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Anzeiger jurldasMer kurhessMelGberhesserv'-:- Amtliches Verkünüigungsblatt jür d-KreisAarbulg

Sw 8160 der Mw Mos?

Eia Beitrag zwischen Persien, Türkei, Rutz- land, China und Afghanistan.

ff. London, 5. Nov. Der Konstantinopeler Berichterstatter derTimes meldet, die Latsache, dah der chinesische Botschafter in Kasdington, der persische Botschafter und der türkische Botschafter in Italien sowie der tub fische und der afghanische Botschafter in der ZLrkei gegenwärtig . in Angora »eilen, errege in de« diplomatischen Kreisen der Türkei Aufsehen. Trotz eines kürzlich von htt persische« Regierung veröffentlichte« De- »entis sei es möglich, dab eine Liga oder ein

Vertrag in Aussicht genommen sei. der Persien, die Türkei, Sowjet-Rubland. Edina und Afghanistan umfasien würde.

Tollte sich dies bewahrheiten, dann ftebe es gebet Zweifel das die Sowjet-Regie» »eng hinter dem Plan zu suchen sei.

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Mmnming zwWm Fmokwich und Stnlien

Abbruch der Verhandlungen mit dem italienische« Botschafter in Paris.

Paris, 4. Nov. Nachdem bereits eine Entspannung der französisch-ttalienischen Gegensätze am der Grenze eingctreten schien, ist überraschenderweise von einer Iierheblichen Verschärfung, die heute eingetreten ist, zu berichten.

Ein höherer Beamter der italienischen faschistischen Polizei, der frühere Präfekt der Florenzer Polizei R a p o l l a harte sich unter falschem Namen nach Nizza bege­ben, wo er sich als Antifaschist ausgab unü »it den zahlreichen in Nizza weilenden Italienern in Verbindung zu treten ver- [ suchte. Als er sich mit dem Obersten E a - ribaldi einlietz, einem anscheinend faschistischen Provokateur, der sich als den Zukünftigen Mörder Mussolinis" ausgab, fiel er der französischen Polizei auf, die leine Personalien feststellte, und ihn zum Verlassen des französischen Gebietes auf­forderte. Garibaldi wurde verhaftet, zahl­reiche Briefschaften bei einer Haussuchung in seiner Wohnung beschlagnahmt.

Heute nachmittag beschäftigte sich der fran- iösischc Kabinettsrat mit dieser Angele- fienheit. Man war sich im Kabinettsrat dtrüber einig, daß die Entsendung eines hohen ausländischen Polizeibeamten nach Frankreich ohne Benachrichtigung der Pariser und der örtlichen Behörden völlig unzulässig sei. Die französische Regierung beabsichtigt, die weiteren Verhandlungen Ait dem italienischen Botschafter in Paris nicht fortzusetzen, ehe sich die italienische Regierung nicht zu ihrem Verhalten, das allem völkerrechtlichen Brauche, Hohn spreche, geäußert habe Zn den sranzösi- ichen politischen Kreise« ist man der An­sicht, daß sich durch den Zwischenfall Ra- Uolla die französisch-italienischen Bezieh­ungen wesentlich verschlechtert haben.

Die Lage der ausländischen Journalisten i« Rom.

! ik. Rom, 5. Nov. Die ausländischen Kor- kesoondenten, darunter mehrere deutsche, rout= den durch die italienischee iournalistische Be- A'sgesellichast aufgefordert, die Räumlich­sten der genannten Pressevereinigung nicht Ulehr zu betreten.

Sw Ekvlvsion in »et

3.6. gorttnWItte

ft Ludwigshafen, 5. Roo. Zu einem Unglück in der 3- 6- Farbenindustrie wird ge­meldet, dab bei einer Bersnchsdestillation aus ^bekannter Ursache der Deckel der Destil- iutionsblase abflog. Acht Arbeiter wur- verbrüht. Die Zahl der Todes- upfer beträgt drei. Bei den andere« be, Nt Lebensgefahr.

zwei Zodesmtelle im Merder Prozeß

Hildesheim. Zm Leiferder Atten­tatsprozeh wurden die Angeklagte« Schlesinger und Will» Weber wegen fortgesetzter vorsätzlicher Eisenbahn- transportgefährdung in Tateinheit mit Mord zum Tode und dauerndem Ver­lust der bürgerlichen Ehrenrechte verur­teilt. Walter Weber wurde zu zwei Zähren Gefängnis verurteilt.

