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Großhandlung, Marburg

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lösten und richtungen

verbotenen Vereinigungen und Ein- wird beschlagnahmt.

klaren erwachen, ist das deutsche Volk verhungert!

Wir dürfen dieirntgen unter uns. die sich nicht mehr zu helfen wissen, nicht der Not und Verzweiflung überltcrern.

Die Besten unter uns darben!

Lethargie und Mißmut weit von sich werfend, muh jeder, der die Heimat liebt, versuchen, dem Unglück beherzt entgegen zu treten. Helft uns helfen, Ihr Landwirte, an »nzubieten und zu bedenken, datz sie mtt der Aufbewahrung Eurem schlichten Herze» ist noch kein Ruf ungehört verhallt.

An die Besitzer von fremden Geldfortcn wiederholen wir unseren Appell, sie uns zur Bezahlung von Lebensrnitteln derselben dem Ausland unverzinslich Kredit gewähren,^ dem­selben Ausland, das der Vergewaltigung des Vaterlandes und der Erwürgung unseres Industriegebietes so lange schon

(Situ, die Ihr Kartoffeln,

vor ollem Brotgetreide aügeben könnt, bitten wir dringend, uns solches anzubieten.

Wir liefern dagegen Kaffee, Zucker, Stets* Salz, Ge­würze, Sämereien, Leinsaat, Kleefarnen, und zahlen, soweit cs irgend möglich ist, auch wertbeständig.

Die Nähe und Gröhe der Gefahr, die dem Wifsenden den Schlaf raubt, zwingt uns dazu, uns auf diesem Wege Gehör zu verschaffen. Der Zusammenbruch der Lebensrnittewer- sorgung der Städte stehl vor der Tür.

Mehl wird von den Mühlen kaum noch angcboten, nur noch gegen Devisen oder Goldanleih», die nicht zu haben >st, weil sie an bevorzugte Kreise verschenkt und las Von um sie betrogen worden ist.

In ganz kurzer Frist sind 600 Zentner Mehl nach Mar­burg bezogen worden, die zwar schon verbacken und gegeben sind, aber noch nicht bezahlt werden konnten, weil die aus­ländischen Zahlungsmittel dafür nicht aufzutreiben sind.

Der Umstand, daß es durck) das Dev'sengesetz bet hohe» Gefängn.strafen verboten rst, höhere als amtliche Kurs> für Devisen zu zahlen, veranlagt die bei uns lebenden Aus­länder, denen Deutschland seine Bildungsstätten und ole Intelligenz ihrer Leiter und Lehrer freimütig darbietet, ins besetzte Gebiet zu sahren, um dort für ihre Kronen, Pfunde oder Gulden, nur ja einen möglichst groben Haufen deutsches Papiergeld zu bekömmen. Sie denken nicht daran, dar. sie damit den sranzöstschen Wechselkurs stützen, statt da zn berzu- tragen, ihn zu ruinieren, denn die Aussicht aus bcn baldigen Zusammenbruch seiner schon angefaulten Währung, brelbt, solange sich Deutschland nicht zu erheben vermag, die letzte Hoffnung, Frankreich zur Vernunft zu bringen imt> Europa vor ihm zu retten.

Die Aasgeier aus den Karpathen und aus Galizien haben sich schon erhoben mit dem Blick nach Westen, .Chegue Paris liegt international schwach", so lautet der termmus tcchnicus.

Was den Hewen aus der Grenadierkaserme llicht gelang, die .Helden" auS der Grenadierstrahe werden Frankreich klein kriegen. -

Ter ungeheuere Zinswucher der internationalen Speku­lation, die märchenhafte Reichtümer sammelt, während vas Volksvermögen dahinschwindet, eine dtlettantenhaste Gewtz- macherei der kein Mißerfolg die Augen öffnet, lähmt die Be­wegungsfreiheit und schlägt dir Unternehmungslust deS Kauf­manns in Bande.

Ebenso unterliegen alle Gegnestünde, die zur Förderung der Ziele »nd Zwecke der aufgelösten und verbotenen Vereinigungen besttmmt sind, der Beschlagnahme und zwar ohne Unterschied, ob sie der Vcreiilgunq gehören oder nicht.

3. Wer sich an ein-w im § 1 verbotene» Ver­einigung als Mitglied beteiligt oder ihr durch Zahlung von Vermittlung oder Beförde­rung von Nachrichten, Ueberiasiung von Räu­men Herstellung oder Verbreitung von Schrift- erzeuanisien oder durch andere Mittel Vorschub ' letffet, wird nach § 1 der Verordnung des RetchSvrästdenten vom 2. 9. 23 bestraft.

