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MtNwv», den 30.3uni 1936

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Das Fürftenkompromrtz vor -em Rejchstase

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Sitzung vom 29. Juni.

ÄM der Tagesordnung steht die erste Bera­tung^ des deutsch-österreichischen Abkommens über die Durchführung der Sozialversicherung int zwischenstaatlichen Verkehr. Das lieber« einkommen wurde in zweiter und dritter Be­ratung angenommen.

Es folgt die zweite Beratung des Gesetzent­wurfs über die vermögensrechtliche Ausein­andersetzung zwischen den deutschen Ländern und den vormals regierenden Fürstenhäusern.

Äbg. Tr. Pfleger Mayr. Vpt.) erstattet den Bericht über die Verhandlungen des Rechts­ausschusses. Präsident Lv,ebe macht den Vorschlag bei der l'etzigen zweisen 'Beratung von einer Generaldebatte Abstand zu.neunten und gleich in bte Einzelberatung der Paragraphen­gruppen einzutreten. Die Redezeit dafür soll 15 Minuten betragen.

Die Abg. v. Gräfe (Völk.) und Neu- bauer (Komm.) wenden sich gegen diesen Vorschlag.

Abg. Neubauer ersucht um_eine Redezeit von wenigstens einer halben Stunde. Ter Vorschlag des Präsidenten wird gegen die Vor­schläge der Völkischen und Kommunisten ange­nommen.

§ 1.

Benn § 1 wird bte Zusammensetzung und Einsetzung des Reichssondergerichts bestimmt.

Abg. Barth (Tutt.) erklärt: Tie Teutsch- nationaleit hätten deutlich den Willen bewie­sen, im Ausschuß an der Beseitigung des Kon­fliktes mitzuarbeiten. Aber man .hat .alle, uhä scre Anträge niedergestimmt, weil man die'

Borlage mit den Sozialdemokraten zu­sammen machen wollte.

Unter dem Druck der Straße wurde die Vor­lage radikalisiert. Der vorliegende Entwurf verletzt wesentliche Grundsätze eines Rechts­staates, die Achtung vor dem Eigentum und die Rcchtsgletchheit alter Staatsbürger. Er macht die Mitglieder .der Fürstenhäuser zu Bürgern niederen Rechts und enteignet auch entschädigungslos zweifelssrel festgestelltes Privateigentum, wie Kunstschätze und die Konstdeikommißrente. (Laute Ruse bet den Kommunisten. Abg. £>öUein (Komm.) erhält einen Ordnungsruf.) Ter Redner be­gründet einen Aenderungsantrag, wonach die vier Laienmitglieder des Sondergerichts nicht Mitglieder von Parlamenten des Reiches und ter Länder sein oder gewesen sein dürfen.

Abg. Rosenfeld (Soz.): Bei dem Gesetz handele es sich nicht um eine Enteignung der Fürstcnvermögen, sondern darum, Volkseigen­tum, das geraubt sei, an das deutsche Volk zu-- rückzugeben. Zum § 1 beantragt der Redner, daß die Mitglieder des SondergerichtS und ihre Stellvertreter vom Reich gewählt werden. Das Richtermonopol habe bei dem Sondergericht keine Berechtigung, denn im allgemeinen könne das Volk zu der republikanischen Zuverlässig­keit der Richter kein Vertrauen haben.

Reichsininister Dr. Külz: Die Regierung steht geschlossen hinter dem Gesetzentwurf in der vorliegenden Fassung.

Der Entwurf ist nicht zustandegekommen unter Konzesfionen an den Druck der

Straße. s

Tiefe Entstehungsweise weise ich .entschieden zurück. Berücksichtigt worden ist allerdings der millionenfach geäußerte Volkswillen zur Bereinigung der Auseinandersetzungsfrage. Konzessionen müssen dabei von beiden Seiten gemacht werden. Die Parteien, die das Zu­standekommen des Gesetzes bereitetn, nehmen vor dem deutschen Volk eine außerordentliche schwere Verantwortung auf sich. Die Regie­rung würde aus dem Nichtzustandekommen Konsequenzen ziehen:

es handelt sich nicht nm «ine Rechts­frage oder volitische Frage, sondern um beides zusammen.

