Einzelbild herunterladen
 

Ztr

Ulig

peftffe- feinte- ür kjtr ß. je unb Ziehen

en tüt san»

Srtitng, den 5. Februar 1926

^vbrrhrssisch« Zeitung" er­scheint sechsmal wöchentlich. Be­zugspreis monatlich 2 GM. aus- schließl. Zustcllungsgebühr, durch pi«Post2.25 GM.Für etwa infolge Streik«, Maschinendefekte »der elementarer Ereignisse ausfallende Kummern wird kein Ersatz ge­leistet. Verlag d. Dr. §. Hitzeroth, Druck der Unib.-Buchdruckerei b. Avh. Aug. Koch, Markt 21/23. Fernsprecher: Nr. 55. u. Nr. 666. Postscheckkonto: Amt Frankfurt e. M. Nr. 5015. Sprechzeit der Redaktion von 1011 und

*/,l1 Uhr.

SberlMsche

Mm "*

raaeÄmzemr 1 17 H I | || toWtihme

Rk.W 61. Mtg. Marburg a. Mn

Der Anzeigenpreis beträgt für den 10 grspalt. Zeilemnillimeter -.08 kleine Baranzeigen 0.06 GM, amtlich« und auS- VLrtige Anzeigen 0.10 GM. Bei schwierigem Sah sowie bei Platz­vorschrift 50«/, Aufschlag. Sammelanzeige» 100 */» Auf­schlag. Reklamen der Mtllim. 0,40 GM Zeder Rabatt gilt als Darrabatt. Ziel 5 Tage. Beleg« werden berechnet, ebenso Auskunft durch die Geschäftsstelle und Zusendung der Angebote. Er­füllungsort Marburg.

1 Goldmark V.,,Dollar.

DnzeigerMridasMer kuchMckL)Merhesseru->KrMichesVeekündiMitzsblMfi^d-KrersMarbw4

bAI

r.

BrmMrr MNng

g von Mitgliedern ts durch die Provinzial-

nach

Noch Zim-

will."

bannen, isse als

' 3S, Kund­ig des ne br. er bei

Nähe n zu abene

keine ei uns achten.

691 «bürg.

sicht", te ihr astete

Kon- Bru- t Sie liefet

sicht;

ngen. unten > ihr«

i Na- ill er j bin

llren-

xzu verschleiern sucht. Deutschland hat 1 viel stärker abgerüstet als irgendein europäi­sches Land. Die Tschechoslowakei, Polen, Rumänien und Jugoslawien haben alle grotze Armeen, von denen jede einzelne ohne Be­hinderung durch Deutschland marschieren - könnte. Frankreich hat wenigstens 500 000 Mann unter den Waffen und könnte diese ? Zahl innerhalb von 24 Stunden verdoppeln.

hneq- : Güte guten ollsten ) feine stlsge- f kann in Ge- belie- lendet ;leiche

einN

Heran» es Ee- enn er -mittel :imeig, durch- Vita- t sein, lstand.

selbst e dank iamine jutter- iatent- e vorn wöhn- unge« t Auf- achsen, chBei- eschützt isalten hlackt- inanns : einen >«nden

Der tmlsche LuWMt

Auswärtiger Ausschuß.

Berlin, 4. Febr. (Wolfs.) Im Aus­wärtigen Ausschuh des Reichs­tages wurde die Frage des Lnftver- l c hrs behandelt. Nach längerer Aussprache wurde folgende Entschliehung mit allen Stimmen gegen eine angenommen:

Der Auswärtige Ausschuh hat die Mittei­lungen des Reichsoerkehrsministers zur Kenntnis genommen und spricht den Wunsch «us, dah bei den Pariser Verhandlungen die weit über die Bestimmungen des Versailler Vertrages hinausseSenden Beschränkungen der deutschen Luftfahrt beseitigt werden. Die Kunst der geographischen Lage ebenso wie die für uns sprechenden Bestimmungen des Völ­kerrechtes geben uns die Möglichkeit, sowohl siir die wirtschaftliche als auch für die sport­liche und wissenschaftliche Luftfahrt volle Frei­heit zu erlangen. Der Auswärtige Ausschuh ersucht die Regierung, die Verhandlungen in diesem Sinne zu führen.

