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1928

Marburg MM. heu 22. Model «ilbhardt

Der «x«ioenpTei» betrSat für den 9 gesp. Zeilenmillimeter Grundzahl: 40. Amtlich« u aurwtri. Anzeigen 60 Bei schwierigem Satz 50 »/, Aufschlag. Sammelanzeigen IGO % Aufschlag. » «Hamen Grundzahl 150. Jeder Rabatt gilt als Barrabatt. Beleg« werde» berechnet, rbenso Auskunft durch die Geschäftsstelle und Zusendung der Angebot«. Zahlung innrrhalb 5 Tagen nach Rechnungrdatum, sonst nach der Schlüsselzahl d«» Zahlung», tage». Bei Scheck» auf ausw.Plätze müssen wir di« Eingang». u.Lerzugssprftn in An­rechnung bringen. - Schlüsselzahl d»» «. d. Ztgs.-B. vom 20.-2S.s10. 2000000.

Die „Dberhrlsssche Zeitung" erscheint sechsmal wöchentlich. — B«zug»pr«i» 15.-20. Okt. w _ . 750 0O0C00 Mark cinschlietzlich Zustellungsgebühr. Für »»»fallend« Rummern ins.

Wf 248 oo. «l«mrnt.Errigniss« kein Ersatz. - Vlg.vonDr. E. Kitzeroth. — Druck d«r

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Amtliches VeMMgungsblatt des Kreises Marbmg.

Anzeiger für (das früher kurhessische) Oberhessen

Berlin, 20. Okt. Der Neichswehrminister hat »en Generalleutnant v. Lossow vom Dienst enthoben »nd die Verabschiedung eingeleitet. Mit der vor­läufigen Führung der 7. Division des Reichsheerrs wurde der nächstälteste bayerische Offizier, General­major Freiherr Kreß von Kressenstein beauftragt. Der Reichspräsident hat die bayerische Regierung auigefordert, ihm Vorschläge für die Besetzung der Stelle des bayerischen Landeskommandanten gemäß dem Wehrgcsetz zu mache». Diese Maßnahmen wur­den notwendig, da v. Lossow sich ausdrücklich wei­gerte, einen ihm gegebenen Befehl auszufiihren und es ablehnte, aus dieser Haltung selbst die Konse­quenzen zu ziehen.

München, 20. Okt. Die bayerische Staats- regiernng hat heute abend einen Aufruf erlassen, in dem mitgeteilt wird, daß sie im Interesse der Auf- . rechlerhaltnng der öffentlichen Ruhe und Ordnung in Bayern und zur Wahrung der bayerischen Be­lange bis zur Wiederherstellung des Einvernehmens flvischen Bayern und dem Reich den bayerischen Teil der Reichswehr ihrerseits als Treuhänderin des deutschen Volkes in Pflicht genommen und den Ee »eral v. Lossow als bayerischen Landeskomman­danten eingesetzt und mit der Weiterführung der bayerischen Division eingesetzt hat.

Berlin, 20 Okt. Der G!yf der Heeresleitung, General der Infanterie von Seecki, erläßt folgenden Le.ehl: An das Reichsheer! Die bayerische, Regierung mmmt dl« Truppen der 7. (bayerischen) Division in Pflicht »nd ernennt den vom Reichsw/Hrminister seiner Dienst- stett/ enthobenen Divisionskommandeur ihrerseits zum Landenskommandanten und Div'siouskommand.'ur.

Der schritt der bayerischen Regierung ist ein g gen die Verfassung gerichteter Eingriff in die miliiäriich? Krmmandogewalt. Wer di.ser Anordnung der bayerischen Regierung entspricht, bricht seinen dem Reich geleisteten Eid und macht sich des miliiärischen Ungehorsams schuldig. Ich fordere die 7. (bayerische) Division des Reirbsheeres hierdurch feicrlichst auf, ihrem dem Reich geleisteten Eid treu zu bleiben und sich dem Befehl ihres HSchsirn Mii-tärbesehlshabers bedingungslos zu fügen.

Der Reichstreue aller anderen Teile des Heeres halte sck mich gesichert und stets für versichert.

Die Reichsregierung und Bayern.

Berlin, 2L Okt. Die durch das gestrige bayerisch' Vorgehen geschaffene Lage hat eine ent­schiedene S»tspan»»ng erfahre». Eine Neu- dereidigung der Truppen der 7. (bayerischen) Ti dis:on hat nicht stattgefunden und ist nicht ««plant. Dem Vernehmen nach ist beabsichtigt, die verschiedenen in letzter Zeit zutage getretenen gegensätz- li ch e n Auffassungen zwischen dem ReichundBayern pim Gegenstand einer Erörterun g in einer Sitz­ung des Reichsrats zu machen, um einen den In­teressen des Reichs, Bayerns und den übrigen Ländern ge- «chtwerdenden Ausgleich zu ermöglichen.