Das kommt auch in der Zusammensetzung des Londergerichts zur öälfte aus Berussrichtern, zur Hälfte aus Laien zum Ausdruck. Der § 1 bestimmt den in dem Gesetz gesnchteii Aus­gleich zwischen politischer und Rechtslage.

Durch die Staatsumwälzung von 1918 sind selbstverständlich ine früheren rechtlichen Be­ziehungen zwischen Fürsten und Volk vernich­tet worden . Wir müssen deshalb diese Rechts­beziehungen neu regeln und dafür auch ein neues Gericht schaffen.

Abg. Schulte (Ztr.) tritt für den Para­graphen in der vorliegenden Fassung ein. Hier W die richtige Mittellinie gestrichen. Zu dem

als Vorsitzenden des Gerichts bestimmten Reichsgerichts Präsidenten habe dcks ganze deutsche Volk Vertrauen. (Widerspruch bei den Kommunisten.)

Abg. v. Graefe (Völk.) erklärt, seine Freunde hielten die Vorlage für ein derartiges monströses Gebilde, daß alle Verbesserungs- Versuche aussichtslos seien, sie Würben sich des­halb an' der weiteren Beratung nicht beteili­gen.

Abg. N e u b a u c r (Komm.) meint gleich­falls, daß die' Vorlage nicht verbefferungsfähig sei, sonderu abgelehnt »verden müsse. Das Volk verlange die Enteignung. Wenn bte Sozialdemokraten der Vorlag« z u stim Ni te n, müßten sie auch zu den Für st enkn echte il gezählt werden.

Abg. Alpers (Wirtsch. Vgg.) betont, seine Fraktwn habe die entschädigungslose Enteig­nung entschieden bekämpft, aber sie sähen in dem vorliegenden Entwurf eine annehmbare Lösung. ,

Abg. v. L i n d e i ne r - W l ld a u (Dntl.) erwibert dem Minister Külz. In § 1 seien nicht bloß politische, sondern auch partei­politische Gesichtspunkte berücksichtigt. Dem könnten dte Deutschuationalen nicht zustimmen.

In einfacher Abstimmung wirb § 1 gegen die Kommunisten und Völkischen, bei Stimm« »enthaltung der Sozialdemokraten und Deutsch- nationalen angenommen.

88 2-4.

Nacht § 2 ist der Reichsgerichtspräsident Bor- sitzeiider oes Sondergerichts. Der Reichspräsi- bent ernennt freu Stellvertreter des Präsiden­ten und die acht Mitglieder und ihre Stellver­treter . Vier Mitglieder und ihre Stellver­treter müssen Mitglieder von ordentlichen Ge­richten -ider Verwaltuiigsgerichten sein. Die §§ 2 bis 4 bestimmen die Bedingungen, unter denen das Sondergericht tätig sein wird. Nach § 2 kann das Sondergericht eine nach der Umwälzung von 1918 borgenommene Ausein­andersetzung nur auf übereinstimmenden An­trag beider Parteien des Landes und des Fürstenhauses neu aufrollen.

Abg. Landsberg (Soz.) beantragt, daß der Antrag des Landes genügen soll. Im anderen Falle würde das Sondergericht nur für Preußen und Sachsen°Koburg tätig fein können.

Abg. Schneller (Komm.) wirst den So­zialdemokraten vor, sie trügen mit ihren Ver- besserungsanträgen zur Fürstenbereicherung bei und sie setzten sich in Widerspruch za den Millionen, Die für die entschädigungslose Enteignung gestimmt haben.

