Sonnabend, den A. Avril ISN
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SMWauds Vorbehalt In der AdrüMMase
i Alle AbrMnngkmvMluagen westen durch neue'Abmachungen ulchl berührt
Senf, 22. April. Im Vorbereiten- ten Ausschuß für die Abrüstungskonferenz gab Gras Bernstorfs nach Eröffnung der Aussprache betreffend die »atifiVieirung der Abrüstungskonveution
eine längere Erklärung zu dem Artikel 38 des fränzösischen Vorschlages, wonach die Abrüstungsbestimmungen bisher be- whonder Verträge, also auch des Versailler Vertrages, durch die Ab- Mtungskonvention nicht beeinträchtigt werden können, ab. Graf Bernstorff Idarauf hin, daß Deutschland, wie auch Boncour und de Brouckere anerhaben, ein j u r i st i s ch e s und m o - ' (fj e S Recht aus allgemeine istung hat. Dieses Recht sei ge- : die Basis für Deutschlands Teil- an _ der Abrüstungskonferenz. Die Deutschlands ist, so betonte er, von > aus von der der anderen Staaten eben, da diese neue Abrüstungsver- nngen übernehmen müssen, während hland seine Rechte darauf geltend die Abrüstung der anderen Staa- rwirklicht zu sehen. Dieser Gesichts- sei für die Stellungnahme Deutschgegenüber den verschiedenen Vor- cfen bestimmend. Deutschland werde Zustimmung nur einer Konvention können, die seine rechtlichen räche zufrieden stellt. Eine ntion, die diese Befriedigung nicht , wäre für Deutschland nicht trag- '0. es eilte solche Konvention nicht cfullung seines anerkannten juristi- und moralischen Rechtes ansehen . Deutschland verlange zwar nur rfte Etappe, die der heutigen Lage icht. Es müsse aber eine wirkliche ! auf dem Wege der Abrüstung sein, Die Verpflichtung der Gegenseite zur einen Abrüstung müsse eingelöst wer- nd dürfe nicht ad calendas graecas ben werden. Noch sei nicht zu er- -, ob die Konvention den Nechtsan- m Deutschlands genügen werde. So noch ganz die Zahlen, aber auch meereserven und das Armeematerial vorläufig nicht aufgenommen, ganz Heu davon, daß gewisse Kriegsme- , welche den abgerüsteten Staaten ,u Gebote stehen, in den bisherigen ndlungen kaum gestreift wurden. Sornstorff behielt sich deshalb bezüg- s Artikels 28 des französischen Vor- rfs das Weitere vor und legte
k eine «rweralreserve für ve« ganzen Vertrag
^.solange diese nicht den grundsählichen Mischen Forderungen entspreche. Die Ge- krrlreserve, die entsprechend seinem ^vsche in dem Bericht über die erste 7’'ng ausgenommen wurde, lautet wie
»Ter Konvenitionsentwiirf läßt noch »Icht erkennen, ob gewisse grundsätzliche Bestimmungen erfüllt sein werden, Be. ^«gungon, die im verlaufe der Bera« t»ng«n der dritten Tagung des Borbe» V ^itnugsansschnsseS vorgebracht worden kwd, und ohne die Deutschland dne «ow- I brntio» nicht als erste Etappe der all- leweine» Abrüstung betrachten könnte. Außerdem müssen Garantie« dafür «schaffen werden, daß Vieser Etappe in>-
»erhalb annehmbarer Fristen anvere Atnppe« folgen werde«, Vie sichtbare K'rtschritte auf dem «ege einer Herab- Iktzvng der Rüstungen bringe« werde«.- 1er 8orbereitung5-au5fdju6 nahm dann den ^likel 28 des französischen Borent- Ms mit dem deutschen Vorbehalt in
Lesung an.
»-3« der deutschen Erklärung ergriffen Vertreter Frankreichs, Belgiens, Ru- ^nle-ns und Polens das Wort. Der fran- und der belgische Vertreter wie- ^holten die
Elverkennnug der Gültigkeit der mo. wische» und juristische« Berpflich-
E««g allgemeine« Abrüstung
AI Grund des Artikels 8 des Völker- »"^/Paktes. Es seien aber auch andere und Bestimmungen zu beachten,
insbesondere jene über die Berücksichtigung der nationalen Sicherheit. Diesen Gedanken unterstrich insbesondere auch der rumänische Delegierte. Der polnische Vertreter verlas eine formulierte Erklärung, in der er sich dagegen aussprach, daß im Vorbereitungsausschuß die Frage der G ü I- tig keit des Ver s a iller Vertrages diskutiert werde.
