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ten 17. August 1926
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Paris, 16. Aug. Wie aus Madrid gemeldet wird, hat General Primo de Rivera gestern erklärt, Spanien verlange die Einbeziehung Tanger« in seine marokkanische Protektionszone. Wenn die Forderung zurückge- wiesen werde, so müsse sich Spanien überlegen, ob es weiter viele Millionen Peseten jährlich dafür bezahlen wolle, dah Tanger ein internationales Zentrum für Verschwörungen und für die Waffenunterstützung der Aufständischen bleibe. Tanger würde in den Händen der Spanier nach Ansicht Primo de Riveras eine Sicherheit für den Weltfrieden bedeuten.
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Zu der Nachricht der Brüsseler „Der- n i tz r e H e u r e" über den bevorstehenden Abbruch der Pariser Verhandlungen zwecks Bildung eines Stahltrustes erfährt das WTB., dah tatsächlich Schwierigkeiten bestehen, die auf die Forderungen der französischen und besonders der belgischen Vertreter nach Hin- aufsetzung der ihnen zugewiesenen Kon- tingente zurückzuführen sind. Diese Kontingente sollen nach französischen Angaben für Deutschland auf 43 Proz, für Frankreich auf 37 Proz. und für Belgien auf 12 Proz. festgesetzt worden sein, während die restlichen 8 Proz. Polen, der Tschechoslowakei und Oesterreich vorbehalten seien. In Frankreich hoffe man jedoch, noch im Laufe des-Septembers zu einer Einigung zu gelangen. Di» Widerstände Belgiens seien ernst, man brauche allerdings nicht von einem Abbruch der Verhandlungen zu sprechen.
Wie französischerseits verlautet, sollen bereits morgen die Verhandlungen wieder ausgenommen werden. Jedenfalls steht fest, daß zwischen den deutschen und luxemburgischen Vertretern eine restlose Verständigung erzielt worden ist.
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Ra» Knovitw-KüMMN
Die innere Krise des Bolschewismus.
Wie aus Moskau gemeldet wird, hat das Zcntralvollzugskomitce den eine zeitlang nach Lenins Tode allmächtigen Kamenew seines Amtes als Vorsitzender des Handclskommisia- riats enthoben. An seiner Stelle ist Iwanowitsch Mikovan ernannt worden. Mikovan ist ein Anhänger der unter Stalins Führung stehenden Gruppe. Ueberhaupt ist die Absetzung Kamenews ebenso wie die anderen wichtigen Personenveränderungen der jüngsten Zeit ein erneuter Beweis der absolut diktatorischen Macht Stalins, der heute in Rügland an Prestige und Respekt kaum weniger hoch steht als Lenin zu dessen Lebzeiten.
Kamenews Schicksal war Durch Dibershinskis letzte Rede so gut wie besiegelt. An seinem Todestage hatte der Ebes der Tscheka noch in einer großen Ansprache vk?r dem Plenum des Zentralkomitees Kamenew auf das schärfste angegriffen und die Anklage gegen Kamenew erhoben, daß jener über alle Fragen, über die er berichtet habe, auch nicht die geringste Kenntnis hätte, und daß weiter das Privat- kapital in dem Ressort Kamenews begünstigt werde. In der Tat ist nun auch eingetreten, was erwartet worden war: Kamenew ist seines "States enthoben worden. Freilich braucht damit nicht angenommen werden, da» Kamenew, der als durchaus fähiger und schöpferischer Kopf gilt, endgültig kaltgestellt wurde.
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M dm «ftetain in Sttfa
Berlin, 16. Aug. Die großen Frontkämpferoerbände haben heute dem Reichspräsidenten, der Reichsrcgierung und dem Reichs- tagsvräfidenten davon Mitteilung gemacht, dah sie nach wie vor an dem Gedanken des E h r e n h a i n s, der in Berka bei Weimar errichtet werden soll festhalten. Gleichzeitig betonen die Berbände. dah jede äufiere Ehrung ihrer gefallenen Kameraden nur dann einen Sin» hat und verständlich wird, wenn auch das Los der durch den Krieg schwer betroffenen Kriegsbeschädigten und Krieger- Hinterbliebenen sowie der Kriegerwitwen und -waisen fühlbar gebessert werde- Diese Erklärung haben abgegeben: das T üchsbanner Schwarz-Rot-Gold, Stahlhelm, Ncichc'rieger- bund Kvffbäuser, Reichsbund jüdischer Frontsoldaten. Reichsverband der Kriegsbeschädigten, Reichsbund der Kriegsbeschädigten, Zentralverband der Kriegsbeschädigten.