Es folgt eine umfangreiche Diskussion über das Abkommen und die damit zusammen­hängenden Schiedsgerichtsverträge, wobei es jedoch w Beschlüssen des Ausschusses nicht kam.

Sie MtMbung

»er AbmstungAMmnr

Eine amerikanische Stimme.

Washington, 4. Febr. (WTB.) Im Gegensatz zu den in einigen amerikanischen Pressekommentaren gemachten Andeutungen, daß die Verantwortung für die Vertagung »er Abrüstungskonferenz aus Deutsch­land (!) falle, weist dieWashington Post'' im Leitartikel daraus hin, datz in Wirklichkeit der Hauptantrieb für die Vertag­ung von Frankreich komme. Wenn als einer der Gründe für diese Vertagung der Zweifel an Deutschlands Entwaffnung ange­geben wird, so kann man, so schreibt das

verlangte .

Abg. Pieck (Komm.) von der Regie­rung Auskunft über die Fememorde mit Rücksicht auf die angebliche Unten- stützung der Urheber durch die staatsan- ^Präsident Bartels erklärt, daß es ge- schäftsordnungsmäßig unmöglich fei, eine große Anfrage sofort auf die Tagesordnung zu setzen (Großer Lärm bei den Kommu­nisten).

Tann überweist das Haus ohne Aus­sprache den deutichnationalen Antrag über die Förderung der U niversitäten- nigsberg und Breslau dec Aus- fchußberatung.

Tas Haus setzt dann

di« Beratung der Städteordnung fort.

Abg. ® regier (Dem.) verweist darauf, datz der Moment, eine neue Städteordnung einzubringen, jetzt sehr ungünstig fei. Sn weilen Kreisen der Bevölkerung bestände über die Notwendigkeit einer Neuordnung der Gemeindestatuten Meinungsverschleden- heiten. Eine Verwaltungsreform an sich fei natürlich notwendig. Es gebe aber keine dringendere Ausgabe im Augenblick,

Berlin, 4. Febr. Die nochmalige Beschlußfassung des Landtages, über das Gesetz zur Aenderung des Gesetzes über die Bestellung von Mitgliedern des Reichsrats durch die Provinzial- verwaltungen, die durch den Einspruch des preußischen Staatsrats notwendig gewor­den war, setzte daS Haus auf demokratischen Antrag von der Tagesordnung ab. Dann

h den nachten" Blatt, daraus nur noch deutlicher erkennen, immer I datz Frankreich feine wahren Pläne

Re MechvslvwaklW Evrachenverorbnung

Rem Sttgtwnlhgung des Seutichiums

fk. Prag, 5. Febr. Gestern ist de Regie­rungsverordnung vom 3. Februar erschienen, mit der das versassungsgesetz vom 2. Septem­ber 1920 über die Grundsätze des Sprachen­rechts zur Durchführung gelangt. Die Ver­ordnung hat für den Bereich der Ministerien des Innern, der Justiz, der Finanzen, des Handels, der öffentlichen Arbeiten, des Ge­sundheitswesens, weiter für die diesen Mini­sterien unterstellten öffentlichen Korporatio­nen sowie für die lokalen Selbstverwaltungs­behörden Geltung.

fk. Prag, 5. Febr. Die Sprachenverord­nung berührt nicht die Eisenbahn- und Post- behörden, für die nur die Staatssprache gilt.

Heber nationale Minderheiten heißt es in der Verordnung: Unter einer nationalen und sprachlichen Minderheit wer­den Staatsbürger verstanden, von denen in einem Gerichtsbezirk mindestens 20 Prozent wohnen, ferner auch juristische Personen und Körperschaften, Wer unrichtige Angaben über feine Sprachenzugehörigkeit und Sprachenkenntnis macht, wird mst einer Geld­strafe bis zu 1000 Kronen belegt. Die Vor­teile und Rechte für Angehörige der sprach­lichen Minderheit beziehen nur auf die Par­tei persönlich.

