Einzelbild herunterladen
 

Äberhessssche

Rr.lA 81. Arg.

g a Mn

Zeitung

MzeigerM(dasMerkwchGML)<vberhesseru>KmUichrsVerkünüigungsblMIüedkreLstNarbMy

Dl« »Oberhessische Zeitung" er» scheint sechsmal wöchentlich. Be­zugspreis monatlich 2 GM. aus- schließl. Zustellungsgebühr, durch dtePosi2LS GM.Für etwa infolge Streiks, Maschinendefekte oder elementarer Ereignisse ausfallend« Nummern wird kein Ersatz ge­leistet. Beklag b. Dr. §. Hktzeroth, Druck der Unib.-Duchdruckerei b. Ioh. Aug. Äoch, Markt 21/23. Fernsprecher: Nr. 54. u. Nr. 55. Postscheckkonto: Amt Frankfurt a. M. SRt. 6015. Sprechzeit der Redaktion bon 1011 und

Marburger ruMSuMivrr

MW rmtetzeitm»

SenitttM »tn 1.3ull MS

Der Anzeigenpreis beträgt für den lügespalt. Zeilenmillimeter 0.08 GM., kleine Baran-eigen 0.06 GM., amtliche und aus­wärtige Anzeigen 0.10 GM. Bei schwierigem Satz sowie bei Platz» borschrift 50«/, Aufschlag. Eammelanzeigeu 100/, AuS schlag. Reklame» der MMtm. 0,40 GM. Jeder Rabatt gilt als Barrabatt. Ziel 5 Tage. Beleg« werd«» berechnet, ebenso Auskunft durch die Geschäftsstelle und Zusendung der Angebote. Er­füllungsort Marburg.

1 Goldmark V«,,Dollar. '*

Der Schwindel in Sens

Sn Eens haben nun die Herren des Eub- iomitecs und Marine ihre Besprechungen abgeschlossen. Fragt man nach dem Ergebnisse dieser Aussprache, so erhält man einen erneu­ten Beweis dafür, welchen Schwindel und welche Komödie «unsere Entcnte-Eegner mit dem Gedanken der Abrüstung zu treiben ge­denken. Nur dem einergischen Drängen der deutschen Delegation ist es. gelungen, wenig­stens so etwas wie eine Abstimmung herbcizu- fübrcn. Das Ergebnis der Stimmabgabe er­gab den Sieg des französischen Standpunktes, während die Ansicht Englands, Amerikas, Deutschlands und Hollands unberücksichtigt blieben. Der Beschlug, den das Subkomitce gestern fasste, geht nun dahin, dass nur die Zahl der ausgebildeten und unter Fahnen be­findlichen Soldaten als militärischer Ver- glcichsmaßstab verwendet werden kann. Die Zahl der Reservisten und der Waffen wird nicht als Massstab angesehen; sie gilt also auch nicht als durch eine Abrüstung beschränkbar. Bon der Zahl der aktiven Soldaten wird ausserdem und das ist das tollste dieses Be­schlusses noch die Ziffer der Rekruten abge­zogen. ohne dass festgestellt worden wäre, wie lange der junge Soldat als Rekrut anzusehcn ist. Was ergibt sich aus diesem Entscheid des Subkomitees für Frankreich? Unser Nachbar­land hat einen Friedensbestand von 738 000 Soldaten. Nach dem Genfer Beschluss sind von diesem Bestand die Truvvenkörver abzusctzen. die sich aus afrikanischen Kolonien rekrutieren. Zahlenmässig bleibt also für Frankreich als Abrüstungsmahstab ein Bestand von 450 000 Mann. Von diesem Bestand sind noch die 75 000 Offiziere der französischen Armee in Ab­strich zu dringen. Es verbleiben also als Frie- dcusbestand 375 000 Mann. Das sind junge Mannschaften von drei halben Jahrgängen, die in Abständen von 6 Monaten einberufen worden sind, "AM 'kbrc "tt4jahrtSe Präseiis- dienstpflicht z« leisten. Der französischen Heeresleitung ist es nun vollkommen frei in die Hand gegeben, festzulegen. ob sie einen zwei, oder alle drei halben Jahrgänge als Re­kruten ansehen will. Zu welchen Feststellungen die Militärbehörden sich verstehen werden, kann man sich leicht vorstellcn. Mit anderen Worten gesagt, Frankreich ist nun glücklich da­hin gelangt, wo es hin gelangen wollte, d. h. cs hat durch den Genfer Beschluss die Möglich­keit in der Hand, zu beweisen, dass der tatsäch­liche Hceresbestand Frankreichs von 738 000

weniger zahlreich ist, als der -es deutschen

Reiches mit seinen 100 000 Soldaten.

