Einzelbild herunterladen
 

Hessische

Zeitung

Brtzeigerfiirtdasstüheir kuchMchelGberhrssew-- Amtliches VevkünüigungsblM für d kreisÄIarbrug

MarSureer Zagesanzeistt

Mittwoch, -en 1 August M6

WM

Lan-eszejtung

Die «Obeihessische Zeitung" er­scheint sechsmal wöchentlich. Be­zugspreis monatlich 2 GM. aus- schließl. Zustellungsgebühr, durch diePost2.25 GM.Für etwa infolge Streik«, Maschincndefekte oder elementarer Ereignisse ausfallende Kümmern wird kein Ersah ge­leistet. Verlag v. Dr. §. Hiheroth, Druck der Univ.-Buchdruckerei v. Zoh. Aug. Koch, Markt 21/23. Fernsprecher: Nr. 54. u. Nr. 55. Postscheckkonto: Amt Frankfurt ’ a. M. Nr. 5015. — Sprechzeit der Redaktion von 10—11 und l/,l—1 Uhr.

St. 181 61. Zlihrg. Marburg a. Mn

Der Anzeigenpreis beträgt für den 10 gespalt. Zeilenmillimeter 0.08 EM., kleine Baranzeigen 0.06 TM., amtliche und aus­wärtige Anzeigen 0.10 SM. Bei schwierigem Satz sowie bei Platz­borschrift 50°/, Aufschlag. — Sammelanzeigen 100 °/0 An­schlag. Reklamen der Millim. 0,40 GM. Jeder Rabatt gilt al« Barrabatt. Ziel 5 Tage. Belege werden berechnet, ebenso Auskunft durch die Geschäftsstelle und Zusendung der Angebote. Er­füllungsort Marburg.

1 Goldmark — V«,-Dollar.

■mxi

Rsinrmtzs AmorMstiMM

Paris. 3. Aug. Um schnell zu einem Ab- schlnn zu gelangen, hat der F i n a n z a u s ausschuh des Senats, ohne, wie ur­sprünglich beabsichtigt, eine neue Sitzung ab- zubalten. sämtliche einzelnen Artikel der Steurrgesetze und den Entwurf in seiner Gesamtheit vorbehaltlich einiger vorzu- nehmender Verbesserungen angenommen.

Paris, 3. Aug. Aller Voraussicht nach wird die Finanzkommission der Kammer heute bereits die Beratungen über die Finanzvroiekt der Regieung abschlietzen, so dass die Kammer zu ihrer morgigen Vollsitzung sich bereits mit dem zweiten Projekt, der Amortisationskasse und der Umwandlung des Tabakmonovols in eine Aktiengesellschaft, befassen wird. Die Finanzproiekte werden be­reits am Dienstag dem Senat zugehen, und die Nationalversammlung wird, so­weit bisher seststebt, bereits am Montag in Versailles zusammentreten und zu der Vorlage über die A m o rt i s a l i o n s k a s s e, die ver- sassungsändernd ist, Stellung nehmen. Wie aus varlamentarischen Kreisen verlautet, wer­den jedoch die varlamentarischen Ferien nach der Nationalversammlung noch nicht beginnen, da die Regierung allem Anschein nach nunmehr endgültig beschlossen hat, der Kammer noch die Ratifizierung des englisch-fran­zösischen Schuldenabkommens vor­zulegen. Es verlautet, dass hierüber innerhalb des Kabinetts noch weitgehende Meinungs­verschiedenheiten bestehen. Man erwartet, dah der Ministervrästdent über die Ratifizierung des Caillaux-Churchill-Abkommens in diesen Tagen noch mit den beiden auswärtigen Kom­missionen des Senats und der Kammer Ver­handlungen haben wird, worauf dann die Ra­tifizierung voraussichtlich Mitte nächster Woche erfolgen dürfte.

Das Statut der Tilgungskasse.

