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Srtitng, den 5. Februar 1926
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xzu verschleiern sucht. Deutschland hat 1 viel stärker abgerüstet als irgendein europäisches Land. Die Tschechoslowakei, Polen, Rumänien und Jugoslawien haben alle grotze Armeen, von denen jede einzelne ohne Behinderung durch Deutschland marschieren - könnte. Frankreich hat wenigstens 500 000 • Mann unter den Waffen und könnte diese ? Zahl innerhalb von 24 Stunden verdoppeln.
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Auswärtiger Ausschuß.
Berlin, 4. Febr. (Wolfs.) Im Auswärtigen Ausschuh des Reichstages wurde die Frage des Lnftver- l c hrs behandelt. Nach längerer Aussprache wurde folgende Entschliehung mit allen Stimmen gegen eine angenommen:
Der Auswärtige Ausschuh hat die Mitteilungen des Reichsoerkehrsministers zur Kenntnis genommen und spricht den Wunsch «us, dah bei den Pariser Verhandlungen die weit über die Bestimmungen des Versailler Vertrages hinausseSenden Beschränkungen der deutschen Luftfahrt beseitigt werden. Die Kunst der geographischen Lage ebenso wie die für uns sprechenden Bestimmungen des Völkerrechtes geben uns die Möglichkeit, sowohl siir die wirtschaftliche als auch für die sportliche und wissenschaftliche Luftfahrt volle Freiheit zu erlangen. Der Auswärtige Ausschuh ersucht die Regierung, die Verhandlungen in diesem Sinne zu führen.
Es folgt eine umfangreiche Diskussion über das Abkommen und die damit zusammenhängenden Schiedsgerichtsverträge, wobei es jedoch w Beschlüssen des Ausschusses nicht kam.
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Eine amerikanische Stimme.
Washington, 4. Febr. (WTB.) Im Gegensatz zu den in einigen amerikanischen Pressekommentaren gemachten Andeutungen, daß die Verantwortung für die Vertagung »er Abrüstungskonferenz aus Deutschland (!) falle, weist die „Washington Post'' im Leitartikel daraus hin, datz in Wirklichkeit der Hauptantrieb für die Vertagung von Frankreich komme. Wenn als einer der Gründe für diese Vertagung der Zweifel an Deutschlands Entwaffnung angegeben wird, so kann man, so schreibt das
verlangte .
Abg. Pieck (Komm.) von der Regierung Auskunft über die Fememorde mit Rücksicht auf die angebliche Unten- stützung der Urheber durch die staatsan- ^Präsident Bartels erklärt, daß es ge- schäftsordnungsmäßig unmöglich fei, eine große Anfrage sofort auf die Tagesordnung zu setzen (Großer Lärm bei den Kommunisten).
Tann überweist das Haus ohne Aussprache den deutichnationalen Antrag über die Förderung der U niversitäten Kö- nigsberg und Breslau dec Aus- fchußberatung.
Tas Haus setzt dann
di« Beratung der Städteordnung fort.
Abg. ® regier (Dem.) verweist darauf, datz der Moment, eine neue Städteordnung einzubringen, jetzt sehr ungünstig fei. Sn weilen Kreisen der Bevölkerung bestände über die Notwendigkeit einer Neuordnung der Gemeindestatuten Meinungsverschleden- heiten. Eine Verwaltungsreform an sich fei natürlich notwendig. Es gebe aber keine dringendere Ausgabe im Augenblick,
Berlin, 4. Febr. Die nochmalige Beschlußfassung des Landtages, über das Gesetz zur Aenderung des Gesetzes über die Bestellung von Mitgliedern des Reichsrats durch die Provinzial- verwaltungen, die durch den Einspruch des preußischen Staatsrats notwendig geworden war, setzte daS Haus auf demokratischen Antrag von der Tagesordnung ab. Dann
h den nachten" Blatt, daraus nur noch deutlicher erkennen, immer I datz Frankreich feine wahren Pläne
Re MechvslvwaklW Evrachenverorbnung
Rem Sttgtwnlhgung des Seutichiums
fk. Prag, 5. Febr. Gestern ist de Regierungsverordnung vom 3. Februar erschienen, mit der das versassungsgesetz vom 2. September 1920 über die Grundsätze des Sprachenrechts zur Durchführung gelangt. Die Verordnung hat für den Bereich der Ministerien des Innern, der Justiz, der Finanzen, des Handels, der öffentlichen Arbeiten, des Gesundheitswesens, weiter für die diesen Ministerien unterstellten öffentlichen Korporationen sowie für die lokalen Selbstverwaltungsbehörden Geltung.
fk. Prag, 5. Febr. Die Sprachenverordnung berührt nicht die Eisenbahn- und Post- behörden, für die nur die Staatssprache gilt.