Dieser Beschluss in Genf ist so unfassbar, und stellt sich in einen so krassen Widerspruch zum gesunden Menschenverstand, dass man kaum an ihn glauben kann. Aber der Ent­scheid ist klipp und klar zu Papier gebracht worden. Also muss er auch vorliegen. Hat es noch einen Zweck zu fragen, ob eine solche Ko­mödie wie sie in Genf getrieben wird, sich mit dem Geist vereinbaren lässt, der in Locarno so befliessentlich auf dem Präsentierteller offeriert wurde?

*

Genf, 30. Juni. (TA.) Der Marineaus­schuß der vorbereitenden Abrüstungskommis­sion hat gestern im wesentlichen feine Arbei­ten beendet. Der Ausschuß wird nur noch am Mittwoch zufammenfreten, um seinem abschlie­ßenden Bericht die letzte Redaktion zu geben. Als Grundlage für die Beurteilung wurde die Gesamttonnage ohne Unterschied der Schiffs- klassen angenommen im Gegensatz zu den Washingtoner Beschlüssen, die die Schiffsklas- scn als Dergleichsbasis heranzogen. Der Militärausschuß hat gleichfalls seine Ar­beiten beendet. Er beschloß mit 15 gegen die Stimmen Amerikas, Deutschlands und Hol­lands, als einziges Kriterium für die Stärke einer Armee den ausgebildeten Friedenszu­stand ohne Berücksichtigung der Waffen an­zunehmen, wobei die Ausbildungszeit nicht festgelegt werden soll, sodaß es jedem Staat überlassen bleibt, welchen Teil seiner Truppen er als Rekruten betrachten will. Die Folge hiervon wäre, daß Frankreich bei 450 000 Mann weißer Truppen nach Abzug von 70 000 Offizieren einen Bestand von 380 000 Mann hätte. Die Dienstzeit in Frankreich beträgt 18 Monate. Falls nun die fran- -zösische Regierung der ersten zwölf Monate als Ausbildungszeit bezeichnen sollte, was sie vermutlich auch tun wird, so hätte die französische Armee einen ausgebildeten Frie­densstand vrm nur 125 000 Mann zuzüglich der Polizeitruppen. Deutschland dagegen, dessen Reichswehr eine zwölfjährige Dienst­zeit hat, würde bei Hinzuzählung der Polizei einen weit höheren ausgebildeten Friedens- stand als Frankreich besitzen.

Nie Füritenvorlage in zweiter Lesung angenommen Sernmst Annahme - Mmstenen SvchwaNersMen

Die zweite Lesung des Fürstenabfindungs- gesehes entwickelt sich immer mehr zu einer Farce allerersten Ranges. Fast zu jeder Paragraphengruppe kehren die gleichen Red­ner wieder, und die Argumente find auch bald verbraucht. Mit knapper einfacher Mehr­heit werden die erledigten Paragraphen an­genommen. Besondere Bedeutung kommt einer Erklärung der Bayerischen Bolks- Partei durch den Abg. Pfleger zu, wo­nach diese Fraktvn sich ihre endgültige Stellungnahme vorbehält. Aeber- haupt dauert die Anklarheit vermindert fort; die großen Flügelparteien spielen heute noch mit verdeckten Kgrten. Richt minder aber auch die Reichsregierung, von der man noch nicht weiß, welche Konsequenzen sie ziehen will, wenn das Gesetz scheitert. Während im Plenum die Abgeordneten Gras von Wer- veldt, Wunderlich, Schulte. Richthofen und Rosenfeld immer und immer wieder das Für und Wider der einzelnen Paragraphen er­wägen, bespricht man in den Wandelgängen die Möglichkeiten der Auflösung. Der Ge­danke, mit dem man bisher eigentlich nur gespielt hatte, beginnt drohend zu werden. Immerhin, bis zur dritten Lesung werden noch einige Tage verstreichen. Ano bis dahin ja bis dahin kann sich noch vieles ereignen. In den Fraktivnszimmern, den Wandel­gängen, überhaupt hinter den Kulissen des offiziellen Reichstag, wird fieberhaft gearbei­tet. Der Kuhhandel, der jeder großen Tat des Reichstags int allgemeinen voranzugehen pflegt, ist in vollem Gange. 2m allgemeinen find sich die Leute, die diesen Handel betret- ben, darin einig, daß irgendwie d,as Geschäft zum Abschluß gebracht werden muß. Wenn ein solcher fester Wille besteht, so darf man auch annehmen, daß wir bald vor einer abgeschlossenen Tatsache stehen.

