Einzelbild herunterladen
 

SonnerAag, »en 18. Augujl 1927

®t« »Vberhefsisch« Seitang* re» scheint sechsmal wöchentlich. Be- MS-prrt- monatlich 2 GM. auS- schließl. Zustellungsgebühr. durch «P»stLLL DM.Für etwa infolge Streik«. Maschinen defekt, »der elementar« Ereignisse ausfallend« Stamm* ni wird (da Ersatz ge­leistet. Verlag». Dr. 5. Kitzervth, Druck der Unid.-Duchdruckerei tu. Zod- «ug. Koch. Markt 21/23. Aernsprecherr Rr. 64. u. Nr. 55. Postscheckkonto r Amt Frankfurt *, M. Rr. 6016. Sprechzeit MC Redaktion von 1011 und

*111-1 Uhr.

Marburg«

SberheUfche

4tituno""

Rr. 192 62. Mrs. Marburg o. Lahn

»er Anzeigenpreis beträgt für den 10 gespalt. ZellenmMimeter 0.08 GM^ kleine Baranzeige« 0.06 GM., amtliche und aus­wärtige Anzeigen 0.10 GM. Bei schwierigem Sah sowie bei Platz» Vorschrift 50»/, Aufschlag. Sammelanzeigen 100/, Nutz schlag. Reklamen der Millim.

0,40 GM. Jeder Rabatt gilt als Barrabalt. Ziel 5 Tage. Beleg« werden berechnet, ebenso Auskunft durch die Geschäftsstelle und Zusendung der Angebote. Er» füllungsort Marburg.

1 Goldmark = V»,-Dollar.

Anzeiger turidasfmher kurhessMe)Gbechrssen/-> Amtliches VerkündigungsblE |ür d-kreisMarburg

Dll bmW-stanzWibt SmdMMm

ZnkraMimg am 5. Seplrmbee Sleichberochligung mit vielen Sinitfitäntunsen

Das deutsch-französische Handelsabkom­men ist. wie wir im gestrigen Handelsteil noch bekanntgebeu konnten, gestern vor­mittag 8.45 Uhr unterzeichnet worden.

Der Vertrag wird auf Grund der Er­mächtigungen, die sowohl der Reichstag wie die französische Kammer den beiter> Egen Regierungen erteilt haben, mit 5. September d. I. vorläufig in Kraft gesetzt werden. Sobald die Parlamente dann wieder zusammentreten, wird ihnen der Vertrag zur endgültigen Bestätigung dorgelegt werden. Der Vertrag sieht die erste reguläre Kündigungsmöglichkeit am 1. April 1929 mit dreimonatiger Frist vor, sodaß er also erst am 30; Juni 1929 ab­laufen kann. Reben diesen regulären Kün­digungsbestimmungen ist aber auf Wunsch Frankreichs in ten Vertrag noch eine Klausel über ein ^außerordentliches Kün­digungsrecht" ausgenommen worden, für den Fall, daß Frankreich vor dem regu­lären Ablauf des Vertrages doch noch seine große Zolltarifnovelle fertiggeftellen könnte.

Die neuen französischen Forderungen »ach Aufnahme einer solchen Klausel ha­ben. wle wir erfahren, gerade in den Ver­handlungen der letzten Tage eine sehr große Rolle gespielt. So war z. B. kurz vor der Unterzeichnung des Vertrages die Situation so, daß eine Verweigerung die­ses Zugeständnisses seitens der deutschen Delegation das Scheitern ter Verhand­lungen in letzter Minute wahrscheinlich hätte nach sich ziehen können. Diese Ver- antworutng glaubte die deutsche Dele­gation schon deshalb nicht übernehmen zu können, weil da« Zugeständnis dieses außerordentlichen Kündigungsrechtes ihrer Ansicht nach im wesentlichen nur theo­retischer Ratur ist. Wie die Dinge liegen, kann man mit Bestimmtheit annehmen, daß die gegenwärtige französische Kammer vor den Reuwahlen im Frühling 1928 den Zolltarif bestimmt nicht mehr fertigstellen wird. Die neue französische Kammer wird nicht vor Juni 1928 zusammentreten, und auch sie dürfte voraussichtlich schon gleich nach ihrem Zusammentritt wieder in die großen Sommerferien gehen, im Winter 1928 auf 29 aber sich voraussichtlich aus­schließlich mit dem französischen Budget zu beschäftigen haben, sodaß es kaum wahrscheinlich ist. daß ter französische Zolltarif vor dem Frühjahr 1929 Gesetz wird. älebrigenS hat die deutsche Dele­gation sich für ten Fall, daß Frankreich von diesem außerordentlichen Kündigungs- doch Gebrauch machen sollte, ausbedungen, daß dann das Frankreich zugestandene Weinkontingent in entsprechendem Maße gekürzt werten wird. Schon aus diesem Grunde glaubt man. daß Frankreich sich hüten wird, von dem außerordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch zu machen. Auch in Berliner Regierungskreisen ist man der Auffassung, daß der jetzt abgeschlossene Vertrag nicht nur die zunächst vereinbarten 22 Monate ungekündigt laufen wird, son­dern sogar noch darüber hinaus, d. h. Man sieht in dem Vertrag bereits das end­gültige Handelsabkommen, das Deutsch­land immer angestrebt hat.