Berlin, 21. Okt. Die Reichsregierung hat einen Aufruf erlassen, in dem es u. a. heißt: An dem Tage, an dem die deutschen Vertreter im Ausland den sämtlichen Nächten eine Erklärung über die außenpolitische Lage abget/en, um die Aufmerksamkeit der Welt auf die durch Frankreichs Verhalten geschaffene unerträgliche Not im Rheinland und im Ruhrgebiet zu lenken, hat es die bayerische Staatsrcgierung für richtig er­achtet, einen offenen Verfasfungsbrnch und innere Kämpfe im Reich herbeizusühren. Der Ausoangs- fmnkt dieser Kämpfe war die Entscheidung darüber, o b d i e Militärische Disziplin im heutigen Deutsch- .!«ndn Geltung haben soll oder nicht. Ter Lhe' der Heeresleitung kann nicht dulden, daß klare Befehle aus politischen Gründen mißach­tet würden. Gerade die bayerische Stnatsrrgierunz, die den Gedanken der Wehrhaftigkeit des Volkes wieder­holt vertreten hat, mußte sich flat darüber fein, daß bie Aufrechterhaltung der Disziplin in der Armee die Grundlage jeder Wehrhaftmachung ist und das national sein vor allen Dingen heißt, in Zeiten der Rot Ge­schlossenheit im Innern zu bewahren und Sonderwünsche «nd Sonderintevessen dahinter zurückzustellem Der Ches der Heeresleitung und der Reichswehrminister haben in ihren Kampf für die Autorität in der Reichswehr lediglich für dieses Ideal, nicht für irgendwelche parteipolitischen Einstellungen gekämpft. Dasselbe gilt von der Reichs regierung, die sich bis zum äußersten bemüht hat, durch weitgehende Ausnutzung von Vcrständigungsmöglichkeiteu seden Bruch zu vermeioen. Mit Entschiedenheit weist die lirichsregierung den Versuch des GeneralstaatskommissarS Mrück, die Entscheidung der bayerischen Staatsregierung Als den Kampf einer nationalen und christlichen Weltan­schauung gegen eine marxistische internationale Einstel­lung hinzustellem Es ist unerhört, wenn in der Zeit, b» der die Reichsregierung die Kräfte des ganzen Volkes braucht, zur Erhaltung des Deutschtums gegen den sran- »vsifchcn Vernichlungswlllrn, der Generalstaatskommissar glaubt, die Brandfackel der Zwietracht in das deutsche Bolk hineinwerfen zu können. Im Kämpft um d« Erhal­tung der Reichseinheft, so schließt der Aufruf, fordern wir Wfc Deutschen auß den Erregern der Zwietracht ent­

gegenzutreten im Kämpft für das Einzige, das uns ge­blieben ist, für das Deutsche Reich und für die deutsche Einheit.

V e r l i n, 20. Okt. W. T. B. schreibt offiziös zu den Münchener Ereignissen: Die neueste Maßnahme der bayerischen Regierung stellt zweifellos einen glatten Bruch der Reichsverfassung dar. Es ist tief bedauerlich, daß eine verantwortliche deutsche Lan­desregierung in einer Zeit schwerster außenpolitischer Not des Vaterlandes Sonderwünsche und Sonder­interessen gegenüber der Gesamtheit des Reiches durchsetzen zu sollen glaubt und damit dem Reich und der Reichsregierung die Zusammenfassung aller Kräfte gegen den von außen kommenden Zerstö- rungswillen außerordentlich erschwert.

Bayerische Aufrufe.

München, 20. Okt. Die bayerische Regierung erläßt folgenden Aufruf:

