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Mmrstag. M & SM. 1926

^Vbcrbcfssfch« Zeitung" «t* sechsmal wSchentlich. Be- ^prei« monatlich 2 GM. aus- UlfegL Zustellungsgebühr, durch APost2^5 GM.Aür etwa infolge Kireik«, Maschinendefekt« »der ^M«ntar«r Ereignisse ausfallend« (gmanttn wird kein Ersatz ge» ItitW. Verlag v. Dr. 5 Hitzeroth, jrtnd der Unib.-Buchdruckerei b. b»b- Aug. Koch, Mark! 21/23. ^xrnsprecher: Nr. 54. u. Nr. 55. Mschelkkonlo: Amt Frankfurt t M. Nr. 5015. — Sprechzeit »y Redaktion von 10—11 und

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Isst mit -er ssemölLchm BefatzAKg!

Eine ungeheure Erregung geht durch das Md. Der französische Leutnant Rouzier, der rot einigen Monaten in Germersheim, um sein Mütchen an den verhaßten Deutschen zu Kühlen, zwei Menschen niedergeknalli hat, ist gin dem französischen Kriegsgericht in Lan­dau, das den Mord sühnen sollte, freigespro- :djtr. und auf freien Fuß gesetzt worden. Um die Schande voll zu machen, hat dasselbe Mili­tärgericht die Opfer dieses Rouzier, soweit sie nicht tot sind — einer ringt mit einem schwe- ren Kopfschutz im Heidelberger Krankenhaus i ' m sein Leben —, zu schweren Gefängnisstra­fen verurteilt. Arme beklagenswerte Volks- 4 genossen in der Pfalz! Schutz- und wehrlos seid ihr, auch heute noch, einer feindlichen Sol­dateska ausgelicfert. Keine Stunde seid ihr ~ sicher, daß nicht wiederum die sehr locker Henden Revolverkugeln irgend eines fran- ; zösischen Unterleutnants losgehen und eure Stüber, Schwestern und Kinder dahinstrecken. Niemand kann es wehren. Deutsche sind roogelfrei!

Dieser Justizmord ist selbst für uns, die wir \ doch die Praktiken französischer Kriegsgerichte 1 Mr Genüge kennen, unfaßbar. Der Fall lag doch j u r i st i s ch so klar. Die Verhandlung tot einwandfrei ergeben, daß Rouzier ein ganz gemeiner Totschläger ist. Ein übel beleumde­tet Bursche übrigens, dessen Zugehörigkeit j Mm französischen Off'^ierkorps allein schon eine Schmach für die französische Armee ist. : Sefbft der sranzö^^-» Staatsanwalt hat zu- ßeben müssen, daß von Notwehr keine Rede war. Also vorsätzlicher Totschlag! ' 'Angesicht? dieses ganz einwandfrei festgestell- ; tm Tatbestandes war schon der Strafantrag des Staats u watts, der nur ein Jahr ck-fäng- tis beantragte, eine Provokation. Von die- fhm Strafantrag hatte der hervorragende deutsche Verteidiger Dr. Grimm in feinem Plädoyer gesagt: „Wenn Sie ein solches Ur­teil fällen, dann wird das einen Widerhall fin­den bis in das kleinste deutsche Dorf, einen "fcrdjfbaren Widerhall. Ein Schrei der Ent- Wtung und der Enttäuschung wird durch alle deutschen Gaue hallen. Ein solches Urteil wäre sme Provokation!" Und nun sogar Frei- JPtudj! Allerdings — und das erklärt Äles — freigesprochen wurde her Mörder von •einen Standes- und Stammesgenos- ;^en! Freigefprochen, weil der Mord, den 1 «t Bube verübte, ja nur einem Deutschen Sgolten hat.

i dieses Schandurteil ist gesprochen worden vom du peuple fran$ais“! Im Namen - Pf5 französischen Volkes. Wir roer= aber insbesondere darauf achten müssen, die französische Staatsleitung auf Urteil von Landau reagieren wird. Daß s°n deutscher Seite nichts unversucht gelassen J^ben darf, um trotz allem noch eine Sühne den Frevel von Germersheim zu erlangen, ro’r selbstverständlich. Unser Bot- ^sfter in Paris wird Herrn Briand bedeuten ?ufsen, daß es so nicht weiter geht. Wirb

Briand den Mut und die Entscklossenheit ^-dringen, seht endlich mit der militärischen Mmarilla im Rheinland, die den Hatz zwi- 3^** Deutschland und Frankreich verewigen ^ie, aufzuräumen? Wir bezweifeln es. ^?ter benj Landauer Urteil erhebt sich der ^ere Schatten Poincarös. Poincars.

