StenStag, len LS. Zedruar 1929
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Anzeiger für (das frühere kurhessische) Oberhesfen
Nr. 4z 64.3n6ra Marburg o. Botin
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Anzeiger der amtlichen Bekanntmachungen für Stadt und Kreis Marburg.
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Der französisch-belgische geheime Kriegsvertrag hat in der ganzen Welt wie eine Bombe eingeschlagen. Nachdem im Quai d'Orsay das Bestehen eines solchen Vertrages abgestritten und auch das Londoner Auswärtige Amt Nichts davon missen will, hat die holländische Regierung einen amtlichen Klärungsschritt in Paris und Brüssel unternommen. Im grüßten Teil der alliierten Presse wird der Vertrag überhaupt totgeschwiegen. .In der holländischen Kammer ist eine Antrag eingebracht worden, In dem die Regierung um eine Stellungnahme ersucht wird. Nach Londoner Meldungen soll vor der Abgabe einer endgültigen Erklärung über das Geheimabkommen zwischen den Alliierten ein Meinung s- austausch eingeleitet werden. Auch Washington ist über die Verössentlichung äußerst überrascht.
Ganz abgesehen davon, daß der Abschluß eines geheimen Kriegspaktes eine Maßnahme darstellt, die mit den zu einer offiziell betonten Weltanschauung gewordenen Friedensschlagworten &er Nachkriegszeit nicht im geringeren in Einklang zu bringen ist, wird sie fast zu einem bitteren Hohn für alle friedlichen Beteuerungen, wenn es sich bewahrheiten sollte, daß erst im Jahre 1927, also kurz nach dem Abschluß der Locarno-Verträge, ein Zusatzabkommen dieser beiden Mächte den Kriegspakt noch wesentlich verstärken wollte. Dieses Zusatzabkommen wäre ein Schlag gegen Locarno, der den Sinn seiner Verträge nicht nur aufhebt, sondern ihn ins Gegenteil verwandelt. Was es bezweckt, hat mit Friedensgarantien nicht mehr das Geringste zu tun, es saßt die Möglichkeit eines kriegerischen Zusammenstoßes mit Deutschland ausdrücklich ins Auge, es legt Bindungen fest, die sich aus ein gemeinsames Zusammengehen tn einem Kriegsfälle mit Italien oder mit Spanien oder mit Holland beziehen, es erläutert und verschärft also gerade das Mittel, das durch den Kellogg- fchen Kriegsächtungspakt außerhalb des Völkerrechts gestellt wird. Der belgischfranzösische Kriegspakt mit dem Zusatzabkommen aus dem Jahre 1927 wäre also die Praxis, die alle Theorien der Friedensgarantien des Völkerbundes, des Locarno-Abkommens und des Kellogg- Paktes aufhebt oder ihnen die Auslegung gibt, die Frankreich und Belgien als ihre eigene Auslegung bezeichnen.
Die Frage, ob technische Abkommen wie militärische und finanzielle, zur Eintragung beim Dölkerbundssekretariat angemeldet werden müsse oder nicht, ist vom Völler» bund bisher noch nicht grundsätzlich entschieden worden. Sind die in der hollänoi- schen Presse gemachten Angaben über das französisch-belgische Militärabkommen richtig, so erhebt sich in diesem besonderen Fall trotzdem die Frage, inwieweit es vereinbar Ift nicht nur mit Artikel 18 (Registrierpflicht), sondern auch mit Artikel 12 über die Schiedsgerichtsbarkeit, durch den sich die Dölkerbundsstaaten überdies verpflichten, „in keinem Fall vor Ablauf von brd Monaten nach dem Spruch der Schiedsrichter zum Kriege zu schreiten", wie auch mit Artikel 10 über die territoriale Integrität der Döllerbundsstaaten. Schließlich dürfte sich auch die Frage erheben, inwieweit die französisch-belgischen Abmachungen mit den Bestimmungen des Locarnovertrages ver- «inbai sind.
Wie halbamtlich verlautet, hat die niederländische Regierung die niederländischen Gesandten in Paris und Brüssel beauftragt, den Regierungen Frankreichs und Belgiens die offizielle Anfrage vorzulegen, ob der vom „Utrechtsch Tagblad" veröffentlichte Text der belgisch-französischen Mili- türkonvention authentisch ist und ob die von dem holländischen Blatt wiederge- gebenen Auszüge aus den Jnterpreta- tionsbestimmungen zu dieser Konvention richtig wiedergegeben sind.
