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Montag,

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Anzeiger für (das frühere kurhessifchej Oberhessen

Anzeiger der amtlichen Bekanntmachungen für Stadt und Kreis Marburg.

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Der diplomatische Korrespondent des „Daily Telegraph" weist im Zu­sammenhang mit den Erklärungen des Schatzkanzlers Churchill und früherer Minister über die Auffassung der eng­lischen Regierung zur Frage der Rhein­landräumung auf die durch den Versailler Vertrag geschaffene rechtliche La g e hin. Der Korrespondent setzt im einzelnen den Sinn der Artikel 428 bis 431 des Ver­sailler Vretrages auseinander, wobei er die Ansicht vertritt, daß der Sinn des Ar­tikels 431 darin liege, datz von Deutsch­land nur Beweise seines guten Willens verlangt wurden.

Zahlung der Reparationen bis zur letzten Mark könnte von den Alliier­ten also nicht als Voraussetzung für die Räumung gefordert werden.

Deutschland habe auf Grund der pünkt­lichen Reparations-Anuitäten während einer angemessenen Reihe von Jahren ein Recht aus Räumung. Die besondere Be­handlung der Reparationen durch Artikel 430 gebe den Alliierten gleichfalls kein Recht auf die Verzögerung der Rheinland­räumung, da dort von möglicher a b s i ch t- licherNichterfüllung durch Deutsch­land die Rede sei. Der Versailler Vertrag biete keine besondere Handhabe, um Ga­rantien gegen einen unprovozierten An­griff durch Deutschland zu verlangen. Ar- ttkel 3 des zwischen Frankreich und Grog­britannien und Frankreich und den Ver­einigten Staaten abgeschlossenen Vertra­ges zur Garantie der Sicherheit der alliier­ten Länder sehe vor, datz die Notwendig­keit für die Aufrechterhaltung dieser Ver­träge fort fallen würde, sobald Deutsch­land Mitglied des Völkerbun­des geworden sei. Deutschland habe nun­mehr diese Bedingung durch den Abschluß der Locarnoverträge und seinen Eintritt in den Völkerbund erfüllt.

Durch die Zulassung Deutschlands zum Völkerbund auf der einen und seine künftigen Reparationszahlungen auf der anderen Seite habe sich Deutschland nach Anffassung einiger der führenden Juristen Erohbritan- «iens das Recht geschaffen, die Räu­mung des Rheinlandes zn verlangen.

Rach Ansicht britischer Juristen würde außerdem die Zurückziehung britischer Truppen aus dem Rheinland unabhängig von denen anderer alliierten Mächte keine Veränderung der Ver­pflichtung Großbritanniens weder unter dem Versailler Vertrag noch dem Rheinlandabkommen darstellen. Das Gleiche würde zutreffen für den Fall des Rücktritts des britischen Mitgliedes der Rheinlandkommission.

Im Ganzen kommt der Korrespondent zu dem Schluß, datz die rechtliche Lage für die Rheinlandräumung für Deutsch­land günstig sei, daß Großbritan­nien im wesentlichen die deutschen Argu­mente für die Räumung anerkenne. Auffällig ist hierbei, daß führende britische Juristen, die der Korrespondent zitiert, offenbar diese Auffaffung seit langem ver­treten, die britische Regierung aber bisher eine durchaus gegenteilige Politik verfolgt hat.

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Rach einer „H a v a s" -Meldung aus London haben die Alliierten der deut­schen Regierung zuerst getrennte Memo­randen überreicht, die die Absichten der Regierungen darlegen, und dann ein ge­meinsames Schreiben, das außer der Zu­stimmung zur Sachverständigen-Konferenz die Namen der Sachverständigen

enthalten und den Tagungsort der Konfe­renz festsetzen wird.

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Die durch den französischen Kabinetts­wechsel zeitweise unterbrochenen Repara- tionSverhandlungen sind inzwischen wieder ausgenommen worden, und es ist zu erwar­ten, daß diese Vorverhandlungen nunmehr ununterbrochen weiter forigeführt werden bis zur endgültigen Konstituierung des seinerzeit in Dens beschlossenen Sachver­ständigenkomitees, das die Regelung der Reparationsfrage vorbereiten soll. Die Re­gierung ist auch bereits über den Stand­punkt unserer HauptreparattonSgläubiger unterrichtet, wenn auch offizielle Antwort- noten der alliierten Reg erungen bis jetzt in Berlin noch nicht eingegangen sind. Die diplomatischen Besprechungen über die Ingangsetzung des Sachverständigen-AuS- schusses scheinen formell noch nicht ganz ab-

fk. D ü s s e l d o r f, 19. Rov. Am heu­tigen Montag vormittag «m 10 Uhr wer­den die E i n i gu n gs v er h a n dl u n g e n beim Düsieldorfer Regierungspräsidenten zwischen den Arbeitgebern und Arbeitneh­mer« der Westdeutschen Eisenindustrie fort­gesetzt. Man ist allgemein der Ansicht, datz es sich heute um Abschlutzverhoad- langen handelt und datz die Beile­gung des Eisenkonfliktes unmittel­bar bevor st eh t.

