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Sonnabend den A. Juni 1926

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Sir. 14? «l. Mrs. Marburg a. Laba

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ein Mkttbmd der

amerikanische« Mionen

ft Panama, 26 Sunt. Der panameri­kanische Kongreß trat gestern hier zusammen. Es wurde eine Entschließung angenommen, in der die Bildung eines Völkerbundes der amerikanischen Nationen befür­wortet wird.

Wie Havas aus Panama meldet, hat Bo­livien als einziger Staat gegen diese Entschließung zugunsten der Schaffung eines Völkerbundes der amerikanischen Nationen ge­stimmt. Die Bereinigten Staaten von Nordamerika und Brasilien haben sich der Stimme enthalten.

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Eino merikmMe Stadl zerstört

P a r i s, 23. Juni. Wie dieParis Times" aus Mexiko meldet, ist die Stadt Leon in der Provinz Guanajuato zum zweiten Dlale im Verlaus ihrer Geschichte durch eine« Dammbruch zerstört worden. Das Wasser überflutete in der Nacht die Stadt und svülte die Hälfte der Gebäude weg. Etwa 1 000 Personen sollen »ms Leben gekommen sein.

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NtmzNcher MirrMM

ff. Paris, 26. Sunt. Der gestrige Kabi- nettsrat beschloß, das Kammervräsidium zu er suchen, die Tagesordnung der Kammer am Dienstag festzusetzen. Min/sterpräfident Vri- and wies auf die Notwendigkeit hin, sofort alle möglichen Ersparnisse zu erstreben. Die ministerielle Sparkommisfion wird in der bis­herigen Besetzung beibehalten.

Finanzminister C a i l l a u x gab int gestrigen Kabinettsrat lediglich ein vollständiges Expose über die F i n a n z l a g e. Da die Regierungs Projekte erst am 6. Suli eingebracht würden, vertrete das Kabinett den Standpunkt, daß die Diskussion der Finanz-Interpellationen bis zu diesem Zeitpunkt ausgeschoben werden müsse, wenn nicht die Kammer wünsche, daß schon vorher eine Debatte über die allge­meine Politik der Negierung und über die Zusammensetzung des Kabinetts stattsinde. Aus dem Expose, das Finanzminister Caillaux gegeben habe, ergebe sich, daß das Schatzamt über die notwendigen Mittel verfüge, um seinen Verpflichtungen nachzukommen. Die Regierung beabsichtigt auch Maßnahmen zu treffen, um die Stärke der Besatzungs­truppen in Marokko herabzusetzen.

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Caslan» mit Mnnt

Chamberlain über die Beziehungen zwischen Rußland und England.

-ck20kbr°-n "5.' Juni. (2U.) Sir Austen e.hamberlain ergriff heute im Unterhaus das

3frJ?Cu angekündigten Erklärung über ^utlUch-britiichen Beziehungen. Auf die Jorftclhmgen aus konservativen Kreisen über die geheime Arbeit der Sowjetagenten in Eno- land erklärte Chamberlain, die britische Rcaic- rung habe allerdings ernstlichen Grund Lu Beschwerden über die Tätigkeit der --owietagenten und müsse außerdem feststcl- len daß keine- Veranlassung vorliege, Ver­handlungen Mit den Russen über Handels- und andere Verträge einzuleiten, solange nicht die toorotetregierung sich dazu bequeme, den bestehenden Abmachungen nachzukoinmen. ^roßdem wolle die britische Regierung nicht ohne weiteres alle Beziehungen abbrechen, und sei nach wie vor bereit, Verhandlungen w zeder Weise zu erleichtern. Ein offener 2ruch wurde die Möglichkeiten von Unruhen oder gar Revolution im eigenen Lande ver­mehren und die schon an sich un- i i ch e r e Lage in Europa um ein wei­teres Gefahren Moment berei­chern.

Die Rede Chamberlains wurde von feiten der Arbeiterpartei mit steigender Erregung begleitet und es harrt schließlich zu lärmenden Protesten, so daß die Sitzung geschlossen wer­den mußte.

Der Kampf um das Mfin-uugsgefetz

Nie Paragraphen io bis 18 im MMM angenommen

Die Beratung des Gesetzentwurfes über die vermögensrechtliche Auseinandersetzung mit den Fürstenhäusern wurde beim § 10 fortgesetzt.

Er regelt die Entschädigung für die aus dem Vermögen der Fürsten dem Lande zugewiesenen Theater, Schlösser, Parkanlagen usw, Für die Höhe der Entschädigung soll maßgebend sein, ob die Gegenstände bereits vor 1918 zur regelmäßigen öffentlichen Venntzung oder Be­sichtigung freigegeben waren, ob sie für das Land veräußerlich sind, ob für das Land ein E r t r a g s w e r t vorhanden ist und ob kür das Land mit der Unterhaltung Lasten vor­handen sind.

