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-en 14. ert. 1927

Dreiser Ws was früher kurheffifche) Oberhessen - Berkünbisun-Mstt für Stadt und Kreis Marburg

Die Flaggen-Rotverordnung vor -em Lan-tag

Eine ergebnislose Seballe — Sie Lerordnnng »em SersnIsungSauSschutz liberwiesen

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Die zu erwarten war, hat die gestrige Debatte im Landtag über die Flaggen- Aowerordnung keine Lösung gebracht. Aus der Stellungnahme der Parteien, nament­lich aus dem Ton, in dem über die heili­gen Symbole einer stolzen Vergangenheit gesprochen worden ist, kann sich jeder selbst darüber ein Urteil bilden, auf welcher Seite ehrlicher und aufrichtiger um eine Lösung gerungen wird. Es ist der SlaatS- regierung auch gestern bescheinigt worden, vas wir seinerzeit hier festgestellt haben: Die Regierung hat dabei wahrlich keine glückliche Hand!

Es mag einem Minister sehr peinlich sein, wenn er hören muh: „Sie und Ihres- Kichen sind unter Schwarz-Weih-Rot von

i Spartakisten gerettet worden, sonst könnten Sie hier nicht sitzen." Aber es ist Vahr und durch keine Verordnung zu viderlegen.

Es ist nicht logisch, daß dadurch ein Notstand entstanden wäre, daß Die Autori­tät der Staatsregierung in Gefahr war. Der Innenminister Grzesinski konnte un­sere Stellungnahme, die ja dann zu einer behördlichen „Maßregelung" geführt hat, wcht besser rechtfertigen, als durch das Er.igestSndnis, daß es sich für die Preu- tsche Regierung darum handelte, den einmal eingenommenen Standpunkt" — der vom Oberverwaltungsgericht als rechtsunwirksam bezeichnet wor­ben war — „durchzuhalten und zu Der« B$en, die fehlende Rechtsbasis nachträg- >ch zu schaffen." Man beachte: zu ver- uchen, die fehlende Rechtsbasis Nachträglich zu schaffen.

Wohin soll e« führen, wenn in diesem Sinne „vorbeugende Politik" getrieben bild? Ist es denn auch dem Bürger ienerdings gestattet, das, was er für not» Denöig hält, zu tun, um sich dann erst vn eine Rechtsbasis zu bemühen?

Der Minister gab sodann seiner Verwun­derung darüber Ausdruck, oaß ins^son« bete die Deutsche Volkspartei der Ver­ordnung nicht zugestimmt habe, zumal es sich um die Anfechtung eines Erlasses han­dele. an dem die Vertreter Der Volkspartei seiner Zeit mitgewirkt hätten. (Lebhaftes Hört, hört! bei der Mehrheit.)

Die peutzische Staatsregierung werde abwarten, wie der Staatsgerichtshof über die Anrufung der Stadt Pots­dam entscheiden werde.

Der Minister erklärte weiter, seines Er­achtens ginge die Rachprüfung der Vor­aussetzungen einer solchen Notverordnung dem StaastgerichtShof garnichts an, denn die Formulierung des Artikels 155 der Verfassung sei bewußt so, daß dem Er­messen der Staatsregierung und des Parlaments weite st er Spiel­

raum gelassen werde. Der Minister be­zeichnete es als Sache des Landtages, die Auffassung über die Haltung der Staats­regierung zu bestätigen oder die Verord­nung aufzuheben. Von einem Angriff in die Selb st Verwaltung könne keine Rede sein, zumal auch Landes­recht vor Kommunalrecht gehe.

Der Minister wandte sich dann der Be- anlwortung einer deutschnationalen An­frage über den

Flaggenkonftikt der Stadt Berlin mit de» Hotelier»

zu und erklärt, daß er eine Methode, wie sie in einer Anfrage des deutschnationalen Abgeordneten Roth zum Ausdruck komme, bisher noch nicht erlebt habe. Die Staats­regierung danke es dem Berliner Ober­bürgermeister Büß, daß er in der ent­schiedensten Weise das, was von der Staatsregierung für notwendig gehalten wurde, für Berlin durchgeführt wurde.

