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Ser AuSWmIige AtzßWK des RMSlageS

Berlin, 20. Avril. (Wolff.) Der Aus­wärtige Ausschuß des Reichstages ist »sch nicht einberusen worden. Es wird tia eine Sitzung wegen einer Aussprache iest- gtlcgt werden, die nächsten Donnerstag zwi­lchen Außenminister Dr. Stresemann, dem Vorsitzenden des Auswärtigen Ausschusses Kregt und dem Neichstagspräfidenten «oebe stattsinden wird. Zn varlamentari- jchcn Kreisen rechnet man damit, daß der Aus­wärtige Ausschuh sich am nächsten Montag «»sammeln wird.

8m den deulschMMen Zerlrag

In politischen und diplomatischen Kreisen sieht man mit begreiflicher Spannung der Stellungnahme entgegen, eie die übrigen Mächte gegenüber dem geplanten deutsch-russischen Ver­trag einnehmen werden. Für die weitere Ent- «vicklung dieser Frage wird zweifellos diese Stel- ; ürngnahme von erheblicher, wenn nicht sogar von entscheidender Bedeutung sein.

Wenn Herr Chamberlain der deutschen Re­gierung auf diplomatischem Wege mitgeteilt hat, daß die englische Regierung auf Grund der deutschen Erklärungen keine Bedenken gegen den Vertrag habe, so muß man sich davor hüten, fct Meter Mitteilung mehr als einen rem . diplomatischen Höflichkeitsakt zu erblicken. I Daß England das letzte Wort noch nicht ge- svrochen hat, geht ganz klar aus der mit auf­fälligem Nachdruck von der regierungsoffiziösen Preise erhobenen Forderung hervor, daß der Beitrag möglichst bald in vollem Wortlaut von Deutschland und Rußland veröffentlicht werde. Es verdient auch Beachtung, daß der dem englischen Außenministenum nahestehende »Daily Telegraph" jetzt betont, der Ze i t p u n k t des Abschlusses seiz u m m i n - besten kein glücklicher".

Inzwischen ist ja auch durch die ausländische Presse bekannt geworden, daß die Tschecho­slowakei uns Polen eine diplomatische Aktion gegen die deutsch-russischen Verhandlun- ; gen entriert haben, lieber diese Aktion wirb man sich vorläufig noch eines endgültigen Ur- ; teils enthalten müssen, solange man noch nicht kveiß, was damit beabsichtigt wird.

t Für heute sei nur soviel bemerkt, daß eS ganz besonders überraschen muß, wenn aus­gerechnet die Tschechoslowakei gegen die deutsch- . russischen Verhandlungen mobil macht, denn die Tschechoslowakei hat ja selbst im Jahre 1922 mit Rußland einen Vertrag abgeschlossen, m dessen Präambel die Versicherung ausge- Ivrochen wird, daß jefeer der vertragschließenden Teile bei Kämpfen gegen einen der beiden Teile neutral bleiben wird.

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Sie ReMimMlst in Polen

Rücktritt der sozialdemokratischen Minister.

Warschau. 20. April. Entsprechend der otgeitetn von dem Abgeordneten Dasznnski abgegebenen Erklärung hat der sozialdemo- ^ntische Klub in einer heute nachmittag ab- Sehaltene» Sitzung den einstimmigen Beschlud besaht, die der sozialdemokratischen dar tri angehörenden Minister aus kt Regierung zurnckzuziehen.. Un= füglich darauf begaben sich Arbeitsminister r l i tz k i, Minister für soziale Fürsorge 3>cminski undBizeminifter Sans«er in Ministerpräsidium, wo sie dem Minister- ^iißdenten Grafen Skrzynski ihre Demis- s'» n s g e s u ch e überreichten. Ueber die wei- Ere Entwicklung der Lage herrscht noch keine Klarheit, da in der Rechten und im Zentrum "käste am Werke find, die den Ministerpräfi- e*i« bewegen wollen, an der Spitze des ^»mpfkabinetts zu verharren und allen- ?25 nach dem 1. Mai eine Umbildung der /sietung nach links vorzunehmen. Bor- erwartet man, daß bis morgen nachmit- eine endgültige Entscheidung fallen wird.

