-kn-log, 12. Avril 1927
^vberhesstskb« 3<ttmig* n> Xftgi stch«mal wich«, kl ich. y«. y#j,rei< monatlich 2 TM. auS- MtcBL Zustellungsgebühr, durch
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»rfolgtcidie Gegenoffensive itt Roröarmee
Rußland drall nttbt an aktives Liamlsra - Man droht mit SeWeßnng Sankans
Morning Post" berichtet aus changhai, daß die dortigen Rationalisten xch den andauerndenDvrmarsch et Nordtruppen auf drei Fronten t beunruhigt seien. Die Truppen mschuangfangs verfolgten die zurück- elchenden Kantonefen über den Vangtfe d bedrohen die Kantonefen südlich Hingkiang. Inzwischen treiben die Trup- a TschanAuntschangs die Kantonesen auf anfing zurück. Die Einnahme Pukaus erbe jeden Augenblick erwartet. Schwere köpfe finden im Tschutschau-Sektor statt, j sich die Kantonesen, wie gemeldet wird, f den allgemeinen Rückzug über Len aß vorbereiten .
Privaten, anscheinend zuverlässigen, eldungen zufolge sollen die Nortruppen vße Fortschritte in Richtung Hankau ichen und jetzt 8OMeilenvon Han - iu stehen.
»Morning Post" zufolge wird aus iting gemeldet: Tschangtfolin erklärte, ß aus den Dokumenten, die bei der irchsuchung des Sowjetgeländes gefun- n wurden, hervorgehe, dah der Bize- ^ul l>er Sowjet-Union in Mukden das plpt der Geheirnaftion in Nordchina ist.
werde erwartet, dah Tschangtsolin alle vjetbeamten, seien es Konsular- oder tote Beamte, entlasse und wahrschein- » auch die vollständige Konttolle der nesischen Ostbahn übernehmen werde, mt -Korrespondenten zufolge sei eine be- »kenswerte Versteifung in der Haltung r Japaner eingetteten.
»Daily Mail" berichtet aus Peking: ie gelegentlich der letzten Razzia im ssischen Botschaftsgebäude verhafteten assen sind wieder freigelassen worden, kr Stab der russischen Botschaft fährt am Mabend nach Rußland ab.
Die Sowjet-Botschaft hat gestern mit »em Teil der Botschaftsmitglieder Pe- ig verlassen.
„Daily Mail" meldet aus Schanghai: F iapanische Matrosen durchsuchten in chavei außerhalb des von den Fremden ehten Gebietes ein Viertel der Chinesenstadt t) beroaffneten Kommunisten.
lug Hankau wird berichtet, daß der ionische Konsul eine Mitteilung an Tschen ge- Ibt habe, worin er erklärt, drei javanische rstörer seien auf dem Wege nach Hankau ft genügender Bestückung, um die Cbinesen- bt in Grund und Boden zu schießen^ was <h ohne Zögern geschehen werde, wenn der ttngfte Versuch unternommen werden sollte, ibie javanische Konzession einzudringen.
»Daily T e l e g r a v b" meldet heute aus Hanghai, daß 5000 Mann Südtruv- in von Suntschuangfeng bei Vangtschair langen genommen worden seien und daß Ktschuanfeng alle Gefangenen eines rsiments, das seiner Zeit von ihm zum linbe übergelaufen war, habe k ö v f e n
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ft. Schanghai, 12. April. (Savas.) Die «nsul« der fünf Großmächte überreichten Nttn die gemeinsame Note betreffend di« dckinger Zwischenfälle General Peri, dem ichlolger des Generals Tschangkaischek. Die- *be Rot« wurde gleichzeitig in Hankau de« ■ktminiite* Tschen überreicht, der sich sich weigerte, die fünf Konsuln gemeinsam empfange«, da die Südrrgiernng nicht die bbrit der diplomatischen Korps anerkenn«, •ttif überreichte ein Konsul ein« Rote mit » Unterschrift der fünf Konsul«. Gleichzeitig *• der Rote wurde eine Erklärung verlese«, bet dem chinesische« Volk die Saltting de»
ftftt oWetinUndertztsehl «ird.