Halbamtliche Dementi»
Zu der Veröffentlichung des „Utrechtsch Dagblad" meldet die Belgische Telegraphenagentur: Es genügt, den Wortlaut auch nur flüchtig zu lesen, um sich davon zu überzeugen, daß es sich um eine
grobe Fälschung handelt. Die belgische Regierung hat mehrere Male genaue und vollständige Erklärungen über das französisch-belgische Mililärabkom- men abgegeben. Wir wollen nur an die Erklärungen des damaligen Ministers des Beugern Vandervelde in der Kammer am 15. November 1927, sowie an den Brief des Ministerpräsidenten I a s p a r an den Vorsitzenden des Gemischten Militärausschusses am 25. Ian. 1928 erinnern. Das französisch-belgische Militärabkommen sieht einzig und allein den Fall eines unprovozierten Angriffs seitens Deutschlands vor. Der Wortlaut dieses Abkommens wurde 1920 im Parlament mitgeteilt.
Nur die zwischen den Generalstäbcn beschlossenen Abmachungen über die Durchführung des Abkommens sind selbstverständlich geheim gehalten worden.
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Der Fünferausschuß hat in der gestern vormittag abgehaltenen Vollsitzung der Reparations-Sachverständigen-Konjerenz einen Plan vorgelegt, in dem zwei Sliter« nativen vorgesehen waren. Heber diesen Plan ist eingehend gesprochen worden. Es handelt sich jetzt im wesentlichen nicht mehr darum, ob
ein geschützter Tell der Annuitäten geschaffen werden kann, sondern darum, unter welchen Begingungen dies geschehen kann. Die Ansichten darüber gehen im Reparationsausschuß noch etwas auseinander. Der Fünferausschuß wird deshalb erneut zusammentreten und in der Vollsitzung eine Umformung feiner bisherigen Vorschläge vornehmen.
Außerdem wurde in der gestrigen Vollsitzung
ein Unterausschuß für Sachlieserungen unter dem Vorsitz des amerikanischen Delegierten Perkins geschaffen. Jede Delegation ist durch ein Mitglied vertreten. Deutscher Vertreter ist Herr Vögier. Der Sachlieferungsausschuß hat eine Vorgeschichte. Die zwischen den Engländern und Franzosen bestehenden Meinungsverschiedenheiten über den Nutzen der Sachlieferungen haben hinter den Kulissen der Sachverständigenkonferenz zu scharfen
Meinungsverschiedenheiten geführt, wobei die Engländer ihren ablehnenden Standpunkt den Sachlieferungen gegenüber zum Ausdruck brachten, wahrend die Franzosen, die an und für sich sicherlich auch keine allzu großen Freunde von übermäßigen Sachlieferungen sind, immerhin einen positiveren Standpunkt als die Engländer einnahmen.
Im Zusammenhang mit der Frage der Schaffung eines ungeschützten Teiles der Annuität ist auch
die Frage der Kommerzialisierung und Mobilisierung
zur Sprache gekommen. Ein Unterausschuß hierfür wurde noch nicht eingesetzt. Es finden jedoch informelle Besprechungen hierüber zwischen den einzelnen Vertretern der Delegationen statt. Eine neue Vollsitzung wird erst ftattfinden, wenn der Vorsitzende der Konferenz dies für angebracht hält. Es wird darauf hingewiesen, daß in dem evtl, neu zu schassenden beratenden Transferausschuß Deutschland vertreten sein soll und eine gewisse Verantwortung mit übernehmen würde. Als Kompensationen hierjür sol
len gewiße Rechte, die die deutsche Regierung haben soll, festgelegt werden. Die Frage der Höhe der Annuität ist überhaupt noch nicht erörtert worden. Durch den Unterausschuß für Sachlieferungen soll die Frage geprüft werden, ob die Sachlieferungen im Rahmen des neu. aufzustellenden Planes aufrecht erhalten werden können.
Der Unterausschuß für die Sachlieferungen
Der am Montag von den Sachverständigen eingesetzte Ausschuß für die Naturallieferungen setzt sich vorläufig zusammen aus dem Amerikaner Perkins als Vorsitzenden, Vogler- Deutschland, Parmentier-Frankreich, Eutt-Belgien und Suvich-Jtalien. Das englische Mitglied wird erst im Laufe des heutigen Tages ernannt werden.
In diesem Zusammenhang erklärt „E x c e 1 s i o r“, die deutsche Abordnung habe bisher keine aufbauenden Vorschläge gemacht. Da man nicht wisse, was Deutschland wirklich zahlen kann und wolle, seien die Sachverständigen gezwungen, die verschiedenen Möglichkeiten zu prüfen. Der Wohlstandsindex, auf dessen Nutzen die Gläubiger keineswegs verzichtet hätten, müßte in Kraft bleiben. Die deutschen Naturallieferungen hätten nur Frankreich, Belgien und Italien bisher aufgenommen, mitunter zum großen Schaden ihrer eigenen Erzeugnisse. Für Frankreich insbesondere bedeuten die Sachlieferungen einen Kapitalverlust infolge der Vorschüße zu niedrigen Zinsen, die der Staat den Empfängern der Sachlieferungen gewähren müsse, und andererseits infolge der hohen Preise, welche die deutsche Industrie fordert.
