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®f* jöbexWPfcbc Seitimg" et- schein! sechsmal wöchentlich. Be- plg«prei< monatlich 2 DM. auS- schließl. ZustcllungSgebützr. durch pt«Posl2^5 GM.FLr etwa infolge Streik«, Maschinen defekte oder elementarer Ereignisse ausfallende gtummern wird kein Ersatz ge­leistet. Verlag d. Dr. §. Hitzervtd, Druck der Unid.-Buchdruckerei v. Aob. Aug. Koch, Markt 21/23. Aernsprechrr: Nr. 55. a. Nr. 666. Postscheckkonto: Amr Frankfurt e. W. Nr. 5015. — Sprechzeit der Redaktion von 10—11 und

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Ma MwrttunsWoMnMtib Mr der Reichspräsident kann den Entscheid veranlassen.

i Berlin, 21. April. lW.T.B- Amtlich.) Sach Reichsrecht ist der Weg der Boltsgesrtz- gebung insofern beschränkt, als über den t-auebaltsplan, über Abgabe»- Ersetze und Besoldungsordnungen ’«tt der Reichspräsident einen Bolks- Mtscheid veranlassen kann. Damit sind auch Gesetzentwürfe der bezeichneten Art dem Volksbegehren entzogen. Dies ist geschehen, weil derartige Gesetze nicht ans dem Zusam­menhang mit dem gesamten Steuer- und jWirtschaitsplan Herausgenom A-n werden kön- uen. Die vor und während der Geldentwer­tung begründeten Rechtsverhältnisse find im Äuswertungegesetz und im Gesetz über die Ab- stösune öffentlicher Anleihen im Zusammen­hang geordnet. Der Gesamtkomplex dieser Gesetze bedingt maßgebend den Haushalt des Reiches, den Finanzausgleich zwischen Reich, Ländern und Gemeinden, wie überhaupt das gesamte öffentliche Finanz- L«srn. Er ist insbesondere auch die Grund­lage unserer Währung. Solche Gesetze müfien, wenn nicht die ganze deutsche Wirtschaft auf j6as Verhängnisvollste erschüttert werde» soll, ,dem Haushaltsplan und den Abgabcgesetzen gleich geachtet werden. Bei sinngemäher Auslegung des Artikels 17 Absatz 4 der Meichsverfassung müssen daher Gesetze, die Ate Folgen der Geldentwertung «regeln, hinsichtlich der Volksinitiative den Bleiche» Bestimmungen unterworfen sein wie Gesetzentwürfe, die de» Haushalts- pla» und die Abgabenregelung unmittelbar pm Gegenstände haben.

Zur Vermeidung von Zweifeln hat die Reichsregierung beschlossen, den «esetzgebenden Körperschaften einen Gesetz­entwurf vorzulegen, durch den klargestellt wird, daß ein Volksentscheid über Ge­setzentwürfe, die die Folgen der Geldent­wertung regeln sollen, nur durch den Reichspräsidenten veranlaßt wer­den kann.

Durch diese Regelung wird die Frage der Auseinandersetzung der Länder mit den ehe­mals regierenden Fürstenhäusern und damit das bereits schwebende Bolksgesetz- «ebungsverfahren nicht berührt.

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Das MiknkomMimß

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Berlin, 21. April. Der Rechtsaus­schutz des Reichstages setzte die Aus­sprache über den Kompromitzentwurf für die Fürstenabfindung fort. Der Vor­sitzende verlas

verschiedene Abänderungsanträge zu § 1, von denen der wichtigste die Wahl der Richter durch den Reichstag ist. Außerdem wurde die Prüfung eines Wieder­aufnahmeverfahrens von Amtswegen ver­langt, um etwaige Derschleppungsabsichten einer Landesregierung gegenüber Anträgen auf Wiederaufnahme zu verhindern.

Abg. Dr. Hanemann (Dntl.) meinte, dah auch Artikel 109 der Verfassung An­wendung finde. Sn jedem Fall sei eine Zweidrittelmehrheit erforderlich. Es frage sich also, ob man das Gesetz mit den Sozialdemokraten oder mit den Deutschnationalen machen wolle. Die bisherige Entwickelung der Fassung deute nach der er st en Richtung. Der Redner wiederholte den früheren deutschnationalen Antrag, wonach ein Senat des Reichsgerichts Mit zwei Parteimitgliedern als Sonderge­richt eingesetzt werden soll. Auherdem wur­den zwei Eventualanträge gestellt. Die Annahme von wenigstens einem dieser Anträge sei für die Deutschnationalen con­ditio sine qua non für ihre Zustimmung zu dem Gesetz.