Heber nationale Minderheiten heißt es in der Verordnung: Unter einer nationalen und sprachlichen Minderheit werden Staatsbürger verstanden, von denen in einem Gerichtsbezirk mindestens 20 Prozent wohnen, ferner auch juristische Personen und Körperschaften, Wer unrichtige Angaben über feine Sprachenzugehörigkeit und Sprachenkenntnis macht, wird mst einer Geldstrafe bis zu 1000 Kronen belegt. Die Vorteile und Rechte für Angehörige der sprachlichen Minderheit beziehen nur auf die Partei persönlich.
Die Gerichte und Behörden haben von solchen Personen Mitteilungen-' und Eingaben in der Minderheitssprache anzu- n,eh m en und nicht nur in der Staatssprache, sondern auch in der Minderheitssprache zu erledigen. Dei den Behörden, deren Wirksamkeit sich auf einen einzigen Gerichtsbezirk beschränkt, in dem mindestens zwei Drittel der Staatsbürger Angehörige derselben, aber einer anderen als der Staatssprache sind, können, wenn die Eingaben von Angehörigen der Minderheitssprache in dieser Sprache gemacht worden sind, und vorausgesetzt, daß alle Parteien nur Angehörige dieser Sprache sind, Mitteilungen auch nur in dieser Sprache der Eingaben mit Ausnahme jener erledigt werden, die bücherliche Eintragungen zur Folge haben.
Mit Behörden der ausländischen Mächte auf dem Gebiete des Staates und außerhalb dieses wird dort, wo die direkte
als an die grotze Verwaltungsreform hec- anzugehen. Die überaus grotze Vermehrung des Beamtenapparates in den Gemeinden, die zum Teil mehrere hundert Prozent beträgt, fei auf das Schuldkonto der Reichs- steuergesetzgebung zum großen Teile zu verbuchen. Die Städteordnung müsse sich dem Geist der Reichsversassung und dec Länderverfassungen anpassen. Die Gemeinden müßten sich in den Rahmen der Gesamtheit stellen. Deshalb bedürfe es der Staatsaufsicht, die aber nicht zu bürokratisch sein darf und sich nicht einmischen dürfe in Angelegenheiten, die reine Selbstverwal- tung sind. Nicht die gewerblichen Betriebe, sondern die geschäftlich-rechtliche Wirtschaft müßte bei der Gemeinde im Vordergründe stehen. Seine Fraktion werbe sich die Stellung zu der Vorlage noch Vorbehalten.
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Die Weiterberatung wird dann durch Abstimmungen unterbrochen.
In namentlicher Abstimmung wird mit 186 gegen 137 bei drei Enthaltungen die Strafverfolgung gegen den Abg. Keller- ma nn (Komm.) beschlossen wegen Gotteslästerung zu erteilen. (Lebhafte Bewegung linkst Rufe nach rechts: Pfaf- fengesindel! Fememörder! usw.). Gegen die Genehmigung der Strafverfolgung stimmten Kommunisten, Sozialdemokraten und Demokraten.
Der Strafverfolgung des Abg. Lade- mann (Komm.) wegen Beleidigung der Krche wird gegen die Linke ebenfalls zugestimmt.
Korrespondenz zulässig ist. in der Staatssprache verkehrt. Gerichte. Behörden und andere Organe sind unter der Voraussetzung der Reziprozität verpflichtet, Zuschriften aus- ausländischer Behörden auch in deren Sprache oder in der Diplomatenfprache anzunehmen. Abweichungen können durch internationale Verträge oder Abkommen bestimmt werden.
