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Wieviel kostet dem Reich eine Reichstags, wähl?

Nach den gesetzlichen Bestimmungen bat das Reich die den Ländern aus einer Reichs- tagswabl erwachsenden Kosten in voller Höhe und die den Gemeinden entstehenden Kosten zu vier Fünftel zu tragen. Bei der letzten Reichstagswah! am 7. Dezember 1924 betru­gen die vier Fünftel der Eemeindekosten 717 760 R^tl, die Aufwendungen der Landes­behörden und der Abteilungsleiter 336 026 <K, diejenigen des Reichsministeriums des Innern und des Reichswahlleiters 65 840 .4t, zusam­men 1 120 600 J(, die dem Reich zur Last fallen. Dazu kommt noch ein Fünftel der Aufwendungen der Gemeinden, die das Reich nicht zu tragen hat, mit 179 690 M, so bot die Eesamtkosten der Reichstagswablen am 7. Dezember 1924 den amtlichen Stellen zu­sammen 1300290 JW. kostteten.

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len A. April 19A

eine Dessortangelegenheit. Herr von ell habe eben als »Reichspvlizeimmister"

Seltsame Mechtspslese" Hörsinss

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Sümilüte Anlrnge gegen »en 3nncnminiflet vom AbemiuimnMnWnß abeelebni

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Handelt. Der Ausschuß habe kein Recht, ein iißtrauensvvtum anzusprechen.

Ministers nicht zu erblicke«.

Bt dieses Ersuchen beruht auf einem Se- , das dem Innenminister und nur ihm etn. ein solches Recht gibt. Der Ausschuß s aber auch das Recht der Kritik. J sie gut auszuüben, fehlt uns aber noch ^schiedenes, was wir nicht wissen.

Der SenifKamwikanische AnWeichlvwirag

Wie wir von zuständiger Seite erfahren, wird im Laufe der nächsten Wache zwischen dem deutschen Botschafter in Washington, von Prittwitz und Eaffron, und dem am^ritani- schen Staatssekretär Kellogg ein Schieds­gerichts- und Ausgleichsvertrag unterzeichnet werden. Die Anregung zum Abschluß eines solchen Vertrages zwischen Deutschland und den Vereinigten Staaten ist von amerikanischer Seite ausgegangen. Der neue Vertrag soll aufgebaut sein auf der Grundlage der Schieds- und Ausgleichsverträge, wie sie Amerika unter der speziellen BezeichnungRvan-Ver- träge" schon vor dem Kriege mit einer ganzen Reihe von Staaten zum Ausgleich von gericht­lichen und politischen Streitfragen abgeschlos­sen hat. Im Januar d. 3. hat die ameri­kanische Regierung der deutschen Regierung den Wunsch übermittelt, auch mit Deutschland einen solchen Vertrag abzuschlietzen. Wenn auch per von Amerika vorgelegte Vertragsent­wurf nicht so umfassend ist wie die Schieds­gerichtsverträge, so ist die amerikanische An­regung doch in Berlin aufs wärmste begrübt worden. Die unverzüglich eingeleiteten Ver­handlungen haben gute Fortschritte gemacht, so daß der Abschluß des Vertrages unmittel­bar bevorsteht. Dabei wird Wert darauf ge­legt, besonders zu betonen, daß der neue Ver­trag mit dem amerikanischen Antikriegspakt- oorschlag nicht das mindeste zu tun hat.

meisten Stimmen erhalten haben, ohne daß damit eine Wahlparole für die kom­munistischen Kandidaten ausgegeben würde (??), während, falls die Zurückziehung zu Gunsten eines Radikalen oder Sozial-Rv- publikaners erfolge, die Wähler aufgefor­dert werden, für diesen Kandidaten zu stimmen. Die Zurückziehung werde auch für den Fall beschlossen, daß der kommu­nistische Kandidat unmittelbar nach einem Kandidaten der Nationalen Vereinigung die meisten Stimmen im ersten Wahlgang erzielt hat. ES wurde jedoch nach längerer Debatte beschlossen, daß Leon Blum seine Kandidatur im 20. Bezirk in Paris auf­recht erhält, obwohl der kommunistisch« Gegenkandidat im ersten Wahlgang mehr Stimmen auf sich vereinigte als Blum.