* &

Das Schicksal der Regierungsvorlage über die Förstenentschädigung.

fit. Berlin, 1. Juli. Die endgültige Ent­scheidung über die Regierungsvorlage betref­fend die Fürstenentschädigung wird erst am Freitag bei der dritten Lesung fallen. Ob es bis dahin in den interfraktionellen Besprech­ungen gelingen wird, eine 2/.,-Mehrheit für die Vorlage zu gewinnen, dürfte zweifelhaft sein.

Das »Berliner Tageblatt" tritt der Ansicht entgegen, dass Reichspräsident von Hinden­burg einem Dekret der Reichstagsauflöfung die Unterzeichnung versagen wird.

Berlin, 30. Juni. Nachdem heute der Gesetzentwurf über die Fürstenabfindung in zweiter Lesung beendet worden ist, wobei for­mell alle Paragraphen mit Ausnahme des §2 unter Stimmenthaltung der Deutschnationa­len und Sozialdemokraten angenommen wor­den sind, werden am Donnerstag die ent­scheidenden Verhandlungen zwischen den Re­gierungsparteien und den Sozialdemokraten stattfinden. Die Plenarsitzung am Donners­tag wird nur von kurzer Dauer fein und die Sozialdemokraten werden dann sofort nach dem Plenum zu einer Fraktionssitzung zusam­mentreten, in der nach einem Fraktionsbe­schluß am Dienstag die endgültige Stellung­nahme der Sozialdemokraten festgelegt wer­den soll. Ueber die Aussichten des Fürsten­abfindungsgesetzes in der Mitten Lesung am Freitag läßt sich noch nichts Bestimmtes sagen, da selbst bei Zustimmung der Sozialdemo­kraten die Besetzung des Hauses ausschlag­gebend fein kann. Das Reichstagspräsidium hält nach wie vor daran fest, am Freitag die Sommerferien Eintreten zu lassen. Wenn aber die Zollfragen, über die auch noch keine Eini­gung herbeigeführt werden konnte, noch erle­digt werden sollen, ist in Aussicht genommen, in der Nacht vom Freitag zum Samstag eine Nachtsitzung abzuhalten. Auch über diese Zoll­fragen werden am Donnerstag nach der Ple­narsitzung Verhandlungen zwischen der Regie­rung und den in Betracht kommenden Par­teien naftfinben. Von ausschlaggebender Be­deutung werden die Verhandlungen des han­delspolitischen Ausschusses am Donnerstag Vormittag fein, da im Rahmen der Beratung des deutsch-schwedischen Vertrages eine Rege­lung der Zollfraaen eintreten muß.

Die Deutsche Volksportei wird heute abend nach dem Plenum eine Fraktionssitzung abhal­ten. in der ebenfalls die Zollfragen besprochen werden sollen.

221. - Sitzung vom 30.. Juni.

Die zweite Beratung des Gesetzentwurfes über die' Auseinandersetzung mit den Für­stenhäusern wird fortgesetzt beim § 8. §8 hat der Ausschuß durch Annahme eines sozial­

demokratischen Antrags dahin geändert, daß er jetzt lautet: Zivillisten, Kronfibeikommiß- renten und Krondotationsrenten sowie ähn­liche Renten fallen entschädigungslos fort.

Abg. Graf Merveldt (Dn.) beantragt die Streichung dieses Paragraphen. Die Kron- fideikomrnißrente fei zum größten Teil Pri­vateigentum. Ein entfchädigungslofer Fortfall fei ein Eingriff in die Unverletzbarkeit des Privateigentums. Der Charakter des Privat­eigentums bei den Kronfideikommißrenten fei anerkannt worden von den sozialdemokrati­schen Abgeordneten, vom Zentrumsminister Am Zehnhoff und von dem Sozialdemokraten Lüdemann.

Abg. Schulte (Zentr.) betont, die Regie­rungsparteien feien mit ihrem Ausfchutzbe- fchluß zu der Bestimmung ihres früheren Kompromißentwurfes zurückgekehrt. Ein privatrechtlicher Charakter sei der Kronfidei- kommitzrente nicht zugesvrochen, sondern es bandele sich dabei um einen staatsrechtlichen Anspruch des Königshauses.

