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Anzeiger für (bas frühere kurhesfische) Oberhessen

Rr. n ar.-Ma. Marburg a.8abn

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Anzeiger der amtlichen Bekanntmachungen für Stadt und Kreis Marburg.

Für -Le BoKenörmg -er Strafrechtsreform

Sr. Ml gegen vrrzrillgr RrWiagkauslökmg — Bismarck und brr EWMIaat

Berlin, 26. Jan. Im Reichstag wurde die zweite Lesung des Hous« Haltsplanes für das Reichsjustiz- Ministerium fortgesetzt.

Abg. Dr. Bell (Ztr.) bedauerte die Tatsache, datz zwischen Volk und Justiz die Entfremdung ständig zunehme und datz sich dementsprechend auch die Or­gane der Justiz nicht mehr ihres früheren Ansehens erfreuten. Der Redner warnte die Organe der Justiz vor dem schädlichen Nebeneinander oder gar Gegeneinander her einzelnen Organe bei Wahrung ihrer Ltandesinteressen. Von der jetzigen Haa­ger Tagung für internationales Privatrecht erwarte man wesentliche Fortschritte in der Rechtsverständigung der beteiligten Aulturnationen hinsichtlich ter Regelung der internationalen privatrechtlichen Nor­men. Das Gleiche sei von der Sommer­tagung in Rom für internationales Ur­heberrecht zu erhoffen.

Alle Bestrebungen "auf wechselseitige Annäherung der Völker auf dem Gebiete der Rechtspflege verdienten nachdrückliche Unterstützung. Wenn aber das Völker­recht dauernden Bestand haben und der Völkerbund seiner Aufgabe gerecht werdqn wolle, so müsse dabei auch die sittliche Idee des Rechts zum Durchbruch kommen. Kit dem in der sittlichen Rechtsidee be­gründeten Kulturrecht sei aber die Auf­rechterhaltung einer fremden Besatzung schlechterdings un v e r t r ä g- ltch. Völkerrecht und Rechtsfriede dräng­ten gebieterisch auf Beseitigung dieses un­erträglichen Zustandes. Der Gedanke einer Berreichlichung der Justiz lasse sich aus dem gesamten Fragenkomplex der Neu­regelung des Verhältnisses zwischen Reich und Ländern und der Verwaltungsreform nicht berausgreifen. Der Redner wandte sich sodann den

Fragen der Fustizreform

Mt, die einmal in der Rationalisierung der Gesetzgebung, im Abbau der Justiz und in der Sammlung und Sichtung des Ge­setzes besteh«.

Es gelte jetzt, die Gesetzgebungsmaschine einigermaßen zum Stillstand zu bringen. Dre zweite Reformaufgabe bestehe in der notwendigen Kodifikation des gel­tenden Rechts. Zur Frage der Ver­trauenskrise in der Justiz setzte sich der Redner nachdrücklich für dje Unab­hängigkeit und Gewissensfrei­heit der Richter ein, die aber auch gegen Mißgriffe und Fehlsprüche in ihre" Reihen energisch Stellung nehmen mützien. Dem Wunsch nach Einschränkung der po­litischen Prozesse teile er von ganzem Her- Sen, glaube aber, daß die Hochflut von Prozessen vorüber sei, weil die Republik ihre schwersten Stürme hinter sich habe.

Zum Fall Clatz

erklärte Redner, er habe sich seinerzeit als Reichsjustizminister über diesen Fallebenso tote über die anderen hochpolitischen Pro­zesse fortlaufend eingehend berichten lassen und namentlich auch mit dem Oberreichs­anwalt sehr gründliche und ernste Aus­sprachen darüber gehalten. Diese Aus­sprachen verfolgten einmal den Zweck der Information und weiter, den Oberreichs­anwalt in dessen volle Verantwortung und Selbständigkeit nicht eingegriffen werden sollte, darrn zu stärken, daß auch der Fall Clatz mit strengster Unparteilichkeit und Gründlichkeit ohne jegliche Rücksicht auf irgendwelche Personen oder Parteien bear- bertet werde.