Heber die erste gemeinsame Besprechung der Arbeitgeber und Arbeitnehmer in der nordwestlichen Gruppe berichten die Blät­ter: Während noch vor dem Beginn der Verhandlung in Eewerkschaftskreisen all­gemein mit einem ergebnislosen Abbruch der Vermittlunasaktton des Regierungs­präsidenten gerechnet wurde, ist es nun­mehr gelungen, ein positives Verhand­lungsgebiet herbeizuführen und eine ge­wisse Annäherung der Parteien zu erzie­len. Es wurde eine kleine Kommission gebildet, die umgehend in die Vorbe­ratungen, die den gesamten Fragenkom­plex zum Gegenstand haben, eintreten wird.

Der „Rheinisch-Westfälischen Zeitung" zufolge sind die gewerkschaftlichen Stellen zu der Erkenntnis gekommen, von dem

der Sachverständigen anzunehmen oder zu verwerfen. Das die in dem Memorandum der deutschen Regierung in den Vorder- grund gestellte Frage des Charakters der Sachverständigenkommission angeht, so glaubt man in Berliner politischen Kreisen, daß hier eine Annäherung an den deut­schen Standpuntt zu verzeichnen ist. Man wird die offizielle Antwort der einzelnen Mächte abwarten müssen. Bedenklich wäre es, wenn, wie in Berlin verlautet, von den einzelnen Mächten schon jetzt die Höhe der materiellen Ansprüche in den Vordergrund gerückt und demgegenüber die Grundfrage, die Zahlungsfähigkeit Deutschlands für den Fall, daß der Transferschutz wegfällt, in den Hintergrund gedrängt würde. Das würde den Versuch bedeuten, die Sachver­ständigen von vornherein in einer bestimm­ten Richtung festzulegen. ES wird sicher noch mancher Verhandlungen bedürfen, ehe die akttde und unmittelbare Arbeit ausge­nommen werden kann. Zunächst wird man deutscherseits eine eingehende Prüfung des von den Reparationsgläubigern vorgetra-

geschlossen zu sein. Allerdings haben ver­schiedene alliierte Regierungen die in ihren Hauptstädten befindlichen diploma- ttschen Vertreter infcrmatorisch über den Meinungsaustausch unterrichtet, den sie über die Frage der neuen Expertenkom­mission unter sich geführt haben. Im Zu­sammenhang mit den Ausführungen, die verschiedene Staatsmänner in den letzten Tagen gemacht haben, glaubt die Reichs­regierung jedenfalls jetzt ein einigermaßen klares Bild über den Stand der Dinge ge­wonnen zu haben, sodaß für die weiteren Verhandlungen eine gewisse Grundlage ge­geben ist.

Das Ergebnis der Verhandlungen der Mliierten ist, daß jede der beteiligten Re­gierungen für sich gesondert, aber auf Grund des voraufgegangenen Gedan'en- austausches antwortet und daß jede der Regierungen frei sein soll, das Gutachten

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Rechtsmittel der Sprungrevifion keinen Gebrauch zu machen, sondern Berufung an das Landesarbeitsgericht Duisburg zu stellen. Der Entschluß, Berufung ein­zulegen, ermöglicht es den Gewerkschaften in zweiter Instanz den gesamten Sachver­halt noch einmal vorzutragen.

Die Unterstützung der Ausgesperrtea im Eisenkonflikst

lieber die Sitzung des Reichskabinetts am Sonnabend vormittag erfährt das VDZ.-Büro noch folgende Einzelheiten: Sozialdemokraten und Zentrum haben be­kanntlich beantragt, den Ausgesperrten in Westdeutschland Arbeitslosenunterstützung zu zahlen und das Reichsgesetz Über Ar­beitsvermittlung und Arbeitslosenunter­stützung entsprechend abzuändern. Das Reichskabinett beschloß, keine solche Ge- setzeMnderung vorzunehmen. Es hielt daran fest, daß die Ausgesperrten auf drn Weg der Fürsorge übcr die Gemeinden verwiesen werden sollen. Vom Reich soll ebenso wie von Preußen ein bestimmter Betrag zur Verfügung gestellt wer en, um den Gemeinden die Erfüllung ihrer Für­sorgepflicht zu ermöglichen. Die Auszah­lung der Unterstützungen an die Aus­gesperrten durch die Gewenden soll nicht nach den Richllinien der allgemeinen Ar­menfürsorge erfolgen, sondern nach beson­deren Richtlinien, die von der preußischen Staatsregierung festzulegen sind.

