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Frage keine Fortschritte erzielt werden könnten, solange sich Sir Austen Chamberlain mit solchen juristischen Scherereien befasse.
Wenn Chamberlain mit bet Darlegung solcher juristischen Spitzfinbigkeiteu auf»
Englische Kritik an Chamberlains Rheinlanbrede.
„Daily Expreß" schreibt in einem Leitartikel: Sir Austen Chamberlain hat gestern die Rheinlandräumung vom rechtlichen und vom politischen Standpunkt behandelt. Wenn man bedenkt, daß Deutschlands Reaprationsverpflichtungen, von denen Chamberlain sprach, niemals voll formuliert worden find, dann braucht man sich nicht zu wundern, daß es fie noch nicht erfüllt hat.
Rach dieser Methode ist keine Aussicht darauf, daß sich die Lage in den nächsten 50 Zähren ändert.
Wir werden dieses Problem niemals lösen, solange wir es im Geiste von Advokaten behandeln. Chamberlain hat aus viel festeren Füßen gestanden, als er wiederholte, daß die britische Regierung eine baldige Räumung ohne Rücksicht auf for-
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male Rechte begrüßen würde. Aber der einzige Weg zur Räumung besteht darin, daß man die Truppen zurückzieht.
Dw ^Oberhesgsch« Beitrag" «e- scheut sechsmal wöchentlich. Ve- ^tgspeeis monatlich 2 DM. aas. £yiefcl. Znstellungsgebühr, durch hteP»st2.25 DM.Mtr etwa infolge Streiks. Maschinendefekte oder elementarer Sreignisie ausfallende Ruunnern wird kein Ersatz ge* leistet, r-rlag d. Dr §. Kitzeroth. Druck der Unib.-Buchdruckerei d. Zad. Slnfl- Koch, Markt 21/23, Fernsprecher: Rr. 54. n. Ott. 55. Postscheckkonto: Amt Frankfurt g. M. Rr. 5015. — Sprechzeit V* Redaktion von 10—11 und 1,1-1 Uhr.
schäften in den nächsten Tagen wieder eingestellt werden. Die Alfred-Hütte in Rheinhausen der Firma Krupp begann bereits kurz nach Bekanntwerden des Beschlußes des Arbeitgeberverbandes über die Oeffnung der Betriebe am Sonntag abend wieder mit der Arbeit. Die Maschinenfabriken werden erst am Dienstag mit der Arbeit beginnen.
Severing in Dortmund.
Dortmund, 3. Dez. Reichsinnenminister Severing ist heute abend hier eingetroffen. Voraussichtlich findet noch heute abend eine Besrpechung des Reichsministers des Innern, der im Stadthotel Wohnung genommen hat, mit führenden Herren der Industrie statt.
Der Reichsminister des Innern, Severing, der am Montag zwecks Information über die Wirtschaftslage im Ruhrgebiet nach Düfieldorf gereist ist, wird voraussichtlich am Mittwoch nach Berlin zurückkehren. Der neue Schiedsspruch dürfte jedoch, wie der Sozialdemokratische Pressedienst meldet, frühestens erst im Laufe der nächsten Woche gefällt werden.
ÄbechMche Zeitung
Essen, 3. Dez. Die Werke de» Arbeitgeberverbandes der nordwestdeutschen Eisenindustrie find am Sonntag in den späten Abendstunden davon unterrichtet worden, daß die Aussperrung ausgehoben ist. Die Arbeiter werden jetzt wieder eingestellt und die Werke nach Maßgabe der betrieblichen Möglichkeiten in Gang gebracht. Soweit dies technisch möglich ist, haben die Wiedereinstellungen bereits am Montag begonnen. Bei den großen Unternehmungen, die insbesondere Hochöfen wieder anzublasen haben, dürften die Vorarbeiten hierzu aber teilweise noch bis zu 14 Tage« in Anspruch nehmen, sodaß erst nach und nach mit dem vollen Wiederbeginn der Arbeit zu rechnen ist.
Im Duisburger Bezirk arbeiten in der Schwerindustrie seit heute vormittag fieber alle Hochofenanlagen der rheinischen Stahlwerke. Vorläufig wurde allerdings erst ein Teil der Belegschaften eingestellt. Rach Erledigung der Vorarbeiten sollen weitere Teile der Beleg-
Die gestrige Erklärung Chamber- l ai n s im Unterhaus, daß Deutschland aus dem Artikel 431 des Versailler Vertrages keinen rechtlichen Anspruch auf eine vorzeitige Räumung des Rheinlan- des herleiten könne, da es seinen Reva- rationsverpflichtungen noch nicht voll nachgekommen sei, wird von dem diplomatischen Mitarbeiter des „Daily Telegraph" der Erklärung Churchills vom vorigen Monat gegenüber gestellt.
