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Marburger ' SefsiW
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M gtilrigc Rintilcrbrimchung
ff. Berlin, 11. Juni. Gestern abend fand dcn Blättern zufolge eine Ministerbcsorcchung stait. Wie der „Lok.-Anz." hört, wurden im - Mcsentlichen F i n a n zT M g e n und Angelegenheiten des Saargcbietcs behandelt.
’ fieber eine Erledigung der Personaliragcn vcr- laulct noch nichts, besonders noch nichts über die Bestätigung des Eiscnbahngcneraldirektors Dorvmüllcr und über die von den Sozialdemokraten und dem Zentrum gegen den Eiiaatssekrctär für die besetzten Gebiete Schmidt erhobenen Vorwürfe. Die Frage der Wcitcrvcrhandlung der Kompromißcnt- vurfs über die Fürstenabfindung ist gestern ,hend nach Schluß der Plenarsitzung Gegenstand der Erörterung in verschiedenen Fral- lionen gewesen.
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Sie SthluMun« beS Wikerbuabttales
. [ ff. Genf, 11. Juni. In der Schlußsitzung Mbe» Bölkerbtindsrales gab der svanischc MPertreter ein« Erklärung ab, wonach Mseine Regierung sich nicht in der Lage sicht, Meine Regelung anzunehmen, wodurch Sva- MOien den Rang eines Landes zweiter Mklajfe erhält. Die Haltung Spaniens in ■ter Ratsfrage bleibe daher unverändert, ■hierauf erklärte Boncour, er hoffe, daß frtet spanische Vertreter damit nicht zu vcr-
I stehen geben wolle, daß der Sitz seines Landes unbesetzt bleiben werde. C b a m b e r l a i n /.führte aus, es wäre ein großes Unglück für ;ien Völkerbund und zugleich eine irrige Mei- . flung, wenn die Akächte, denen es verfassungs mäßig nicht möglich sei, einen stündigen Rats- “fti; zu erhalten, glauben wollten, daß damit in s irgend einer Weise ein Urteil über ihre Bc- : deutung gesprochen werden.
Englische Blätterstimmen über Eens.
ff London, 11. Juni. Tie Blätter beschränken sich hinsichtlich des Auftretens Spa- tüens und Brasiliens in Gens aus die Wieocr- gabe der Depeschen ihrer Genfer Berichterstatter. Dcr Korrespondent der „T i in e s" schreibt, Man habe allen Grund zu der Envartung, dass btr angedrohte Rücktritt zweier Länder vom Völkerbund im höchsten Falle nur zeitweilig sein werde.
Der Berichterstatter des „Tailn Telegraph" meldet, einige'Diplomaten fassten den Beschluß der spanijchen Erklärung so auf, dass dSpanien endgültig aus dem Völkerbund ausgetreten fei, während andere glaubten, dass Spanien beabsichtige, sich der ferneren i Stimmabgabe im Rate zu enthalten und sich ‘ einer Wiederwahl zu einem nichtständigen Ratsfitz zu widersetzen, in der Hoffnung, doch noch : «neu ständigen Sitz zu erlangen.
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Sn englische Neriarlmiersieeik
ft London, 11. Juni. Der Bergarbeiter- bcrband hat gestern ein Manifest veröffentlicht, in dem er nochmals seinen früheren Standpunkt klarmacht und eine Intervention der Regierung anregt, um eine Regelung in der Koh- leniudustrie herbeizuführen. Die Blätter geben int allgemeinen den Eindruck wieder, daß die Beendigung der Bergbaukrise be- . börste he. Der parlamentarische Korrespondent «s „Tailp Telegraph" spricht von einer Mit- ■ teilung der Regierung, daß sie gesetzgeberische Maßnahmen zur Durchführung der Arbeiten bet Kohlenkommisfion vorbereite. Bei den Rc- Sierungsparteien des Unterhauses besteht der lebhafte Wunsch, daß die Regierung unvcrzüg- kich eine Gesetzesvorlage etnbringen müsse, auf Grund deren in den Bergwerken mehr als 7 Stunden gearbeitet werden könnte. Ter Kriegs- Wnifter äußerte gestern tn einer Rede, seines Erachtens sei der Zeitpunkt gekommen, in dem die Regierung die Hindernisse für eine Wiederaufnahme der Arbeit durch gesetzgeberische Maßnahmen beseitigen müsse.
