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Der Schwindel in Sens
Sn Eens haben nun die Herren des Eub- iomitecs und Marine ihre Besprechungen abgeschlossen. Fragt man nach dem Ergebnisse dieser Aussprache, so erhält man einen erneuten Beweis dafür, welchen Schwindel und welche Komödie «unsere Entcnte-Eegner mit dem Gedanken der Abrüstung zu treiben gedenken. Nur dem einergischen Drängen der deutschen Delegation ist es. gelungen, wenigstens so etwas wie eine Abstimmung herbcizu- fübrcn. Das Ergebnis der Stimmabgabe ergab den Sieg des französischen Standpunktes, während die Ansicht Englands, Amerikas, Deutschlands und Hollands unberücksichtigt blieben. Der Beschlug, den das Subkomitce gestern fasste, geht nun dahin, dass nur die Zahl der ausgebildeten und unter Fahnen befindlichen Soldaten als militärischer Ver- glcichsmaßstab verwendet werden kann. Die Zahl der Reservisten und der Waffen wird nicht als Massstab angesehen; sie gilt also auch nicht als durch eine Abrüstung beschränkbar. Bon der Zahl der aktiven Soldaten wird ausserdem — und das ist das tollste dieses Beschlusses — noch die Ziffer der Rekruten abgezogen. ohne dass festgestellt worden wäre, wie lange der junge Soldat als Rekrut anzusehcn ist. Was ergibt sich aus diesem Entscheid des Subkomitees für Frankreich? Unser Nachbarland hat einen Friedensbestand von 738 000 Soldaten. Nach dem Genfer Beschluss sind von diesem Bestand die Truvvenkörver abzusctzen. die sich aus afrikanischen Kolonien rekrutieren. Zahlenmässig bleibt also für Frankreich als Abrüstungsmahstab ein Bestand von 450 000 Mann. Von diesem Bestand sind noch die 75 000 Offiziere der französischen Armee in Abstrich zu dringen. Es verbleiben also als Frie- dcusbestand 375 000 Mann. Das sind junge Mannschaften von drei halben Jahrgängen, die in Abständen von 6 Monaten einberufen worden sind, "AM 'kbrc "tt4jahrtSe Präseiis- dienstpflicht z« leisten. Der französischen Heeresleitung ist es nun vollkommen frei in die Hand gegeben, festzulegen. ob sie einen zwei, oder alle drei halben Jahrgänge als Rekruten ansehen will. Zu welchen Feststellungen die Militärbehörden sich verstehen werden, kann man sich leicht vorstellcn. Mit anderen Worten gesagt, Frankreich ist nun glücklich dahin gelangt, wo es hin gelangen wollte, d. h. cs hat durch den Genfer Beschluss die Möglichkeit in der Hand, zu beweisen, dass der tatsächliche Hceresbestand Frankreichs von 738 000
weniger zahlreich ist, als der -es deutschen
Reiches mit seinen 100 000 Soldaten.
Dieser Beschluss in Genf ist so unfassbar, und stellt sich in einen so krassen Widerspruch zum gesunden Menschenverstand, dass man kaum an ihn glauben kann. Aber der Entscheid ist klipp und klar zu Papier gebracht worden. Also muss er auch vorliegen. Hat es noch einen Zweck zu fragen, ob eine solche Komödie wie sie in Genf getrieben wird, sich mit dem Geist vereinbaren lässt, der in Locarno so befliessentlich auf dem Präsentierteller offeriert wurde?
