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to efstfak im SM
Entgegen allen Dementis sichen nach leldung des „Achtuhrabendblattes" bei- Ms der polnisch-Nlauischcn Er.nze a M Truppenkontingente Gewehr bei
& sodaß die Entwicklung der Dinge in le« Augenblick eine Wendung zum Kimmen nehmen kann. Die Ncgicrun- i in Warschau und Kowno haben 1 imzmahnahmen geirofsen, die ohne die Wartung eines bewassneten Konfliktes m zu verstehen wären. So find nicht n die Grenzen rigoros gesperrt, sondern ch hermetisch durch Truppenabteilungen setzt. Die Nlarmbereitschaft po nischer ii litauischer Regimenter ist scit einigen tgen eine urrbestreitbare Tatsache.
kme Annektion Litauens bedeutet den Krieg.
Sie aus Moskau gemeldet wird, hat d:r j wische Umstarz eine Spannung der essi sch-p ol n i j chen Bezieh un- •« hervorgeujen. Tie Sowjetregierung »tritt nach wie vor den Standpunkt, daß r litauische Pusch vom polnischen raeralstab unterstützt worden i. Eine Besserung in den rusfisch-polni- ta Beziehungen könne erst dann cin- eien. wenn die polnische Regierung Wnvorjchläge für den Abschluß eines rrantievertrages mit Rußland »acht habe. Die Verhandlungn werden «assichtlich erst nach der Rückkehr hitscherins beginnen. Auch die amtliche teile richtet eine Warnung an Polen, I, falls Polen Litauen annek- rren würde, der Friede in Ost- nspa ein Ende haben würde und $ die Sowjetunion bei einem solchen »such nicht unparteiischer Beobachter » könnte.
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Ünnahmt des Sreignbegesebes
Berlin, 21. Dez. Wie bereits gemel- hat das amerikanische Repräsentanten- W am Sonnabend das Gesetz über die teigabc des deutschen Privateigentums an- "-ommen. In hiesigen maßgebenden Re- ^ungskreisen wird die Annahme dieses Netzes lebhaft begrüßt. Das Gesetz bedarf «rdings noch der Zustimmung des Senats ^welchem die Mehrheitsverhältnisse immer- $ etwas anders gelagert sind. Ta aber ^ amerikanische Regierung ihr Einver- ^dnis mit dem vorliegenden Kompromiß, zwischen den Privalinteressen der bei- Länder vereinbart worden ist, beceits ^voraus erklärt hat, und da insbeson-
Präsident Coolidge sich persönlich lebhaft für die Freigabe des deutschen Datums einsetzt, so glaubt man doch in ^en maßgebenden Kreisen, daß man 2 einem befriedigenden Abschluß stten kann. Nach dem Kompromiß wer- ^80 Prozent des bcschlagnahm- deutschen Eigentums freige- '“,e n bezw. ausgezahlt. Man rechen hiesigen unterrichteten Kreisen damit, *8 das in etwa zwei Monaten geschehen und weist darauf hin, daß die weitere Wicklung der Dinge sich vollkommen Awarisch abspielen wird, nachdem der '■‘tigte Jnteressenverband seine Mitglie- und die Oeffentlichkeit seit geraumer 8 über die Einzelheiten des Kompro- 75 und die erforderlichen Maßnahmen ^Geltendmachung der Ansprüche unter« *et hat. Tas Zustandekommen dieses ^dromisses ist zweifellos für die wettere Haltung der Beziehungen zwischen ^ischland und den Vereinigten Staaten " eminent großer politischer *&eutung.
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Untersuchung durch die Regierung. M. Washington, 21. Dez. Schatz- s°ktör Mellon betonte, daß der B e-
Mc. Carls keine Beweise , eine Lerschleuderung von ■8 e n t u m bringe. Die getadelten Schoden seien von der gegenwärtigen (!) Haltung aufgegeben worden. Die Re- ,8,tg beabsichtige kein Vorgehen, 'Grund des Berichtes.
Der Wörter Rouzier freigesprsche»
Sie MtMn Seiet frantflitoct Wüt zu SeWguiS e-rutleist
Landau. 21. Dez. 2m Rouzier-Prozeh wurde gestern abend das Urteil des französischen Kriegsgerichts gefällt. Um 6 Uhr zog sich der Gerichtshof zur Beratung zurück. Um 7.15 Uhr erschien er wieder im Saale und verkündete folgendes Urteil:
Leutnant Rouzier wird von allen Punkten der Anklage frei- gesprochen.