Unversöhnliche!

Einmütig, ohne Ausnahme, findet sich das । deutsche Volk zusammen in der Ver­ölung und Mlehnung des Landauer ^tnbspruchs. Mit derselben Einmütigkeit M>t heute die ganze deutsche Presse, ohne j Lierschied der Parteien, den Ruf: Jetzt » er endlich Schluß mit der B e - E»ung! Gewiß, diese Forderung ist alt.

- P ist immer wieder erhoben worden von ^Regierung, der öffentlichen Meinung und J jr* deutschen Volk. Aber sie ist wohl noch i init einer derart elementaren Wucht zum 1 »^ruck gebracht wotb-n wie gerade jetzt.

^**eicht nie zuv»r ist die Ueberzeugung. daß

DruMlmds Sroteft grgrn das Echandurstll von Landau

der Herrschaft der fremden Fronvögte, dem System der Reitpeitsche und Revolver am deutschen Rhein ein Ende gemacht werden muß, mit so zwingender Notwendigkeit des ganzen deutschen Volkes geworden wie gerade jetzt. Der Wille der Gesamtnation, die es nickt länger mit ansehen w l, wie ihre Brüder zum Freiwild für französische Pistolenkugeln werden, hat sich in die vier Worte verdichtet: Fort mit der Besatzung!

Diese Forderung wird — das möge man sich in Paris gesagt sein lassen — jetzt von der Tagesordnung der politischen Auseinander­setzungen zwischen Frankreich und Deutschland keine Stunde mehr abgesetzt werden. Für uns ist die Grenze des Entgegenkom­mens und der Opfer, die wir gebracht haben weil wir eine Verständigung mit Frankreich aufric'fia er^-ben, endgültig erreicht!

s« teile WomaWe 66ritt

Koblenz. 22. Dez. Der Reichskommissar für die besetzten Gebiete. Botschafter F eiherr Langwerth von Simmern, hat heute dem Stellvertreter des hiesigen französi­schen Oberkommandos gegenüber die tiefe Erregung der Bevölkerung des befetzten Gebietes über das Urteil von Landau zum Busdruck gebracht ur>*- 1 "e Besorgnis ausge­sprochen, datz dieser Vorfall die von den Lo­carnomächten verfolgte Politik der Ber- ständigung und Befriedung in be­klagenswerter Weise beeinträchtigen könne. Im gleichen Sinne hat sich der Reichs­kommissar telegraphisch an den in Paris wei­lenden Präsidenten der Interalliierten Rhein- landkommission T i r a r d gewandt.

Kia Schlag mwi Nt

LttssändlgnagsvoliM

Berlin, 22. Dez. Der RsichSrnimster für die besetzten Gebiete Dr. Bell gab einem Bertreter des WTB. gegenüber fol­gende Erklärung über das französi­sche Kriegsgerichtsurteil in Landau ab:

Mit Empörung und Entrüstung hat das gesamte deutsche Bolk

das unerhört« Fehlurteil des französischen Kriegsgerichts

in Landau vernommen. Rduzier ist frei­gesprochen, deutsche Bürger sind zu schweren Gefängnisstrafen verurteilt, unter diesen auch ein Mann, der in einer Heidelberger Klinik an den Schüssen des Rouzier schwer krank daniederliegt und nun in einem unserem Rechtsempfinden ins Gesicht schlagenden Abwesen­heitsverfahren 2 Jahre Gefängnis erhielt. Rouzier hat einen deutschen Bür­ger getötet und zwei andere Deutsche durch Schüsse verletzt, einer in lebensgefährlicher Weise. Jeder, der der Beweisaufnahme vor dem französischen Gerichte folgte, sah die Schuld Rouziers klar hervor­treten, trotzdem dieser Freispruch .der der Gerechtigkeit Hohn spricht.