? e r r i n , 20. April. Auf der Flüg­ge Sevilla-Lissabon überschlug sich bei mal ein Verkehrsflugzeug, wobei alle 7 Passagiere mehr oder minder schwer wurden.

Reglemns und MMMm lkMvromAnwms und HnM sind vrrlnMMndm»

Der Rechtsausschuß des Reichs­tages setzte heute nachmittag die Beratung der Anträge zur Fürstenabfindung

fort. Reichsjustizminister Dr. Marx und Reichsinnenminister Dr. Külz nahmen an der Sitzung teil. Vor Eintritt in die Tagesord­nung richtete Abg. Dr. Rosenfeld (Soz.) an die Regierung die Anfrage, ob sie unver­züglich den Gesetzentwurf über die ent­schädigungslose Enteignung der Fürsten entsprechend dem Volksbegehren dem Reichstag einrefchen wolle.

Reichsinnenminister Dr. Külz erklärte da­zu, heute habe er den Gesetzentwurf an das Kabinett weiter geleitet. Vor der amtlichen Feststellung des Ergebnisses konnte die Regie­rung unmöglich, allein auf die Zeitungsbe­richte gestützt, Stellung nehmen.

Abg. Neubauer (Komm.) bezeichnete die Stellungnahme der Regierung als Sabo­tage und wurde zur Ordnung gerufen.

Reichsinnenminister Dr. Külz erklärte nochmals, daß von Verschleppungsabsichten der Regierung keine Rede sein könne.

Der Ausschuß trat dann in die Tagesord­nung ein.

Abg. Schulte (3tr.) begründete kurz den schon bekannten neuen Kompromiß­en t w u rf der Regierungsparteien. Der Ent­wurf sei zunächst nur ein Werk der Unter­zeichner. Die Fraktionen der Regierungspar­teien hätten dazu noch nicht Stellung genom­men.

Ministerialdirektor Erythropel vom preußischen Finanzministerium teilte mit, daß dem Hohenzollernhause nur etwa 300 000 TOarb Steuern bis zum 30. April d. Is. gestundet worden seien.

Reichsminister des Innern Dr. Külz

gab nunmehr im Auftrage der Reichsregie­rung die Erklärung ab,

daß der Gesetzentwurf, wie er jetzt dem Rechtsausschuß zugegangen sei, für die Re­gierung tragbar fei. Er verbreitete sich dann im einzelnen über die Frage, ob die­ser Gesetzentwurf oerfassungsändernd sei oder ni*t und et:..irrte im Namen der Reichsregierung, daß diese den Entwurf für versassungsändernd halte.

Soweit sich der Gesetzentwurf auf die .Fest­stellung bürgerlich-recbtlichen Eigentums, auf die Regelung bürgerlich-rechtlicker Ansprüche und auf die Enteignung von privatem Eigen­tum der früheren Fürstenhäuser und ihrer Mitglieder bezieht, ist die Zuständigkeit des Reiches aus Artikel 7 in Verbindung mit Ar­tikel 153 der Reichsverfassung zweifellos ge­geben; aber auch soweit vom Gesetz öffentlich- rechtliche Tatbestände geregelt würden, liege ein verfassungsändernder Ein­griff in die öffentlich-rechtliche Zuständigkeit der Länder nicht vor. Die Frage des verfafsungsändernden Charak­ters des Gesetzes fei des weiteren nach Ar­tikel 105 der Verfassung zu prüfen, der besagt:

