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5M» «OberbrMsch« Settung' «fr scheint sechsmal wöchentlich. Vr- zugsvreis monatlich 2 GM. ans- schließ!. Zustellungsgebühr, durch dtePost2.25 GM.Für etwa infolge Streik«. Maschinendefekte »der elementarer Ereignisse ausfallend« «Rumnietn wird kein Ersatz ge­leistet. Verlag d. Dr. §. -ttzeroth. Druck der Untv.-Duchdruckerei d» Zeh. Äug. Koch. Markt 21/23^ Fernsprecher: Rr. 54. n. Rr. 55, Postscheckkonto: Amt Frankfurt «. M. Rr. 6015. Sprechzeit der Redaktion von 1011 rmd

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Anzeiger für (das frühere kurhessische) Oberhessen

Marburger

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Der Anzeigenpreis beträgt für de» 10 gespalt. Zeilenmilltmeter 0.08 GM., kleine Baranzetg« 0.06 GM amtliche und aus-, värlige Anzeigen 0.10 GM. Bet schwierigem Latz sowie bei Platz» Vorschrift 50*1, Aufschlag.< Eammelan zeige» 100 °1« Auf­schlag. Reklame» der Milliuu 0,40 GM. Jeder Rabatt gilt al« Darrabatt. Ziel 5 Tage. Belege werden berechnet, ebenso Auskunft durch di« Geschäftsstelle und Zusendung der Angebote. <t» füllungsort Marburg.

1 Goldmark = '/«.»Dollar.

Anzeiger der amtlichen Bekanntmachungen fSr Stadt und Kreis Marburg.

SttWtfmig W Konflikts In Nr Wrnlnduftrie

213000 Rrlallarbeilkk »et Sriivve Rottweil enllalfen 100000 »et Rmwbezkke kündigen »en Serif

Esse«, L Noo. Die Zahl der entlasse» »en Metallarbeiter in der Gruppe Nord­west beträgt 213 000.

Essen. L Noo. Nach einer Mitteilung de» Arbeitsamts Essen können nach den gesetzlichen Bestimmungen die ausgesperr­te« Metallarbeiter Arbeitslosen- oder Krisennnterstützung für die Zett der Aus­sperrung nicht erhalten oder beanspruchen. . Tarifkündiguagen in der Eisenindustrie.

Nach einer Meldung aus Düsseldorf haben die Metallarbeiter-Gewerkschaften in fast sämtlichen Kreisen der Randbezirke des eigentlichen Aussperruagsgebietes des Westens die bestehenden Lohnabkommen gekündigt. Insgesamt falle« unter den gekündigten Tarif 100 000 Arbeiter.

Nach einer Meldung aus dem Aussper­rungsgebiet, ist die Stimmung der Arbei­terschaft bisher durchaus leidenschaftslos. Die allgemeine Versammlung verlief in vollkommener Ruhe. Die Aufrufe der Kommunisten finden keinen Boden. Die große Revierkonferenz der Geschäftsführer des deutschen Metallarbeiterverbandes be­schloß gestern abend, Rotstsndsarbeiten nicht zu verweigern, zumal noch den vor­liegenden Berichten der Ortsleitungen die Bergwerksdirektionen die Notstandsarbei­ten auf ein Mindestmaß beschränken.

Der Christ!. Metallarbeiterverband gab eine Erklärung ab, in der Ne Mitglieder aufgefordert werden, sich bei den Werken zur Arbeit unter den im Schiedsspruch ausgesprochenen Bedingungen. einzufin­den. Werde die Arbeitsaufnahme durch die Werke verweigert, so sollen sich die Ar­beiter bei den Arbeitsämtern als Er­werbslose anmelden. Der Metallarbeiter­verband kündigt an, den Arbeitgeberver­band bezw. die in ihr vereinigten Werke regreßpflichtig machen zu wollen.

Die LerbSltniste i« der Eisenindustrie.