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Genf, 30. Juni. (TA.) Der Marineausschuß der vorbereitenden Abrüstungskommission hat gestern im wesentlichen feine Arbeiten beendet. Der Ausschuß wird nur noch am Mittwoch zufammenfreten, um seinem abschließenden Bericht die letzte Redaktion zu geben. Als Grundlage für die Beurteilung wurde die Gesamttonnage ohne Unterschied der Schiffs- klassen angenommen im Gegensatz zu den Washingtoner Beschlüssen, die die Schiffsklas- scn als Dergleichsbasis heranzogen. Der Militärausschuß hat gleichfalls seine Arbeiten beendet. Er beschloß mit 15 gegen die Stimmen Amerikas, Deutschlands und Hollands, als einziges Kriterium für die Stärke einer Armee den ausgebildeten Friedenszustand ohne Berücksichtigung der Waffen anzunehmen, wobei die Ausbildungszeit nicht festgelegt werden soll, sodaß es jedem Staat überlassen bleibt, welchen Teil seiner Truppen er als Rekruten betrachten will. Die Folge hiervon wäre, daß Frankreich bei 450 000 Mann weißer Truppen nach Abzug von 70 000 Offizieren einen Bestand von 380 000 Mann hätte. Die Dienstzeit in Frankreich beträgt 18 Monate. Falls nun die fran- -zösische Regierung der ersten zwölf Monate als Ausbildungszeit bezeichnen sollte, was sie vermutlich auch tun wird, so hätte die französische Armee einen ausgebildeten Friedensstand vrm nur 125 000 Mann zuzüglich der Polizeitruppen. Deutschland dagegen, dessen Reichswehr eine zwölfjährige Dienstzeit hat, würde bei Hinzuzählung der Polizei einen weit höheren ausgebildeten Friedens- stand als Frankreich besitzen.
Nie Füritenvorlage in zweiter Lesung angenommen Sernmst Annahme - Mmstenen — SvchwaNersMen
Die zweite Lesung des Fürstenabfindungs- gesehes entwickelt sich immer mehr zu einer Farce allerersten Ranges. Fast zu jeder Paragraphengruppe kehren die gleichen Redner wieder, und die Argumente find auch bald verbraucht. Mit knapper einfacher Mehrheit werden die erledigten Paragraphen angenommen. Besondere Bedeutung kommt einer Erklärung der Bayerischen Bolks- Partei durch den Abg. Pfleger zu, wonach diese Fraktvn sich ihre endgültige Stellungnahme vorbehält. Aeber- haupt dauert die Anklarheit vermindert fort; die großen Flügelparteien spielen heute noch mit verdeckten Kgrten. Richt minder aber auch die Reichsregierung, von der man noch nicht weiß, welche Konsequenzen sie ziehen will, wenn das Gesetz scheitert. Während im Plenum die Abgeordneten Gras von Wer- veldt, Wunderlich, Schulte. Richthofen und Rosenfeld immer und immer wieder das Für und Wider der einzelnen Paragraphen erwägen, bespricht man in den Wandelgängen die Möglichkeiten der Auflösung. Der Gedanke, mit dem man bisher eigentlich nur gespielt hatte, beginnt drohend zu werden. Immerhin, bis zur dritten Lesung werden noch einige Tage verstreichen. Ano bis dahin — ja bis dahin kann sich noch vieles ereignen. In den Fraktivnszimmern, den Wandelgängen, überhaupt hinter den Kulissen des offiziellen Reichstag, wird fieberhaft gearbeitet. Der Kuhhandel, der jeder großen Tat des Reichstags int allgemeinen voranzugehen pflegt, ist in vollem Gange. 2m allgemeinen find sich die Leute, die diesen Handel betret- ben, darin einig, daß irgendwie d,as Geschäft zum Abschluß gebracht werden muß. Wenn ein solcher fester Wille besteht, so darf man auch annehmen, daß wir bald vor einer abgeschlossenen Tatsache stehen.
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Das Schicksal der Regierungsvorlage über die Förstenentschädigung.
fit. Berlin, 1. Juli. Die endgültige Entscheidung über die Regierungsvorlage betreffend die Fürstenentschädigung wird erst am Freitag bei der dritten Lesung fallen. Ob es bis dahin in den interfraktionellen Besprechungen gelingen wird, eine 2/.,-Mehrheit für die Vorlage zu gewinnen, dürfte zweifelhaft sein.
Das »Berliner Tageblatt" tritt der Ansicht entgegen, dass Reichspräsident von Hindenburg einem Dekret der Reichstagsauflöfung die Unterzeichnung versagen wird.