Niemand darf seinem gesetzlichen Richter entzogen werden." ,

Diese Vorschrift steht der Sonderregelung der Auseinandersetzung zwischen Ländern und Fürstenhäusern durch ein Reichssondergericht nicht entgegen, denn diese Vorschrift wendet sich nach der ständigen Nechtsauffassung nicht an den Gesetzgeber, sondern lediglich an die Exekutive und an Stellen, die sich etwa Ein­griffe in die Exekutive anmaßen, verhindert aber nicht, daß durch einfache Gesetzgebung die Zuständigkeit für persönlich oder sachlich ab­gegrenzte Fälle besonders geregelt wird. An dritter Stelle ist die Frage der Verfassungs­mäßigkeit des Gesetzentwurfs nach Artikel 109 zu prüfen, der sagt:

Alle Deutschen sind vor dem Gesetze gleich."

Die Vorschrift der Verfassung ist nach der herrschenden Rechtsansicht dahin zu ver­stehen, daß die Behörden die Gesetze entspre­chend ihrem Inhalt gleichmäßig auf alle Deutschen anzuwenden haben, daß sie.aber eine verfassungsmäßige Bindung des Gesetzgebers darin, wie er die Staatsbürger zu behandeln habe, nicht enthält. Die $rage' des verfal- sunasändernden Charakters ift schließlich nach Artikel 153 der Reichsverfassung zu prüfen; nach dieser Derfassungsvorsck'rift wird das Eigentum von der Verfassung gewähr­leistet. Eine .Wegnahme des Eigentums ist rerfaffunasrechtlich nur zugelasien im Falle einer Enteignung. Eine Enteignung ist nach Artikel 153, Absatz 2 der Reichsvcrsassung

nur zulässig zum Wohle der Allgemeinheit und auf gesetzlicher Grundlage.

Das Reich hat nach Artikel 7 Ziffer 12 in Verbindung mit Artikel 153 Absatz 2 der Reichsoerfafsung zweifellos die Möglichkeit, im Wege der Reichs­gesetzgebung selbst Enteignun­gen auszusprechen oder im Wege der Ermächtigung an die Länder zu er­wirken.

Fraglich ist aber die Bedeutung des Begriffes der Enteignung zum Wohle der Allgemeinheit Dieser Begriff wird in Theorie und Praxis jetzt allgemein, insbesondere auch vom Reichs­gericht, dahin ausgelegt, daß die Enteignung zur Durchführung eines bestimmten, dem Wohle der Allgemeinheit dienenden Zweckes notwendig fein muß.

Weiter gebt die herrschende Rechtsairsfassung dahin, daß die blöde finanzielle Be- reichernng der Allgemeinheit durch die Ueberführung von Privatbesitz in die öffent­liche Hand noch nicht eine Enteignung zum Wohle der Allgemeinheit dar­stellt. Bom Standvnnkt dieser Nechtsauffassung sind die einzelnen Vorschriften des Gesetz­entwurfs mit dem Artikel 158 Abs. 2 ter Reichsversassung nicht vereinbar, und der Gesetzentwurf bedeutet insofern eine Verfas­sungsänderung, die in ihrem rechtsgültigen Zu­standekommen verfassungsändernder .Mrbrheif bedarf.^

Abg. Dr. Rosenfeld (Soz.) vermißt eine Regierungserklärung darüber, ob auch der durch das Volksbegehren unterstützte Entwurf zur entschädigungslosen Enteig­nung der Fürsten verfassungsändernd sei. Der Redner fragte weiter, ob es richtig sei, daß der Reichsinnenminister den verfas- sungsändernden Charakter des Kompromißent­wurfs zunächst ve.r ne int habe, daß aber unter dem Einfluß des Staatssekretärs Joel vom Reichsiustizministerium das Kabinett sich mit Stimmenmehrheit auf dessen entgegengesetzten Standpunkt gestellt habe.