Berlin, 1. Dov. 3n dem Lohnkonflikt der nordwestlich en Gruppe der deutschen Ellen« und Stahlindustrie hat das Deichs- arbeitsministerium schon bei Beginn der Ver­handlungen anaestchts der Bedeutung, die die Industrie für die deutsche Wirtschaft hat, den Schlichter Dr. Sotten eingesetzt, der am besten mit den Verhältni'fen im Duhrrevier ver­traut ist. Auch der Minister hat «ich von Anfang an eingehend mit dem Konflikt befaßt und Hs zur Derbindlichkeitserklärung in stundenlangen Verhandlungen versucht, eine Einigung zu erzielen. Von amtlicher Leite wurde berücksichtigt, daß die Gisen-

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Geheimrat Poensgen, der Vorsitzende der Nordwestgruppe des Vereins Deut­scher Eisen- und Stahlindustrieller, die auf ihren Werken die Aussperrung durch­geführt hat.

industrie mit wirtschaftlichen Schwierig­keiten zu kämpfen hatte und immer noch unter den Dachwirkungen des schwedischen Erzstreiks leidet, der die Industrie zu E r z - ankäufen in Kanada und Indien zu erheblich teueren Preisen als in Schweden zwang. Es mußte aber berücksichtigt werden, daß nach Abschluß des schwedischen Erzstreiks sich die Lage der Industrie wieder gebessert hat und daß ferner die Dationalisierungsmah- nahmen sich auszuwirken beginnen. Anderer­seits war zu erwägen, daß frühere Lohn­erhöhungen der Industriearbeiter der nvd- westlichen Gruppen gegenüber Lohnerhöhungen der Industriearbeiter anderer Gebiete erheb- llch geringer waren. Während z. D. im Kölner Gebiet eine Lohnerhöhung von durch­schnittlich 7 Pfennig erfolgte, betrug sie in der nordwestlichen Gruppe nur 2 Pfennig. Die in dem gefällten Schiedsspruch vorgesehene Erhöhung beträgt 34 Prozent. Der Akkord­lohn wird um 2 Pfennig erhöht.

Trotz des vom Schlichter gefällten Spruche- ist nunmehr der Kampf in der westdeutschen Eisenindustrie zur Tatsache geworden. Die Zahl der entlassenen Metallarbeiter in der Gruppe Dordwest beträgt 213 000 Die Aus­sperrung in der rheinisch-westfälischen In­dustrie ist von allen angeschlossenen Werken wie der Arbeitgeberverband der nordwest­lichen Gruppe mitteilt, vorgenommen worden. Die Arbeitgeber haben eine ausführliche Dar­stellung veröffentlicht, mit der sie erklären, daß der Schiedsspruch aus formalen wie materiellen Gründen ungültig und darum seine Derbindlichkeitserklärung gesetzlich unzulässig sei. Als juristische Instanz werden die Ar­beitsgerichte über di« Gültigkeit des Schieds­spruchs zu entscheiden haben. Die Arbeit­geber vertreten jedenfalls die Auffassung, daß ein tarifmäßiges Arbeitsverhältnis nicht mehr besteht und deshalb di« Aussperrung vorge­nommen werden konnte.

Wan fragt sich, was nun werben soll. Zu­nächst wirb die Frag« der Arbeitslosenunter.

Reform des Schlichtungswesens

Sorderunem der Arbeitgeber

Berlin, 1. Nov. Die Vereint- gang der deutschen Arbeitgeber­verbände hat am heutigen Donnerstag dem Reichsarbeitsminister Wrssel die von ihr in der gemeinsamen Besprechung vom 16. Oktober im ReichsarbeitSmrnrsterium in Aussicht gestellten Reform vor- schlüge für das deutsche Schlich­tungswesen überreicht. Die Vor­schläge haben etwa folgenden Inhalt:

Ausgehend von dem Grundsatz, daß er nicht Aufgabe des Staates rst, in die Sphäre privatwirtschaftlicher und privat- rechtlicher Angelegenheiten, wie sie die Re­gelung der Arbeitsbedingungen darstellen, von sich aus zwangsweise einzugreifen, kann infolgedessen ein Eingreifen des Staates nur dort als berechtigt anerkannt werden, wo es sich um Fragen handelt, di« in ihrer Bedeutung und Aus­wirkung nachweislich über den KrerS der wirtschaftlichen und sozialen Interessen der streitenden Parteien hinauSaehen. Deese Voraussetzung liegt in folgenden zwei grundsätzlichen Fällen vor:

1. Per ArveitSftveiti gdefte« ht den so» gewannt nlebenswichtige» Betrieben".

2. Bee Ltv Mäkelten,welche die deut­sche Volkswertschaft so stark treffen, daß die Lebensmöglichkttte« der Gesamtbevölke-

rung bedroht sind".

