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gcnimüen», »tu 8. Stz. 1928

Dir „ObctbeHW Settun g* et- j^rint sechsmal wöchentlich. Be- ^,«pree« monatlich 2 GM. auf- sthließl. Zustellunasgebühr, durch hiePost2.25 GM.Kür etwa infolge Streift. Maschinendesekte »der elementarer Sreignisie aussvllende gtummem wird fein Tria» ge­leistet. Derlaa v. Dr. 5. Hlkeroth» Druck der Unid.-Buchdruckerei b. Zeh. Ana- Koch, Markt 21/23, Fernsprecher: Nr. 54. u. Nr. 55. Postscheckkonto: Amt Frankfurt «. M. Nr 5615. — Spreck-eit

Redaktion von 10—11 und Htl-i Uhr.

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Anzeiger für (bas frühere kurhessische) Oberhessen

Rt. 289 63. (WO Marviikg a.ton

Der Snzetqenpret» 6etr4gt fit den 10 q «spalt. Aeilenmillimeter 0.08 ®7!U kleine Baran,eig« 0.08 (8971 amtliche und ««*• wärtlqe Anzeigen 0.10 SM. Bel schw.erlqe» Sa, sowie bei Platz- dorschr'ft 50*1« Aufschlag. — Sa mmelan zeigen 100 *I, Auf­schlag. Reklamen der Milli«. 0,40 «M. Zeder Rabatt gilt aU »arrabatt. Siel 5 Jage. Belege werden berechnet, ebenso Auskunft durch die SeschästeOelle und Zusendung der Angebote. 8fr fftüungeort Marburg.

t Soldmark — '/«^Dollar.

Anzeiger der amtlichen Bekanntmachungen für Stadt und Kreis Marburg.

Es geht jeten vsn Ms arrt

Die Revarationen und unser Aldbeu!el

Große Politik ist manchmal nicht leicht zu verstehen. Wenn sie jedoch an den Geldbeutel geht, sieht jeder ein, daß er pch mit ihr beschäftigen muß.

Nun gibt es aber kein poli­tische» Problem, das so sehr eine Angelegenheit des Geldbeutels für jeden von uns ist, wie das Reparations­problem.

Die Gesenwartise Belastung

Auf jeden Deutschen entfallen in diesem Jahr rund 40 Mark Reparationszahlungen, auf eine fünfkSpfige Familie also 200 Mark.

Das soll noch ein Menschenalter lang so bleiben! Jedes Jahr wird immer wieder jeder Deutsche diese Tatsache in seiner Iahresrechnung, wird die Hausfrau sie bis in ihren Kochtopf spüren.

Wir sind zur Zeit, im ersten soge­nannten Rormaljahr des Dawes- planes, dem Ausland tributpflichtig mit 2,5 Milliarden; das sind 207,3 Millionen monatlich, 6912 000 Mark täglich, 288 000 Mark jede Stunde. Es sind Gelder, für die die deutsche Wirt­schaft keine irgendwelche Gegenleistung erhält, die ihr einfach verloren gehen.

Mir wirkt sie st» aus?

Wenn diese Gelder in Deutschland blie­ben und, nehmen wir einmal an, dem deutschen Sparkapital zugeführt werden könnten, so würde das eine wesentliche Hebung der deutschen Wirtschaft bedeu­ten. Es würde mehr Geld da sein, um Betriebe zu erhalten, auszubauen und neu einzurichten, der Zinsfuß müßte sich durch das vermehrte Kapitalangebot sen­ken, die Produktionskosten (denken wir nur an die Bedeutung der Zinsen für den Wohnungsbau) sich vermindern, die Ar­beitslosigkeit mit ihren großen sozialen und moralischen Schäden zurückgehen. Aber auch wenn das Geld nur zu einem Teil zur Kapitalbildung verwandt, zum anderen Teil vom deutschen Volke ver­braucht würde, bedeutete das nickt nur einen höheren Lebensstandard für die Ge­samtheit, sondern auch einen, größeren Verbrauch und damit eine gesteiäerte Be- sckäftigungsziffer für den deutschen Ar­beitsmarkt. Diese Gründe reichen gewiß, um jedem klar werden zu lassen, um was es bei den Reparaftonsverhandlungen für jeden einzelnen geht.

