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Donnerstag, W 7. Marz 1829
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Die Einheitsfront -er Gegner
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Eine solche Theorie steht im Gegensatz zu dem bei Begründung des neuen Minderheitenschutzes in aller Klarheit festgestellten Gedanken, datz dieser Schutz dauernder und nicht nur ein lieber« gangsregime zum Zwecke der Erleichterung vorübergehender Schwierigkeiten sein sollte.
Hinsichtlich des Petitionsverfah- r e n s selbst wies der Redner hin auf die Denkschrift des kanadischen Ratsmitgliedes, Dandurand, nach der das vom Amt verfolgte Verfahren, das feinen Schwerpunkt in der Einrichtung des Dreierkomitees hat, in der beschwerdeführenden Minderheit den Eindruck entstehen lasse, datz sie nicht gehört
Stresemann die mit grotzer Spannung erwartete Rede über die Minderheitenfrage. Der Minister ging einleitend aus die Entwicklung der Minderheitenfrage in den letzten Jahren ein. Er präzisierte den deutschen Standpunkt und betonte, wenn es sich bei den Minder- heitenbestimmungen um eine Art Uebergangsregime handeln solle, das den Zweck habe, die Minderheiten in
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Die grobe Aussprache über die Minder- beitenirage, die der Bölkerbundsrat, am Mittwoch nachmittag vornahm, nahm einen sehr lebhaften Verlauf. Die Vertreter Polens und Rumäniens lehnten in Form von Gegenanträgen die deutschen Vorschläge grundsätzlich ab. Grobes Aufsehen erregte die auherordent- lich schroffe Weise, in der der englische Außen- minister Chamberlain sich in Gegensatz zu dem Geist und Inhalt der Rede Stresemanns stellte und sich vorbehaltlos dem polnischen und rumänischen Standpunkt anschloh unter völliger Mitzverkennung der ganzen Tragweite der Minderheitenfrage für den Völkerbund und den europäischen Frieden.
Die Aussprach« begann mit einer
Erklärung des polnischen Anbenministers
Zalefli, der u. a. erklärte: Das gegenwärtige Be- schwcrdeveriahren sei nicht in den Minderheitenverträgen festgesetzt, sondern außerhalb der Verträge als eine „Maßnahme des Wohlwollens" im Interesse der Minderheiten von den Unterzeichnerstnaten im Zusammenhang mit dem Völkerbund geschaffen worden. Ohne Zustimmung der llnterzeichnerstaatcn der Minderheitenverträge könne das Beschwerde- verfahren nicht angewandt werden. Daher könnten sich die gegenwärtigen Verhandlungen nur auf die Frage beschränken, ob die deutschen und kanadischen Anregungen eine Aenderung der bestehenden, in den Minderheitenverträgen sestgelegten * Verpflichtungen zum Gegenstand haben. Aus diesem Grunde beantragte Zaleski, daß der Rat einen Berichterstatter ernennen möge, der unter Hinzuziehung von zwei Ratsmitgliedern, somit ein Dreierkomitee die Minderheitenfrage prüfen soll. Die Minderheiten sollten nicht immer. neue Grundsätze und Sicherheiten verlangen, sondern die ihnen bereits gewährten Rechte auszunützen suchen und ihre Belange in llebercinstimmung bringen mit den Belangen des Staates. Die fortgesetzten Eingaben beunruhigten die öffentliche Meinung und stimmten sie oft wenig günstig runden Beschwerden der Minderheiten. Man dürfe nicht vergessen, dgtz di« Minderheiten pur einen
verschwindend kleinen Teil innerhalb Mehrheitsvolkes (?) darstellten. Der Völker-
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• Einrichtung einet ständigen Minder- heitenkommission
sei von so weittragender Bedeutung, datz er genauester Prüfung bedürfe. Erst das Studium der mit seiner Verwirklichung zusammenhängenden Einzelfragen, insbesondere das Studium der Frage, welche Funktion einem solchen Organismus im Verhältnis zur Tätigkeit des Rates selbst zuzuweisen wäre, werde eine be- stimmtere Stellungnahme dazu ermöglichen. Wie indessen das formale Verfahren künftig auch zu gestalten fein möge, unerlätzlich sei volle Klarheit darüber, welchen Zwecken die dem Völkerbund übertragene Garantie letzten Endes zu dienen habe und von welchem Geiste ihre Durchführung getragen sein müsse.
begegnen suche, verdiene volle Aufmerksamkeit. Dr. Stresemann skizzierte dann zur Klärung dieses Falles seine eigenen Gedanken hierüber, die, wie er erklärte, ich in gleicher Richtung bewegen.