Reichsinnenminister Dr. Külz: Ich stehe hier nicht als Reichsinnenministcr, sondern als Vertreter der Reichsregierung. Es bandelt sich bei dem Gutachten nicht um die Stellungnahme eines Ressorts, sondern um die des Reichskabinetts. (Abg. Dr. Rosenfeld: Damit ist meine Frage schon beantwortet.) Den Enteignungseniwurf hält die Regie­rung auch fürverfassungsändernM

Der Ausschuß beschloß, die Aussprache über das Gutachten der Reichsregierung erst später vorzunehmen.

In der

allgemeinen Aussprache über den neuen Komvromißentwurf

bemerkte Abg. Stöcker (Komm.), vermutlich seien die Unterzeichner des Entwurfs selbst noch nicht einig und hätten darum auf eine ausführliche Begründung verzichtet.

Abg .Dr. Kahl (D. Vvt.) betonte demgegen­über, das neue Kompromiß weiche in seinen Grundlagen nicht weit von dem früheren ab.

Abg. Dr. Wunderlich (D. Vvt.) hielt eine Fristfestsetzung für notwendig zur Errei­chung einer beschleunigten Entscheidung der Auseinandersetzungsfragen.

Abg. Dr. Rosenfeld (Soz.) meinte, die Richter sollten durch den Reichstag gewählt werden und auch Laien müßten wählbar sein.

Abg. Dr. K a h l (D. Vvt.) meinte, über den Vorschlag Rosenfelds ließe sich reden.

Abg. Dr. Bell (Ztr.) verteidigte die Neu­erungen des Entwurfs gegen die Angriffe der sozialdemokratischen Redner.

Abg. Neubauer (Komm.) verwarf auch das neue Kompromiß:

Abg. Dr. Everling (Dtnl.) bekämpfte vom rechtlichen Standpunkt aus auch das neue Kompromiß.

Abg. v. Ri ch t h o i e n (Dem.) vertei­digte das Kompromiß, das durchaus den Ab­sichten des ursprünglichen demokratischen An­trags entspreche.

Am Mittwoch vormittag beginnt die Spe­zialdebatte.

NIMM, W A. Avril 1926 yt, ^oderpessisch« Zeitung" er- Uketat sechsmal wöchentlich. Be- «gUpte.S monatlich 2 GM. ans- Eßl. Zustellungsgebühr, durch hj«Post-.25 GW.Zür etwa infolge Streiks, Maschincndefekte oder Genien tatet Ereignisse ausfallende Aummero wird kein Ersatz . Mel. Verlag b. Dr. Hitze rein. Druck der Univ.-Buchdrnckerei v geb, Ang. Koch, Markt 21/23. Fernsprecher: Rr. 55. u. Rr. 666. Postscheckkonto: Amt Frankfurt g_ M. Rr. 5015. Sprechzeit

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Don Dr. Ernst Weiller - StrahburA,

Heber den alten deutschen Reichsland«« ballt sich ein Gewitter zusammen, das Ent­ladung sucht. Don den ersten Flitterwochen, als die französischen Soldaten in Strahburg mit Dlumen überschüttet wurden ,ist nichts mehr zu spüren. Der Elsässer, der sich einst mit der norddeutschen Regierung so ganz und gar nicht verstehen wollte, muß jetzt, wo et vollkommen in der Hand Frankreichs ist, die Tleberlegenheit der früheren deutschen Derwaltung und Wirtschaftsführung an­erkennen.