Wie lange muffen wir zahlen?

Die bisherige Reparationsregelung auf Grund des Dawesplanes von 1924 ist etwas vorläufiges. Die Re­gelung, die jetzt kommen soll und für die das von Deutschland verlangte neue Gutachten der Sachverständigen als Unterlage gedacht ist, soll hingegen etwas Endgültiges, etwas Unveränderliches fein.

Es werden dadurch noch für eine oder zwei Generationen bestimmte harte Lasten festgelegt. Der jetzige Dawesplan hat nichts weiter bestimmt als: Zahlt Ihr Deutschen einmal zunächst (abgesehen von den ersten vier Schonjahren) Jahr für Jahr 2,5 Milliarden; wie lange, das wird sich später einmal finden. In Artikel 233 Abs. 4 des Versailler Ver­trages ist vorgesehen, daß Deutschland in einem Zeitraum von 3 0 Iahren

seine Reparationsschuld abträgt. Es ist hort allerdings auch gesagt, daß, wenn Deutschland mit den Zahlungen im Rück­stände bleibt, der Ausgleich der Repam- tionsschuld auf noch weitere Jahre über­tragen werden kann.

Das Schlimmste fin- -je Mrrfvn

Nehmen wir nun einmal an, Deutsch­land sollte 30 Jahre lang 2,5 Milliarden bezahlen. Wir dürfen dann aber nicht denken, daß wir nach deren Ablauf dann dreißig Mal 2,5 Milliarden — 75 Milliar­den bezahlt hätten.

Das Meiste, was wir zu zahlen haben, sind Zinsen, Zinsen auf eine Schuld, die wir bisher noch nicht kennen, und die man jetzt festsetzen will.

Ein Teil der Summe ist allerdings festge­setzt: 11 Milliarden Obligationen der Deutschen Reichsbahn und 5 Milliarden Obligationen der gesamten deutschen In­dustrie.

Das sind feste Werte von insge­samt 16 Milliarden,

die im Stahltresor eines Treuhänder« ackuhen und aus die jährlich 5 Proz. Zinsen (800 Millionen) und 1 Proz. Tilgung (160 Millionen) gezahlt werden.

Das Verhältnis von Neparations-

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Diese Tilgung von 1 Proz. bedeutet aber wiederum nicht etwa, daß die Summe erst nach 100 Jahren gezahlt sei. Die Zinsen werden ja immer in gleicher Höhe von der jährlich geringer werdenden Summe gezahlt. In Wirklichkeit tilgen wir also vorn zweiten Jahre ab in ständig steigendem Matze mehralslProz. So wird, wie jeder Bankbeamte berechnen kann, i n 3 6 I a h» ren diese Schuld erledigt sein.

Betrachtet man unter dem gleichen Ge­sichtspunkt den Rest der zur Zeit zu lei­stenden deutscken Zahlungen (2,5 Milliar­den weniger 690 Millionen) gleich 1540 Millionen und rechnet jetzt umgekehrt, was denn diese Summe für einen G e - genwartswert ergibt wenn darin 5 Proz. Zinsen und 1 Proz. Tilgung stecken, so kommt man auf ungefähr 26 Milliarden Mark.

Das wären zusammen mH den 16 Mil­liarden Obligationen also 42 Mil­liarden Mark Reparationsschuld.

Wobei die nach amtlicher Berechnung bis Anfang 1923 aufgebrachten deutschen Lei­stungen, Abtretungen usw. mit 55,9 Mil- larden nicht eingerechnet sind.

Neparationssckrrf- und Kriegs' fdurften ter Alliierten

Jetzt kann man sich auch klar macken, welche Bedeutung es hat, wenn die Alli­ierten ihre Schulden an Amerika als Grundlage für die Berechnung der deut­schen 'Reparations-Gesamtverpflichtung zugrunde legen wollen.