Holzmann wegen beleidigender Haltung gegenüber einem Mitglied« der Besatzung zu zwei Monate« Gefängnis mit Strafaufschub verurteilt,
Matthes wegen beleidigender Haltung und Beteiligung an den Vorgänge» in Sondernheim zu zwei Jahre« Gefängnis,
Fechter wegen beleidigender Haltung und wegen Beteiligung an den Vorgängen im Kaffee Engel zu sechs Monaten Gefängnis,
Kögel wegen Beteiligung an den Vorgängen in Sondernheim zn drei Monaten Gefängnis,
Arbogast wegen der Germersheimer Vorgänge zu sechs Monaten Gefängnis,
Kegler wegen Beteiligung an den Germersheimer Vorgänge« zu sechs Monaten Gefängnis.
Str Wteyerß
Landau, 21. Dcz. In feinem Plai- dohcr führte
der französische Militärstaatsan!v«lt aus, wenn die Unteroffiziere im Falle Sondernheim ihre Tänze nicht bezahlt und die Tanzordnung gestört hätten, so sei dies kein so schweres Verbrechen, daß es eine blutige Mißhandlung rechtfertige.
Bei dem Angeklagten Roneier habe daS Systematische der Provokationen eine gewisse Spannung hrrvorrafen müssen.
Er habe sich allerdings zu sehr von seiner Erregung mitreißen lassen und seine sonstige Ruhe und Kaltblütigkeit verloren. Im Falle §0 I§ mann halte sicherlich der «chlag mit der Reitpeitsche ausgereicht. Trotzdem habe Roueier unmittelbar nach dem Schlag mit der Reitpeitsche 2 Schüsse abgegeben, die entschieden zu viel getreten seien. Wäre er der Aufforderung Prud' Hommes, nicht zu schießen, gefolgt, dann wäre es zu weiteren Zusammenstößen nicht gekommen. So habe Roueier auch auf Matthes geschossen und ihn schwer verletzt. Die tödliche Herzwunde des Müller zeige keinerlei Pulverspuren, der Schuß sei also nicht aus bedrohlich zu nennender Nähe gegeben worden.
Eine direkte Notwehr liege also in keinem der 3 Fälle weder de facto noch de jure vor. Es sei nur anzn- nchmrn (!), daß Roueier provoziert worden sei.
Für die Bestrafung des Angeklagten könnten dem Gericht bestimmte Richtlinien nicht gegeben werden. Bei den deutschen Angeklagten ersuche er streng zu unterscheiden zwischen Matthes und Fechter einerseits und Holzmann, Kegler, Arbogast und Kögel andererseits. Diejenigen deutschen Angeklagten, die. sich entfernt hätten, müßten schwerer bestraft werden. Gegen Roueier beantrage der Staatsanwalt ein Jahr Gefängnis.
Rechtsanwalt Dr. Führ
behandelte die Fälle Sondernheim und Wirtschaft Engel. Der Anklagevertreter habe es für riefjtig befunden, mit der Sache Roueier zwei weniger bedeutsame Sachen zu verbinden und in ihnen Deutsche anzuklagen. Beide Fälle seien lediglich Wirtshaus st re r t i g ke i ten. Dem Fall Sondernheim sei so wenig Bedeutung beigelegt worden, daß man ihn z u e r st gar - nicht beachtet habe. Erst nach dem Fall Germersheim sei die Untersuchung auch für diesen Fall anaeotbnet worden. Der Ver
teidiger verlangte Freisprechung für Kögel, da wahrscheinlich eine Verwechslung mit dem ihm verblüffend ähnlich sehenden Wilhelm Albert vorliegt. Auch Wilhelm Albert habe sich bereit erklärt, hier zu erscheinen und zu bekunden, daß er und nicht Kögel der Täter ist. Dem Verteidiger sei aber eröffnet worden, daß Albert sofort im Gerichtssaal verhaftet werden würde, wenn er als Zeuge erschiene und sich als Täter bekunde. Auch für den Angeklagten Matthes, dem noch die von Roueier geschossene Kugel im Gehirn steckt und der vorläufig noch in der Städtischen Klinik in Heidelberg verbleiben muß, b antragt der Verteidiger Freisprechung, da nach französischem Recht in diesem Fall kein Abwesenheitsurteil ergehen dürfe. Der Verteidiger entkräftete dann die im Anklagebericht enthaltene Behauptung, daß ein deutscher Polizeibeamter einen Druck auf eine ugin auSzuüben versucht habe. Er Beantragte deshalb, in den Fällen Sondernheim und Engel die Angeklagten f r e i z u s p r e ch e n.