P a r i s, 3. Aug. Das gestern vom Minisier- rat gebilligte Statut der autonomen Amor­tisationslasse bestimmt in enger An­lehnung an die Vorschläge der Finanzsachver­ständigen als Aufgabe der Kasse, den Zinsen- dienst, die Rückzahlung und die Erneuern«« der Bonds der nationalen Verteidi­gung ficherzustellen. Ebenso werden die ge­wöhnlichen Schatzbonds von ihr verwaltet werden, deren Erneuerung in Zukunft nur durch Umtausch gegen Bonds der nationalen Verteidigung erfolgt. Anberdem soll die Kasse das Tabak Monopol verwalten. Der Betrag der z« verwaltenden Bonds wird auf etwa 41 Milliarden geschätzt. Die Mittel, die der Kasse zufliehen sollen, find: Zahresertrag der Erbschaftssteuer 2,7 Milliar­den, Zusatzsteuern aus Veräuherung von Ge­bäuden und Handelsgeschäften 800—900 Mil­lionen, aus dem Tabakmonopol 2,8 Milliarden. Man glaubt, dah schon die Einnahmen aus dem Tabakmonopol genügen werden, um den Zinsendienst der Kasse ficherzustellen. Der Rest, also etwa 3,6 Milliarden würde der Amor­tisierung gewidmet werden können. Die Kasse wird auherdem die Ermächtigung erhal­ten, fich Vorschüsse machen rn lassen und nöti­genfalls auf Grund der Monovoleinnahmen vervsändbare Wertpapiere auszugeben. Die Kasse übernimmt den gesamten Schul­de n d i e n st und es steht ihr frei, entweder zur Amortisierung zu schreiten, oder die In­haber aufzusordern, die Wertpapiere gegen neue, wiederum zu amortisierende Wertpapiere umzutauschen.

--*--

England und Abessinien

Angriffe der „Daily News" gegen Chamberlain

London, 3. Aug. Die „Daily News" bezeichnet Chamberlains gestrige Unterhaus­erklärungen über den englisch-italienischen Ver­trag bezüglich Abessiniens als sehr lahm. Er habe vollkommen unterlassen, zu der wirklichen Beschuldigung gegen die ge­meinsamen Autoren des abessinischen Paktes Stellung zu nehmen. Diese Beschuldigung sei, dah die beiden Westmächte Verhandlungen be­züglich der Verfügung über das Eigentum eines souveränen Staates und Mit­gliedes des Völkerbundes begonnen und sich nicht einmal die Mühe gegeben Härten, diesen

Der «iilturtmnpf In Memo

Kein Eingreifen der

In Mexiko ist es jetzt im Verlauf des zwischen der Regierung und der katholischen Kirche ausgebrochenen Konfliktes sogar zu blutigen Straßenkämpsen zwischen den Trup­pen und den Katholiken gekommen, wobei viele Personen getötet und verletzt wurden. Die Vorgeschichte des Konflikts rst folgende: Der mexikanische Präsiden! Calles hat am 1. August das Inkrafttreten einer Reihe bereits früher erlassener, aber bisher ruhender Gesetze verfügt, die sich gegen die Machtstek^ lung der Kirche richteten. Anter anderem wurde der Kirche die Erwerbs- und Ver­mögensfähigkeit abgesprochen, die Festsetzung der Seelsorgerzahl, die Anstellung und Ver­setzung der Priester den staatlichen Behörden übertragen, die Orden aufgelöst und der Re­ligionsunterricht in den Schulen beseitigt. Ferner wurde das gesamte Kircheneigentum, das nach den sehr voneinander abweichenden Schätzungen einen Wert von 300 Millionen bis 2*/s Milliarden Dollar verkörpern soll, vom Staate beschlagnahmt.

Dieses Vorgehen hat in katholischen Kreisen ausserordentliche Erregung hervorgerufen. Eine Einwirkung des Papstes auf die mexi­kanische Regierung blieb ohne Erfolg, im Gegenteil wurde der päpstlliche Legat Crespi aus Mexiko ausgewiesen und das Büroperso­nal der päpstlichen Runtiatur verhaftet. Als Protest gegen dieses Vorgehen der Regie­rung hat die Kirche die Einstellung aller "gottesdienstlichen Handlungen beschlossen und damit bereits am 31. Juli begonnen. Darauf­hin antwortete die Regierung mit einem neuen Schlag. Sie verbot die Uebernahme der Gotteshäuser durch katholische Laien und lerfügte die sofortige Beschlagnahme aller Kirchen. Als die gläubige Bevolierung die zirdjen nicht räumen wollte, kam es zwischen ihr und den Truppen zu blutigen Zusammen­stössen.

