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Ang- Koch, Marft 21/23. «nnsprecher: Rr. 54. tt. Rr. 55. «»stschelkkonto: Amt Frankfurt tgg. Nr. 5015. Sprechzeit Mt Redaktion von 1011 und V1 Uhr.

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Anzeiger für (das frühere kurhessische) Oberhesfen

Rr.rsL6L.Me«. Marburg «.Ma

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Anzeiger der amtlichen Bekanntmachungen für Stadt und Kreis Marburg.

Die BesolölMSsvorSase vor -em Reichstag

Ein RtgitmugSanbra« aus manische Beamtenvenniichenms

Berlin, 13. Dez. Auf der Tages- nbnunfl steht die zweite Beratung des Lesoldungsgefetzentwurfs.

Abg. Lucke (W.Vgg.) beantragt die Viitberatuna eines Antrags seiner steunbe, wonach die Erhöhung der Mistergshälter, die für die Avgeord- «etendiäten bestimmend sind, in diesem Me nicht zu einer Erhöhung rei Diäten führen soll.

Der Mitberatung wird widersprochen.

Abg. Steinkopf (Soz.) erstattete kn

Bericht über die Verhandlungen des Haushaltsausschusses.

Danach haben die Beratungen 30 Sitzun- ien in Anspruch genommen, in denen 806 Inträge gestellt und darüber abgestimmt mrde. Der Gedanke, für den Aufbau kt neuen Besoldungsordnung grundsätz» sich das bestehende Besoldungssystem von 1920 zu Grunde zu legen, wurde ab- elehnt. Aenderungen in dem in der Re- jerungsvorlage enthaltenen Eruppenauf- au sind nur insofern vorgenommen wor­in, als an die Stelle von pen- ksnsf-ähigen Zulagen für roste Gruppen von Beamten ine Beförderungsgruppe ge- ttzt wurde. In der Besoldungsordnung l wurden die Ministerialdirigenten als »nftig wegfallend bezeichnet. Die Reichs- lerichtsräte sind um eine Gruppe gehoben lorden, und die Senatspräsidenten beim Reichsgericht erhielten eine pensionsfähige Zulage von sährlich 1000 X Dafür fallen st dielen Beamten des Reichsgerichts die kinisterzulagen fort. Der von ver­miedenen Seiten berührte Gedanke des inbaues der Ministerzulagen n das Gehalt wurde mit Rücksicht auf den ! Aussicht genommenen Abbau der nchsministerien fallen gelassen, ne Erhöhung der Ministerzulage durch n kommenden Etat ist durch einstimmi- n Beschluss des Ausschusses abgelehnt irden, allerdings hat die Reichsregie- itfl erklären lassen, dast sie sich zu dieser

Erhöhung doch gezwungen sehe, wenn treusten an der am 1. April 1927 er­jagten 50 prozentigen Erhöhung der preußischen Ministerialzulage festhäli. Ob­wohl die Besoldungsordnung im Reiche Xnb in Preußen in den wichtigsten Be­stimmungen übereinstimmen sollte, so iaben sich doch verschiedene Anter- tch i e d e herausgestellt. Beim W o h - Xungsgeldzuschuh hat Preusten die Bestimmung, dast ledige Beamte nach Vollendung des 45. Lebensjahres den sollen Wohnungsgeldzuschuß ihrer Besol­dungsgruppe erhalten, nicht übernommen. Sas" Reich hat die Kinderzuschläge ruf 20 JL festgesetzt. Preusten hat die ^inderzulage für die ersten beiden Kin- kt auf je 20 M, für das dritte und vierte Atnb je 25 und für jedes weitere Kind «uf je 30 M festgesetzt. Während im ^eich die Wartegeldempfänger Hom 1. Oktober 1927 in die neue Besol- ^ungsordnung eingestuft werden sollen, dill Preusten ihnen die für die Pensionäre vorgesehenen prozentualen Zuschläge ge- XÄHren.

