M Sbcrhessisch« Zeitung" et- sechsmal wöchentlich. ®«- monatlich 2 GM. auS- Zustellungsgebühr, durch JLßepJS GM.gür etwa infolge gtjeft, Maschinen defekte oder ^gattetet Ereignisse ausfallend« wird kein Ersatz ge» yjjtt Verlag d. Dr. §. Hitzeroth, der Untb.'Duchdruckerei 6.
L, «ug. Koch, Markt 21/23. -g, sprech er: Nr. 64. tu Nr. 66. Hstscheckkonto: Amt Frankfurt Jjg. Nr. 6016. — Sprechzeit ttt Redaktion von 10—11 und »f.1-1 Uhr.
-rrlllig.
jtn 16. M 1927
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Anzeiger für (das frühere kurhessrsche) Oberhesfen
Rr.294S2.Mrg. Marburg a. Ma
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Anzeiger amtlichen Bekanntmachungen für Stadt und Kreis Marburg.
Der Schiedsspruch in -er ELfenm-ufteie
Ser deutsche Melallarbellewerbaad gegen den SchiedSsuruch — ErkläruagWft bis Montag
Düsseldorf, 15. Dez. Der SchiedS- etzruch in der Arbeitszeit» und Lohnfrage «Schwerindustrie ist heute nach- aittag kurz vor 2 Uhr gefällt worden, her Schiedsspruch bestimmt:
bezü glich der Arbeitszeit:
ver der «Mmgeuve« Industrie
ächtet sich die Arbeitszeit
I. Bet den Thomas st ahlwerken vd bet bett von ihnen gespeisten Walze«- ratzen vom 1. Januar 1928 ab nach der «rordnung vom 16. Juli 1927, bezüglich der Sonntagsarbeit ist zwischen km Arbeitgeberverband und dem Christlichen Metallarbeiterverband vereinbart wrden, daß in den Thomas-Stahlwerken ke Arbeit Sonntags um 19 Uhr beginnt, chenso bet den SiemenS-Martin-Oefen, die lit den Thomas-Werken gehen. Für die Dalzenstratzen beginnt die Arbeitszeit verhieben. Als ordentliche Schicht gilt die lit von 22 bis 6 Uhr. Für bte Zeit oischen 19 unb 22 Uhr werden in den mvähnten Betrieben statt 50 Prozent Zu- chläge 75 Prozent stündlich bezahlt. Diese Vereinbarung gilt unkündbar bis am 1. Dezember 1 928 und ist von k ab monatlich kündbar. Dieses Abkom» Kn wird ab 1. Januar 1928 ebentzalls drtfvertrag.
2. Die Hammer- und Preßwerke, tou die kalteinsetzenden Wal- tilstraßen Verfahren vom 1. Januar Ö28 zwei Schichten. Die Schicht besteht $5 acht Stunden Arbeitszeit und Pausen m insgesamt ein stündiger Dauer. Nach rfordernis kann das Werk wochentäglich en jeder Schicht eine Stunde Mehrarbeit Verfahren lassen, jedoch mß der Arbeitssonntag frühestens um 6 hr aufhören. Für die Mehrarbeit ist in Zuschlag von 25 Prozent stündlich 6 zahlen. Zur Durchführung der Pau- n werden soviel Ablöser eingestellt, daß e mindestens ein Achtel der normaler kise zur Schicht gehörenden Arbeiter ^machen.
3. Martin-, Elektro- und Tie- tlstahlwerke und die von ihnen in inet Hitze gespeisten Walzbetriebe arbeiten is zum 31. Januar 1928 wie bisher. 6 1. Februar 1928 gilt, abgesehen von mzelauSnahmen, auch hier die Verord- »ng vom 16. Juli 1927.
4. Für die andere erzeugende ndustrie bleibt die Arbeitszeit, so- sie nicht durch die Verordnung vom ”• Zult 1927 geändert wird, bestehen, *tt für die in Viesen Betrieben beschäf- Aen GaS- und Gasblasemaschi« ;ifte n und für die gleichwertigen 9k» «ier beträgt die Arbeitszeit ab 1. Ja- 1928 57 Stunden (Sonntag fünf :«iibtn), a b 1. April 1 9 2 8 b rei« *te 111 e Schicht (Sonntag- acht Stun- in). Diese Vereinbarung gilt unkündbar zum 1. Dezember 1928. Der Deutsche "tallarbeiterverband und der Gcwerk- £tin haben sich den Rücktritt bt8 zum i!anf er ErklärungSfrift Vorbehalten. ■■ den Agglomerier- und Sin- 'ranlagen wird ab 1. Januar die '^geteilte Achtstundenschicht etngeführt. '* nicht von der Hochofenverordnung vom ^uar 1925 erfaßten Arbeiter mit zur !t£ 60stündiger Arbeitszeit arbeiten ab ,3unt 1928 in der 57stündigen ArbettS- "11.