Nachdem Abg. Thaelmann(Äomm.)eine Begründung seines Antrages gegeben hatte, erklärte »

Reichsinnenminister Dr. v. Kendell:

Der Rvtfrontkämpferbund sei eine staatsgefährdende Organisation, wie von seinen Führern selbst mit zynischer Offenheit oft genug be­tont worden fei. Es handele sich bei seiner Maßnahme um eine reine Ressort­angelegenheit. Keine Stellungnahme des Ka­binetts, auch wenn sie stattgefunden hätte, hätte den zuständigen Minister m diesem Spezialfalle von der ihm vom Republikschutz­gesetz auferlegten Verpflichtung befreien können. Ich suche, so fuhr der Minister fort, auch keine Deckung hinter dem Kabinett. Ich würde es für eine Außer­achtlassung meiner Pflichten als Reichsminister gehalten haben, wenn ich das Verbot nicht erlassen Halle.

Abg. Emminger (Vahr. Dpt.) legt dar, wie nach den bestehenden gesetzlichen Be­stimmungen dasVorgehen desDeichs»

. 25. April. Die Bezirks- vereinigung der sozialistischen Partei des Seine-Departements hat gestern mit 2336 gegen 1808 vertretenen Stimmen beschlos­sen, die sozialistischen Abgeordneten im zweiten Wahlgang überall da zurück- zuziehen, wo die Kommunisten die

Sie Kranktest Minute

ft. Paris, 25. April. Der gestrige Gesundheitsbericht Briands ist außer von seinen beiden Hausärzten von zwei Pro­fessoren unterzeichnet.Petit Parisien" schreibt, daß das Hinzuziehen von Spezia- listen die Freunde des Außenministers be­unruhigt habe, daß sich aber aus Nach­richten aus der unmittelbaren Umgebung Briands ergebe, daß die Krankheit ihren normalen Verlauf nehme und für den Augenblick keine beunruhigenden Symptome zeige.

Einvernehmen mit höheren Stellen Handele. Dußdorf habe dem Unter« suchangsrichter in der Richtung verdächtig erscheinen müssen, daß er immer wieder die Anschuld des Haas ohne besondere Beweise habe erweisen wollen.

Dann geginnt der Borsitzende di« Fragen zu erörtern, die sich direkt darauf bezieh«!, ob der Antersuchungsrichter zu der Auf­fassung kommen mußte, daß auch die leitenden Stellen der Polizei, der Oberpräsident in Magdeburg und selbst das Ministerium in Berlin indirekt und vielleicht unbewußt die Antersuchung in die Richtung leiten wollten, daß sich un­bedingt die A n s ch u l d des Haas er­geben sollte. Es werden auch zu dieser Stage wieder Stellen aus dem Ar teil der ersten Instanz verlesen, in denen es u.0. ausdrücklich heißt:

Richt die Aeberzeugung des Kriminal­beamten, sondern die Aeberzeugung des über ihm stehenden politischen Beamten habe sich durchgesetzt.

Die Verbindung, die der Kriminal­kommissar Butzdorf mit dem Verteidi­ger des Haas gesucht habe, sei ein schwerer Verstoß gegen die Strafpro- zetzordnung.

Bußdorf habe sich die Rechte des Unter« suchungsrichters angemaßt, sein Berhalten gegenüber dem Antersuchungsrichter sei nicht nur ein grober DertrauenSbruch. son­dern ein bewußter Verstoß gegen die Strafprozeßordnung. Dußdorf habe solche grobe Pflichtwidrigkeiten nur wagen dür­fen, weil er sich bes Rückhalts an seinen Vorgesetzten bewußt gewesen sei.

Die Art, wie der Öberpräsident Hörsing Bußdorf mit dem Schwager des Ange- schuldigten Haas in Verbindung gebracht habe, habe in Bußdorf den Wunsch wach­rufen müssen, seine Aufgabe nur darin zu sehen, Haas unter allen Arn - ständenzuentlasten.