Der Wortlaut des Vertrages und seine Einzelheiten liegen auch ten Berliner amt­lichen Stellen noch nicht vor. Immerhin wird von zuständiger Seite auf einige Ein­zelheiten aufmerksam gemacht, die für Deutschland teils erfreulich, teils unerfreu­lich sind. Erfreulich ist z. B.. daß Frank- rich in dem neuen Vertrag auf die An­wendung des § 18 des Versailler Ver­trages, in dem bekanntlich die Repara­tionsgläubigen sich vorbehalten haben, je- derzeit deuHches Eigenteim in ihren Län- Sern wieder- zu beschlagnahmen, falls Deutschland seine Reparationsverpflich­

tungen nicht erfülle, endgültig und grund­sätzlich verpflichtet hat. Als ziemlich un­erfreulich bezeichnet man es aber, daß eS nicht gelungen ist, für Deutschland die volle Meistbegünstigung bezüglich Ma­rokkos durchzusetzen. Allerdings gewährt ter Vertrag Deutschland die Meistbegün­stigung für den Waren- und Schiffsver­kehr, jedoch bleibt das Rieterlassungsrecht für Deutsche in Marokko nach wie vor ver­weigert. Auch diese Frage spielte in den Endverhandlungen eine große Rolle und auch hier hätte es noch zum Scheitern ter Verhandlungen kommen können, wenn die deutsche Delegation sich nicht entschlossen hätte, guf ihre Forderung bezüglich des RiederlassungSrechtes in Marokko zu ver­

zichten. Cs kann nicht verhehlt werten, daß auch der vorläufige Verzicht vom deutschen Prestigestandpunkt aus sehr schmerzlich ist. Die deutschen Unterhändler haben daher ausdrücklich erklärt, daß Deutschland es sich Vorbehalte, in späterer Zeit diese Frage neu aufzuwerfen, und daß es ferner ganz ausgeschlossen sei, einen späteren Vertrag abzuschließen, wenn diese Angelegenheit nicht zu Gunsten Deutsch­lands bereinigt ist. Einigermaßen, wenn auch nicht ganz befriedigend, ist die Be­stimmung des Vertrages bezüglich Fran- zösisch-Indo-Chinas, wonach Deutschland die Meistbegünstigung in dieser französi­schen Kolonie grundsätzlich zugestanten er­halten hat, allerdings mit ter Einschrän-

Die Wiederholung des Szeanstuges

Sönnetfc wartet

Die Vorbereitungen des nächsten Fluges.

Berlin, 17. Aug. Das Ergebnis ter gestrigen Dessauer Beratungen über die Wiederholung des Ozeanfluges ist von einigen Blättern so ausgelegt worden, als hätten die Iunkerswerke auf einen neuen Versuch überhaupt verzichtet. Wie das Wolffbüro von einer Junkers nahestehen­den Seite erfährt, trifft diese Auffassung aber nicht zu. Das Projekt des Ozean­fluges wirb von den Junkerswerken auch weiterhin betrieben, allerdings nicht mit irgendwelcher Rekordüberstürzung, sondern mit der ruhigen Sachlichkeit des Ueberle- gens, die auch, wie in der Presse durchaus anerkannt würbe, ben Vorbereitungen des ersten Versuches zugrunde lag.

