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Anzeiger für (das frühere kurhessifche) Oberhessen

Anzeiger der amtlichen Bekanntmachungen für Stadt und Kreis Marburg.

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ME» Sasb!ad" MöftmllW das Srototeü der SemrMMlwnsm EIiMlbeltM Wer dir srmeiniliMN Berbereilungen mid milllSrijchen Sveralienen Frankreichs und Belgiens

Der Veröffentlichung desUtrechtfch Daablad" wird nach wie vor stärkste Be­achtung geschenkt. Spricht schon die ganze miltärische Bündnispolitik Frank­reichs nach dem Kriege, die das Deutsche Reich im Osten mit einem eisernen Ring umfaßte, für das Bestehen geheimer Ab­kommen auch mit Belgien, so muhte vol­lends der sehr eingehende und speziali­sierte Inhalt der Enthüllung als Bestäti­gung gelten. Daß von halbamtlicher und schließlich auch amtlicher französischer und belgischer Seite das Abkommen demen­tiert wurde, darf nicht Wunder nehmen. Ein Geheimdokument wäre kein Geheim­dokument, wenn man sein Bestehen nicht leugnete. Es ist auch kaum daran zu zweifeln, daß diese Dementis fortgesetzt werden, nachdem nunmehr das Protokoll mit Unterschriften und Siegel der Oeffent- lichkeit übergeben worden ist. Herr Briand hat seinNichts mehr von Kano­nen!" mit solchem Pathos in die Welt hin­ausgerufen, weite Kreise in Deutschland haben an dieses und manches andere Bravourstück politischer Zwecklüge und Heuchelei mit solcher Andacht und kindlicher Ueberzeugung geglaubt, daß es dem einen unmöglich ist, sein böses Spiel aufzudecken, den anderen aber es peinlich ist, auf ihre Illusionen zu verzichten. So wird man wohl in Genf in allernächster Zeit die Politik von Locarno weiterhin als die Grundlage derErneuerung" Europas und seinerBefriedung" rüh­men hören, während dieses ganze Ge­bäude schon längst in sich zusammenge­brochen ist. Wir können nichts anderes tun, als unseren Lesern weiterhin, wie es immer an dieser Stelle geschehen ist, empfehlen, sich mehr an Tatsachen zu hal­ten als an Versprechungen und Hoffnun­gen, denen nichts Positives zur Seite steht.

DasUtrechtsche Dagblad" antwortet Bef die Dementis der belgischen «nd fra«- zöfische« Regierung mit der

vollständigen Veröffentlichung des Protokolls der Konferenz des belgischen und französischen Gene­ra l st a b e s in der Zeit vom 7.12.

September 1927.

Das Dokument, das als streng vertraulich bezeichnet wird, trägt als Datum den 20. September. Der Inhalt der einzelnen Artikel des Protokolls war in der erste« «eröffentlichnag desUtrechtsch Dagblad" bereits wiedergegebe«. R e« sind die in dem Protokoll niederge- legten Aeußerunge« einzelner Konferenzteilnehmer za den ver­schiedene« Artikeln. Es handelt sich hier­bei

L um die Frage eines holländisch- belgische« Kriegs, dem Deutsch- la«d fer« stehe« würde,

L am die einzelne« Aufmarschräume der belgischen Armee,

2. um die Zusammensetzung der belgi­schen Armee nach Durchführuug der Heeresreform,

4. um den Anteil der Eisenbah« a« der Mobilisier««g «nd um Einzelheiten über künftige Operatione« gegen Deutschland.

Beigefügt ist ein vom 12. Rai 1927 batierter Konzentrationsplan für den Fall der Mibilifierung. Ferner fi«d die belgischen und französischen Teilnehmer der Ko«fere«z nament­lich aufge führt.

Zu Artikel 4 wird auf Anfrage des französischen Generals Debeney von belgischer Seite mitgeteilt, daß Deutsch­land über 25 353 Lokomotiven, England über 23 395, Frankreich über 17 664, die Niederlande über 1348 und Belgien über 4645 Lokomotiven verfügten. Es folgen dann

detaiMerte Angaben über den Aus­bau des belgischen Streckennetzes so­wohl nach der Ostgrenze wie nach der Nordgrenze.

Das Protokoll vermerkt eine Klage des belgischen Generalstabschefs über die Schwierigkeiten, die sich vom technischen wie vom finanziellen Standpunkt der Durchführung des Eisenbahntechnischen Programms entgegenstellen, worauf von französischer Seite geantwortet wird, daß nur bei seiner Durchführung eine fran-

Der Abschluß der Unterhausdebatte über de« euglische« Heeresetat.

fk. London, 1. März. Nach Schluß der Debatte im Unterhaus über den Hee­resetat gab der Finanz-Sekretär des Kriegsamtes Duff Cooper folgende Erklärung ab: Die Regierung hat keine Anstrengungen Unterlasten, die Ab­rüstung zu fördern. Unsere Verantwort­lichkeit hat sich durch die Niederlage Deutschlands nicht vermindert sondern sie hatte sich infolge der Völkerbunds- und Locarnoverträge sogar noch ver­mehrt.