Es wäre also wünschenswert, diese Sachlieferungen za desei» tigen and sie durch Markkredite zu ersetzen, denn dann könnte die fran- zösische Regierung von Deutschland Material lause«, ohne an eine festgesetzte Menge gebunden zu sein.
Das „Petit Journal" ertlätt, wenn der Fünfer-Ausschuß die Teilung der Jahresraten in zwei Teile habe vorsehen können, deren eine nicht geschützt sei, so gehe daraus hervor, daß die deutschen Sachverständigen sich vielleicht der künftigen Mobiisierung des freien Ratenteiles aussetzen würden. Auf jeden Fall sehe man große Tage der Konferenz nahen. ,
Die Agentur Havas erklärt, die französischen und belgischen zuständigen Kreise stellten durchaus i n A b r e ö e, daß ein geheimer Militärvertrag abgeschlossen worden wäre, außer dem im Jahre 1920 unterzeichneten, im gleichen Jahre beim Völkerbund registrierten und in den beiden Parlamenten eröffneten und veröffentlichten Gene- ralstaatsabkommen.
Reuter behauptet, daß in maßgebenden 'witischen Kreisen von dem in der holländischen Presse veröffentlichten angeblichen französisch-belgischen Geheimabkommen, das im Jahre 1927 abgeschlossen sein soll, nicht das Geringste be» könnt sei.
Aussehe« in Amerika
Wie aus Washington gemeldet wird, hat die Veröffentlichung des französisch-belgischen Geheimabkommens in amtlichen maßgebenden Kreisen äußerst überrascht. Eine Stellungnahme der Regierung steht noch aus. Aus dem Staatsdepartement nahestehenden Kreisen erfährt man noch, daß man dort hofft, daß die Meldungen über den Vertrag unzutreffend seien. In Washington interessiert naturgemäß weniger die Auswirkung eines solchen Abkommens auf die Locarnoverträge, dafür aber umso mehr die Auswirkung auf den Kellogg- pakt. Die Newnorker Blätter ziehen die Nachrichten über die Angelegenheit zum Teil groß auf, ohne jedoch in Leitartikeln schon dazu Stellung zu nehmen.
Sensation in Holland
In ganz Holland hat sich die Enthüllung des „Atrechtsch-Dagblad" über ein französisch-belgisches Militärabkommen als eine Politische Sensation ersten Ran- g e s ausgewirft. Alle Blätter enHalten ausführliche Geitartitel, in denen fast ausnahmslos schärf st e Entrüstung über den Inhalt der veröfsentlichten Dokumente zum AuSdru'ck kommt, an deren völliger oder teilweiser Echcheit die meisten Blätter kaum noch zweifeln. So findet „Allge- meen Handelsblad", daß der jetzt veröffentlichte Text gerade das enthält, was man von einem solchen Vertrag hätte erwarten müssen, und einen sehr glaub/- würdigen Eindruck macht.
Das Schlimmste sei, daß die Generalstäbe Frankreichs und Belgiens darauf rechneten, im geeigneten Zeitpunkt einen Bor wand finden zu können, um Holland als feindliche Macht zu betrachten.
Sehr scharf äußert sich „21 i e u ö e Rot- terda msche Courant", der u. a. ausführt, nachdem sich Frankreich und Belgien bereits feit 1919 bemüht hätten, Holland auf wirtschaftlichem Gebiet zu benachteiligen, sehe man hier plötzlich die Generalstäbe Frankeichs und Belgiens, für bereit Handlungen die Regierungen beider Länder voll verantwortlich seien, an der Arbeit. um gegen Holland einen casus belli zu konstruieren. Für weitere belgisch-holländische Bechandlungen scheine d.e Grundlage nicht mehr vorhanden zu sein, wenn belgischerfeits die Losung laute: „Bist öd nicht willig, so brauch' ich Gewalt! Ein Druck auf den Knopf — und zwei französische Armeekorps stehen für mich bereit“.
Auch „Telegraaf" wendet sich mit voller Schärfe gegen das Abkommen.
Locarno und Deutschlands Beitritt zum Völkerbund bedeuteten anscheinend für die militärischen Köche, die hier am Werk feien, nicht mehr als Lust. Ein einfaches: „Es ist nicht wahr!" sei nicht genug.
Das holländische Bost erwarte von seiner 2öegierung, daß sie alle Schritte unter-