Der Vertreter Kanadas wünscht das Dreierkomitee in dem sämtliche Mitglieder des Rates vertreten find. Ich halte es für unbedingt geboten, diesen Gedanken weiter zu verfolgen, und auf alle Fälle mützte die Möglichkeit einer Verstärkung des Dreierkomitees in Betracht gezogen werden, die vielleicht von der jeweiligen Wichtigkeit des Falles abhängig gemacht werden könnte. Der Plan der
bund bütf« sich nicht durch irgendwelche unberechtigten Einzclkritiken hypnotisieren lassen. Vor einer Beurteilung des gegenwärtigen Systems müsse die Lage der Minderheiten verglichen werden mit der Lage der Minderheiten vor dem Kriege, nicht aber mit irgendeinem unerreichbaren Ideal.
Sodann erklärte
Titplefc«,
daß sich di« rumänische Regierung vollständig den Erklärungen des polnischen Vertreters anschließe und sich gleichfalls für das von diesem vorgeschlagene Dreier-Komitee etnsetze.
Darauf hielt der englische Außenminister
Ebamberlain
eine einstündige Rede. Er erklärte, der Rat habe aus Grund des Völkerbundsvertrages
keinerlei Zuständigkeit, sich mit der Minderheitenfrage zu befassen.
In längeren Ausführungen stellte er das gegenwärtige Beschwerdeoerfahren als zweckentsprechend und förderlich bin. lobt« hierbei insdejonder den früberen Leiter der Minder- Heiten-Abteilung des Dölkerbundssekretärs Colbau Er jede nicht, welche Aenderungen an dem gegenwärtigen Beschwerdeoerfahren oorgenommen werden könnten. Allerdings wäre eine Ausdehnung der Oeffentlichkeit der Verhandlungen des Dreier-Komitees wünschenswert. Chamberlain ging sodann auf die bekannten Erklärungen des brasilianischen Vertreters Mello Franco von 1925 ein, der damals die These der
Aufsaugung der Minderheiten durch die Mehrheiten
vertrat. Chamberlain erläuterte hierbei nach einer wörtlichen Verlesung der Erklärung Mello Frattcos seine damals von ihm gemachten und soviel angegriffenen Ausführungen. Chamberlain behauptete, datz
der Völkerbund kein Recht habe, über die Grenzen der in den Mmderbeitenvertrii-
SttrsemMN wer die MMrWWMk des Wkttdundrr SwMWÄe Klärung durch Änichunr elmr EludiMommMn - Für
In det gestrigen Sitzung des Völker- TheoÄ Beschwerde nichts°ersahre Der Weg, auf gehen.
bundsrales hielt Reichsautzenminrster Dr. mrQ_jg immer im Einklang mit- dem Dandurand diesem Uebelstande zu Gegenüber den Erklärungen Driands von b
und Praxis nicht immer im Einklang miteinander geblieben find. Die Minderheiten selbst seien in sehr weitem Matze von diesem Gefühl und den sich daraus ergebenden Sorgen um ihr kulturelles Schicksal beherrscht. Naturgemäß äußerten sich die entstandenen Enttäuschungen in scharfer Kritik an den Einrichtungen des Völkerbundes. Diese Kritik habe zu umfangreichen Erörterungen im Schoße des Völkerbundes geführt. Aber dem Versuch, den vorhandenen Mängeln abzuhelfen, sei wie ihm scheine, mit prinzipiellen Betrachtungen entgegengetreten worden, die in der Oeffentlichkeit als ein Abweichen von den Grundlagen für den Minderheitenschutz wirken.
Gegenüber den Erklärungen Briands von den heiligen Rechten der Minderheiten betone er die heiligen Pflichten der Minderheiten gegenüber ihren Staaten. Die Minderheiten müßten mit reinen Händen vor den Völkerbund treten. Chamberlain meinte dann, die Andeutungen In der Rede Stresemanns auf den Art. 19 des Völkerbundsvertragcs, der dre Aenderung von internationalen Verträgen betreffe, seien in diesem Falle nicht angebracht gewesen, ebenso seine verschiedenen Slnteuhingen über den Wandel, dem beute die Volker und Staaten unterlägen. Es bandele sich bei den Minderbettenoerträgen nicht um Abkommen, die irgendwelchen feindlichen Abänderungen unterlägen, sondern
eie endgültig gedacht
eien. Er schloß sich dem Antrag des volni. chen und rumänischen Vertreters auf Em- etzung eines Dreier-Komitees an da die Minderheitenfrage zu wichtig sei, als datz sie in einer einzigen Verhandlung des Rats abgeschlossen werden könnte.
