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Sonnabend, den IL Nov. 1927
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Der französisch fü-slawjsche Bertras ein Mndnir in Form eines ZrenndschniiS- und WedddttirngtS
ff. Paris, 12. Nov. Am gestrigen Nachmittag um 5 Uhr wurde im Quai d'Orsay der französisch-südslawische Bündnisvertrag unterzeichnet. Im Nachlaß daran wurde folgendes Communique Msgegeben:
„Gelegentlich der Unterzeichnung des Freundschafts- und Schiedsvertrages zwi- i scheu Frankreich und dem Königreich der Serben Kroaten und Slowenen haben die t Außenminister Briand und Marin. kowitsch di« volle Uebereinstimmung ihrer Ansichten festgeftellt in allen Fragen, die ihre Länder interessieren, sowie ihre feste Entschlosienheit, in voller Harmonie mit dem Friedenswerk des Völkerbundes ihre Anstrengung für die Sicherheit des Friedens auf der Grundlage der bestehenden Verträge fortzusetzen. Im Gefühl der traditionellen Freundschaft putschen beiden Ländern haben die beiden Außerminister auch alle Fragen behandelt, die die zukünftige Regelung der Wirt- schastsverhandlungen erfordert und die Zusammengehörigkeit der beiden Ländern tiit noch verstärken kann."
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Der dieser Tage bekannt gewordene Abschluß eines Vertrages zwischen Franr- reich und Jugoslawien stellt im Effekt ein Bündnis der beiden Länder dar. Diese Tatsache hat insbesondere in Italien ein geradezu ungeheures Aufsehen gemacht. Der Vertrag erscheint so bedeutsam und für die weitere Entwicklung, insbesondere in den Balkanländern weltpolitisch so wichtig. daß die Kenntnis seines Wortlautes ton Voten ist.
In diesem Vertrag verpflichten sich im Artikel 1 die vertragsschließenden Parteien, keinen Angriff auf einander zu unternehmen und an keinem von anderer Seite kommenden Angriff gegen die Sicherheit des Vertragspartners te ilzunehmen. Ausnahmen bilden nur etwaige sich aus den Inter- Sen der Selbstverteidigung ergebende öglichkeiten oder eine vom Völkerbund beschlossene Aktion.
In Artikel 2 verpflichten sich die Vertragsparteien, alle zwischen ihnen auftauchenden Konflikte auf diplomatischem Wege zu regeln und, wenn dies nicht gelingt, sich einem Schiedsgerichtsverfahren zu unterwerfen. Diesbezüglich wird ein t eigenes Abkommen geschlossen.
In Artikel 3 verpflichten fich Frankreich und Jugoslawien, alle Beschlüsse des Völ- kerbundsrateS, die die Sicherheit des Vertragsgegners in Frage stellen können, gemeinsam zu prüfen.
Artikel 4. Wenn Frankreich oder Jugoslawien trotz ihrer friedlichen Tendenzen Und ohne jemand provoziert zu haben, an- gegriffen werden, werden die beiden Regierungen sofort in Fühlung treten, um eine Aktion zum Schutze ihrer na- tionalen Interessen und des durch den Friedensvertrag geschaffenen Zustandes zu unternehmen, wobei sie sich immer die aus dem Völkerbundspakt stammenden Verpflichtungen vor Augen hallen werden.
Im Artikel 5 verpflichten sich beide Regierungen, jeden Versuch einer Veränderung der gegenwärtigen politischen Lage gemeinsam Su bekämpfen und über die in einem wichen Falle zu unternehmende Aktion eine Verständigung anzustreben.
Im Artikel 6 erklären die Vertragschlie- benden, daß keine Bestimmung dieses Vertrages so gedeutet werden könne, als ob darin ein Gegensatz zu den von Frankreich
oder Jugoslawien abgeschlossenen anderweitigen auf die europäische Politik bezüglichen Verträge liege. Die beiden Regierungen verpflichten sich weiter, über alle Fragen der europäischen Politik ihre Ansichten auszutauschen, um ihre friedlichen Absichten gegenseitig zu unterstützen. Sie werden einander über alle Verträge unterrichten, die sie noch mit dritten Mächten abschließen sollen.