Graf Bernstorff entgegnete, es liege ihm fern, an den Bestimmungen des Versailler Vertrages zu rütteln, da aber alle Vertragsbestimmungen «ingehalten werden müßten, bestehe Deutschland auf dem ihm zugestandenen Recht inbezug auf die Einleitung und Verwirklichung der allgemeinen Abrüstung. Sollte, so wiederholte schließlich der deutsche Vertreter, die geplante Abrüstungskonferenz nicht zu einer Konvention führen, die als tatsächlich« Verwirklichung einer ersten Etappe auf dem Wege zur allgemeinen Abrüstung angesehen werden kann, so werde Deutschland mit sich zu Rate gehen müssen, ob es überhaupt eine solche Konvention unterzeichnen könnte. Der polnische Vertreter erklärte sich von dieser Antwort befriedigt, richtete aber die weitere Frage an Graf Bernstorff, was er dann mit seinem Vorbehalt wolle. Zur Beantwortung dieser Frage verwies Graf Bernstorff lediglich auf dem Wortlaut seiner Erklärung und seines Vorbehaltes.
Der Artikel 28 des französischen Entwurfs wurde dann in erster Lesung mit dem deutschen Vorbehalt angenommen.
Die folgenden Verhandlungen über die Ralifizierungsbestimmungen führten nach längerer Debatte heute nachmittag zur
Anwahme eines abgeänverten r«mä- «isch-polnisch-finuischen Antrages, wonach vorläufig den russischen Randstaaten freigestellt werden soll, bestimmte Artikel der Konvention, die erst bei der zweiten Lesung genau bezeichnet werden sollen, für sich außer Kraft zu setzen, so lange Rußland nicht der Konvention beigetreten ist. Da der deutsche Delegiert« einen Vorbehalt bezüglich der späteren Unterzeichnung der Konvention durch Deutschland gemacht hatte, wurde auch die Bestimmung über die Ratifizierung durch bestimmte Staatsoberhäupter, unter denen auch der Präsident der deutschen Republik aufgeführt war, bis zur zweiten Lesung offen gelassen. Aehnlich ging es auch mit den Bestimmungen über die Gültigkeitsdauer der Konvention.
Dazu machte der französische Delegierte den Vorbehalt, daß die Gültigkeit der Konvention für die Rüstungen zu Lande, zu Wasser und in der Lust jedenfalls die gleichen sein müssen, weil der englische Text ursprünglich für die Landrüstungen zehn Jahre vorsah und für die See« und Lustrüstungen nur fünf Jahre. Auch die Debatte über die Ausnahmebe« Stimmungen für diejenigen Fälle, wo ein Staat berechtigt sein soll, sich über die Äon« venlionsbestimmungen hinwegzusetzen, führte zu keiner Einigung.