Hildesheim, 4. Nov. Zur heutigen Fortsetzung der Verhandlung gegen die Attentäter von Leiferde war der Andrang des Publikums außerordentlich groß. Zu­nächst bekundete der Zeuge Kriminalassr- stent Böker, daß Walter Weber das Geständnis von seiner Mitwisserschaft eingeschränkt habe, ass er von der Strafbarkeit der Nichtanzeige erfahren habe. Walter Weber habe bei seinem Geständnis gewußt, daß der Plan seines Bruders und Schlesingers tatsächlich verwirk­licht werden sollte.

Walter Weber erwiderte darauf, er habe immer noch geglaubt, sein Bruder und Schlesinger könnten eine solche Tat nicht begangen haben.

Kriminalkommissar R ä tz bekundete, Schlesinger habe sich zunächst bis zum äußersten gesträubt zuzugeben, daß er mit Opfern gerechnet habe. Erst auf seine Vorhaltungen, was er wohl sagen werde, wenn man ihm die Kinder der Toten von Leiferde vorführen werde, sei Schlesinger zum Geständnis ge­schritten.

Das ärztliche Gutacht- n über den Geisteszustand.

Darauf erstattete der Direktor der Heil- und Pflegeanstalt Hildesheim, Sanitätsrat Dr. Mönkemöller, das ärztliche Gut­achten über den Geisteszustand der drei Angeklagten.

Der Vorsitzende weist darauf hin, daß die Angeklagten behaupteten, sie seien zur Zeit der Aufstellung des Planes von Hunger getrieben gewesen. Es sei auch zu prüfen, ob nicht der § 51 in An­wendung kommen könne. Der Sachver­ständige erklärte, die Angeklagten könn­ten noch zu den Jugendlichen gerechnet werden. Bei allen dreien müsse auch zu­gegeben werden, daß sie Psychopathen seien, und doch habe das Ergebnis der Unter­suchung nichts gebracht, was dahin ausgelegt werden könne, daß damit die Zu- re ch n u n g s f ä h i g k e i t in Zweifel gefreut werden könnte.

Richt einmal eine geminderte Zurech- nungSfähigk.it könne in Betracht ge­zogen werden.

Die Angeklagten hätten auch nicht versucht, irgendwie den Eindruck zu machen, als unzurechnungsfähig zu erscheinen. Wal­ter Weber könne man ohne weiteres als geistig vollkommen normal an­sehen. Er sei intelligent. Das habe am besten seine gestrige Verteidigung bewiesen. Durch seine häufigen Erkrankungen sei seine Widerstandskraft nicht gebrochen. Auch das viele Rauchen konnte seine physische Leistungsfähigkeit nicht beeinträchtigen. Walter Weber mußte die Folgen einer solchen Tat voraussehen können. Von einer Beeinflussung durch Schlesinger könne nicht die Rede sein. Auch bei W i l l i W e - b er sei nichts an krankhaften Besonder­heiten festzustellen. Der Sachverständige be­tont besonders, daß Willi Weber von An­fang an auf die Pläne Schlesin­gers eingegangen sei und die Vor­bereitungen tatsächlich mitgemacht habe. Willi Weber sei wohl Psychopath. Aber das bedinge keine Unzurechnungs- fähigkert, da er nicht im Affekt ge- handelr habe. Er sei intelligent genug, sich die Folgen der planmäßig vorbereiteten Tat zu erklären. Willi Weber besorgte den Hemmschuh, sah die Züge nach und sorgte mit Schlesinger für die Herbeischaffung der notwendigen Instrumente zur Ausführung der Tat.

Beide habe« planmäßig an der Ans» sührung ihres Planes gearbeitet

und seien sich ihrer Tat bewußt gewesen. Daher könne der § 51 keine Anwen­dung auf sie finden. Otto Schlessin- ger sei zwar von vielen Leuten 'für über­spannt , gehalten worden; er war natur­liebend und harte großes musikalische- Ta­

lent sowie einen offenen Charakter. Er war nur zu einem lockerenLebenswandel geneigt. Von einer erblichen Belastung könne vielleicht deshalb gesprochen werden, weil auch seine Mutter und einige seiner Geschwister an starker Nervorsität leiden. Das reiche jedoch nicht aus, um ihm die äurechnungssähigkeit abzusprechen. Der achverständige betonte am Schlüsse seiner Ausführungen noch, daß Schlesinger sich zur Zeit des Verbrechens nicht im Zustande einer krankhaften Geistesstörung befunden habe.

