MtNwv», den 30.3uni 1936
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Das Fürftenkompromrtz vor -em Rejchstase
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Sitzung vom 29. Juni.
ÄM der Tagesordnung steht die erste Beratung^ des deutsch-österreichischen Abkommens über die Durchführung der Sozialversicherung int zwischenstaatlichen Verkehr. Das lieber« einkommen wurde in zweiter und dritter Beratung angenommen.
Es folgt die zweite Beratung des Gesetzentwurfs über die vermögensrechtliche Auseinandersetzung zwischen den deutschen Ländern und den vormals regierenden Fürstenhäusern.
Äbg. Tr. Pfleger Mayr. Vpt.) erstattet den Bericht über die Verhandlungen des Rechtsausschusses. Präsident Lv,ebe macht den Vorschlag bei der l'etzigen zweisen 'Beratung von einer Generaldebatte Abstand zu.neunten und gleich in bte Einzelberatung der Paragraphengruppen einzutreten. Die Redezeit dafür soll 15 Minuten betragen.
Die Abg. v. Gräfe (Völk.) und Neu- bauer (Komm.) wenden sich gegen diesen Vorschlag.
Abg. Neubauer ersucht um_eine Redezeit von wenigstens einer halben Stunde. Ter Vorschlag des Präsidenten wird gegen die Vorschläge der Völkischen und Kommunisten angenommen.
§ 1.
Benn § 1 wird bte Zusammensetzung und Einsetzung des Reichssondergerichts bestimmt.
Abg. Barth (Tutt.) erklärt: Tie Teutsch- nationaleit hätten deutlich den Willen bewiesen, im Ausschuß an der Beseitigung des Konfliktes mitzuarbeiten. Aber man .hat .alle, uhä scre Anträge niedergestimmt, weil man die'
Borlage mit den Sozialdemokraten zusammen machen wollte.
Unter dem Druck der Straße wurde die Vorlage radikalisiert. Der vorliegende Entwurf verletzt wesentliche Grundsätze eines Rechtsstaates, die Achtung vor dem Eigentum und die Rcchtsgletchheit alter Staatsbürger. Er macht die Mitglieder .der Fürstenhäuser zu Bürgern niederen Rechts und enteignet auch entschädigungslos zweifelssrel festgestelltes Privateigentum, wie Kunstschätze und die Konstdeikommißrente. (Laute Ruse bet den Kommunisten. Abg. £>öUein (Komm.) erhält einen Ordnungsruf.) Ter Redner begründet einen Aenderungsantrag, wonach die vier Laienmitglieder des Sondergerichts nicht Mitglieder von Parlamenten des Reiches und ter Länder sein oder gewesen sein dürfen.
Abg. Rosenfeld (Soz.): Bei dem Gesetz handele es sich nicht um eine Enteignung der Fürstcnvermögen, sondern darum, Volkseigentum, das geraubt sei, an das deutsche Volk zu-- rückzugeben. Zum § 1 beantragt der Redner, daß die Mitglieder des SondergerichtS und ihre Stellvertreter vom Reich gewählt werden. Das Richtermonopol habe bei dem Sondergericht keine Berechtigung, denn im allgemeinen könne das Volk zu der republikanischen Zuverlässigkeit der Richter kein Vertrauen haben.
Reichsininister Dr. Külz: Die Regierung steht geschlossen hinter dem Gesetzentwurf in der vorliegenden Fassung.
Der Entwurf ist nicht zustandegekommen unter Konzesfionen an den Druck der
Straße. s
Tiefe Entstehungsweise weise ich .entschieden zurück. Berücksichtigt worden ist allerdings der millionenfach geäußerte Volkswillen zur Bereinigung der Auseinandersetzungsfrage. Konzessionen müssen dabei von beiden Seiten gemacht werden. Die Parteien, die das Zustandekommen des Gesetzes bereitetn, nehmen vor dem deutschen Volk eine außerordentliche schwere Verantwortung auf sich. Die Regierung würde aus dem Nichtzustandekommen Konsequenzen ziehen:
es handelt sich nicht nm «ine Rechtsfrage oder volitische Frage, sondern um beides zusammen.