Der -emokraWe Parteitag in samvnrg
Mm* über EinbettWsl und KullmveM
Hamburg, 22. Avril. Der zweite Ver- andlungstag des demokratischen Parteitages brachte bei starkem Besuch zunächst die
Fortsetzung der Aussvrache
über die Reden Kochs und Luppes zum Thema ,'Der großdeutsche Einheitsstaat". Oberbürgermeister Petersen-Hamburg erklärte u. a., es sei die große Aufgabe der Demokratie, den deutschen Einheitsstaat zu schaffen, und dabei müsse auch Hamburg, wie die übrigen deutschen Länder, im Interesse dieses großen Gedankens wirken. Der Vorsitzende der preußischen demokratischen Landtagsfraktion, Justizrat Falck- Köln, meinte, daß der Gedanke des Einheitsstaates von Preußen, das drei Fünftel der gesamten deutschen Nation darstelle, ausgehen müsie. Dr. Fick-Würzburg betonte, di« süddeutschen Revublikaner hätten den Wunsch, den deutschen Kleinstaat aufzugeben. In dem gleichen Sinne wendet sich Dr. Cohnstaedt- Frankfurt a. M. gegen die Kleinstaaterei. Preußen müsse den Anfang machen, sich zum Reichsland zu gestalten, dabei dürfe aber jene genügende Dezentralisierung und Selbstverwaltung nich verabsäumt werden. Auch Dr. Mommsen sprach sich für den Einheitsstaat aus, wenn er auch erst in Generationen verwirktlicht werden könne. Vor allem müße im Süden die uniarische Bewegung geschaffen werden. Der frühere badische Staatspräsident, Prof. Dr. Hellvach, wandte sich vor allem gegen die Schaffung eines norddeutschen Groß- Preußens, die eine Donau-Förderation in ihrem schlimmsten Sinne zur Folge haben würde. Der Redner wandte sich sodann gegen ein preußisches Konkordat, da Preußen nicht zu einer selbständigen vertragschließenden Macht innerhalb Deutschlands werden dürfe. Der frühere Reichsinnenminister Dr. Külz stellte in einer Reihe von Leitsätzen die Forderung nach 4 Reichsländern auf und zwar:
1. ein Reichsland im Norden: Preußen,
2. ein Reichsland Mitteldeutschland,
3. Süddeutschland und
4. Oesterreich.
Damit würde die Vorherrschaft Preußens verhindert.
Nach Schlußworten vom Minister a. D. Koch und Oberbürgermeister Dr. Luppe kam folgende
Entschließung einstimmig zur Annahme:
„Der 7., Parteitag billigt die Leitsätze des Parteivorsitzenden in der Frage des Einheitsstaates. Er kennt im neuen deutschen Reiche
nur eine Souveränität, die in der Weimarer Verfassung begründete Souveränität des deutschen Volkes. Der Parteitag bekennt sich zum dezentralisierten deutschen Einheitsstaat, weil er die Erfüllung des 1000jährigen Sehnens des deutschen Volkes ist und weil im Zeitalter der Rationalisierung die Reibungen und Verschwendungen beseitigt werden müssen, die sich aus dem gegenwärtigen Zustande der Vielregiererei ergeben. Der Parteitag fordert den Reichstag und den Landtag auf, die Notwendigkeit der Entwickelung des deutschen Einheitsstaates bei allen gesetzgeberischen Maßnahmen entschlosien ins Auge zu fasten".
Angenommen wurden ferner folgende Anträge:
„Der Parteitag ersucht die Reichstagsfraktion, im Reichstag die uebernahme bei Justizverwaltungen der Länder in die Reichsverwaltung zu beantragen".
Der Parteivorstand wurde beauftragt, einen Ausschuß einzusetzen, der die Wege, die zum Einheitsstaat führen, prüft und bestimmte Vorschläge für die Durchführung ausarbeitet.
Zu dem nächsten Punkt der Tagesordnung „Das demokratische Agrarvrogramm"
sprach der Staasminister a. D. Reichstagsabgeordneter Rönneburg-Braunschweig, der betonte, die demokratische sei die erste bürgerliche Partei, die mit einem geschlossenen Agrarvro- gramm bervorirefe. Er forderte u. a. die Beseitigung der Vorrechte des Großgrundbesitzes und erklärte, die sozialen Fürsorgeeinrichtun- gen des Landes dürften nicht hinter denen der Stadt zurückstehen. Die Landarbeiterschaft müßte die Möglichkeit des Erwerbs von Grundbesitz haben.
Ter preußische Landtagsabgeordnete Wachborst schilderte in der Aussvrache die schwierige Lage der kleinbäuerlichen Betriebe und warnte davor, die Zollfrage als eine Nebenfrage zu behandeln. Die Siedlung müsse so rechtzeitig in Angriff genommen werden, daß nicht unser bestes Menschenmaterial an das Ausland verloren gehe. Auch bezüglich der Wohlfabrtsvflege aus dem Lande müsse noch mehr geschehen.
Darauf trat eine Mittagspause ein.
Sn der Nachmittagssitzung sprach die Reichstagsabgeordnete
Fra« Dr. Säumet
über die Demokratische Partei in Regierung und Opposition. Für die Stellung der Demokraten zur Regierung sei entscheidend, ob diese
(Fortsetzung siehe Seite 2.»
Angst oder Bosheit?
