Mmrstag. M & SM. 1926
^Vbcrbcfssfch« Zeitung" «t* sechsmal wSchentlich. Be- ^prei« monatlich 2 GM. aus- UlfegL Zustellungsgebühr, durch APost2^5 GM.Aür etwa infolge Kireik«, Maschinendefekt« »der ^M«ntar«r Ereignisse ausfallend« (gmanttn wird kein Ersatz ge» ItitW. Verlag v. Dr. 5 Hitzeroth, jrtnd der Unib.-Buchdruckerei b. b»b- Aug. Koch, Mark! 21/23. ^xrnsprecher: Nr. 54. u. Nr. 55. Mschelkkonlo: Amt Frankfurt t M. Nr. 5015. — Sprechzeit »y Redaktion von 10—11 und
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Isst mit -er ssemölLchm BefatzAKg!
Eine ungeheure Erregung geht durch das Md. Der französische Leutnant Rouzier, der rot einigen Monaten in Germersheim, um sein Mütchen an den verhaßten Deutschen zu Kühlen, zwei Menschen niedergeknalli hat, ist gin dem französischen Kriegsgericht in Landau, das den Mord sühnen sollte, freigespro- :djtr. und auf freien Fuß gesetzt worden. Um die Schande voll zu machen, hat dasselbe Militärgericht die Opfer dieses Rouzier, soweit sie nicht tot sind — einer ringt mit einem schwe- ren Kopfschutz im Heidelberger Krankenhaus i ' m sein Leben —, zu schweren Gefängnisstrafen verurteilt. Arme beklagenswerte Volks- 4 genossen in der Pfalz! Schutz- und wehrlos seid ihr, auch heute noch, einer feindlichen Soldateska ausgelicfert. Keine Stunde seid ihr ~ sicher, daß nicht wiederum die sehr locker Henden Revolverkugeln irgend eines fran- ; zösischen Unterleutnants losgehen und eure Stüber, Schwestern und Kinder dahinstrecken. Niemand kann es wehren. Deutsche sind roogelfrei!
Dieser Justizmord ist selbst für uns, die wir \ doch die Praktiken französischer Kriegsgerichte 1 Mr Genüge kennen, unfaßbar. Der Fall lag doch j u r i st i s ch so klar. Die Verhandlung tot einwandfrei ergeben, daß Rouzier ein ganz gemeiner Totschläger ist. Ein übel beleumdetet Bursche übrigens, dessen Zugehörigkeit j Mm französischen Off'^ierkorps allein schon eine Schmach für die französische Armee ist. : Sefbft der sranzö^^-» Staatsanwalt hat zu- ßeben müssen, daß von Notwehr keine Rede war. Also vorsätzlicher Totschlag! ' 'Angesicht? dieses ganz einwandfrei festgestell- ; tm Tatbestandes war schon der Strafantrag des Staats u watts, der nur ein Jahr ck-fäng- tis beantragte, eine Provokation. Von die- fhm Strafantrag hatte der hervorragende deutsche Verteidiger Dr. Grimm in feinem Plädoyer gesagt: „Wenn Sie ein solches Urteil fällen, dann wird das einen Widerhall finden bis in das kleinste deutsche Dorf, einen "fcrdjfbaren Widerhall. Ein Schrei der Ent- Wtung und der Enttäuschung wird durch alle deutschen Gaue hallen. Ein solches Urteil wäre sme Provokation!" Und nun sogar Frei- JPtudj! Allerdings — und das erklärt Äles — freigesprochen wurde her Mörder von •einen Standes- und Stammesgenos- ;^en! Freigefprochen, weil der Mord, den 1 «t Bube verübte, ja nur einem Deutschen Sgolten hat.