Der letzte Absatz bestimmt: Bei Kunstschätzen, W das Land der regelmäßigen öffent­lichen Besichtigung offenzuhalten beab­sichtigt, darf die Entschädigung den E r t r a g s- w e r t nicht übersteigen.

Abg. Dr. Barth Sn(tL) beantragte in erster Linie die Streichung des Paragraphen, weil er es für unzulässig erklärte, daß Privat- vermögen der Furstenn überhaupt enteignet4 wird. Wer diese Barriere niederreihe, mache die Bahn frei für den Bolschewis- m u s. Für den Fall der Annahme des § 10 müssen die Deutschnationalen folgenden Zu­satz beantragen:

Bon der Zuweisung an das Land sind ausgeschlossen die rein fainilien- rechtlichen Bestandteile der Haus­archive und die Parkanlagen der dem Fürstenhause verbleibenden Schlösser, soweit sie als Zubehör dieser Schlösser anzusehM sind.'

Abg. Dr. Kahl (D. Bpt.): Was der An­trag will, ist bereits im § 9 erfüllt, der die Zuweisung an das Land an die Boraussetzung knüpft, daß die Gegenstände schon vorher der regelmäßigen öffentliche nBesich- tigung oder Benutzung freigegeben waren. Diese Voraussetzung ist aber bei keinem der fürstlichen Privatarchive erfüllt.Da­gegen ist mir ein Fall aus Baden bekannt, in dem die Einsichtnahme in die Archive zu wissenschaftlichen Zwecken verweigert wurde.

Abg. Dr. E-v e r I i n g (SntL) begründete einen Antrag, an Stelle des § 10 folgenden Paragraphen 12a einzufügen:Die im § 9 genannten Gegenstände, soweit sie bisher der , regelmäßigen öffentlichen Besichtigung oder Benutzung freigegeben waren, sind dazu auch fernerhin freizugeben. Das Land hat an ihnen ein Vorkaufsrecht zu ange­messenen Bedingungen. Die aus der Strett- masse dem Lande zugeteilten, bezw. aus dem Privateigentum enteigneten Gegenstände find bis zum Ablauf des Jahres 1950 unver­äußerlich, unbeschadet einer Aückübe r » tragung an das betreffende Fürst enhauL"

Abg. Schulte (Zentr.) erwiderte, die Mittelparteien seien bereit, den Bedenken der Deutschnationalen gegen den letzten Absatz da­durch entgegenzukommen, daß sie in einem neuen Antrag seine Geltung auf diejenigen Kunstschätze beschränken, die bereits vor der Staatsumwälzung von 1918 der öffentlichen Besichtigung freigegeben waren. Die Samm­lung Sully sei z. D. schon vor der Revolution zum größten Teil der öffentlichen Defichtigung freigegeben gewesen.

Abg. Dr. Rosenfeld (Soz.) wandte sich gegen die deutschnationalen Anträge, aber auch gegen den Antrag Schulte.

Aus eine Anfrage erwiderte Geheimrat -Frank, von der Sammlung Sully, ' die einen Gesamtwert von. 35 Millionen hat, seien einige Bilder im Werte von 2 bis'"3 Millionen der öffentlichen Besichtigung ent­zogen und als Privateigentum der Hohenzollern anerkannt gewesen.

Aach Ablehnung des deutschnationalen Streichungsantrags wurde auch der vom Abg. Dr. Cverling begründete deutschnationale An- . trag gegen die Stimmen der Antragsteller abgelehnt, ebenso der vom Abg. Dr. Barth lDntl.) begründete Antrag. Der.vom Abgeordneten Schulte (ZentrZ begründete An­trag der Mittelparteien wurde mit den Stim­men bet' Deutschnationalen gegen die Sozial­demokraten und Kommunisten, bei Stimment­haltung der Völkischen, angenommen.

Der so geänderte § 10 wurde gegen die drei Kommunisten bei Stimmenthaltung der Sozial­demokraten, Deutschnationalen und Völkischen angenommen.

Mit demselben Stimmverhältnis wurde § 11 ohne Aussprache angenommen, § 12 stellt

folgende Grundsätze für die Verteilung dec Streitmasse auf:

Die Verteilung der Vermögenswerte erfolgt nach Billigkeit. Hierbei ist die wirtschaft­liche und finanzielle Lage beider Teile zu berücksichtigen. Ferner ist in Betracht zu ziehen, daß die wirtschaftliche Lage des deut­schen Volkes infolge des Krieges und seiner Nachwirkungen, gegenüber den früheren Ver­hältnissen, allgemein wesentlich herabgc- d r ü ck t ist, und daß bei den vormals regieren­den Fürstenhäusern die Notwendigkeit zu sol­chen Ausgaben weggefallen ist. zu denen sie früher wegen ihrer Stellung als Träger der Staatsgewalt verpflichtet waren. Den Mitglie­dern der vormals regierenden Fürstenhäuser soll indessen eine angemessene Lebenshal­tung gewährleistet und die Möglichkeit ge­geben werden, ihre Bervflichtungen zum Unterhalt von Familienangehöri» gen sowie zur Zahlung von Gehältern, Ruhe­gehältern und Hinterbliebenenunterstützung, deren Rechtsgrund in der Zeit vor der Staats- umwälznng des Sabres 1918 liegt, zu erfüllen.