Abg. Dr. Kahl (Dt. Vpt.) schildert zunächst den gegenwärtigen Stand der Ausschuharbeit an der Strafrechts­reform. Trotz mancher Gegensätze seien in diesem Ausschuß noch viele Anträge einstimmig angenommen worden. Die Verhandlungen mit Oesterreich hätten einen erfreulichen Anfang genommen. Das bisherige Ergebnis fei die Verständigung über den ganzen allgememen Teil. Tas umstrittene Problem der Todesstrafe sei bisher zurückgestellt worden. Die Straf­rechtseinheit soll aber nicht das einzige und lehre Ziel der deutsch-österreichischen Rechtsangleichung sein. Schon 1917 lag ein Plan vor, für die Rechtsangleichung auf dem Gebiete des Wirtschafte- und

Verkehrsrechts. Gegenwärtig wird an der Vereinheitlichung des Aktienrechts gear­beitet. Die Rechtsangleichung ist nur ein Ausdruck der hestorisch begründeten, tat­sächlich bestehenden und durch keinen Akt. der Weltpolitik aufzuhaltenden Geistes­einheit der beiden Länder.

Eine Schicksalsfrage für die Strafrechts­reform wäre die Auflösung des Reichstags, von der jetzt schon so viel gesprochen wird. Das Werk der Strafrechtsreform würde auf eine ganz unbestimmte Zeit verschoben werden, wenn es nicht gelingt, es in dieser Legislatur­periode zu vollenden (Hört! Hört!), daran würde nichts zu ändern (ein. Etwa durch ein Uebergangsgesetz, das die bisherige Ausichuß- arbeit dem kommenden Reichstag überweist. Die Rechtseinheit mit Oesterreich wäre dann aufs äußerste gefährdet..

Es gibt natürlich politische Situationen, die ohne Rücksicht auf ein großes Eesetzgebungs- werk die Reichstagsauflösung erfordern. Ich kann aber jetzt keine' hochpolitischen Gründe dafür finden. Alle für schnelle Neuwahlen vorgebrachten Gründe müssen zurücktreten hinter der Notwendigkeit, das erfolgreich be­gonnene Werk der Strafrechtsreform nicht ein­fach in Scherben zu schlagen.

Der Fall Clatz und die Persönlichkeit Clatz werden offenbar sehr überschätzt.

Ich habe aus dem Studium der Akten weniger den Eindruck der Gefährlichkeit als der Lächer­lichkeit. Dummheit und Minderwertig­keit gewonnen. Aus Artikel 48 der Reichs­verfassung kann selbstverständlich nicht die Be­fugnis abgeleitet werden, die Verfassung selbst außer Wirkung zu setzen Wenn die Entrüstung über diesen Fall nicht größer war, so lag das wobl daran, daß sie kompensiert wurde durch die Entrüstung über die geradezu unsinnige Haussuchung bei meinem Parteifreund Vö- eeler. Fehlgriffe von Richtern kommen vor und die Richter müssen sich auch die Kritik ge­fallen lassen. Ich wende mich nur gegen den immer wiederholten generellen Vorwurf. Das ist die Behauptung einer unwahren Tatsache. Die zweifellos vorhandenen Gebrechen der Justiz liegen zum Teil darin begründet, datz

der seelisch-intellektuelle Prozeß des lieber» gangs in die neue Zeit noch nicht abgeschlossen

ift. Zu seiner Beschleunigung könnten auch die Republikaner viel beitragen, wenn sie sich darum bemühen, datz diese Republik auch von den Andersdenkenden allmählich als ein wohn­liches Vaterland betrachtet wird

Mir ist es unverständlich, wie mein sonst so geschätzter Kollege in der „V Z." von den Richtern sagen kann, sie würden durch formal­juristische Konstruktionen daran gehindert, die Wirklichkeit des Lebens zu sehen. Notwendig ist eine Einschränkung der gesetzgeberischen Ueberproduktion und eine grundlegende Re­form der Reichstagsausschüsie. Das Reichs­justizministerium sollte die Gesetzentwürfe aller Ressorts auf ihre Dringlichkeit ober Ent­behrlichkeit prüfen. Die Svezialfrage der Rechtsangleichung innerhalb der Län­der des Reiches sollte noch vor der Lösung des Gesamtproblems im Verhältnis zwischen Reich und Ländern geregelt werden. Ich werde je­denfalls für die dahingehende Entschließung der Demokraten stimmen. Es war ein großer Fehler des Verfasiungsausschusfes in Weimar, daß er sich nicht entschließen konnte, Richtlinien über die Fragen des Unitartemus und Föderalismus aufzustellen.