Die Gerichte und Behörden haben von solchen Personen Mitteilungen-' und Eingaben in der Minderheitssprache anzu- n,eh m en und nicht nur in der Staatssprache, sondern auch in der Minderheitssprache zu erledigen. Dei den Behörden, deren Wirksamkeit sich auf einen einzigen Gerichts­bezirk beschränkt, in dem mindestens zwei Drittel der Staatsbürger Angehörige der­selben, aber einer anderen als der Staats­sprache sind, können, wenn die Eingaben von Angehörigen der Minderheitssprache in die­ser Sprache gemacht worden sind, und voraus­gesetzt, daß alle Parteien nur Angehörige dieser Sprache sind, Mitteilungen auch nur in dieser Sprache der Eingaben mit Aus­nahme jener erledigt werden, die bücherliche Eintragungen zur Folge haben.

Mit Behörden der ausländischen Mächte auf dem Gebiete des Staates und außerhalb dieses wird dort, wo die direkte

als an die grotze Verwaltungsreform hec- anzugehen. Die überaus grotze Vermehrung des Beamtenapparates in den Gemeinden, die zum Teil mehrere hundert Prozent be­trägt, fei auf das Schuldkonto der Reichs- steuergesetzgebung zum großen Teile zu ver­buchen. Die Städteordnung müsse sich dem Geist der Reichsversassung und dec Länder­verfassungen anpassen. Die Gemeinden müßten sich in den Rahmen der Gesamtheit stellen. Deshalb bedürfe es der Staats­aufsicht, die aber nicht zu bürokratisch sein darf und sich nicht einmischen dürfe in Angelegenheiten, die reine Selbstverwal- tung sind. Nicht die gewerblichen Be­triebe, sondern die geschäftlich-rechtliche Wirtschaft müßte bei der Gemeinde im Vor­dergründe stehen. Seine Fraktion werbe sich die Stellung zu der Vorlage noch Vorbehalten.

Die Weiterberatung wird dann durch Ab­stimmungen unterbrochen.

In namentlicher Abstimmung wird mit 186 gegen 137 bei drei Enthaltungen die Strafverfolgung gegen den Abg. Keller- ma nn (Komm.) beschlossen wegen Got­teslästerung zu erteilen. (Lebhafte Bewegung linkst Rufe nach rechts: Pfaf- fengesindel! Fememörder! usw.). Gegen die Genehmigung der Strafverfolgung stimm­ten Kommunisten, Sozialdemokraten und Demokraten.

Der Strafverfolgung des Abg. Lade- mann (Komm.) wegen Beleidigung der Krche wird gegen die Linke ebenfalls zu­gestimmt.

Korrespondenz zulässig ist. in der Staats­sprache verkehrt. Gerichte. Behörden und andere Organe sind unter der Voraussetzung der Reziprozität verpflichtet, Zuschriften aus- ausländischer Behörden auch in deren Sprache oder in der Diplomatenfprache anzunehmen. Abweichungen können durch internationale Verträge oder Abkommen bestimmt werden.

Für die Anstellung bei Gerichten Behörden oder Organen ist die voll­kommene Kenntnis der Staatssprache Be­dingung. Auch Laienrichter müssen die Staats­sprache beherrschen. Sn den Minderheits- bezirken sind Beamte anzustellen, die die Sprache der Minderheit beherrschen oder die Qualifikation ausweisen, in dieser Sprache zu amtieren. Gegen Dichter, Beamte, Ange­stellte usw., die entgegen den Vorschriften oes Gesetzes und dieser Verordnung die Sprach­rechte verletzen wird unbeschadet der Be­stimmungen des Schuhgesetzes im Strafver­fahren vorgegangen.

