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ten so. Augujl 1928

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Zeitung ÄMtzÄMl»

Anzeiger für (das frühere knrhsMche) Oberhessen

Ott. 204 03.m asarbnro a.8ubn

Der Anzeigenpreis beträgt für to 10 gespickt. ZellennEmett« 0,08 VM, ßdne Baranzeigeu LVS SÄL. «mtltch« und «84- wSrtige Anzeigen 040 SM. Sei schwierigem Latz sowie bei Platz, dorschrist 50*#. Aufschlag. - Cennmdeoyige» 100% Ans» fKeHanctt bet MMm, 0,40 SM. Zeder Rabatt Malt Varrabatt. Ziel S Sage. Beleg» HXtiXtl CDrn] 0 VI US Mas»

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Anzeiger der amtlichen Bekanntmachungen für

Stadt und Kreis Marburg. AeeT'D

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Schlrchlt erWungen der ReiAsvvil Der Äcnjumcnl (tagt die Folgen

Don besonderer Seile wird uns geschrieben:

Das deutsche Volk steht vor der Tatsache, sich mit einer neuen Reparationssteuer ab­finden zu müssen. Das Reichsbahngericht hat zugunsten des von der Deutschen Reichsbahn gestellten Tariferhöhimgsantrages entschieden. Nachdem zwei Reichsregierungen es abgelehnt haben, die unpopuläre Tariferhöhung zu be­willigen, hat man die Verantwortung auf das im Reichsbahngesetz vorgesehene Gericht ab- geschoben, mit dessen Urteilsbegründung man sich jetzt zu befassen hat. Vorerst liegt sie in einem unvollkommenen Auszug vor, der eine eingehende Kritik, insbesondere der Ergebnisse der Bilanz» und Änkostennachprüfung, nicht ermöglicht.

Ueberraschen muh jedoch die Höh« des vom Reichsbahngericht erwähnten Defizits, das beinahe doppelt so hoch ist als das in der Tarifdenkschrift der Reichsbahn sicher nicht zu niedrig an­gegebene Defizit.

Die Urteilsbegründung des Reichsbahnge« eichts ist ein Musterbeispiel dafür, wie man bei uns immer mehr zu der Praxis übergeht, Lösungen in der Linie des vermuteten schwäch­sten Widerstandes zu suchen. Schließlich mutz der wehrlose Konsument eben die mehrfach ab» gewälzten erhöhten Transportkosten in einer entsprechenden Verteuerung der Ware be­zahle». Konjnnkturbelebend wirkt das gerade nicht.

Wie Tariferhöhungen wirken, zeigt auch yie Entwicklung des Postver­kehrs, der mengenmäßig erheblich hin­ter dem des Borjahres zurüübleibt.

Die Tariferhöhung ist also auch vom Stand­punkt der Reichsbahn ein gefährliches Ex­periment, da die Konkurrenz anderer Trans­portmittel mehr Verkehr als bisher anziehen wird. Man fährt heute bereits im Auto billiger von Berlin nach Leipzig als in der 2. Klasse der Reichsbahn.

Natürlich mutz zugegeben werden, dah die Reichsbahn nicht im Gelds schwimmt. Die mangelnd finanzielle Beweglichkeit, von der das Urteil des Reichsbahngerichts spricht, ist eben eine Folge des seiner Zeit gemachten Fehlers, die Reichsbahn so hoch mit Re­parationsleistungen zu belasten, obwohl ihr Betrieb in Krieg und Inflation herunter- gewirtschaftet worden war und auch unter normalen Verhältnissen erst nach Jähren wieder eine nennenswerte Rente abwerfen konnte.

Verschärft wird die Finanzlage der

Reichsbahn bekanntlich dadurch, daß sie infolge des Widerstandes des Re­parationsagente« nicht auf den Aus, landsmarkt gehen kann und infolgedessen ihre Liguidatät durch Verwendung von Betriebsmitteln zur Finanzierung des Anlagezuwachses gefährdet.

Diese wichtige Frage wird in der Urteils­begründung nur ganz oberflächlich angedeutet, wobei das Reichsbahngericht ängstlich ver­meidet, auf die unhaltbare Anleihepolitik des Reparationsagenten einzugehen. Wenn die Reichsbahn damit rechnen könnte, datz sie Reuanlagen irrib diejenigen Ausgaben, die notwendig sind, um angefangene Rationali- fierunasmaßnahmen voll auswirken zu lassen, durch Anleihen beschaffen könne, dann ergäbe sich eine erheblich größere finanzielle Be­weglichkeit als bisher.