i 3it der weiterverarbeitenden Industrie ^ieibt es bei der durch den S ch i e v s - nuch vom 20. Juli 1 927 getroffe- Regelung (52 Stunden). Hinsichtlich ® Klarstellung der Begriffe .erzeugende" 7 »weiterverarbeitende Industrie" ist eine
. die Lohnoerhältnisse
heißt es: die allgemeine Teuerung ist e”tr am 1. März 1927 erfolgten Sprozenti-
i uv c per ar uv; i mut ‘Oiuzuhlic in vurc Andere Vereinbarung getroffen worden. ,aür Vie Mehr- und Ueberarbei- 7s unter Berücksichtigung der auS dem Vor- Msden sich ergebenden Aenderungen m der Ortszeit die am 11. Mai und 23. Juni 1927 Dienen Regelungen. Der Zuschlag erhöht 9 danach mit Wirkung vom 1. Januar 1928 L®i-f 25 Prozent. Erklärungsfrist bis 19. Amber 1927, 18 Uhr gegenseitig und gegen» dem Schlichter.
zweiten SchiedSspruch, der
S: Lohnerhöhung rund 3 Prozent gestiegen, r die Arbeiter, insbesondere die Stundenlöhner. ergibt sich seit August durch die damals entsetzende Arbeitszeitverkürzung größtenteils ein Lohnausfall. Gle'chwohl ist eine allgemeine Lohnerhöhung in dem sonst in letzter Zeit vielfach üblichen Ausmaß nicht tunlich. Die Gewerkschaften verkennen bei der weiterverarbeitenden Industrie die z. Z. vorhandene geldlich und wirtschaftlich mißliche Lage nicht. Die erzeugende Industrie hat seit 1924 die Preise nicht erhöht und den Auslandsmarkt trotz der mit diesen Geschäften verbundenen Verlusten gehalten. Bezüglich der Ertragloftg- keit oder der außerordentlich geringen Rente des Inlandsgeschäftes hat der Sachverständige des DeichswirtschastSministeriums Zahlen vor» gelegt, die nicht ernstlich angezweiselt werden konnten Durch die Verordnung vom 16 Juli 1927 und die gemäß der Arbeitszeitnot- verordnung erfolgten Verdoppelung der Mehrarbeitzuschläge wird die Industrie weiter stark belastet. SS liegen also zwischen den Parteien ganz besondere Verhältnisse vor. Beide müssen sich auf die Reuregelung der Arbettszeit umstellen, und der QI r b et t - nehmer muh für den Vorteil der Ar b eit s v erkü rz un g einen wenigstens zeitweisen Ausfall an Verdienst auf sich nehmen. Unter Berücksichtigung alles dessen erscheint eine Erhöhung bet Ttunbeuverbienst« am 2 Prozent angemessen. Darin und in der etwa 2 Prozentigen Erhöhung, die sich aus der Verdoppelung des Mehrstundenzuschlages ergibt, ist der Lohnausgleich für bte zurückliegende Zeit mit abgegolten. Für die weitere ab 1. Januar 1928 vorgesehene Arbeitsverkürzung ist er für die Stundenlöhne im Verhältnis von 50 zu 50 und bezüglich der Olkkord- und Prämien- arbefter so zu bemessen, daß sie 40 Hundert- teile des Ausfalles betragen und der Ar- beftgeber 60 Hundertteile. Diese Entscheidung ist das Wohl abgewogene Ergebnis auS dem Inbegriff bei gesamten VerhandlungSmateri» als und liegt daher sachlich richtig. Danach ergibt sich unter Berücksichtigung des Sch'eds- spruches vom 18. Februar 1927 folgendes:
Der Stundenlobn (Tariflohn) beträgt für den 21 jährigen Facharbeiter 78 Pfg. Die Akkord- und Lehrlingslöhne stnd gemäß der Ver-inbarung vom 10. Dezember 1927 in den hierfür eingefetzten Kommissionen zu regeln. Die anderen Bestimmungen des Schiedsspruches vom 18. Februar 1927 bleiben bestehen. Die Errechnungsweise für den Lohnausgleich wird von der vorerwähnten Akkordkommission festgelegt. Es gelten dafür die Bestimmungen des Abkommens vom 10. Dezember 1927. Dieser Schiedsspruch g'
ab 1. Januar Vis 1. Oktober 1928 unkündbar und ist von da ab mit einmonatiger Frist jeweils ?um Monatsschluß kündbar.
Erklärungsfrist gegenseitig und gegenüber dem Schlichter bis 19. Dezember 1927, 18
Der Schiedsspruch ist von dem S" lichter für das Rheinland, Dr. Jütten, unterzeichnet.