Die Deutsche Bolksvartei bat als tot Ziel den deutschen Einheitsstaat ausgestellt.

In diesem Ziel bin ich mit Dr. Cremer einig. Ich unterscheide mich von ibm nur im Tempo. Gegen den Willen der Länder läßt sich der Einheitsstaat nicht dekretieren. Bismarck hat zweifellos von seiner eigenen Versasiung nicht den letzten und höchsten Ausdruck der deutschen Einheit gesehen. Das weiß ich a u s seinem eigenen Munde. Er würde heute nicht „Rückwärts", sondern „Vor­wärts" sagen. Er würde freilich auch fest­halten an dem tausendjährigen Grundgesetz deutscher Entwickelung, der Respektierung der Stammeseigenart innerhalb der Einheit und Allgemeinheit. Es darf das Werk der Reichs­einheit nur so geschaffen werden, daß dabei die Freude am Reich keinen Schaden erleidet. (Beifall.)

Don den K 0 rn m u n i st e n ift ein M i ß - trauensarrtrag gegen den Reichsjustiz- minifter eingegangen.

Um 16% Uhr wird die Weiterberatung auf Freitag 14 Uhr vertagt.

Hilfe für die Lan-wietfchaft

Ak NkMlügk brr Rkrtermgßmrtklk» angenommen

Berlin, 26. Jan. Der Haushaltsaus­schuh des Deichstags lehnte in der Einzelbera­tung des Landwirtschaftsetats eine Reihe von Anträgen der Oppositionsparteien ab. An­genommen wurden dagegen die von den Regierungsparteien in ben interfral* tionellen Besprechungen formu­lierten Entschließungen.

Die erste fordert die Gewährung von zwei­ten Hypotheken zwecks Umschuldung schwebender Schulden an Landwirte, die in der rationellen Fortführung der Be­triebe bedroht sind. Zu diesem Zweck sollen die Kreditinstitute im Reich alsbald Vor­schüsse von zusa mm en 10 0 Millio­nen erhalten. Rach Bedarf sollen weitere Vorschüsse durch Begebung von Schatzwechseln beschafft werden. Durch Verhandlungen mit den territorialen Kreditinstituten sollen diese zur Aufnahme von Aule.hen veranlaßt wer­den, die ihnen die Gewährung weiterer zwei­ter Hypotheken ermöglichen. Auch die Kredit­lage der Roggenschuldner soll durch diese Kredite erleichtert werden. Für den Klein­des i tz sollen nicht zweite Hypotheken. son­dern andere langfristige Kredit­formen gewchlt werden. Bei der Verge­bung der Kredite sollen Gutachter der Land­wirtschaftlichen Selbstverwaltung und Kredit- institute müwirken.

Die zweite Entschließung fordert, daß die durch die P r e u ß e n k a f f e gegebenen Reichskredite erst nach ber kommenden Ernte und in Raten bis Mürz 19 29 zurückverlangt werden.

Die dritte Entschließung verlangt, daß den Landwirten die Abwickeluna der Kredite

der Preußenkasse unter Entlastung der Preußenkasse durch das Reich so lange «lassen w«de, daß sie aus den Ernteer­trägen zurückgezahlt werden können.

Rach der vierten Entschließung sind die Landessinanzäinter anzuweifen, daß di« durch Anordnung vorn 1. August 1927 vorgenom­mene Erhöhung der Dahmensätze zur Einkommen -und Umsatzsteuer für nicht buchführende Landwirte ohne besonderen Antrag der Steuerpflichtigen durch entsprechenden Rachlab bei den Ab­schluß» und Dorauszahlungen in allen den­jenigen Gegenden rückgängig zu machen ist, wo eine Erhöhung bet Einnahmen aus dem Verkauf landwirtschaftlicher Erzeugnisse gegenüb« dem vorh«gegangenen Steuerjahr nicht eingetreten ist. Dabei soll insbesondere bei bäuerlichen Betrieben eine etwaige Ent- laffung von Lohnarbeitern und deren Er­setzung durch Familienangehörige berücksichtigt werden.