Durch diesen Antrag soll einmal bi# jetzt vorhandene Möglichkeit des Zwangseingriffs ohne Borhan- denseen eines öffentlichen In­teresses überhaupt beseitigt, ausserdem der in de: zweiten Aus'ührungs- verordnung entha.tene Begriff oes Öffent­lichen Interesses" eindeutiger gesetzlich fest­gelegt werden. (Siehe 8 6 der Schlich­

tungsverordnung und 5 28 der zweiten Ausführungsverordnung.)

"Die Durchführung dieser Vorschläge be­deutet eine wesentliche Einschrän­kung der Verbindlichkeitserklä- r u n g. Diese Einschränkung bildet die Grundlage der Vorschläge für das Ver­fahren, unter dem die Verbindlichkeit^- erklärung erfolgen soll. Die Vereinigung deutscher Arbeitgeberverbände schlägt di# Einrichtung einer

zentvaleu Reichsschtedsstell« vor, deren Vorsitzender mit Zustimmung beider Parteien für einen längeren Zeit­raum zur Sicherung seiner Objektivität und Unabhängigkeit ernannt wird. Diese völlig neutrale und unpolitische Stelle soll die Aufgabe haben, auf Antrag einer der Parteien an die Reichsregrerung zu­nächst das Borliegen der Zuständigkeits- Voraussetzungen für eine etwaig« Derbind­lichkeitserklärung und sodann, bei Be­jahung dieser Frage, materiell die Fähig­keiten des ergangenen Schiedsspruches nach der wirtschaftlichen und sozialen Seite hin zu prüfen. Im Falle der Bejahung dieser Fragen kann alsdann di« Reichs- schiedSstelle den Spruch der Reichsregierung zur Verb ind» lichkeitserklärung empfehlen. Der Ausdruck der

verbi»dkichk?tts«rklär»ng erfolgt als­dann durch di« R ichsvegieruug «1s

Akt der Staatshahsitsverwaltung, da nach den oben gemachten Vorschlägen über den Umfang der Derbindlichkeitser- Hüning dieser Zwangseingrisf nur dort in Frage kommen soll, wo unmittelbar dar vom Staate zu schütz« nd« Allgemeininter- ess« auf dem Spiele steht.

stützung für die Ausgefperrten Wohl von der zuständigen Deichsanstalt für Arbeitslosen­versicherung geprüft werden. Die Gewerk­schaften ihrerseits vertreten die Auffassung, daß der Schiedsspruch verbindlich fei unb daher die Arbeitgeber für den entstehenden Lohnausfall haftbar gemacht werden können. Mindestens ist wohl anzunehmen, daß die Gewerkschaften auf dem Klagewege von den Arbeitgebeim die Erstattung der von ihnen gezahlten Unterstützungen fordern werden. Das Arbeitsgericht, das ja in diesem Falle zuständig ist, kann zwar eine schnelle Ent­scheidung fällen, doch ist vorauszusehen, daß die Klage durch mehrere Instanzen gehen wird und wegen ihrer Grundsätzlichkeit endgültig vom Deichsarbeitsgericht entschieden werden wird. Was die Arbeitslosenunterstützung an­belangt. so ist mit großer Mehrheit zu rechnen, daß eine solche abgelehnt wird mit der Begründung, daß nach § 94 des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversiche­

rung di« Kündigung den Charakter einer reinen Kampfmaßnahm« trägt. In diesem Zu­sammenhang« ist bemerkenswert, daß das Aeichsarbeitsgericht erst in der vergangenen Woche in einem ähnlichen Falle einer Kündi­gung und Aussperrung, der den Arbeitnehmer um die Arbeitslosenunterstützung bringt, die­sen als einen Vorstoß gegen die guten Sitten gemäß § 826 BGB, und damit die Kündigung und Aussperrung für unwirksam erklärte. Die Verbindlichkeitserllärung als solche be­zweckt ja, daß der Schiedsspruch die Kraft eines Tarifvertrages erhält. Es taucht da­her in diesem Falle auch die Frage auf, ob infolge der Ablehnung der Derbindlich­keitserklärung durch die Arbeitgeber nicht auch die Dechtsfvlgen des § 320 BGB, geltend gemacht werden können, mit anderen Worten, die Gewerkschaften die Arbeitgeber _ für die Innehaltung des Schiedsspruches nicht ver­antwortlich machen können.