Igenen Standpunktes vornehmen. Wenn auch vorläufig noch kein Grund dorliegt, die Lage allzu pessimistisch zu betrachten, so werden doch noch eine Reihe von Schwie­rigkeiten zu überwinden sein. Ursprüng­lich war davon die Rede, daß die Sach­verständigenkommission schon Ende Ao- vember oder Mitte Dezember zusammen- treten könne. Es wird aber sicher noch das aste Jahr vorübergehen, ehe die praktische Arbeit ausgenommen werden wird. Schon allein der Meinungsaustausch mit Amerika, auf dessen Beteiligung Deutschland ent­scheidenden Wert legt, wird noch geraume Zeit in Anspruch nehmen.

Äei« Nachfolger für Paul-Boncour.

„Q u o t i b i e n“ will wissen, daß der durch den Rücktritt Paul-Boncours frei gewordene Posten eines französischen Dele­gierten beim Völkerbund wahrscheinlich zunächst nicht neu besetzt werden wird, da die Delegationen jährlich vor Zusammen­tritt der Vollversammlung gebildet wer­den

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Don Dr. Hermann Huttel.

Vieles ist bereits über Poincares Ver­quickung der Rheinlandräumung mit der ReparaiionSfrage und dem interalliierten Schuldenproblem geschrieben worden, und vieles wird zweifellos noch darüber ge­schrieben werden. Man wird indessen 5er Poincare'schen Problemstellung nicht ge­recht, wenn man sie nur in ihren finan­ziellen und nicht auch in ihren weltpoli­tischen Mottven betrachtet. Denn auch die Verquickung der Rheinlandfrage mit dem interalliierten Schuldenproblem ist ja im Grunde nichts weiter als einer der vielen heiklen Schachzüge, wie sie sich die verant­wortlichen Vertreter der einzelnen Im­perialismen seit dem Scheitern der Genfer Marinekonferenz gegen­seitig geliefert haben. Und diesen im­perialistischen Hintergründen heißt es nach­zugehen, wenn man die Poincare'sche For­mel in ihrer ganzen Schwere begreifen und vor gewissen Enttäuschungen bewahtt blei­ben will.

Rachoem die diplomatischen Bemühungen Amerikas, seine maritime Schlagkraft der englischen Flotte ebenbürtig zu gehalten, in Genf erfolglos geblieben waren, sah sich C o o l i d g e gegen Ende des letzten Iah- res zu der bekannten großen Rüstungs­vorlage veranlaßt, die den unbeugsamen Willen der Vereinigten Staaten, ihrer übermächtigen Wirtschaft auch ein über­mächtiges Verteidigungsinstrument an die Seite zu stellen, klar zum Ausdruck brachte. Coolidge konnte sich bei seinem rüstungs­politischen Vorgehen nicht allein auf den wegen des Genfer Fiaskos gekränkten Ra- ttonalstolz des nordamerikanischen Volkes stützen, sondern er hatte gleichzeitig die ganze Wacht der amerikanischen Schwerindustrie, besonders des unter Morgan stehenden Stahllrustes auf fei­ner Seite, der sich just zur feilen Zeit kei­nes besonders günfHgen Geschäftsganges erfreute (einem Reingewinn von 35,5 Mil­lionen Dollar im letzten Quartal 1926 stand ein solcher von nur 17,7 Millionen im letz­ten Quartal 1927 gegenüber!) und von den Marineaufttägen eine wesentliche Auf­besserung der Konjunktur erwartete.

Englands Mißbehagen ob der ameri­kanischen Flottenrüstung war begreiflicher­weise groß. Aber auch Frankreich hatte angesichts der nordamerikanischen Machtentfaltung und der Monroe-Dokttin („Amerika den Amerikanern!") wegen sei­nes Kolonialbesitzes im Kart- bischen Meer ernste 'Besorgnisse. Bri- and glaubt nun, einen besonders klugen Schachzug zu tun, als er Amerika einen Friedenspatt anbot, der lediglich zwischen Amerika und Frankreich Geltung haben und — prattisch gesprochen — den ftan- zöfischen Kolonialbesitz im Karibischen Meer ttotz Monroedoktrin und amerika­nischer Flottenmacht für alle Zetten sichern sollte.

Kellogg durchschaute das französische Manöver; und da die Karibische See mit ihren Flottenstützpunkten- und dem Panamakanal für den amerikanischen Imperialismus so wichtig ist wie das Mittelmeer mit Gibraltar, Malta und Suez für das britische Weltreich, so tat Kellogg einen noch geschickteren Schachzug, intern er den von Briano angebotenen zweiseitigen Vertrag zu einem vielseitigen machte und gleichzeit die Monroedottr.n zum we- sentllchen 'Bestandteil des sogenannten Kriegsächtungspattes erhob. Ganz grob gesagt, blieb also alles beim allen, und Frankreichs Wunsch auf ungestörten Be­sitz seiner westindischen Kolonien stieß abermals auf den hartnäckig verfochtenen Grundsatz der Union: „Amerika den Amerikanern!", ein Grundsatz, dcr mit der wachsenden Macht der bereinig .en Staa­ten für die europäischen Besster ameri­kanischer Gebietsteile zwangsläufig von immer verhängnisvollerer Bedeutung wer-