Abg. Bredt (Wirtsch. 95gg.) bezeichnet den Grundgedanken der Landsbergischen An­träge als richtig. Eine wirkliche Rechtsgrund­lage sei für alle Auseinandersetzungen nicht borhanden gewesen, weil eine klare Entschei­dung zwischen Staats- und Privateigentam nicht möglich war. Bei der Schaffung der Weimarer Verfassung sei vergessen worden, eine Rechtsgrundlage für diese Fäll^ zu schas­sen. Nachdem nun in den meisten Fällen die Auseinandersetzung durch Vergleich er­folgte, könne man unmöglich gegen den Witten des einen Teiles die Fälle wieder aufrollen.

Der sozialdemokratische Antrag wird gegen dtt Antragsteller abgelehnt.

8 2 der Ausschutzoorlage wird gegen die Stimmen der Mittelparteien unter lauten Zurufen der Kommunisten a g e l e ü n t. Da­gegen stimmen die Sozialdemokraten, Deutsch­nationalen, Kommunisten und Völkischen. Zum § 3 wird ein sozialdemokratischer Aenderungs­antrag abgelehnt. 3m Hammelsprung wird dann § 3 mit 142 gegen 138 Stimmen der Sr^ialdemokraten und Kommunisten bei 79 Stimmenthaltungen der Deutschnationalen und Völkischen unter großer Heiterkeit angenom­men. § 4 wird mit dem gleichen Stimmen­verhältnis angenommen.

Abg. Reubauer (Komm.): § 2 des Ge­setzes, der die Zuständigkeit des Gerichtes bestimmt, ist abgelehnt worden. Damit sind alle weiteren Paragraphen gegenstandslos geworden und man könn te den Reichs- tag jetzt schon auf [öfen. (Gelächter Präsident Lobe weist daraufhin, daß ein Ge­setz nur erledigt ist, wenn m der zweiten Lesung sämtliche Teile abgelehnt wurden.)

88 57.

Die Paragraphen 5 bis 7 regeln die Aus­einandersetzung zwischen Staats- und Privat­

eigentum. § 5 stellt Richtlinien für die Unterscheidung von Privat- und Staatseigen­tum auf.

Als Privateigentum soll nur gelten, was die Fürsten aufgrund eines Privatrechts­titels erworben haben mit privaten Mit­teln unentgeltlich im Erbgang als Mit­gift aufgrund einer privaten Schenkung oder aus ähnlichen Gründen und auch nicht gegen Leistungen, die fie nur kraft ihrer staatsrechtlichen Stellung öbwirken konnten.

Abg. Lohmann (Dntl.) beantragt die Streichung dieser Richtlinien. Das Sonder- gericht werde vor eine unlösbare Ausgabe gestellt, wenn es auf die Einzelheiten eines jeden Dermögensstückes zurückgehen sollte. 3m § 3 wird u. a. bestimmt, daß das Reichs­sondergericht auf Antrag einer Partei von einem nach der Staatsumwälzung 1918 er­gangenen rechtskräftigen Urteil abweichen kann, wenn es feststeht, daß das Urteil aus Gründen beruht, die mit den Vorschriften des vorliegenden Gesetzes unvereinbar sind.

Abg. Landsberg (Soz.) beantragt Aus­dehnung dieser Bestimmung auch auf die vor 1918 ergangenen Urteile.

Abg. Rosenberg (Komm.) erklärt, die Sozialdemokraten hätten durch den Verzicht auf einen ernsthaften Kampf gegen § 5 das Feudaleigentum anerkannt. Er persön- l i ch würde auch der von den Völkischen be­antragten Enteignung der Bank- und Börsen-- fürsten zu stimm en. (Hört! Hört!)

Abg. Dr. Wunderlich (D. Vpt.) tritt für die Ausschuhfassung ein. Die von den Deutschnationalen bekämpften Richtlinien seien unbedingt notwendig, da das formale Recht der Vorkriegszeit zur Entscheidung der Aus­einandersetzungsfragen nicht ausreiche. Ur­teile aus der Zeit vor 1918 dürften aber nicht ausgehoben werden. Die Aufhebung der spä­teren Urteile habe der deutschnationale thü­ringische Minister v. Klüchhner ausdrücklich gebilligt.

