Einzelbild herunterladen
 

RimvvA, tei LS. 3imi 1929

Die ^Vberhessisch« Zeitung" er­scheint sechsmal wöchentlich. Be zag «preis monatlich 2.10 GM.a«. schließt. ZustelluagSgebühr. durch di«Pvst2.S5 TM.Für etwa Infolge Streik«, Maschinendefekte oder elementarer Treigniffe ausfallend« Nummern wird kein Ersatz ge­leistet. Verlag d. Dr. §. Hitzeroth. Druck der Unid.-Bnchdrnrkerei b. Joch. Ang. Koch. Markt 21/23» Fernsprecher: Nr. 54. tu Nr. 55. Postscheckkonto: Amt Frankfurt a. M. Nr. 5015. — Sprechzeit der Redaktion bon 10—M nrch

*k>—i Uhr.

ÄbechMsche — 3£ituno—

Anzeiger für (das frühere knrheffifche) Oberhesse«

St. 147 64. Mt0. Rllköms o. Latz«

Der Anzeigenpreis beträgt fite bot 10 gespult. ZeilenmiMmeter 0.08 ®9Bn kleine Daranzeigen 0.06 GM„ amtliche und aus­wärtig« Anzeigen 0.10 GM. Bei schwierigem Sah sowie bei Platz» Vorschrift 50%, Aufschlag. — Sammelan zeigen 100"!, Auf­schlag. Reklame» der Millan. 0,40 GM. Jeder Rabatt gilt al« Barrabatt. Ziel 5 Tage. Beleg« werden berechnet, ebenso Auskunft durch di« Geschäftsstelle und Zusendung der Angebot«. Lr» s, füllungsort Marburg»

■ i Goldmark = ft^,Dollar»

Anzsrger der amtliche« Vekarrntmachrrrrgen fSr Stadt rrnd Kreis Marburg.

Die Entfchsi-ung Ser Generalfyno-e

SIMMse BemWiteMg einte MLaste mit ter em-geiliKen Sirchr gefettet!

Die FllrLt vsr der Wghchett Mbsl »sn .WgeMw im beichten Miet

2. Eine den Grundsätzen du Reichsver- fassung entsprechende Sicherung der Selbständigkeit der Kirchen, ins­besondere die Befreiung von den starken Bin­dungen gegen den Staat.

3. Eine vertragsmäßige Sicherung der Dotationen für die allgemeine kirchliche Verwaltung.

4. Eine Festlegung du bisherigen gutacht­lichen Anhörung des Oberkirchenrates vor Besetzung theologischer Lehrstühle.

Wir wollen, so schloß D. Wolfs unter starkem Beifall der Versammlung,

keinen Kultutktzmpf, sondern den Frieden.

Nach längerer Aussprache wurde die Vor­lage des Verfassungsausschusses bis auf wenige Stimmen, denen in du Ent­schließung die Bedenken gegen das Konkor­dat. zu milde gefaßt waren, angenom­men.

Sofort nach Schluß du Generalsynode trat der Kirchensenat zusammen, um über die Einleitung weiterer Verhandlungszwecke mit der preußischen Staatsregiuung Be­schluß zu fassen.

Der in Berlin zusammengetretenen außerordentlichen Eeneralsynode wurde vom Verfassungsausschuß nach mehrtägi­gen Beratungen eine einmütig gefaßte Entschließung vorgelegt, in der es u. a. heißt:

Die Generalsynode der evangelischen Kirche der altpreußischen Union spricht ihr Bedauern darüber aus, daß im Staate Preußen mit einer zweidrittel evangeli­schen Bevölkerung einer der beiden großen christlichen Kirchen durch förmlichen Ver­trag eine gesicherte Rechtsstellung und weitgehende Möglichkeiten zum Äusbau ihrer Organisation gegeben werden sollen, während der evangelischen Kirche eine ent­sprechende Sicherung versagt bleibt.

Verhandlungen mit den evangelischen Landeskirchen sind staatlicherseits zwar be­gonnen, aber ohne Begründung abgebro­chen worden.

Di« vor kurzem an die Staatsregie­rang gerichtete «raste Vorstellung der sämtlichen evangelischen Kirchen Preu­ßens. die die Wiederaufnahme der Verhandlungen forderten, ist befremd­licherweise ohne Antwort geblieben.