Das kommt auch in der Zusammensetzung des Londergerichts zur öälfte aus Berussrichtern, zur Hälfte aus Laien zum Ausdruck. Der § 1 bestimmt den in dem Gesetz gesnchteii Ausgleich zwischen politischer und Rechtslage.
Durch die Staatsumwälzung von 1918 sind selbstverständlich ine früheren rechtlichen Beziehungen zwischen Fürsten und Volk vernichtet worden . Wir müssen deshalb diese Rechtsbeziehungen neu regeln und dafür auch ein neues Gericht schaffen.
Abg. Schulte (Ztr.) tritt für den Paragraphen in der vorliegenden Fassung ein. Hier W die richtige Mittellinie gestrichen. Zu dem
als Vorsitzenden des Gerichts bestimmten Reichsgerichts Präsidenten habe dcks ganze deutsche Volk Vertrauen. (Widerspruch bei den Kommunisten.)
Abg. v. Graefe (Völk.) erklärt, seine Freunde hielten die Vorlage für ein derartiges monströses Gebilde, daß alle Verbesserungs- Versuche aussichtslos seien, sie Würben sich deshalb an' der weiteren Beratung nicht beteiligen.
Abg. N e u b a u c r (Komm.) meint gleichfalls, daß die' Vorlage nicht verbefferungsfähig sei, sonderu abgelehnt »verden müsse. Das Volk verlange die Enteignung. Wenn bte Sozialdemokraten der Vorlag« z u stim Ni te n, müßten sie auch zu den Für st enkn echte il gezählt werden.
Abg. Alpers (Wirtsch. Vgg.) betont, seine Fraktwn habe die entschädigungslose Enteignung entschieden bekämpft, aber sie sähen in dem vorliegenden Entwurf eine annehmbare Lösung. ,
Abg. v. L i n d e i ne r - W l ld a u (Dntl.) erwibert dem Minister Külz. In § 1 seien nicht bloß politische, sondern auch parteipolitische Gesichtspunkte berücksichtigt. Dem könnten dte Deutschuationalen nicht zustimmen.
In einfacher Abstimmung wirb § 1 gegen die Kommunisten und Völkischen, bei Stimm« »enthaltung der Sozialdemokraten und Deutsch- nationalen angenommen.
88 2-4.
Nacht § 2 ist der Reichsgerichtspräsident Bor- sitzeiider oes Sondergerichts. Der Reichspräsi- bent ernennt freu Stellvertreter des Präsidenten und die acht Mitglieder und ihre Stellvertreter . Vier Mitglieder und ihre Stellvertreter müssen Mitglieder von ordentlichen Gerichten -ider Verwaltuiigsgerichten sein. Die §§ 2 bis 4 bestimmen die Bedingungen, unter denen das Sondergericht tätig sein wird. Nach § 2 kann das Sondergericht eine nach der Umwälzung von 1918 borgenommene Auseinandersetzung nur auf übereinstimmenden Antrag beider Parteien des Landes und des Fürstenhauses neu aufrollen.
Abg. Landsberg (Soz.) beantragt, daß der Antrag des Landes genügen soll. Im anderen Falle würde das Sondergericht nur für Preußen und Sachsen°Koburg tätig fein können.
Abg. Schneller (Komm.) wirst den Sozialdemokraten vor, sie trügen mit ihren Ver- besserungsanträgen zur Fürstenbereicherung bei und sie setzten sich in Widerspruch za den Millionen, Die für die entschädigungslose Enteignung gestimmt haben.