Rach einer kurzen Replik Dr. ©trefe- manns auf Chamberlains Rebe, in der der deutsche Außenminister darauf hin- wies, er sei mit seinen Erörterungen über das Mcht-ewigwähren gegenwärtiger Verträge mißverstanden werden, ergriff Der französische Außenminister
Briand
das Wort zu einer längeren Rede, in bet er jegliche Aenderung des gegenwärtigen Standes des Minderheitenschutzes durch den Volkerbu nd ablehnte, falls hierdurch die Souveränität der Staaten und die Angleichung Der Minderheiten an die Wehrheitsvölker in Frage gestellt würde. Der Völkerbund habe jedoch
über alle Erwägungen den Schutz der Souveränität der Staaten
zu stellen. Dieser Grundsatz werde allem anderen vorangehen. Die große Schwierigkeit, in der sich der Rat befinde, sei Die Aufrechterhaltung sowohl dieses Grundsatzes, als auch den den Minderheiten gewährten Rechte. Stresemann habe in einer philosophischen Rede ein sehr weitgehendes Ideal vorgeschlagen, während Chamberlain mehr eine praktischere Auffassung vertreten habe.
Ma« müsse jedoch dem Rechnung tragen, daß es der Völkerbund mit der traurigen Wirklichkeit und nicht mit dem Ewigen z« tun habe, und es sei auch hier nicht Aufgabe des Völkerbundes, sich mit der Ewigkeit zu befassen.
Er zweifle nicht daran, daß die Verteidt- igung der Minderheitenrechte von ehrlichen Absichten ausgehe. Die Aufgabe oes Minderheitenschutzes des Volkerbun- oes sei
nicht, die Minderheiten verschwinden zu lassen sondern einen Weg für einen Ausgleich zwischen den Mihrheits- nnd Minderheitsoölkera zu finden,
ohne daß jedoch die Minoerheiten hierbei ihre eigene Geschichte, Rasse und Gefüge verloren. Die Minoerheiten müßten vielmehr als eine kleine Familie innerhalb -einet großen Familie zur Stärlung des Staates wohnen. So würden die Minderheiten allmählich im Laufe Der Zeit unter Aufrechterhaltung ihrer Eigenart in v ö l - lige Angleichung mit den MinDer- heitsvolkern geraten. Aus diesem Grunde wäre es völlig falsch, die Sicherheit mit einer Kampfstellung der Minderheiten zu sprengen, denn die Mehrheiten würden sich naturgemäß gegen die Minderheiten Der-
eftuiw BtinMWliino
'Ne Mehrheiten ihrer Staaten aufgehen zu lassen, so müsse er dem auf das bestimmteste widersprechen. Nach längeren Ausführutigen, in denen der Minister besonders das Verfahren bei Minderheitsbeschwerden behandelte, stellte er dem Rate folgende Vorschläge dringend zur Erwägung:
L Eine Besserung des Normalen Verfahrens bei der Behandlung von Minderheitsbefchwerden.
2. In Aussicht zu nehmen, datz die bisher geübte Ausschaltung der beteiligten Nationen bei Minderheitsbeschwerden durch ihre Hinzuziehung ersetzt wird.
. 3. Zu prüfen, in welcher Weise der Völkerbund seiner Garantierpflicht außerhalb des Gebietes der Petitionen zu genügen hat.
Dr. Stresemann schloß seine Ausführungen mit dem Hinweis, daß der kulturelle Friede der Völker untereinander stärker als Paragraphen für den Frieden wirkten.
Im einzelnen führte Dr. Stresemann in seiner Minderheiten-Rede u. a. aus:
Es ist die Aufgabe des Völkerbunde s, der Menschheit zu zeigen, daß es eine Entwicklung im Völkerleben gibt, die nach aufwärts strebt und nicht untergeht in Resignation und Pessimismus, die niemals stärker werden als bann, wenn ein klaffender Widerspruch zwischen den Verheitzungen und den Taten besteht. Die neue Form des Minderheitenschutzes ist, wie m der bekannten Note von 1919, in welcher der Vertreter der damaligen alliierten und assoziierten Mächte Gründe und Ziele des ersten Minderheitenvertrages in markanter Weise bargelegt hat, festgestellt wird, eine notwendige Folge und ein w e s e n t- sicher Bestandteil des durch die Gründung des Völkerbundes eingeleiteten neuen Systems der internationalen Beziehungen. Ich brauche nur noch den Hinweis auf eine Stelle aus dem grundlegenden Bericht des Berichterstatters vom Jahre 1920 hinzuzufügen, der für das ganze Minderheitsverfahren im Völkerbund grundlegend ist» um klar- jguftellen, daß damals Sinn und Zweck bes dem Völkerbund übertragenen hohen Mandates in feinen Kernpunkten richtig erkennt wurde.
^Die Bedeutung dieser Garantie wird dahin definiert, daß sie die Unantastbarkeit der Schutzbestimmun- gen zur Folge habe und datz sie dem fSölkerbund die Verpflichtung auserlege, sich von der fortdauernden Durch- !führung dieser Bestimmungen zu ver- , gewiss ern."
Dr. Stresemann erklärte weiter, wenn er Ml diesen prinzipiellen Grundlagen die
Anzeiger für (das frühere kurheffifche) Oberhessen
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