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Frage keine Fortschritte erzielt werden könnten, solange sich Sir Austen Cham­berlain mit solchen juristischen Scherereien befasse.

Wenn Chamberlain mit bet Darlegung solcher juristischen Spitzfinbigkeiteu auf»

Englische Kritik an Chamberlains Rheinlanbrede.

„Daily Expreß" schreibt in einem Leitartikel: Sir Austen Chamberlain hat gestern die Rheinlandräumung vom recht­lichen und vom politischen Standpunkt be­handelt. Wenn man bedenkt, daß Deutsch­lands Reaprationsverpflichtungen, von denen Chamberlain sprach, niemals voll formuliert worden find, dann braucht man sich nicht zu wundern, daß es fie noch nicht erfüllt hat.

Rach dieser Methode ist keine Aus­sicht darauf, daß sich die Lage in den nächsten 50 Zähren ändert.

Wir werden dieses Problem niemals lösen, solange wir es im Geiste von Advo­katen behandeln. Chamberlain hat aus viel festeren Füßen gestanden, als er wie­derholte, daß die britische Regierung eine baldige Räumung ohne Rücksicht auf for-

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male Rechte begrüßen würde. Aber der einzige Weg zur Räumung besteht darin, daß man die Truppen zurück­zieht.

Dw ^Oberhesgsch« Beitrag" «e- scheut sechsmal wöchentlich. Ve- ^tgspeeis monatlich 2 DM. aas. £yiefcl. Znstellungsgebühr, durch hteP»st2.25 DM.Mtr etwa infolge Streiks. Maschinendefekte oder elementarer Sreignisie ausfallende Ruunnern wird kein Ersatz ge* leistet, r-rlag d. Dr §. Kitzeroth. Druck der Unib.-Buchdruckerei d. Zad. Slnfl- Koch, Markt 21/23, Fernsprecher: Rr. 54. n. Ott. 55. Postscheckkonto: Amt Frankfurt g. M. Rr. 5015. — Sprechzeit V* Redaktion von 10—11 und 1,1-1 Uhr.

schäften in den nächsten Tagen wieder eingestellt werden. Die Alfred-Hütte in Rheinhausen der Firma Krupp begann bereits kurz nach Bekanntwerden des Be­schlußes des Arbeitgeberverbandes über die Oeffnung der Betriebe am Sonntag abend wieder mit der Arbeit. Die Maschinenfabriken werden erst am Diens­tag mit der Arbeit beginnen.

Severing in Dortmund.

Dortmund, 3. Dez. Reichsinnen­minister Severing ist heute abend hier eingetroffen. Voraussichtlich findet noch heute abend eine Besrpechung des Reichs­ministers des Innern, der im Stadthotel Wohnung genommen hat, mit führenden Herren der Industrie statt.

Der Reichsminister des Innern, Seve­ring, der am Montag zwecks Information über die Wirtschaftslage im Ruhrgebiet nach Düfieldorf gereist ist, wird voraus­sichtlich am Mittwoch nach Berlin zurück­kehren. Der neue Schiedsspruch dürfte je­doch, wie der Sozialdemokratische Presse­dienst meldet, frühestens erst im Laufe der nächsten Woche gefällt werden.

ÄbechMche Zeitung

Essen, 3. Dez. Die Werke de» Ar­beitgeberverbandes der nordwestdeutschen Eisenindustrie find am Sonntag in den späten Abendstunden davon unterrichtet worden, daß die Aussperrung ausgehoben ist. Die Arbeiter werden jetzt wieder ein­gestellt und die Werke nach Maßgabe der betrieblichen Möglichkeiten in Gang ge­bracht. Soweit dies technisch möglich ist, haben die Wiedereinstellungen bereits am Montag begonnen. Bei den großen Un­ternehmungen, die insbesondere Hochöfen wieder anzublasen haben, dürften die Vorarbeiten hierzu aber teilweise noch bis zu 14 Tage« in Anspruch nehmen, so­daß erst nach und nach mit dem vollen Wiederbeginn der Arbeit zu rechnen ist.

Im Duisburger Bezirk arbeiten in der Schwerindustrie seit heute vormittag fieber alle Hochofenanlagen der rhei­nischen Stahlwerke. Vorläufig wurde allerdings erst ein Teil der Belegschaften eingestellt. Rach Erledigung der Vor­arbeiten sollen weitere Teile der Beleg-

Die gestrige Erklärung Chamber- l ai n s im Unterhaus, daß Deutschland aus dem Artikel 431 des Versailler Ver­trages keinen rechtlichen Anspruch auf eine vorzeitige Räumung des Rheinlan- des herleiten könne, da es seinen Reva- rationsverpflichtungen noch nicht voll nachgekommen sei, wird von dem diplo­matischen Mitarbeiter des „Daily Telegraph" der Erklärung Chur­chills vom vorigen Monat gegenüber gestellt.