In diesem Zusammenhang wirb übri­gens auch bie Darstellung als falsch bezeich­net, wonach ber Start am Sonntag über­eilt unb nur aus Prestigegründen erfolgt sei. obgleich bie Wettermeldungen aus­drücklich abgeraten hätten. Tatsächlich liegen die Dinge so, daß die Hamburger Seewarte, ebenso wie die anderen beraten­den Meteorologen die Wetterlage am Sonntag als besonders günstig bargestellt haben. Entscheibend war habet, baß man den Flugzeugen, wenn sie bie verabredete Rorbroute über bie Orkney-Inseln wähl­ten. auf ben größten Teil bes Weges nach Amerika günstiges Wetter unb sogar Rückenwind voraussagte. Auf ter Nord-'

oute« SM« ab

fee fanden die Maschinen bann aber so außerordentlich schlechtes Wetter, daß es ihnen unmöglich war, überhaupt bis zur Nordroute durchzudringen. Diese Tatsache bestimmte das Schicksal des Fluges.

Könneckes Vorbereitungen.

Köln. 17. Aug. Da an dem Propeller terGermania" noch Aenderungen vorge­nommen werten, von denen sich Könnecke eine erhöhte Leistungsfähigkeit feines Flugzeuges verspricht, ist er heute nachmit­tag nicht mehr aufgestiegen. Unter den vielen Telegrammen an die Flieger befin­det sich auch eine Depesche der Fliegerin Thea Rasche aus Neuyork, in ter sie Kön­necke zu seinem Ozeanflug Glück wünscht. Könnecke studiert eifrig bie Wetterkarte unb hat sich auch eingehenb mit verschiebe- nen Wetterexperten besprochen, weil er keineswegs gesonnen ist. einen Start zu unternehmen, ber auf Waghalsigkeit hin- auöläuft. Als Bordfunker haben sich zahl­reiche Bewerber gemeldet, ein Zeichen, daß es in Deutschland auch auf diesem Posten nicht an wagemutigen Männern fehlt. Heute nachmittag ist auf dem Kölner Flughafen in Begleitung von Geistlichen der bekannte Missionars-Pater Schulte im Hof eingetroffen, ber bekanntlich als erster ein Flugzeug für Missionszwecke benutzt. Schulte kam von Dessau, hatte ten bärti­gen Probeflügen bei gewohnt und besich­tigte hier eingehenb bieGermania".

kung, daß zunächst erst der franzöfifch-ja- panifche Handelsvertrag abgeschlossen sein müsse. Ehe dieser Fall nicht eingetreten ist. hat sich Deutschland verpflichtet, von dem grundsätzlichen Zugeständnis der Meistbegünstigung keinen Gebrauch zu machen. Äne ähnliche Verpflichtung ist die deutsche Delegation auch bezüglich ter Konsulate in Elsaß - Lothringen einge­gangen. Während der Vertrag Deutsch­land das Recht gibt, in allen französischen Gebieten Konsulate zu errichten, wird die­ses Recht für Elsaß-Lothringen dahin ein­geschränkt. daß Deutschland von diesem Recht in jedem einzelnen Fall ohne noch­malige besondere Vereinbarung mit der ffranzösischen Regierung nicht Gebrauch machen darf.

Der Malt des Abkommens

Berlin, 17. Aug. Mit dem beute unter­zeichneten deutsch-iranzösischen Handelsvertrag ist eine der schwierigsten und langwierigsten vandelsvertragsverbandlungen zum Abfchlutz gekommen. Als di« Verbandlungen im Ok­tober 1924 begannen, batte Deutschland eben den völligen Zusammenbruch seiner Währung überstanden, während Frankreich im Verlaute ber Verhandlungen eine weitgehende Wäb-

rungsverschlechterung durchmachen mutzte. In­folge der Erenzverschiebungen war in vielen Produktionsgebieten, wie z. B. füt Eisen, Stahl, Kohlen usw., eine Verschiebung einge­treten, die die Verhandlungen weiter er­schwerte. Dazu kam eine Reibe grundsätzlicher Schwierigkeiten von französischer Seite, ins­besondere lehnte Frankreich zuerst den Stand­punkt der Meistbegünstigung ab. Der heutige Vertrag ist im Trotzen und Ganzen

auf der Basis der Meistbegünstigung ausgebaut. Auch gegen weitgehende Bindung der beiden Kontrahenten, auf der ter jetzige Vertrag beruht, hatte Frankreich zuerst Wider­spruch geltend gemacht. Weiter war es Frank­reich nicht gelungen, eine Zolltarifnovelle durchzubringen. Die jetzige Lösung ist nur da­durch zustandegekommen, datz Frankreich sich vom Parlament eine Ermächtigung bat geben lasten, seinen Zolltarif während dreier Mo­nate abzuäntern. Aus allen diesen Gründen konnnten die Verhandlungen nur langsam vorwärts kommen.