Diese Verhältnisi.' sind einfach untragbar.

Wenn das Leben der Einwohner dem Kriegsgericht so leicht wiegt ,so fühlt sich die Bevölkerung in einen Zu st and der R e ch t s l o s i g k e i t, der im schreienden Gegensatz steht zu den Bemühungen der letzten 2 Jahre, eine Rechtsordnung des Friedens zwischen Deutschland und Frank­reich zu schaffen. Im ganzen Bolle kön­nen solche unbegreiflichen Borkommnissen nur als

ein Schlag gegen di« Verständigungspolitik wirken. Unser tiefgefühltes Mitgefühl Wendel sich den schwergeprüften Volksge- nossen am Rheine zu. Wir wollen ihnen

mit allen Kräften helfen. Wir wollen alles tun, um in diesem Einzel­falle dem Recht zum Siege zu ver­helfen. Wir wollen aber darüber hin­aus gegen ein System kämpfen, dem ein solches Fehlurteil entspringen konnte. Alle Deutschen müssen aus dem Landauer Ur­teil die Lehre ziehen, daß wir

keine dringendere Aufgabe haben, als un­seren Volksgenossen am Rhein die Freiheit und dem deutschen Staate die volle Sou­veränität in jenem Gebiete wieder 3u er­ringen.

Diesen Appell richte ich an das ganze deutsche Bolk. Solange die Besatzung auf deutschem Boden weiter andauert, ist immer die Gefahr solch tief bedauerlicher Ereig­nisse gegeben, die die schärfste Bedrohung der Verständigungspolitik bedeutet. Un­erläßliche Boraussetzung für die ersprieß­liche Fortführung dieser Verständigungs- politik ist das Bewußtsein des Rechtsschutzes. Wir erwarten, daß die französische Justiz alles tun wird, um das begangene Unrecht wieder gut zu machen."

Ser „su!e Wisse" der Kgenleile

Berlin, 22. Dez. Wie die „Tägliche R u n d schau“ über den Eindruck d es Landauer Urteils in Berliner diploma­tischen Kreisen erfährt, steht das Kriegsge- richisurteil im brassen Widerspruch zu der durch Locarno und Thoiry eingeleiteten Befriedungspolitik, die seinerzeit ausdrücklich durch die Note der Botschafterkonferenz vom 14. November 1925 sestgelegt wurde, und in der Deutschland zugefagt worden ist, datz in Zukunst in den Rheinlanden eine sehr libe­rale Politik zur Anwendung gelangen und eine Revision der Rheinlandordonanzen im Geiste des Vertrauens und der Entspannung erfolgen werde. Sollte das mit dem deut­schen Rechtsempfinden unvereinbare Landauer Kriegsgerichtsurteil rechtskräftig werden, so würde für das deutsche Bolk eine neue Situation entstehen, deren möglichen Aus­wirkungen sich keine deutsche Regierung ent­ziehen könne. Man weist in Berliner diplo­matischen Kreisen daraus hin, datz es keiner deutschen Regierung auf die Dauer möglich fein werde, der deutschen Oeffentlichkett gegen­über die These von dem guten Willen der Gegenseite aufrechtzuerhalten, wenn die ge­genwärtig i ’ den Rhein landen von den Be- satzungsbehörden getriebene Sonderpolitik nicht einer gründlichen Revision un­terzogen würde.

eine Leibwache für Rouzier

München, 22. Dez. Die „München-Augs- burger Abendztg." meldet aus Germersheim: Die französische Kommandantur hat, um Aus­schreitungen der erregten Bevölkerung zu ver­hindern, angeordnet, daß die Wohnung des freigefprochenen Rouzier bis zu dessen Abreise aus Germersheim durch Gen- darmerieposten bewacht wird. Gen­darmerie durchstreift auch die Straßen der Stadt und die Lokale. Die Bevölkerung zeigt tieffte Erregung über das Urteil. Viel be­sprochen wird, daß nach der Freisprechung des Rouzier das gesamte Richterkolle­gium noch im Ecrichtssaal auf den Unter­leutnant Rouzier zutrat und ihm osten- latio in Gegenwart der Verurteilten b e - glück wünschte.