Abg. Bredt (Wirtsch. 95gg.) bezeichnet den Grundgedanken der Landsbergischen Anträge als richtig. Eine wirkliche Rechtsgrundlage sei für alle Auseinandersetzungen nicht borhanden gewesen, weil eine klare Entscheidung zwischen Staats- und Privateigentam nicht möglich war. Bei der Schaffung der Weimarer Verfassung sei vergessen worden, eine Rechtsgrundlage für diese Fäll^ zu schassen. Nachdem nun in den meisten Fällen die Auseinandersetzung durch Vergleich erfolgte, könne man unmöglich gegen den Witten des einen Teiles die Fälle wieder aufrollen.
Der sozialdemokratische Antrag wird gegen dtt Antragsteller abgelehnt.
8 2 der Ausschutzoorlage wird gegen die Stimmen der Mittelparteien unter lauten Zurufen der Kommunisten a g e l e ü n t. Dagegen stimmen die Sozialdemokraten, Deutschnationalen, Kommunisten und Völkischen. Zum § 3 wird ein sozialdemokratischer Aenderungsantrag abgelehnt. 3m Hammelsprung wird dann § 3 mit 142 gegen 138 Stimmen der Sr^ialdemokraten und Kommunisten bei 79 Stimmenthaltungen der Deutschnationalen und Völkischen unter großer Heiterkeit angenommen. § 4 wird mit dem gleichen Stimmenverhältnis angenommen.
Abg. Reubauer (Komm.): § 2 des Gesetzes, der die Zuständigkeit des Gerichtes bestimmt, ist abgelehnt worden. Damit sind alle weiteren Paragraphen gegenstandslos geworden und man könn te den Reichs- tag jetzt schon auf [öfen. (Gelächter — Präsident Lobe weist daraufhin, daß ein Gesetz nur erledigt ist, wenn m der zweiten Lesung sämtliche Teile abgelehnt wurden.)
88 5—7.
Die Paragraphen 5 bis 7 regeln die Auseinandersetzung zwischen Staats- und Privat
eigentum. § 5 stellt Richtlinien für die Unterscheidung von Privat- und Staatseigentum auf.
Als Privateigentum soll nur gelten, was die Fürsten aufgrund eines Privatrechtstitels erworben haben mit privaten Mitteln unentgeltlich im Erbgang als Mitgift aufgrund einer privaten Schenkung oder aus ähnlichen Gründen und auch nicht gegen Leistungen, die fie nur kraft ihrer staatsrechtlichen Stellung öbwirken konnten.
Abg. Lohmann (Dntl.) beantragt die Streichung dieser Richtlinien. Das Sonder- gericht werde vor eine unlösbare Ausgabe gestellt, wenn es auf die Einzelheiten eines jeden Dermögensstückes zurückgehen sollte. 3m § 3 wird u. a. bestimmt, daß das Reichssondergericht auf Antrag einer Partei von einem nach der Staatsumwälzung 1918 ergangenen rechtskräftigen Urteil abweichen kann, wenn es feststeht, daß das Urteil aus Gründen beruht, die mit den Vorschriften des vorliegenden Gesetzes unvereinbar sind.
Abg. Landsberg (Soz.) beantragt Ausdehnung dieser Bestimmung auch auf die vor 1918 ergangenen Urteile.
Abg. Rosenberg (Komm.) erklärt, die Sozialdemokraten hätten durch den Verzicht auf einen ernsthaften Kampf gegen § 5 das Feudaleigentum anerkannt. Er persön- l i ch würde auch der von den Völkischen beantragten Enteignung der Bank- und Börsen-- fürsten zu stimm en. (Hört! Hört!)
Abg. Dr. Wunderlich (D. Vpt.) tritt für die Ausschuhfassung ein. Die von den Deutschnationalen bekämpften Richtlinien seien unbedingt notwendig, da das formale Recht der Vorkriegszeit zur Entscheidung der Auseinandersetzungsfragen nicht ausreiche. Urteile aus der Zeit vor 1918 dürften aber nicht ausgehoben werden. Die Aufhebung der späteren Urteile habe der deutschnationale thüringische Minister v. Klüchhner ausdrücklich gebilligt.