€ine Erklümng Rykews
fk. Moskau, 12. Avril. In einer Rede auf dem allrussischen Rätekongreß bemerkte Rykow zu dem jüngsten Vorgehen in China u. a.: Die Regierungen einiger Länder haben der Sowjet-Regierung offiziell versichert, daß ihre diplomatischen Vertreter an der Entscheidung der Frage der Zulassung von Gewalttätigkeiten gegenüber den staatlichen Organisationen der Sowjet-Union nicht teilgenommen haben. Es ist jedoch überaus bezeichnend, daß die Sowjet-Regierung bisher keine derartige Versicherung beispielsweise von den Regierungen Englands und Italiens erhalten hat. Die Pekinger Regierung sucht den Ueber- fall dadurch zu rechtfertigen, daß sich in de« Räumen des Militär-Atlachees angeblich der Pekinger Regierung unerwünschte Bürger verborgen hielten. Die Gewährung von Unter
kunft im internationale« Viertel an Führer oppositioneller Parteien ist in China üblich geworden. Die Sowjet-Union beabsichtigt nicht, Streikräfte zur Einmischung in die inneren Angelegenheit«« Chinas a« entsenden. Die Provozierung feindlicher Aktion«« gegen die Sowjet-Union verfolge den Zweck, die Sowjet-Union mit China ,« entzweien. Die Provozierung des Krieges zwischen China und der Sowjet-Union durch ekn'ge imperialistische Mächte wird von Seiten der Sowjet-Union durch dieselbe beharrliche FriedenspÄitik erwidert werden, die die Sowjet-Regierung i« den verflossenen Jahren durchgesührt hat. Die Sowjet-Union hat nicht nach Repressalien gegriffen. Während des Weltkrieges wurde viel davon gesprochen, daß der gewinnen werde, der die stärkste« Nerven habe. Wir find im Kampf genügend gestählt, so daß niemand auf die Schwäche unserer Nerven rechnen kann.
Das Mett im Etttfearann-Prozeß loooo Mark Wdjlmie
Plauen, 11. April. Im Prozeß gegen den Plauener Rechtsanwalt Dr. Müller wegen Beleidigung des MichlautzenministerS Dr. Stresemann wurde nach mehrstündiger Beratung des Gerichts heute nachmittag folgendes Urteil verkündet:
Der Angeklagte Dr. Müller wird wegen öffentlicher Beleidigung nach den §§ 186 und 200 des Reichsgesetzbuches zu 10 000 Reichsmark Geldstrafe, an deren Stelle im Falle der Uneinbringlichkeit 100 Tage Gefängnis zu treten haben, verurteilt. Die Kosten des Verfahrens trägt der Angeklagte, der auch dem Nebenkläger die erwachsenden notwendigen Ausgaben zu erstatten hat. Dem Nebenkläger wird die Befugnis zugesprochen, den verfügenden Teil des Urteils auf Kosten des Angeklagten innerhalb zwei Wochen nach Erlangung der Rechtskraft zu veröffentlichen im „Berliner Tageblatt", „Berl. Lokal-Anzeiger", „Voss. Ztg.", Tägl. Rundschau", „Vorw.", „Deutsche Ztg.", „Leipz. N. 9t.", Dresdner Anzeiger", „Hamburger Fremdenbl.", Münchener N. N.", „Köln. Ztg.", „Vogtl. An- zeiger", „VolkSztg. für das Vogtland".
Der Vorsitzende wies in der mündlichen Urteilsbegründung
zunächst den Einwand der Verteidigung zurück, daß der Strafantrag ungültig sei, da er sich auf den Vorwurf »er Lüge nicht erstreck«. Diese Weglassung der einen Beleidigung sei durchaus zulässig. Das Ge- richr habe auch die Rede des Angeklagten in der, alldeutschen Versammlung mit zum Gegenstand der Verhandlung gemacht. „Der Angeklagte", so fuhr der Vorsitzende fort, „hat ganz klar die Beschuldigung ausgesprochen, die Evaporator habe 1920 zur Zeit des oberschlesischen Aufstandes Kriegsmaterial an das damals feindliche Polen verschoben und Dr. Stresemann habe in das deswegen angestrengte Strafverfahren zu Gunsten der Gesellschaft und ihres Chefs Litwin eingegriffen." Das bedeute, daß Dr. Sttesemann von einer landesverräterischen Handlung Kenntnis gehabt und mit seinem Einfluß den Landesverräter gedeckt habe.