. Freiherr V. Wangcnhcim ges ' >
Berlin, 10. Juni. Freiherr v. Wan- Senheim ,der Führer der deutschen Land- *nirte. ist heute vormittag an den Folgen .des jüngst erlittenen Unfalls gestorben.
Der Gesetzentwurf Zur ZürstensSfindung
Reichskabinett und ReiAregierung binden sich an den vdriiegenbrn Entwurf
Auf der Tagesordnung stcbt die erste Beratung des Gesetzentwurfs über „die vermögens- richtlichc Auseinandersetzung zwischen den deutschen Ländern und den vormals regierenden Für st en Häuser n“.
.Abg. Torklet (Komm.) beantragt, die koniinnnistischc Interpellation über den bekannten Brief des R c i ch s v r ä s i d c n - kcn damit zu verbinden.
RMskamlll Mskk
Der vorliegende Entwurf entspringt dem Versuch des Rcichsiagcs, die vcrmögensrccht- lichc Auseinandersetzung zwischen den Ländern und den früher . regierenden Fürstenhäusern durch Jnitiaiivgcsetz herbeizuführen. Die Regierung bat dieses gesetzgeberische Vorgeben von »ornherein begrüßt und bat es in allen Phasen seiner Entwicklung mit Nachdruck unterstützt. Sie hat in eingehendcii Verhandlungen die Regier» ngsvarfcicn auf dem Boden des Komoromißgesekcntwttrfs suiammengeiühri nnd bei der Fassung des Entwurfs weitgehend mitgewirtt. Sic hat schließlich, um über das Stadium der Aus- schußberatungen hinaus zu positiven und praktischen Kcsetzgcbungsrcsuttaten zu kommen, von sich aus den heute vorliegenden Gesetzentwurf beim Reichsrat cingebracht. Der Reichsrat hat diesen Gesetzentwurf mit sehr großer Mehrheit angenommen. Die Rcichs- rcgicrung legt entscheidenden Wert darauf, daß auf der Grundlage des jetzt zur Beratung stehenden Gcsctzcniwuifs eine befriedigende Auseinandersetzung mit den vormals, regierenden Fürstenhäusern gefunden wird.
Der Gesetzentwurf, der dem bevorstehenden Volksentscheid zugrunde liegt, ist nach Auffassung der Reichsregierung keine solche annehmbare Lösung. Die grundlegenden Veränderungen, die in politischer, staatsrechtlicher und wirtschaftlicher Beziehung in der Nachkriegszeit cingcke':n sind, konnten die vcrmögensrcchtlichen Beziehungen zwischen den Ländern und den ehemals regierenden Fürstenhäusern nicht unberührt lassen. Nach der verfassungsmäßigen tiberwindung der Revolution müssen die Grundlagen des Rechts st aates unversehrt bleiben. Zu ihnen gehören: Rechtsgleichheit aller Staatsbürger und Unantastbarkeit des Privateigentums. Die im Volksbegehren verlangte entschädi ungslose Ent o-gnung der ehemaligen Fürstenhäuser ist unvereinbar mit diesen obersten Gesetzen eines Rechts st aates.