Das Tragen oder Zurschaustellen von Fad- -neu oder sonstigen Abzeichen der verbotenen oder aufgelösten Vereinigungen ist verboten. Zu­widerhandlungen werdrnr nach § 4 bet Verord­nung vom 26. 9. 23 bestraft.

hes Landratsamtes Marburg.

Betrifft: NttnOolz*AerW.

Der Holzverkauf aus de,n Lager Saalbau beginnt Montag den 26. d. Mts.

Die Holzausgabezettel sind zwischen 9 und 12 Uhr auf der Kreisholzstelle, Landratsamt, Zimmer Nr. 5, unter Vorlegung btt Haushattungs- bezw. Studenten- katle, einzulösen.

Die Ausgabe der Holzes erfolgt Montag und Mitt­woch von 9 bis 12 Uhr vormittag» und 3 di» 5 Uhr nachmittags. 670

Marburg, den 22. November 1928.

Nr erohol,stelle.

Her Chef der Heeresleitung.

Nk. 1164 11. 23 T. 1III.

Berlin, den 20. November 1923.

Verordnung.

1. Auf Grund des 8 1 der Verordnung des Reichspräsidenten voin 26. 9. 23 werden für das Lanze Reichsgebiet aufgelöst und verboten:

j Sämtliche Organisationen und Einrichttingen der Nationalsozialisttsckze» Arbeiterpartei und der deütschvölkischen tzreihettspartei.

Begründung:

Die Rat.-soz. dlrbeiterpartet hat eS unter­nommen, Soldaten der Wehrmacht zum Unge­horsam zu verleiten und die Regierung des deutschen Reiches durch bewaffneten Mijstansd Zu sttirzen.

Die dieutschvölkische Fretheizsparttet vertritt dieselben Ziele wie die Nai.-soz. Arbeiterpartei. Lbr Führer von Gräfe har an dein Umsturzver­such leilgenomnien, thil ösfenttich ausdriickUch gebilligt und dabet die Soldaten der Wehrmacht zum Ungehorsanl ansgefordert.

2. Das gesamte Vermögen der tm § 1 auf­gelösten und verbotenen Vereinigungen und 'Einrichtungen wird beschlagnahmt.

Ebenso unterliege« alle Gegenstände, die zur Förderung der Ziele und Zwecke der ausgc- löslen und verbotenen Vereinigungen bestimmt find, der Beschlagnahme und zwar ohne Unter- chied, ob sie der Vereinigung gehören oder nicht.

3. Wer sich an einer der tm § 1 genannten verbotenen Vereinigungen als Mitglied beteiligt pder ihr durch Zahlung von Geld. Vermittlung »der Beförderung von Nachrichtungen, Uebcr- lassung von Räumen, Herstellung oder Verbrei- lung von Schrifterzeugnissen oder durch andere Mittel Vorschub leistet, wird nach § 4 Der Ver­ordnung des Reichspräsidenten vom 2. 9. 23 be­straft.

4. Das Tragen oder Zurschaustellen von Stotacn oder sonstigen Abzeichen der verbotenen oder ausgelösten Vereinigungen ist verboten. Zuwiderhandlungen-werden nach § 4 der Ver­ordnung vom 26. 9. 23 bestraft.

gez. d. Geeckt-

Nr 1160 11. 28 TI III."

1. Auf Grund de? 8 1 der Verordnung des Reichspräsidenten vom 26. 9- werden für das ganze Reichsgebiet aufgelöst und verboten:

Sämtliche Organisationen und Einrichtungen der kommunistischen Partei Deutschlands, der kommunistischen Jugend und der kommunistischen (3.) Internationale.

Begründung: Die kommunistische Partei Da. durch ihren bewaffneten Aufstand in Ham- vurg, durch die Betätigung ihrer übrigen Be­zirke namentlich in Sachsen und Thüringen und durch die Aufrufe und Rundschreiben der Reichszentrale in den letzten beiden Mo­naten erwiesen, datz sie bestrebt ist, Soldaten bi» Weormacht zum Ungehorsam gegen lhre Vorgesetzten und die Bevölkerung zum Wider- fland gegen die Anordnungen der Inhaber der vollziehenden Gewalt zu verleiten und durch politischen Generalstreik und bewafsneten Aus­stand die verfassnngsmätztge Staatsform des Deutschen Reichs umzustürzen.

Die kommunistische Jugend hat sich an diesen Bestrebungen durch die Tat und durch münd­liche und schriftliche Kundgebungen beteiligt.

Die 3. Internationale, der K. P. D. und K.J. angevören, hat diese Besnebnngen be- vünsttgt nnd für sie durch Schriften geworben.

2. Das gesamte Vermögen der in 8 1 au lie­

ge,. v. Seeckl.

Wird verösfentltchr.

Marburg, den 23. November 1923.

