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ten so. Augujl 1928
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Zeitung ÄMtzÄMl»
Anzeiger für (das frühere knrhsMche) Oberhessen
Ott. 204 03.m asarbnro a.8ubn
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Anzeiger der amtlichen Bekanntmachungen für
Stadt und Kreis Marburg. AeeT'D
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Schlrchlt erWungen der ReiAsvvil — Der Äcnjumcnl (tagt die Folgen
Don besonderer Seile wird uns geschrieben:
Das deutsche Volk steht vor der Tatsache, sich mit einer neuen Reparationssteuer abfinden zu müssen. Das Reichsbahngericht hat zugunsten des von der Deutschen Reichsbahn gestellten Tariferhöhimgsantrages entschieden. Nachdem zwei Reichsregierungen es abgelehnt haben, die unpopuläre Tariferhöhung zu bewilligen, hat man die Verantwortung auf das im Reichsbahngesetz vorgesehene Gericht ab- geschoben, mit dessen Urteilsbegründung man sich jetzt zu befassen hat. Vorerst liegt sie in einem unvollkommenen Auszug vor, der eine eingehende Kritik, insbesondere der Ergebnisse der Bilanz» und Änkostennachprüfung, nicht ermöglicht.
Ueberraschen muh jedoch die Höh« des vom Reichsbahngericht erwähnten Defizits, das beinahe doppelt so hoch ist als das in der Tarifdenkschrift der Reichsbahn sicher nicht zu niedrig angegebene Defizit.
Die Urteilsbegründung des Reichsbahnge« eichts ist ein Musterbeispiel dafür, wie man bei uns immer mehr zu der Praxis übergeht, Lösungen in der Linie des vermuteten schwächsten Widerstandes zu suchen. Schließlich mutz der wehrlose Konsument eben die mehrfach ab» gewälzten erhöhten Transportkosten in einer entsprechenden Verteuerung der Ware bezahle». Konjnnkturbelebend wirkt das gerade nicht.
Wie Tariferhöhungen wirken, zeigt auch yie Entwicklung des Postverkehrs, der mengenmäßig erheblich hinter dem des Borjahres zurüübleibt.
Die Tariferhöhung ist also auch vom Standpunkt der Reichsbahn ein gefährliches Experiment, da die Konkurrenz anderer Transportmittel mehr Verkehr als bisher anziehen wird. Man fährt heute bereits im Auto billiger von Berlin nach Leipzig als in der 2. Klasse der Reichsbahn.
Natürlich mutz zugegeben werden, dah die Reichsbahn nicht im Gelds schwimmt. Die mangelnd finanzielle Beweglichkeit, von der das Urteil des Reichsbahngerichts spricht, ist eben eine Folge des seiner Zeit gemachten Fehlers, die Reichsbahn so hoch mit Reparationsleistungen zu belasten, obwohl ihr Betrieb in Krieg und Inflation herunter- gewirtschaftet worden war und auch unter normalen Verhältnissen erst nach Jähren wieder eine nennenswerte Rente abwerfen konnte.
Verschärft wird die Finanzlage der
Reichsbahn bekanntlich dadurch, daß sie infolge des Widerstandes des Reparationsagente« nicht auf den Aus, landsmarkt gehen kann und infolgedessen ihre Liguidatät durch Verwendung von Betriebsmitteln zur Finanzierung des Anlagezuwachses gefährdet.
Diese wichtige Frage wird in der Urteilsbegründung nur ganz oberflächlich angedeutet, wobei das Reichsbahngericht ängstlich vermeidet, auf die unhaltbare Anleihepolitik des Reparationsagenten einzugehen. Wenn die Reichsbahn damit rechnen könnte, datz sie Reuanlagen irrib diejenigen Ausgaben, die notwendig sind, um angefangene Rationali- fierunasmaßnahmen voll auswirken zu lassen, durch Anleihen beschaffen könne, dann ergäbe sich eine erheblich größere finanzielle Beweglichkeit als bisher.
Man wird abwarten müsien, ob die Tariferhöhung zur Selbstfinanzierung der Reichsbahn ausreicht. Wenn das nicht der Fall ist, dann wird die Anleihesrage doch später wieder akut.
