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Anzeiger für (das frühere kurhessische) Oberhessen
St. 257 61 WS. Rardarg a.8aln
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Anzeiger der amtlichen Bekanntmachungen für Stadt nnd Kreis Marburg.
KOMM Mgen Mangels an Bemlsen' frelgelvrvchen
Karl Hutzmann
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Essen, 80. Okt. Um 7.45 Uhr abends wurde das Urteil im Hußrnann-Prozeß verkündet. Hußmann wurde freigesvrochen.
Die Plädoyers der Staatsanwaltschaft.
Staatsanwaltschaftsrat Rosenbaum wies anfangs seiner Ausführungen auf das Interesse der Oesfentlichkeit an dem Prozeß hin. Von den erwarteten Sensationen sei nichts einge- trosfen Man könne sagen, daß es in den letzten Jahren wenig Prozesse gegeben habe, die sich in so ruhigen Bahnen vollzogen hätten. Auch diejenigen, die geglaubt hätten, die Sexualvrobleme der heutigen Jugend vor Gericht erörtert zu sehen, seien enttäuscht worden. Die Sachverständigen, die sich über den Angeklagten in dieser Beziehung äußern mußten, hätten nichts sestzustellen gehabt, was m dieser Beziehung den Angeklagten belasten könnte. Es könne nicht als ungewöhnlich bezeichnet werden, daß über anormale Dinge in der Gladbecker Oberschule gesprochen worden sei. Auch aus den Aussagen der Zeugen habe sich nichts entnehmen lasten, was auf einen verderblichen Zustand der Obervrima dieser Schule hindeute. Wenn der Angeklagte der Täter sei, so sei dieses Verbrechen nicht auf dem Boden einer verderbten Oberprima gewachsen, sondern auf einem Boden entstanden, für den die Allgemeinheit nicht verantwortlich sei Staats- anwaltschastsrat Rosenbaum kam sodann auf das Verbrechen im einzelnen zu sprechen und schilderte nochmals
den wahrscheinlichen Borgang der Tat.
Es sei erklärlich, daß dieses Verbrechen eine ungeheuere Empörung in der Bevölkerung auslöste. Das allgemeine Jntereste enthalte aber für den Richter und die Entscheidenden gewiste Gefahren, auf die die Anklagebehörde auch aufmerksam machen müste.
Während des Prozesses seien verschiedene Momente zu Tage getreten, ohne daß man zu einer Klarheit habe kommen können, ob der Angeklagte schuldig sei. Nachdem aber nunmehr die Beweisaufnahme beendet sei, stelle sich heraus, dah nicht alles Material, bas in den Aktenbänden aufgervllt wurde, auch zu verwenden sei. Einen breiten Raum in den Verhandlungen habe das Telephongespräch Dr. Lutters und des Angeklagten eingenommen.
Ist der Angeklagte derjenige, den wir suche«?
Für die Dtaatsanwaltschast sei klar, daß der Angeklagte über das Telefongespräch überrascht war. Ein anderer Indizienbeweis, über den ebenfalls hinweggegangen werden könne, sei der, ob der Angeklagte am Morgen des Mordes zu der Leiche hingehen, oder ob er in Abscheu an dem toten (Freund Vorbeigehen wollte. Unwesentlich für eine Klärung sei es, ob der Angeklagte den Eheleuten Daube gegenüber gefühllos war oder nicht. Ein Beweis lasse sich damit nicht führen. Auch in Bezug auf das Katzen- schlachten habe die Beweisaufnahme nichts ergeben. Der Siaatsanwalt'chaftsrat charakterisierte sodann den Angeklagten, der nach den zahlreichen Zeugenaussagen ein völlig brauchbarer, anständiger und gebildeter Mensch fei und stellte die Frage, ob ein solcher Mensch überhaupt eines Verbrechens verdächtigt werden könne. Das Verbrechen weis« sexualen Hintergrund auf und darum sei
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Rechtsanwalt Raschen, Rektor Kleiböhmer, Hußmanns Verteidiger Hutzmanns Pflegevater
eS wichtig, di« sexuale Veranlagung deS Angeklagten festzustellen. Sn dieser Beziehung müsse man sich streng an die Gutachten der Sachverständigen halten. Die Zeugenbekundungen und auch die Beweisaufnahme gerade für dies« Frage feien meist unbeachtlich.