Die «KSeSöste Ralsftase
Ser riner neuen Verschwörung gegen NeuMM
ff. London, 17. Aug Ueber den voraussichtlichen Zusammentritt der Studien- kommnssion in Genf sind bisher zwei Mitteilungen eingegangen. Die eine nennt den 24. August, die andere den 30 August als Datum des Zusammentritts. Das am 27. August zusammentretende Reichskabinett wird je nach Lage der Dinge entweder den eingegangenen Bericht der Kommission prüfen und auf Grund dieses Berichtes die Entscheidung über die Entsendung einer Delegation nach Genf treffen, oder aber die Richtlinien für die deutschen Vertreter in der Studienkommission aufstellen. ,
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Die „D ailh News" schreibt zur Rats- frage, man könne nicht sagen, dah der augenblickliche Ausblick in der Frage der ständigen Aatssitze viel Vertrauen ein« flöhe. Cs verlaute, dah Spanien auf seinem Anspruch auf einen ständigen Sitz bestehe und wahrscheinlich erwarten werde, dah es von Italien im Hinblick auf den neuen italienisch-spanischen Vertrag darin unterstützt werde. In vielen Kreisen werde die Ansicht vertreten, die britische Regierung dürfe keine Zeit verlieren, um eine klare Haltung ein» zunehmen.- In ihrem Leitartikel spricht die „Daily News" von einer neuen Verschwörung. Das Blatt ist der Ansicht, dah Spanien und Polen von dem Vorschlag, ihnen halbständige Sitze zu geben, so wenig befriedigt seien, dah sie augenblicklich bereit seien, Deutschland den Zutritt zum Völkerbunde zu verwehren. Spanien gebrauche anscheinend alle ihm zur Verfügung stehenden Mittel, um die grösseren europäischen Ratsmächte auf seine Seite zu bekommen. Es werde sogar angedeutet, dah man auf Deutschland gleichsam einen erpresserischen Druck ausüben wolle, indem man es mit politischer Isolierung bedroht, wenn es sich weigern sollte, Spaniens Kandidatur anzunehmen, und indem man ihm andererseits für den Fall der Annahme der spanischen Kandidatur eine baldige Räumung des
Rheinlandes in Aussicht stellt. Wenn Deutschland diesen unverschämten Vorschlägen zustimmen sollte, so würde ihm das ebenso zur Schande gereichen, wie den Erpressern. Es sei aber wahrscheinlich, dah es dies tun werde. — Die „Daily News" wirst sodann die Frage auf, welche Rolle etwa Chamberlain in diesen geheimen Besprechungen spiele und verlangt, dah den britischen Delegierten für die Genfer Verhandlungen so klare Anweisungen erteilt werden, dah sie sogar von einem Schuljungen ausgesührt werden könnten.
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fk. Berlin, 17. Ang. Der Vorsitzende des auswärtigen Ausschußes des Reichstags, Abg. Herst, bat nach einer Besprechung mit dem Reichsministcr des Auswärtigen für Ende des Monats, voraussichtlich Donnerstag, 26. August, vormittags 10 Uhr e ine Sitzung des auswärtigen Ausschusies zur Entgegennahme von Erklärungen der Reichsregierung über die gegenwärtige auizenxotttijche Lage, insbesondere auch über die dringlichen Fragen der bevorstehenden Tagung des Völkerbundes, in Aussicht genommen.
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Kopenhagen, 16. Aug. Die nordische interparlamentarische Dclcgiertenvcrsammlung hat in einer Entschließung ihre Befriedigung über den Standpunkt ausgesprochen, der während der Delegiertenversammiung des Völkerbundes im März d. I. von den nordischen Ländern in der Frage der Ständigen Ratssitze eingenommen wurde. Es liege im Interesse des Völkerbundes, die Zahl der Ständigen Sitze nicht über den Platz hinaus zu erhöhen, der Deutschland bei seinem Eintritt in den Völkerbund zufällt.
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In diesen Tagen ist, wie die französische Presse meldet, zwischen Frankreich und Rumänien ein Vertrag unterzeichnet worden, der einen Freuridschastspakt, die Verpflichtung der beiden Staaten, einander nicht anzugreisen, die Neutralitäts- und die Schiedsgerichtsklausel enthält. Obwohl nun, nach der Mitteilung des „Echo de Paris" dieser Vertrag bereits seit Jahren vorbereitet wurde und voraussichtlich im März dieses Jahres unterzeichnet werden sollte, so wird man doch sein jetziges tatsächliches Zustandekommen mit der Rückkehr Poincares zur Macht in Zusammenhang bringen müssen.
