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Donnerstag, W 7. Marz 1829

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Die Einheitsfront -er Gegner

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Eine solche Theorie steht im Gegensatz zu dem bei Begründung des neuen Min­derheitenschutzes in aller Klarheit fest­gestellten Gedanken, datz dieser Schutz dauernder und nicht nur ein lieber« gangsregime zum Zwecke der Erleichte­rung vorübergehender Schwierigkeiten sein sollte.

Hinsichtlich des Petitionsverfah- r e n s selbst wies der Redner hin auf die Denkschrift des kanadischen Ratsmitglie­des, Dandurand, nach der das vom Amt verfolgte Verfahren, das feinen Schwerpunkt in der Einrichtung des Dreierkomitees hat, in der be­schwerdeführenden Minderheit den Ein­druck entstehen lasse, datz sie nicht gehört

Stresemann die mit grotzer Span­nung erwartete Rede über die Minder­heitenfrage. Der Minister ging einleitend aus die Entwicklung der Minderheiten­frage in den letzten Jahren ein. Er präzisierte den deutschen Standpunkt und betonte, wenn es sich bei den Minder- heitenbestimmungen um eine Art Uebergangsregime handeln solle, das den Zweck habe, die Minderheiten in

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Die grobe Aussprache über die Minder- beitenirage, die der Bölkerbundsrat, am Mitt­woch nachmittag vornahm, nahm einen sehr lebhaften Verlauf. Die Vertreter Polens und Rumäniens lehnten in Form von Gegenan­trägen die deutschen Vorschläge grundsätzlich ab. Grobes Aufsehen erregte die auherordent- lich schroffe Weise, in der der englische Außen- minister Chamberlain sich in Gegensatz zu dem Geist und Inhalt der Rede Stresemanns stellte und sich vorbehaltlos dem polnischen und rumänischen Standpunkt anschloh unter völliger Mitzverkennung der ganzen Trag­weite der Minderheitenfrage für den Völker­bund und den europäischen Frieden.

Die Aussprach« begann mit einer

Erklärung des polnischen Anbenministers

Zalefli, der u. a. erklärte: Das gegenwärtige Be- schwcrdeveriahren sei nicht in den Minder­heitenverträgen festgesetzt, sondern außerhalb der Verträge als eine „Maßnahme des Wohl­wollens" im Interesse der Minderheiten von den Unterzeichnerstnaten im Zusammenhang mit dem Völkerbund geschaffen worden. Ohne Zustimmung der llnterzeichnerstaatcn der Minderheitenverträge könne das Beschwerde- verfahren nicht angewandt werden. Daher könnten sich die gegenwärtigen Verhandlun­gen nur auf die Frage beschränken, ob die deutschen und kanadischen Anregungen eine Aenderung der bestehenden, in den Minder­heitenverträgen sestgelegten * Verpflichtungen zum Gegenstand haben. Aus diesem Grunde beantragte Zaleski, daß der Rat einen Bericht­erstatter ernennen möge, der unter Hinzu­ziehung von zwei Ratsmitgliedern, somit ein Dreierkomitee die Minderheitenfrage prüfen soll. Die Minderheiten sollten nicht immer. neue Grundsätze und Sicherheiten verlangen, sondern die ihnen bereits gewährten Rechte auszunützen suchen und ihre Belange in llebercinstimmung bringen mit den Belangen des Staates. Die fortgesetzten Eingaben be­unruhigten die öffentliche Meinung und stimmten sie oft wenig günstig runden Be­schwerden der Minderheiten. Man dürfe nicht vergessen, dgtz di« Minderheiten pur einen

verschwindend kleinen Teil innerhalb Mehrheitsvolkes (?) darstellten. Der Völker-

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• Einrichtung einet ständigen Minder- heitenkommission

sei von so weittragender Bedeutung, datz er genauester Prüfung bedürfe. Erst das Studium der mit seiner Verwirklichung zusammenhängenden Einzelfragen, insbe­sondere das Studium der Frage, welche Funktion einem solchen Organismus im Verhältnis zur Tätigkeit des Rates selbst zuzuweisen wäre, werde eine be- stimmtere Stellungnahme dazu ermög­lichen. Wie indessen das formale Verfah­ren künftig auch zu gestalten fein möge, unerlätzlich sei volle Klarheit dar­über, welchen Zwecken die dem Völker­bund übertragene Garantie letzten Endes zu dienen habe und von welchem Geiste ihre Durchführung getragen sein müsse.

begegnen suche, verdiene volle Aufmerk­samkeit. Dr. Stresemann skizzierte dann zur Klärung dieses Falles seine eigenen Gedanken hierüber, die, wie er erklärte, ich in gleicher Richtung bewegen.