Drei Fälle aber ginge« über die üblichen Erscheinungen der Pubertätrjabre der Jugend hinaus.
Dies« drei Fälle seien die der chrei Zeugen Lehmann, Schöll er und Daube, die einer strengeren Betrachtung unterzogen werden mühten. Der Angeklagte bestreite alle drei Fälle, aber eS müsse alS erwiesen angenommen werden, daß er den Lehmann beim Tanzen mit den Knien in ungebührlicher Weise berührte, ferner, bah Schöller, der nachts plötzlich aus dem Schlaf erwachte, —
Rektor Daube, der Vater des Ermordeten
von Hutzmann in ungebührlicher Weis« berührt worden sei und dah er Daube in der Rächt vom 4. zum 5. Suli 1926 gleichfalls in unsittlicher Weise berührt habe. Zusammenfassend bewiesen diese drei Fälle, dah die sexuelle Entwickelung den Verdacht aufkvmmen lasse, dah sich eine anormale Richtung in dieser Beziehung zeige. Diese Annahme beweis« noch nicht, dah der Angeklagte der Mörder Daubes sein müsse. SS müsse auch
das Berhält«is Hubmanns Daube gegenüber
geklärt werden. AuS dem Freundschaftsverhältnis zwischen Daube und Hutzmann gehe deutlich hervor, dah die Beziehungen zwischen H. und D. oft unsittlicher Ratur gewesen seien. Rachdem aber Daube in normaler Richtung sich entwickelt habe, konnte
Kahlnettskrlfe in Frankreich?
Wegen btt Sntiftotong dn SchMnMoinmen
Die bereits am Dienstag laut gewordenen Vermutungen, datz sich entgegen der amtlichen Verlautbarung am Schluß de» gestrigen Ministerrates eine ernste Aussprache über die Artikel 70 und 71 des Finauzgesetzes entwickelte, die für den Bestand des franzöftsche« Kabinetts vielleicht noch schwere Folge« habe« kann, findet in der Pariser Morgenpresse ihre volle Bestätigung. Danach soll Herriot der Rede Poincar^s in Cane«, soweit diese sich mit dem Artikel 70 ««d 71 besaht, seine Mißbilligung ausgesprochen haben. Herriot habe betont, dah die Linksparteien nicht dulde« köaate«, dah eine Regierung, an der Radikal-Sozialisten als Minister be- teUigt sei»«, die Artikel 70 und 71 vor der Kammer aufrecht erhalte.
Aus Antrag Sarrauts wird sich der für Mittwoch einberufeue Kabinettsrat noch einmal mit der Frage befassen.
Der«Setit Pari sie«" stellt fest, dah die Aussprache über die beiden Artikel erregt gewesen sei. Sine Kabinettskrise sei unvermeidlich, wenn der von mehreren Kabinettsmitglieder« eingenommene Standpunkt heute oder morgen nicht geändert würde. Das Blatt glaubt aber, dah im «ationalen Interesse Anstrengungen gemacht werden würde«, die Schaue» rigkeite« zu beseitige«, da eine Krise unter den gegenwärtigen Umständen das ganze finanzielle Wiederausbauwerk gefährde« würde.
Pertinax über den gestrigen Ministerrat.
Ein französischer Korrespondent des „Daily Telegraph" meldet aus Paris: Im gestrigen Ministerrat wurden 2 Punkte erörtert:
1. Ob die Sachverständigen unabhängige Führer der Finanz und Industrie oder Be- amte fein sollen, die durch die Instruktionen ihrer Regierungen gebunden sind. Es gilt nicht als wahrscheinlich, daß diese Frage sehr wichtig werden wird, denn wenige Führer der Finanz und Industrie in irgend einem der beteiligten Länder werden es unterlassen, auf die Instruktionen ihrer Regierungen Rücksicht zu nehmen.
Der 2. Punkt bezog sich auf die Intel nationalen Schulden und die noch nicht ratifizierten Fundierungsabkommen mit England und Amerika. In manchen Kreisen scheint man geglaubt zu haben, das französische Parlament würde eine Stimme sein, um die amerikanische Unterstützung für die Konsolidierung der deut, schen Schuld zu gewinnen. Es ist aber gestern keine endgültige Entscheidung erzielt worden. Aller Wahrscheinlichkeit nach wird dem Parla- ment eine Ratifizierungsvorlage nicht zu- gehen, bevor ein Abkommen mit Deutschland erreicht ist.