Als zweiter Berichterstatter des Haus- «llsausschusies nimmt Abg. Dr. Qua atz f£ntl.) das Wort: Er weist auf die chvere Belastung der Reichsfinanzen ^rrch die Reparationsverpflichtungen hin. Set Ausschuss habe sich eingehend mit der mnanzlage des Reiches beschäftigt und ktbei auch geprüft, ob der Borwurf einer ^rschwcnderischen Wirtschaft im Innern berechtigt sei. Dabei sei festzustellen, dag biese angebliche innere Verschwendung mit ber Reparationslast nichts zu tun hat, denn das Geld bleibt im Lande, auch

wenn es falsch verwendet wird. Bon keiner Seite könnte auch der begründete Vorwurf ein er Ver­schwendung zum Schaden der Reparationspflicht erhoben werden. Immerhin war der Ausschuß darin einig, daß im eigenen deutschen Interesie sparsame Wirtschaft notwendig sei, vor allem in der Ver­waltung. Die Verwaltungsreform muß sich erstrecken auch auf die Reichsbetriebe.

Abg. Laverrenz (Dntl.) gibt für die deutschnationale Fraktion eine Erklärung ab, in der es heißt: Wir begrüßen es, daß mit der Vorlage ein altes, der Beam­tenschaft gegebenes Versprechen eingelöst wird. Darin erblicken wir eine Staats­notwendigkeit. Auf bäe den Ländern und Gemeinden aus der Neuordnung er­wachsenden Verpflichtungen ist im vorläu­figen Finanzausgleich Rücksicht genommen worden. Die großen auf dem Reiche ruhenden Lasten machen es notwepAdlg, in

ff. Berlin, 14. Dez. Der Einladung, die der Reichskanzler Marx an die Ministerpräsi­denten der Länder zu der Ianuarkonferenz über Verwaltungsreform gerichtet bat und die den Ländervertretern vorgestern zugegangen .ist, hat der Reichskanzler eine umfangreiche Erläuterung beigefügt, die sich auf die drei Punkte der Tagesordnung bezieht.

Zu Punkt 1 befaßt sich das Schreiben mit verfasiungsrechtlichen Fragen derZuständig­keit und Aufgabenverteilung zwischen Reich und Ländern". Auf die Notwendigkeit tziner Aenderung der verfasiungsrechtlichen Bestim­mungen in den Beziehungen zwischen Reich und Ländern und der Länder unter sich wird hingewiesen. In diesem Zusammenhang deutet der Kanzler» auf die finanziellen Schwierig­keiten einzelner Länder hin, die ohne durch­greifende Maßnahmen kaum behoben werden können. Allerdings soll die historische Eigen­art im Rahmen der Möglichkeit gewahrt werden.

Zu Punkt 2,Maßnahmen zur Gewähr­leistung sparsamster Finanzpolitik" nennt der Reichskanzler Verwaltungsmaßnahmen, die sich gegen ein Uebermaß laufender, besonders aber auch einmaliger außerordentlicher Ausgaben richten sollen. Die Stellung des Finanz­ministers im Ministerkollegium und die Stel­lung der Regierung gegenüber dem Parlament in Ausgabefragen wird untersucht. Der Reichs-

bt-ifeit sei, an der neben den Beamten aUe übrigen Wirrschaftskreise ein großes Interesse hätten. Mir der Vorlage, werde nachgeholt, was drei Jahre und länger versäumt wurde. Die schlechte Finanzlage habe es leider nicht erlaubt, alle berech­tigten Wünsche zu erfüllen. Eine erfreu­liche Verbesserung sei jedoch der Ersatz dev vorgesehenen individuellen Zulagen durch weitere Besoldungsgruppen. Tie Angriffe der Oppositionsparteien seien un­verständlich angesichts der Tatsache, daß die Besoldungsordnung im engen Zusam­menhang mit der preußischen Regierung aufgestellt worden ,e:, für die Sozialde­mokraten und Demokraten mitverantwort­lich feien. Der vom Abgeordneten Ben­der gegen die Regierungsparteien erhobene Vorwurf der Demagogie und Heuchelei falle vollkommen auf die Angreifer zurück. (Beifall rechts.) Auf lange Reden müß­ten die Regierungsparteien verzichten, weil ihnen daran liege, den Beamten recht schnell die nötige Aufbesserung zu gewäh­ren.

