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11. Juli vom französischen Kriegsgericht in Landau unter der Anschuldigung, die ftanzöfische Fahne von dem Offizierskafino in Zweibrücken herabgerisien zu haben, in Abwesenheit zu fünf Jahren Zuchthaus verurteilten drei deutschen Staatsangehörigen Weitz, Schimmel und Lutz, ferner den wegen des sog. Maximilia, nauer Zwischenfalls zu zwei Jahreu Ee- füngnis und 200 Franken Geldstrafe verurteilten Arbeiter Merz auszuliefern. Weiter wird der Telegraphen- llnion von zuständiger Stelle erklärt, datz Deutschland diesem Begehren Folge leisten
Cte «Sderhessisch« Zettrmg" er- scheint sechsmal wöchentlich. Ce- zngspreis monatlich 2 ®22t aus» fchlteßl. Zustellungsgebühr, durch diePostLLL GM.Für etwa infolge Streiks, Maschinendefekt« oder elementarer Sreigniff« ausfallend«
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1,1—1 Uhr. -
Kein Zweifel, daß die Männer um Driand, wenn es ihnen schon nicht vergönnt war, der Versöhnungspolitik wegen der zahlreichen Widerstände, die ihnen im Wege stehen, ein schnelleres Tempo zu geben, zumindest doch auch ihrerfeils eine gewisse Genugtuung darüber empfanden, daß der Zustand der gegenseitigen Verärgerung im Rheinland ein Ende Hal. Ebenso gewiß aber ist, daß vielen Politikern jenseits des Rheins dieser Ruhezustand ganz und gar nicht nach Wunsch ist, die es durchaus gern sehen würden, wenn sich die Last der Besatzung den Deutschen wieder einmal etwas drückender fühlbar macht. Ihre Gedankengänge sind etwa folgende: Ze leichter der Druck der Besatzung ist, um so geringer muß bei den Deutschen die Reigung sein, die Besatzung so früh wie möglich los zu werden. Die Zeit bis zum Jahre 1935 aber, d. h. also bis zum Ablauf der Desetzungsfrist, gilt Frankreich als ein Pfand, das bei Verhandlungen in die Wage geworfen werden soll, die auf Abkürzung der Besetzungszeit zielen. Dieses Pfand wird selbstverständlich im Laufe der Jahre immer wertloser, denn wie sollte sich Deutschland zu nennenswerten Zugeständ-
Kriminalkommisiar Bauer wird vor Gericht gestellt.
tu. Landau, 26. Juni. Wie verlautet, ist die Untersuchung gegen den am 17. d. Mts. von den Franzosen verhafteten Polizeioberkommissar Franz Bauer aus Zweibrücken nunmehr abgeschlossen. Bauer wird unter der Anschuldigung beleidigender Haltung gegenüber der französischen Besatzungsbehörde angeklagt. Die Berhandlung ist auf den 2. August angesetzt. Den deutschen Behörden ist bis zur Stunde eine amtliche Mitteilung noch nicht zugegangen.
Unglück herbeifiihren. Um in Zukunft auch solche Gefabrenmomente nach Möglichkeit aus» ruschalten, bestand aber Uebereinstimmung $u folgendem Vorgehen:
Die bestehenden Blockeinrichtungen werden sofort durch zwischenzeitliche Verbesserungen ergänzt, die durch die Gruppen Verwaltung Bayern bereits vorbereitet sind. Die im Gange befindliche endgültige Zentralisierung der Sicherbeitsanlagen des Hauptbahnhofes München sollen mit allen Mitteln beschleunigt werden. Ueberhauot sollen die wenigen noch nicht mit zentralisierten Weichen und Signalen versehenen Bahnhöfe sofort daraufhin nachgevrüft werden, ob der Verkehr eine besonders beschleunigte Durchführung der Zentralisierung erfordert.
Angriffen wegen zu starker Jnansvrnchnahme de» Personal«
Wie lange noch
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der gegebenen Vorschriften die auf dem Saupt- bahnbof München bestehenden Einrichtungen für die Sicherheit des Zugverkehrs ausreichen. Nur das unglückselige Zula: Reihe von Zufällen und Ve
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wurde festgestellt: Die Diensteinteilungen sehen in Süddeutschland „Ruhetage" von 32 und mehr Stunden vor. Dadurch wird eine engere Zusammenrückung von Dienstschichten die durch kurze Ruhezeiten getrennt find, notwendig. Demgegenüber ist in Norddeutsch- land die Zahl und Dauer der Ruhetage geringer, aber die Ruhezeit zwischen den Dienstschichten allgemein länger.