Für die Durchführung der Derschmelzung mit Frankreich wurde in Elsah-Lothringen ein Generalkommissar eingesetzt, der mit der ihm unterstellten Verwaltung und dem Con­seil konsultativ die Entwicklung schrittweise aber zielbewuht im französischen Sinne leiten sollte. Aber aus dem schrittweisen wurde ein Eilzugs-Tempo. Die einzelnen Derwaltungs- abteilungen. lösten sich aus der Leitung des Generalkommisfars los und wuchsen mit den Pariser Zentralinstanzen zusammen, die von keiner Sachkenntnis getrübte schwerwiegende Entscheidungen trafen und dadurch immer neue Unklarheiten und Rechtsunsicherheiten schufen. Die sich ausbreitende Oppositions- stimmung gegen die Bedrückung durch eingc» wanderte innerfranzösische Beamte, die den besonderen Verhältnissen der Grenzjande ver­ständnislos gegenüberstehen, kam zum ersten Mal im Kampf um die kommunale Selbstver­waltung zum Ausbruch. Fortgesetzt neue Erbitterung schaffen die Derweischung der Jugend durch chauvinistische Lehrer und vor allem die in Frankreich beliebten Angriffe gegen die Kirche. Der gesamte katholische Klerus wurde in Harnisch gebracht, als fran­zösische Kulturkamvsgesetze auf das Elsaß an« gewendet werden sollten.

Man will hier nicht Franzosen werden, sondern Elsaß-Lothringer bleiben. Entgegen den Bestrebungen der Pariser Politik um eine möglichst rasche Derschmelzung der eroberten Grenzlande mit der einen und unteilbaren französischen Republik, richtet sich der Wunsch der Elsaß-Lothringer in zunehmendem Maße darauf, einen selbständigen Staat zu schaffen, mindestens aber völlige politische und wirt­schaftliche Selbstverwaltung gu , er­ringen.Wir wollen soviel Rechte genießen wie einst im Rahmen Deutschlands, eher etwas mehr, sicher aber nicht weniger! Wir sind nicht zu Frankreich gekommen, um unserer Rechte und Freiheiten beraubt zu werden", schreibtdie Heimat" in Gebweiler. Weil die Rationalfranzosen auf die Elsaß- Lothringer mit manchmal spöttischem, manch­mal leutseligem Hochmut herabblicken und das elsässische Wesen in ihren Witzblättern ver­höhnen,' betont man umso stärker sein Ale- mannentum und verachtet dendreckige Fran­zos", wie es in elsässischer Mundart heißt, mit bewußter Absicht wird vermieden, fran­zösisch zu sprechen. Sogar in Amtsstellen, wo noch Elsässer sitzen, kann man auf eine französische Frage zur Antwort bekommen: Babbel dütsch!" Die breiten Massen wollen von der französischen Sprache nichts wissen, entsprechend der ethnischen Zugehörigkeit Elsaß-Lothringens zu Deutschland, die auch nach dem Urteil von Jules Michelet und Clisee Aeelus unbestreitbar ist. Man erlebt es nicht selten, daß bei Zusammenkünften der ganz französisch gekleideten und ausgerüsteten Feuerwehr alte deutsche Volkslieder erklingen. Schon mehrfach haben sich elsässische Abge­ordnete sogar auf der Tribüne der französi­schen Kammer in Paris ihrer Muttersprache kedient. Der Straßburger Abgeordnete Huber rief in seiner letzten von der Kammer mit Johlen aufgenommenen und von der fran­zösischen Presse totgeschwiegenen Rede aus: Die elsässischen Bauern und Arbeiter sind nicht gefragt worden, ob sie französisch werden wollen . . . Riernals werden das Elsaß und Straßburg französisch."

Es hat sich jetzt in Paris eine LigaLa langue nationale gebildet, um derbedroh­lichen deutschen Agitation in Eisaß-Lothringen entgegenzuarbeiten" und dort die französische Sprache energisch zu verbreiten. Aber alle Propagandabemühungen werden nicht ver­hindern können, daß an Stelle der französi­schen die deutsch-gedruckten Zeitungen die Oberhand behalten, und daß sich die anti- französische Strömung von Monat zu Monat verschärft. In der großen deutschsprachigen - Presse wird mit zunehmender Deutlichkeit die Formel von dernationalen Min­derheit" behandelt, und das. was Frank­reich den besiegten Staaten als Pflicht ver­tragsmäßig aufer(egt hat, seine völkischen