Abg. Dr. Rosenfeld behauptet, dah die Fürsten sich bereits gegen eine Enteignung gesichert hätten, der Kronprinz insbe­sondere habe eine besonders schöne Villa am Lago maggiore gepachtet.

Abg. Dr. Wunderlich (D.Dpt.) hielt getobe die Derufsrrchter für geeignet, im Sondergericht zu wirken. Den deutsch- nationalen Antrag, wonach vier von den weiteren Mitgliedern des Sondergerichts, die vier anderen Mitglieder von obersten ordentlichen Gerichten oder obersten Derwal- tungsgerichten oder des Reichsfinanzhoses oder des Reichswirtschaftsgerichtes sein müs­se», unterstütze auch er.

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Paris, 21. April. Das Pfund Sterling notierte heute 145,20, der Dollar 29,86. Znm erste» Mal feit einer Woche ist die Parität in Newyork höher als der Pariser Kurs. 2» Newnork waren die entsprechenden Ziffern 146,67 und 30,46. Die Devisen-Hansse wurde gestern nachmittag in den Wandel- güngen der Kammer lebhaft erörtert. Der frühere Schatzamtsminister Bonnet änderte sich außerordentlich p e s s i m i st i s ch. Nach dem „Paris Midi" erklärte er. Anfang De­zember vergangenen Jahres fei die Grenze der Vorschüsse der Bank de France an den Staat um 7,5 Milliarden erhöht worden. Aus dem letzten Ausweis der Bank gehe hervor, dah nur noch 2,5 Milliarden da­von übrig geblieben seien. Innerhalb von 4 Monaten seien also nahezu fünf Milliar­de »neuer Banknoten für die Bedürf- nisie des Staates verwandt worden. Es be­stehe kein Zweifel, dah Frankreich mitten in der Inflation stehe und das sei einer der entscheidensten Gründe für das Anziehen der ausländischen Devisenknrse.

Paris, 21. April. Rach dem „Rew- York Her alb" soll gestern zwischen dem französischen Botschafter und Staatssekretär Mellon ein Abkommen über die fran­zösischen Schulden an Amerika zustande gekommen sein. Die Grundlage des neuen Abkommens bestehe darin, datz Frankreich 50 Prozent der Gesamtsumme an Kapital und Zinsen bezahle, während der Vorschlag Cail- laur' nur 40 Proz. angeboten hatte. Staats­sekretär Mellon werde für Sonnabend eine Sitzung der Kriegsschuldenkommission zur Prüfung der neuen Bedingungen einberusen. Das geplante Abkommen sehe relativ ge­ringe Zahlungen für die ersten Lahre vor und erstrecke sich auf 62 Lahre Die Sicherheitsklausel, die die fran­zösischen Zahlungen von den deutschen Zahlungen abhän-ig machen wollte, sei aufgehoben worden. Die französische Zah­lungsfähigkeit könne jederzeit nachgeprüft werden. Rach Abschluß des Schuldenabkom- mens könne Frankreich eine Anleihe bei den amerikanischen Bankiers suchen.

Abg. v. Richthofen (Dem.) hielt die deutschnationalen Anträge für unannehmbar.

Abg. Dr. Dell (Ztr.) war der Ansicht, datz sich die sozialdemokratischen Anträge mit der Struktur des parlamentarischen Systems und der Reichsverfassung nicht in Einklang bringen ließen.

In der Abstimmung wurde der § 1 des Kompromisses in unveränderter Fassung angenommen. Dafür stimm­ten Zentrum, Deutsche Bolksvartei und Wirtsch. Vereinigung, dagegen stimmten die Völkischen und Kommunisten. Der Stimme enthielte» stch die Deutschnationalen und die Sozialdemokraten, ein Vertreter der Baueri, scheu Bolksvartei war bei der Abstimmung im Ausschuh nicht anwesend.

Es folgt die Aussprache über den § 2 des Kompromißentwurfs, der die Z u st ä n - digkeit des Reichssonderge­richts regelt. Die Abstimmung über § 2 wurde auf Donnerstag vertagt.

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Seat 6AWWeiten?