Abg. Dietrich-Baden (Dem.) erklärt, sehr bedauerlich fei es, daß auch die, Be«

in Mdrrn und Srmeindm

I den Ausgaben äußerste Sparsam- feit zu üben und sie der Tragfähigkeit der Wirtschaft anzupassen. Trotz der da­durch gebotenen Zurückhaltung ist es uns gelungen, manche Verbesserungen über di/ Vorlage hinaus zu erreichen. Wir be­dauern, daß es angesichts der ungünstigen Finanzlage nicht durchzusetzen war, daß die Pensionäre nach den gleichen Grundsätzen behandelt werden, wie die int Dienst befindlichen Beamten. Umso schärfer bekämpfen wir jeden Versuch, im Wege der Pensionskürzung wohler­worbene Beamtenrechte zu schmälern. Die sozraldemokratische Anregung einer Zwangspensionierung aller über 60 Jahre alten Beamten leh­nen wir ab. In der Erklärung wird schließlich eine Zusammenfassung des Be- Hördenaufbaues und in Verbindung mit der Berwaltungsreforrn eine durchgreifende Derfassungsreform gefordert.

Abg. Morath (Dt. Vpt.) erklärt im Namen der Deutschen Volkspartei, daß die Besoldungsreform eine Staatsnotwen-

kanzler hält es für notwendig, zu prüfen, ob nicht durch gesetzliche Bindungen grundsätzlicher Art eine Einschränkung der Ausgaben erzielt werden kann. Dabei ist wohl an ein Vetorecht des Finanzministers gedacht, das nur durch eine qualifizierte Parlamentsmehrheit benö­tigt werden kann.

Zu Punkt 3,Verwaltungsreform im Reich und in den Ländern" verlangt der Kanzler ein einheitliches und gemeinsames Vorgehen. Er spricht von der Notwendigkeit wirtschaftlichen Zusammenschlusies zu Zweckoerbänden und hebt hervor, daß die Verwaltungsorganisation den Bedürfnissen der Wirtschaft anzupasien ist. Schließlich enthält die Schrift des Reichskanz­lers auch einen Hinweis auf das Enklaven- problem und auf eine oerbesierte Grenzziehung unter den Ländern.

Für jeden Punkt sind Referenten und Kor­referenten bestellt. So sind zu Punkt 1, Ver­änderung des Verhältnisses zwischen Reich und Ländern, der Hamburger Bürgermeister Dr. Petersen und der würtiembergische Staats­minister und Staatspräsident Bazille um Uebernahme der Hauvtreferate gebeten. Fer­ner wurde an die Ministerpräsidenten von Preußen und Bayern, Braun und Held, das Ersuchen gerichtet, die Korreferate zu hal­ten. Die Zustimmung der einzelnen Minister ist zii erwarten.

amten teilweise das Geschrei mitmachten, dis Besoldungserhöhung werde durch eine allgemeine Teuerung wieder wettgemacht werden. Zu einer Preiserhöhung liege gar kein Anlaß vor, da die Besoldungsreform nicht zu Steuererhöhun­gen führt. Die Prei'e in Deutschland seien abhängig von den Weltmarktpreisen, nicht aber von der Höhe der Beamtengehälter, die nur der voraufgegangenen Erhöhung ber Arbeiterlöhne gefolgt sei. Die Auf­besserung sei notwendig nicht nur im Interesse der Beamtem, sondern auch des Staates selbst. Tie Erhöhung der Ge­hälter der oberen Beamtem habe wegen, ihrer geringen Zahl keine große Wirkung auf die Reichsslnanzen. Das Slöhn.n über die hohe Belastung der Wirtschaft durch die Beamtengehälter sei unbercch- tigt. Alle Staatsbürger seien daran in­teressiert, ein unbestechliches Beamtentum zu haben. Dazu sei aber eine anständige Besoldung erforderlich. Wir haben nicht zu hoch bezahlte, aber wir haben zuviel« Beamte. Regierung und Parlamente müs­sen zusammenarbeiten an einer wirksamen

(Fortsetzung siebe Seite 2.)