Demgegenüber hält die Regierungsvorlage an den verfassungsmäßigen Grundlagen fest, ohne die voliiischcn und gesetzgeberischen Rot- wcndiqkciten außer Acht zu lassen, die sich aus dem Wegfall der staatlichen Hoheitsstcllung der Fürsten und aus der durch Kr-:g und Inflation bcrvorge-'tfenen allgemeinen Nolks- ocrarntung ergeben. Die Auffassung der Reichsregierung, daß der vorliegend: Gesetzentwurf eine befriedigende Lösung des A.is- einandersctzungsvroblcm» barstellt, wird von den <2 t a a i s r c g i c r u n g c tt der art der Lösting dieser Frage in erster Linie beteiligten Löt: der, insbesondere von denen Preußens und Thüringens, geteilt. Die Rcichsregie- rung ist aber des weiteren auch der Auffassung daß die überwiegende Mcbrbeit des heutigen Volkes den dringenden Wunsch und den Anioruch hat, daß der Reichstag eine gesetzgeberische L ö - jung seinerseits findet. Sie hält es deswegen für ein innenpolitisches Gebot, das Gesetz. über dessen Einzelheiten monatelang i.t der eingehendsten Weise beraten worden ist. nuninchr mit aller nur möglichen B e - schleunigung zu verabschieden. Die Reichs- rcgicrung möchte do bei keinen Zweifel lassen, daß es durchaus irrig fein würde, anzunehmen, daß sic nach einem verneinenden Ergebnis des Volksentscheids von einer gesetzlichen Regelung Abstand nehmen könnte. Die Reichsregierung wird auch bann mit aller Entschiedenheit auf eine gesetzgeberische 1'..gelang im Geiste der Vorlage bringen und würde die ihr geboten erscheinenden Konsequenzen nicht scheuen falls sich im Reichstag endgültig die Ilnmög- lithteii des Zustandekommens eines Abfindungsgesetzes ergeben sollte. (Lebhafter Beifall. Die gegen den Entwurf auf ^ntschädi-
gungslosc Enlc'.enung gerichteten Aussührun- gen des Reichskanzlers wurden von den So- zialdemokratett und Kommunisten durch lauten Widerspruch, von der Rechten mit Beifall ausgenommen.)
Die Ettiarung der MMLMgs- parMen
Abg. v. ® u c r a r b (Ztr ) gibt namens be> Regierungsparteien folgende Erklärung ab: Die Regierungsparteien haben Ende Avril den Gesetzentwurf über Enteignung der Für- stenvermögen, der je et dein . Volksentscheid unterliegt, einmütig abgelehnt. Sie haben aber niemals verkannt, daß eine vcr - n ii n f t i g e gesetzliche Regelung der vermögcnsrcchtltchen Auseinandersetzung zwischen Fürstenhaus und Land erforderlich ist. Dieser Auffassung entsvrecheibb sinb bie Regierungsparteien dauernd tätig gewesen, seitdem die Frage an den Reichstag hcrantrat. Ihre Arbeit bat in einem vereinbarten Gesetzentwurf ihren Ausdruck gefunden, dessen Inhalt die Reichsregierung zur Grund läge des zur Beratung stehenden Gesctzeni- wuries gemacht hat. Die Regiciungsvarteien begrüßen die heutige Erklätung der Reichsregierung und nehm n mit Genugtuung davon Kenntnis, daß die Regletanz gewillt ist, mit dem vollen Einsatz ihrer Verantwortlichkeit auf die Vcrabschicduitg dieser Gesetzes binzuwirken.