Der Schatzkanzler habe damals aus­drücklich die Auffasiung abgelehnt, daß die Räumungsfrage mit der Re­parationsfrage in Zusammenhang gebracht werde. Die Auffassung des

Außenministers werde von den fran­zösischen Zuristen einmütig unter­stützt, während die Ansicht der brti- schen Zuristen geteilt sei.

Die große Mehrheit der letzteren scheine jedoch die Ansicht des Schatzkanz­lers zu teilen. Die These Churchills werde weiter unterstützt durch das viel er­örterte Schriftstück, das während der Frie­denskonferenz im Jahre 1919 von Lloyd George, Wilson und Giemen« ceau unterzeichnet wurde, ferner durch die von dem Obersten Alliierten-Rat zur gleichen Zeit an die deutsche Abordnung gerichtete Rote. Allerdings bleibe die Tatsache bestehen, daß, solange die An­sichten der Alliierten über die Rechtslage

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ff. London, 4. Der. Nach dem gestern abend ausgegebeneu Bericht dielt die leichte Brfiernng Im Befinden des König» weiterhin , an. Di« Temperatur ist sogar an der Erenze von normal, aber es ist notwendig, darauf bitt- zuweisen, dah die Besorgnis hinfichtlich

Zustande» des Herren» noch immer andauert.

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Im Unterhause fragte gestern der Abg. Rennie Smith, ob die Regierung der Ansicht sei, daß Deutschland die Bedin­gungen des Artikels 431 des Versailler Vertrages erfüllt habe.

Chamberlain erwiderte, daß es in tie­fer Frage zwei Gesichtspunkte gebe, einen juristischen und einen politischen. Vom juristischen Standpunkt aus sei die bri­tische Regierung dahin beraten, daß

nach den bestehenden Verträgen keine juristische Grundlage für die Behauptung bestände, daß Deutsch­land allen durch den Versailler ver­trag auserlegten Verpflichtungen nachgekommen sei,

so daß es nunmehr nach Artikel 431 oder auf Grund anderer Abmachungen berech­tigt sei, die Zurückziehung der Be- scckungstruppen vor dem im Vertrag fest­gesetzten Termin zu verlangen.

Die Hauptverpflichtung, die Deutsch­land noch nicht völlig erfüllt habe, sei die der Reparationen.

Nach der Auffassung der englischen Re­gierung könnten die im Artikel 431 ge­machten Zugeständnisse nur bann in Kraft treten, wenn Deutschland seine ge- Eten Reparationsoerpflichtungen voll- men erfüllt habe. Es genüge nicht, wenn Deutschland seinen laufenden Re­parationsverpflichtungen nachkomme.

Die politische Seite der Frage ist von gleicher Wichtigkeit, obwohl hier ganz andere Ueberlegungen für die Ent­scheidung maßgebend sind. Ich möchte wiederholen, daß die britische Regierung es begrüßen würde, wenn das Rheinland von den französischen, britischen und bel­gischen Truppen ohne Rücksicht auf bas den ehemals Allierten zustehenben Recht, die Besetzung bis zum Ablauf der im Vertrag festgesetzten Frist weiter­bestehen zu lassen, bald geräumt werden würde.

Kenworthy fragte darauf hinsicht­lich der juristischen Seite der Frage, ob die Ausführungen Chamberlains so aus- zufafsen seien, als betrachte die britische Regierung nunmehr die Frage der Re­parationen und die der Besetzung als miteinander in zwangsläufiger Verbindung stehend.

Chamberlain antwortete, er habe eine reiflich überlegte Antwort gegeben, worin er auf die ihm gestellte Frage in vollem Umfang eingegangen sei, jo, er sei in seiner Antwort noch über den Inhalt der Anfrage hinausgegangen, weil er es für nötig gehalten habe, zwischen dem rein juristischen Problem und dem Problem zu unterscheiden, welche Politik die Regierung zu verfolgen wünsche.

Er beabsichtige nicht, seiner Antwort irgendetwas hinzuzufügen.

Kenworthy stellte dann die An­frage, ob sich der Staatssekretär des Aus­wärtigen bewußt sei, daß am 8. Novem­ber Schatzmeister

Churchill eine ganz andere Dar­stellung der von der Regierung hin­sichtlich der Angelegenheit gehegten

Anschauungen gegeben habe.

. Chamberlain antwortete: Chur­chill hat eine andere Seite der Angelegen­heit behandelt. Ich bin nicht der Ansicht, daß ein Widerspruch zwischen seinen An­sichten und der wohlüberlegten An­schauung besteht, die ich eben daraelegt habe, obwohl dies zeigt, welche Schwie­rigkeiten es hat, sich mit solchen Dingen in der Antwort auf eine ergänzende An-. «rage zu befassen.