NÄkswfli ahhemfrn

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Tschitscherins Rote an Frankreich.

fk. Paris, 14. Okt. 3« der gestern dem französischen Botschafter in Moskau überreichten russischen Antwortnote auf die Forderung der fanzöfischen Regierung nach Abberufung Rakowskis erklärt die Sowjet-Regiernng, das Recht Frank­reichs nach Abberufung des Vertreters eines ausländischen Staates nicht l e u g- nen zu wollen. Line derartige Forde­rung müsse aber ernsthaft begründet sein. Die Sowjet-Regierung könne sich aber die

gation und die ernsten Absichten der russi­schen Regierung für die Suche nach einer Lösung der strittigen Fragen und einer Berbesierung der Beziehungen mit Frank­reich diskreditiere« sollten, hätten von der russischen Negierung nicht ignoriert wer­den können. Dieser Umstand habe Ra­kowski dazu getrieben, die Mitteilungen über die erz-alten Verständigungen und die noch nicht geregelten Meinungsver­schiedenheiten zu veröffentlichen, was ihm von Frankreich jetzt zum Borwnrf gemacht

*.liß «ttcht.räsIich zu icheffev.

et)mb ole des alten Staates ge- t.e t »ejben iallren. Wie frwntre dgs

(Lebh. Beifall links und in der Mitte.j Es bleibe bemerkenswert, daß die Bei­legung der Differenzen mit den Hoteliers nur dadurch erledigt werden konnte, daß die Stadt Berlin und der preußische Staat mit aller Deutlichkeit gezeigt hätten, daß die Reichsfarben Schwarz - Rot- Gold und nichtandere seien. (Lebh. Beifall links und in der Mitte.s)

Abg. Dr. v. Winterfeld (Din.) er­klärte,

auch der preußische Jnwermiuister habe urcht uachgewiese», daß und warum eine Staatsuatweudigkeit da­für Varlag, eine Notverorduuug zu erlassen.

in der französischen Note aufgeführten Argumente nicht zugigen machen. Die in der Note aufgeführten Tatsachen seien seiner Zeit von beiden Negierungen ernsthaft besprochen worden mit dem Er­folg, daß die französische Regierung sich durch die Erklärungen Tschitscherins für befriedigt erklärt habe. Ebenso habe Ra­kowski die ihm fälschlicherweise unterstell­ten Motive und Absichten als unverträg­lich mit den Funktion/« eines Botschafters bezeichnet und verurteilt. Die Gerüchte aber, die die Haltung der russischen Dele-

(Zustimmung rechts.) Es sei in Preußen und in anderen Ländern nie üblich ge­wesen, in den Reichsfarben zu flaggen, sondern nur in den Landesfarben. (Lachen bei der Mehrh.) Die Aenderung unserer ?iarben durch die Nationalversammlung

abe uns in der Welt und besonders bei den Ausländsdeutschen sehr geschadet. Zn den Richtlinien, die die in der ReWö- regierung vertretenen Parteien vereinbart haben, sei ausdrücklich festaelegt, daß die Symbole des alten Sina '

ynb darf man nicht mehr sagen, baß d<Ul solche Methoben für bebenklich hält? /.:■ , . ■ e.

.Berlin, 13. Okt. Rach Besprechung «merer Vorlagen toanbte sich der preu« Wie ßanbtag am Donnerstag ber "Sera» Wg ber vorn Staatsministerium am 18. Wt 1927 mit Gesetzeskraft erlassenen '•öggenberorbnung zu.