Abg. L a.n d s b er r g (Soz.) wendet sich ge­gen den deutschnotionalen Antrag. Bei sei­ner Annahme müssen die Zivillisten und die übrigen Renten weiter gezahlt werden.

Abg. Dr. Pfleger (Bayc. Vp.) legt Wert auf die Festlieliung, daß feine Fraktion sich ihre endgültige Stellung vor­behalte.

Der deutschnationale Antrag auf Streichung des §8 wird abgelehnt. §8 wird dann mit den Stimmen der Mittelpcirteien und Sozial­demokraten bei Stimmenthaltung der Kom­munisten gegen Deutschnationale und Völ­kisch« angenommen. - .- , .

Die folgenden Paragraphen bestimmen, un­ter welchen Voraussetzungen aus der Streit« mässe und den Privatvermöoen der Fürsten gewisse Gegenstände aus Gründen der Kultur und Volksgesundheit den Landern zugeteilt werden können (Theater, Schlösser, Parkanlagen usw.).

Abg. Dr. Rosenfeld (Soz.) bezeichnet die Bestimmungen der Vorlage als unbefrie­digend und beanstandet die Streichungen der Ausnahmen- und Entschäbigungsbestim- mungen.

Abg. v. Erveldt (Dn.) beantragt Strei­chung der Paragraphen 9 und 11 und nament­liche Abstimmung über den § 10, der auch Zuweisungen an das Land aus den Privatver­mögen per Fürsten vorsieht.

Abg. Schulte (Zentr.) tritt für die Aus- fchußfassung ein.

Abg. Siebt (Komm.) wendet sich gegen die Bestimmungen in § 12, die den Fürsten eine angemessene Lebenshaltung garantiert. Den Opfern des Krieges wolle man keine ange­messene Lebenshaltung gewährleisten, aber den Mördern, die sie hinausgeschickt haben. (Große Unruhe rechts. Rufe bei den Kom­munisten: Ruhe im Fürstenstall.) Wil­helm II. habe die Massen aufgefordert, mit ihm in Not und Tod zu gehen, aber im Au­genblick der Not fei dieser erbärmlich feige Wicht desertiert. (Lärm rechts. Ordnungs­ruf des Präsidenten. Auch der deutfchnatio- nale Abg. Laverrenz wird wegen eines be­leidigenden Zurufs zur Ordnung gerufen.) Redner schließt: ""Hindenburg hat genau wie Wilhelm II. fein Wort gebrochen!" (Lärm rechts und Händeklatschen bei den Kommu­nisten. Präsident Loebe ruft den Abg. Siebt zur Ordnung und erteilt weitere Ordnungsrufe an kommunistische und völ­kische Abgeordnete, die unparlamentarische Zurufe gemacht haben.)

Abg. Rosenfeld (S.) wendet sich gleich­falls gegen die Garantie der angemessenen Lebenshaltung und verlangt eine genauere Umgrenzung des Begriffs. Nach Ablehnung der sozialdemokratischen und deutschnationa­len Aenderungsanträge werden die §§ 912 bei Stimmenthaltung der Sozialdemokraten angenommen.

Es folgt die Beratung der §§ 1317, die von Entschädigungs- und Ersatzansprüchen und von der Aufwertung handeln. § 16 bestimmt, daß auf die Aufwertung die auch sonst gelten­den Gesetzesbestimmungen Anwendung finden.

Abg. Dr. Rosenfeld (Soz.) weist da­raufhin, daß in einzelnen Vergleichen den Fürsten Aufwertungsansprüche bis. 1450 Proz. bewilligt worden feien. Redner beantragt die Einfügung einer Bestimmung, wonach der Goldmarkwert der Leistung nicht überschrit­ten werden darf.

Abg. H ö l l e i n (Kam.) bekämpft den § 15, der besagt, Rechte Dritter würden bei der Auseinandersetzung zwischen Land und Für. stenhaus nicht berührt.

Abg. v. Lindeiner- Wildau (Dn.) be­antragt Streichung der Bestimmung im §16, daß Ansprüche auf Aufwertung von wieber- kehrenden Leistungen für die Zeit vor de» 1. Januar 1925 als erloschen gelten sollen.