Hörsings Anforderungsbrief für Buß­dorf verschleiere wichtige Tatsachen. Der wahre Grund der 'Berufung Duh- dorss, insbesondere das persönliche Interesse Hörsings, sei in dem Briefe ver­schwiegen. Das Arteil erster Instanz kommt dann auf eine geradezu

ungeheuerliche Angelegenheit

Es stellte sich heraus, daß der Obenpräsi» dent Hörsing den Antersuchungsrichter

lSonjetzuna Rebe Seite 2J

Berlin, 24. April. Dor dem großen Disziplinarsenat des Kammergerichts be­gann am Dienstag vormittag

die Berufungsverhandlung gegen die Magdeburger Richter Kölling und

Hoffmann,

die im Zusammenhang mit den Vorgängen beim Morprozeß Schröder sich bereits vor dem Disziplinarsenat des Magdeburger Oberlandesgerichts zu verantworten hat­ten. Kölling wurde seinerzeit mit einem Verweis bestraft, Hoffmann zur Strafversetzung und 200 Mk. Geld­strafe verurteilt.

Rach Eröffnung der Verhandlung nahm zunächst einer der Beisitzer, Senatspräsi­dent Kräh, das Wort zu einer allge­meinen Berichterstattung über den Stand des Verfahrens. Kölling und Hoffmann werde zur Last gelegt, in mehreren Ver­öffentlichungen in der Presse nicht er­weislich wahre Vorwürfe gegen andere Behörden und Beamte erhoben und den Behördenstreit, der sich in der Mordsache entwickelt hatte, erneut in die Oeffentlich- keit getragen, sowie die Pflicht der Amtsverschwiegenheit verletzt zu haben.

Man schritt nun zur

Vernehmung Kölling, über seinen in der Presse veröffentlichten Brief an den Magdeburger Polizeipräsi­denten, in dem die Beschäftigung von Berliner Polizeibeamten in der Mordsache abgelehnt, gegen den Berliner Kriminal­kommissar Bußdorf der Verdacht der Be- günftigung des Haas geäußert und die Einstellung deS Disziplinarverfahrens gegen Tenholt verlangt wurde. Kölling erwiderte, er habe Buhdorfs Tätigkeit für überflüssig gehalten, da Tenholt nach feiner Meinung vollkommen eingearbeitet ge­wesen sei. Er sei darüber entrüstet gewesen, daß Butzdorf ständig mit dem Verteidiger des Haas zusammenarbeitere, und habe sich daher entschlossen, die Be­schäftigung der Berliner Kriminalkommis­sare abzulehnen.

Rach sehr langen Erörterungen über einzelne Sätze des Briefes an den Polizei­präsidenten in Magdeburg kommt es end­lich zur Verlesung einiger Stellen aus dem Disziplinar-Arteil der ersten Instanz. In dem Arteil erster Instanz wird aus­drücklich ausgesprochen, daß der Anter- suchungSrichter zu dem Ergebnis kommen mußte, daß der von Hörsing angefor» derte Kommissar Butzdorf im

innenminifier» berechtigt gewesen sei. Ob es zweckmäßig gewesen sei, erscheine ihm zweifelhaft. Er hoffe, daß der Staats­gerichtshof recht bald seine Entscheidung fälle.

Reichsjuftizminrster Dr. Hergt: Welche Rundfragen, Beweiserhebungen und bergt, der Senat etwa noch für erforderlich halten wirb, läßt sich nicht übersehen. Davon ab­gesehen, nehme ich aber an. daß der Senat schon von selbst die Angelegenheit als schleu­nigst behandeln werde.

Abg. Koch» Weser (Dem.) Beantragt namens der Demokraten und des Zentrums folgende Entschließung: »Ohne zu der Frage Stellung zu nehmen, ob die gesetzlichen unb tatsächlichen Voraussetzungen für das Vor­gehen des Deichsinnenmin.sters gegeben waren, hält der Ausschuß diese Maßnahme im gegenwärtigen Augenblick nicht für zweck­mäßig."

Nach längerer Debatte »neben sämtliche Anträge abgelehnt, sodaß die Ange­legenheit Rotfront damit erledigt war.

terzeit dargelegt. Der Ausschuß kann i$t in die Exekutive der Regie- »ng eingreifen und Erhebungen ver- ®gen.