Man wird abwarten müsien, ob die Tarif­erhöhung zur Selbstfinanzierung der Reichs­bahn ausreicht. Wenn das nicht der Fall ist, dann wird die Anleihesrage doch später wieder akut.

Die finanzielle Entwicklung der Reichs­bahn wird im übrigen genau verfolgt werden müsien.

Eine Entlastung tritt z. B. ein, wenn der Reservefonds aufgefüllt ist, oder wenn die im Gange besindlichen Verhandlungen mit dem Reichsverkehrsministerium zu einer Abände­rung der Rückstellungsvorfchrrsien für die Detriebsrechtabschreibung führen sollten. In der ilttetlsbegründung wird ausdrücklich be­

tont, datz die Tariferhöhung eine Verlust- Wirtschaft Beseitigen soll, um später einen Tarifabbau zu ermöglichen, und man wird daran erinnern müssen, werm die Reichsbahn die Rückstände ihrer in Krieg und Infla­tionszeit unterbliebenen Erneuerungsarbeiten aufgeholt hat.

Sie Wschmig des Admirals MeW-Aaideik

Herdelberg, 29. Aug. Zur Be­stattung des Admrrals Meyer-Waldeck, des Gouverneurs und Verteidigers von Kraut- schau, fand sich heute mittag auf dem Hei­delberger Bergfrredhof eine, große Tvauev- gemeinde zusammen. Nach der Rede des Geistlichen hielten weiter kurze Ansprachen u. a. Konteradmiral Pfeifer namens des Reichsmarineamtes, Vizeadmiral Engel für die Marineoffiziere des Jahrganges 1884, zu denen Meyer-Waldeck gezählt hatte, und Admiral Sachse für die früheren

Berlin. 29. Aug. Das Oberste Deutschnationale Parteigericht hat der D. A. Z." zufolge heute nachmittag unter Aushebung des Urteils des Landesverban­des Potsdam II gegen den Reichstagsab­geordneten Lambach auf einen Verweis erkannt. Die Sitzung wurde von dem Ab­geordneten Schulz-Bromberg geleitet. Die Beratung dauerte bis zum Abend. Herrn Lambach wurde jedoch schon mittags mit­geteilt. daß das Urteil voraussichtlich auf einen Verweis lauten werde.

Aus der Begründung des Urteils.

Wie di« deutschnationale Presiestelle mitteilt, sind aus der Begründung des vom Parteigericht der Deutfchnationalen Partei gegen den Abg. Lambach gefällten Urteilsspruches folgende Punkte hervor­zuheben: Dem Landesvorstand Potsdam II wird darin beigetreten, daß der Auf­satzMonarchismus" des Abg. Lambach nach Form und Inhalt scharf zu mißbil­ligen ist. Andererseits hat das Parteige­richt

unter Würdigung des gesamten Sach­verhalts

die Ueberzeugung gewonnen, datz der Abg. Lambach nicht einen Vorstotz gegen das Parteiprogramm beabsichtigt habe, son­dern der Partei habe nützen wollen. Da die monarchisttsche Gesinnung des Herrn Lambach und sein öffentli^s Eintreten dafür außer Zweifel stehen, und er über­dies sein Bedauern ausgedrückt hat, Ge­fühle der Verehrung verletzt zu haben, kommt das Parteigericht zu dem Schluß, daß man Herrn Lambach nicht aus der Partei ausschließen könne, weil er einen falsckM Weg eingefchlagen habe, für einen Zweck, den er als für di« Partei nützlich hielt. Es bleibt aber die Mißbilligung, die auch das Parteigericht zu dem Auffatz Monarchismus aussprechen mutz. Deswe­gen ist gemätz Par. 21 Abf. 2 der Satzun­gen auf

einen Verweis

erkannt. Die Auseinandersetzung, die Herr Lambach an einen Auffatz des Reichstagsabgeordneten Bang geknüpft hat, stellt eine grobe Taktlosigkeit dar, die das Parteigericht fahnden muß. Es kann aber kein Tatbestand erblickt werden, der Par. 17 der Satzungen den Ausschluß eines Parteimitgliedes rechtferttgt.