Abg. Dr. Wunderlich (Dt. Vpt.) gibt zu, daß diese Bestimmung eine Mweichung vom geltenden Recht zu Ungunften der Fürsten dar­stelle. Redner ersucht um Ablehnung aller Aenderungsanträge von rechts und' links.'

Die Aenderungsanträge werden abgelehnt und die §§ 1317 angenommen.

§ 18 bestimmt, daß die nach der Entschei­dung des

Sondergerichts einem Fürstenhaus oder einem feiner Mit­glieder (

zugewiefenen Gelder bis zum Fahre 1950 1 nur für die privatwirtschaftlichen Be­dürfnisse oder zu wohltätigen oder kul­turellen Zwecken verwendet werden dür- 1 fen. Bei Zuwiderhandlungen könne das Sondergericht die Einbehaltung oder Rückforderung der Zahlungen verfügen.

Abg. Lohmann (Dn.) verlangt die Strei­chung dieses Paragraphen, der die Mitglieder der Fürstenhäuser zu Staatsbürgern zweiter Klaffe entwürdige tmb unter Polizeiaufsicht stelle.

?lbg. Neubauer (Kom.) erinnert daran, daß Bismarck das Privalvermögen des han­noverischen Königs 1866 beschlagnahmte mit der' Begründung, daß Preußen gegen Um­triebe des Weifenhauses geschützt werden müßte. Die Verbindung Wilhelms II. mit demVerschwörer" Claß fei nachgewiefen.

Abg. v. Richthofen (Dem.): "Die Fürsten haben immer eine andere Rechtsstellung ein. genommen als andere Staatsbürger. Sie kön­nen deshalb auch nicht in derselben Weise be­handelt werden. Der Staat, der aroße Be. träge den Fürsten zahlt, muß sich davor fchü- tzen können, daß diese Gelder zum Kampfe geaen ihn verwendet werden.

Abg. Landsberg (Soz.) beantragt eine andere Fassung #bee §:18 babin. daß die an die Fürsten zu zahlenden Gelder von der Reichsbank verivaltet werden und daß jeder Fürst darüber die Genekmigung des Landes bedarf. Die Streichungs- und Aenderungs­anträge werden abgelehnt. § 18 wird gegen big Deutschnationalen und Kommunisten 'an­genommen. Die Sozialdemokraten und Völ­kischen enthalten sich der Stimme. Die §§19 bis 25, die die Verfahrensvorschriften enthal­ten, werden angenommen mit einem Aende- rungsantrag der Mittelparteien, wonach die Oesfentlichkeit nur ausgeschlossen werden farm, wenn sich eine Gefährdung der Sittlich­keit ergibt. §26 besagt, daß das Sonberge» richt auch zuständig ist' für die Ansprüche der bepojebierten Fürstenhäuser. Die diesen be­zahlten Renten sollen nach billigem Ermeflen abgelöst werden.

2lbg. Dr. Rosenfeld (Soz.) beantragt den entschädigungslosen Fortfall der Renten.

Abg. Dr. v. Dryander (Dntl.) bean­tragt die Streichung des § 26.

Rach Ablehnung der übrigen Aenderungs- und Streichungsanträge wird ein Antrag der Mittelparteien angenommen, der dem letzten Absatz in § 26 folgende Fassung gibt: An­sprüche auf Abfindungen, Renten oder ähn­liche Staatsleistungen fallen entschädigungslos fort .soweit sie für die ilebertragung von Hoheits« oder ähnlichen öffentlichen Gegen­ständen geschuldet werden, die als Staats­eigentum zu gelten hätten. Sm übrigen kön­nen sie ganz oder zum Teil für erloschen er­klärt werden, wenn im Hinblick auf ihren Entstehungsgrund und die seitherige geschicht­liche EntwiÄung ihr Fortbestand nicht ge­rechtfertigt erscheint.

Mit dieser Aenderung wird § 26 ange­nommen. Der Rest des Gesetzes wird bei Stimmenthaltung der Sozialdemokraten, Deutschnationalen und Völkischen sowie der Kommunisten angenommen.

Damit ist die zweite Beratung der Dorlage beendet.

*

Ein Antrag der Wirtschaftlichen Vereini- gung über verbilligten Weingeist für Heil« und Kosmetikzwecke wird dem Steuerausschuß ein . Zentrumsantrag auf Durchführung des Kanalbaues Aachen-Rhein dem Berkehrsaus schuh überwiesen.

Zu den Anträgen der verschiedenen Par­teien über die