Rach übereinstimmender Meinung des Reichsverkehrsministers und des Generaldirektors der Deutschen Reichsbahngesellschaft wird in Zukunft notwendig sein, die süddeutschen Diensteinteilungen den zweckentsprechenden norddeutschen mehr anzupassen.
Anzeiger für (das frühere kurheffrsche) Oberhessen
Anzeiger der amtlichen Bekanntmachungen für Stadt «nd Kreis Marburg.
Schergen überantwortet?
Wir können unS nicht denken, daß man in Paris sich alles dies nicht selbst sagt. Wenn die französische Regierung das Vorgehen der Desatzungsbehörden deckt und sich wirllich auf ihren Schein beruft, dann kann sie nur die Absicht haben, absichtlich einen Zwischenfall zu schaffen, der dem deutschen Dolle das Herrenrecht des Siegers wieder zum Dewußtfein bringt. Was aber, wenn die deutsche Regierung ablehnt? Will man dann eine neue Aera der Bedrückungen und Schikanen von neuem beginnen lassen, die das Werk von Socorro mit einem Schlage vernichten und den Frieden EurovaS in höchstem Maße gefährden. Dies wird man von Männern wie Driand nicht voraussetzen können, und deshalb muh die Hoffnung bestehen bleiben, daß das unerhörte französische Auslieferungsverlangen rückgängig gemacht wird, . ——-—. > v. ,
nifsen auf irgend einem anderen Gebiete her- beilafsen, wenn es seinerseits auf den binnen kurzem bevorstehenden automatischen Ablauf der Desetzungsfrist Hinweisen kann. Das Pfand, daS Frankreich ht Händen hat, muh also künstlich wichtiger gemacht werden, indem man die Deutschen von Zeit zu Zeit machtvoll fühlen läßt, wer am Rhein Herr im Hause ist,
Aus dieser Geistesverfassung heraus allein kann man es erklären, daß es jetzt die französische Besatzungsbehörde unternimmt, an die deutsche Regierung daS Verlangen zu stellen, drei deutsche Staatsangehörige auszuliefern, die wegen Beleidigung und Beschädigung einer französischen Fahne am Offizierskasino in Zweibrücken vom Militärgericht in Abwesenheit zu nicht weniger als fünf Jahren Zuchthaus verurteilt worden waren und sich der ihnen drohenden Verhaftung durch Flucht auf das unbesetzte Gebiet ientzvgen haben. Ebenso wird die 2^S- lieferung eines vom französischen Kriegsgericht in Landau wegen des sogenannten Mafimiliansauer Zwischenfalls zu zwei Jahren Gefängnis und 200 Frs. Geldstrafe verurteilten Arbeiters gefordert. Das Auslieferungsbegehren der französischen Besatzungsbehörde stützt sich auf den Artllel 4 des Rheinlandabkommens, der folgendermaßen taut&t: „3m besetzten und unbesetzten Gebiete haben die deutschen Behörden auf Verlangen jedes hierzu ordnungsgemäß ermächtigten Offiziers der Desetzungstruppen jede Person, die eines Verbrechens oder eines Vergehens angeklagt ist, und die gemäß dem Absatz d und e des Artikels 3 der Militärgerichtsbarkeit der aliierten und asioziierten Truppen untersteht, zu verhaften und dem nächsten Befehlshaber der alliierten und assoziierten Armeen zu übergeben." Mach den in Artllel 3 genannten Absätzen d und e können außer den Militärpersonen der alliierten und assoziierten Mächte diejenigen, die sich eines Verbrechens oder Vergehens gegen Personen oder Eigentum der Streitkräfte der Desatzungs- ttuppen schuldig machen, vor die Militärgerichte dieser Truppen gezogen werden.