Rach der fünften Entschließung sind die Landesfinanzämter anzuweisen, daß sie An­trägen auf den Erlaß von Zinsen für Steuerrückstände Rechnung tragen.

Rach d« sechsten Entschließung soll sich die Reichsregierung einen gebüh­renden Einfluß bei der Vertei­lung und Verwendung der Mittel sichern.

In d« siebenten Entschließung wird die Reichsregierung um Vorlegung einer Denk­schrift über di« wirtschaftliche und soziale Sage der Landarbeiter und über di«

(Fortsetzung stehe Seit« 23 •

MftMMAn SreunWlM vertrag ?

Wie mit zuverlässig erfahren, habe« die Verhandlungen im Auswärtigen Amt mit dem titanischen Ministerpräsidenten Wolde- matas im Verlaufe des gestrigen Tage, zu ein« weitgehenderen Einigung geführt, al» man ursprünglich annehmen konnte. Es find bisher fast ausschließlich die rein politische« Fragen erörtert worden, während man die wirtschaftliche« Punkte kür die späteren Der« Handlungen zwischen den beiderseitigen Wirt­schaftssachverständigen zurückgestellt hat. In besonder» unterrichteten Kreisen steht man schon ietzt die Atmosphäre für de« in Aussicht genommenen Schiedsvertrag als so günstig an, datz man bereits von der Möglichkeit eine» deutsch-litauischen Freundschaftsvertrages spre­chen kann.

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DaS „Echo d e Paris, beschäftigt sich heute mit dem Besuch des litauischen Mi* nisterpräsidenten Woldemaras in Berlin. In diesem Zusammenhang kommt das Blatt auf die Beziehungen zwischen Po« l e n und Litauen zu sprechen, wobei es u. a. ausführt: Auf dem Papier fei der Kriegszustand zwischen Polen und Litauen wohl aufgehoben. Zn Wirklichkeit bestehe er jedoch weiter und es könne auch keine Rede von einer Wiederaufnahme des Waren- oder Personenverkehrs sein. Früher oder später werde sich Marschall Pilsudski erneut an den Völkerbundsrat wenden müsien, wenn er nicht vorziehen sollte, sich selbst sein Recht zu verschaffen. Es fragt sich nur, ob er noch lange damit warten werde. Auf jeden Fall werde Woldemaras gut tun, auf der Hut zu sein. Obwohl Litauen in gleichem Matze auf Rutzland rechnen könne wie auf Deutsch­land. da beide Staaten in hohem Grade an der litauischen Selbständigkeit inter­essiert seien, müsie sich Woldemaras doch mehr der Wilhelmstratze zuwenden, weil die litauische Armee, die ihn zur Macht gebracht habe, kaum zugeben werde, datz er» engere Beziehungen zu Moskau anknüpfe. Stresemann sei es daher nicht schwer, seine Bestimmungen zu diktieren. Vorläufig aber sei Abwarten vorgeschrieben. Unter dem Deckmantel von Locarno bereite sich Stresemann im Stillen auf seine grohe diplomatische Kampagne vor, die man für den Sommer oder Herbst erwarte.

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Ser Schrill tat SreßmSchle In der MsfeimWre

Zu der Meldung des „Daily Telegraph- von einem Schritt der Großmächte bei der Kleine» Entente in der Waffeuangelegenheit von Szent Gotthard wird, laut „Tiigl. Rundschau", an zuständiger Stelle in Berlin erklärt, datz Deutschland stch an einem solchen Schritt nicht beteiligt habe.

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Sauerwein schreibt im „Malin" zu der Verzögerung der Demarche der Kleinen Entente in der Szent Eotthard-Asjäre, datz Sympathien und Antipathien in dieser An­gelegenheit eine bedeutende Rolle zu |pie- len scheinen. Man habe den Eindruck, dotz der Investigations-Mechanismus des Völ­kerbundes nicht leicht in Bewegung zu setzen sei Man müsie sich fragen, wer die Schuld trage, die Mächte, die sich von der Politik allein leiten lassen» oder ob es dem Völkerbundssekretariat an der nötigen Initiative fehle. Diese Unentschlosienheit und Schwäche werde schwer auf den am 20. Februar in Genf beginnenden Be-