Die finanzielle Entwicklung der Reichsbahn wird im übrigen genau verfolgt werden müsien.
Eine Entlastung tritt z. B. ein, wenn der Reservefonds aufgefüllt ist, oder wenn die im Gange besindlichen Verhandlungen mit dem Reichsverkehrsministerium zu einer Abänderung der Rückstellungsvorfchrrsien für die Detriebsrechtabschreibung führen sollten. In der ilttetlsbegründung wird ausdrücklich be
tont, datz die Tariferhöhung eine Verlust- Wirtschaft Beseitigen soll, um später einen Tarifabbau zu ermöglichen, und man wird daran erinnern müssen, werm die Reichsbahn die Rückstände ihrer in Krieg und Inflationszeit unterbliebenen Erneuerungsarbeiten aufgeholt hat.
Sie Wschmig des Admirals MeW-Aaideik
Herdelberg, 29. Aug. Zur Bestattung des Admrrals Meyer-Waldeck, des Gouverneurs und Verteidigers von Kraut- schau, fand sich heute mittag auf dem Heidelberger Bergfrredhof eine, große Tvauev- gemeinde zusammen. Nach der Rede des Geistlichen hielten weiter kurze Ansprachen u. a. Konteradmiral Pfeifer namens des Reichsmarineamtes, Vizeadmiral Engel für die Marineoffiziere des Jahrganges 1884, zu denen Meyer-Waldeck gezählt hatte, und Admiral Sachse für die früheren
Berlin. 29. Aug. Das Oberste Deutschnationale Parteigericht hat der „D. A. Z." zufolge heute nachmittag unter Aushebung des Urteils des Landesverbandes Potsdam II gegen den Reichstagsabgeordneten Lambach auf einen Verweis erkannt. Die Sitzung wurde von dem Abgeordneten Schulz-Bromberg geleitet. Die Beratung dauerte bis zum Abend. Herrn Lambach wurde jedoch schon mittags mitgeteilt. daß das Urteil voraussichtlich auf einen Verweis lauten werde.
Aus der Begründung des Urteils.
Wie di« deutschnationale Presiestelle mitteilt, sind aus der Begründung des vom Parteigericht der Deutfchnationalen Partei gegen den Abg. Lambach gefällten Urteilsspruches folgende Punkte hervorzuheben: Dem Landesvorstand Potsdam II wird darin beigetreten, daß der Aufsatz „Monarchismus" des Abg. Lambach nach Form und Inhalt scharf zu mißbilligen ist. Andererseits hat das Parteigericht
unter Würdigung des gesamten Sachverhalts
die Ueberzeugung gewonnen, datz der Abg. Lambach nicht einen Vorstotz gegen das Parteiprogramm beabsichtigt habe, sondern der Partei habe nützen wollen. Da die monarchisttsche Gesinnung des Herrn Lambach und sein öffentli^s Eintreten dafür außer Zweifel stehen, und er überdies sein Bedauern ausgedrückt hat, Gefühle der Verehrung verletzt zu haben, kommt das Parteigericht zu dem Schluß, daß man Herrn Lambach nicht aus der Partei ausschließen könne, weil er einen falsckM Weg eingefchlagen habe, für einen Zweck, den er als für di« Partei nützlich hielt. Es bleibt aber die Mißbilligung, die auch das Parteigericht zu dem Auffatz Monarchismus aussprechen mutz. Deswegen ist gemätz Par. 21 Abf. 2 der Satzungen auf
einen Verweis
erkannt. Die Auseinandersetzung, die Herr Lambach an einen Auffatz des Reichstagsabgeordneten Bang geknüpft hat, stellt eine grobe Taktlosigkeit dar, die das Parteigericht fahnden muß. Es kann aber kein Tatbestand erblickt werden, der Par. 17 der Satzungen den Ausschluß eines Parteimitgliedes rechtferttgt.
Stimmen zum Lambach-Urteil.