Einwendungen, die nach Abschluß des Rhein- landabkvmmens von der deutschen Abordnung gegen die Bestimmungen des Arttkels 4 erhoben worden sind, sind von den Besatzungsbehörden nicht zugelassen worden, so daß also rechtzeitig kaum etwaS gegen die Auslieferungsforderung der französischen DesatzungS- behörden einzuwenden wäre. Dabet ist von unerheblicher Rolle, daß die drei deutschen Staatsangehörigen, die tat Zweibrückener Falle abgeurteilt wurden, ihre Schuld bestreiten und auf dem Standpunkt stehen, datz ihre Verurteilung ohne genügende Beweismittel erfolgt ist.
Diese Fragen sind, wie gesagt, Unerheblich, zumindest treten sie zurück hinter der Bedeutung der Frage, wie eS möglich ist, daß heute, zwei Jahre nach Locarno, überhaupt noch ein derartiges Ansinnen von französischen Behörden an die deutsche Regierung gestellt werden kann. Will man im Ernst Deutschen zumuten, deutsche Landsleute an die französischen Gewalthaber auszuliefern, damit diese sie wegen Beschimpfung ihrer Trikolore fünf Jahre inS Zuchthaus stecken? Gibt eS eine deutsche Regierung, die eS wagen könnte, einer solchen Zumutung stattzugeben? Würde sie nicht einfach von einem Entrüstungssturm des ganzen deutschen Volles hinweggefegt werden? Und würde sich ein Deutscher finden, der die Befehle dieser Regierung ausführt, Hand an den deutschen Bruder legt und den französischen
In den noch besetzten Teilen des deutschen Rheinlandes haben sich feit Locarno die Verhältnisse in so weit konsolidiert, als in den letzten Jahren nennenswerte Reibungen zwischen den Defatzunsstruppen und dem Publikum nicht mehr zu verzeichnen waren. Zwischenfälle dieser Art sind durch den beiderseits vorhandenen guten Willen meist zur allgemeinen Zufriedenheit erledigt worden, so daß man heute einen Zustand feststellen kann, der als korrett zu bezeichnen ist. Die Devöllerung Hai sich mit dem status quo abgefunden, nachdem sich die Hoffnung, datz die durch Locarro und Thoirh angebahnte Annäherung zwischen Deutschland und Frankreich eine nennenswerte Erleichterung der Desahungslast bringen würde, nicht erfüllt hat. Mit bewundernswerter Disziplin sind die Bewohner der Rheinlande darauf bedacht, alles zu vermeiden, was die Ziele der deutschen Versöhnungspolitik stören könnte, und harren in stiller Entschloffenheit dem Tage entgegen, wo die fremden Truppen für immer das Land verlassen werden und der Deutsche am Rhein sich wieder frei von allen Fesseln fühlen wird.
Die Meldung, daß die französische Besatzungsbehörde an die deutsche Regierung das Berlangen gestellt hat, die drei deutschen Staatsangehörigen auszuliefern, die in Abwesenheit zu fünf Jahren Zuchthaus von dem französischen Kriegsgericht in Landau wegen angeblichen Herunterreihens der französischen Flagge von dem vffizierskasino in Zweibrücken verurteilt worden sind, wird nunmehr von den Berliner Blättern bestätigt.
In den Kommentaren der Presse zu dem französischen Verlangen wird darauf hingewiesen, daß deutlicher als alle anderen Vorgänge der letzten Zeit dieser neue Besatzungszwischenfall '
die Unmöglichkeit «nd Unhaltbarkeit , der ganzen Rheinlandbesetzung beweise.
Die „Kreuzzeitung" fragt: Was nützen Deutschland die Locarnoverträge, toas* nützt Deutschland der Beitritt zum Völkerbund, wenn immer erneut gegen Sinn und Geist dieser Abmachungen verstoßen wird. Aehnlich äußert sich die »Deutsche Tageszeitung": Die fremde Besatzung hat schon längst kein moralisches Recht mehr, am Rhein zu stehen. Ihre bloße Anwesenheit ist eine glatte Verleugnung der Idee von Locarno. Die neuen Forderungen aber zeigen, daß die französische Desatzungsbehörde im Rheinland sich nicht einmal scheut, auch die Ehre des deutschen Volkes in leichtfertigster Weise anzugreifen.