Die deutschnationalen Qlenöerungsanträge werden gegen den Antragsteller und die Völ­kischen, die sozialdemokratischen Anträge gegen die Antragsteller abgelehnt. § 5 wird bei Stimmenthaltung der Sozialdemokraten gegen die Stimmen der Deutschnationalen, Völkischen und Kommunisten angenommen. Zum § 6 wird ein Antrag der Deutschnatio­nalen mit 301 gegen 108 Stimmen der Deutschnationalen und Völttschen abgelehnt, bet die weitere Gültigkeit von rechtsgültigen Urteilen und Schiedssprüchen verlangt. Di e §§ 6 und 7 werden bei Stimmenthaltung der Sozialdemokraten angenommen.

Um 7 Uhr wird die Weiterberatung auf Mittwoch 1 Uhr vertagt.

Berlin, 29. Juni. Die völkische Reichs­tagsfraktion hat zur zweiten Beratung des Fürstenabfindungsgesetzes eine Entschließung eingebracht, die Reichsregierung zu ersuchen, alsbald einen Gesetzentwurf vorzulegen, wo­nach erstens das Vermögen der seit 1. Au­gust 1914 zugezogenen Ostjuden und zünftigen Fremdstämmigen, sowie der öffentlichen Ein­fluß ausübenden jüdischen Großunternehmen (z. B. Mosse, Ullstein) ohne Entschädigung ent­eignet werden, zweitens der seit 1. August 1914 durch Kriegs-, Revolution?-, Inslations- und Deflations-Gewinne erworbene Vermö­genszuwachs eingezogen wird und drittens die Kreditbanken in die öffentliche Hand über­geführt werden.

* *

Berlin, 29. Juni. Im Reichstage traten heute vormittag die Führer der Regierungs­parteien mit den Sozialdemokraten zu einer Besprechung über die Fürstenabfindungsvor­lage zusammen. Die Sitzung, deren erstem Teile auch Reichskanzler Dr. Marx bei­wohnte. dauerte von 1012 Uhr. Wie wir hören, wurden alle Differenzpunkte bespro­chen. Die Sozialdemokraten behalten sich je­doch ihre Stellungnahme vor.

Die sozialdemokratische Reichstagsfraktion versammelte sich um 12 Uhr, um den Bericht ihrer Unterhändler entgegen zu nehmen. Auch die Frakttonen der Regierungsparteien tra­ten um die Mittagsstunde zusammen, um sich von den Fraktionsführern über den Stand der Dinge unterrichten zu lassen.

to* keine Menns

Wie man weiß, ist diese Gesetzesvorlage des . Reichskabinetts ein Kompromiß, das heißt, sie versucht die Wünsche aller > Parteien mög­lichst zu berücksichtigen und sie auf eine ge­meinsame Linie zusammenzufassen. Dem Kompromiß standen sowohl die Deutschnatio­nalen als auch die Sozialdemokraten nicht sympathisch gegenüber. Da der vorliegende Gesetzentwurf wie bekannt verfassungsandern- den Charakter hat, entstand aus der Stellung­nahme der.beiden großen Flügelparteien für den Regierungsblock die Aufgabe, durch eine weitere stärkere Berücksichtigung entweder der Forderungen der Rechtspartei oder der Forderungen der Linkspartei, eine der bei­den Grupen zu sich herüberzuziehen. Wie nicht anders zu erwarten war, neigten Zen­trum und Demokraten mehr zur linken Seite. Das führte'zu einer Ausgestaltung des Kompromisses nack einer Richtung hin, die die Opposition auf dem rechten Flügel nur verstärken konnte.

Die Behauptung der Sozialdemokraten, daß zu ihren Gunsten an dem Kompromiß nichts Ernsthaftes geändert fei, daß die Verfchiebun. gen nur formaljuristifch feien, ist natürlich nicht ernst zu nehmen. Einmal fürchten die Sozialisten die Konkurrenz der Kommunisten, die ihnen in den gestrigen Verhandlungen auch schon scharf zusetzten. zum andern wallen sie ihre Zustimmung so teuer wie möglich er­kaufen. Sie stellen sich also spröde.