Die „Deutsche Zeitung" nennt sowohl das Urteil als auch seine Begründung
Angehörigen des Schutzgebietes. Sie alle betonten die treue Hingabe des Berstorb-e- nen au seinen Dienst, den er 37 Jahre für das Vaterland versah. Schon von seiner Jugend an habe er erfolgreich in seiner Laufbahn wirken können, und am Schluß seines Lebens sei er noch nach seinem Ausscheiden aus der Reichsmarine als einer der Führer in der Kolonialbewegung im Interesse des Vaterlandes tätig gewesen. Unter den zahlreichen Kränzen^ die zusammen mit einer Flagge der allen Reichs- marine den Sarg bedeckten, bemerkte man solche vom Reichsmarineamt, vom Chef der Marineleitung, vom Auswärtigen Amt, von der Kolonial-Gesellschaft, vom Roten Kreuz der Uebersee und den ehemaligen Angehörigen des Kriegsschiffes „KaLserrn Elisabeth" sowie der Stadt Heidelberg. Einer der Kränze trug die Aufschrift: „Dem letzten Gouverneur von Kiautschau. Tie Kolonie und die Besatzung." Nach Beendigung der würdigen Trauerfeier bewegte sich der Trauerzug zum Krematorium, wo der Sarg unter Salutschüssen versank.
seltsam und für nicht faßlich, datz es für eine Partei „nützlich" fei, wenn ihre Ideale als Film- und Bühnenangelegenheiten beschimpft würden.
Die „Kreuzzeitung" erklärt, datz das Urteil in den Kreien bei Konservativen und Monarchisten keine Billigung finden werde.
Die „Deutsche Tageszeitung" stimmt dagegen dem Spruch zu und sagt, der Spruch des Parteigerichts ist geeignet, die Gefahr einer Parteikrise zu beschwören, die Dinge auf ihre wirKiche Bedeutung zu reduzieren und erneut die Brücke zu schlagen, die von den politischen Instanzen zwischen den divergierenden Meinungen über eine nicht grundsätzliche und programmatische, sondern taktische Frage bereits gebaut worden war. Das Blatt hofft im Jnter- esie der Zukunft der gesamten Rechtsbewegung, daß diese Brücke nun auch von beiden Seiten her betreten werde.
Zm ,Lok.-Anz." heißt es: Mit der vorstehenden Entscheidung ist der Fall Lambach formal für die Deutschnationale Volkspartei beendigt. Eine , weitere Berufung ist nicht mehr möglich. Sachlich bestehen die Gegensätze selbstverständlich fort, und niemand wird damit rechnen, daß der Kampf nicht weiter ginge. Es wird Sache der Beteiligten und insbesondere auch der Deutschnationalen Volkspartei als ganzes sein, die Folgerungen auch aus dem äußeren Verlauf des Falles Lambach zu ziehen.
Die „Germania" nennt den Spruch eine entscheidende Niederlage Hugenbergs, die er von der Parteileitung habe hin- nehmen müsien. und schreibt, es bleibe die Frage offen, wie sich Hugenberg mit der erlittenen Niederlage abfinden werde.
Die Pariser Besprechungen.
Heber das Ergebnis der Pariser Besprechungen zwischen Dr. Stresemann und Poincarä lag auch am Mittwoch noch kein offizieller Bericht bei den zuständigen Stellen in Berlin vor. Wie verlautet, soll die Berichterstattung überhaupt nicht schriftlich, sondern lediglich mündlich vor sich gehen. Man erwartet in Berlin die Ankunft des Begleiters Dr. Stresemann, Legationsrat von Redelhammer, der den Reichskanzler Hermann Müller mündlich über das Ergebnis der Verhandlungen Dr. Strefemayns unterrichten soll.
