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wn 27. Sklvttk 1926

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Am 2. November treten in Berlin die Ft- nanzministci der Länder zu neuen Verband­lungen über den Finanzausgleich zusammen. Der Konferenz der Finanzministcr wird der Entwurf eines Gesetzes über den vorläufigen Finanzausgleich für das Etatsiabr 19 2 7 vorgelegt werden, da der endgültige Finanzausgleich, der ur­sprünglich bis sum 1. April 1927 fertig sein sollte, nach den letzten Erklärungen des Reichs­finanzministers auf keinen Fall vor dem 1. Avril 1928, infolge der langwierigen Vor- vcrbandlungen durchberaten werden kann.

Wiefvir erfahren, siebt der im Reichsfinanz­ministerium fertiggestellte Referenten Entwurf vor, daß dem Reiche aus dem Ertrag der Ein­kommensteuer wie bisber 25 Prozent, Ländern und Gemeinden 75 Prozent vAbleiben. Der Gesetzentwurf will fernerhin und bier scheint einer der wichtigsten Punkte des neuen Gesetzes su sein den § 35 des bisber gel­tenden Finanzausgleichgesetzes st r e i ch e n, wonach jenen Ländern vom Reich eine Ent­schädigung gezahlt wird, in denen weniger als 60 Prozent des im Reichsdurchschnitt erzielten Koofanteils an der Einkommensteuer eingeht

Es läßt sich schon jetzt voraussehen, daß um diesen geplanten Finanzausgleich ein heftiger innerpolitischer Kampf entbrennen wird. Die Länder fordern wie die Gemeinden eine Erhöhung ihres Anteils an die Einkom­mensteuer auf 90 Prozent. Das Problem ist sehr schwierig. Die Lage der Reichs- finanzen ist so, daß wir. wie der Reichsfinanz­minister sich wiederholt ausgedrückt hat, an der Grenze des Defizits nur bart vorbeikom­men. Auf der anderen Seite können die Ge­meinden mit Recht -eine Entlastung bean­spruchen, vor allem, wenn die neuen Vor­schläge über die Erhöhung der E r- werbslosen-llnterstütznng durchgehen sollten.

Wie aus München gemeldet wird, werde Ministerpräsident Held mit allem Nachdruck den Kampf gegen den Finanzaus­gleich führen. Auch Württemberg hat Oppo­sition ' ungesagt.

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Ilm die StrMngtnmg

der RittMmMredite

In einer an den Preußischen Landtag vor einiger Zeit gerichteten Anfrage war angeregt worden, die den Gewerbetreibenden durch die Banken be­willigten Wechselkredite mit Rücksicht auf die wirtschaftliche Notlage im Bedarfsfall in langfristige, leicht verzinsliche und in Raten rückzahlbare Darlehen umzu­wandeln. Der gemeinsamen Antwort des Ministers des Innern entnehmen wir fol­gendes:

Die vom Preußischen Staat im Sommer 1925 ursprünglich auf 6 Monate begebenen Mittelstandskredite wurden mit Rücksicht auf die schwierige Wirtschaftslage ver­längert, und mit den Zentralinstituten, de­nen die Preußische Staatsbank die Kredite zur Weiterbegebung zur Verfügung gestellt hatte, wurde vereinbart, daß die Rück­zahlungen mit je Vs am 1. August und 1. November 1926 und 1. Februar 1927 zu erfolgen haben. Den Kreditinstituten wurde nahegelegt, die ausgelichenen Beträge nicht zur Anzeit zurückzufvrdern und den Kreditnehmern bei der Rückzahlung Er­leichterungen zu gewähren. Es darf erwartet werden, dah die Kreditinstitute bei der günstigen Lage des Geldmarktes und der Erhöhung der Einlagen zu einer Verlängerung der ausgeliehenen Kredite ohne staatliche Hilfe in der Lage sein werden. Die Bereitstellung staatlicher Mittel für diesen Zweck ist nicht angängig.

Zur Begebung langfristiger Kredite an den Mittelstand, die früher in weitem Um­fange durch die Sparkassen erfolgte, werden auch jetzt die Einlagen der preu­ßischen Sparkassen, soweit sie nicht zur Erhaltung der Liquidität jederzeit flüssig oder in mündelsicheren Inhaberpapieren angelegt werden müssen oder für kommu­nale Kreditzwecke unbedingt benötigt wer­den, lediglich zur Deckung des Kre­ditbedürfnisses des städtischen und ländlichen Mittelstandes zur Dersügung Schalten.