Die „V o s s i s ch e Zeitung" sieht in dem französischen Verlangen einen neuen, besonders charakteristischen Beweis dafür, daß auf die Dauer das Nebeneinander selbständig arbeitender französischer Militärbehörden im Rheinland und der offiziellen deutsch-französischen Verständi- Lungspolittk eine Anmöglichkeit ist.
Berlin, 26. Juli. Heute fand zwischen dem Reichsverkehrsminister und dem Generaldirektor der Deutschen Reichsbahngesellschaft anläßlich der letzten Unfälle eine Besprechung über die Betriebssicherheit der Reichsbahn statt. Bei dem llebergange der Staatsbahnen in die Sünde des. Reiches waren die Bahnanlagen und Sicherheitsein- richtungen an manchen Stellen infolge ungünstiger finanzieller Verhältnisse noch nicht bis »u demselben Grade fortgeschritten, wie in Deutschland. Die ungünstige Wirtschaftslage in der Nachkriegszeit ließ einen weiteren Ausbau nur langsam zu. Dies gilt auch für die Zentralisierung der Sr'cherungsanlagen auf einigen Bahnhöfen in Bayern, u. a. auch in München.
Zu dem
Münchener Unfall
wurde festgestellt, daß bei genauer Befolgung
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Vorwürfe wegen Personalüberlastung knfolge zu geringer Personalbesetzung können nur von Fall zu Fall nachgeprüft werden. Auf dem Münchener Hauptbahnhof stellt sich die Kopfzahl gegenüber der Dor- krregSzeit trotz zur Zeit verminderter Be- trrebsausgaben um 14 Prozent höher als 1913. Der Gesamtpersonalbestand tm Bachern betrug tm Jahre 1927 16 Prozent mehr als in der Vorkriegszeit, während das Gesamtpersonal der Deutschen RetchS- bahngesellschaft im Jahre 1927 1,6 Prozent mehr betrug. Eine zu geringe Kopfzahl kann also nicht als Ursache der Unfälle angesehen werden. Trotzdem sind Maßnahmen zu treffen, um an Tagen besonders angestrengten Dienstes Derstär- kungspersonal mehr als bisher vorzusehen. Im Anschluß an die Erörterungen der trieblichen Verhältnisse wurde wegen des Siegelsdorfer Anfalles, der auf Fehler beim Gleis zurückzuführen ist,
die Frage der Oberbanarbeite« geprüft. Im ganzen Reichsbahngebiet — und das trifft auch für Siegelsdorf zu — ist trotz der vermehrten Anwendung neuzeitlicher Einrichtungen die Zahl des Bahnunterhaltungspersonals nicht wesentlich geringer als im Jahre 1913. Zur besseren Aeberwachung der yberbauausführungen sind weitere Kontrollen notwendig. Im Zusammenhang damit sollen die Vorschriften für die Ausführung der Oberbauarbeiten sowie für die Aufstellung und Entfernung der Langsamfahrsignale verschärft werden. Dis jetzt ist es mit Rücksicht auf den großen Am- fang der Arbeiten noch nicht möglich gewesen. die Rückstände in der Erneuerung der Gleise, die sich infolge der Kriegsverhältnifse und der'Rao^riegszeit ergeben haben, Vvll- , ständig aufzuarbeiten. Diese Arbeiten sind tunlichst zu beschleunigen. ES werden bis zu ihrer Vollendung noch mehrere Jahre notwendig sein. Inzwischen läßt eS sich nicht vermeiden, die heutige geringere Geschwindigkeit der Züge gegenüber der Vorkriegszeit auf einzelnen Strecken beizubehalten. Bezüglich der Anzahl der durch Anfälle zu Schaden gekommenen Personen ist folgendes sestzustellen: Die Zahl der Anfälle betrug auf eine Million Zugkilometer im Jahre 1913: 4.6, im Jahre 1927: 5,71, wobei zu berücksichtigen ist, daß 1927 die Besetzung der Züge um 24 Prozent größer war als 1913 (!).
Vom Generaldirektor wurde ausdrücklich die Zusicherung gegeben, daß er trotz der schwierigen finanziellen Lage der Deutschen ReichS- bahngeselllchast mit allem Nachdruck weiter dahin wirken werde, daß die Sicherheit des Bahnbetriebes gewährleistet bleibt.
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