.M Maus SMri"

Wie aus den bisher vorliegenden Kom­mentaren zu dem Landauer Urteil hervor­geht, gibt die Pariser Linkspresse unver­hohlen ihrer Enttäuschung und Entrüstung Ausdruck. Bemerkenswert sind die Aus« führungen des Landauer Berichterstatters des „Oeuvre", die auf die Vorge­schichte des A r t e i l ss p r u ch e s ein bezeichnendes Licht werfen. Danach sollte ursprünglich Oberst T r i b o u t der offi­zielle Wortführer der französischen Mili­tärs bei der Urteilbegründung sein. In Landau sei schon seit Tag en der hauptsächlichste Inhalt feiner Rede bekannt gewesen. In letzter Mi­nute sei dann eine Aenderung in der Rollenverteilung vorgenommen worden, da man einen zu großen Skandal be­fürchtet habe. Sodann bringt das „Oeuvre" folgende, geradezu sensationelle Enthüllung: Am Vorabend des Verhand- lungsbcginnes rief ein Offizier des 2. Büros des Generals G u i l l a u m a t die Pariser Journalisten zusammen und setzte ihnen die Auffassung des Generals über die Rheinlandfrage und die europäische Politik auseinander. Dabei wurde u. a. erklärt:

Die Germersheimer Zwischenfälle feien die logische Folge der Politik seit Lo. carno (!). Man verabscheue in der 3X :in» armee, so stellt der „Oeuvre" fest, Locarno und Thoiry. Es gehöre zum guten Ton, mit Ironie über die Bemühungen Briands zu sprechen. Alles is, so betont da» Statt, wurde auf A-ordnung des Generals Gniltaumat bekannt­gegeben.

Der Chefredakteur des Blattes schreibt ferner dazu: „Als ich die Nachricht von diesem Urteil erhalten habe, habe ich mit der Faust auf den Tisch geschla­gen. Man hat mir gesagt: Regen Sie sich doch nicht auf, dieses Urteil ist noch schlimmer als verbrecherisch. Jawohl, ich rege mich auf. Sie können mir glauben, daß mir der Reine Leutnant Rouzier voll­kommen gleichgülttg ist.

Er bildete sich ohne Zweifel gutgläubig ein, daß unser Sieg das Recht für ihn be­deute, die Besiegten mit Reitpeitschen zu traktieren, wenn sie aus einem Wirtshaus heraus! amen.

Was besonders ernst an dem Urteil von Landau ist, ist, daß es

im voraus skizziert

zu sein scheint. Das ist ein polittsches Ur- • teil. Man braucht nur die Rede des an­klagenden Kapitäns Tropet zu lesen. War es eine Anklagerede gegen den Beschuldig­ten? Rein, es war eine Anklagerede gegen die äußere Politik Frank- r e i ch s. Man erkennt, daß es sich darum handelt, die Abkommen von Locarno zu verurteilen. Dieser Prozeß ist der Pro­zeß gegen das pazifistische Frankreich geworden, den auf deut­schem Gebiet ein französischer Offizier ge­führt hat. In der Stunde, in der Deutsch­land inmitten einer ministeriellen Krise lebt zwischen dem Frieden und der Re­vanche, Hal man geglaubt, besonders geist­reich zu sein, daß man sich

nach her Seite des Hasses wandte, also jeden Versuch der Annähe­rung noch schwieriger machte."

*

Unter dem Eindruck der allgemeinen Ent­rüstung beginnt auch die übrige französische Presse sich mit dem Urteil zu beschäftigen. Die Rechtsblätter schweigen allerdings unentwegt weiter, nur der ..51 o e n i r“ erklärt: Wenn