Berlin, 30. Juni. Nachdem heute der Gesetzentwurf über die Fürstenabfindung in zweiter Lesung beendet worden ist, wobei formell alle Paragraphen mit Ausnahme des §2 unter Stimmenthaltung der Deutschnationalen und Sozialdemokraten angenommen worden sind, werden am Donnerstag die entscheidenden Verhandlungen zwischen den Regierungsparteien und den Sozialdemokraten stattfinden. Die Plenarsitzung am Donnerstag wird nur von kurzer Dauer fein und die Sozialdemokraten werden dann sofort nach dem Plenum zu einer Fraktionssitzung zusammentreten, in der nach einem Fraktionsbeschluß am Dienstag die endgültige Stellungnahme der Sozialdemokraten festgelegt werden soll. Ueber die Aussichten des Fürstenabfindungsgesetzes in der Mitten Lesung am Freitag läßt sich noch nichts Bestimmtes sagen, da selbst bei Zustimmung der Sozialdemokraten die Besetzung des Hauses ausschlaggebend fein kann. Das Reichstagspräsidium hält nach wie vor daran fest, am Freitag die Sommerferien Eintreten zu lassen. Wenn aber die Zollfragen, über die auch noch keine Einigung herbeigeführt werden konnte, noch erledigt werden sollen, ist in Aussicht genommen, in der Nacht vom Freitag zum Samstag eine Nachtsitzung abzuhalten. Auch über diese Zollfragen werden am Donnerstag nach der Plenarsitzung Verhandlungen zwischen der Regierung und den in Betracht kommenden Parteien naftfinben. Von ausschlaggebender Bedeutung werden die Verhandlungen des handelspolitischen Ausschusses am Donnerstag Vormittag fein, da im Rahmen der Beratung des deutsch-schwedischen Vertrages eine Regelung der Zollfraaen eintreten muß.
Die Deutsche Volksportei wird heute abend nach dem Plenum eine Fraktionssitzung abhalten. in der ebenfalls die Zollfragen besprochen werden sollen.
221. - Sitzung vom 30.. Juni.
Die zweite Beratung des Gesetzentwurfes über die' Auseinandersetzung mit den Fürstenhäusern wird fortgesetzt beim § 8. §8 hat der Ausschuß durch Annahme eines sozial
demokratischen Antrags dahin geändert, daß er jetzt lautet: Zivillisten, Kronfibeikommiß- renten und Krondotationsrenten sowie ähnliche Renten fallen entschädigungslos fort.
Abg. Graf Merveldt (Dn.) beantragt die Streichung dieses Paragraphen. Die Kron- fideikomrnißrente fei zum größten Teil Privateigentum. Ein entfchädigungslofer Fortfall fei ein Eingriff in die Unverletzbarkeit des Privateigentums. Der Charakter des Privateigentums bei den Kronfideikommißrenten fei anerkannt worden von den sozialdemokratischen Abgeordneten, vom Zentrumsminister Am Zehnhoff und von dem Sozialdemokraten Lüdemann.
Abg. Schulte (Zentr.) betont, die Regierungsparteien feien mit ihrem Ausfchutzbe- fchluß zu der Bestimmung ihres früheren Kompromißentwurfes zurückgekehrt. Ein privatrechtlicher Charakter sei der Kronfidei- kommitzrente nicht zugesvrochen, sondern es bandele sich dabei um einen staatsrechtlichen Anspruch des Königshauses.
Abg. L a.n d s b er r g (Soz.) wendet sich gegen den deutschnotionalen Antrag. Bei seiner Annahme müssen die Zivillisten und die übrigen Renten weiter gezahlt werden.
Abg. Dr. Pfleger (Bayc. Vp.) legt Wert auf die Festlieliung, daß feine Fraktion sich ihre endgültige Stellung vorbehalte.
Der deutschnationale Antrag auf Streichung des §8 wird abgelehnt. §8 wird dann mit den Stimmen der Mittelpcirteien und Sozialdemokraten bei Stimmenthaltung der Kommunisten gegen Deutschnationale und Völkisch« angenommen. - .- , .