Auch im Ausland hat der Kirchenstreit lebhaften Widerhall gefunden, besonders in Südamerika, wo die Katholischen Ver­bände aller südamerikanischen Republiken ge­genwärtig im Begriffe sind, einen Kollektiv- Protest auszuarbeiten. Die Regierung der Vereinigten Staaten hat durch den Präsidenten C o o l i d g e ein Eingreifen in Mexiko abgelehnt. Die mexikanischen Ka­tholiken selbst haben als letztes Mittel zu einem Wirtschaftsboykott gegriffen, der fich gegen alle die Geschäfte richtet, die die Politik der Regierung billigen. Auf der anderen Seite scheint Präsident Calles ent- schlossen zu sein, bis zum äussersten zu gehen. Die weiteren Auswirkungen des mexikanischen Kulturkampfes sind daher schwer zu über­stehen, Solange die Regierung noch die Truppen in ihrer Hand hat, hat sie wenig zu befürchten, die Möglichkeit besteht aber durch­aus, dass ein Teil des Militärs sich der Sache der Katholiken annimmt, was dann gleichbedeutend mit dem Ausbruch eines neuen Bürgerkrieges wäre.

♦

In Tampico kam es anlässlich der von den Behörden aneeordneten Schliessung der Kathe­drale zu einem blutigen Zusammen­stoss. Nach den bisherigen Meldungen find 26 Personen getötet und eine beträcht­liche Anzahl verletzt worden. Auch in der Hauptstadt wurden erneut bei der llebernahme

Staat mit dem Wortlaut ihrer gegenseitigen Besprechungen bekannt zu machen, bis sie die Absicht Abessiniens, dem Völkerbund einen for­mellen Protest zu unterbreiten, merkten. Der Tauschbandel sei unschicklich, weil seine Mittel Musterbeispiele diplomatischer Intrigen der Vorkriegszeit seien und moralisch auf eine ernste Verletzung der Völkerbundssatzungen binausliefen. Das letzte Wort liege jetzt beim Völkerbund, und es dürfte kein Grund zu Zweifeln bestehen, was seine Worte sein werden.

---*--- ,

Russischer Protest in Wnrschmi

Moskau, 3. Aug. Der russische Gesandte in Warschau bat bei der polnischen Regierung Protest gegen den Ausbau des Kriegshafens von Edingen eingelegt. Die russische Regie­rung stellt fest, dass der Bau eines neuen Kriegshafens in Edingen das Gleichgewicht im Osten störe. Um den Frieden int Baltischen Meer zu sichern, bittet die Sowjetregierung •

Smitiigicn Staaten

der Kirchen durch die Beauftragten des Staates sechs Personen getötet und über 100 verletzt. Zahlreiche mexikanische Geistliche, iusbesondere Mönche, treten über die amerikanische Grenze, um in den Vereinigten Staaten neue religiöse Siedlungen einzurichten, besonders in Texas, Arizona und Südkali- fornien. In El Paso kamen gestern über 500 Nonnen, zumeist Ursulinerinnen und Karme­literinnen, an.

R o g a l e s (Arizona), 3. Aug. Der frühere mexikanische Präsident Obregon erklärte in einer Kundgebung, er sei mit der vom Präsidenten Calles in Mexiko befolgten Po­litik durchaus einverstanden. Die kirch­lichen Würdenträger hätten den Konflikt pro­voziert, und der Streit werde von selbst ver­schwinden, wenn sie bereit wären, den Ge­setzen zu gehorchen.

Das in Rogales erscheinende Blatt „He- rald" veröffentlicht eine Nachricht, wonach gestern in Mexiko bei der llebernahme der Kirchen durch die Beauftragten des Staates sechs Personen getötet und über 100 ver­letzt worden sind.

Wie aus Mexiko gemeldet wird, hat Präsi­dent Calles den von bischöflicher Seite an­gebotenen Waffenstillstand abge­lehnt; jedoch sind, wie es heisst, mofffizielle .Besprechungen zur Einleitung einer Ver­ständigung im Gange.