Bisher hat das Parlament noch immer einen Weg gefunden, sich selbst zu erhalten. Bei der Ablehnung wäre Auflösung und Neuwahlen automatisch das Gegebene. Sowohl der Kanz­ler als auch gestern Dr. Külz haben ausgespro­chen, daß die Regierung die Konseouenzen aus einer Ablehnung ihrer Vorlage unbedenklich ziel>enoerbe. Ob es wirklich dazu kommt, ist sehr zweifelhaft. Es find nur wenig Parteien, die an Wahlen jetzt Freude haben, und noch dazu unter dieser Parole. Gerade jetzt geht durch die Presse ein Streit über den Mißerfolg der Zentrumspar­tei beim Volksentscheid, bei dem Hundertau­sende Zentrumswähler der Parole der Partei nicht gefolgt sind. Daraus ergibt sich, daß man hier, aber auch anderswo, einer Neuwahl sehr skeptisch gegenüberstebt. Man wird allo oUeo tun was möglich ist. Eine friedliche Lösima wird wqkl kommen. Was man beute ttststellen kann, ist: gefunden ist diese Lösung noch nicht. Sie wird liegen auf der Linie, auf der die' bisherigen Verhand- lunnen sich bewegt hoben, zumal auch die So­zialdemokraten infolge der kommunistischen Konkurrenz einem Wahlkampf nicht mehr optimistisch entgegenfehen.

Immerhin, auch wenn die Sozialdemokra­ten dafür sind, müssen bei der Opposition sechs Mann fehlen, bei vollständiger Besetzung des Hauses. Die Deutschnationalen haben alle ihre Mitglieder deshalb nach Berlin ent­boten. Annahme oder Ablehnung der Vorlage hängt also an eirfcm dünnen Faden, der von noch nicht sechs dlbgeordneten gehalten wird. Auf Ueberrafdjungen darf man daher g«, märtigt sein.

* * *

fk. Berlin, 30. Juni. Die gestrigen inter­fraktionellen Besprechungen im Reichstag über den Gesetzentwurf über das Vermögen der ehemals regierenden Fürstenhäuser, Haden noch in keiner Weife zu einer Klärung ge­führt. Reue Berhandlungen dürften erst flott» finden, wenn die zweite Lesung des Gesetzent­wurfs abgeschlossen ist. Aber auch von diesen Verhandlungen verspricht sich dieTägliche Rundschau" keinen Erfolg. Der sozialdemo­kratische Korrespondent glaubt hierin einen Rückzug der Regierung zu erblicken.

ImLokal-Anzeiger" und in derTäg­lichen Rundschau" wird die Möglichkett er­wähnt, die Reichstagsoerhandlungen über den Gesetzentwurf bis zum Herbst zu vertagen, ialls nach der zweiten Lesung eine ^-Mehr­heit nicht vorhanden fein sollte. Gegen einen Bertagungsantrag wendet sich sehr scharf die ..Germania". Diese Taktik könne die Mehr­heit des Reichstages, vor allem dos Zentrum nicht mitmachen. Ob der Reichstag am Frei­tag in Ferien gehen kann, wird von mehreren Blätern sehr zw-ifelhaft gehalten.

*

In letzter Stunde.

Berlin, 29. 3imi. Unter dieser lieber* schrift veröffentlicht dieTägliche Rundschau" an leitender Stelle einen Artikel von beson­derer Sette, in dem in Bezug auf die Ver» ho ndlungen des Reichstags über den Regie- rm gsentwurs zur Fürstenabfindung u. a ausgeführt wird: Regierung, Parteien, Par­lamentarismus und damit unser ganzes po- littsches Leben find ein Bild der Ratlosigkeit und Rot. Ob die Auflösung des Reichstags kommt, ist sehr zweifelhaft. Das 3nter»