Gegen dieses Vorgehen, das die Eeneral­synode als eine Verletzung der Parität empfindet, erhebt sie vor dem ganzen preußischen Volk nachdrücklich Einspruch.

Die Eeneralsynode stellt fest, daß die öffentlich ausgesprochene Behauptung, nach der den evangelischen Kirchen durch die Gesetzgebung von 1924 im voraus in der Hauptsache das gegeben worden sei, was die katholische Kirche jetzt erhalten solls, unzutreffend ist. Jene Gesetzgebung, bei der es sich gerade nicht um vertragliche, sondern um einseitige staatliche Festsetzung handelt, hatte lediglich den Zweck, die Ein­führung der neuen Kirchenverfassungen, die durch die Neugestaltung der politischen Verhältnisse notwendig geworden waren, zu ermöglichen.

Dabei ist den evangelischen Kirchen die volle, der Reichsversassung ent­sprechende Freiheit insoweit versagt worden, als ihnen Bindungen auser­legt wurden, von denen die katholische Kirche freigeblieben ist und dauernd freibleiben soll.

Diese Bindungen haben sich in der prakti­schen Handhabung in einer Weise ausge­wirkt, die die evangelischen Kirchen — bei dankbarer Anerkennung mancher finan­zieller Förderung durch den Staat — als Hemmung ihrer innerkirchlichen Arbeit empfinden müssen.

In dieser Lage spricht die Eeneralsynode die Erwartung aus, daß die gesetzgeben­den Körperschaften des preußischen Staa­tes, sofern sie die schwere Verantwortung für die Zustimmung zu dem Vertrag mit der katholischen Kirche auf sich nehmen wollen, ihn nicht genehmigen werden, ohne gleichzeitig einen die evangelischen Kirchen befriedigenden Vertrag zu verabschieden.

Die Zusage eines später abzusMießen- den Vertrages kann den evangelischen Kirchen nicht genügen, da der Aus­gang künftiger Verhandlungen völlig ungewiß ist.

Rur die gleichzeitige Verabschiedung bei­der Verträge würde den elemeLtaren Grundsätzen der Gerechtigkeit entsprechen.

Die Eeneralsynode hat sich über 6 re Richtlinien für den Inhalt eines solchen Vertrages mit der Kirchenleitung verstän­digt. Sie beauftragt den Kirchensenat, bei der Staatsregierung die Wiederaufnahme der abgebrochenen Verhandlungen unver­züglich zu beantragen und ermächtigt ihn, auf Grund der Richtlinien einen Vertrag

abzuschließen. Die evangelische Kirche Ist jederzeit bereit, dem Staate zu geben, was des Staates ist. Sie wird es auch in Zu­kunft daran nicht fehlen lassen. Sie for­dert aber, daß der Staat auch ihr gebe, was Parität und Gerechtigkeit erheischen, damit sie nach ihr geschichtlich gestellten großen Aufgaben freie Bahn für ihre Ar­beit an der Seele des Volkes gewinne.

e

In der gestrigen Schlußsitzung der preußi­schen Eeneralsynode erstattete im An­schluß an die Begrüßungsrede des Präsiden­ten D. Winckler und die Antwort des Landesbifchofs von Hannover, D. Maha- rens, der Präsident der rheinischen Provin- zialsynode D. Wolff den Bericht über die Beratung des Verfassungsausschusses. Hierbei machte der Redner Ausführungen über den

allgemeinen Inhalt eines mit den evan­gelischen Kirchen abzuschließenden Staats­vertrages.

Gegenstand dieses Vertrages seien:

1. Eine paritätische Sicherung der Religionsübung, des kirchlichen Be­sitzes und anderer kirchlicher Rechte.

Koblenz, 25. Zuni. (W.T.B.) Die Rheinlandkommission hat alle Kund­gebungen anläßlich der zehnjährigen Wie­derkehr des Tages der Unterzeichnung des Versailler Vertrages verboten.

Keine Kundgebung in badischen Schulen.