Der mexikanische Botschafter in Paris über die mexikanische Krise.

Paris, 3. Aug. Der mexikanische Bot­schafter in Paris, Alfonso Reyes, hat dem Vertreter des „I v u r n a l“ ein In­terview gewährt, in dem er feine Ansicht über die mexikanische Krise zum Ausdruck bringt. Der Botschafter erklärte, in Mexiko gäbe es keinen eigentlichen Reli­gionskonflikt und keinen Hass zwischen Staat und Kirche. Die mexikanische Politik werde durch die nationale Bewegung, der vor allem auch die mexikanischen Priester er­geben seien, beherrscht. Rur widerspreche aber der Erwerb von Grund und Boden als Eigentum durch den spanischen Klerus und das Erscheinen ausländischer Ordens­gesellschaften dieser nationalen Bewegung. Seit Ausrufung der Unabhängigkeit Mexikos sei zwar die Unterordnung des Kle­rus unter die staatlichen Behörden in der Verfassung f e st g e l e g t, inzwischen habe aber der Erwerb von Gütern und Vermögen, den man bekämpft habe, wieder begonnen und eine Reaktion sei bereits nach der Revolution von 1911 unvermeidlich gewesen. Die Verfas­sung von 1917 habe die Prärogative des Staates, wie sie sich aus der Ver­fassung von 1857 ergaben, erneuert. Präsi­dent Calles habe seinerzeit gefordert, dass die ausländischen Priester das Land verlassen. Das sei der Ursprung der Krise. Man müsse übrigens beachten, dah, obwohl die Mehrzahl dieser ausländi­schen Priester Spanier seien, die Madrider Regierung anerkannt habe, dah Mexiko in voller Berechtigung gehandelt habe. Die französische Regierung habe dieselbe Haltung eingenommen, obgleich es in Mexiko zahlreiche französische Schulen und Religionsgesellschaf­ten gebe.

die polnische Regierung, den Bau nt&f weiter zu führen.

-

Nom tiutidicn etubenlratofl

fk. Berlin, 4. Aug. Die gestrige Voll­sitzung des Studententages in Bonn beschäf­tigte sich mit den Protestkundgebungen der Hannoverschen Studentenschaft gegen Professor Lessing. Es wurde eine Entschliessung ange­nommen, die mit folgenden Sätzen schliesst: Wenn die Studentenschaft der Technischen Hochschule im Kampfe für die Sauberkeit ihrer Hochschule in begreiflicher Erregung, die immer wieder durch das Verhalten des preussischen Ministers für Kunst, Wissenschaft und Volks- wodlfabrt gesteigert wurde, die Schranken der Ordnung durchbrochen bat, so ist das eine llebertretung, die niemals mit wahllosem Aus­schluss von 11 Studenten geahndet werden durfte. Die Deutsche Studentenschaft erwartet vom Minister, dass er als Berufungsstelle die Urteile aufhebt.

Worin des Wahlrechts

Im Reichsinnenministerium ist bekanntlich seit längerer Zeit ein Gesetzentwurf über eine Aenderung des Reichswahl« rechts in Vorbereitung. Es ist irdoch offenes Geheimnis, dass diese Wahlrechtsnovelle bei Reichsinnenministers keineswegs die von wer­testen Bolkskreisen erstrebte elnschneideirde Rc-- fyrm des Reichswahlrechts bringen würde. Sie würde im wesentlichen nur auf eine Verkleine­rung der Wahlkreise hinauslaufen, im übri­gen aber alles beim alten lassen. Ob damit allein die engere Fühlungnahme zwischen Abgeordneten und Wählerschaft wieder herge­stellt würde, muß bezweifelt werden.