i dieses Schandurteil ist gesprochen worden vom du peuple fran$ais“! Im Namen - Pf5 französischen Volkes. Wir roer= aber insbesondere darauf achten müssen, die französische Staatsleitung auf Urteil von Landau reagieren wird. Daß s°n deutscher Seite nichts unversucht gelassen J^ben darf, um trotz allem noch eine Sühne den Frevel von Germersheim zu erlangen, ro’r selbstverständlich. Unser Bot- ^sfter in Paris wird Herrn Briand bedeuten ?ufsen, daß es so nicht weiter geht. Wirb
Briand den Mut und die Entscklossenheit ^-dringen, seht endlich mit der militärischen Mmarilla im Rheinland, die den Hatz zwi- 3^** Deutschland und Frankreich verewigen ^ie, aufzuräumen? Wir bezweifeln es. ^?ter benj Landauer Urteil erhebt sich der ^ere Schatten Poincarös. Poincars.
Unversöhnliche!
Einmütig, ohne Ausnahme, findet sich das । deutsche Volk zusammen in der Verölung und Mlehnung des Landauer ^tnbspruchs. Mit derselben Einmütigkeit M>t heute die ganze deutsche Presse, ohne j Lierschied der Parteien, den Ruf: Jetzt » er endlich Schluß mit der B e - E»ung! Gewiß, diese Forderung ist alt.
- P ist immer wieder erhoben worden von ^Regierung, der öffentlichen Meinung und J jr* deutschen Volk. Aber sie ist wohl noch i init einer derart elementaren Wucht zum 1 »^ruck gebracht wotb-n wie gerade jetzt.
^**eicht nie zuv»r ist die Ueberzeugung. daß
DruMlmds Sroteft grgrn das Echandurstll von Landau
der Herrschaft der fremden Fronvögte, dem System der Reitpeitsche und Revolver am deutschen Rhein ein Ende gemacht werden muß, mit so zwingender Notwendigkeit des ganzen deutschen Volkes geworden wie gerade jetzt. Der Wille der Gesamtnation, die es nickt länger mit ansehen w l, wie ihre Brüder zum Freiwild für französische Pistolenkugeln werden, hat sich in die vier Worte verdichtet: Fort mit der Besatzung!
Diese Forderung wird — das möge man sich in Paris gesagt sein lassen — jetzt von der Tagesordnung der politischen Auseinandersetzungen zwischen Frankreich und Deutschland keine Stunde mehr abgesetzt werden. Für uns ist die Grenze des Entgegenkommens und der Opfer, die wir gebracht haben weil wir eine Verständigung mit Frankreich aufric'fia er^-ben, endgültig erreicht!
s« teile WomaWe 66ritt
Koblenz. 22. Dez. Der Reichskommissar für die besetzten Gebiete. Botschafter F eiherr Langwerth von Simmern, hat heute dem Stellvertreter des hiesigen französischen Oberkommandos gegenüber die tiefe Erregung der Bevölkerung des befetzten Gebietes über das Urteil von Landau zum Busdruck gebracht ur>*- 1 "e Besorgnis ausgesprochen, datz dieser Vorfall die von den Locarnomächten verfolgte Politik der Ber- ständigung und Befriedung in beklagenswerter Weise beeinträchtigen könne. Im gleichen Sinne hat sich der Reichskommissar telegraphisch an den in Paris weilenden Präsidenten der Interalliierten Rhein- landkommission T i r a r d gewandt.
Kia Schlag mwi Nt
LttssändlgnagsvoliM
Berlin, 22. Dez. Der RsichSrnimster für die besetzten Gebiete Dr. Bell gab einem Bertreter des WTB. gegenüber folgende Erklärung über das französische Kriegsgerichtsurteil in Landau ab:
Mit Empörung und Entrüstung hat das gesamte deutsche Bolk
das unerhört« Fehlurteil des französischen Kriegsgerichts
in Landau vernommen. Rduzier ist freigesprochen, deutsche Bürger sind zu schweren Gefängnisstrafen verurteilt, unter diesen auch ein Mann, der in einer Heidelberger Klinik an den Schüssen des Rouzier schwer krank daniederliegt und nun in einem unserem Rechtsempfinden ins Gesicht schlagenden Abwesenheitsverfahren 2 Jahre Gefängnis erhielt. Rouzier hat einen deutschen Bürger getötet und zwei andere Deutsche durch Schüsse verletzt, einer in lebensgefährlicher Weise. Jeder, der der Beweisaufnahme vor dem französischen Gerichte folgte, sah die Schuld Rouziers klar hervortreten, trotzdem dieser Freispruch .der der Gerechtigkeit Hohn spricht.