Artikel 7 stellt fest, daß dieser Vertrag in keinerlei Gegensatz zu den für beide Staaten aus ihrer Zugehörigkeit zum Völkerbund erwachsenden Verpflichtungen steht. Der Vertrag wird beim Völkerbund registriert. Er tritt nach der Ratifikation in Kraft und läuft zehn Jahre,
fk. L o n d o n, 12. Nov. In seiner Rede anläßlich des gestrigen Waffenstillstandstages sprach Lord Crewe über die Frage der Beseitigung des Krieges und über die Abrüstung. Er untersuchte dabei, was die britische Regierung tun könne, um das Gefühl der Sicherheit in der Welt zu fördern, das für alle Staaten die Voraussetzung der Abrüstung sei. Er könne nicht dafür eintreten, daß die Regierung neue Verpflichtungen übernehme, durch die England unter Umständen zu Gewaltmaßnahmen gegen andere Staaten genötigt sei. Zweitens könne die Regierung bekannt geben, daß sie bereit sei, umfassende Schiedsverträge abzuschließen. Dabei seien jedoch zwei Vorbehalte unerläßlich. Die Abmachungen dürften keine Handhabe zu einer Einmischung in innere Angelegenheiten Englands von außen her bieten. Außerdem eigneten sich die kriegerischen Maßnahmen zur See nicht dazu, Gegenstand der Schiedsgerichtsbarkeit zu sein. Zum Beweis wies Lord Crewe auf die Haltung der Vereinigten Staaten zur Frage der Blockade während des Krieges hin.
Die Bereinigten Staaten hätten vor ihrem Eintritt in den Krieg dem Begriff der Blockade eine sehr enge Auslegung gegeben. Nach dem Eintritt Amerikas in den Krieg seien sie jedoch für eine Ausdehnung des Blockaderechts unter Einmischung in den neutralen Handel eingetreten, wie man sie bis dahin noch niemals gekannt habe.
So habe dieselbe Macht im Verlauf ein und desselben Krieges widersprechende Ansichten darüber vertreten, was bei der Blockade zur See Recht oder Unrecht ist. Man sehe daraus, daß es k e i n e n M a tz-
Re StmtinftWtoute
Berlin, 11. Nov. Der BildungSaus- schuß des Reichstages setzte am Freitag die Erörterung über die Gemeinschaftsschule fort.
Abg. Runkel (D. Vpt.) stellte den Antrag, die Gemeinschaftsschule auf christlicher Grundlage aufzubauen.
Reichsinnenminister v v n K e u d e l l erklärte, die Gemeinschaftsschule dürfe sich nicht nur durch die Tatsache, daß Religionsunterricht erteilt wird, von der weltlichen Schule unterscheiden. Ein bloß angefügter Religionsunterricht, wie ihn die Sozialdemokraten verlangen, wäre durchaus unpädagvgisch.
kann aber wohl am Ende des neunten im gegenseitigen Einverständnis verlängert werden.
UeberfShrnng des „Wakknstillstnndswagens" nach Tompielme.
Paris, 11. Nov. Der Salonwagen des Marschalls Fach, in dem Waffenstillstand unterzeichnet wurde, wurde heute von seinem früheren Standort, dem Hof des Invalidendomes, nach Compiegne übergeführt und dort aus einem Gleis an derselben Stelle, wo die Unterzeichnung erfolgte, in einer besonders konstruierten Halle untergebracht. Der Zeremonie wohnte als Vertreter der Regierung der Marineminister sowie Marschall Foch und verschiedene Generäle bei.
stab gäbe, nach dem ein Gericht derartige Fälle entscheiden kann.
Auch könne man von einem Lande, das um sein Leben kämpst» nicht erwarten, daß es Handlungen, die geeignet scheinen, einen Druck aus den Krieg auszuüben, solange zurück, stellt, bis eine schiedsgericht- liche Entscheidung gefällt ist.
Es ließe sich eine Schiedsgerichtsbarkeit für derartige Dinge denken, sie könne aber erst nach dem Kriege in Wirkung treten und nicht, solange der Krieg noch im Gange sei.
Lord Crewe verwies dann auf die Schwierigkeiten, die der Forderung der Abrüstung durch die Haltung Rußlands erwachsen. Anschließend behandelte er die Frage der Abrüstung zur See und erklärte sich gegen eine Wiederholung der Flottenabrüstungskonferenz von Genf. Er warne davor, den Erörterungen über die Abrüstung zur See Pen Grundsatz der Parität zwischen der amerikanischen und der englischen Flotte zu Grunde zu legen.
Ebenso wie Lord Crewe sprachen gestern auch Lord Balfour und der Arbeiterführer Thomas in Versammlungen der Dölkerbundsfreunde. Lord Balfour erklärte u.a., es gebe keinen dauern- den Frieden ohne Abrüstung und keine Hoffnung auf Abrüstung ohne einen wirksamen Völkerbund. Neun Jahre nach dem Waffenstillstand hätten die großen Nationen 10 Millionen Mann unter den Waffen und die Ausgaben für Rüstungen seien höher als im Jahre 1913. Man müsse endlich zwischen Materialismus und Idealismus wählen.