Rechtsanwalt Dr. Grimm
Die Rachmittagsverhandlung begann mit dem mit allgemeiner Spannung erwarteten Plaiboher des deutschen Verteidigers Dr. Grimm-Essen. .Es ist", so erklärte Dr. Grimm, „eine wichtige und gleichzeitige sehr heikle Aufgabe, in meiner Eigenschaft als deutscher Rechtsanwalt vor französischen Offizieren Fragen zu behandeln, die besonders auf ihr Ehrgefühl wirken müssen. Ich werde versuchen, dieses mit dem ganzen Takt und der ganzen Sachlichkeit zu tun, deren ich fähig bin. 2ch lege von vornherein Wert darauf, sestzustllen, daß ich meine Rolle in dieser Angelegenheit nicht als eine politische betrachte, sondern als eine reine Rechtssache. Gewiß hat die Angelegenheit ihre politische Bedeutung, aber nicht vor diesem Gericht wird diese Frage geregelt werden. Die einzige Frage i st die, haben die Angeschuldigten die Taten begangen oder nicht?
Jede Prestigefrage muh ausscheiden.*
Der Verteidiger entrollte dann das Bild der Ereignisse in der Mutnacht. „Holz mann, der zuerst der Körperverletzung angeklagt worden war, wird jetzt nur einfache Aebertretung einer Verordnung vorgeworfen . Er soll eine beleidigende Haltung gegenüber einem Angehörigen der Desatzungstruppen angenommen haben. Es fehlen aber alle hazu nötigen Voraussetzungen, da Rou- zier in Zivil war und niemand ihn als Offizier erkannte. Schon aus diesem Grunde ist Holzmann freizusprechen, aber auch aus einem anderen Grunde. Rach der Anklageschrift bestand die beleidigende Haltung darin, daß Holzmann Rouzier ins Gesicht gesehen hat. Da es dunkel war, hat dies« Haltung aber nichts Feindliches und Beleidigendes an sich. Dieser bedauerliche Vorgang am Ludwigstor, der Ausgangspunkt von allem, der Ursprung dieses traurigen Dramas, war n ich t durch Holzmanns Schuld entstanden.
Rouzier war schuld daran, und nur Rouzier allein.
War er herausgefordert? Uniert Meinung nach nicht. Ta die Anklage» s ch r i f t einen Angriff oder das Vorhandensein einer Gewalttätigkeit verneint und nur Uebertretung einer Ordonnanz durch Holzmann unter Anklage gestellt hat, so geht logischerweise daraus hervor, daß eine Herausforderung nicht vorhanden ist. Wie wäre im besetzten Gebiet ein Zusammenleben möglich, wenn jede Militärperson, selbst in Zivil, ungestraft einen Zivilisten verwunden oder sogar töten könnte wegen einer so unbedeutenden Handlung, wie die, ihn in der Rähe zu betrachten?"
Zum Falle Matthes weist Rechtsanwalt Dr. Grimm daraufhin, daß es nur eine Behauptung Rouziers sei, Matthes habe feine Hand in die Tasche gesteckt. Er habe weder einen Revolver, noch ein Messer in der Lasche gehabt. Es könne also keine beleidigende Handlung oder HerauS- foröerung im Sinne des Gesetzes in Frage kommen. Ter Kernpunkt fei, daß Matthes ebenso wie Müller dem Rouzier folgten, nicht um ihn anzugreifen, sondern um ihn. da er auf frischer Tat ertappt worden war, festste l l e n z u l a s s e n. ($8 fei em Gesetz bei allen zivilisierten Völkern, daß jeder, der auf frischer Tat bei einer strafbaren Handlung ertappt werde, von irgendeiner
Zivilperson selbst mit Gewalt festgehalten werden kann, wenn es nötig sei, seinen Widerstand zu brechenl Rach längeren Darlegungen über die Frage der 2k 0 t w e h r, deren Torliegen Dr. Grimm entschieden bestreitet. sagte Dr. Grimm u. a.: Die Ausführungen des Anklagevertreters über die Verneinung der Rotwehr waren getragen von dem hohen Geist der Objeftivität. Gerade deswegen war ich aber
geradezu betroffen über den Strafantrag: ein Jahr Gefängnis! Ein Iahe Gefängnis für einen vorsätzlichen Totschlag!