Der Vertreter Kanadas wünscht das Dreierkomitee in dem sämtliche Mitglie­der des Rates vertreten find. Ich halte es für unbedingt geboten, diesen Gedanken weiter zu verfolgen, und auf alle Fälle mützte die Möglichkeit einer Verstärkung des Dreierkomitees in Betracht gezogen werden, die vielleicht von der jeweiligen Wichtigkeit des Falles abhängig gemacht werden könnte. Der Plan der

bund bütf« sich nicht durch irgendwelche unbe­rechtigten Einzclkritiken hypnotisieren lassen. Vor einer Beurteilung des gegenwärtigen Systems müsse die Lage der Minderheiten verglichen werden mit der Lage der Minder­heiten vor dem Kriege, nicht aber mit irgend­einem unerreichbaren Ideal.

Sodann erklärte

Titplefc«,

daß sich di« rumänische Regierung vollständig den Erklärungen des polnischen Vertreters anschließe und sich gleichfalls für das von die­sem vorgeschlagene Dreier-Komitee etnsetze.

Darauf hielt der englische Außenminister

Ebamberlain

eine einstündige Rede. Er erklärte, der Rat habe aus Grund des Völkerbundsvertrages

keinerlei Zuständigkeit, sich mit der Min­derheitenfrage zu befassen.

In längeren Ausführungen stellte er das gegenwärtige Beschwerdeoerfahren als zweck­entsprechend und förderlich bin. lobt« hierbei insdejonder den früberen Leiter der Minder- Heiten-Abteilung des Dölkerbundssekretärs Colbau Er jede nicht, welche Aenderungen an dem gegenwärtigen Beschwerdeoerfahren oorgenommen werden könnten. Allerdings wäre eine Ausdehnung der Oeffentlichkeit der Verhandlungen des Dreier-Komitees wün­schenswert. Chamberlain ging sodann auf die bekannten Erklärungen des brasilianischen Vertreters Mello Franco von 1925 ein, der damals die These der

Aufsaugung der Minderheiten durch die Mehrheiten

vertrat. Chamberlain erläuterte hierbei nach einer wörtlichen Verlesung der Erklärung Mello Frattcos seine damals von ihm gemach­ten und soviel angegriffenen Ausführungen. Chamberlain behauptete, datz

der Völkerbund kein Recht habe, über die Grenzen der in den Mmderbeitenvertrii-

SttrsemMN wer die MMrWWMk des Wkttdundrr SwMWÄe Klärung durch Änichunr elmr EludiMommMn - Für

In det gestrigen Sitzung des Völker- TheoÄ Beschwerde nichts°ersahre Der Weg, auf gehen.

bundsrales hielt Reichsautzenminrster Dr. mrQ_jg immer im Einklang mit- dem Dandurand diesem Uebelstande zu Gegenüber den Erklärungen Driands von b

und Praxis nicht immer im Einklang mit­einander geblieben find. Die Minder­heiten selbst seien in sehr weitem Matze von diesem Gefühl und den sich daraus ergebenden Sorgen um ihr kulturelles Schicksal beherrscht. Naturgemäß äußer­ten sich die entstandenen Enttäuschungen in scharfer Kritik an den Einrichtungen des Völkerbundes. Diese Kritik habe zu umfangreichen Erörterungen im Schoße des Völkerbundes geführt. Aber dem Versuch, den vorhandenen Mängeln abzu­helfen, sei wie ihm scheine, mit prin­zipiellen Betrachtungen entgegengetreten worden, die in der Oeffentlichkeit als ein Abweichen von den Grundlagen für den Minderheitenschutz wirken.

Gegenüber den Erklärungen Briands von den heiligen Rechten der Minderheiten betone er die heiligen Pflichten der Minderheiten gegenüber ihren Staaten. Die Minderheiten müßten mit reinen Händen vor den Völker­bund treten. Chamberlain meinte dann, die Andeutungen In der Rede Stresemanns auf den Art. 19 des Völkerbundsvertragcs, der dre Aenderung von internationalen Verträgen be­treffe, seien in diesem Falle nicht angebracht gewesen, ebenso seine verschiedenen Slnteuhin­gen über den Wandel, dem beute die Volker und Staaten unterlägen. Es bandele sich bei den Minderbettenoerträgen nicht um Abkom­men, die irgendwelchen feindlichen Abände­rungen unterlägen, sondern

eie endgültig gedacht

eien. Er schloß sich dem Antrag des volni. chen und rumänischen Vertreters auf Em- etzung eines Dreier-Komitees an da die Minderheitenfrage zu wichtig sei, als datz sie in einer einzigen Verhandlung des Rats ab­geschlossen werden könnte.