Wie soll dem Völkerbund Geltung ver­schafft werden, wenn die Mächte, bte am meisten an ihn glauben, ihre Verteidi- gungsstreitkräfte derart vernachlässigen, daß sie außer Staude find, aufgrund der Bölkerbundssatzunge« Verpflichtungen einzugehe«?

Im einzelnen sagte der Finanzsekretär noch: es sei die Möglichkeit der Zurück-

Armee Debeney und dem General­stabschef der belgischen Armee Galet und trägt den Vermerk: Gesehen und ge­billigt: Der Minister für nationale Ver­teidigung: CH. de Brouequeville.

Beigefügt ist ein vom 12. Mai 1927 da­tierter Konzentrationsplan für den Fall der Mobilisierung.

Das Dokument, das als st r e n g v e r- traulich bezeichnet ist, trägt das Da­tum: Brüssel, den 20. September 1927.

Der Aktenvermerk lautet: Ministerium der nationalen Verteidigung. General­stab. Dritte Sektton. Nummer C. B. 17 442. Geheim. Das Protokoll beginnt mit der Feststellung, daß in Anwendung des französisch-belgischen Militärabkom­mens vom 7. September 1920, genannt Convention de Bruxelles, am 7., 8., 9., 11. und 20. September 1927 Konferen­zen in Brüssel stattgefunden haben, an denen teilnahmen: Für Frankreich der Generalstabschef General Debeney, General B i n e a u, Souschef des Gene­ralstabs General B l a v i e r, Militär­attache an der französischen Botschaft in Brüssel. Für Belgien General Galet,

zösisch-belgische militärische Zusammen­arbeit möglich sei, da jede französische Konzentration in Belgien angesichts der vollkommen unzulänglichen Eisenbahn­verhältnisse in der Provinz Luxemburg um 13 Stunden verzögert würde.

In Artikel 5 heißt es, nach dem von der Rheinisch-Westfälischen Zeitung" aus dem Utrechtsch Dagblad" übernommenen Text:

Die im Jahre 1922 angenommenen Richtlinien werden aufrecht erhalten, was die Operationen der französischen Truppen in Richtung von Cann« stadt und Heidelberg betrifft.

Dasselbe gilt für die festgelegten Stellun­gen der französischen Truppen in Bel­gien.

Das Protokoll ist unterzeichnet von dem Generalstabschef der französischen

ziehung der britischen Truppen vom Rhein erwähnt worden, das sei eine außenpolitische Frage, über die eine An­sicht zu äußern nicht seines Amtes sei. Es sei übrigens allgemein bekannt, daß die Regierung sich vollkommen klar darüber sei, daß die Zurückziehung der britischen Truppen vom Rhein wünschenswert wäre.

Earco Jones (liberal) stellte eine Zwischenfrage wegen der gemeinsamen französisch-englischen Manöver im Rheinland. Duff Cooper antwor­tete: Diese Frage ist im Unterhaus schon früher beantwortet worden. Es handelt sich darum, daß wir nur ein Kavallerie­regiment am Rhein stehen haben, und daß dies die einzige Möglichkeit war, das Regiment Uebungen vornehmen zu lasten.

Earco Jones fragte, ob das Foreyn Offic oder das Kriegsamt dafür verant­wortlich fei. Duff Cooper antwortete: Soweit mir bekannt, das Kriegsamt.

Generalstabschef, der Oberst Mich en, Chef der dritten Sektion des General­stabs mit den Funktionen des Souchefs des Generalstabs, der Oberst van den Bergen, Chef der ersten Sektion des Generalstabs. Die Funktionen eines protokollführenden Sekretärs wurden dem Obersten B. M. Estienne, dem Kom­mandanten des Grenadierregiments in Brussel, anvertraut.

In einer Unterredung, die derHaag- sche Courant" mit dem Chefredak- te u r desUtrechtsch Dagbla d", Dr. Ritter, über die Frage der Echtheit der von seinem Blatte Der» öffentl.chten Aufsehen erregenden Doku­mente hatte, erklärte dieser:Die Doku­mente stammen aus einer völlig un­verdächtigen Quelle. Sie stellen das Protokoll einer in Brüssel abgehaltenen Sitzung militä­rischer Sachverständiger dar, sind auf amtlichem Papier des bel­gischen Staates ausgezeichnet und tragen die Unterschriften der Teilnehmer an der Konferenz sowie L a ck s i e g e l, (Fortsetzung siebe Seite 2.)