Innenminister Grzesinski

w®nt als erster Rebner bas Wort unb *!fi darauf hin, bah bas StaatSmini- ’-t'Jim in immer wieberholten Derord- ®>igen bie Auffassung vertreten habe, baß k iwttvenbig sei, am Derfafsungstage bei « Beflaggung ber Staats- und Ge- Ebtdegebäube den ReichSfarbcn Schwarz- tt-Eold ben ihnen gebührenden Platz ®8uräamen und bie nötige Achtung zu ®£ifen. Es habe bei ben Besprechungen * otaatdminifterium immer Klarheit bar« ^ geherrscht, daß bie Rechtsgrundlage 'bie Regelung der Flaggenfrage durch '-ässe gegeben war.

.$*! Staatsregierung habe die Be- , .^dung des entgcgenstehenden Ür- '«ls des Oberverwaltungsgerichts erst **27. Zuli bekommen, also nur 14

Tage vor dem Berfasiungstag.

Reihe von Kommunalverwaltungen, ..Eher in ber Annahme, bah Die B- l '1® bes Staatsministeriums eine abso- LMte Rechtsgrundlage besähen, ent» g^enb diesen Erlassen geflaggt halten, ’fben nun möglicherweise nicht mehr °ägen. (Gelächter rechts!) Aber g?8 Interesse der Autorität der dtaatsregierung habe es gefordert, ** einmal eingenommenen Stand- **^1 duchzuhalten und z n v e r -

werde. Die Sowet-Regiernng sehe sich aber aus Billigkeitsgründen gezwungen, Rakowski seiner Funktionen als französischer Botschafter zu entheben und ihm einen Nachfolger zu ernennen. Die Sowet-Regiernng lehnt es aber ab, irgend eine Verantwortung für die Abberufung Rakowoskis zu über­nehmen.

Als Nachfolger Rakowskis ist der der­zeitige Sowjet-Gesandte in To­kio in Aussicht genommen.

mit dem Vorgehen der preußischen Staats­regierung, in der auch das Zentrum ver- treren sei, üherein? Die preußische Re­gierung übe mit ihrer Verordnung

einen «nerchörten Botzkott und Gewissenszwang

aus. Der Redner lehnte für feine Frak­tion die Notverordnung ab und beantragt« Überweisung an den Verfassungsausschuß

Abg. S e i ne r t (Soz.) stimmte der Ueberweisung an den Verfassungsausfchuß zu. An Hand der Geschäftsordnung be- tonte der Redner, daß die Verordnung im Ständigen Ausschuß durchaus rechtmäßig zustandegekommen sei. Die lächerliche Aus­legung, die hier von der Rechten versucht werde, sei nur ein Mittel, um gegen dir Relchsfarben Schwarz-Rot-Gold anzir- kämpfen.. Unter Schwarz-Weiß-Rot sei Deutschland zusammengebrochen (Minnten- wnge Pfui-Rufe rechts), unter Schwarz- Rot-Gold sei es wieder aufgebaut worden. Unter Schwarz-Weiß-Rot feien Rathenau nn& Erzberger ermordet worden (erneute Pfui-Rule und Protestkundgebungen rechts).

Die schwarz-rot-goldenen Farben müßten heule ebenso geachtet werden, wie unter benj alten System die schwarz-weißAolen.

(Zuruf rechts: Sie hatten damals auf bie rote Fahne geschworen!) Richtig sei allerdings, daß man auf diese Weise keine Liebe zur Republik erzwin­gen könne. Er stimme dem Wunsche der Rechten zu, daß man auch dem Symbol per Vergangenheit Achtung entgegenzu­bringen habe.

„Wir wollen Schwarz-Weiß-Rot in der Republik keine Freistätte lassen:"

(Hört, hört, rechts, Zuruf: „Verfassung!") „Wir stimmen der Verordnung zu." (Leb­hafter Beifall und Händeklatschen links. Stürmische Gegenkundgebungen rechts.)