Der Vonourf sei «in ganz ungeheuerlicher.
Es werde einem Minister, dem Repräsentanten Deutschlands im Ausland, der Vorwurf der Begünstigung des Landesverrates gemacht. Es könne nicht daran gezweifelt werden, daß ein solcher Vorwurf in der ganzen Welt als ungeheuerlich empfunden werde. So sollte er auch vom Standpunkt des Angeklagten empfunden werd«», den« er habe den Vorwurf ja al»
Trupf aus den Vorwurf de: ßüge gesetzt. Dieser Vorwurf sollte dem Minister Dr. Stresemann in der ganzen Welt unmöglich machen und er sollte dem Angeklagten die Gelegenheit bieten, in einem Strafverfahren den Wahrheitsbeweis für eine so schwere Verfehlung des Ministers zu erbringen. Der Wahrheitsbeweis habe sich auf diesen Vorwurf erstrecken müllen., Er habe sich nicht darauf erstrecken können, ob Dr. Stresemann als Abgeordneter zu Gunsten einer Gesellschaft, in deren Aufsichtsrat ex gewesen sei, unter Ausnutzung seines vollen Einflusses und seiner persönlichen Beziehungen interveniert habe, also das getan habe, was der Angeklagte „parlamentarische oder politische Korruption" nenne. In den Beschuldigungen des Angeklagten sei davon garn'chts enthalten. Er habe die Dinge erst im Laufe der Hauptverhandlung hineingebracht. Es sei auch völlig ausgeschlossen, daß der Angeklagte sich etwas schief oder mißverständlich ausgedrückt habe. Dazu beherrschte er die deutsche Sprache zu gut.
In der Urteilsbegründung heißt es u a weiter: Was sei nun bewiesen? Daß die Evaporator irgendeine Materialseichung habe nach Polen gehen lassen, sei in keiner Weise bewiesen, geschweige denn eine Sendung, bei der es sich um Kriegsmaterial gehandelt habe. Es sei nicht der geringste Verdacht in dieser Beziehung bestehen geblieben, ebenso sei der Beweis für einen Schieberkonzern, an dem die Evaporator beteiligt gewesen sei, in keiner Weise geführt. Insbesondere habe das Verschwin- den von Waggons im polnischen Korridor, das vorgekommen sein könne, nicht von den Zeugen mit der Evaporator in Verbindung gebracht werden können. Es bleibe nur der Fall der 29 Waggons, der als einziger Punkt, wo der Evaporator ein Vorwurf zu machen wäre, ergeben habe, daß die Umschreibung der schriftlichen Umtauschgenehmigung nicht eingeholt worden sei. Die fehlende schriftliche Ausfuhrerlaubnis habe zu einem Strafverfahren gegen Litwin geführt. Seinerzeit fei Litwin in einem Brief an Dr. Stresemann herangetreten, den et um Vorstellung für die Aufhebung der Beschlagnahme beim Reichswirtschaftsminister ersucht habe. Stresemann habe erst auf Mahnung der Evaporator den bewußten Brief geschrieben, der nicht das Bestreben enthalte, ein Verfahren abzubiegen, wie der Angeklagte be, hauptet habe. Das Schreiben sei in ordnungsmäßigem Geschäftsgang erledigt worden. Die Tatsache des Eintretens für die
Evaporator könne Dr. Stresemann, der im Aufsichtsrat gewesen sei, in keiner Weist verwehrt werden. Daß natürlich sein Einschreiten, da er damals Abgeordneter gewesen sei, vielleicht größeres Gewicht gehabt habe, liegt auf der Hand, jedoch könne wegen dieses Schrittes nicht von Korruption gesprochen werden. Im Strafverfahren wegen des Ausfuhrvergebens sei Dr. Stresemann nicht tätig gewesen Das Beschlagnahmeverfahren sei alles andere als ein Strafverfahren. Es sei auch nicht als Vorläufer eines Strafverfahrens anzusehen. Aus allen diesen Gründen ergäbe sich die völlige Haltlosigkeit der ausgesprochenen Vorwürfe.
