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Anzeiger für (das frühere kurhessische) Oberhessen
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Anzeiger der amtliche« Bekanntmachungen für Stadt und Kreis Marburg.
Erst Reparationen-Sann Räumung
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Ein französischer Korrespondent des ^Daily Telegraph" meldet aus Paris: In den letzten Tagen scheinen einige Fortschritte in den Besprechungen der sechs Mächte betreffend die deutsche Note vom 30. Oktober erzielt worden zu jein. Eine endgültige Entscheidung ist «war noch nicht erreicht, aber alle sichtbaren Zeichen deuten darauf hin,
daß in der Frage, ob die Sachverständigen mit Ausnahme der deutschen von der Reparationskommission ernannt werden sollen, die französische Ansicht durchdringen wird.
Eines der wichtigsten, von französischer Seite vorgebrachten Argumente ist, daß wie bei dem Dawesplan im Jahre 1924 die Reparationskommission die Mitarbeit eines amerikanischen Sachverständigen leichter sichern kann, als irgend eine andere Behörde. Es wird Vorsorge ge- ttoffen werden, daß die deutschen Sach- verständigen, die von Berlin bezeichnet werden, eine völlige Gleichstellung erhalten. Andererseits ist es wahrsthein- tich, daß
die Machtbefugnisse der Sach, verständigen sehr weitgehend sein werden, was Deutschland im Gegensatz zu der einschränkenden Formel vorgeschlagen hat, die von Parker Gilbert entworfen und von der französischen Regierung unterstützt worden war.
Der Korrespondent sagt: Auf dieser Grundlage scheint eine Verständigung nahe zu sein, und wahrscheinlich werden die fünf beteiligten Mächte schriftliche Antworten nach Berlin senden. Bezüglich der Bedingungen der eventuellen Rheinlandräumung soll Parker Gilbert ungefähr folgende Formel vorgeschlagen
, „Die Rheinlandräumung wird erfolgen, sobald die Regelmäßigkeit und Kontinuität der deutschen Reparationszahlungen einen solchen Stand der Dinge geschaffen haben wird, daß Deutschland es nicht mehr möglich fi nden würde, seine Reparationszahlungen zu unterbrechen, ohne seinen eigenen Kredit zu schädigen."
Amerika und der Sachverständigen«
Ausschutz.
Die bereits gemeldet, soll der Repa- krttonsagent Parker Gilbert bei seiner Unterhaltung mit P o i n c a r 4 dem stanzösischen Minister mitgeteilt haben, "*.e amerikanische Regierung bereite der Mitarbeit zweier amerikanischer Sach- ^rständigen keine Schwierigkeiten. Wie Ner Matin" ergänzend hierzu mitteilt, MM das Washingtoner K a b4 n e t t «eine Verantwortung übernehmen, um nicht gebunden zu sein. Die sachverständigen sollen in privater Eigenschaft und auf Grund ihrer ^enntniffe bei der Lösung dieses großen Problems helfen.
Die amerikanische Regierung soll Nach dem „Matin" selbst vorgeschlagen haben, daß die Sorge um die Auswahl der Delegation der Repara- tionskommiffion überlasten bleibt, habe den Anschein, daß dadurch die Verhandlungen über die noch von Deutschland beanstandeten Fragen ver
einfacht würden. Wenn die Reparations- kommiffion die amerikanischen Sachverständigen auswähle, sei es nur natürlich, daß auch die Sachverständigen der anderen Gläubiger Deutschlands ihre Macht von der Reparationskommission erhalten. Diese Beweisführung, so fügt das Blatt hinzu, scheine aus den deutschen Botschafter Eindruck gemacht zu haben (?). Es sei durchaus möglich, daß in den nächsten 2—3 Tagen das Datum für den Zusammentritt des Sachverständigen-Ausschuffes festgesetzt werden könne. Auch über die Aufgaben der Sachverständigen sei man sich einig.
Die Sachverständige« hätte« die Zahl der Annuitäten festzu
setzen und Vorschläge für eine etwaige Verringerung des Betrages als Gegenleistung für die Aufheb. ung der Transserklausel zu machen.