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Der Frieoe ist in Ruhrgebiet schneller eingetreten, als man oas noch am oonn* abenß erwartete. Die Gewerkschaften ha» ben sich mit der Einsetzung des Reichs­innenminister Severing zum Schlichter in dem Konflikt einverstanden erklärt. Diese Einigung bedeutet zwar noch nicht das Ende des Ruhrkampfes. Aber es darf dennoch als ziemlich unwahrscheinlich gel­ten, daß im letzten Augenblick noch Schwie­rigkeiten sich ergeben könnten, die den end­gültigen Frieden behindern würden. So steht zu erwarten, daß der bedauerliche Konflikt der Eisenindustrie des Ruhrge- bietes noch zu einem Zeitpunkt beigelegt wird, wo die Auswirkungen der Aussper­rung sich noch nicht allzu katastrophal für den Stand der deutschen Wirtschaft be* merkbar gemacht haben. Immerhin bleibt aus den ganzen Streitigkeiten ein Ergebnis bestehen, das zu ernsten Bedenken für die Zukunft berechtigt. Wir denken hier an den Beschluß des Reichstages, die aus» gesperrten Arbeiter zu unterstützen. Ohne Frage war es ein Gebot nicht nur mensch­lichen Empfindens, sondern auch staats­politischer Klugheit, den ausgesperrten Ar­beitern soweit Hilfe angedeihen zu lassen, daß sie vor einer unmittelbaren Rot ge­schützt waren, wie das ja auch in den ReichSgrundsähen über Voraussetzung, Art und Maß der Fürsorge bestimmt wird. Die Reichsregierung hat sich aber leider nicht dazu gefunden, sich Kar und deutlich auf den Boden dieser gesetzlichen Bestim­mungen zu stellen. Sie hat es vorgezogen, die Verantwortung von sich abwälzen und zu bestimmen, daß der Preußische Staat die Mittel für die in Betracht kommenden Ge­meinden erhalten und nach eigenem Er» messen verteilen soll. Diese an sich recht­lich und moralisch vollkommen begründete Hilfsaktion für die Ausgesperrien muß aber zu einer einseitigen Parteinahme für die Gewerkschaften werden, wenn nach den Richtlinien, die die preußische Staatsregie­rung ausgibt, bestimmt wird, daß grund­sätzlich jeder von der Aussperrung be­ttoffene Arbeitnehmer und seine Famille als hilfsbedürftig angesehen werden soll. Damit ist einer der wesentlichsten Grund­sätze des Fürsorgegesetzes vom 4. Dezember 1924 außer Kraft gesetzt. Rach § 1 dieses Gesetzes hat nämlich die Fürsorge die Auf­gabe, den Hilfsbedürfttgen den notwendi­gen Lebensbedarf zu gewähren, wobei die Eigenart und die Notlage zu berücksichtigen ist. Diese Bestimmung spricht sich also gegen jede schematische Fürsorge aus. Sie wird noch weiter ergänzt durch den Grund­satz des § 8, der bestimmt, daß, ehe die öffentliche Fürsorge einfetzt, der Hilfs­bedürftige seine eigenen Hilfsmittel ein* zusetzen hat. Auch hierzu stehen die Richt­linien des preußischen Ministers in Wider­sprach, da die Ausgesperrten unterstützt werden, ohne Rücksicht darauf, ob sie Ver­mögen haben oder etwa von einer Organi­sation Unterstützung erhalten. Grundsätz­lich kann eine öffentliche Fürsorge, also eine Unterstützung aus Mitteln der Allgemein­heit, dann nicht in Frage kommen, wenn der Betteffende eine Unterstützung von einer Organisation erhält,, weil damit die Bedürftigkeit und somit auch die Voraus­setzung für eine Wohlfahrtsunter.'tützung in Fortfall kommt. Im Gegensatz zu diesen so streng im Rahmen des Gesetzes gelten­den Bestimmungen hat der Preußische Mi­nister es für richtig gehalten, die Reichs­grundsätze außer Kraft zu setzen und aus­drücklich zu bestimmen, daß dle staatlichen Mittel ohne Rücksicht auf eine Unter­stützung von seiten der Gewerschaften ge- zahll werden sollen, sodaß die gewerkschaft­liche Unterstützung nicht auf b.e staatliche angerechnet werden dcrs. Es handell sich also um eine ganz einseitige sj3arteinaf>me zu Gunsten der Gewerkschaften, bi «selbst über gefüllte Kassen verfügen und sehr wohl in der Lage sind, ihre Mitglieder so zu unterstützen, daß von irgendeiner Notlage nicht mehr die Rede fern kann.

Rach den Preußischen Richil.nien erhält nun ein organisierter Arbeiter mit Fra»

Anzeiger fiir (bas frühere kurhessischej Oberheffen Anzeiger der amtlichen Bekanntmachungen für Stadt und Kreis Marburg.

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