Wie das „Journal" betont, schließt sich das neue Abkommen an die Verträge an, die Frankreich bereits früher mit den osteuropäischen Staaten zur Aufrechterhaltung des Friedens und zum Schutz ihrer territorialen Unantaftbarfeit geschlossen habe. Diese Betonung zielt offenbar vor allem auf den (geheimen) „accord politique" zwischen Frankreich und Polen vom 19. Februar 1921. In der Tat: da auch Polen bekanntlich am 25. Juli 1921 mit Rumänien den gleichen Vertrag, wie der heutige franko-rumä- nische, aber verstärkt durch ein 5Le- fensivbündnis geschlossen hat, so schlieht sich letzt der Kreis: Frankreich-Polen- Rumänien harmonisch zusammen. Welche Dedeutung dieses Koalitionssystem vor allem für den europäischen Osten hat, liegt auf der Hand, bedenkt man, dah einer der springenden Punkte des polnisch-rumänischen Abkommens das bessarabische Problem ist. Welche Animosität es in der Sowjet-Anion erregt hat, als Polen den in diesem Jahre ab» gelaufenen Vertrag mit Rumänien im April dieses Jahres wieder erneuert hat, dürfte noch erinnerlich fein. Es verdient darum Vertrauen die Pressemeldung, dah Litwinow, der heutige russische Gesandte in Paris, vor seinem Fluge nach Moskau eine Unterredung mit Driand hatte, in der er das Zustandekommen des sranko-ruckänischen Vertrages, der ja vom Standpunkt der Sowjet-Anion eine organische Fortsetzung und Festigung des pol
nisch-rumänischen Bündnisses darstellt, zu hintertreiben suchte — freilich ohne Erfolg. Dah diese Spitze des neuen Vertrages aber auch seinen Arhebern nicht verborgen geblieben ist, erhellt aus der Meldung des „Echo de Paris", dah Rumänien in einem Zusatz zu dem Vertrage die Absicht kundgibt, „allen seinen Nachbarn" Neutralitätsabkommen vorzuschlagen.
Im übrigen zeigt sich auch in diesem Vertrage die Divergenz zwischen Frank: reich und Italien, das bekanntlich — im Gegensatz zu Frankreich — die Annexion Bessarabiens durch Rumänien bis auf den heutigen Tag mit voller Absicht nicht rarafi» ziert hat.
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zur BMimgSstugr
Der Reichsverband der Rheinländer zur Be- satzungsfrage.
Köln, 16. Slug. (WTB.) Auf der Generalversammlung des Reichsverbandes der Rheinländer wurde eine Entschließung gefakt, in der die bestimmte Erwartung ausgesprochen wird, datz die längst zugesagte Herabminderung der Besatzu.ngs- truppen auf die normale Ziffer der .deut- fchen Vorkriegs-Garnifonen nunmehr unverzüglich erfolge und dah die gänzliche Räumung der zweiten und dritte» Zone als die logifcke Konsequenz der allseits proklamierten Verständigungspolitik beschleunigt nachfolge und so die Sdjeibemauet niedergelegt wird, die die Besetzung zwischen dem deutschen Volk und den Völkern der besetzenden Staaten aufwirft.
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ft. Berlin, 17. Aug. Nach einer Meldung der „Tägl. Rundschau" aus Saarbrücken haben die Landesratsfraktionen des Zentrums und der Deutsch-Saarländischen Volkspartei dem Völkerbundsrat eine Denkschrift zugehen lassen, die sich gegen den vorherrschenden Einfluh Frankreichs in der Saorregierung richtet und den Völkerbund bittet, diesem Zustand baldigst ein Ende zu machen.
Dll 40. WuiMm des N. 8. B.
Ein trockenes Kapitel — und doch bedeutungsvoll für das gesamte Leben des Volkes. Eine ungeheure Fülle von Arbeit war mit der Verkündung des Bürgerlichen Gesetzbuches durch Rcichsgesetz v o m 16. August 189 7 zum Abschluh gekommen. Denn das BGB. wollte nichts Geringeres, als eine lückenlose Zusammenfassung des gesamten Privatrechts zu geben, d. h. derjenigen Rechtsverhältnisse, in. denen der einzelne Mensch in wchtliche Beziehung zum andern tritt, in oenen also — im Gegensatz zum öffentlichen Recht, wo es um Befehlen und Gehorchen geht — die Menschen als gleichberechtigte Personen mit einander verkehren.