Für die Anstellung bei Gerichten Behörden oder Organen ist die vollkommene Kenntnis der Staatssprache Bedingung. Auch Laienrichter müssen die Staatssprache beherrschen. Sn den Minderheits- bezirken sind Beamte anzustellen, die die Sprache der Minderheit beherrschen oder die Qualifikation ausweisen, in dieser Sprache zu amtieren. Gegen Dichter, Beamte, Angestellte usw., die entgegen den Vorschriften oes Gesetzes und dieser Verordnung die Sprachrechte verletzen wird unbeschadet der Bestimmungen des Schuhgesetzes im Strafverfahren vorgegangen.
Das vierte und letzte Hauptstück behandelt Karpatho-Rußland und sagt bevor die Sprachenfrage durch den Karpathorusst- schen Landtag geregelt werden wird, gelten dort die vorstehenden Bestimmungen.
Das tschechoslowakische Sprachengesetz und die deutsche Bevölkerung.
fk. Prag. 5. Febr. Das Erscheinen der Durchs üb rungsverordnungen rum Sprachengesrtz ruft in der gesamten deutschen Bevölkerung des Staates g r ö b 1 e Erregung hervor. Die drakonischen Bestimmungen, die vielfach über das Gesetz hinaus» gehen, bieten eine bequeme Handhabe zur fast völlig en Entfernung der übrig gebliebenen deutschen Staatsbeamten. Auch die letzten Reste der deutschen Gemeindeautonomie werden abgebaut. Abgesehen von den gemischt-sprachlichen Gebieten bat die tschechische Sprache überall ausschließlich Geltung und auch in den gemischt-sprachlichen Bezirken genießt sie große Vorrechte. Deutsche Gemeinden, in deren Rat auch nur ein einziger tschechischer Vertreter fitzt, müfien fich zum Gebrauch der tschechi- scheu Sprache verstehen, während im umgekehrten Falle die deutsche Sprache keine Rechte hat. Die Verordnungen setzen auch in den Handels- und Eewerbekammern und anderen öffentlichen Korporationen absolute Vorrechte der tschechischen Sprache gegenüber der deutschen fest.
Abg. Danicke (Völk.), der hierauf in dec fortgesetzten Debatte über die Städto- ordnung zu Worte kommt, wird durch die anhaltende Erregung dec Linken über den Ausfall der Abstimmung fortgesetzt unterbrochen. Dec Redner betont, daß seine Partei für die Magistratsverfassung em- tritt.
Abg. Bcecour (Soz.) meint, aus bet Debatte habe sich ergeben, datz kaum eine Partei mit der Vorlage zur Städteordnung ganz einverstanden sei. Den schlimmsten Eingriff in die Selbstverwaltung erblickt der Redner in den Bestimmungen der Vorlage für die wirtschaftliche Betätigung der Gemeinden.
Damit schließt die allgemeine Aussprache. Die Abstimmungen über die angefochtenen Paragraphen sollen Montag oder Dlens- tag erfolgen.
In der Einzelberatung verlangt der Abg. Leid (Soz.), daß das Recht der Benennung von straften und Plätzen durch Gemeindebeschluft ausgeübt werden kann und daß diese Bestimmung auch für die Stadt Berlin gelten solle, damit nicht mehr das Staatsministerium in dieser Frage mitzu- sprecheu habe.
Hiergegen erheben die Abgg. v. Eh nern (D. Vp.) und Dr. Maretzki (Dntl.) Einspruch. Letzterer will insbesondere nicht die Einbeziehung von Berlin und verlangt, datz dem Staat auf jeden Fall eine Mitwirkung gesichert werde.
Bei Paragraph 17 vertagt der Landtag die weitere Einzelberatung auf Freitag 12 Uhr. Außerdem kleinere Vorlagen und Anträge.