Zum Schluß erklärt das Blatt, es fei wahrscheinlich, daß die Räumungsfrage bei den Unterhaltungen der Außenminister Deutschlands, Frankreichs und Englands in Lugano angeschnitten werde. Jeder Gedankenaustausch über diese Frage könne aber so lange nur theoreti- schen Wett haben, als die Arbeit der Sachverständigen noch zu keinem Ergebnis gesuhtt haben.
Mttt Verpflichtung gegen Deutschland" öbomtcrlain tontet »te Erklärung vrm MUMM Artikel«!
Im Unterlaufe richtete der 91rb eiter« parteiler Thurtle an Chamberlain die Anfrage, ob er in Verbindung mit der Frage der weiteren Besetzung des Rheinlandes der von dem verstorbenen Präsidenten Wilson, Clemenceau und Lloyd George unterzeichneten Erklärung, die im Juni 1919 zur Interpretation des Artikels 431 des Versailler Vertrags veröffentlicht wurde, Beachtung geschenkt habe.
Z« dieser Erklärung, so erklärte Thurtle, ist mitgefeilt worden, daß die alliiette« und asiociierten Mächte, wenn Deutschland z« einem früheren Zeitpunkt als nach Ablauf der 15- jährigen Frist Beweise seines gaten Willens und befriedigende Bürgschaften für seine Absicht, alle seine Verpflichtungen zu erfülle«, gegeben habe, bereU sei« würde«, über eine frühere Beendigung der Besetzung unter einander zu einem Abkommen zu gelangen.
Staatssekretär des Auswärttgen Chamberlain antwortete: Jawohl. Die fragliche Erklärung besagte, wenn Deutschland zu einem früheren Datum als dem IC Januar 1935 einen Beweis seines guten Willens und zufriedenstellende Garantien oder die Sicherung der Erfüllung seiner Verpflichtungen gegeben habe, bann würden die interessierten alliierten und asiociierten Mächte, nämlich Großbritannien, Frankreich und die Vereinigten Staaten sich bereit finden, untereinander ein Einvernehmen über eine frühere Beendigung der Besetzungszeit herbeizuführen. Die ehemals alliierten Mächte sind auch jetzt von dem Gei ft der Erklärung vom 16. Juni 1919 beseelt, wie die in Genf am 16. September d. I. von den Vertretern Großbritanniens, Frankreichs, Belgiens, Italiens, Japans und Deutschland angenommene Entschließung zeigt, in der die Eröffnung offizieller Verhandlungen hinsichtlich einer baldigen Räumung des Rheinlands gebilligt wird.
Das Mitglied der Arbeiterpartei Thurtle fragte dann:
Kann ich dann der Anffastnng feilt, daß Deutschland nicht notwendig sämtliche, die Repa- rationen betreffenden Vertrags ar titel voll und ganz erfüllt haben muß, em eine
Prüfung der Frage der Räumung des Rheinländer zu erreiche«?
Chamberlain verwies den Abgeordneten lediglich auf feine Antwott vom Montag. Als darauf der Abg. Thurtle fragte, ob nicht ein Widerspruch zwischen der Chamberlains vom Montag und seiner heutigen bestehe, wurde dies von Chamberlain besttttten.
Als Kennie Smith fragte, ob das erwähnte Dokument der „Großen Drei" nicht eine Interpretation der juristischen Seite der Angelegenheit sei,
antwortete Chamberlain: Nein, gewiß nicht. Das Doknment ist eine Erklärung der Absichten der drei genannten alliierten Regierungen und eine gegenseitige Verpflichtung zwischen diesen drei Regierungen. E s i st nicht eine Verpflichtung gegenüber der deutschen Regierung oder gegenüber anderen alliierten Regierungen, obwohl all diese Regierungen zur Zeit im Geiste dieser Erklärung handel«.
Auf die Frage Wedgewoods: „Was immer auch die juristische Interpretation des Artikels 431 fein mag, ist es als endgültig zu betrachten, daß wir, solange die gegenwärtige Regierung im Amt ist, uns der französischen Auffassung anschließen, diese beiden Fragen, nämlich die Räumung und die Reparation, im zwangsläufigen Zusammenhang zu halten und die deutsche Rechtsauf- fasiung zu bestreiten, daß die beiden Fragen nicht im Zusammenhang stehen?", ersuchte Chamberlain den Abgord- neten, seine Frage schriftlich einzureichen.
6tN EMitorkoin nicht noch Engano?