Alle Alliierten insgesamt haben jähr­lich rund 1,3 Milliarden Mark (lang­sam ansteigend) an Amerika zu bezah­len. 62 Jahre lang bis 1988. Das sind ungefähr 27 Milliarden Gegenwarts­wert. Sie möchten nun, und das ist das Schwere und Gefährliche der jetzi­gen Situation, daß so lange auch die deutschen Reparationszahlungen zu lau­fen hatten.

So suchen die Alliierten dadurch, datz sie ihre Schulden mit den Reparationen verkoppeln, zu erreichen, daß die deutschen Zahlungen kaum gemindert, aber statt auf 30 auf 62 Jahre aus­gedehnt würden.

Wie hock ist -ie En-fumme?

Dieses Verlangen der Alliierten hat aber keinerlei rechtliche Grundlage.

Nirgendwo ist im Versailler Vertrag oder im Dawesabkommen eine Be­ziehung zwischen Reparationen und Alliiertenschulden hergestellt.

In Artikel 232 Abs. 2 des Versailler Ver­trages ist nur festgelegt, daß Deutschland sich verpftichtet, „alle Schulden wieder gut zu machen, die der Zivilbevölkerung feder der alliierten und assoziierten Re­gierungen und ihrem Eigentum während der Zeit, da diese Macht sich im Krieoszu- stand mit Deutschland befand" zu ersetzen. Diese Schäden sind in einer Anlage noch näher bestimmt. Es sind dafür schon die wahnwitziasten Ziffern in den vergange­nen Jahren aufgestellt worden, von denen besonders die 132 Milliarden des Londoner Ultimatums von 1921 bekannt geworden sind. Eine Feststel­lung dieser Summe in ihrer tat­sächlichen Höhe wird also voraussicht- lich in die kommenden poliftschen, wenn nicht auch in die Sachverständigen- Derhandlungen hineinspielen.

Was können wie leisten?

Dor allem aber mutz für die kommen­den Verhandlungen matzgebsnd blei­ben die Leistungsfähigkeit Deutsch­lands.

Dabei darf nicht übersehen werden, daß die deutiche Leistungsfähigkeit nicht in dem Maße besteht, wie das auf der Ge­genseite durch die bisherigen Dawes- leifbmgen Deutschlands als erwiesen an­gesehen wird. Nach ' »m Dawesvertrag sollen Revarotionen nur aus den Ueber= schlissen der deutschen Wirtschaft geleistet werden.

Deutschland hat aber in den letzten 4 Jahren fast genau ht gleicher Höhe, in der es Reparationen geleistet hat, langfristige Anleihen in Ame­rika aufnehmen müssen.

Es liegt also nicht eine Reparationserfül­lung aus Ueberschüssen der deutschen Wirtschaft, sondern im wesentlichen eine Verschuldung zugunsten der Daweserfüllung vor. Unter die­sem Blickfeld betrachtet, bedeuten die deutschen Leistungen sogar eine Verletz­ung des Grundgedankens des Dawes­planes.

Die Detenttmg -es Transfer, schützte

Es wird, darüber darf man sich keiner Täuschung hingeben, sehr schwer halten, dem deutschen Standpunkt in den kom­menden Verhandlungen Geltung zu ver­schaffen, so gut er auch fundiert ist. Die Gegenseite ist hartnäckig. Dabei, nimmt sie die wichtige Frage des Transfer­schutzes offensicktlich ganz leicht und betrachtet es sckeinbar als ganz selbst­verständlich, daß Deusckland auf diesen Schutz in Zukunft verzichtet.