Stimmen zum Lambach-Urteil.

DieDeutsche Zeitung" nennt sowohl das Urteil als auch seine Begründung

Angehörigen des Schutzgebietes. Sie alle betonten die treue Hingabe des Berstorb-e- nen au seinen Dienst, den er 37 Jahre für das Vaterland versah. Schon von seiner Jugend an habe er erfolgreich in seiner Laufbahn wirken können, und am Schluß seines Lebens sei er noch nach seinem Aus­scheiden aus der Reichsmarine als einer der Führer in der Kolonialbewegung im Interesse des Vaterlandes tätig gewesen. Unter den zahlreichen Kränzen^ die zusam­men mit einer Flagge der allen Reichs- marine den Sarg bedeckten, bemerkte man solche vom Reichsmarineamt, vom Chef der Marineleitung, vom Auswärtigen Amt, von der Kolonial-Gesellschaft, vom Roten Kreuz der Uebersee und den ehemaligen Angehörigen des KriegsschiffesKaLserrn Elisabeth" sowie der Stadt Heidelberg. Einer der Kränze trug die Aufschrift: Dem letzten Gouverneur von Kiautschau. Tie Kolonie und die Besatzung." Nach Be­endigung der würdigen Trauerfeier bewegte sich der Trauerzug zum Krematorium, wo der Sarg unter Salutschüssen versank.

seltsam und für nicht faßlich, datz es für eine Parteinützlich" fei, wenn ihre Ideale als Film- und Bühnenangelegen­heiten beschimpft würden.

DieKreuzzeitung" erklärt, datz das Urteil in den Kreien bei Konservativen und Monarchisten keine Billigung finden werde.

DieDeutsche Tageszeitung" stimmt da­gegen dem Spruch zu und sagt, der Spruch des Parteigerichts ist geeignet, die Gefahr einer Parteikrise zu beschwören, die Dinge auf ihre wirKiche Bedeutung zu redu­zieren und erneut die Brücke zu schlagen, die von den politischen Instanzen zwischen den divergierenden Meinungen über eine nicht grundsätzliche und programmatische, sondern taktische Frage bereits gebaut worden war. Das Blatt hofft im Jnter- esie der Zukunft der gesamten Rechtsbe­wegung, daß diese Brücke nun auch von beiden Seiten her betreten werde.

Zm ,Lok.-Anz." heißt es: Mit der vor­stehenden Entscheidung ist der Fall Lam­bach formal für die Deutschnationale Volkspartei beendigt. Eine , weitere Be­rufung ist nicht mehr möglich. Sachlich bestehen die Gegensätze selbstverständlich fort, und niemand wird damit rechnen, daß der Kampf nicht weiter ginge. Es wird Sache der Beteiligten und insbeson­dere auch der Deutschnationalen Volks­partei als ganzes sein, die Folgerungen auch aus dem äußeren Verlauf des Falles Lambach zu ziehen.

DieGermania" nennt den Spruch eine entscheidende Niederlage Hugenbergs, die er von der Parteileitung habe hin- nehmen müsien. und schreibt, es bleibe die Frage offen, wie sich Hugenberg mit der erlittenen Niederlage abfinden werde.

Die Pariser Besprechungen.

Heber das Ergebnis der Pariser Be­sprechungen zwischen Dr. Stresemann und Poincarä lag auch am Mittwoch noch kein offizieller Bericht bei den zuständigen Stellen in Berlin vor. Wie verlautet, soll die Berichterstattung überhaupt nicht schriftlich, sondern lediglich mündlich vor sich gehen. Man erwartet in Berlin die Ankunft des Begleiters Dr. Stresemann, Legationsrat von Redelhammer, der den Reichskanzler Hermann Müller mündlich über das Ergebnis der Verhandlungen Dr. Strefemayns unterrichten soll.