Die Tagesordnung der Lönderkonferenz

6ine diirsüM MibnMsgave

Berlin, 13. Dez. Im Sozialpolitischen Ausschuß des Reichstages wurde heute fol­gender Zentrumsantrag angenommen:

Der von der Reichsregierung zur Verfü­gung gestellte Betrag von 25 Millionen ist wie folgt zu verteilen: Als einmalige Notstandsmaßnahme zugunsten der So­zialrentner, Kleinrentner »nd langfristig Er­werbslosen ist zn gewähren:

1. für Empfänger von Invaliden-, Witwen- und Witwerrenten je 9 M, für Empfänger von Waisenrenten je 3 M,

2. für Sauvtnnterstützungsemvfänger in der Kleinrentnerfürsorge je 9 M, für Zusatzunter- stützungsemvfiinger (Ehegatte, Kinder), je 3 M,

3. für HauvtunterstStzungsemvfiinger in der Krisenfürsorge je 9 M und für Zuschlagsunter» stützungsemvfänger je 3 M.

Die Reichsversicherungsanstalt für Ange­stellte ist vorbehaltlich einer nachträgliche» gesetzlichen Genehmigung zu ermächtigen, den Empfängern von Ruhegeld, Witwen- und Waisengeld eine entsprechende Notstandsmaß­nahme aus den Mitteln der Anstalt zu ge­währen."

Angenommen wurde gleichfalls ein sozial­demokratischer Zusatzantra«, diese einmalige Notstandsannahme auch den unterstützten ehe- malen Reichsarbeitern, Reichsange­stellten und den Kindern der Jnva- lidenrentner zu gewähren.

Damit waren alle anderen Anträge erledigt. Reichsfinanzminister Dr. Köhler hatte zu Beginn der Sitzung erklärt, über den Betrag von 25 Millionen hinauszugeben, sei unmög­lich, nicht aus mangelndem sozialen Gefühl sondern aus Mangel an Geldmitteln.

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SllS reiche Amerika

Newyork, 13. Der. WieNew Nori Times" aus Washington berichtet, hat der Marinesekretär mit Kongreßmitgliedern Be­sprechungen über ein Flottenbaupro­gramm für d i e nach ft en fünf Jahre gehabt, baß Kredite über 1099 Mil» lionen Dollar für den Bau von 26 Zehn» tanseudtonnenkreuzer«, drei Flugzeugmntter» schiffen, vier Unterseebooten und 18 Begleit» Zerstörern und 4 Ersatzvanzerschifsen vorsieht. Dieses Programm sei vom Präsidenten Loo« lidge genehmigt worden. Für das nächste Fiskaljahr sollen 209 Millionen bewilligt werden.

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Sie Stzidkattnunwhen in Rumänien

ff. Bukarest, 14. Dez. Der Minister veröffentlicht ein Kommunique, in dem er zu den Ausschreitungen der Studenten in Grohwardein und Klausenberg Stellung nimmt. In dem Kommunique heißt eS: Die im Zusammenhang mit den Vorkomm­nissen beim allgemeinen Studententag in Grohwardein angestellten Erhebungen ha­ben ergeben, daß die Verwaltungsorgane der Polizei sich von den Ruhestörungen haben überraschen lassen. Die Regierung hat beschlossen, den Departementspräfek­ten und die Polizeipräfekten von Groh- wordein und Klausenburg abzuberufen. Das Verhalten der Gerichtsbehörden, der anderen Zivilbehörden wird nich unter­sucht. Zunächst werden als Urheber der Anruhen vor das Gericht gestellt werden: 21 Studenten und 28 sonstige Beteiligte aus Grohwardein wegen Sachbeschädigung und Störung der öffentlichen Ordnung. 44 Studenten und 9 sonstige Beteiligte aus Klausenburg wegen der gleichen Straf­taten, 11 Studenten aus Bukarest wegen Sachbeschädigungen und Plünderungen, die in Klausenburg und Grohwardein be­gangen wurden. Mne Reihe weiterer Stu­denten bleibi in Haft. Sie alle werden vor dem Kriegsgericht in Klausenburg und Bukarest abgeurteilt werden. Die Regie­rung bewilligte einert Kredit in Höhe von fünf Millionen für WiederinstandsetzUKg der beschädigten Synagogen. >