Der Schatzkanzler habe damals ausdrücklich die Auffasiung abgelehnt, daß die Räumungsfrage mit der Reparationsfrage in Zusammenhang gebracht werde. Die Auffassung des
Außenministers werde von den französischen Zuristen einmütig unterstützt, während die Ansicht der brti- schen Zuristen geteilt sei.
Die große Mehrheit der letzteren scheine jedoch die Ansicht des Schatzkanzlers zu teilen. Die These Churchills werde weiter unterstützt durch das viel erörterte Schriftstück, das während der Friedenskonferenz im Jahre 1919 von Lloyd George, Wilson und Giemen« ceau unterzeichnet wurde, ferner durch die von dem Obersten Alliierten-Rat zur gleichen Zeit an die deutsche Abordnung gerichtete Rote. Allerdings bleibe die Tatsache bestehen, daß, solange die Ansichten der Alliierten über die Rechtslage
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Im Unterhause fragte gestern der Abg. Rennie Smith, ob die Regierung der Ansicht sei, daß Deutschland die Bedingungen des Artikels 431 des Versailler Vertrages erfüllt habe.
Chamberlain erwiderte, daß es in tiefer Frage zwei Gesichtspunkte gebe, einen juristischen und einen politischen. Vom juristischen Standpunkt aus sei die britische Regierung dahin beraten, daß
nach den bestehenden Verträgen keine juristische Grundlage für die Behauptung bestände, daß Deutschland allen durch den Versailler vertrag auserlegten Verpflichtungen nachgekommen sei,
so daß es nunmehr nach Artikel 431 oder auf Grund anderer Abmachungen berechtigt sei, die Zurückziehung der Be- scckungstruppen vor dem im Vertrag festgesetzten Termin zu verlangen.
Die Hauptverpflichtung, die Deutschland noch nicht völlig erfüllt habe, sei die der Reparationen.
Nach der Auffassung der englischen Regierung könnten die im Artikel 431 gemachten Zugeständnisse nur bann in Kraft treten, wenn Deutschland seine ge- Eten Reparationsoerpflichtungen voll- men erfüllt habe. Es genüge nicht, wenn Deutschland seinen laufenden Reparationsverpflichtungen nachkomme.
Die politische Seite der Frage ist von gleicher Wichtigkeit, obwohl hier ganz andere Ueberlegungen für die Entscheidung maßgebend sind. Ich möchte wiederholen, daß die britische Regierung es begrüßen würde, wenn das Rheinland von den französischen, britischen und belgischen Truppen ohne Rücksicht auf bas den ehemals Allierten zustehenben Recht, die Besetzung bis zum Ablauf der im Vertrag festgesetzten Frist weiterbestehen zu lassen, bald geräumt werden würde.
Kenworthy fragte darauf hinsichtlich der juristischen Seite der Frage, ob die Ausführungen Chamberlains so aus- zufafsen seien, als betrachte die britische Regierung nunmehr die Frage der Reparationen und die der Besetzung als miteinander in zwangsläufiger Verbindung stehend.
Chamberlain antwortete, er habe eine reiflich überlegte Antwort gegeben, worin er auf die ihm gestellte Frage in vollem Umfang eingegangen sei, jo, er sei in seiner Antwort noch über den Inhalt der Anfrage hinausgegangen, weil er es für nötig gehalten habe, zwischen dem rein juristischen Problem und dem Problem zu unterscheiden, welche Politik die Regierung zu verfolgen wünsche.
Er beabsichtige nicht, seiner Antwort irgendetwas hinzuzufügen.
Kenworthy stellte dann die Anfrage, ob sich der Staatssekretär des Auswärtigen bewußt sei, daß am 8. November Schatzmeister
Churchill eine ganz andere Darstellung der von der Regierung hinsichtlich der Angelegenheit gehegten
Anschauungen gegeben habe.
. Chamberlain antwortete: Churchill hat eine andere Seite der Angelegenheit behandelt. Ich bin nicht der Ansicht, daß ein Widerspruch zwischen seinen Ansichten und der wohlüberlegten Anschauung besteht, die ich eben daraelegt habe, obwohl dies zeigt, welche Schwierigkeiten es hat, sich mit solchen Dingen in der Antwort auf eine ergänzende An-. «rage zu befassen.