Diese Verhältnisi.' sind einfach untragbar.
Wenn das Leben der Einwohner dem Kriegsgericht so leicht wiegt ,so fühlt sich die Bevölkerung in einen Zu st and der R e ch t s l o s i g k e i t, der im schreienden Gegensatz steht zu den Bemühungen der letzten 2 Jahre, eine Rechtsordnung des Friedens zwischen Deutschland und Frankreich zu schaffen. Im ganzen Bolle können solche unbegreiflichen Borkommnissen nur als
ein Schlag gegen di« Verständigungspolitik wirken. Unser tiefgefühltes Mitgefühl Wendel sich den schwergeprüften Volksge- nossen am Rheine zu. Wir wollen ihnen
mit allen Kräften helfen. Wir wollen alles tun, um in diesem Einzelfalle dem Recht zum Siege zu verhelfen. Wir wollen aber darüber hinaus gegen ein System kämpfen, dem ein solches Fehlurteil entspringen konnte. Alle Deutschen müssen aus dem Landauer Urteil die Lehre ziehen, daß wir
keine dringendere Aufgabe haben, als unseren Volksgenossen am Rhein die Freiheit und dem deutschen Staate die volle Souveränität in jenem Gebiete wieder 3u erringen.
Diesen Appell richte ich an das ganze deutsche Bolk. Solange die Besatzung auf deutschem Boden weiter andauert, ist immer die Gefahr solch tief bedauerlicher Ereignisse gegeben, die die schärfste Bedrohung der Verständigungspolitik bedeutet. Unerläßliche Boraussetzung für die ersprießliche Fortführung dieser Verständigungs- politik ist das Bewußtsein des Rechtsschutzes. Wir erwarten, daß die französische Justiz alles tun wird, um das begangene Unrecht wieder gut zu machen."
Ser „su!e Wisse" der Kgenleile
Berlin, 22. Dez. Wie die „Tägliche R u n d schau“ über den Eindruck d es Landauer Urteils in Berliner diplomatischen Kreisen erfährt, steht das Kriegsge- richisurteil im brassen Widerspruch zu der durch Locarno und Thoiry eingeleiteten Befriedungspolitik, die seinerzeit ausdrücklich durch die Note der Botschafterkonferenz vom 14. November 1925 sestgelegt wurde, und in der Deutschland zugefagt worden ist, datz in Zukunst in den Rheinlanden eine sehr liberale Politik zur Anwendung gelangen und eine Revision der Rheinlandordonanzen im Geiste des Vertrauens und der Entspannung erfolgen werde. Sollte das mit dem deutschen Rechtsempfinden unvereinbare Landauer Kriegsgerichtsurteil rechtskräftig werden, so würde für das deutsche Bolk eine neue Situation entstehen, deren möglichen Auswirkungen sich keine deutsche Regierung entziehen könne. Man weist in Berliner diplomatischen Kreisen daraus hin, datz es keiner deutschen Regierung auf die Dauer möglich fein werde, der deutschen Oeffentlichkett gegenüber die These von dem guten Willen der Gegenseite aufrechtzuerhalten, wenn die gegenwärtig i ’ den Rhein landen von den Be- satzungsbehörden getriebene Sonderpolitik nicht einer gründlichen Revision unterzogen würde.
eine Leibwache für Rouzier
München, 22. Dez. Die „München-Augs- burger Abendztg." meldet aus Germersheim: Die französische Kommandantur hat, um Ausschreitungen der erregten Bevölkerung zu verhindern, angeordnet, daß die Wohnung des freigefprochenen Rouzier bis zu dessen Abreise aus Germersheim durch Gen- darmerieposten bewacht wird. Gendarmerie durchstreift auch die Straßen der Stadt und die Lokale. Die Bevölkerung zeigt tieffte Erregung über das Urteil. Viel besprochen wird, daß nach der Freisprechung des Rouzier das gesamte Richterkollegium noch im Ecrichtssaal auf den Unterleutnant Rouzier zutrat und ihm osten- latio in Gegenwart der Verurteilten b e - glück wünschte.