Karlsruhe, 25. Juni. Der Minister für Kultus und Unterricht hat an die Direktoren der höheren Lehranstalten, der Lehrerbildungsanstalten, des Staatlichen Technikums und der Fachschulen einen Er­laß gerichtet, worin er die ihm unterstell­ten amtlichen Dienststellen und amtlichen Persönlichkeiten ersucht, sich nicht an der Kundgebung gegen die Kriegsschuldlüge am 28. Juni zu beteiligen. Angesichts der nahe bevorstehenden Verhandlungen müsse gerade in diesem Jahre darauf Bedacht ge­nommen werden, daß durch solche Kund­gebungen die Verhandlungen keine Störungen erfahren. (!!)

*

In Köln am Rhein rufen sämtliche bürgerlichen Parteien, von den Deutschnationalen bis zu den Demokra­ten, zu einer machtvollen Kundgebung auf dem Domplatz auf. Zweck dieser groß ge­planten Demonstration ist die Abwehr der

Eröffnung des englischen Parlaments.

London, 25. Juni. Beide Häuser des Parlaments sind heute nachmittag 14.45 Uhr zum ersten Male seit den Wahlen zu­sammengetreten. Die Abgeordnetenbänke des Unterhauses waren lange vor der Er­öffnung nahezu gefüllt, da viele Abgeord­nete die ganze Nacht hindurch im Sitzungs­saal gewartet hatten, um sich gute Plätze zu sichern. Die Arbeiterpartei nimmt eie für die Regierungspartei bestimmte Hälfte des Saales vollständig ein, die Konser­vativen haben Zweidrittel der Plätze auf der Oppositionsseite besetzt, während die Liberalen die zwei ersten Bankreihen unterhalb des Querganges einnehmen. Die verschiedenen prominenten Abgeord­neten wurden bei ihrem Eintritt in den Saal mit Beifall und Gegen- demonstrationen empfangen. Den Parteiführern Macdonald, Baldwin und Lloyd George wurden stürmische Ova­tionen bereitet.

deutschen Alleinschuld am Kriege. Bezeich­nenderweise sind sich die handelnden Par­teien, im Gegensatz zu merkwürdigen Auf­fassungen in Berlin, darin einig, daß aus der Unwahrheit des deutschen Schuldbe­kenntnisses die Tatsache jener Lasten und Bedrivkungen resultiere, die die Gegenseite uns aus diesem angeblichen Rechtsbriefe des Artikels 231 aufgeladen hat. Es ist erfreulich, gerade im Rheinlande in dieser großen Sache eine bürgerliche Einigkeit feststellen zu können. Allerdings auch nur zu leicht erklärlich, denn unsere deutschen Brüder und Schwestern im Westen haben am eigenen Leibe erfahren, was es heißt, der „Vergeltung" unserer ehemaligen Feinde ausgesetzt zu sein.

Englische Truppenübungen im Tamms.

ft. Koblenz, 26. Juni. Nach einer hier etnaeeansenen amtlichen Mitteilung werden dir englischen Husaren in der «Zeit vom 26. Juni bis zum 3. Juli in den Gemar­kungen Bleidenstadt, Neuhof, Limbach, Wörs­dorf, Hennethc»! militärische Uebun- ß e n abhalten. Während dieser Zeit werden englische Kavalleristen in diesen Orten Quar­tier beziehen.

Dr. Bünger sächsischer Ministerpräsident.

Dresden, 25. Juni. Der sächsische Landtag, der heute mittag den dritten Wahlgang für den Posten des Minister­präsidenten vornahm, sah alle 96 Abge­ordneten versammelt. Es wurden 96 Stimmzettel abgegeben. Davon entfielen auf den volksparteilichen Abgeordneten und derzeitigen Volksbildungsminister Dr. Bünger 44 Stimmen, aus den sozial­demokratischen Reichstagsabgeordneten Dr. Fleisner 33, auf den demokratischen der­zeitigen Innenminister Prof. Apelt 5, auf den bisherigen Ministerpräsidenten Held 2 Stimmen. Außerdem wurden 12 weiße Stimmzettel abgegeben. Präsident Weckel ließ den Landtag darüber abstimmen, ob Dr. Bünger die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erreicht habe oder nicht. 49 Stim­men erklärten sich dafür, 47 dagegen. Da­mit ist Dr. Bünger zum Ministerpräsiden­ten gewählt.

Steint neuen »ngesiSndnMe!

