er­mächtigung gibt, eine Zusatzvereinbarung zu dem deutsch-französischen Handelsabkommen vom 17. August 1927 für die Dauer von sechs Monaten vorläufig in Kraft zu setzen. Es handelt fich darum, die Bindung des Mehl­zolles auf 11,50 M aufzuheben und dafür einen Zollsatz von 18,50 M zu setzen.

Mit 17 Stimmen wurde daun der An­trag der Regierungsparteien auf

Rtchlzwang angenommen.

Der dritte Gegenstand der Tagesordnung, der das Getreidemonovol behandelt, wurde auf Wunsch der Antragsteller zurückgestellt.

Am Donnerstag wird der deutsch-estländische Handelsvertrag behandelt.

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Ar Reform to ArtolÄosew Versicherung

Berkin, 26. 2uni. Die Sachver­ständigenkommission zur Begutach- tung der Arbeitslosenversicherung tritt am 2. Juli im Reichsarbeitsminifte- rium zu ihrer ersten Sitzung unter dem Vor­sitz des Reichsarbeitsministers zusammen. Sie besteht aus Vertretern des Reichstages, des Reichsrates, der kommunalen Spitzenver­bände, der Arbeügeber und Arbeitnehmer und aus Vertretern der freien Sozialpolltik. Die Kommission soll sich nach dem Vor­schläge der Regierung mit der Frage befas­sen, welche Maßnahmen zur endgültigen Reform der Arbeitslosenver­sicherung notwendig sind, um die Reichs­anstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeits­losenversicherung finanziell leistungsfähig zu erhalten, ohne datz dadurch ihre sozialen und wirtschaftlichen Aufgaben gefährdet werben.

Ar KWmMÄmm für He MkioNUlWW

Berichte aus dem Reich, und na­mentlich aus dem am meisten gefährdeten Osten, stimmen darin überein, daß die bis­herigen Maßnahmen zur Behebung der schweren Krise der Landwirtschaft nicht ge­nügen. Die Beratungen, die innerhalb des Reichskabinetts und in den Reichs- tagscrusschüffen bisher über die gangbaren Wege einer gründlichen und durchgrei­fenden Agrachilfe geführt worden sind, haben deutlich gezeigt, daß man mit Kre­dithilfen, Zinsverbilligungen, Subventio­nen sfw. allein nicht zum Ziel kommen kann. Der Landwirtschaft kann nur da­durch geholfen werden, daß ihre Betriebe wieder rentabel gemacht werden, sodaß sie für ihre Besitzer «ine« ausreichenden Ruhen abwerfen. Anrentable Betriebe durch neue Kredite zu sanieren, ist unwirtschaftlich und gefährlich. Mit einer Sanierungsallion muß daher eine Erhöhung der landwirtschaftlichen Erträge Hand in Hand gehen. Wie diese zu erreichen ist, darüber sind die Meinungen anfangs sehr geteilt gewesen. Man hat ursprünglich geglaubt, allein durch ein Getreide-Hand» delsmonopvl oder aber durch eine PreiS- auSaleichSgebühr die deutsche Getreide- wörtschast gegen das Einstrvmen billiger Auslandserzeugnisse schützen zu können. Der Plan, ein Getreide-Handelsmonopol zu schaffen, scheint endgültig gescheitert zu sehr. Man wird daher jetzt zu dem Mittel einer Berstärkung des landwirtschaftlichen Zollschutzes zurücllehren müssen. And hier tröfft man in der Tat die wirkliche Arsache der heutigen Anrentabilität der deuffchen Landwörtschpst. Mit einem Getreide- Handelsmonopol allein kann der Landwirt­schaft schon deswegen nicht wirffam gehol­fen werden, weil sie ja keineswegs nur aus .Getreidebauern besteht, sondern Viehzucht, Mölchwirffchast, Obst- und Gemüsebau in vielen Teilen des Reiches mindestens bte gleiche Bedeutung wie die Getreidewirt­schaft erkanA 'haben.

Antersucht man in rein wirtschaftlicher Betrachtungsweise die Arsachen der heu­tigen landwirtschaftlichen Rotlage, so muh man in erster Linie auf den großen Fehler zurückgehen, der im Jahre 1925 bei der Schaffung des Zolllaröfs gemacht worden ist. Man hat damals zwar einen Seil der Jridustriezölle heraufgesetzt, aber die große Mehrheit des Reichstages war noch viel zu sehr in die Gedankengänge der Vorkriegszeit verstrickt, als dah sie der Landwirtschaft damals einen ausreichenden Zollschutz zugeftanden hätte. Inzwischen hat die Verschärfung der Landwirtschafts­krise aber auch weiten bisher zvllgegne- rischen Kreisen gezeigt, daß die Verhält­nisse sich im Vergleich zur Vorkriegszeit sehr wesentlich verändert haben. Heute braucht eine Zollerhöhung keineswegs eine Verteuerung der Lebenshaltung in den Städten mit sich zu bringen, denn die deutsche Landwirtschaft ist jetzt imstande, den Bedarf des Inlandes an Agrarpro­dullen auch ohne ausländische Einfuhr ausreichend zu befriedigen. Wenn wirk­lich auf dem einen oder dem anderen Ge­biete der Ernährung Zollerhöhungen z« Preissteigerungen landwirtschaftlicher Er- zeugmsse führen sollten, so wird dieser Rächtest für die nichtlandwirtschaflliche Bevölkerung bei weitem ausgeglichen durch die .Entlastung, die unser« Außenhandels­und Zahlungsbilanz erfährt, wenn di« Ein- ftihr ausländischer Agrarerzeugnisse we­sentlich reduziert wird.

Es ist aber notwendig, dah diese wich­tigen Fragen noch vor der Vertagung des Reichstages entschieden werden, denn für die Landwirtschaft handelt es sich hier um Sein oder Nichtsein. Das landwirffchust- Aotprvgramm stellte eine Einheit dar, und es ist ziemlich zwecklos, einzelne Telle die­ses Rotprogramms herauszubvechen und die anderen Teile unerledigt zu lassen. Wenn der Reichstag nicht imftanE« ist, ein umfassendes und ausreichendes Programm