Angesichts bet Tatsache, daß >m Land befürchtet wird, im Falle der Ablehnung des Volksentscheids werde jede reichsgeseLliche 9k- gclung scheitern, wollen die Regierungsparteien keinen Zweifel darüber lassen, daß sic den Erlaß eines die Auseinandersetzung zwischen den beteiligten Ländern und den Fürstenhäusern rcgelndrrn Gesetzes für rnbedingt notwendig erachten. Sie cflätcn mir nachdrücklichstem Ernst, daß sic alles daran setzen werden, den vorliegenden Gesetzentwurf in allen wesentlichen Bestandteilen jttt Annahmezu bringen. Zn ihm soll ein Gesetz geschaffen weiden, das der veränderten staais- rechttichen Stellung der Fürstenhäuser cni= ivricht. Das Gesetz wird den Fürsten nur b a Vermögen belassen, welches sie als unzweifelhaftes Privateigentum erworben haben. Den Folgen des verlorenen Krieges, der Verarmung des Volkes und der gesamten Vermögenslage der Fürsten wird ausreichend Rechnung getragen. Den Ländern soll zugeteilt werden, worauf sie ans Gründen der Kultur oder der Volks- geiundbeit Anspruch haben. Den Fürsten wird keine bessere Auswertung zuteil, als anderen Staatsbürgern. An dcrerscits werden die Fürsten auch n . ch t, wie es der Volksentscheid will, außerhalb der Grundrechte gestellt, auf die jeder Deutsche Anspruch hat. Die Regierungsparteien sebtn sich der bestimmten Erwartung hin, daß der Reichstag sich der Notwendigkeit, ein solches Gesetz zur Verabschiedung zu bringe- «icht ncrschlicßen dürste. ('-Beifall bei den Regierungsparteien.)
eine Erkliinms kt 6o$ia temctraltn
Abg. Müller- Franken (Soz.) gibt ebenfalls eine Erklärung ab, in der cs heißt, der Reichspräsident sei unter Mißachtung seiner versaslungsrechtlichen Stellung veranlaßt worden, gegen den V olksent» scheid einseitig Stellung zu nehmen. Er habe damit-die neutrale Haltung aufgegeben, Die er- gegenüber innenpolitischen Streitfragen cinzunchmen feierlich versprochen hat. Darin müsse man eine Verletzung der durch sein Amt gebotenen überparteilichen Haltung erblicken. Hätte der erste Reichspräsident Ebert in gleicher Form sich sür den Voltscntscheid ausgesprochen, so würde ihm das sicher die schwersten Vcschimpsungen derselben Leute eingetragen haben, die setzt Hindenburg zu seiner herabsetzenden Kritik am Volksentscheid veranlaßt haben. Hindenburg nenne den Gesetzentwurf einen V e r st o ß gegen Recht und Moral. Entspreche das dem Recht und der Moral, wenn Herzog Karl Michael von Mecklenburg, der bei Ausbruch des Krieges die deutsche Staatsangehörigkeit ausgab und sich die Anwartschaft auf die Thronfolge.in Mecklenburg mit 5 Millionen abtaufen ließ, Erb- anfprüche stellt? Ferner verlange die montenegrinische ehemals mecklenburgische Prinzessin Jutta eine Entschädigung von
14‘/2 Millionen. (Sie wird bei ihrer gerichtlichen Klage bekanntlich durch den fron* zbsischen SozialistenPaul Voncour vertreten! Die Schristl.) Der Redner wendet sich scharf gegen den Reichspräsidenten. Es sei nicht die Ausgabe eines Staatsoberhauptes, in solcher Weile ein fertig Partei zu ergreifen. Die Erklärung schließt mit einem P r o t e st gegen die Parteilichkeit d es Reichspräsidenten und sordert die Wähler auf, für den Volksentscheid zu stimmen. Oeifall bei den Sozialdemokraten.) Der Redner betaut dann noch, daß die Rcichsversassung eine cutschädigungs- lofe Enteignung zu Gunsten der Allgemeinheit z u l a s s e. Sie Entscheidung dieser Frage liege garnicht mehr beim Reichstage, sondern beim Volke, Wenn der Bries des Reichspräsidenten als Privatbries bezeichnet werde, so sei das eitel Spiegelfechterei. Mik Herrn r. 2 o e b e 11 brauche man sich weiter nicht zu beschäftigen. Er sei als Fälscher und Lügner ösfentlich gestäupi worden. (Zustimmung bei den Sozialdemokraten.)
