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Marburger raseSüüzelLtt
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Anzeiger für (das frühere knrhefsifche) Oberheffen
Anzeiger dev amtlichen Bekanntmachungen für Stadt und Kreis Marburg.
Die zweite Beratung -es Mieterfchutzgesetzes Wtrtinffflftwifl der Rüntigung — Reine Aufhebung dir zwaugSwIrMuft
Künbigungsgrunb geboten haben, können ruhig der neuen Dorlage entgegensehen; an ihrem Rechtsverhältnis werde dadurch nichts geändert.
Abg. Tremmel (Ztr.) betont, die vorliegenden Entwürfe fe en feine Lockerung 6er Wohnungszwangiwinschasl. sondern nut eine Verbesserung und eine Vereinfachung des Verfahrens im Rahmen des bestehenden Rechts. Die immer noch anhaltende Wohnungsnot könne nurbehoben toerOen durch die Delebung der Dautätigke t durch inländisches und ausländisches Kapital. Diese werde gefördert durch eine we tere Festigung dos Etgentumsbegriffes im Wohnungswesen. Das jetzt wieder eingeführte Künbigungsver- fahrm gewahre dem Mieter grössere Sicherheiten als das bisherige Klage- verfahren.
2lbg. Düll (Dem.) erflärt, es sei unverständlich, wie die Regierung
trotz des einmütigen Widerstandes der Mieter- und Bermieterkrreise und
Die Hilfsaktien Br Sfipreußm einigmig Mr Mngentt Mußnubm»
Berlin, 7. Febr. ReichStagspiüsident Löbe eröffnet die Sitzung des Reichstages mit einem von den Abgeordneten stehend angehörten Nachruf fün den plötzlich verstorbenen demokratischen Abg. Do. Ra- jchig, dessen Platz mit einem Strauß weißer Blumen geschmückt ist.
Der Reichstag verweigevt zunächst entsprechend den Anträgen des Geschäsls- ordnuiilgsauSschusses die Genehmigung zur Strafverfolgung verschiedener kommunistischer und nationalsozialistischer Abgeondne- ter. Auf der Tagesordnung steht die 2. Beratung der Gesetzentwürfe auf
Aenderung des Mieterschutzgesetzes und des Reichsmietengesetzes.
Beide Gesetze sollen nach den Ausschutzanträgen bis zum 31. März 1930 bett* (ftngect werden. Die wichtigste Aenderung liegt darin, dah nach der neuen Fassung des Mieterschutzgesetzes der Vermieter das Mietverhältnis kündigen kann. Er lätzt in diesem Falle dem Mieter durch das zuständige Amtsgericht ein Kündigungsschreiben zugehen, für das ein bestimmtes Formular oocgeschrieben ist und das die beftimmte Angabe der Tatsachen enthalten mutz, auf die die Kündigung gestützt wird. — Der Mieter kann gegen die Kündigung beim Gericht Widerspruch erheben. Daun wird die Berechtigung der Kündigung im gerichtlichen Güteverfahren nachgeprüst. Versäumt der Mieter die zweiwöchige Einspruchsfrist, so kann der Räumungsbefehl gegen ihn erlassen werden.
' Abg. Lipinski (Soz.) erklärt: Der Wohnungsmangel fe: noch immer katastrophal. Die Annahme, daß ein Abbau der Wohnungszwangswirtschaft zur Belebung des Baumarktes führen werde, sei längst als falsch erwiesen. Den vorliegenden Entwurf lehne er ab und beantrage die Verlängerung des bestehenden Gesetzes.
Reichsjustizminister Dr. Hergt gezeichnet die Ausführungen des Vorredners als einen Ausdruck der K am P f* stellung: Hie Wohnungszwaugswirt- schaft, hie Wirtschaftsfreiheit und Eigentum! Dieser große programmatische Kampf fei jetzt durch eine schrankenlose Agitation neu entfesselt worden, obwohl der vorliegende kleine Gesetzentwurf gar keinen Anlaß zur Aufrollung des großen grundsätzlichen Streites biete. (Laute Zurufe links: Sie haben ihn ja mit Ihrem Entwurf entfesselt.) Ich bekenne nstch grundsätzlich zu dem Standpunkt, daß jede Zwangswirtschaft ein Hebei ist. Der vorliegende Entwurf aber bringt keine Entscheidung nach der einen oder anderen Seite. Zu grundsätzlichen Entscheidungen ist heute der Zeitpunkt noch nicht ger kommen. Der Gesetzentwurf hält genau die Mitte zwischen den Interessen beider Seiten. Er bringt keine Operation sondern mildernde Mittel. Die Lockerung der Wohnungszwangswirtschaft überlassen wir benutzt den Ländern, wir wollen hier keine Zentralisation von reichswegen. Nichts ist an dem bestehenden materiellen Recht geändert.