Die deutschnationalen Qlenöerungsanträge werden gegen den Antragsteller und die Völkischen, die sozialdemokratischen Anträge gegen die Antragsteller abgelehnt. — § 5 wird bei Stimmenthaltung der Sozialdemokraten gegen die Stimmen der Deutschnationalen, Völkischen und Kommunisten angenommen. Zum § 6 wird ein Antrag der Deutschnationalen mit 301 gegen 108 Stimmen der Deutschnationalen und Völttschen abgelehnt, bet die weitere Gültigkeit von rechtsgültigen Urteilen und Schiedssprüchen verlangt. Di e §§ 6 und 7 werden bei Stimmenthaltung der Sozialdemokraten angenommen.
Um 7 Uhr wird die Weiterberatung auf Mittwoch 1 Uhr vertagt.
Berlin, 29. Juni. Die völkische Reichstagsfraktion hat zur zweiten Beratung des Fürstenabfindungsgesetzes eine Entschließung eingebracht, die Reichsregierung zu ersuchen, alsbald einen Gesetzentwurf vorzulegen, wonach erstens das Vermögen der seit 1. August 1914 zugezogenen Ostjuden und zünftigen Fremdstämmigen, sowie der öffentlichen Einfluß ausübenden jüdischen Großunternehmen (z. B. Mosse, Ullstein) ohne Entschädigung enteignet werden, zweitens der seit 1. August 1914 durch Kriegs-, Revolution?-, Inslations- und Deflations-Gewinne erworbene Vermögenszuwachs eingezogen wird und drittens die Kreditbanken in die öffentliche Hand übergeführt werden.
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Berlin, 29. Juni. Im Reichstage traten heute vormittag die Führer der Regierungsparteien mit den Sozialdemokraten zu einer Besprechung über die Fürstenabfindungsvorlage zusammen. Die Sitzung, deren erstem Teile auch Reichskanzler Dr. Marx beiwohnte. dauerte von 10—12 Uhr. Wie wir hören, wurden alle Differenzpunkte besprochen. Die Sozialdemokraten behalten sich jedoch ihre Stellungnahme vor.
Die sozialdemokratische Reichstagsfraktion versammelte sich um 12 Uhr, um den Bericht ihrer Unterhändler entgegen zu nehmen. Auch die Frakttonen der Regierungsparteien traten um die Mittagsstunde zusammen, um sich von den Fraktionsführern über den Stand der Dinge unterrichten zu lassen.
to* keine Menns
Wie man weiß, ist diese Gesetzesvorlage des . Reichskabinetts ein Kompromiß, das heißt, sie versucht die Wünsche aller > Parteien möglichst zu berücksichtigen und sie auf eine gemeinsame Linie zusammenzufassen. Dem Kompromiß standen sowohl die Deutschnationalen als auch die Sozialdemokraten nicht sympathisch gegenüber. Da der vorliegende Gesetzentwurf wie bekannt verfassungsandern- den Charakter hat, entstand aus der Stellungnahme der.beiden großen Flügelparteien für den Regierungsblock die Aufgabe, durch eine weitere stärkere Berücksichtigung entweder der Forderungen der Rechtspartei oder der Forderungen der Linkspartei, eine der beiden Grupen zu sich herüberzuziehen. Wie nicht anders zu erwarten war, neigten Zentrum und Demokraten mehr zur linken Seite. Das führte'zu einer Ausgestaltung des Kompromisses nack einer Richtung hin, die die Opposition auf dem rechten Flügel nur verstärken konnte.
Die Behauptung der Sozialdemokraten, daß zu ihren Gunsten an dem Kompromiß nichts Ernsthaftes geändert fei, daß die Verfchiebun. gen nur formaljuristifch feien, ist natürlich nicht ernst zu nehmen. Einmal fürchten die Sozialisten die Konkurrenz der Kommunisten, die ihnen in den gestrigen Verhandlungen auch schon scharf zusetzten. zum andern wallen sie ihre Zustimmung so teuer wie möglich erkaufen. Sie stellen sich also spröde.