Wie der Genfer Berichterstatter des »Daily Telegraph" hört, wird Chamberlain an der Ratstagung in Lugano nur dann teflnehmen, wenn im Befinden des Königs eine wesentliche Besserung eintritt. 3m Falle eines unbefriedigenden Krank- tzettsoerlaufes werde Chamberlain wahrscheinlich durch eine andere PersSn- lichkeit ersetzt werden.
Setlchtechtenmg Im Lehnten tos englischen tonlgt <
ft. London, 6. Der. Rach dem gestern abend ««gegebenen Krankheitsbericht hat der König einen ruhigen Tag verbracht. Die Temperatur ist im Vergleich zum Dienstag abend gestiegen, ein Beweis, daß die Wiederverfchlimmerung der Infektion weiterhin aktiv ist. Die Kräfte »erden aufrecht erhalten.
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Fort mit ter IttlegMiiIblfige!
Außenpolitische Interpellationen der Deutsch- nationalen.
Berlin, 5. Dez. Die beutschnatio- nale Reichstagsfraktion hat eine Interpellation eingebracht, in der die Reichs- regierung gefragt wird, ob sie bereit sei, dem Völkerbünde zu erflären, Deutschland werde, falls die Tagung der vorbereitenden Ab- rüstungskommission nicht zu dem vorgesehenen Zeitpuntt stattfindet und nicht zur Einberufung der Abrüstungskonferenz mit dem Programm einer für alle Völker und Mitglieder gleichmäßigen Regelung wird, seine Mitarbeit in der vorbereitenden Abrüstungskommission ein ft eilen und seinen Anspruch auf Rüstungs- gleichst eit auf anderem Wege »erfolge. Ferner hat die deutschnational» Reichstagsfraktion Anträge eingebracht, die Ein- setzung eines nur aus Angehörigen von hn Weltkriege neutral gebliebenen Ländern zu bildenden Schiedsgerichts zur Un> ' tersuchung der Kriegsschuldfrage und der Offenlegung aller Dokumente der am Weltkrieg beteiligten Länder zu fordern, ferner anläßlich der Reparationsverhandlungen
die ErNSrung abgebe« zu lassen, daß Deutschland da« ihm durch Artikel 231 des Versailler Vertrages aufgezwungeue
Schuldbekenntnis nicht anerkennt.
Weiter wird eine Denkschrift über die beut« scheu Leistungen einschl. der (Bebietsoerlufte, Wegnahmen und Zerstörungen auch durch den Ruhreinbruch verlangt und Schritte zur Aufhebung der noch bestehenden Beschränkung der deutschen Luftfahrt.
Äcin MAtllf In tot Mftungskonlrvlte
Genf, 5. Dez. Der unter dem Vorsitz des Grafen Dernstorff arbeitende Sonderausschuß zur Aufstellung eine« KonventionSent« Wurfes über die Kontrolle der privaten und staatlichen RüstungS-» industrien und ihrer Produktion an Kriegsmaterial aller Art ist heute vormittag zu feiner dritten Tagung zusammengetreten. 3n der kurzen Eröffnungssitzung unterstrich Graf Vernstorff unter Hinweis mtf einen Beschluß der letzten VöllerbundsVersammlung die Dringlichkeit und Vedeutung der geplanten Konvention für die Ratifizierung der Waffenhandelskvnveirtion von 1925.
Er erinnerte ferner an die von der Völler- bundsversammlung gefordert« Gleichheit der Länder mit und ohne Rüstungsindustrien und gab dem Wunsche Ausdruck, daß der Rat nunmehr durch Vorlegung eines einheitltchen KonventionsterteS in die Lage versetzt weiche, die Konferenz für die Rüstungskontrolle einzuberufen. Das allgemeine Schweigen der AuSfchußmitglieder auf wiederholte Aufforderung des Vorsitzenden und des VerichterstatterS Guerrero-Salvador nach Eröffnung der allgemeinen Aussprache spricht nicht dafür, daß die Gegensätze seit September 1928 behoben werden konnten. Die Gegensätze beziehen sich vor allem auf die Offenlegung der staatlichen Produktion an Kriegßmaterral, die von den Vereinigten Staaten verlangt, von England abgelehnt und von Japan, Frankreich und Italien nur teilweise zugestanden wird. Rach Verzicht auf die General- biskussion wurde ein vertraulich beratendes Lnterkomitee eingesetzt.