Wir haben lediglich formelle Erleichterungen eingeführt.
die beiden Teilen, Mietern und Vermietern, zugute kommen. Der Entwurf erleichtert auch die allmähliche Wiederherstellung der normalen Verhältnisse dadurch, daß er den in der langen Zeit der Zwangswirtschaft etwas verdunkelten Begriff der Kündigung wieder her- ftellt. Es ist aber falsch, daß nun eine Flut von Kündigungen erwartet werden müßte. Das materielle Kündigungsrecht wird ja in keiner Weise erweitert. Die Vorlage ist nur auf die ■»ans einfach liegenden Fälle zugeschnitten, in denen yar keine Zweifel an ter Kündigungsberechtigung bestehen. Ich habe zu den Vermieterorganisationen das Vertrauen, daß sie die neuen Bestimmungen nicht in einer die Mieterschaft verbitternden Weise anwenden werden. Andererseits kann man zu den Mieterorganisationen da« Vertrauen haben, daß sie ihre Mitglieder genügend aufklären, um sie vor schädlichen Wirkungen ^er .Gesetzanwendung zu schützen. Den ZluS»
bau der Fürsorge für die gekündigten Mieter betrachten wir als eine der vov- nehmsten Aufgaben der Regierungen deS Reiches und der Länder. Der preußische Justizminister ersucht in feinem Schreiben,
das Gesetz nicht vor dem 1. April 1928 in Kraft treten zu lassen.
Wir werden uns diesem Wunsch fügen müsfen und können deshalb an dem vom Ausschuß vorgesehenen Termin des 16. Februar nicht festhalten.
Abg. Domsch-Dresden (Dnat.) ist mit dem Minister der Meinung, daß die Wirkung des vorliegenden Entwurfs weit überschätzt werde und daß die große Beunruhigung in den Kreisen der M:e:er und Vermieter u n n 6 t tg fei. Angesichts der noch immer bestehenden Wohnungsnot fei eine völlige Aufhebung der Wohnungszwangswirtschaft im gegenwärtigen Moment unmöglich. Die Mieter fe;en über die Bedeutung der Vorlage getäuscht worden. Diejenigen Mieter, die fe neu durchschlagenden
Berlin, 7. Febr. Mit Rücksicht auf die durch die Friedensverträge geschaffene einzigartige wirtschaftliche Notlage Ostpreußens war in.der unter dem Borsitz des Reichspräsidenten Ende Dezember 1927 abgehaltenen gemeinsamen Sitzung des Reichsministeriums und des preußischen Staatsministeriums die Notwendigkeit von Hilssmatznahmen für diese Provinz grundsätzlich anerkannt worden. Ueber die Durchführung dieser Hilssmatznahmen sind in der Zwischenzeit eingehende Beratungen unter den Ressorts und mit den Vertretern der ostpreutzischen Wirtschaft in Königsberg und Berlin gepflogen worden. Das Ergebnis dieser Verhandlungen bildete heute den Gegcn- stand erneuter gemeinschaftlicher Beratungen der beiden Kabinette unter dem Vorsitz des Reichspräsidenten. Dabei wurde ein
volles Einverständnis über die Hilfsaktion
erzielt. Diese zerfällt in ein System von einzelnen Maßnahmen, zu denen insbesondere auch die Erleichterung der Ausnahme einer größeren Anleihe gehört. Aus Mitteln des Reiches und Preußens wird für das lausende Jahr ein Betrag
des Reichsrates diese Gesetzentwürfe dem Reichstag vorlegen konnte.
Die Hrrtsreser-Derorbnung zur Ausschaltung der gewerblichen Räume vom Mieterschutz nach den Feststellungen des Ea- queteausschusses verhängnisvolle Wirkungen für weite Kreise des Gewerbes gehabt. Den Ruhen hätten zum größten Teil ausländische Kapitalisten gehabt. Die Angleichung der bestehenden M eten an die Reu- baumicten werde n cht durchführbar sein.
Abg. Seisfert (Völk.) fragt, warum die Regierung nicht die Vorlage e nfach zurückgezogen habe, nachdem die Wohnungszählung ein erschreckendes Bild von der bestehenden Wchnungsnot ergeben bä te. Eine weitere Lockerung der Wohnung^zwan^swirt- schaft. Wie sie tatsächlich mit den Vorlagen erstrebt werde, sei im gegenwärtigen Moment ganz unmöglich. Rotwend'g fei vielmehr ein umfassendes Wohnungsbauprogramm.