Stoßt Stwlnm »et tnMchtll atbellttearlei

fk. L 0 « d 0«, 2. Noo. Gestern wnrde» in über 300 Städte« und Gemeinden i« England «nd Wales die Eemeinderats» wählen abgehallen, die verjchiedentilch als Generalprobe für die Parlaments- wählen bezeichnet werden. Bis Mitter­nacht lagen die Ergebnisse a«s 85 Städte« u«d Gemeinden vor. Es ergibt sich, daß die Arbeiterpartei bisher einen außeror- dentlichen Erfolg erzielt hat. Sie hat einen Nettogewinn von 101 Sitzen zu ver­zeichnen, von denen mehr als die Hälfte den Konservativen verloren ginge«. Alle übrige« Parteiea haben Nettoverluste ,» verzeichnen.

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Die RepamtionMrhaMungen

fk. L 0 nd 0 n, 2. Nov. Der Schatzkanz­ler Churchill hatte gestern mit dem italienischen Industriellen Pirelli, der von Mussolini zum italienischen Sachver­ständigen in dem geplanten Reparations­ausschuß ernannt worden ist, eine Unter­redung, die bezweckte, die italienische Re­gierung von den Erörterungen zu verstän­digen, die kürzlich zwischen Churchill, Po- incarä und Parker Gilbert über die Bll» düng des Ausschusies stattgefunden Haden. Abends gab Churchill zu Ehren Pirellis ein Esten, an dem auch der italienische Botschafter teilnahm. Der diplomatische Korrespondent desDaily Telegraph" meldet, Pirelli, der gestern früh in Lon­don eingetroffen sei, werde heute früh die Rückreise nach Rom über Paris antreten. In Paris werde er vielleicht weitere Be­sprechungen haben. Der Korrespondent glaubt sagen zu können, daß der italie­nische Standpunkt dem britischen sehr nahe kommen dürfe, mit anderen Worten, daß die Italiener von Deutschland nicht mehr und nicht weniger verlangen wer­den, als es zur Bezahlung seiner Schul­den an Großbritannien und Amerika brauche.

2m Zusammenhang mit den in London geplanten Besprechungen zwischen dem englischen Schahkanzler Churchill und dem italienischen Großindustriellen Pi­relli über die Zusammensetzung des Sachverständigen-Ausschusses schreiben die Times", daß die deutschen Vorschläge im allgemeinen eine günstige Aufnahme gefunden hätten.

Heber die Vorgeschichte der Londoner Besprechungen weiß der diplomatische Kor­respondent desDaily Telegraph" zu be­richten, daß Churchill während seines letz­ten Aufenthaltes in Paris zwei Briefe an Mussolini sandte, in denen er seinem Be­dauern Ausdruck gab, nicht nach Rom kom­men zu können. Er habe jedoch der Hoff­nung Ausdruck gegeben, daß Italien in vollem Maße mit den übrigen alliierten Mächten an den Verhandlungen teilneh­men werde. Mussolini habe auf diese beiden Briefe mit der Ernennung P reiliS zum italienischen Hauptdelegierten für Len Ausschuß geantwortet. Der italienische Standpuntt, so berichtet der Korrespondent weiter, decke sich im wesentlichen mit dem britischen Standpunkt. Wenn auch im Augenblick Italiens Reparationse ngänge ziemlich genau den Schuldenverpflichtungen entsprächen, so würden seine Verpflich­tungen in späteren Jahren Loch wesentlich höher als sein lOprozentiger Repcrations- anteil sein. Zn einer Aufstellung der ge­summten alliierten Verpflichtungen an Amerika kommt der Korrespondent des Daily Telegraph" zu dem Ergebnis, daß die Schulden, die sich im Jahre 1930 auf 43 Millionen Pfund Sterling belaufen,

im Jahre 1984 ihren Höhepunkt von 83 Millionen erreicht habe« werde«,