Sa Kommunisten. Sozialdemokraten und Se­naten dieser Auffassung widersprachen, be­ne Reichsminister v. K e u d e l l. daß er Mlich vermieden habe, auf bte Ver« Mgsfrage einzugehen, um zu verme den, 6 er Ausschuß in eine politische Aus« teche cuttete. 2m allg-memeu stehe et dem Standpunkt, den die Abg. Dr. E m » g e r, Dr. S ch o l z und Schultz- Brom- eig vertreten hätten.

Dinisteriald.rektor v. Äantede beleuchtete ! Verhandlungen in der Rationalverfa.mm- *6 in Weimar. Damals sei man b e **61 von der Bezeichnung ^Aus» zur Aeberwachung der kichsregierung" abgekommen und *2 ihn als ^Ausschuß zur Wahrung der tete der Volksvertretung" in die Verfassung gefügt.

$bg. Schulte- Breslau (Ztr.) bemerkte.

teuf aufmerksam, daß der Ausschuß zur tehrung" bet Rechte des Reichstages, nicht *t Wahrnehmung" der Rechte des tzchstages bestimmt fei. Also nut, wenn bte stte eichstages bedroht sind, kann der lkschuh einschreiten. So habe es auch bet le®. ^Demokratische Innenminister Dr. Köster

Anzeiger für (bas frühere knrheffifche) Oberhefsen

Anzeiger der amtlichen Bekanntmachungen für Stadt und Kreis Marburg.

Estol . _ .

(s» «in Eingreifen in die Rechte des Reichs- &Co- **es sei in dem Ersuchen des Janen-

h der Abg. Dr. Rosenfeld (Evz.) . ie, der Ausschuß habe nicht die Befugnis einem 'Mißtrauensvotum, wohl aber zur 11. *3. und diese werde m einem Ersuchen an 1 Reichskanzler münden, das Ersuchen des ^tenministers zurückzuziehen.

Berlin, 24. April. Der Aeberwachungs- «chschuß des Reichstages trat heute nach» niftag zu seiner angekündigten Sitzung zu- Bn, die sich hauptsächlich mit dem vom linnenmimfter von Keudell erlassenen t des Roten Frontkämpserbundes he­chte. Reichsjustizmiinster Dr. Hergt und Leichsinnenminister Dr. v.Keudellwohnten frr Sitzung bei.

3uf die Anfrage bet Kommunisten, ob der SuftyminiRer Hergt als Stellvertreter des Reichskanzlers bte Stellung bet Reichsregie- Mig vertreten tarnt, erwiderte Retchsiustiz- einifter Dr. Hergt, daß es lediglich Seche der Regierung selbst sei. sich p entscheiden, wann sie in einem Reichstags- msschuß erscheinen wolle und was sie dabei |u sagen habe.

Auf weitere Anfragen nach der Stellung * Ministeriums zu den vorliegenden An- cäzen erwiderte ReichsinnentUtnister Dr. v. Se udell: Was den kommunistischen Antrag »geht, so darf ich mir Vorbehalten, zu seinem «halt Stellung zu nehmen, wenn ich die De- kündung gehört habe. Was den Antrag an- mgt, meine Denkschrift an die ander dem Ausschuß vvrzulegen, i kann ich zu meinem Bedauern ihm nicht ettgeben. Wir stehen vor der Tatsache, ch ein Senat des Reichsgerichtes dazu ieHimg nehmen wird. Ich habe daher die twersten Bedenken, von diesem Material teistlich schon im fetzten Stadium der reiten Oeffentlichkeit Kenntnis zu geben.

Wg. Emminger (Baht. Bpt.) erklärte, ch

ter Ausschuß weder das Recht habe, eine Interpellation einzureicheu noch ein Miß­trauensvotum auszusprechen, noch einen «eschlus herbeizusiibren, der das Reichs- tenenministerium verpflichtete, das Er- i suchen an die Länder zuräckzuziehen.

,Ag. Dr. Scholz (D. Bpt.) stimmte Mer Auffassung z u. ®er Ausschuß «se sich nicht mehr Kompetenzen annmhen, s bet Reichstag habe. Hier handele es sich