Infolgedessen verdient ein jetzt von politi- . schen Kreisen, die außerhalb des Parlaments stehen, zur Diskussion gestellter Gedanke die grösste Beachtung, nämlich den, soviel man hört, bereits ziemlich abgeschlossenen Entwurf des Reichsinnenministeriums noch einmal zu überarbeiten und zwar auf der Grundlage ei­ner bisher fast vergessenen Wahlrechtsvorlage, die der verstorbene Reichskanzler Graf Hertling im Februar 1918 dem letzten kai­serlichen Reichstag unterbreitet hatte, die da­mals aber nicht mehr zur Verabschiedung ge­kommen war. Die Hauptidee bieser Vorlage war, den unleugbaren Vorteil, den das Verhält­niswahlrecht für die grossen Städte und In­dustriezentren bietet, mit dem alten Wahl­system verbinden. Die Novelle vom Frühjahr 1918 wollte in 361 Wahlkreisen nach dem alten Wahlrecht wählen lassen, daneben sollten 80 Abgeordnete nach den Grundsätzen der Verhältnis­wahl in 26 neu zu errichtenden großstädti- schen und industriellen Wahlkreisen ge­wählt werden. Die Zahl der Abgeordneten sollte 441 und die der Wahlkreise 287 be­tragen . Die Begründung btr Novelle erkannte an, dass der Grundgedanke der Verhältniswahl, dass feder am Wahlkampf beteiligten Gruppe eine ihrer Stärke entsprechende Vertretung im Parlament zufallen sollte, etwas Bestechendes habe. Andererseits sah aber bie damalige Re­gierung die Nachteile beS Verhältniswahl­systems in wahrhaft prophetischer Weise voraus. In der Begründung beS Hertlingschen Entwurfes heisst es: „Im In­teresse der Allgemeinheit liegt es, bah durch den Einfluß, den dre Parteileitungen infolge beS Verhältniswahlsystems auf die Wahlen ge­winnen, die Freiheit des Wählers nicht allzu­sehr beeinträchtigt wird. Sonst entsteht die Gefahr, daß sich dre Parteileitungen zwischen die Wähler und ihre Abgeordneten schieben, fedeS persönliche Verhältnis zwischen ihnen un­terbinden und letzten SnbeS, wenn ein Appell an daS Volk erforderlich wrrd, zwischen Re­gierung und Volk einen unübersteigbaren Wall erreichten können."

Den Gedanken von Sammellisten, wie sie unsere RerchSlisten darstellen, enthielt der Hertlingsche Entwurf nicht, er könnte 'aber selbstverständlich auch in die neue auf Grund des Hertlingschen Entwurfes ausgearbeiteten Vorlage eingefügt werden. Ein derartiges Wahlsystem würde den Vorteil bieten, bass der größte Teil der Abgeordneten in kleinen Ein­zelwahlkreisen gewählt und damit in engster Verbindung mit der Wählerschaft stehen würde, die nicht nur auf die Wahl eines Abgeordneten, sondern schon auf seine Ausstellung als Kan­didat den maßgebenden Einfluß auSüben könnte. In den Großstäbien und Industrie­zentren würde daS Verhältnissystem für eine Vertretung der dort immer großen politischen Minderheilen sorgen und die Reichsliste würde die Minderheiten deS ganzen Reiches denen der Großstädte gleichstellen. Einen ganz grossen Gewinn würde aber bie Mög­lichkeit darstellen, während der Legislaturperiode des Parlaments durch N a ch w a h l en die Stimmung der Wählerschaft festzustellen. Beim Proportionalwablsystem gibt es eine derartige Möglichkeit nicht, wohl aber bei der Hertling- schen Vorlage. In den Einzelwahlkreisen würbe aber bei Tod ober Mandatsniederlegung deS Abgeordneten eine Neuwahl sogar vorgenom­men werden müssen . Gerade in parlamenta­risch regierten Ländern mißt man diesen, wäh­rend der Legislaturperiode abgehaltenen Nach­wahlen, die größte Bedeutung bei.

Soviel über die Vorteile eines auf Grund des Hertlingschen Entwurfes neu ouSgearb.t- teten Wahlrechtes. Ob der gegenwärtig im Reichsinnenministerrum borbereitete Entwurf in diesem Sinne umgestaltet werden wird, lässt sich zur Zeit allerdings noch nicht sagen, eben­sowenig über seine eventuellen parlamentari­schen Aussichten. Daß der Gedanke der teil­weisen Abkehr vom Verhältniswahlsystem bei verschiedenen Parteien auf großen Widerstand stossen wird, ist natürlich vorauSzusehen.