Der Vertrag ist, wie gesagt, auf Meist- oergünstigung basiert, auch hinsichtlich der Zolltarife, für diese jedoch mit einigen wesentlichen Einschränkungen. Die Meistbegünstigung tritt restlos am 15. März 1928 in Kraft, die Diskriminierungen sind for­mell in verschiedener Art vorgesehen.

(Fortsetzung siehe Seite 2J "

ehaos in China

Bedrohliche Lage Schanghais.

ft London, 18. Aug.Daily News" meldet aus Schanghai, wäh­rend die allgemeine Lage in China chaotischer als je sei, habe sich jetzt noch eine bedrohlichere Gefahr in der Schanghaier Gegend entwickelt. Die ge­meldete Unterbrechung der Schanghaier» Hongtschau-Ningpo-Bahn durch britische Truppen auf Befehl des Generals Duncan, sei nicht die einzige der Besorg, raffe, denn infolge des Zusammenbruche» des nationalistischen Heeres suchen undiziplionierte Truppen Zuflucht, und die Besetzung der Bahn stehe vielleicht im Zusammenhang mit dieser Tatsache. In der Nähe von Schanshai lagern bereits vier reanirierende chinesische Militärbefehlshaber mit ihre« Heeren. Die Lage sei so bedrohlich, daß die Freiwilligen mobilisiert worden seien, um die Niederlasiungen zu verteidigen. Es sei bedauerlich, daß in diesem kritischen Augenblick der Befehlshaber der Der» teidigungsstreitkräfte, General Duncan, an Ruhr schwer erkrankt sei.

--------

$n*i genotoin-glitier vermißt

ft San Franzisko. 18. Aug. Die beiden FlugzeugeGolden Eagle" undM i ß D a r a n". die sich an den» Honolulu-Wettfliegen beteiligt hatten, find in Honolulu nicht eingetrof, fen. Sämtliche Schiffe wurden drahtlos benachrichtigt, sich der beiden Flieger an­zunehmen, denen der Betriebsstoff ausgegangen ist, sodaß sie auf das Meer niedergehen mußten. Die Schiffe rotben ersucht, scharfe Ausschau zu halten. Die Marinestationen in Honolulu und in San Franzisko find mit der Organisation weiterer Nachforschungen nach den Ver» mißten beschäftigt.

Das letzte gelandete FlugzeugA1 o h a" hat für den Flug nach den vorliegenden Wertungen 28,16 Stunden gebraucht.

Woclaroe" siegt im Honolulu-Wettfliegen.

fk Honolulu, 18. Aus. Das Flugzeug Woclaroe" überflog Honolulu um 12.09 Uhr und landete um 12.23 Uhr. Es errang damit den ersten Preis im Honolulu-Wett» fliegn von 25 000 Dollar.

fk. Honolulu. 18. Aug. Die Flugzeit des siegreichen FlugzeugesWoclaroe" be­trug 26 Stunden 17 Min 20 Sek.

--------

Re WelMnbenkonferem

2a ufane, 17. Aug. 3n ter heutigen Sitzung ter Lausanner Weltkirchenkonferenz sand ter Verhandlungspunkt des gemein* samen Glaubensbekenntnisses ter Kirchen folgende Formulierung:

.Unter Anerkennung ter Tatsache ter Lehr­unterschiede ter einzelnen Kirchen find wir eins in dem gemeinsamen christlichen Glauben, welcher verkündigt ist in der Heiligen Schrift, welcher bezeugt und bewahrt ist in dem ökumenischen ltekenntnis, das den Ramen des Ricaenums trägt, sowie in den apostolischen Bekenntnis, welches ununterbrochen sich leben- big erweist in ter geistlichen Erfahrung ter Kirche Christi."

Die orthodoxe Kirchengruppe hat einige Vorbehalte zu dieser Formulierung vorg^racht.

Auf Vorschlag des Präsidenten wurde eine Kommission eingesetzt, die mit ter Bildung eins Fortsetzungsausschusses be­traut wurde. Der Einberuf er dieses Aus­schusses ist ter Schotte Lord Sands, von deutscher Seite gehört ihm ter Heidelberger Professor D. Marlin Dibelins an.