Das deutsche Volk erfährt durch das Koblenzer Oberpräsidium, daß zwischen den französischen Militärs im Rheinland und den deutschen Zivilbehörden eine Einigung über die genaue Festsetzung der Grenzen der zweiten Zone erzielt worden ist. Diese Einigung ändert nicht viel an der bisherigen Gestaltung der zweiten Zone, wenn auch vielleicht die grundsätzliche Freihaltung Reuenahrs von französischer Besatzung begrüßt werden kann.
Zn Deutschland wird diese Regelung der Zonengrenzfrage nur mit dem nieder- drückenden Gefühl zur Kenntnis genommen, daß auch jetzt, neun Jahre nach Liquidierung des großen Völkerkrieges, das deutsche Volk immer noch sichtbar daran gemahnt wird, daß sich an dem Begriff des Besiegtseins nicht das Geringste geändert hat.
Immer noch stehen fremde Besatzungstruppen am Rheinstrom.
Immer noch haben die deutschen Gesetze im deutschen Saargebiet keine Geltung.
Immer noch steht die endgültige Befreiung großer Telle des deutschen Volkes von einer niederdrückenden Fremdherrschaft in weiter, nebelhafter Ferne.
Wenn man sich ganz ehrlich die Lage vor Augen halten will, so hat man im Gegenteil zu erkennen, daß die Möglichkeiten für eine Verständigung in der Räumungsfrage heute entfernter sind denn je. Diese Erkenntnis dem deutschen Volke gebracht zu haben, ist ein „Verdienst" der Pariser
Stresemanns an und für sich harmloser Osterartikel hat in der französischen Oef- fenllichkeit eine Auslegung gefunden, die treffender als andere Tatsachen es vermögen, kennzeichnet, wie wenig wir in Deutschland auf ein Entgegenkommen unserer früheren Feinde in dieser wichtigsten aller deutschen Fragen zu rechnen haben. Der „Temps" findet die deutsche „Zumutung" absurd, will sich nach vielem Wenn und Aber vielleicht und unter Amständen mit dieser „Zumutung" ernstlich befassen, aber nur dann, wenn es feststehen sollte, daß Deutschland sich zu Gegenleistungen versteht, die Frankreich ein solch „ungeheures Opfer" schmackhafter machen könnten.
Die erste Phase dieses Pariser Gegensturms ist nun verrauscht. Wer aber geglaubt hat, daß nunmehr sich die Pariser Presse in der Wahl ihrer Argumente gegen die deutsche Forderung erschöpft hat, sieht sich enttäuscht. Es genügt, den letzten Artikel des „Echo de Paris" durchzulesen, sich in den Geist der „Enchüllungen" zu versetzen, die dieses Blatt zum Besten gibt, um zu verstehen, daß die Quelle der französischen „Gegenbeweise" zum Versiegen einfach nicht kommen kann. Wenn es diesen Vorkämpfern für Frankreichs Sache an konkreten Tatsachen gebricht, wenn ihnen die Puste der Logik ausgegangen ist, dann greifen sie dreist in das räumlich unbegrenzte Gebiet der Phantasie und der Lüge. Hier winken den Pariser Federhelden Früchte, die ihnen des Pflückens wert sind, zumal diese Ernte unerschöpflich ist.
Betrachten wir uns einmal näher einige dieser köstlichen Früchte, die uns das „Echo de Paris" auftischt. Zunächst die Feststellung, daß Frankreich an eine Räumung nicht denken kann, da es zu einem weiteren Mißtrauen verpflichtet ist, eben weil „die moralische Grundlage Deutschlands" dieselbe ist, wie die vor dem Kriege. Der Beweis für dies« These wird von dem Pariser Blatt prompt geliefert: „Rämlich", man höre und staune, „das Reichswehrministerium führt schon seit einigen Wochen Werkzeugmaschinen nach Deutschland zurück, die bisher zur Munitionserzeugung im Auslande Verwendung fanden". And dann die erstaunlich« Mär«: „Di« vaterländischen Verbände veranstalten große Probe- Mobilmachungen, Aebungsmärsch« in der Rächt und am Tage und General Heye unternimmt zahlreich Desichtigungsreisen."
In der Tat, eine Deutschland überraschende Reuentdeckung des Pariser Blattes, die jedoch in ihrem Sensationsgehalt