Dieser Transfers!*«- ist aber für De-tschland ein wesentlicher Bestand­teil der bisherigen Regelung, da durch Um eine Sicherheit dafür geschaffen ist.

tont Se’aSten

Das Reparationsproblem und das Rau- mungsproblem werden die Politik der kommenden Monate beherrschen. Es ist ganz gleichgültig, ob sich einzelne dagegen wehren und dieses Primat außenpoliti­scher Fragen nicht anerkennen wollen. Hier endlich zwingt uns die Entwicklung, wirklichen Existenzfragen alle Aufmerk- amkeit zuzuwenden, und auch, wer sie ür nebensächlich halt, wird von ihrer Lö- ung betroffen werden. Denn es handelt ich darum, wieviel, wie lange und unter welchen Bedingungen wir unseren Geg­nern bezahlen müssen, und zwar wir alle, ohne Ausnahme.

Ueber das Reparationsproblem sagen wir nebenstehend, im Zusammenhang mit den neuesten Angaben über die Vorver­handlungen der Alliierten, das, was jeder wissen muß und begreifen kann, um auch weiterhin zu dieser Frage Stellung neh­men zu können. Höhe und mutmaßliche Dauer der gegenwärtigen Verpflichtungen, das Verhältnis von Gegenwartswert zu Reparation, schließlich die vielfach mißver­standenen Begriffe „Transfer" und „Kom­merzialisierung" sind in tunlichster Kürze erläutert und an Beispielen verständlich gemacht.

Das Räumungsproblem hat nach der Ansickt der deutschen Regierung und der gesamten Oeffentlickkeit mit dem Repa­rationsproblem nichts zu tun. Deutsch­land vertritt in dieser Frage den juristi­schen Standpunkt, erkennt einen politi­schen Zusammenhang nicht an und lehnt es ab, aus der. Frage der Räumung ein Geschäft madjtfj’flu lassen. Dieser Stand­punkt muß von Regierung und Parla­ment eingehalten werden.

Aber die Gefahr, daß er erschüttert wird, ist riesengroß Es ist notwendig, zu wissen, wie gearbeitet wird, um die öffent­liche Meinung der ganzen Welt gegen uns mobil zu machen.

Chamberlain konstruiert einen Zusam­menhang zwischen Räumunas- und Repa- ratlonsfrage in folgender Form: Er er­klärt, daß vor der Räumung des Rhein- landes die Re^arationsverpflichtungen erfüllt sein müssen.

Denn aber die Alliierten im Jahre 1919 die Rheinlandbesetzung als ein Pfand bis, zur völligen Ableistung der Reparations- vervflicktunaen angesehen hätten, dann hätten sie die Höchstdauer der Besetzung nicht auf 15 Jahre befristet. Denn un­möglich konnten die Reparationsverpflich­tungen bis 1935 abgegolten werden. In Artikel 431 des Versailler Vertrages heißt es ja auch ausdrücklich, daß das Rheinland vorzeitig geräumt werden müsse, wenn Deutsckland seinen Verpflich­tungen „Genüge leistet"; es heißt aber nicht „Genüge geleistet hat". Auch die im Juni 1919 zwischen Amerika, England und Frankreich abgeschlossene Vereinbarung entspricht dieser Auffassung. Sie lautet: „Wenn Deutschland zu einem früheren Zeitpunkt Beweise feines guten Willens und befriedigende Bürgschaften für die Erfüllung seiner Verpflichtungen gegeben hat, werden die verbündeten Mächte be­reit sein, untereinander eine Vereinba­rung für eine frühere Beendigung der Be­satzungsdauer zu treffen.“ Aber heute lagt Chamberlain: „Diese Vereinbarung bindet zwar die Alliierten untereinander, Deutsckland gegenüber bedeutet sie jedoch keine Derpslicktung." Was nun, wenn die Alliierten sich darüber einig sind, einander an jene Vereinbarung von 1919 nicht zu erinnern?

Diese angesichts des so gern zitierten Locarnogeistes geradezu absurde Aus­legung des Artikels 431 durch Chamber­lain wird aus durcksichtigen Gründen von einem Teil der Presse als „nicht io iehr ernst zu nehmen" bezeichnet. Man stellt Kmit Entrüstung fest, datz der eng-

Außenminister im Gegensatz zu Churchill und zu namhaften englische»