Der Landsberger Fememordprozeß

Drr Prozeß gegen Schulz und Klupprolß »erlagt

Landsberg a. d. Warthe, 28. Okt. Vor dem Schwurgericht begann heute morgen der zweite Femeprozeß, die Verhandlung gegen Erich K l a p p r o t h , Johannes Hayn und Oberleutnant a. D. Schulz wegen

Mordversuches an dem Zeitfreiwilligen Fritz Gaedicke.

Gegen Hayn ist nur wegen Beihilfe, gegen Schulz wegen Anstiftung Anklage erhoben. Unter den 17 Zeugen befinden sich Gaedicke und Janke. Ein Antrag auf Ausschluh der Oeffentlichkeit wurde auch heute abgelehnt. Zur Begründung des ab­lehnenden Beschlusses führte der Vorsitzende aus, das deutsche Volk habe bezüglich seiner Reichswehr und ihrer Leitung ein gutes Ge­wissen und es bestehe kein Grund, die Oeffent­lichkeit ausznschlietz ni denn beim Küstriner Putsch habe die Reichswehr gezeigt, daß sie treu zum Volke und zur Re­publik gestanden habe. Nunmehr bean­tragte der Vertreter des Nebenklägers, den O b e r st G u d o v i u s als Sachverständigen abzulehnen. Die Verteidiger und der Oberstaatsanwalt verzichten jedoch auf die Vernehmung des Oberst Gudovius. Das Ge­richt beschloß demgemäß, auf Gudovius als Sachverständigen zu verzichten und ihn nur als Zeugen bereitzuhalten. Es folgte so­dann _ _

die Vernehmung des Angeklagten Klapproth. Er sagte aus, er habe keine Befehle zur Gewalttat an Gaedicke gehabt. Er übernehme allein die Verantwortung und mache sich gar- nichts daraus, einen solchen Menschen zu ver­prügeln. - würde es gern noch einmal tun. Klapproth bestritt, daß er Gaedicke habe tot« schlagen- wollen. Wenn er ihn habe um­bringen wollen, dann habe er nicht ein h lbes Dutzend Offiziere mitzunehmen brauchen. Nach Klapproth wurde

Oberleutnant a. D. Schulz

vernommen. Er erklärte, daß er zur Frage des Arbeitskommand's eine Denkschrift ausgearbeitet habe, die geheim bleiben müsse und nur in drei Exemplaren für den Vorsitzenden des Gerichtes, für den Justiz- Minister und für den Reichswehrminister vor­handen fei. Schulz äi'ßrte sich dann in län­geren Ausführungen über seine Tätigkeit bei der AbteilungArbeitskommandos" des Wehr­kreiskommandos 2.'

S"yulz s-gte n. a. folgendes aus: Wir fürch­teten, daß von polnischer Seite ein Gew alt stoß ausgehen könnte, wie seiner­zeit aus Oberfchlesien. Die Vorbereitungen der Kommandantur Küstrin gingen nun Pa- Hin, Formationen zu bilden,

di« zusammen mit der Reichswehr die

Festung in kürzester Zeit besetzen könnten. Diese Abteilungen aufzustellen, war Sache des Arbeitskommandos. Nach dem pol­nischen Aufstande trieben sich eine Menge Waffen im Lande herum, nach denen die Ententekommissionen forfd ten. Das Wehr­kreiskommando nahm die Waffen deshalb aus Oberfchlesien weg und übergab sie mir zur Unterbringung. Ich stellte dann im Enver- ftändnis mit dem Kommandanten besonders zuverlässige Leute ein und zwar etwa 3040 Mann, deren Führer Feldwebel Klapproth war. Er war Tag und Nacht unterwegs, um die Bestände, die heimlich per Achse anrollten, zu entladen und zu verstauen. Zur Verrich­tung größerer rbeiten brauchte ich Abteilun­gen von 80 b e 160 Mann.

Das Reichswehrministerium teilte die Auf­stellung solcher Formationen dem preußi­schen Ministerium des Innern mit Sie erfolgten also nach vorheri­ger 3 ustimmung dieses Ministeriums. (Bewegung.) Niemals in der ganzen Zeit von 1921 bis Ende 1922 sei von ihm (Schulz) ein Mann ei «gesperrt, ge­schlagen oder getötet worden. Soge­nannte Rollkommandos habe es bei ihm nie gegeben.