Daß der Vorwurf
«in» schwere Ehrenkränkung enthalt«, bedürfe keiner weiteren AusfüH- rung. ES liege auf der Hand, daß £er Angeklagte sich des Charakters dieser Ehrenkränkung voll bewußt gewesen sei. ES liege deshalb ein Vergehen nach § 186 vor, § 193 könne dem Angeklagten nicht zugebilligt werden. Strafverschärfend komme in erster Linie in Frage, daß es nicht gleichgültig sei, wer der Beleidigte sei. Obwohl jedermanns Ehre an sich gleich sei, so müsse doch bei objektiver Strafzumessung die Bede u tu n g des Beleidigten berücksichtigt werden. Da der Beleidigte zur Zeit der Beleidigung als Minister des Auswärtigen Repräsentant des deutschen Volkes dem Ausland gegenüber gewesen sei, lasse sich die Größe des Schadens, die dies« Aeußerung angerichtet habe, im In- und Ausland kaum überschätzen. Dr« Schwer« des Vorwurfes liege neben dem Vorwurf der Begünstr- au na yes de sve r r a ts auch in oSm Kört „Sv rruption". Ein korrupter Minister, so fei behauptet worden, sei Dr. Stresemann. Das bedeute eine außerordentliche Erschwerung der Handlung. Bei den subjektiven Strafzumessungsgründen sei zu Ungunsten des Angeklagten hervorzuheben, daß er nach seiner Stellung der außerordentlichen Tragweite feine« Handelns bewußt gewesen fein müsse. Als straferschwe» rend käme noch eine ganxe Reihe von Momenten in Frage. Zu Gunsten bei Angeklagten spräche, dah er das, was er getan habe, nicht aus unedle» Motiven getan habe. Er habe an di« Wahrheit seiner Behauptungen selbst geglaubt und auch allen Ernstes gemeint, dem Vaterlands durch fein Vorgehen einen großen Dienst erweisen zu können. Anerkennen müsse man, daß et sich unerschrocken exponiert habe. Es fei nicht zu verkennen, daß er durch die Stellungnahme der Deutschen Volkspartei, Ortsgruppe Plauen, sich in einem Zustande der Reizung befunden habe. In dem Brief der Ortsgruppe feien über das sachliche Matz hinausgehende Ausdrücke vorhanden. Diese Momente hätte« das Gericht von einer Freiheitsstrafe ab- lehen lassen. Die Verhängung einer Geldstrafe fei mit Rücksicht auf den ungeheuren Schaden, den der Angeklagte angerichtet habe, und auf die Schwere der Vorwurfes notwendig gewesen.
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fk. Berlin, 12. April. Zu dem Urteil gegen den Rechtsanwalt Dr. Müller wegen Beleidigung des ReichsauhenministerS Dr. Sttesemann sagt die „Kreuzzeitung", der Höhe des Strafmaßes lagen insofern politische Motive zugrunde, als besondere Rücksicht auf die Stellung Dr. Strese- manns als Außenminister genommen wurde.
Der „Lvkalanzeiger" erkennt an, dah es dem Rechtsanwalt Müller nicht geglückt ist, den angekündigten Beweis dafür zu erbringen, daß Dr. Stresemann seinerzeit einen Anttag gegen die Gesetze fahrlässig begünsttgt habe. In der „S. 2L 3.“ heißt eS: Mit dem Plauener Prozeß hat man sich ebrnft» blamiert wir vor einigen Jahren mit Einern gleichen Kampf gegen Severing. Die Methode von Plauen, die auf dem Hauptsätze aufgebaut ist: „GS bleibt immer etwas hängen", diese Methode muß aus der deutschen Po- littk verschwinden.
Die „Tägliche Rundschau" betont, daß das Urteti att Feststellung der völligen Haltlosigkeit der von Dr. Müller gegen Sttesemann erhobenen Borwürfe die Genugtuung biete, die man nach dem Aus-