Abg. Dr. Rosenfeld (Soz.) beantragte einen Zusatz, wonach die Garantie der ange­messenen Lebensbaltung auf die jetzt l e - benben Mitglieder der Fürstenhäuser be­schränkt wird.

Abg. Dr. W u n d e r l i ch (D. Vpt.) stimmte für die Mittelparteien diesem Antrag zu.

Der sozialdemokratische Antrag wird mit den Stimmen der Mittelvarteien angenommen.

Ein zweiter sozialdemokratischer Antrag, der bei der Garantierung der angemessenen ße- benshaltckstng die Möglichkeit des il e b e r - g«rexO, jitrrfttTftt 'bürge clichen D e- r u f berücksichtigt lassen will, wurde a b g e « lehnt. ,

§ 12 wurde jni| demselben Stimmenverhält­nis wie die vorhergehenden angenommen, ebenso ohne Debatte § 13, der ein Heber« tragungsrecht für Vermögensrecht für Ver­mögensstücke feststem,

§ 14 bestimmt:

Bei einer auf Grund dieses Gesetzes statt­findenden Gesamtauseinanderjetzung hat das Rerchssondergericht aus Verlangen des Fürsten­hauses, soweit die ihm zugewiesenen Ber- mögensstücke sowie sein sonstiges Vermögen für eine angemessene Lebenshaltung seiner zur Zeit des Snkrafttrctens des Gesetzes lebenden Ange­hörigen picht mehr ausreichen, eine ange­messene, vom Lande zu zahlende Rente, sestzusetzen. Die Rente darf jedoch keinesfalls den Betrag der Ein­künfte erreichen, die auf Grund dieses Ge­setzes fortgeiallen find. Auf Verlangen des Landes ist die Rente in eine Kapitalab- f i n d u n g umzuwandeln.

Ein sozialdemokratischer Antrag .der die Rente mit dem 31. Dezember 1950 er­löschen lassen will, wurde abgelehnt und § 14 mit dem üblichen Stimmenverhältnis angenommen. Ebenso wurde § 15 ange­nommen.

§ 16 bestimmt, daß auf die Aufwertung die auch sonst geltenden gesetzlichen Bestimmungen Wirkung haben sollen. Der zweite Absatz sagt: Ansprüche aus Aufwertung von wiederkehren­den Leistungen für die Zeit vom 1. Sanuar 1925 gelten als erloschen."

Abg. Dr. Rosenfeld (Soz.) begründete einen Aenderungsantrag. in dem verlangt wird, daß bei der Aufwertung daraus Rück­sicht genommen wird, welcher Goldmarkbetrag den Leistungen zur Zeit ihrer Festsetzung entsprach.

Abg. Dr. Wunderlich D. Vpt.) meinte, der Zwecke des sozialdemokratischen Antrags sei schon durch den Gefetzestext erreicht, der Bevorzugungen der Fürsten vor anderen Staatsbürgern ausschlleht.

Abg. Dr. Everling (Dnll.) bekämpfte den fozialdmokratischen. Antrag und gegrün­dete einenn Arckrag seiner Freunde, auf Streichung des zweiten Absatzes von § 16. Dieser Absatz bedeut« eine - Schlechterstellung der Fürsten und verstärke den Eindruck, daß hier ein Enteignungsgesetz geschaffen wird.

Abg. Dr. Wunderlich (D. Vpt.) wandte sich gegen den deutschnationalen Antrag. Der von ihnen bekämpfte zweite Absatz entspreche dem allgemeinen Aufwertungsrecht. Er habe nur eine besondere Bedeutung bei den ilnter- haltsrenten, die der freien Aufwertung un­terliegen.