Darauf werden die ersten beiden Absätze des § 3 in der Fassung des Entwurfs fvl- gendermahen angenommen:
„Die Gemeinschaftsschule steht grundsäh- lich allen volksschulpflichtigen Kindern offen. — Sie erfüllt die Unterrichts- und ErziehungSoufgaben der deutschen Volksschule auf religiös-sittlicher licher Grundlage, ohne Rücksicht auf die Besonderheiten einzelner Bekenntnisse und Weltanschauungen. Die aus dem Christentum erwachsenen Werte der deutschen Volkskultur sind im Unterricht und in der Erziehung lebendig zu machen."
Hierauf vertagte sich der Ausschuß.
Abrüstung und Merhett
AmkkiknS SImdvunkl zur im Mlkckg
SaSEndk des KnrlnmenimiSmnS in Wen
Berlin, 11. Nov. Wie die Abendblätter aus Rom melden, hat der faschistische große Rat die Abschaffung des parlamentarischen Systems beschlosien. An Stelle der bisherigen Volksvertretung tritt der „Rat der Vierhundert". Wählen kann nur das produk» tive Volk, d.h. die 13 Wirtschaft», organisationen Italien» die sämtliche Arbeitgeber und Arbeitnehmer umfassen, schlagen dem Großrat die Kan. didaten vor, der jeden einzelnen auf seine unbedingt ehrliche faschistische Ueberzeug. ung prüft.
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Segietungiparteicn nnd BesoldungSMingr
Die Vertreter der Koaiitionsparteien traten gestern nachmittag 5 Uhr im Reichstag zu einer interfraktionellen Besprechung zusammen. Gegenstand der Erörterungen war die Besoldungsvorlage. Im Verlaufe der Besprechungen berichteten die Vertreter der Regierungsparteien über die Haltung ihrer Fraktionen, wobei von den Vertretern der Deutschnativnale» und der Deutschen Vvlkspartei die bestimmte Erflärung abgegeben werde« konnte, daß ihre Fraktionen für die De- soldungS Vorlage der Regierung eintreten. Der Zentrumsvertreter erRärte, daß feine Fraktion bisher noch keinen endgültigen Beschluß gefaßt habe, sondern erst anfangs der nächsten Woche dazu kommen werde. Man wird, wie die „Tägl. ' Rundschau" schreibt, annehmen dürfen, daß auch das Zentrum sich entschließen toir£ für den Besvldungsentwurf der Regierung einzutreten, sodaß eine einheitliche Front der Regierungsparteien in dieser Frage als sicher angenommen werden kann.
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Berlin, 11. Nov. Der Haushalt»« auSschuß hat heute das eigentlich» Besoldungsgesetz, das in 41 Paragraphen die allgemeinen Bestimmungen, enthält, in erster Lesung erledigt, wobei jedoch zu beachten ist, daß mehrere wichtige Paragraphen für die zweite Lesung zurückgesteilt wurden. Es handelt sich bei diesen zurückgestellten Par», graphen, über die keine Einigung erzie.t werden konnte, u. a. um die Frage der Pensionäre und Hinterbliebenen, um die Frage der AmtSbezeich« nungen und um den finanziell wichtigsten Paragraphen 39a, der auf «instün- migen Beschluß des Reichsrats in die Bs- soldungSvorlage hineingekommen ist, und zur Abdeckung der durch die BesoldungS- Vorlage entstehenden Mehrausgaben 'der Länder und Gemeinden den vom Reich an die Länder zu leistenden UeberweisungSanteil Don dem Aufkommen an Einkommensteuer und Kör- Perschaftssteuer auf 80 v. H. erhöhen will. Bekanntlich hatte die Reichsregierung sich diesem Beschluß des RelchSrats nicht an« ?^schlossen und dem Reichstag eine de- ondere Vorlage zugehen lassen, liebe» diese Fragen konnte unter den Partetem nvchk eine Einigkeit erzielt werden, da die ReichSregrerung nach wie Vov einer Erhöhung der Länderanteil« auf 80 Prozent stärksten Widerstand entgegensetzt. Der Ausschuß hat sich daher heute nach einer längeren, teilweise vecht stürmistben GeschäftsordnungSdebattr dahin entschlossen, zunächst die einzelnen Gehaltssätze zu beraten. Inzwischen soll versucht werden, unter den Parteien und mit der Regierung eine Einigung Über die ftrittroen Fragen zu erzielen. Wie da» Nachrichtenbüro deS Vdz. aus parlamentarischen Streifen erfährt, dürfte jedoch diese finanziell« Kernfrage nicht Jo sch nellzu einembefriediaende.il Abschluß kommen, da innerhalb der Parteien große Meinungsunterschiede zu überwinden sind und sich andererseits dis Regierung einer geschlossenen Front ber Länder aegenücherfleht. . •*" - ■ - 4