Das Arte» gegen Lambach korrigiert
Das Mtrigerirbi etltnnl auf einen Beweis
Sabotierte WMmigskoiilrolle
Es ist ein sehr merkwürdiges und höchst kennzeichnendes Zusammentreffen, daß unmittelbar nach der feierlichen Unterzeichnung des Kelloggpattes im Ahrensaal des französischen Außenministeriums, fast noch im gleichen Zeitpunkt der Pariser Freudenkundgebungen über den großen moralischen Erfolg der Friedensidee, aus Genf die Kunde kommt, daß die Ätzungen der ndt der Vorbereitung der KonventionSent-- wurfes für die Waffeufabrikattonskonfereiq» betrauten Spezialkommission mit einem glatten Mißerfolg geendigt haben. Während man also in Paris der Wellöffentlichkeit kundtut, dah nunmehr der ewige Friede der Menschheit gesichert sei. erklätt in Senf ein llnterausscKiß der Ab- rüstungSkommission, dah über eine der wichttgsten Fragen der Entwaffnung, also der FriedenSsicheruug, keine Einigung erzielt werden könne. Am die Bedeutung dieses Genfer Fiaskos zu erkennen, ver- tzegenwärtige man sich zunächst einmal die Aufgaben der Spezialkommission und die Ansichten, die tat Verlauf der Sitzungen dieser Kommission von den verschiedensten Delegationen vertreten wurden. Die Kommission hat die Aufgabe, einen sogenannten Konventionsentwurf serfigzustel- len, der die internationale Kontrolle der privaten Fabrikation von Waffen, Munition und Kriegsmaterial und um den im Pakte geforderten gegenseitigen Austausch über die Rüstungsindustrie der Völker» bundSstaaten irgendwie sestlegen soll. Bereits im Frühjahr des vergangenen Jahres war diese Spezialkommission zu der Formulierung einer Denkschrift gekommen, die weiter nichts besagt, als daß über die der Kommission zur Aussprache vorgelegten Fragen grundsätzliche Meinungsverschiedenheiten herrschten. Diese Meinungsverschiedenheiten ergaben sich aus der von einander abweichenden Haltung verschiedener Delegationen Wer die Kontrolle der staatlichen Wafsensabttkativn. Während ein Teil der Kvmmissionsmitglieder die Ansicht beitrat, daß eine restlose Kontrolle der staatlichen Waffenfabrikation un- erläßllch sei, widersetzte sich ein anderer Teil der Kommissionsmitglieder mit äußerster Energie dieser Forderung. Da diese Gegensätze nicht zu überbrücken waren, einigte man sich damals dahin, die Verhandlungen zu bertagen, und bei einer späteren Einberufung der Kommission zu bersuchen, zum mindesten einen einheitlichen Text fertigzustellen, der dem Völker- bundSrat als Material dienllch sein könnte.
Dieser Minimalaufgabe hat sich die vor einigen Tagen in Genf wiederzusammenbe- tufene Spezialkommission nicht gewachsen gesehen. Die Vertteter Frankreichs, Großbritanniens, Italiens und Japans erklären, dah sie für eine Kontrolle der staatlichen Waffenfabrikativn nur zu haben wären, wenn diese Konttolle sich nur auf den Wert der Gesamtproduktion erstrecke. Dieses angebliche „Entgegenkommen" der großen Militärmächte ist bei näherer Betrachtung weiter nichts als die Wiederholung der allen Ansicht, nach der die staatlichen Rüstungen nicht unter eine Kontrolle des Völkerbundes gestellt werden dürfen. Würde sich eine internationale Kontrolle der Waffenrüstungen nur auf den Pro- duktionSwert beschränken, so wäre dieser Konttollinstanz die Möglichkeit genommen, auf Grund von Einzelheiten der Pioduk- tion festzustellen, ob das hergesttllte Kriegsmaterial zum Angriff oder nur. au einer Verteidigung bestimmt ist. Ohne diese Möglichkeit bleibt aber eine Konttot '■ der Waffenfabrikation nur eine Scheinkön- trolle, die vielleicht geeignet ist, der □BeF' Öffentlichkeit einen blauen Dunst vorzumachen, die aber keineswegs die Ansgaren erfüllen kann, die dieser Konttollinstanz sinngemäß gestellt sind. Diese Auffassung verschiedener ' der größten Militärmächte über die Gestaltung der Konttolle der staatlichen Waffenfabrikativn wurde im Verlauf der letzten Sitzung der Spezial- kvmmission von den verschiedensten Seiten