Mm über 'm HmdrniMS-Bries
Reichskanzler Dr. Marx: Auf die Aus- fühinngen des Herrn Abg. Müller-Franken zu dem Briefe des Herrn Reichspräsidenten an den Slaalsminister v. Löbell habe ich namen» der Rcichsregierung iolgcndcs zu er. klären: Nach Artikel 50 der Rcichsvcrfassung bedürfen alle Anordnungen »nd B erlüg 1! n g e n des Reichspräsidenten zu ihre» Gültigkeit der G e « e n z e ich n u n g. Darau» daß die Verfassungsoorschrift von Anordnungen und Verfügungen spricht und bestimmt, daß ihre Gültigkeit von der Gegenzeichnung abhängig ist, ergibt sich, daß sie nur s!»l ch« Kundgebungen im Auge hat, die der Reichspräsident in unmittelbarer Ausübung der ihm verfassungsmäßis zustehenden Staatshoheit vornimmt und die ihrer Natu« nach die Möglichkeit einer Vollziehung zmkassen.
Bei dieser Stelle entsteht großer Lärm links. Der R e i ch s k a n z l e r sagt herauf: Hören Sic mich doch crst an. Der Lärm bauert aber fort.
Abg. RosenfeIb (Soz.) ruft: Decken Sie den Wortbruch Hindenburgs? Dieser Zwischenruf ruft den äuß'ersten Sturm dec Rechten hervor. Es ertönen Rufe von rechts: Frechheit! Unerhört! Der Lärm dauert lange
Zeit an.
Prästbenf Löhe bemüht sich vergeblich, bie Ruhe wieberberzustellen. Von rechts roirt stürmisch ein Drbuungsrus i erlangt. Der Präsibent erteilt ben Lrbnungsrus, bet in bem Lärm nicht überall verstauben wirb. Abg. R o s c n f e I b ruft noch einmal: E s i st b o ch ein Wortbruch! Von rechts wird abermals1 Orbiiungsrui verlangt. Präsibent Löbe erflärt, er habe ben Drbnungsrus erteilt, sei aber in' bem Lärm nicht verstauben worben. Von rechts wirb gerufen, baß bet Zwischenruf zum zweiten Mal erfolgt fei. Rachbem enblidi roiebet Ruhe cingctreten ist, erklärt
Reichskanzler Dr. Marx: Ich verwahre mich entschieden gegen den Vorwurf, daß der Herr Reichspräsident sein Wort gebrochen hat. (Lebhafter Beifall rechts. Widerspruch links.) Der Kanzler fährt dann in seiner Erklärung folgendermaßen fort: Diese Voraussetzungen liegen nicht vor bei persönlichen Meinungsäußerungen des Reichspräsidenten, die keine Anordnung oder Verfügungen enthalten und deshalb nicht bestimmt sind, in den Gang der Staatsgeschäfte unmittelbar einzugreifen. Die bier gegeben; Auslegung der Verfassvngsvorichrift ist in allen Fällen der Staatspraris festgehalten worben. Die in Frage stehende Kundgebung des Reichsvräsidenten bedurzic hiernach keiner Gegenzeichnung. Im übrigen grstatty ich mir noch folgendes hervorzuheben: Die Richtlinien der Bolitil werden nach Artikel 5S bet Ncichsverfassung vom Reichskanzler bestimmt. der dafür gegenüber dem Reichstag die Verantwortung trägt.
Eine entschädigungslose Enteignung der vormals regierenden Fürstenbäufer, wie sie in dem zum Volksentscheid gestellten Gesetzentwurf verlangt wird, bat die Reichsrcgierung bereits wiederholt als mit den Krundfätzen eines Rechtsstaates nicht vereinbar bezeichnet. (Lärm links. Rufe: Unerhört!) Der Inhalt des Briefes des Herrn Reichspräsidenten, der die gleiche Auffassung zum Ausdruck bringt und ausdrücklich auf bie Stellungnahme der Reichsregierung Bezug nimmt, stcbt danach im fachlichen Einklang mit der bisher verfolgten Politik.