.M Maus SMri"
Wie aus den bisher vorliegenden Kommentaren zu dem Landauer Urteil hervorgeht, gibt die Pariser Linkspresse unverhohlen ihrer Enttäuschung und Entrüstung Ausdruck. Bemerkenswert sind die Aus« führungen des Landauer Berichterstatters des „Oeuvre", die auf die Vorgeschichte des A r t e i l ss p r u ch e s ein bezeichnendes Licht werfen. Danach sollte ursprünglich Oberst T r i b o u t der offizielle Wortführer der französischen Militärs bei der Urteilbegründung sein. In Landau sei schon seit Tag en der hauptsächlichste Inhalt feiner Rede bekannt gewesen. In letzter Minute sei dann eine Aenderung in der Rollenverteilung vorgenommen worden, da man einen zu großen Skandal befürchtet habe. Sodann bringt das „Oeuvre" folgende, geradezu sensationelle Enthüllung: Am Vorabend des Verhand- lungsbcginnes rief ein Offizier des 2. Büros des Generals G u i l l a u m a t die Pariser Journalisten zusammen und setzte ihnen die Auffassung des Generals über die Rheinlandfrage und die europäische Politik auseinander. Dabei wurde u. a. erklärt:
Die Germersheimer Zwischenfälle feien die logische Folge der Politik seit Lo. carno (!). Man verabscheue in der 3X :in» armee, so stellt der „Oeuvre" fest, Locarno und Thoiry. Es gehöre zum guten Ton, mit Ironie über die Bemühungen Briands zu sprechen. Alles is, so betont da» Statt, wurde auf A-ordnung des Generals Gniltaumat bekanntgegeben.
Der Chefredakteur des Blattes schreibt ferner dazu: „Als ich die Nachricht von diesem Urteil erhalten habe, habe ich mit der Faust auf den Tisch geschlagen. Man hat mir gesagt: Regen Sie sich doch nicht auf, dieses Urteil ist noch schlimmer als verbrecherisch. Jawohl, ich rege mich auf. Sie können mir glauben, daß mir der Reine Leutnant Rouzier vollkommen gleichgülttg ist.
Er bildete sich ohne Zweifel gutgläubig ein, daß unser Sieg das Recht für ihn bedeute, die Besiegten mit Reitpeitschen zu traktieren, wenn sie aus einem Wirtshaus heraus! amen.
Was besonders ernst an dem Urteil von Landau ist, ist, daß es
im voraus skizziert
zu sein scheint. Das ist ein polittsches Ur- • teil. Man braucht nur die Rede des anklagenden Kapitäns Tropet zu lesen. War es eine Anklagerede gegen den Beschuldigten? Rein, es war eine Anklagerede gegen die äußere Politik Frank- r e i ch s. Man erkennt, daß es sich darum handelt, die Abkommen von Locarno zu verurteilen. Dieser Prozeß ist der Prozeß gegen das pazifistische Frankreich geworden, den auf deutschem Gebiet ein französischer Offizier geführt hat. In der Stunde, in der Deutschland inmitten einer ministeriellen Krise lebt zwischen dem Frieden und der Revanche, Hal man geglaubt, besonders geistreich zu sein, daß man sich
nach her Seite des Hasses wandte, also jeden Versuch der Annäherung noch schwieriger machte."
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Unter dem Eindruck der allgemeinen Entrüstung beginnt auch die übrige französische Presse sich mit dem Urteil zu beschäftigen. Die Rechtsblätter schweigen allerdings unentwegt weiter, nur der ..51 o e n i r“ erklärt: Wenn