WWM

Der Jagdbezirk II der

Gemeinde Warzenbach

197 tm groß, soll am 1. Dezember 1923, ! nachmittags um 4 Uhr, öffentlich bet dem Unterzeichneten verpachtet werden.

Der Sagdvorsteher.

: 6448___________________Müller.______

Bekanntmachung^

Die Zahl, mit der die vom 16. bis 80. September 1923 gültig gewesenen Steuerermätzigungssätze zu vervielfältigen find, beträgt für die Zeit vom 25. No­vember bis 1. Dezember 1923 5520

Siebenhunderttausend.

________Finanzamt.

Erklärung.

/ Hiermit zur Kenntnis, datz das schwer !erkrankte Pferd des Landwirts Heuser i in Cappel von mir weder angekauft noch geschlachtet worden ist.

16616 .. Ferd. Röll. Roßschlächterei. .

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Die biesjährig«

Hevbst-Ausschutzsitzung

stabet Sannersts# d. 29. ». Mts., abends 8 Uhr, in der Aula der Elifabethfchule mit folgender Tage-oibnung statt:

1. Die Arzneibebürfnlsfe ber Kalsenmitglieber unb bie Berorbnungsmöglichkeit de» Kaffenarztes Referent: Herr Can-Rat Dr. Car bemann.

2. Wahl einer Kommrfsion zur Prüfung ber Iahr««- ttchnung.

Dor Vorstand:

6502 gez. Äeulnet, Vorsitzender.

Stadtsäle

Stadtsäle

I Sonntag den 2. Dez.» abends 7'1, Uhr 8

Gastspiel do» snddentschen Operettentheater» I

(Sitz Frankiurt a. SR.) I

Die Meisteroperette von Strauss |

Oer letzte Walzer

BSer- 11O Meseif-BttpOttW

in der Oberförsterei Marburg.

Am Freitag den 30. Sleetmiee, vormitt. 10 lrhr, soll ein 0,6313 ha grotze; Landsca. c/7 Mieten u. */, AS-rj im Cpeichergelände bei Cölbe gelegen, öffentlich meist- dietend vom 1. SD tobet 1923 ab auf 6 Jahre an Ort j und Stelle verpaßtet werden; die Gebote sind in Pfund Roggen a ztigeben. j t

Es treiben als Pächter zugelaffen nur solche Per- i foneir, bie weniger als 4 Morgen ÜGietenlanb in Eigen­tum ober Pacht ha en.

Auskunft erteilt Förster Nobel in Ginselborf.

Marburg, ben 22. November 1923.

5507 Der OberfSrster. Z ;

$r*56hOTaNlettetie.

T4e Aus.ahiung der Gewinne l. Klaffe beginnt eit 4 f nächsten Montag, ffie «gen wurden alle Ovsttummetn die auf eine ber nachstehenben Zahlen ende., und zwo» mit einem M-.ndestgewinn von 103 Millionen Ml. \ 01, 05, 07, 19. 17, 26, 30, 35, 37, 38, 41, 4L i 44, 47, 48, 51, 53, 54, 55, 57, 62, 67, 68, Sch 81, 82, 85, 90, 95, 97.lSS Marburger Bank

I Operette in 3 Akten

Musik von OSKAR STRAUSS.

Prelle der Plätze einschl. Steuer Grundpreis

Mk2.v0,1.75,1.50,1.0'^, Studentenkarte 0.75 (Stehpl.s

Sereertanf ab Donnerstag den 29. Nov. täglich von 101 und 46 Uhr tm Geschäftszimmer der lf Stadtsäle. 5511

Wichtig! »«trifft FW; und Hlldk l««rg) Mein« werte Kundschaft mache ich hiermit er­neut daraus aufmerksam, datz ich auch diese» Iah» wieder Flach» nnd Hord« an neunte nnd di« altteTannlen guten CaaKtäten, Retten («nzugs-j n. Gipschlagsgarne dagegen liefere.

Bahnsendungen sind an meine Abreffe nach Station Taffe!« Unterstabt zu richten; auch ist Fa. SB. Heinrich», Marburg a. 8., Hirschberg 10, beauftragt, Spiniuäcke für mich anzunehmen, unb kann bas Tarn in 14 Tagen daselbst abgeholt werden.

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Marburg, den 22. November 1823.

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Wir sind ermächtigt, alle durch Ent­wertung als Zahlungsmittel unbrauchbar gewordenen Geldscheine unter Garantie des Einstampfens nach Eewtcht auszu­kaufen, und fordern hiermit Besitzer solcher Scheine zur direkten Ablieferung an anstatt an die Reichsbank auf. 6487

Guthmann & Co.» G. m. b. H.

b'«schäst»zeit 812 unb 15 Ahr

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