Der Anklagevertreter hat gesagt, daß Sie hier nur Dichter sein und daß Sie den Fall so beurteilen sollten, als ob hier keine verschiedenen Rationalitäten wären. Wir würdigen Ihre Gefühle. Das wird für Sie schwer sein, aber ich könnte mir denken, daß Sie sich sagen: Richt um der Deutschen, sondern um Frankreichs Willen. Er ist einet der Unseren, er ist schuldig: man treffe ihn hart, gerade .weil er einer der Unseren ist.
„Man hat hier von Locarno gesprochen. Die vielen Zwischenfälle um Kleinigkeiten, das viele Drum und Dran dieses Prozesses waren aber für mich eine tiefe Enttäuschung. Das deutsche Volk ist zur Annäherung bereit. Wir wollen Frieden nach allem Elend des Krieges. Wir sind keine händelsüchtige Nation. Wir sind keine Nationalisten und keine Bande Matthes. Wir wünschen Frieden, aber wir haben auch unsere W L r 0 e. Man hat in Germersheim 1926 bayerische Fahnen und di« offizielle deutsche Reichsflagge besudelt. Man bat uns keine Genugtuung gegeben. Wiederholen Sie nicht denselben Fehler. Ein solches Urteil wär« eine Prov 0» kation!"
Rouriers Sauptverteidiger sucht zu widerlegen, daß Rouzier die Zwischenfälle provoziert habe. Er habe in Notwehr gehandelt und mäste freigesprochen werden.
Dee zweite französische Verteidiger betonte, das Gericht mäste ein Urteil sprechen, das dem Frieden diene. Man dürfe nicht unterscheiden zwischen deutsche^ und französischen Angeklagten. Rouzier habe in Notwehr gebandelt und mäste sreigesprochen werden. Die deutschen Angeklagten hätten unklug gehandelt, seien deshalb aber nicht weniger verantwortlich.
Wie daß Urteil Monte kam
Um 7.20 Uhr wurde dann nach Inständiger Beratung das an anderer Stelle wieder» gegebene ungeheuerlich, Urteil per» kündet. Das Urteil wurde vom Kriegsgericht in allen Fällen einstimmig gefällt mit folgenden Ausnahmen: Die Frage, ob Rouzier sich leichter Körperverletzung Holzmann gegen» über schuldig gemacht babe. wurde mit 3 gegen 2 Stimmen verneint (außerdem waren noch die Fragen auf Totschlag, schwere Körperverletzung mit tödlichem Ausgange und schwere Körververletzung gestellt, die einstimmig oer, neint wurden), bei Solzmann, Kögel und bei Fechter, bei denen di, Vorgang, im Kaff« (Engel in Frage kommen, wurden die Schuldfragen mit 3 zu 2 bejaht. Di, Strafbemessung erfolgt« einstimmig, außer im Falle Kögel (mit 3 zu 2) und im Falle Mattrhs mit 4 zu 1 Stimmen.
Sretefl ter teulf»en Wercrtretet
Landau, 21. Der. Die anläßlich des Pro- zestes Rouzier in Landau anwesenden deutschen Pressevertreter haben an den französischen Minister des Auswärtigen, Sri» and, folgendes Telegramm gerichtet: „Die anläßlich des Rouzier-Prozestes in Landau anwesenden deutschen Pressevertreter protestieren al« Augen- und Ohrenreugen einmütig gegen das unerhörte Ur» teil des Kriegsgerichts des 22. Armeekorps. Der Freispruch Rouzier» ist eine schwer« Verletzung de, Rechtsempfinden» des deutschen Volkes und der ganzen »i v i l i - liciten Welt Dm deutschen Press«- Vertreter."