Die folgenden Paragraphen bestimmen, unter welchen Voraussetzungen aus der Streit« mässe und den Privatvermöoen der Fürsten gewisse Gegenstände aus Gründen der Kultur und Volksgesundheit den Landern zugeteilt werden können (Theater, Schlösser, Parkanlagen usw.).
Abg. Dr. Rosenfeld (Soz.) bezeichnet die Bestimmungen der Vorlage als unbefriedigend und beanstandet die Streichungen der Ausnahmen- und Entschäbigungsbestim- mungen.
Abg. v. Erveldt (Dn.) beantragt Streichung der Paragraphen 9 und 11 und namentliche Abstimmung über den § 10, der auch Zuweisungen an das Land aus den Privatvermögen per Fürsten vorsieht.
Abg. Schulte (Zentr.) tritt für die Aus- fchußfassung ein.
Abg. Siebt (Komm.) wendet sich gegen die Bestimmungen in § 12, die den Fürsten eine angemessene Lebenshaltung garantiert. Den Opfern des Krieges wolle man keine angemessene Lebenshaltung gewährleisten, aber den Mördern, die sie hinausgeschickt haben. (Große Unruhe rechts. — Rufe bei den Kommunisten: Ruhe im Fürstenstall.) Wilhelm II. habe die Massen aufgefordert, mit ihm in Not und Tod zu gehen, aber im Augenblick der Not fei dieser erbärmlich feige Wicht desertiert. (Lärm rechts. — Ordnungsruf des Präsidenten. — Auch der deutfchnatio- nale Abg. Laverrenz wird wegen eines beleidigenden Zurufs zur Ordnung gerufen.) Redner schließt: ""Hindenburg hat genau wie Wilhelm II. fein Wort gebrochen!" (Lärm rechts und Händeklatschen bei den Kommunisten. — Präsident Loebe ruft den Abg. Siebt zur Ordnung und erteilt weitere Ordnungsrufe an kommunistische und völkische Abgeordnete, die unparlamentarische Zurufe gemacht haben.)
Abg. Rosenfeld (S.) wendet sich gleichfalls gegen die Garantie der angemessenen Lebenshaltung und verlangt eine genauere Umgrenzung des Begriffs. Nach Ablehnung der sozialdemokratischen und deutschnationalen Aenderungsanträge werden die §§ 9—12 bei Stimmenthaltung der Sozialdemokraten angenommen.
Es folgt die Beratung der §§ 13—17, die von Entschädigungs- und Ersatzansprüchen und von der Aufwertung handeln. § 16 bestimmt, daß auf die Aufwertung die auch sonst geltenden Gesetzesbestimmungen Anwendung finden.
Abg. Dr. Rosenfeld (Soz.) weist daraufhin, daß in einzelnen Vergleichen den Fürsten Aufwertungsansprüche bis. 1450 Proz. • bewilligt worden feien. Redner beantragt die Einfügung einer Bestimmung, wonach der Goldmarkwert der Leistung nicht überschritten werden darf.
Abg. H ö l l e i n (Kam.) bekämpft den § 15, der besagt, Rechte Dritter würden bei der Auseinandersetzung zwischen Land und Für. stenhaus nicht berührt.
Abg. v. Lindeiner- Wildau (Dn.) beantragt Streichung der Bestimmung im §16, daß Ansprüche auf Aufwertung von wieber- kehrenden Leistungen für die Zeit vor de» 1. Januar 1925 als erloschen gelten sollen.
Abg. Dr. Wunderlich (Dt. Vpt.) gibt zu, daß diese Bestimmung eine Mweichung vom geltenden Recht zu Ungunften der Fürsten darstelle. Redner ersucht um Ablehnung aller Aenderungsanträge von rechts und' links.'
Die Aenderungsanträge werden abgelehnt und die §§ 13—17 angenommen.