<Fortsetzüng siehe Seite 2.) ' "

Wtit RimWan

Zum ersten Mal bat das ganze deutsche Volk in einer nationalen Frage unmittelbar, ohne dieberufenen Vertreter des Volkes", entschieden. Wochenlang ballte durch Deutsch­land ein Konzert von Lügen, Verleumdungen, Verdrehungen. Die Drahtzieher aller politi­schen Fakultäten beteiligten sich gleichmäßig an diesem Höllenlärm, in dessen Toben das eigentliche Ziel des Volksentscheids völlig unterging, sodaß zum Schluß viele nicht mehr wußten, um was es sich eigentlich bandelte. Die Folge: es ist im Grunde keine reale Entscheidung gefallen. In der eigentlichen Frage der Fürstenabfindung sieben wir genau auf demselben Punkte wie zuvor. Jede politische Partei sucht aus dem Zahlen- ßewirre der Abstimmung das heraus, was ibrem Nebenziel entspricht. Sie sind alle Sieger und Besiegle, wie mans nimmt. Viel­leicht lernen die Führer des Volkes aber aus diesem Ausgang soviel, daß es sich nur dann lohnt, das Volk zur Entscheidung auszurufen, wenn klare eindeutige Ziele gesteckt sind. Das würde auch der politischen Moral entsprechen, die doch ebenfalls Beachtung verdient, denn sie regelt das Staatsleben wie die persönliche Moral das Jfvildasein.

In Frankreich brachte Briand, zum zehnten Mal eine Regierung zustande, die dem französischen Volke das Heil, nach dem cs durstig schreit, endlich bringe. Allmählich be­ginnt der kranke Frank auch das politische Da­sein Frankreichs -zu bedrohen. Es ist nicht ganz ohne Bedeutung für die Stellung Frank­reichs, wenn die Bindungen seiner Trabanten, wie Polen, Tschechoslowakei, Rumänien von Tag zu Tag lockerer werben. Blut und Geist binden zwar sehr, aber auch Geld ist ein fester Kitt- Die Lockerungen im französischen Prestigesystem sind nicht etwa daraus zurück- lufübren, daß durch bis Abmachungen von Lo­carno ber Stand der Dinge zwischen Frank­reich, seinen Alliierten und Deutschland sich zum Besseren gewendet habe. Was in Lo­carno beschlossen wurde, ist von Briand noch nicht ganz unter Dach und Fach gebracht wor­den. Der Schlußpunkt steht noch aus. Es ist auch gar nicht ausgeschlossen, daß durch einen führenden Einfluß Poincares im französischen Kabinett, wie er beabsichtigt war, dieser Schlutzounkt noch weiter hinausgeschoben wor­den wäre.

Das Kabinett BriandPoincare ist nicht zustande gekommen, dafür muß aber Briand den Höchsten Stuhl mit Caillaux, dem Viel­erfahrenen, teilen, Die Hinzuziehung eines aktiven Generals als Kriegsminister läßt über die kräftigen Absichten auch allerlei Ver­mutungen zu. Außenpolitisch wird von diesem Kabinett ber Kurs von Locarno weiter ver­folgt werden. Die Stellungnahme Spaniens und Brasiliens bat es soweit gebracht, daß die Frage der Rats sitze im Völker­bund, die zunächst einem endgültigen Ab­schluß ber Abmachungen noch im Wege stand, gar nicht mehr diskutiert zu werden braucht. Ob aber der Völkerbund nach dem Eintritt Deutschlands, noch das bleibt, was er bisher war, muß die Zukunft lebten. Er bat zur Zeit manchen schlimmen Kummer mit seinen Kindern. Die Skandalszenen bei der Matte- otti-Feier in Genf, an denen sich italienische Beamte des Völkerbundes Beteiligten, sind noch immer Gegenstand von Aeutzerungen hin­über und herüber und es scheint sogar schwer, den , imperatorischen XSeift des faszistischen Italien* mit bett kurialen Gebärden des Völ­kerbundes in Einklang zu bringen.

Gerade in diesen Tagen mußten dabei dem wackeren Italien, das sich um die Früchte seines Sieges an der Seite seiner Alliierten betrogen fühlt, einige Blätter aus jener gro­ßen Zeit in die Hände fallen, deren Inhalt ihm die Röte ber Scham unb des Zornes ins Gesicht treibt. Vor einigen Wochen schon tobte bas nationalgepnnte Italien los, als die Bolschewisten Aktxn aus ber Zarenzeit Der- »öffentlichten, aus benen unzweifelhaft hervor­ging. daß die großen Alliierten den endlich in ihre Reihe gezwungenen italienischen Bundes- ge'nossen einfach um jeden Siegespreis be­trügen wollten. Jetzt veröffentlicht die neue griechische Regierung Aktenstücke aus derselben Zeit, worin von französischer und englischer Seite ganz eindeutig ausgesprochen wird, daß die Abmachungen mit Italien einfach nicht gehalten werden sollten. Sinzugefiigt war von Lloyd George auch noch der Schimpf: die Italiener seien unausstehlich. Angesichts sol­cher Dokumente kann man sich vorstellen, wel­chen Wert Italien auf fifhftige Freundschafts­beteuerungen legt.

Sicher verfolgte Griechenland mit der Ver- ötfentlichung solcher geheimster Dokumente eine bestimmte Absicht. Will es los von dem Gängelband der Großmächte? Will es hinein in neue Bindungen, die sich auf dem