Bisher hat das Parlament noch immer einen Weg gefunden, sich selbst zu erhalten. Bei der Ablehnung wäre Auflösung und Neuwahlen automatisch das Gegebene. Sowohl der Kanzler als auch gestern Dr. Külz haben ausgesprochen, daß die Regierung die Konseouenzen aus einer Ablehnung ihrer Vorlage unbedenklich ziel>en ’oerbe. Ob es wirklich dazu kommt, ist sehr zweifelhaft. Es find nur wenig Parteien, die an Wahlen jetzt Freude haben, und noch dazu unter dieser Parole. Gerade jetzt geht durch die Presse ein Streit über den Mißerfolg der Zentrumspartei beim Volksentscheid, bei dem Hundertausende Zentrumswähler der Parole der Partei nicht gefolgt sind. Daraus ergibt sich, daß man hier, aber auch anderswo, einer Neuwahl sehr skeptisch gegenüberstebt. Man wird allo oUeo tun was möglich ist. Eine friedliche Lösima wird wqkl kommen. Was man beute ttststellen kann, ist: gefunden ist diese Lösung noch nicht. Sie wird liegen auf der Linie, auf der die' bisherigen Verhand- lunnen sich bewegt hoben, zumal auch die Sozialdemokraten infolge der kommunistischen Konkurrenz einem Wahlkampf nicht mehr optimistisch entgegenfehen.
Immerhin, auch wenn die Sozialdemokraten dafür sind, müssen bei der Opposition sechs Mann fehlen, bei vollständiger Besetzung des Hauses. Die Deutschnationalen haben alle ihre Mitglieder deshalb nach Berlin entboten. Annahme oder Ablehnung der Vorlage hängt also an eirfcm dünnen Faden, der von noch nicht sechs dlbgeordneten gehalten wird. Auf Ueberrafdjungen darf man daher g«, märtigt sein.
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fk. Berlin, 30. Juni. Die gestrigen interfraktionellen Besprechungen im Reichstag über den Gesetzentwurf über das Vermögen der ehemals regierenden Fürstenhäuser, Haden noch in keiner Weife zu einer Klärung geführt. Reue Berhandlungen dürften erst flott» finden, wenn die zweite Lesung des Gesetzentwurfs abgeschlossen ist. Aber auch von diesen Verhandlungen verspricht sich die „Tägliche Rundschau" keinen Erfolg. Der sozialdemokratische Korrespondent glaubt hierin einen Rückzug der Regierung zu erblicken.
Im „Lokal-Anzeiger" und in der „Täglichen Rundschau" wird die Möglichkett erwähnt, die Reichstagsoerhandlungen über den Gesetzentwurf bis zum Herbst zu vertagen, ialls nach der zweiten Lesung eine ^-Mehrheit nicht vorhanden fein sollte. Gegen einen Bertagungsantrag wendet sich sehr scharf die ..Germania". Diese Taktik könne die Mehrheit des Reichstages, vor allem dos Zentrum nicht mitmachen. Ob der Reichstag am Freitag in Ferien gehen kann, wird von mehreren Blätern sehr zw-ifelhaft gehalten.
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In letzter Stunde.
Berlin, 29. 3imi. Unter dieser lieber* schrift veröffentlicht die „Tägliche Rundschau" an leitender Stelle einen Artikel von besonderer Sette, in dem in Bezug auf die Ver» ho ndlungen des Reichstags über den Regie- rm gsentwurs zur Fürstenabfindung u. a ausgeführt wird: Regierung, Parteien, Parlamentarismus und damit unser ganzes po- littsches Leben find ein Bild der Ratlosigkeit und Rot. Ob die Auflösung des Reichstags kommt, ist sehr zweifelhaft. Das 3nter»