3«m deutsche« Schritt beim Foreign Office.
sk. London, 31. Okt. Der diplomatische Korrespondent des „Daily Telegraph,, meldet 5um gestrigen Besuch des Botschaftsrats Dieckhoft bei Lord Eushendun, die britische Regierung werde ihre Haltung gegenüber den deutschen Anregungen in einigen Tagen bekannt geben. Vorher wird ein weiterer Meinungsaustausch mit den anderen interessierten alliierten Regierungen gepflogen werden, die in gleicher Weise von dem deutschen Standpunkt in Kenntnis gesetzt worden sind.
Helmuth Daube
es durchaus kommen, vatz Hutzmann, genau tote bei Liebenden, von einem Hatzgefühl gegen ihn beseelt worden sei. Don großer Bedeutung sei gewesen, datz der Angeklagte mit dem Ermordeten zuletzt zusammen gewesen fei und zwei Stunden nach der Tat Blut « sich hatte, nur ein Tröpfchen, aber Blut von der Grupp« des Ermordeten. Wenn man nun bedentt, dah der Angeklagte nach eine« auf einem Kommers verbrachten Rächt und nach einer längeren Wanderung nicht fest geschlafen, sondern ruhelos im Haus« umhergegangen und dann ins Dtudienzimmer getreten sei, um Spuren zu verwischen, dann würde man zu dem Ergebnis kommen, dah e r der Täter sei. Denn man könnte sonst das Verhalten des Angeklagte« garnicht verstehen. 3m weiterenD«r- tauf seiner Ausführungen besprach bet Staatsanwalt den Indizienbeweis über
die Zeitangabe der Heimkehr Hubmann» Wenn Daube den Hußmann zur Kleiböh» merschen Wohnung heimbegleitet hätte, Hätz- ten beide nach der Geschwindigkeit, mit be» sie von Buer nach Gladbeck gelaufen waren, nach Angabe HutzmannS um 3.34 Uh« an der Wohnung sein müssen. Genau um 3.30 Uhr aber sei Daube ermordet worden. Diese Zeit hätten zahlreiche Zeugen ein» wandfrei festgestellt. Zu der Zeit um 3.34 Uhr, tote Hutzmann angebe, mutzte Daub« noch nach seiner Wohnung zurück, wo er aber doch um 3.34 Uhr bereits tot aufgesunden wurde. Der Mord habe aber nach der von Hußmann angegebenen Zeit erst um 3.46 Uhr geschehen können.
Diese fehlende Viertelstunde aus de« tfa» gaben des Angeklagten gehören mit 1« den schwersten Anschuldigungen.
liebet den Grund der verfrühten Heimkehr habe der Angeklagte mehrfach widersprechende Angaben gemacht und die deuteten darauf hin, datz Hußmann hierbei nicht die Wahrheit sage. Weiter erörterte der Staatsanwalt die Ursache bet Bluttropsen aus den Schuhen des Hußmann. Wie das Blut auf den Schuh tarn, darüber können nur Vermutungen ausgesprochen werden.
Es liege aber die Vermutung nahe, datz vielleicht bei der Beseitigung der ttbge« schnittenen Geschlechtsteile durch Nachbluten die Blutstropfen auf die Schuhe gefallen sein könnten. Der Staatsanwalt fuhr dann fort: Alle diese angeführten Momente, angefangen von der Wagenfahrt an de« Laacher See, die Quälerei des Daube, diB Vorgänge in der HerbergSnacht mußten bewirken, daß auch die Staatsanwaltschaft nichts anderes sagen kann: „Ter Angeklagte ist der Täter!" Nach allem, wo« die Staatsanwaltschaft hier vorgeführt hat, muß gerufen werden:
„Schuldig!"
Erster Staatsanwatt Schneider ergriff f*> bann das Wort zur Bemessung der Strafe. Bei der Erhebung ber Anklage habe g» nügenb Material barüber vorgelegen, baß btt Angeklagte mit Ueberlegung gehanbelt hab«, Der Angeklagte habe zum Beispiel rin große« Messer mit zum Kommers nach Duer genommen. Es könne angenommen werden, daß et