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Der Frieoe ist in Ruhrgebiet schneller eingetreten, als man oas noch am oonn* abenß erwartete. Die Gewerkschaften ha» ben sich mit der Einsetzung des Reichsinnenminister Severing zum Schlichter in dem Konflikt einverstanden erklärt. Diese Einigung bedeutet zwar noch nicht das Ende des Ruhrkampfes. Aber es darf dennoch als ziemlich unwahrscheinlich gelten, daß im letzten Augenblick noch Schwierigkeiten sich ergeben könnten, die den endgültigen Frieden behindern würden. So steht zu erwarten, daß der bedauerliche Konflikt der Eisenindustrie des Ruhrge- bietes noch zu einem Zeitpunkt beigelegt wird, wo die Auswirkungen der Aussperrung sich noch nicht allzu katastrophal für den Stand der deutschen Wirtschaft be* merkbar gemacht haben. Immerhin bleibt aus den ganzen Streitigkeiten ein Ergebnis bestehen, das zu ernsten Bedenken für die Zukunft berechtigt. Wir denken hier an den Beschluß des Reichstages, die aus» gesperrten Arbeiter zu unterstützen. Ohne Frage war es ein Gebot nicht nur menschlichen Empfindens, sondern auch staatspolitischer Klugheit, den ausgesperrten Arbeitern soweit Hilfe angedeihen zu lassen, daß sie vor einer unmittelbaren Rot geschützt waren, wie das ja auch in den ReichSgrundsähen über Voraussetzung, Art und Maß der Fürsorge bestimmt wird. Die Reichsregierung hat sich aber leider nicht dazu gefunden, sich Kar und deutlich auf den Boden dieser gesetzlichen Bestimmungen zu stellen. Sie hat es vorgezogen, die Verantwortung von sich abwälzen und zu bestimmen, daß der Preußische Staat die Mittel für die in Betracht kommenden Gemeinden erhalten und nach eigenem Er» messen verteilen soll. Diese an sich rechtlich und moralisch vollkommen begründete Hilfsaktion für die Ausgesperrien muß aber zu einer einseitigen Parteinahme für die Gewerkschaften werden, wenn nach den Richtlinien, die die preußische Staatsregierung ausgibt, bestimmt wird, daß grundsätzlich jeder von der Aussperrung bettoffene Arbeitnehmer und seine Famille als hilfsbedürftig angesehen werden soll. Damit ist einer der wesentlichsten Grundsätze des Fürsorgegesetzes vom 4. Dezember 1924 außer Kraft gesetzt. Rach § 1 dieses Gesetzes hat nämlich die Fürsorge die Aufgabe, den Hilfsbedürfttgen den notwendigen Lebensbedarf zu gewähren, wobei die Eigenart und die Notlage zu berücksichtigen ist. Diese Bestimmung spricht sich also gegen jede schematische Fürsorge aus. Sie wird noch weiter ergänzt durch den Grundsatz des § 8, der bestimmt, daß, ehe die öffentliche Fürsorge einfetzt, der Hilfsbedürftige seine eigenen Hilfsmittel ein* zusetzen hat. Auch hierzu stehen die Richtlinien des preußischen Ministers in Widersprach, da die Ausgesperrten unterstützt werden, ohne Rücksicht darauf, ob sie Vermögen haben oder etwa von einer Organisation Unterstützung erhalten. Grundsätzlich kann eine öffentliche Fürsorge, also eine Unterstützung aus Mitteln der Allgemeinheit, dann nicht in Frage kommen, wenn der Betteffende eine Unterstützung von einer Organisation erhält,, weil damit die Bedürftigkeit und somit auch die Voraussetzung für eine Wohlfahrtsunter.'tützung in Fortfall kommt. Im Gegensatz zu diesen so streng im Rahmen des Gesetzes geltenden Bestimmungen hat der Preußische Minister es für richtig gehalten, die Reichsgrundsätze außer Kraft zu setzen und ausdrücklich zu bestimmen, daß dle staatlichen Mittel ohne Rücksicht auf eine Unterstützung von seiten der Gewerschaften ge- zahll werden sollen, sodaß die gewerkschaftliche Unterstützung nicht auf b.e staatliche angerechnet werden dcrs. Es handell sich also um eine ganz einseitige sj3arteinaf>me zu Gunsten der Gewerkschaften, bi «selbst über gefüllte Kassen verfügen und sehr wohl in der Lage sind, ihre Mitglieder so zu unterstützen, daß von irgendeiner Notlage nicht mehr die Rede fern kann.
Rach den Preußischen Richil.nien erhält nun ein organisierter Arbeiter mit Fra»
Anzeiger fiir (bas frühere kurhessischej Oberheffen Anzeiger der amtlichen Bekanntmachungen für Stadt und Kreis Marburg.
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