. Abg. Bergmann (Ztr.) stimmte der Verordnung zu und bedauerte, daß die ver­fassungsmäßigen Hoheitszeichen dec Republik von weiten Kreisen nicht geachtet, sondern ge­schmäht und mißachtet würden. (Zuruf recht- „Wer ist schuld?) Während die Zahl der­jenigen, die sich mit dem heutigen Staat aussöhnen, wachse, wolle der Flaggenstreit nicht aufhören. Das schädige das innen­politische Leben nicht nur, sondern auch da- Ansehen Deutschlands in der Welt. Echwarz- Rot-Gold sei keine Parteifahne, sondern Fahne der Deutschen Republik, Die in Weimar ver­fassungsmäßig beschlossen wurde. Es sei da­her falsch, die Reichsflagge mit anderen Fahnen auf gleiche Stufe zu stellen. Mangeln­des Rationalbewußttein sei schuld an diesem Streit. Auch Schwarz-Weiß-Rot sei zu ehren: Den verfassungsmäßigen Hoheitszeichen gebühre aber Ächtung. Denen, die diese Achtung nicht zeigen, sage das Zen­trum den schärfsten Kampf an. Es sei höchst bedauerlich, daß eine selbstverständliche Forde­rung erst den Erlaß einer Rotverordnung nötig gemacht habe. (Beifall im Zentrum.)

Abg. v. Campe (Dt. Vpt) bezeichnete es als vornehmste Aufgabe, in jetziger Zeit eine Verbindung zwischen der alten und der neuen Zeit zu schaffen. Die Rede des 2lbg. Leinert sei allerdings nicht auf diesen Gedanken obgestimmt gewesen. Die Aeußerung, daß Morde unter Der schwarz- weih-rvten Fahne geschehen feien, müsse er aufs a llerschärfste zurückweifen. (Lärm b. d. Soz.).

Mas würde man denn auf der Linken sagen, wenn man darauf hinwiese, daß in der letzten Kriegszeit Flugblätter, die un­sere Trupven zur Desertion aufreizten, mit den schwarz-rot-goldenen Farben in den Schützengräben verbreitet wurden. Auch Bebelchabe einmal gesagt, erwerbe, wenn das Vaterland in Gefahr sei, die Flinte schultern, und dieses Vaterland habe das fchwarz-weitz-rote Symbol. (Stürmischer Beifall rechts.)

(Großer Lärm links.) Es ist doch nicht recht logisch, daß dadurch ein Rot stand entstanden wäre, daß die Autorität der Staatsregierung in Gefahr war. Die Flaggenfrage ist aller­dings bedauerlich und beschämend.

Wir muffen zum Frieden kommen. Die Regierung hat aber dabei wichrhafti» keine glückliche Sand.

Die Reden des Ministerpräsidenten können nicht zur Beruhigung beitragen. Wir ver­langen grundsätzliche und objektive Prüfung im Ausschuß. Recht maß Recht ble'ben! W i r wollennicht an den Grundpfeilern der Selbstverwaltung rütteln! (Leb­hafter Beifall).

Ministerpräsident Brann

erklätte, wenn überhaupt eine gesetzliche Basi- für die Verordnung über die Beflaggung zu geben tix.r, hätte dies in Gestalt einer Not­verordnung geschehen müssen.

Er glaube nicht, daß es in der Faggen-

7 frage einen Ausgleich gebe.

Als Reichsfarben schein Schwarz Rvt-Gosd fest- gestellt. Cs müßte daher nicht nur für die Behörden, sondern für jeden Deutschen selbst­verständlich feien, daß die schwarz-rot-goldenen Farben zu «achten seien. Die schwarz-rot goldenen Farben müßten heute ebenso geachtet werden, tote unter dem alten System die schwarz-weih-roten. Solange die verfassungs­mäßige Deflimmung besteht, müsse jede Regie- rung und jede öffentliche Körperschaft dafür Sorge tragen, daß die schwarz-rot-golden, Flagge zur Geltung komme. Wenn man auf diese Weife auch keine Liebe zur Republik erzwingen könne, so könne die hgch !afan auch die.