Der Rechtszustand im Deutschen Reiche war vorher stark zersplittert: drei große Rechtsgebiete gab es im Reiche, das des Ge- mrinen, d. h. des Römischen, durch deutsche Rechtssätze und Rechtsprechung beeinflußten Rechts, das des cobe rivil von Napoleon, die zusammen die eine Hälfte Deutschlands beherrschten, während die andere Hälfte vom deutschen Recht beherrscht wurde, unter dessen Abzeichnungen besonders das preußische Landrecht von 17 93 hervorragt. Tie beiden ersten Rechte sind durch das BGB. völlig, das preußische Landrecht, das eine Zusammenfassung des gesamten, auch des öffentlich-rechtlichen Rechtsstoffes fein sollte, ist insofern beseitigt, als es privat- (zivil-) rechtliche Normen enthielt . (Die öffentlich-rechtlichen Bestimmungen ,wie die des Staats-, Kirchen«. Schul-, Wasser- und Wegerechts sind grundsätzlich in Kraft geblieben, allerdings durch die Verfassungen und zahlreiche andere Gesetze zum weitaus größten Teil aufgehoben, so daß tatsächlich nur noch ganz wenige Bestimmungen gelten.)
Neben diesen großen Gesetzen, die — wie das Gemeinde recht nicht einmal in fester Gesetzesfassung vorhanden waren, sondern aus alten römischen, ja griechischen Quellen (dem eorpus juris und den Basiliken) geschöpft werden mußten, Herrschte auf einzelnen Gebieten, besonders dem des Erb- und dem des ehelichen Güterrechts eine verwirrende Fülle von Verschiedenheiten. Ta das besondere Recht einer Landschaft ober einer Stadt dem allgemeinen Recht vorging — im Gegensatz zum heutigen Recht, wo Reichsrecht Landrecht bricht — hatte fast jede Stadt 3. 4, 5 und mehr Rechte in bezug auf Erb- und Eherecht . Es gab keinen Richter, der i)ae< gesamte Recht beherrschte. Und dazu kam der würdelose Zustand, daß das Recht größtenteils aus,fremdländischen — lateinischen, griechischen, französischen — Quellen geschöpft werden mußte.
Freilich darf man nicht glauben, daß mit dem Inkrafttreten des BGB. (am 1. 1. 1900) mun alle Verschiedenheiten beseitigt waren. Viele Bestimmungen — z. B. über Erbpacht, Anerben-, Wasser-, Mühlen-, Flößerei und a.e'.ch» recht, gewisse Beurkundungen, Vorschriften des ehelichen Güterrechts usw. — sind erhalten geblieben — und das ist erklärlich, denn das Recht ist nichts künstlich Geschaffenes, sondern aus der Seele des Volkes Geborenes, seiner Landesart und Landessitte Entsprechendes, das sich nicht ohne große Härte umändem läßt. Auch paßt nicht jede Einrichtung für alte; es macht einen Unterschied aus, ob ein Gesetz für eine Großstadt oder für das Land, für eine Kunst-, Industrie-, Handels- oder Rentnerstadt gelten soll, oder für eine See-, Hafenoder Binnenstadt. Der große Vorteil aber bestand darin, daß fortan die gewöhnlichen Rechtsgeschäfte des täglichen Lebens nach einem Gesetz innerhalb des gesamten Reichsgebiets beurteilt tourben.
Die Verschiedenheit des Rechts hatte doch große Schwierigkeiten mit sich gebracht. Wenn z. B. Personen aus verschiedenen Rechtsgebieten — oft in nächster Nähe befindlich — in Geschäftsverbindung traten, so war zunächst die oft zweifelhafte Frage zu entscheiden: Nach welchem Recht ist das Geschäft abzuschließen? — muß also z. B. eine Form gewahrt werden, und welche? Im allgemeinen Landrecht bedurften alle Geschäfte über 50 Taler Wert der Schriftform, nach gemeinem Recht nicht. Aber auch wenn das festgestellt war, war anzunehmen, daß der eine Vertragschließende das Recht des anderen picht kannte, so daß Kunstgriffen und Unredlichkeiten Tür und Tor geöffnet war und die Sicherheit des Verkehrs empfindlich litt. — Aid diese Unsicherheiten sind jetzt beseitigt, und die Reichsregicrung sah es nach der Reichsgründung mit Recht als eine ihrer wichtigsten Aufgaben an, eine Rechtseinheit wenigstens für die alltäglichen Gebiete des Rechtslebens zu schaffen.
Diese Ausgabe ist in hunderten von Sitzungen in Mjähriger Arbeit gelöst worden; die Beratungsprotokolle für den ersten Entwurf umfassen allein über 12000 Folioseiten. Die größten Rechtsgelehrten der Zeit, sachkundige