3n Kreisen der rheinischen Parteien, die sich am Donnerstag abend zu einer ge­meinsamen Kundgebung anläßlich der 10. Wiederkehr des Tages von Versailles zu­sammenfinden werden, werden die be­vorstehenden Verhandlungen über die Räumung mit unverhohlener Besorg» n i S verfolgt. Alle Anzeichen sprechen dafür, daß oie Besatzungsmächte garnicht daran denken, bis zum 1. Seplember, dem Stichtag des Inkrafttretens des Poung- planes, das besetzte Gebiet zu räumen. Je­denfalls sind weder die französischen noch aber auch die englischen Herbstmanöver bisher abgesagt worden, im Gegenteil scheinen wiederum gemeinsame Manövers abmachungen zwischen den Besatzungs- Mächten für den Herbst vorgesehen zu sein.

Eine Räumung etwa auch nur der zwei- tenZone würde selbstverständlich ohne jeoe Bedeutung sein, da die zweite Zone nur einen ganz schmalen Streifen ausmacht und am 10. Januar 1930, also in wenigen Mo­naten, ohnehin geräumt sein mähte. Für den Fall, daß bis zum 1. September die englischen Besatzungstruppen gänzlich zu­rückgezogen werden würden, müßte man damit rechnen, daß Franzosen und Belgier hier ihr Regiment allem in der dritten Zone errichten würden.

Während der Reichsaußenminister in seiner Reichstagsrede am Montag jede Kontrollkommission im Ausgleich gegen die Räumung des besetzten Gebietes abgelehnt hat, wird von französischer Seite eine solche Kommission nach wie vor hartnäckig gefordert. Wie man hört, hat der fran­zösische Auhenminister Br i and in Ma­drid Besprechungen mit dem Reia^auhen- miniftcr über diese Frage überhaupt ab- gelehnt. Die Franzosen verlangen fer­ner Abtrennung der Saarfrage von der Räumungssrage. Endlich mehren sich die Anzeichen, daß Frankreich erneut oie Frage eines sogenannten Ostlvearno in die Debatte werfen möchte, das von polnischer Seite, offenbar gestützt auf die bis zum Jahre 1932 laufende französisch-polnisch« Militärkonvention, in verstärktem Maß« gefordert wird. Unter diesen Umständen werden die sogenanten Friedensveden von Poincare und Doumergue am vergangenen Sonntag anläßlich des Wiederaufbaues von Verdun besonders beachtet, aus denen vor allem zu entnehmen war, daß Frank­reich erneut die Frage der „Sicherheit" mit der Räumungsfrage und der des Inkraft­tretens des Poungplanes in Verbindung zu bringen gedenkt, aus dem Frankreich zunächst einmal einen praktischen Kommer­zialisierungserfolg sehen möchte. Im ge­samten Rheinland glaubt man daher nicht an eine baldige Räumung.

Andererseits würde es aber auch kaum eine Pattei über sich gewinnen, ihre Zu­stimmung zu auch nur einem Zugeständnis in der Linie der französischen Forderungen: zu geben, und man erwartet, daß die zu­ständigen Reichsstellen dieser Haltung deS besetzten Gebietes auch vollauf Rechnung fragen.

ES ist allgemein aufgefallen, daß der Reichsminister für die besetzten Gebiete, Dr. Wirth, anläßlich der Beratung sei­nes Haushalts im Reichstag persönlich mit keinem Wort auf die Räumungsfrage und deren politische Bedeutung zu sprechen ge­kommen ist. Auch StaatSselretär Schmidt, der sich für die Interessen der besetzten Gebiete stets warm eingesetzt hatte, war schweigsam. In parlamentarischen Kreisen wird er im Zusammenhang mit den bevor­stehenden Koalittonsterhandlungen in Preußen für den Posten des preußischen Handelsmini sters genannt. Das ge­samte besetzte Gebiet dürfte sich jedenfalls darüber einig fein, daß es richtiger wäre, die französische Besatzung noch bis zum Jahre 1935 zu dulden, als sich um den Lorbeer einer vorzeitigen Räumung im Austausch gegen neue politische oder finan­zielle Zugeständnisse zu bemühen. Es wäre Frankreichs Sache, dann auch die Kosten der Besatzung zu übernehmen.