England kann ulcht Müllen .Der Völkerbund Minsk uns, stark zu ielir

Saill und Mker Mm zurück

Wie bereits gemeldet, halten die Sach­verständigen in dieser Woche Voraussicht« lich keine Vollsitzung mehr ab. Ein Teil der deutschen Sachverständige« scheint diese durch Kommissionsberatungen bedingte Pause dazu benutzen zu wolle«, das Wochenend in Deutschland z« verbringen. Geheimrat Kastl fährt bereits heute abend nach Berlin z«- rück, während Dr. Bögler sich zur Seil« nähme am deutschen Industrie, und Han« delstag nach München begeben wird. Der Reise der Deutsche« liegt keine mit der Konferenz in nnmittelbarem Zusam« menhang stehende Ursache zugrunde. Dr. Schacht und Dr. Melchior bleibe» in Paris, «m an den weiteren Bera­tungen der Unterausschüsse teilzunehme«.

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Berlin, 28. Febr. Der preußische Land- tag erörterte am Donnerstag den letzten Ab­schnitt des WohllahrtsetatsWohnungs­und Siedlungswese n".

Wohlfahrtsminister Hirtsiefer

stellte fest, daß erfreulicherweise

auch das Jahr 1928 uns in der Be­seitigung der Wohnungsnot wieder ein Stück vorwärts gebracht

habe. Während 1926 rund 130 000, 1927 rund 180 000 neue Wohnungen geschaffen worden seien, betrage diese Zahl für das Jahr 1928 etwa 186 000. Nicht minder er- freulich als die abermalige Vermehrung der Neubauwohnungen sei auch die Feststellung, daß am 1. Januar 1929 noch über 96000 Wohnungen im Bau be­griffen gewesen seien. Die starte nungsproduktion sei allerdings nur möglich gewesen durch eine zum Teil bis an die äußersten Kraftgrenze der Gemeinden gehende Jnanmruchnahine von Krediten aller Art. Wie sich die Bautätigkeit im neuen Jahr gestalten werde, lasse sich noch nicht übersehen. Es seien noch finanzielle Schone- rigkeiten zu beseitigen, und es müsse abge- wartet werden, inwieweit es gelingen werde, sie zu überwinden. Die Entwicklung des Real- kredites für den Wohnungsbau sei im Jahre 1928 allgemein zufriedenstellend gewesen. An Hand von Nachweisungen ergebe sich, das

im Reich im Jahre 1928 rund 1,55 Milliarden RM. an ersten Hypotheken

im Wohnungsbau angelegt

worden seien. Davon entfielen auf die Bodenkreditinstitute rund 750 Millionen, auf die Sparkassen rund 700 bis 800 Millionen und aus die Versicherungsträger 100 bis 120 Millionen RM. Der auf Preußen ent­fallende Gesamtteil könne auf 1 bis 1,15 Milliarden berechnet werden.DieFu- sion der Preußischen Pfandbriefbank mit der Roggenrentenbank habe sich für die erstere zu- fttedenstellend ausgeroirtt. Leider sei das In­teresse des Auslandes an deutschen Gold­pfandbriefen seit Mitte 1928 auffallend zu- rüdgegangen. Die Bereitstellung von Z w i- schenkrediten aus der öffentlichen Hand zur Bevorschussung öffentlicher Hypo­theken erscheine zur Durchführung eines ge­ordneten Bauprogramms nach wie vor be­sonders wichtig. Da das Reich seinen 200- Millionen-Fond für diese Zwecke, an dem Preußen mit rund 115 Millionen beteiligt gewesen sei, nicht prolongieren wolle, werde sich bereits in diesem Jahre eine emp­findliche Lücke zeigen. Allerdings be­mühe sich das Reich neuerdings darum, diese Lücke durch ein Äaukreditgesetz für 19 2 9 auszufüllen. Doch sei fraglich, ob hierdurch ein brauchbarer Ersatz geschaffen werden könne. In der Wohnungszwangs- wittschaft werde geprüft, ob eine H e r a u f- setzung der Grenze der E e mein den möglich In denen von der öffentlichen Bewirt­schaftung der Wohnungen abgesehen werden könne. Bekanntlich liegt die Grenze bisher bei einer Einwohnerzahl o o n we- nigerals400 0. Im übrigen aber tonne ein Abbau bet Zwangswirtschaft, vor allem des Mieterschutzes erst erfolgen, roenn einmal die Mieten der Altwohnungen und die Neu­bauwohnungen dem allgemeinen Preisstand auf einer für das Einkommen der breiten Massen erträglichen Höhe angenähert sind