Rach einer kurzen Replik Dr. ©trefe- manns auf Chamberlains Rebe, in der der deutsche Außenminister darauf hin- wies, er sei mit seinen Erörterungen über das Mcht-ewigwähren gegenwärtiger Verträge mißverstanden werden, ergriff Der französische Außenminister

Briand

das Wort zu einer längeren Rede, in bet er jegliche Aenderung des gegen­wärtigen Standes des Minderheiten­schutzes durch den Volkerbu nd ab­lehnte, falls hierdurch die Souveränität der Staaten und die Angleichung Der Minderheiten an die Wehrheitsvölker in Frage gestellt würde. Der Völkerbund habe jedoch

über alle Erwägungen den Schutz der Souveränität der Staaten

zu stellen. Dieser Grundsatz werde allem anderen vorangehen. Die große Schwie­rigkeit, in der sich der Rat befinde, sei Die Aufrechterhaltung sowohl dieses Grund­satzes, als auch den den Minderheiten ge­währten Rechte. Stresemann habe in einer philosophischen Rede ein sehr weitgehendes Ideal vorgeschlagen, wäh­rend Chamberlain mehr eine prak­tischere Auffassung vertreten habe.

Ma« müsse jedoch dem Rechnung tragen, daß es der Völkerbund mit der traurigen Wirklichkeit und nicht mit dem Ewigen z« tun habe, und es sei auch hier nicht Aufgabe des Völ­kerbundes, sich mit der Ewigkeit zu befassen.

Er zweifle nicht daran, daß die Verteidt- igung der Minderheitenrechte von ehr­lichen Absichten ausgehe. Die Aufgabe oes Minderheitenschutzes des Volkerbun- oes sei

nicht, die Minderheiten verschwinden zu lassen sondern einen Weg für einen Ausgleich zwischen den Mihrheits- nnd Minderheitsoölkera zu finden,

ohne daß jedoch die Minoerheiten hierbei ihre eigene Geschichte, Rasse und Gefüge verloren. Die Minoerheiten müßten viel­mehr als eine kleine Familie innerhalb -einet großen Familie zur Stärlung des Staates wohnen. So würden die Minder­heiten allmählich im Laufe Der Zeit unter Aufrechterhaltung ihrer Eigenart in v ö l - lige Angleichung mit den MinDer- heitsvolkern geraten. Aus diesem Grunde wäre es völlig falsch, die Sicherheit mit einer Kampfstellung der Minderheiten zu sprengen, denn die Mehrheiten würden sich naturgemäß gegen die Minderheiten Der-

eftuiw BtinMWliino

'Ne Mehrheiten ihrer Staaten aufgehen zu lassen, so müsse er dem auf das be­stimmteste widersprechen. Nach län­geren Ausführutigen, in denen der Mini­ster besonders das Verfahren bei Minder­heitsbeschwerden behandelte, stellte er dem Rate folgende Vorschläge dringend zur Erwägung:

L Eine Besserung des Normalen Verfahrens bei der Behandlung von Minderheitsbefchwerden.

2. In Aussicht zu nehmen, datz die bis­her geübte Ausschaltung der be­teiligten Nationen bei Minder­heitsbeschwerden durch ihre Hinzu­ziehung ersetzt wird.

. 3. Zu prüfen, in welcher Weise der Völ­kerbund seiner Garantierpflicht außerhalb des Gebietes der Petitionen zu genügen hat.

Dr. Stresemann schloß seine Ausfüh­rungen mit dem Hinweis, daß der kul­turelle Friede der Völker untereinander stärker als Paragraphen für den Frieden wirkten.

Im einzelnen führte Dr. Strese­mann in seiner Minderheiten-Rede u. a. aus:

Es ist die Aufgabe des Völkerbun­de s, der Menschheit zu zeigen, daß es eine Entwicklung im Völkerleben gibt, die nach aufwärts strebt und nicht untergeht in Resignation und Pessimis­mus, die niemals stärker werden als bann, wenn ein klaffender Widerspruch zwischen den Verheitzungen und den Ta­ten besteht. Die neue Form des Minderheitenschutzes ist, wie m der bekannten Note von 1919, in welcher der Vertreter der damaligen alliierten und assoziierten Mächte Gründe und Ziele des ersten Minderheitenvertrages in markan­ter Weise bargelegt hat, festgestellt wird, eine notwendige Folge und ein w e s e n t- sicher Bestandteil des durch die Gründung des Völkerbundes eingeleiteten neuen Systems der internatio­nalen Beziehungen. Ich brauche nur noch den Hinweis auf eine Stelle aus dem grundlegenden Bericht des Bericht­erstatters vom Jahre 1920 hinzuzufügen, der für das ganze Minderheitsverfahren im Völkerbund grundlegend ist» um klar- jguftellen, daß damals Sinn und Zweck bes dem Völkerbund übertragenen hohen Mandates in feinen Kernpunkten richtig erkennt wurde.

^Die Bedeutung dieser Garan­tie wird dahin definiert, daß sie die Unantastbarkeit der Schutzbestimmun- gen zur Folge habe und datz sie dem fSölkerbund die Verpflichtung auserlege, sich von der fortdauernden Durch- !führung dieser Bestimmungen zu ver- , gewiss ern."

Dr. Stresemann erklärte weiter, wenn er Ml diesen prinzipiellen Grundlagen die

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