Ser Sorlffenflitl bei »et Reichsbahn
Berlin, 4. Febr. Heute vormittag fan. den in dem Hauviausschuß der Deutsche» Reichsbahngesellschaft erneute Ber» Handlungen zwischen der Reichsbahngesellschaft und den Gewerkschaftsvertretern statt. Der Vorschlag der Reichsbahn geht dahin, ohne den Schiedsspruch anzuerkennen, die Ortslohnzuschläge in denjenigen Orten zu erhöhen, wo die Bezüge der Eisenbahnarbeiter unter denen der vergleichbaren Zndustrie- grnvve liegen. Wie die Blätter hören, stehen die Eisenbahner nach wie vor auf dem Standpunkt, daß der für verbindlich erklärte Schiedsspruch die Grundlage für die Verhandlungen bieten müfie. Heute nachmittag werden die Gewerkschaften fich über die gegen die Reichsbahngesellschaft anzustrengende Feststellungsklage auf Erfüllung de» Schiedsspruches schlüsfig werden.
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RechlsetttsimosverM »es Generaldirektors Seiet
Berlin, 4. Febr. Anläßlich her gestrigen Vorwürfe des Haushaltsausschusses gegen die Reichsbahn gewährte Generaldirektor Dr. Oes er einem Vertreter deS WTB. ein Interview. Er totes den Vorwurf als unerhört und beinahe ehrenrührtg zurück, wonach „die Reichsbahnverwaltung bemüht fet, das Reichsbahngesetz möglichst zu U n g u n st e n des Reiches und zum Vorteil der leitenden Per- tonen auszülegen". Gegenüber der ursprünglich bestehenden Gefahr einer wirklichen Internationalisierung der Reichsbahn stellte er ausdrücklich fest, datz es dem Geschick der deutschen Unterhändler zu verdanken ist, wenn uns eine deutsche Reichsbahn erhalten geblieben ist, in der dem Deutschen Reich das Eigentum sichergestellt ist und die deutsche Mehrheit des Verwaltungsrates durch- igesetzt wurde. Keine Bestimmung des Gesetzes, so betonte Dr. Oeser, ist ohne Zustimmung der Reichsregienmg entstanden. Von irgendeiner Auslegung des Gesetzes zu Un- gunsten des Reiches kann n l r g e nh s die Rede sein. Der oberste Grundsatz für die Reichsbahn muß nach wie vor sein, ihren finanziellen Lasten gerecht zu weichen, diemaft» gebeich die Tarif- und Personenpolitik bestimmen . Die umstrittenen Leistungszu- tagen in Höhe von 20 Millionen im Jahre machen etwa 2 Prozent der über eine Milliarde betragenden Beamtenbesoldung aus. Sie such im Gesetz ausdrücklich, und zwar mit einer Summe von über 50 Millionen pro Jahr vorgesehen. Die Lelstungszulagen wirken nach dem Urteil aller sachkundigen Stellen außerordentlich gut und fördern die Wirt- schaftlichkert der Reichsbahn. Die Leistungszulagen sind übrigens nichts Neues. Auch die früheren Staatsbahnen hatten eine ähnliche Einrichtung. Die Gerüchte über die Höhe der Gehälter der-leitenden Beamten sind maßlos übertrieiben.
Zum Lohnkonflakt übergehend, erinnerte Dr. Oeser an die gespannte finanzielle Lage der Reichsbahn, die chr keine Mehrausgaben ohne vorherige Deckung gestattet. Eine weitere Drosselung der Sachausgaben ist unmöglich. Dst Lohnpolttik der Reichsbahn beruht auf dem sozial und wirt- , schaftlich gesundem Gedanken, daß der Reichsbahnarbeiter dasselbe verdienen soll, wie der Arbeitskollege in der Privatin - dustrie, mit dem er sich vergleichen kann. Die Reichsbahn wird ohne Rücksicht auf den schwebenden Lohnstreit den Lohnausgleich durchfuhren. Die Reichsbahn ist bestrebt, das Reichseifenbahnvermögen vor dem Zugriff des Auslandes zu bewahren und als brauchbares Instrument der deutschen Wirtschaft in einwandfreiem Zustande dem Reich zurückzugeben.
Der Borstand der Landtagsfraktion der Deutschen Bolkspartel.
Berlin, 4. Febr. Die Fraktion der Deutschen Volkspartei im preußischen Landtag wählte heute ihren Vorstand. Erster Vorsitzender wurde wieder Abg. v. Campe, stellver- ttetende Vorsitzende mit gleichen Rechten die Abgeordneten Stendel und Schwarz- Haupt. ~~