Das vierte und letzte Hauptstück behandelt Karpatho-Rußland und sagt bevor die Sprachenfrage durch den Karpathorusst- schen Landtag geregelt werden wird, gelten dort die vorstehenden Bestimmungen.

Das tschechoslowakische Sprachengesetz und die deutsche Bevölkerung.

fk. Prag. 5. Febr. Das Erscheinen der Durchs üb rungsverordnungen rum Sprachengesrtz ruft in der gesamten deutschen Bevölkerung des Staates g r ö b 1 e Er­regung hervor. Die drakonischen Bestim­mungen, die vielfach über das Gesetz hinaus» gehen, bieten eine bequeme Handhabe zur fast völlig en Entfernung der übrig ge­bliebenen deutschen Staatsbeamten. Auch die letzten Reste der deutschen Gemeinde­autonomie werden abgebaut. Abgesehen von den gemischt-sprachlichen Gebieten bat die tschechische Sprache überall ausschließlich Gel­tung und auch in den gemischt-sprachlichen Be­zirken genießt sie große Vorrechte. Deutsche Gemeinden, in deren Rat auch nur ein ein­ziger tschechischer Vertreter fitzt, müfien fich zum Gebrauch der tschechi- scheu Sprache verstehen, während im um­gekehrten Falle die deutsche Sprache keine Rechte hat. Die Verordnungen setzen auch in den Handels- und Eewerbekammern und an­deren öffentlichen Korporationen absolute Vorrechte der tschechischen Sprache gegenüber der deutschen fest.

Abg. Danicke (Völk.), der hierauf in dec fortgesetzten Debatte über die Städto- ordnung zu Worte kommt, wird durch die anhaltende Erregung dec Linken über den Ausfall der Abstimmung fortgesetzt unter­brochen. Dec Redner betont, daß seine Partei für die Magistratsverfassung em- tritt.

Abg. Bcecour (Soz.) meint, aus bet Debatte habe sich ergeben, datz kaum eine Partei mit der Vorlage zur Städteord­nung ganz einverstanden sei. Den schlimm­sten Eingriff in die Selbstverwaltung er­blickt der Redner in den Bestimmungen der Vorlage für die wirtschaftliche Betätigung der Gemeinden.

Damit schließt die allgemeine Aussprache. Die Abstimmungen über die angefochtenen Paragraphen sollen Montag oder Dlens- tag erfolgen.

In der Einzelberatung verlangt der Abg. Leid (Soz.), daß das Recht der Benen­nung von straften und Plätzen durch Ge­meindebeschluft ausgeübt werden kann und daß diese Bestimmung auch für die Stadt Berlin gelten solle, damit nicht mehr das Staatsministerium in dieser Frage mitzu- sprecheu habe.

Hiergegen erheben die Abgg. v. Eh nern (D. Vp.) und Dr. Maretzki (Dntl.) Ein­spruch. Letzterer will insbesondere nicht die Einbeziehung von Berlin und verlangt, datz dem Staat auf jeden Fall eine Mitwir­kung gesichert werde.

Bei Paragraph 17 vertagt der Land­tag die weitere Einzelberatung auf Frei­tag 12 Uhr. Außerdem kleinere Vorlagen und Anträge.

Ser Sorlffenflitl bei »et Reichs­bahn

Berlin, 4. Febr. Heute vormittag fan. den in dem Hauviausschuß der Deutsche» Reichsbahngesellschaft erneute Ber» Handlungen zwischen der Reichsbahnge­sellschaft und den Gewerkschaftsvertretern statt. Der Vorschlag der Reichsbahn geht dahin, ohne den Schiedsspruch anzuerkennen, die Ortslohnzuschläge in denjenigen Orten zu er­höhen, wo die Bezüge der Eisenbahnarbeiter unter denen der vergleichbaren Zndustrie- grnvve liegen. Wie die Blätter hören, stehen die Eisenbahner nach wie vor auf dem Stand­punkt, daß der für verbindlich erklärte Schiedsspruch die Grundlage für die Ver­handlungen bieten müfie. Heute nachmittag werden die Gewerkschaften fich über die gegen die Reichsbahngesellschaft anzustrengende Feststellungsklage auf Erfüllung de» Schiedsspruches schlüsfig werden.