Die Weiterberatung wird auf Mittwoch 2 Uhr vertagt.
von 75 Millionen SUI vorgesehen, von denen 60 Mill. R-K vom Reiche, 15 Mill. 9U( von Preußen bereitgestellt werden sollen. Die Wege, die zur Herbeiführung der Gesundung der ostpreutzischen Wirtschaft bestritten werden sollen: die Eröffnung neuen erst st eiligen Rcalkredits zu günstigen Bedingungen, die Umwandlung der drückenden hohen Personalschulden der Landwirtschaft in einen langfristigen zweitstelligen Hypo- thekenkrcdit, besondere Kreditmatz- nahmen für kleinbäuerliche Besitzer, Pächter, Siedler usw. und weitere Maßnahmen zur Erhaltung des Besitzes sowie zur Stärkung der ostpreutzischen Industrie, fanden allseitige Billigung. Zur Senkung der öffentlichen Lasten wird das Reich durch Entgegenkommen bei den Reichssteuern und andere Entlastungs- matznahmen, Preußen durch Erleichterung der Schullasten und Realsteuern beitragen. Schließlich wurden die Vorschläge für eine besondere Berücksichtigung Ostpreußens aus dem Gebiete des Eisenbahngüterverkehrs geprüft und anerkannt. Die Hilssmatznahmen werden unverzüglich verwirklicht werden.
Die Ehefchcidungsreform.
Berlin,!. Febr. Nachdem der Unter- ausschuß des RechtsausfchusfeS des Reichstages sich in einer früheren Sitzung prinzipiell dahin ausgesprochen hatte, daß künftig Ehescheidung auch bei „tiefer Zer- rüttung" möglich sein soll, wurde heute ein Antrag angenommen, wonach die Ehegatten, sofern keiner von ihnen für schuldig erklärt wurde, gegen- seitigzumAnterhalt nach Maßgabe der Billigkeit insbesondere unter Berücksichtigung der DermögenSverhältnisse verpflichtet sind.
Vor der Wehrdebatte.
Berlin, 7. gebt. Der Deichewehrnnnrster Stoent: hatte heute nadjmitiag im Reichstag mit den Führern bet einzelnen Parteien Besprechungen, die der Vorbereitung bet Beratung über den 2eichswehtetat im HaushaltsauSfchrrtz dienten.
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> fk. London, 8. Febr. Die Anregung Kelloggs auf Abschaffung der Unterseeboote als Kriegswafse hat in Japan nach Berichten aus Tokio verhältnismäßig geringes Interesse hervorgerufen. Die Behörden glauben nicht, daß seine Anregung von den anderen Mächten als realisierbar angesehen wird. Wenn aber die amerikanischen Vorschläge formell unterbreitet werden sollten, werde sie in sa- panischen Marinekreisen auf Opposition stoßen, da doch das Unterseeboot als ein wesentlicher Teil der japanischen Verteidigungsstreitkraft angesehen wird. Man betont in Marinekreisen, daß Japan zu weit von den Handelsvertretungen anderer Länder entfernt sei, um einen Unterseebootskrieg gegen diese Linien wagen zu können, daß es aber seine Flugzeugmutterschiffe und seine Küste durch Unterseeboote stützen muffe.
Ist engütoe Twmede
London, 7. Febr. Die Parlaments- tagung wurde Dienstag eröffnet. Die dabei verlesene Thronrede sagst u. a.: Die Lage in China hat sich foroeit gebessert, daß die nach dem äußersten Osten zum Schutz der englischen Unternehmen und der englischen Besitzungen in den Konzessionen, entsandten Heeres- und Marinekräste bedeutend vermindert werden konnten. Jedoch lassen die Unordnung und der Bürgerkrieg sowie der Mangel an Sicherheit noch Befürchtungen auskommen. Die Regierung hält ihre frühere Erklärung aufrecht, nach welcher sie sich bereit erklärt, den chinesischen Wünschen zu entsprechen, sobald die Chinesen den Schutz des Lebens und der Besitzungen der Ausländer gewährleisten können. Die Regierung prüft mit Wohlwollen den von den Bereinigten Staaten überreichten Entwurf zu einem neuen Schiedsgerichtsbarkeitsvertrag. Die Regierung wird einen Gesetzentwurf zur Aenderung der Landes- Ortswahlgesetze dem Parlament unterbreiten.
Im Anterhause erklärte dann Premierminister Baldwin, der Gesetzentwurf über die Wahlreform werde auch den jungen Frauen das Stimmrecht verleihen, und sie würden schon bei den nächsten Wahlen in der Lage sein, dieses Recht auszuüben. Morgen wird der Staatssekretär des Auswättigen im Anterhause Erklärungen über den geplanten Schieds- gerichtsverttag mit den Bereinigten Staaten abgeben.
Debatte über die Thronrede im englische« Parlament.
fl. L o n d o n, 8. Febr. Im Unterhau-i begrüßte Mac Donald in der Thro'ck, rede die Politik d er Regierung gegen China, wobei er der Hoffnung auk baldige Zurückziehung der englischen Truppen Ausdruck gab .Mit Bezug auf Amerika erklärte Mac Donald, das Scheitern der Genfer Abrüstungskonferenz fei eine War- nung, die man hoffentlich niemals vergeßen werde. Mac Donald kritisierte die Regierung wegen ihrer völlig unmöglichen Haltung in Genf.
Auch Lloyd George teilte die Aeuße- ning über China.
Premierminister Baldwin begrüßt« in feiner Erwiderung die Aeußerung Mac Donalds und Lloyd Georges zu der Chinapolitik.