Die Nachtausgabe des »Tag" weih vo« neue» Schwierigkeiten in der Frage des Fürjtenkompromisses zu berich­ten. Der preuhische Finanzminifter soll mit Unterstützung der demokratischen Reichstagsfraktion von neuem die Forde­rung ausgestellt haben, dah die Rückwir, kung des Gesetzes ausgedehnt wird, und zwar bis zum Jahre 1872, wo über Befitzver- hältnisie der Sohenzollern Gerichtsurteile er­gangen waren. Deutsche Bolksvartei und Zentrum lehnte» diese Ausdehnung der Rück­wirkung ab. Eine für heute abend anbe­raumte Besvrechung der Vertreter der Re- gierungsvarteien beim Reichskanzler, an der auch der vreuhische Finanzminister teilnebmen werde, soll über die Frage der Rückwirkung Klarheit s-haifen.

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UchkiliU M tonitotn Kabinette

Warschau, 21 .April. Ministerprä­sident Graf Skrzhnski gab heute vor­mittag den Parteiführern und im Anschluß daran im Ministerrat zur Kenntnis, daß er mit der ganzen Regierung zurückzntreten entschlossen sei. Um 1 Uhr überreichte er dem Präsidenten der Republik die De­mission des Gesamtkabinetts.

Der Präsident der Republik, Wojcie- chowski, hat die Demission des Kabi­netts Skrzhnski nicht angenommen. Die bisherige Regierung bleibt somit im Amte.

Die fünf Stagen DeneW

Der Fragebogen, den der tschechische Auben- minister Benesch a» die Außenämter der Lo- rarnomächte gesandt bat und de» die „Deutsche Tageszeitung" wiederzugeben in der Lage ist, hat folgende» Wortlaut:

1. Ist der deutsche Minister des Aus­wärtigen verpflichtet, eutsprecheud dem Vorbild des türkisch-russische» Ver­trages alle vertrau lichen Ver­handlungen Deutschlands mit anderen Mächten und mit dem Völkerbund, soweit fie das Jnteresie der beiden Länder be­rühre», nach Moskau mitzuteile»?

2. Wenn im Falle eines Krieges mit Ruhland dieses nicht der Angreifer ist, wird daun Deutschland oder der Völker­bund darüber entscheiden, wer der An­greifer ist?

3. Was muh Deutschland als Mitglied des Völkerbundes tu», wenn dieser den Boykott Ruhlands verlangt?

4. Ist die Klausel über die begrenzte Neutralität Deutschlands auf den Artikel 16 des Bölkerbundsstatuts be­gründet oder aus die für Deutschland durch den Brief der Alliierten aus Locarno vom Oktober 1925 eingeräumte Einschränkung dieses Artikels, die Deutschland von ge­wissen Verpflichtungen desselben befreit?

8. Wenn die Neutralität Deutsch­lands durch diese Zusatzerklärung be­stimmt wird, welche Autorität wird dann jeweils die mahgebende A u s - legung dieser Erklärung geben?

In mahgebenden politischen Kreisen ist man über diesen Schritt des Herrn Benesch äußerst befremdet. Man ist der Ansicht, dah der Schritt um so weniger berechtigt war, als die deutsch-russischen Verhandlungen noch gar nicht beendet sind und daher das Memo­randum sich nur auf einen angeblichen Tat­bestand auf baut. Denn gerade der Gesichts­punkt, der den Völkerbund betrifft, ist noch immer Gegenstand eifrigster Unterhandlungen zwischen dem Auswärtigen Amt und der hie­sigen Botschaft der Sowjetregierung. Eine Erklärung ist bisher noch nicht erfolgt. Da­von abgesehen, muht man aber die Art, wie sich eine andere Macht erlaubt, gegen Deutsch­land Stellung zu nehmen, doch als sehr un­gewöhnlich bezeichnen. Das Verlangen der Tschochoslowakei läuft schließlich auf eine Bevormundung Deutschlands hin­aus, wie sie mit der Würde und dem Ansehen eines, souveränen Staa­tes nicht vereinbart st. Dah Deutsch­land kein doppeltes Sviel treibt, bat es durch seine Mitteilungen über den Stand und das Ziel der Verhandlungen, die es in der Woche vor Ostern den anderen Mächten übermittelt hat, bewiesen. Selbstverständlich geben die deutsch-russischen Ver­handlungen weiter ohne Rücksicht daraus, ob andere Mächte dami.t einverstanden sind oder nicht.

MaWchtt Landtag

Sitzung vom 21. April.

A^ohnungs- und Stedlnngsfragen

Tie zweite Novelle zum Gesetz über dich Bekämpfung übertragbarer Krankheiten (Ausdehnung der Anzeigepflicht übertrag­barer Krankheiten auf epidemische Gehirn­entzündung und Typhus) findet ohne De­batte in zweiter und dritter Lesung und tu der Schlutzabstimmung mit großer Mehr­heit Annahme.