1923, sagt Schulz weiter aus, wurde ich zum Wehrkreiskommando 3 berufen um dort die Arbeitskommandos ebenso aufzubauen, wie in Küstrin. Die Arbeits- und Erfassun,'Kom­mandos seien dann in allen größeren Garnisonen geschaffen worden. Schulz erklärt weiter, daß bei Ausbruch des Ruhr­kampfes fast sämtliche sogenannten Wehrver­bände unter der Führung des Majors Buchrucker vereinigt wurden. Was die Femetaten betreffe, deren erste aus dem Juni 1923 stamme, fo hätten die Werbever­bände diese Selbstjustiz unter dem Zwange der Verhältnisse eingesetzt.

Nach der Mittagspause entspann sich eine Auseinandersetzung über die Notwendigkeit, einige nicht erschienene Zeugen herbeizu­schaffen. Der Vorsitzende machte darauf auf­merksam daß sich so viele Schwierigkeiten er­geben hätten, daß

um eine Vertagung wohl nicht herumzu­kommen

fei. Ehe darüber entschieden wurde, gab es jedoch noch eine zum Teil heftige Aus­einandersetzung Zwischen den Rechtsan­wälten Dr. Sack und Dr. L ö w e nt h a l, als letzterer an den Angeklagten Schulz eine Reihe von Fragen über den Fall Janke rich­tete. Den Angeklagten Schulz veranlaßte bas gu der erregten Bemerkung, et werde hier Zur Sache Gaedicke und nicht zum Fall Janke vernommen. Man hätte ihn ja gestern als Zeugen laden können. Nach weiteren Aeuße- rungen erklärte schließlich der Angeklagte Schulz, daß er eine Degradation des Iank-e nicht vorgenommen habe. Er habe ihm nur nahegelegt, feinen Rock als Pionieroffizier auszuziehen, da er sich einen Offizier, d r Munition an die Kommunisten liefere "vd dann in der Ehren uniform eines Offiziers vor Gericht erscheine, nicht vorstellen könne.

Das Gericht vernahm darauf kurz den Nebenkläger Gaedicke, der erklärte, er fei zwar wegen der Mun-tionsfchiebung verurteilt worden, aber zu Unrecht. Tatsäch­lich sei et nicht beteiligt gewesen. Da­rauf legte Rechtsanwalt Dr. Löwenthal, der Vertreter des Nebenklägers, feine Beweis­aufnahme vor.

Er beantragte die Ladung des Reichswehr­ministers Dr. ©e6ler, des Reichsinnen­ministers Dr. Külz. des früheren preußi­schen Innenministers Seoering, des Oberregierungsrats Mühleisen, des Oberregierungsrats K ü n z e r, weiter die Ladung des Chefs des Stabes beim Wehr­kreiskommando 3 Oberst Bock, des Ober­regierungsrats Dr. W e ß, des Generalober­sten von S ee ck t. Die Zeugen sollen bekun­den, daß entgegen der Behauptung des Ange­klagten Schulz den amtlichen Stellen des Reiches und Preußens nichts davon bekannt war, daß bei einem etwaigen polnischen Ein­bruch die Arbeitskommandos sofort der dorti­gen Reichswehr eingegliedert werden sollten. Oberstaatsanwalt R o h l a ck beantragte A b - lehnung des Beweisantrages, da er für den Gegenstand der Reb. 'klage unerheblich fei. Rechtsanwalt Dr. Sa ck hob hervor, daß durch die amtlichen Denkschriften des Reichswehr- und Reichsinn^nministeriums die Aussagen von Schulz b e ft ä t g t würden. Er forderte gleichfalls Ablehnung des Beweisan­trages. Nach kurzer Beratung wurde als Ge­richtsbeschluß verkündet, daß

der Beweisantrag des RebenklLgers efo unerheblich abgelehut

wird. Gleichzeitig wird die Derhandlung vertagt, weil der Zeuge Becker nicht mehr zu erreichen ist und das Gericht ihn bezüglich des Angeklagten Schulz für notwendig er­achtet. Wann der neue Termin in dieser Angelegenheit angesetzt werden kann, ist n o ch nicht a b z u s e h e n.

Am Mittwoch wird bet Prozeß gegen den Kraftwagenführer Kowaleski wegen Mor- I des verhandelt. .. - .......

toi® Utgt In dtr MMIt?