Das Plädoyer des Staatsanwalts.

Hierauf ergriff Oberstaatsanwalt Stel­ling das Wort zu seinem Plädoyer. Wenn zunächst in einem Teil der Presse und des Publikums die Ansicht vertreten worden sei. daß es sich um ein Attentat überhaupt nicht handele, so sei das aus politische Tendenzen und eine bestimmte Stellungnahme zu der Reichsbahn zurückznführen gewesen. Leider sei durch diese Auffassung die Untersuchung wesentlich erschwert worden. Andererseits aber hätten sich die Angeklagten dadurch in Sicherheit gewiegt. Die Beweisaufnahme habe ergeben, daß Willi Weber und Schle­singer durch Beraubung des Post­wagens und vielleicht auch der Reisenden gti Geld kommen wollten. Der Plan, der von Schlesinger iw Paderborn zuerst ent­wickelt worben sei, sei von damals an plan­mäßig vorbereitet worden. Es habe also so­wohl beim mißglückten Versuch in der Nacht zum 18. August als auch beim vollendeten Verbrechen in der Nacht zum 19. August vorsätzliche Transvortgefäbrdung, im erste« Fall außerdem Mordversuch und im zweit««

Fall vollendeter Mord

Vorgelegen'. Der Staatsanwalt bestreitet die Möglichkeit, dah die Angeklagten nicht ge­wußt hätten, daß durch ihr Verbrechen auch Menschenleben zugrunde gehen mußten, und verwies auf die Aussagen des Zeugen Wind- mcmn. Den Angeklagten sei es im Gegen­teil gleichgültig gewesen, ob bei ihrem Raub Menschenleben zugrunde gin­gen ober nicht . Eine Geistesverwirrung sei weder vor noch während der Tat bei den Ver­brechern festzustellen gewesen. Der Ober­staatsanwalt wendet sich alsdann der Erörte­rung des Verhaltens von Walter Weber zu, der nach Aussagen ber Angeklagten und der Zeugen von dem Plan zur Tat genaue Kenntnis gehabt habe und sich von den bei­den Tätern mit dem Bewußtsein trennte, daß er

an der beabfichtioten Beute teilnehmen werbe. Walter Weber habe also, wenn auch nicht in erheblichem Maße, aber doch bei der Tat mitgewirkt. Infolgedessen hielt der Oberstaatsanwalt die Anllage gegen die drei Angeklagten in vollem Umfange aufrecht und beantragte gegen Otto Schlesin­ger und Willi Weber wegen versuchter Transportgefährdung in Tateinheit mit Mordversuch fünf Jahre Zuchthaus und wegen vollendeter Transportgefährdung in Tateinheit mit Mord die Todesstrafe und dauernden Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte, gegen Walter Weber wegen Bei­hilfe zur vorsätzlichen Transportgefährdung in Tateinheit mit Mord eine Zuchthaus­strafe von vier Jahren und fünf Jahre Ehrenrechtsverlust.

* Die Verteidiger.

Rechtsanwalt Hoffmann, der Verteidi­ger des Willi Weber, erörterte die juristi­schen Schwierigkeiten bei der Deurtellung des Falles. Er stellte keinen Antrag, sondern überlasse da- Urteil dem Gewissen des Ge-. richtes .

Nach kurzer Beratung fällte das Gericht um 6 Uhr abends das oben wiedergegebene Urteil. In der

Urteilsbegründung wird ausgeführt: Das Gericht hält es für nachgewiesen, dah die Angeklagten Schlesin­ger und Willi Weber den Tod von Rei­senden bei ihrer Tat vorausgesehen und trotzdem die Entgleisung ge­wollt haben. Dafür sprechen die Ge­spräche bet Angeklagten vor der Tat und ihre Aeuherungen zu dem untersuchungsfüh­renden Beamten nach der Tat. Das Gericht hat den Vorsatz und die Ueberlegung bejaht. Das Gesetz läßt nur eine Strafe 3U: Die Todesstrafe. Mildernde Umstände gibt das Gesetz nicht. Das Urteil ist auch gerecht. Wenn ein Millionenvolk leben will, dann müssen. Einzelne, die sich seinen Interessen entgegenstellen, den Tod erleiden.