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vorläufig keine Kündigungen.
Düsseldorf. 15. Dez. Don Arbeit- geberseite wird darauf hingewiesen. daß die Eesamtousmirkung der soeben veröffentlichten beiden Schiedslvriiche im Zusammenhang mit der Durchkubrung der Arbeitszeitverordnung vom 16. Juli sich z. Zt. noch nicht völlig v' Trieben laue. Es siehe aber fest, daß, wenn nicht im weiteren Verlaufe des Verfahrens eine wesentliche Milderung des Schiedsspruchs zugunsten der Industrie eintrete, eine sehr große Mehrbelastung sowohl der eisenschaffenden wie der eifenvsr- arbeitenden Industrie eintreten werde. Besonders betrachtet man die allen Erwartungen zuwider b’e nunmehr doch erfolgte allge - meine Lohnerhöhung in weiterer Auswirkung auch für die gesamte übrige Wirtschaft als sehr schwerwiegend. Eine endgültige Stellungnahme von Arbeitgeberseite dürfte vor Ablauf der Erklärungsfrist am Montag abend nicht zu erwarten fein. Der weitere lsiang des Verfahrens ist ». Zt. noch nicht zu übersehen, die Werke haben aber, um von jeder Verschärfung der Lage ihrerseits abzufeben und um die völlig Durchführung des Schlt'l't'tngsnerfah- rens nicht zu stören, beitff’^en, Kündigungen j. Zt. nicht vorzunehmen, zumal
die anfangs Dezember erfolgten Stillegungs- anzeiaen noch bis zum 31. Januar 1928 wirksam sind.
Ein« Konferenz des Deutschen Metallarbeiter- verbandes gegen den Schiedssvruch.
Der Vorwärts meldet aus Düsseldorf: Sv- fort nach der Bekanntgabe des Schiedsspruches trat eine Konferenz in Düsseldorf zusammen, an der Qkrtreter des Vorstandes. Vertreter der Bezirksleitungen und die Geschäftsführer des Deutschen Metallarbeiterverbandes von Rheinland-Westfalen teilnahmen. Sie haben beschlossen, daß am Sonntag in Essen eine Funktionärversammlung für die nordwestliche Gruppe stattfinden soll.
Sie haben weiter beschlossen, dieser Funktionärkonferenz zu empfehlen, 6 e be ben Schiedssprüche abzulehnen, weil der Schiedsspruch für die Arbeitszeit nicht die Verordnung des A beitsministers vom 16. Juli 1927 enthält, weil der Schiedsspruch über den Lohn keine ausreichende Lohnerhöhung gebracht hat und weil eine Bindung vorgesehen ist bis zum 1. November 1928, ohne jegliche Sicherheitsklausel.
Der Schiedsspruch für de« Mansfelder Erzbergbau von beiden Seiten angenommen.
ff. Halle, 16. Dez. Nachdem die Arbeitnehmer im Erzbergbau den Lohn- schiedsspruch angenommen haben, hat auch die Mansfelder A. E., die am Tarifvertrag beteiligten Arbeiterorganisationen wissen lassen, daß sie den Lohnschiedsspruch trotz großer Bedenken annehme. Die Mansfelder A. E. macht aber darauf aufmerksam, daß sie nach Ablauf der Geltungsdauer des Schiedsspruches das Lohnabkommen kündigen und eine Herabsetzung beantragen werde, falls die wirtschaftliche'Lage des Unternehmens, insbesondere der Stand der Metallpreife, eine Weiterzahlung der Löhne in der bisherigen Höhe nicht gestattet.
Sie Senkung der LeWeuer
Berlin, 15. Dez. Im Steueraus- schug des Reichstages begründete Abg. Brüning (Ztr.) de« gemeinsamen Antrag des Zentrums, der Deutschnationolen und der Bayerische« Volkspartei, wonach bei der Lohn st euer von dem monatlichen Steuerbetrag ein Abzug von 15 Prozent, jedoch von nicht mehr als 2 monatlich, erfolgen soll. Die gleiche Senkung soll auch bei der veranlagten Einkommen st euer eintretcn, wenn da» Einkommen 8830 J*. nicht übersteigt. Außerdem wird der abzugsfähige Betrag für Sonüerletstnnge» (Versicherungen, Sterbegeld usw.) für den Steuerpflichtigen von 480 Jt aus 600 M. und für die Ehefrau und jedes Kind von 10 «M. auf 250 M erhöht. Die Lohnsteuer soll nicht erhoben werden, wenn sie 1 M monatlich nicht übersteigt. Diese Neuregelung soll ab 1. Januar 1928 in Wirksamkeit treten. Uebersteigt in Zukunft das jährliche Auskommen aus der Lohnsteuer den Betrag von 1300 Millionen Mark, so hat die Reichsregierung einen Gesetzentwurf vorzulegen, der eine Senkung der Lohnsteuer herbeisührt.