Als vor einigen Sagen Havas eine Darstellung über angebliche Beschlüsse der Botschafterkonferenz in der Entwaffnungs­frage verbreitete, die darauf hinaus­lief, daß neue Schwierigkeiten in der Ent» wafsnungsfrage aufgetaucht seien, entstand in der deutschen Oeffentlichkeit begreif­licherweise der Eindruck, daß die Politik von Shoirh bereits im Anfangsstadium ge­scheitert sei. Inzwischen hat sich heraus­gestellt, daß das Havaskommunique in sei­nen wesentlichsten Seilen falsch gewesen ist und daß die Botschafterkonserenz in der Entwasfnungsfrage überhaupt keine Beschlüsse gefaßt hat. Bon maßgebender deutscher Stelle wurde damals erflärt, daß die schwebenden deutsch-französischen Aus­gleichsverhandlungen durch diese Vorgänge in keiner Weise gestört seien. Satsächlich haben auch diese Verhandlungen keine An» terbrechung erfahren.

Es zeigt sich aber immer mehr, daß die Schwierigkeiten größer find als man an» angs annahm. Die Hauptschwierigkeit be» teht darin, daß die von Frankreich er» trebte Mobilisierung der deut» chen Eisenbahnbons sich augen­blicklich als undurchführbar zu er­weisen scheint. Es ist von allem Anfang an kein Zweifel darüber gewesen, dah die­ses Projekt nur im Zusammenhang mit der interalliierten Schuldenregelung gelöst werden könne. Inzwischen hat es sich aber herausgestellt, dah in Frankreich die Wi­derstände gegen die Ratifizierung der Schuldenabkommen mit Amerika und Eng­land immer größer geworden sind. Je­denfalls fcheint man auch an maßgebenden deutschen Stellen sich allmählich damit ab­gefunden zu haben, daß die Mobilisierung der deutschen Eisenbahnobligationen vor­läufig nicht erfolgen wird und daß man einen anderen Weg suchen muß, um Frank­reich ein Aequivalent für die, politischen Konzessionen, die es uns anbietet, zu geben.

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Summt daß tolKMulgM?

Es hat den Anschein, als ob man im kommenden Winter auch der Frage des Reichsschulgesetzes, deren Lösung immer wie­der verschoben worden ist, näher treten will . Nachdem auf dem letzten Parteitag der Deutschnationalen Volkspartei in Köln verschiedene Redner betont haben, daß die Deutschnationalen entschlossen seien, jetzt endlich die Entscheidung über das in der Verfassung verheißene Schulgesetz herbei­zuführen, nimmt jetzt auch die Katholische Schulorganisation in einem offiziösen Arti­kel in der Presse zu dieser Frage Stellung. Es wird erklärt, daß mit der Entscheidung jetzt nicht mehr länger gewartet werden könne.

In dem Artikel werden die Schwieria- keiten behandelt, die bisher einer befriedi­genden Lösung der Schulfrage entgegen« standen. Die Hauptschwierigkeit lag daran und diese Schwierigkeit besteht auch heute noch, daß für irgend eine der verschiede­nen Lösungen der Schulfrage eine Mehr­heit im gegenwärtigen Reichstag nicht vorhanden ist. Das gilt insbesondere bezüglich der von den Deutschnationalen, dem Zentrum und der BayerischenBolkS- Partei geforderten Bekenntnisschule. Selbst wenn diese drei Parteien einmütig zusammenstimmen, ist damit eine Mehr­heit im gegenwärtigen Reichstag nicht ge­geben. Ohne Mehrheit ist aber ein Ge­setz nicht zustandezubringen.

Drei Lösungen der Schulfrage stehen im Vordergrund: Bekenntnisschule oder weltliche Schule oder Simultan-i schule.

Man wird zunächst versuchen müssen, die Schulfrag« parlamentarisch zu lösen. Dabei wird man sich darüber verständi­gen wüsten, daß die drei genannten Schul­arten gleichberechtigt im Reichs­schulgesetz verankert werden müssen. Deutsch- nationale, Bayerische Volkspartei und Zen­trum sind guwiefern Verfahren bereit. Es wird Aufgabe parlamentarischer Verhand­lungen Jein, die anderen Parteien, insbe­sondere die Sozialdemokraten für diese Ver­ständigung auf dem Boden der GewissenS- freiheu zu gewinnen.