§ 18 bestimmt, daß die nach der Entscheidung des
Sondergerichts einem Fürstenhaus oder einem feiner Mitglieder ( •
zugewiefenen Gelder bis zum Fahre 1950 1 nur für die privatwirtschaftlichen Bedürfnisse oder zu wohltätigen oder kulturellen Zwecken verwendet werden dür- 1 fen. Bei Zuwiderhandlungen könne das Sondergericht die Einbehaltung oder Rückforderung der Zahlungen verfügen.
Abg. Lohmann (Dn.) verlangt die Streichung dieses Paragraphen, der die Mitglieder der Fürstenhäuser zu Staatsbürgern zweiter Klaffe entwürdige tmb unter Polizeiaufsicht stelle.
?lbg. Neubauer (Kom.) erinnert daran, daß Bismarck das Privalvermögen des hannoverischen Königs 1866 beschlagnahmte mit der' Begründung, daß Preußen gegen Umtriebe des Weifenhauses geschützt werden müßte. Die Verbindung Wilhelms II. mit dem „Verschwörer" Claß fei nachgewiefen.
Abg. v. Richthofen (Dem.): "Die Fürsten haben immer eine andere Rechtsstellung ein. genommen als andere Staatsbürger. Sie können deshalb auch nicht in derselben Weise behandelt werden. Der Staat, der aroße Be. träge den Fürsten zahlt, muß sich davor fchü- tzen können, daß diese Gelder zum Kampfe geaen ihn verwendet werden.
Abg. Landsberg (Soz.) beantragt eine andere Fassung #bee §:18 babin. daß die an die Fürsten zu zahlenden Gelder von der Reichsbank verivaltet werden und daß jeder Fürst darüber die Genekmigung des Landes bedarf. Die Streichungs- und Aenderungsanträge werden abgelehnt. § 18 wird gegen big Deutschnationalen und Kommunisten 'angenommen. Die Sozialdemokraten und Völkischen enthalten sich der Stimme. Die §§19 bis 25, die die Verfahrensvorschriften enthalten, werden angenommen mit einem Aende- rungsantrag der Mittelparteien, wonach die Oesfentlichkeit nur ausgeschlossen werden farm, wenn sich eine Gefährdung der Sittlichkeit ergibt. §26 besagt, daß das Sonberge» richt auch zuständig ist' für die Ansprüche der bepojebierten Fürstenhäuser. Die diesen bezahlten Renten sollen nach billigem Ermeflen abgelöst werden.
2lbg. Dr. Rosenfeld (Soz.) beantragt den entschädigungslosen Fortfall der Renten.
Abg. Dr. v. Dryander (Dntl.) beantragt die Streichung des § 26.
Rach Ablehnung der übrigen Aenderungs- und Streichungsanträge wird ein Antrag der Mittelparteien angenommen, der dem letzten Absatz in § 26 folgende Fassung gibt: Ansprüche auf Abfindungen, Renten oder ähnliche Staatsleistungen fallen entschädigungslos fort .soweit sie für die ilebertragung von Hoheits« oder ähnlichen öffentlichen Gegenständen geschuldet werden, die als Staatseigentum zu gelten hätten. Sm übrigen können sie ganz oder zum Teil für erloschen erklärt werden, wenn im Hinblick auf ihren Entstehungsgrund und die seitherige geschichtliche EntwiÄung ihr Fortbestand nicht gerechtfertigt erscheint.
Mit dieser Aenderung wird § 26 angenommen. Der Rest des Gesetzes wird bei Stimmenthaltung der Sozialdemokraten, Deutschnationalen und Völkischen sowie der Kommunisten angenommen.
Damit ist die zweite Beratung der Dorlage beendet.
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Ein Antrag der Wirtschaftlichen Vereini- gung über verbilligten Weingeist für Heil« und Kosmetikzwecke wird dem Steuerausschuß ein . Zentrumsantrag auf Durchführung des Kanalbaues Aachen-Rhein dem Berkehrsaus schuh überwiesen.
Zu den Anträgen der verschiedenen Parteien über die