fn Entwurf zum BminsgM

ff. Berlin, 5. Nov. Dem Reichstag liegt gegenwärtig, derSoft. 3tg. zufolge, eine Novelle zum Reichsvereinsgesetz vor. Der Entwurf sieht «. a. vor, daß bei politischen Versammlungen zwei Schutz­leute rur Ueberwachung erscheinen könne«, die wie früher bae Recht haben, die Ver­sammlung in bestimmten Fälle« a u f j u lösen. Weiter ist in der Novelle die Ver­pflichtung für politische Vereine festgelegt, Satzungen und Zusammensetzung des Vorstandes der Polizei anzn, zeigen. Versammlungen unter freiem Him­mel müßen 48 Stunden vorher angemeldet werden, jedoch kann die Polizei solche Ver­sammlungen nur dann verbieten, wen« ganz bestimmte Voraussetzungen gegeben find.

Ar Erhöhung der Erwerbslosem unirrilutzung

Berlin, 4. Nov. Nach ausgedehnter Debatte beschloß der Neichstagsaus» schuß für soziale Angelegen­heiten bei Stimmenthaltung der Völ­kische«, der Deutjchnatioualeu und der Wirtschaftlichen Vereinigung, daß bi» zum 31. März 1927 die Bezüge der Hauplun.er- jtugungsempfänger i« oer Erwerbslosen» sürjorge rote fotgt erhöht roerdeu:

1. Mr Erwerbslose über u«d «n- 21 Zähren, die keine Familieuzu, schlage beziehe« und nicht dem Haus­halt eines andere« augehören, um 1.5 Prozent.

2. Für alle übrige« Haupt« ater» stütz uagsempfänger um 10 Pro- 3 c«t.

Außerdem wurde noch ein sozialdemo- krattscher Antrag angenommen, der be­stimmt, daß die jugendlichen Er­werbslosen, soweit sie bereits Er- werdsarbeit ausgeübt haben, in die unterstützende Erwerbslosen- sürjorge einzubeziehen find.

Ein Regierungsvertreter er­klärte, daß es vor allem auf die Erhaltung des Arbeitswillens ankomme. Aus diesem Grunde dürfe man nicht weit über die letzigen Höchstsätze' der Unterstützung hrn- ausgehen. Ein Abstand von 20 Prozent vom Nettolohn müßte normalerweise bei der Fürsorge tnnegehalten werden, was schon jetzt vielfach nicht mehr der Fall sei. Schon bei Steigerung der Unterstützung um 10 Prozent wurden über 11 Prozent der Unterstützten mehr als bei ihrer Lohn­arbeit erhalten.

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Deutscher Reichstag

Esser zum Vizepräfideuteu gewählt.

Berlin, 4. Nov. Auf der Tagesord­nung steht die Wahl eines Vize- p ä i i b e n t e n anstelle des zum Reichs- justizminister ernannten bisherigen Vize- prajwenten Dr. Bell (Zentrum) Abg. v. Euerard (Ztr.) schlägt die Wahl des Abg Esser (Ztr.) vor. Hier.uf wird die Wahl durch Stimmzettel vorgenommen. Das Wahlergebnis wird erst später miigeleilt.

Ein kommunistischer Antrag auf Ein­stellung des Strafverfahrens gegen die kommunistischen Abg. Becker, Rem- mele, Koenen, Heckert Hoernle und Pfeiffer wird vom Abg. Dr. Rosenberg (Komm.) begründet. Es handelt sich hier um den Prozeß gegen die kommunistische Zentrale. Dieses Ver­fahren sei vom Reichsgericht in höchst ten­denziöser Weise geführt worden.

Reichsjustizminister Dr. Bell: Auf die verschiedenen Angriffe des Abg. Dr. Ro­senberg behalte ich mir vor, bei der Be­ratung des Reichsjustizetats zu antworten, wo ohnehin die Vertr.uenskrise in der Justiz zu erörtern ist. Im vorliegenden Falle hat der Reichstag beschlosien, die Immunität der sechs Abgeordneten aufzuheben, aber ihre Verhaftung zu