. Dann wird die zweite Beratung deS VolkswohlfahrtShauShalts mit der 93c= sprechnng des Abschnitts „W o h n u ngS , und S i e d lu ng sw ese n" fortgesetzt.,

Abg. Sonnenschein (Dntl.) erklärt, die Teuischnationalen verlangten Aus­kunft darüber, was in Erledigung der Landtagsbeschlüsse auf Verbilligungen in neuerstellten Wohnungen geschehen ist. Not­wendig sei eilte Neuregelung der Hauszins st euer, die den berechtigten Wünschen nachkommt, vor allem die kleinen - Eigenheime freiläßt und eine Entlastung der gewerblichen Räume herbeiführt. Groß­zügigeres Vorgehen gegen die Wohnungsnot ist erforderlich.

Abg. Dr, S P i ck e r it a g e l (D. Vp.) er­klärt, Neubauten müßten von der Steuer befreit werden. Eine wirkliche Belebung des Realkredits werde nur durch Aufhebung der Zwangswirtschaft zu erreichen sein. Bei der Vergebung von Staatsaufträgen müsse der freie Wettbewerb unter den Architek­ten viel mehr angeregt werden (Sehr rich­tig).

Abg. Haese-Wiesbaden (Soz.) meint, die Privatinitiative allein könnte die unleid­lichen Verhältnisse des Wohnungswesens auch nicht bessern. In England bestehe heute auch noch die Wohnungszwangswirt­schaft. Notwendig sei eine Senkung der Baumaterialienpreise. An den Abbau der Zwangswirtschaft sei nicht zu denken. i

Abg. Bergmann (Ztr.): Ohne Bei­hilfe aus öffentlichen Mitteln ist es bei der annormalen Verteuerung des Bauens abso­lut unmöglich, Wohnungen zu einem er­schwinglichen Preise herzustellen. Am aller» schwierigsten ist neben diesen Beihilfen aus öffentlichen Mitteln die Beschaffung der ersten und zweiten Hypothek. Im Hinblick auf diese Kernfrage hat das Zentrum einen Antrag gestellt, der die Beschaffung von Baugeld fördern und erleichtern soll. Vor­läufig muß das Aufkommen aus der Haus­zinssteuer die Grundlage der Finanzierung des Wohnungsneubaues sein. Sehr ange­nehm wäre, wenn die Finanzlage deS preußischen Staates es ermöglichte, nicht nur die Hälfte, sondern den ganzen Be­trag der Hauszinssteuer für den Wohnungs­neubau und die Erhaltung ber Altwoh» nungen zu verwenden. Die deutsche Wirt­schaft ist vollständig außerstande, die Be­lastung einer völligen Freigabe der Woh­nungsmieten zu tragen. Die Steigerung der Mieten kann nur in einem solchen. Tempo erfolgen, daß die breiten Massen die Mehrausgabe tragen können. \

Abg. Ladendorss (Wirtsch. Vgg.): AIS die Lebensmittelzwangswirtschaft ausge­hoben wurde, gab es Lebensmittel in Hülle und Fülle und zu erträglichen Preisen. Die Aufhebung der Wohnungszwangswirt­schaft würde auf diesem Gebiete ähnlich wirken. Durch die Zwangswirtschaft wird das Volk zur Unmoral und Vertrags»»-; treue erzogen.

Wohlfahrtsminister Hirtsiefer teilt mit, daß das Städtebaugesetz noch in ben nächsten Monaten bent Staatsrat und Landtag vorgelegt werben würbe. Hoffente- lich würben bamit die Voraussetzungen ge­schaffen, datz die in den nächsten Jahren zu erstellenden Wohnungen richtig auf Stadt und Land verteilt werden rönnen,. Wir sehen es als unsere Aufgabe an, die Menschen aus den Mietskasernen herauSzu- bringen. Die Aufhebung ber Zwangs­wirtschaft würbe nur eine Steigerung ber Mieten im Gefolge haben. Wenn Sie. (nach rechts) sich bereit erklären, die (Stei­gerung der Mieten durch Erhöhung der Löhne und Gehälter auszugleichen, bann Iaht sich über die Aufhebung reden. Die- Mieten der alten Wohnungen können nie­driger gehalten werden, weil ber Hausbei sitz große Erleichterungen erfahren hat. Eingestürzt sinb zum minbesten ebensoviel Häuser in ber Zeit, als es keine Zwangs« wirtschaft gab. Die Behauptung, bei preußische Finanzminister habe die AufF löfung des Wohlfahrtsministeriums besürtz wortet, trifft nicht zu.