--*--

RechlsetttsimosverM »es Generaldirektors Seiet

Berlin, 4. Febr. Anläßlich her gestrigen Vorwürfe des Haushaltsausschusses gegen die Reichsbahn gewährte Generaldirektor Dr. Oes er einem Vertreter deS WTB. ein Inter­view. Er totes den Vorwurf als unerhört und beinahe ehrenrührtg zurück, wonachdie Reichsbahnverwaltung bemüht fet, das Reichs­bahngesetz möglichst zu U n g u n st e n des Reiches und zum Vorteil der leitenden Per- tonen auszülegen". Gegenüber der ursprüng­lich bestehenden Gefahr einer wirklichen In­ternationalisierung der Reichsbahn stellte er ausdrücklich fest, datz es dem Geschick der deutschen Unterhändler zu verdanken ist, wenn uns eine deutsche Reichsbahn er­halten geblieben ist, in der dem Deutschen Reich das Eigentum sichergestellt ist und die deutsche Mehrheit des Verwaltungsrates durch- igesetzt wurde. Keine Bestimmung des Ge­setzes, so betonte Dr. Oeser, ist ohne Zustim­mung der Reichsregienmg entstanden. Von irgendeiner Auslegung des Gesetzes zu Un- gunsten des Reiches kann n l r g e nh s die Rede sein. Der oberste Grundsatz für die Reichs­bahn muß nach wie vor sein, ihren finan­ziellen Lasten gerecht zu weichen, diemaft» gebeich die Tarif- und Personenpolitik be­stimmen . Die umstrittenen Leistungszu- tagen in Höhe von 20 Millionen im Jahre machen etwa 2 Prozent der über eine Milliarde betragenden Beamtenbesoldung aus. Sie such im Gesetz ausdrücklich, und zwar mit einer Summe von über 50 Millionen pro Jahr vorgesehen. Die Lelstungszulagen wirken nach dem Urteil aller sachkundigen Stellen außer­ordentlich gut und fördern die Wirt- schaftlichkert der Reichsbahn. Die Lei­stungszulagen sind übrigens nichts Neues. Auch die früheren Staatsbahnen hatten eine ähnliche Einrichtung. Die Gerüchte über die Höhe der Gehälter der-leitenden Beamten sind maßlos übertrieiben.

Zum Lohnkonflakt übergehend, erin­nerte Dr. Oeser an die gespannte finan­zielle Lage der Reichsbahn, die chr keine Mehrausgaben ohne vorherige Deckung ge­stattet. Eine weitere Drosselung der Sachaus­gaben ist unmöglich. Dst Lohnpolttik der Reichsbahn beruht auf dem sozial und wirt- , schaftlich gesundem Gedanken, daß der Reichs­bahnarbeiter dasselbe verdienen soll, wie der Arbeitskollege in der Privatin - dustrie, mit dem er sich vergleichen kann. Die Reichsbahn wird ohne Rücksicht auf den schwebenden Lohnstreit den Lohnausgleich durch­fuhren. Die Reichsbahn ist bestrebt, das Reichseifenbahnvermögen vor dem Zugriff des Auslandes zu bewahren und als brauchbares Instrument der deutschen Wirtschaft in einwandfreiem Zustande dem Reich zurückzugeben.

Der Borstand der Landtagsfraktion der Deutschen Bolkspartel.

Berlin, 4. Febr. Die Fraktion der Deutschen Volkspartei im preußischen Landtag wählte heute ihren Vorstand. Erster Vorsitzen­der wurde wieder Abg. v. Campe, stellver- ttetende Vorsitzende mit gleichen Rechten die Abgeordneten Stendel und Schwarz- Haupt. ~~