Das Arte» gegen Lambach korrigiert

Das Mtrigerirbi etltnnl auf einen Beweis

Sabotierte WMmigskoiilrolle

Es ist ein sehr merkwürdiges und höchst kennzeichnendes Zusammentreffen, daß un­mittelbar nach der feierlichen Unterzeich­nung des Kelloggpattes im Ahrensaal des französischen Außenministeriums, fast noch im gleichen Zeitpunkt der Pariser Freuden­kundgebungen über den großen moralischen Erfolg der Friedensidee, aus Genf die Kunde kommt, daß die Ätzungen der ndt der Vorbereitung der KonventionSent-- wurfes für die Waffeufabrikattonskonfereiq» betrauten Spezialkommission mit einem glatten Mißerfolg geendigt haben. Während man also in Paris der Well­öffentlichkeit kundtut, dah nunmehr der ewige Friede der Menschheit gesichert sei. erklätt in Senf ein llnterausscKiß der Ab- rüstungSkommission, dah über eine der wichttgsten Fragen der Entwaffnung, also der FriedenSsicheruug, keine Einigung er­zielt werden könne. Am die Bedeutung dieses Genfer Fiaskos zu erkennen, ver- tzegenwärtige man sich zunächst einmal die Aufgaben der Spezialkommission und die Ansichten, die tat Verlauf der Sitzun­gen dieser Kommission von den verschieden­sten Delegationen vertreten wurden. Die Kommission hat die Aufgabe, einen so­genannten Konventionsentwurf serfigzustel- len, der die internationale Kontrolle der privaten Fabrikation von Waffen, Muni­tion und Kriegsmaterial und um den im Pakte geforderten gegenseitigen Austausch über die Rüstungsindustrie der Völker» bundSstaaten irgendwie sestlegen soll. Be­reits im Frühjahr des vergangenen Jahres war diese Spezialkommission zu der Formu­lierung einer Denkschrift gekommen, die weiter nichts besagt, als daß über die der Kommission zur Aussprache vorgelegten Fragen grundsätzliche Meinungsverschie­denheiten herrschten. Diese Meinungsver­schiedenheiten ergaben sich aus der von einander abweichenden Haltung verschie­dener Delegationen Wer die Kontrolle der staatlichen Wafsensabttkativn. Wäh­rend ein Teil der Kvmmissionsmitglieder die Ansicht beitrat, daß eine restlose Kon­trolle der staatlichen Waffenfabrikation un- erläßllch sei, widersetzte sich ein anderer Teil der Kommissionsmitglieder mit äußer­ster Energie dieser Forderung. Da diese Gegensätze nicht zu überbrücken waren, einigte man sich damals dahin, die Ver­handlungen zu bertagen, und bei einer späteren Einberufung der Kommission zu bersuchen, zum mindesten einen einheit­lichen Text fertigzustellen, der dem Völker- bundSrat als Material dienllch sein könnte.

Dieser Minimalaufgabe hat sich die vor einigen Tagen in Genf wiederzusammenbe- tufene Spezialkommission nicht gewachsen gesehen. Die Vertteter Frankreichs, Groß­britanniens, Italiens und Japans erklären, dah sie für eine Kontrolle der staatlichen Waffenfabrikativn nur zu haben wären, wenn diese Konttolle sich nur auf den Wert der Gesamtproduktion erstrecke. Dieses an­geblicheEntgegenkommen" der großen Militärmächte ist bei näherer Betrachtung weiter nichts als die Wiederholung der allen Ansicht, nach der die staatlichen Rüstungen nicht unter eine Kontrolle des Völkerbundes gestellt werden dürfen. Würde sich eine internationale Kontrolle der Waffenrüstungen nur auf den Pro- duktionSwert beschränken, so wäre dieser Konttollinstanz die Möglichkeit genommen, auf Grund von Einzelheiten der Pioduk- tion festzustellen, ob das hergesttllte Kriegsmaterial zum Angriff oder nur. au einer Verteidigung bestimmt ist. Ohne diese Möglichkeit bleibt aber eine Konttot ' der Waffenfabrikation nur eine Scheinkön- trolle, die vielleicht geeignet ist, der □BeF' Öffentlichkeit einen blauen Dunst vorzu­machen, die aber keineswegs die Ansgaren erfüllen kann, die dieser Konttollinstanz sinngemäß gestellt sind. Diese Auffassung verschiedener ' der größten Militärmächte über die Gestaltung der Konttolle der staatlichen Waffenfabrikativn wurde im Verlauf der letzten Sitzung der Spezial- kvmmission von den verschiedensten Seiten