„An das bayerische Volk! Reichswehrminister Dr. Keßler hat als Inhaber der vollziehenden Ge­walt für Bayern zwar einen Militärbefehlshaber, aber keinen Zivilkommissar ernannt. Dadurch hat er das bereits früher bestellte Generalstaatskommis­sariat für Bayern anerkannt. Gleichwohl hat der Reichswehrminister den General v. Lossow in einer Angelegenheit, die zweifellos zur Zuständigkeit des bayerischen Eeneralstaatskommissariats gehört, einen Befehl erteilt und hierdurch in die Polizeihoheit Bayerns eingegriffen General v. Lossow hat sich in der gegebenen schwierigen Lage in loyalster Weise mit der bayerischen Regierung in Verbindung ge­setzt, die ihrerseits dis Weiterbehandlung der An­gelegenheit nach der politischen Seite für geboten er­achtete, und die Reichsregierung nachdrucksam au: die schweren Folgen eine: etwaigen Maßregelung des Generals v. Lossow hinwies. Gleichwohl hat der Reichswehrminister die Angelegenheit rein mili­tärisch betrachtet und den General v. Lossow seines Dienste enthoben. Die bayerische Staatsregierung konnte diese Maßnahme unmöglich hinnehmen und hat daher im Interesse der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe und Ordnung in Bayern und zur Wahrung der bayerischen Belange bis zur Wieder­herstellung des Einvernehmens zwischen Bayern und dem Reiche dem bayerischen Teil der Reichswehr ihrerseits als Treuhänder des deutschen Volkes in Pflicht genommen, den General v. Lossow als bayerischen Landeskommandanten eingesetzt und mit der Weiterführung der bayerischen Division beauf­tragt. Das bayerische Volk wird diesem auch im wohlverstandenen Reichsinteresse gelegenen Schritt, der zur Wahrung der Würde und des Ansehens Bayerns bei der gegebenen Sachlage unvermeidlich war, volles Verständnis entgegenbringen."

Der bayerische Eeneralstaatskommissar erläßt folgenden Aufruf:

Der Reichswehrminister hat versucht, den baye­rischen Landeskommandanten General v. Lossow unter Drohungen gegen Bayern zur Abdankung zu zwingen. Die Verwahrung der bayerischen Staats­regierung hat der Reichswehrminister mit der sofor­tigen Dienstenthebung des Generalleutnants von Lossow beantwortet.

Bayerische Staatsregierung und Eeneralstaats­kommissar wissen sich eins mit allen Deutschgesinnten, wenn sie eine solche Maßnahme ablehnen. Bayern betrachtet es als feine heiligste Pflicht in dieser Stunde, eine Hochburg des bedrängten Deutschtums zu fein.

Die bayerische Staatsregierung bat deshalb im Einverständnis mit dem Generalstaatskommissar den Generalleutnant von Lossow mit der Führung des bayerischen Teils der Reichswehr betraut.

Bayern! Deutsche! Bleibt treu der hehren Aus­gabe, unserem deutschen Vaterlands die innere Frei­heit wiederzugeben!

Der Eeneralstaatskommissar. gez. v. Kahr. • •

Aeußerdem veröffentlicht die bayerische Regie­rung noch eine lange Erklärung, die auf die Vor­geschichte des Konfliktes eingeht. Es .heißt darin: Bald nach der Einsetzung des Ausnahmezustandes etzten von Berlin aus Versuche ein, auf General v. Lossow dahin zu wirken, daß er sich als einziger Inhaber der vollziehenden Gewalt in Bayern zu betrachten habe und daß Eeneralstaatskommissar v. Kahr ihm unterstellt sei. Dies wurde von Herrn v. Lossow von Anfang an abgelehnt,' die Regelung dieser Frage müsse der Vereinbarung zwischen Staatsregierung und Reichsregierung überlassen bleiben.

Den Anlaß zum Konflikt gab, wie bekannt, das Verbot des „Völkischen Beobachters" wegen seines Angriffs auf General v. Ceeckt, weil hier von dem Grundsatz des Reichswehrministers, keine materiellen Befehle zu geben, abgewichen wurde. Auf Befehl des Reichswehrministers wurde ein Generalstabs­offizier nach Berlin entsandt, um auf die Unaus­führbarkeit des Befehls und die unerträgliche, da­durch geschaffene Lage hinzuweisen. Noch ehe dieser Offizier, dem in Berlin gesagt worden war, daß ein offener Konflikt mit dem Generalstaatskommissar unbedingt zu vermeiden sei, nach München zurück­gekommen war, erschien am 29. September ein Fern- jpruch beim Wehrkreiskommando in München, dem Einspruch des völkischen Beobachters" gegen das Verbot könne nicht stattgegeben werden, das Verbot fei unbedingt durchzuführen und der Vollzug zu mel­den. Darauf wurde der erste Befehl mit dem Er­suchen um weitere Veranlassung an den Eeneral­staatskommissar weitergegeben, der erklärte, er könne dem Ansuchen nicht Folge leisten mit Rücksicht auf die erstrebte Zusammenfassung aller nationalen Kräfte in Bayern. Er habe jedoch den „Völkischen Beobachter" bereits verwarnen lassen.

Ehe darüber nach Berlin berichtet werden konnte, erging ein dritter Fernspruch des Reichswehrmini- ftetiums an das Wehrkreiskommando, das Er­scheinen des „Völkischen Beobachters" sei nunmehr mit Waffengewalt zu verhindern.