Reichsfinanzminister Dr. Köhler gab der Hoffnung Ausdruck, daß die Senkungsaktion nunmehr keine Schwierigkeit beim Reichsrat finden werde. Die Reichs- regierung sei damit einverstanden, dah die bisherige Regierungsvorlage durch den vorliegenden Antrag ersetzt werde, der jährliche Ausfall an Lohnsteuern durch diesen Antrag werde rund 180 Millionen Mark und an Beranlagungssteuern 30— 33 Millionen Mark betragen.
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ff. Berlin, 16. Dez. Der ursprünglich für Freitag in Erwägung gezogene Reichstagsschluß für Freitag wird sich nicht verwirklichen lassen, da am Donnerstag her Steuerausschuß mit seinen Beratungen über bte Lohnst euersenkung noch nicht zu Ende gekommen ist. Deshalb wird es unumgänglich sein, am Sonnabend noch eine, event. noch zwei Sitzungen abzuhatten. Eine Tagung des Reichstages noch in der Weibnachtswoche wird, wie das Nachrichtenbüro des D. D. Z. weiter hört, nicht mehr für wahrscheinlich gehalten.
Der Antrag zur Lohnsteuersenkung ist bekanntlich von der Deutschen Volksvartei nicht unterzeichnet worden. Die Deutsche Volksvartei wird vielmehr ihre eigenen Anträge wiederum einbrirgen, die jedoch abgelehnt werden dürften. Es wirb in parlamentarischen Kreisen damit gerechnet, daß nach Ablehnung dieser Anträge die Deutsche Volksvartei sich doch bereit finden wird, den Anträgen der anderen Reinerungsvarteien ihre Zustimmung zu geben. Noch ungeklärt ist allerdings die Frage, wie sich der Reichsrat zu diesen Anträgen stellen wirb.
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Berlin, 15. Dez. Der ReichSvat erklärte sich in seiner öffentlichen Voll- sttzung vom Donnerstag einstimmig mit bet BesolbungS Vorlage in der Fassung der ReichStagSbeschlüsse einverstanden. Bayern, Thüringen, Württemberg und einige andere klernere Staaten ließen erklären, baß sie zwar insbesondere aus finanziellen Gründen mit der Vorlage nicht einverstanden wären, aber im Interesse der Beamtenschaft von einem Einspruch Abstand nähmen. Einverstanden erklärte sich der Reichsrat auch mit einer Verordnung, die gleichzeitig mit der Besoldungsordnung in Kraft treten soll, wonach die bisherigen örtlichen Sonderzu sch läge auf ge hoben werden sollen. Nur in den Orten des besetzten Gebietes wird längstens für die Dauer der Gewährung der BefatzungSzulage noch der Zuschlag gewährt, aber zu einem ermäßigten Prozentsatz. Das K r i e g S s ch ä- denschlußgesetz wurde angenommen. AuS finanziellen Gründen ist vom Reichsrat an den Sätzen der Vorlage nichts geändert worden.
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Berlin, 15. Dez. Im ReichStagSauS» schuß für Wohnungswesen erklärte ReichS- lustizminister Herat: Die Reichsregierung hat bedauert, daß die beiden Gesetzentwürfe, die Ihnen vorgelegt sind, im Saufe des Dezember nicht mehr verabschiedet werden können. Die Regierungsparteien haben inzwischen einen Antrag im Plenum gestellt, wonach das bestehende Mie- terschutzgesetz bis zum 15. Februar verlängert wirb.
Große Anleike der Reichsbahn
In den letzten Tagen haben zwischen dem Generaldirektor der Deutschen Reichsbahngesellschaft Dr. Dorpmüller und dem ReparationSagenten Parker Gilbert, wie die „'S. Z." berichtet, wichtige Verhandlungen über die Aufnahme einer Reichsbahnanleihe in Amerika stattgefunden. Es ist eine Anleihe bis 400 Millionen Mark in Aussicht genommen. Für die Anleihe kommt nur der amerikanische Kapitalmarkt in Frage.
Reue Reichsschatzwechsel.
sk. B e r I i n, 16. Dez. Wie die „Vosi. 3tg." hört, finden z. 3t im Reichsfinanzministerium Erwägungen darüber statt, in welcher Form die Mehrausgaben, die sich aus der Beamten- bejoidungserhöhung und aus dem Ende de« Jahres fälligen Betrage aus der Anleihe« ablösungsschuld ergeben, gedeckt werden solle«. In diesem Zusammenhang werde erstmalig an die Ausgabe von Reichsschatzwechseln gedacht