-> In der Weigerung v. Lossows, mit Rücksicht auf die innerpolitischen Folgen scharf gegen die Politik v. Kahrs vorzugehen, erblickte dann das Reichswehr­ministerium eine Disziplinlosigkeit und verfügte: General v. Seeckt habe nicht das Zutrauen, daß v. Lossow willens und in der Lage sei, den Willen der Reichswehr und des Reichs gegen örtliche po­litische Widerstände durchzusetzen. Herr v .Lossow wurde ersucht, die Folgen aus diesem Schreiben für seine Person zu ziehen. Herr v. Lossow gab von diesem Schreiben dem bayerischen Ministerpräsi­denten Kenntnis und erklärte nach der bayerischen Darstellung ausdrücklich, daß er keinen Moment zö­gern würde, seinen Abschied einzureichen, wenn dies für das Wohl des Vaterlandes dienlich sei.

Dann kam Dr. Eeßler nach Augsburg zu einer Besprechung mit dem General Kreß v. Kressenstein, dem ersten Untergebenen v. Lossows. Eeßler habe die Zusammenkunft bekohlen. Die Münchener Dar­stellung erklärt, die Behauptung Dr. Eeßlers sei auf eine private Aufforderung des Generals Kreß nach Augsburg gekommen, für erfunden. Dr. Eeßler er­klärte in Augsburg, die Enthebung v. Lossows sei vom Kabinett beschlossen. Er bleibe bis abends in Augsburg, um v. Lossow die Möglichkeit zu geben, von sich aus den Abschied einzureichen, v. Lossow bot der bayerischen Regierung wieder seinen Abschied an. Es wurde aber entschieden, daß er davon Abstand nehmen solle, da seine Person in dem Konflikt völlig ausscheide. Die Bayerische Darstellung schreibt dann: Es konnte sich in Augsburg nur um die Bedingungen der Erbittung des Abschieds v. Lossows handeln. Die Berliner Auffassung wird als irrig und irreführend angesehen, v. Lossow hätte keine Erklärung abgeben können, da sich die bayerische Regierung die Regelung Vorbehalten hatte. Die Zusammen­kunft v. Lossows mit Dr. Eeßler wäre demnach zwecklos gewesen.

Wft dem „Tag" gemeldet wird, sah v. Lossow sich aber der Tatsache gegenüber, daß die batzrrifchen Reichs- webrofsiziere den Stanopunkt vertreten, General von Lossow sei auf seinem Posten zurzeit unersetzbar, weil kein anderer General so wie er das Bettrauen der Truppe und die Achtung der Bevölkerung besitze. Sein erzwun­gener Rücktritt würde, nach der tleberzeugung der bayc- tt'chen Generalität, unzweiftlhast eine Zerrüttung des militärischen Zusammenhalts in der bayerischen Reichs­wehr zur Folge haben. E» wird ferner von bayerischer Seift daraus hinaewiesen, daß Dr. Eeßler. indem er mit General Kreß von Kressenstcin, also einem Untergebenen des Generals v. Lossow, über desftn Rücktritt in Augs­burg verhandelft, vom militärischen Standpunkt aus etwas getan bat, was mit den Grundanschauungen jedes Offiziers in Widerspruch stehe. Und schließlich wird in Bayern an der Auffassung ftstgehalten, daß Dr. Geßler mit einer Abriegelung Bayerns gedrohi l/ibe für den Fall, daß bic durch den Reichspräsidenten auszusprechendr Verabschiedung des Generals v. Lossow in München nicht respektiert werden solle. TieBayern würden dann, so soll er gesagt haben, kein Geld, keine Lebensrnittel erhalten und auch vom Verkehr mit dem Norden abge- perrt werden. Man habe, als diese Aeußerungen Mannt wurden, in Berlin angefragt, ob etwa die ReichS- reeienma mit ihnen einverstanden sei, und als diese

Frage verneint wurde, habe man die Folgerung gezogen, daß dann Dr. Geßler aus diesem Grund« zurücktreftn müsse. In maßgebenden Kreisen der bayerischen Haupt­stadt macht man heute kein Hehl daraus, daß, wenn nicht noch im letzten Augenblick von Berlin aus irgendwie ringe- lenkt wird, Bayern bann vielleicht den Spieß umdrehen und sich vom Nocken abriegcln könnte, was bann woh^ unweigerlich zum vollen Bruch mit Berlin führen müßte,

Berlin, 20. Ott. Wie die Blätter aus Mün­chen melden, beschäftigte sich heute der Ministerrat mit dem Fall Lossow. Laut einem Abendblatt geht das Ergebnis der Sitzung dahin, daß Bayern die Abberufung Lossows als eine schwere Beeinträchti­gung seiner staatlichen Lebensnotwendigkeiten auf­fassen müsse. Der Ministerrat beschloß die Ver­öffentlichung folgender Kundgebung: Die Darstel­lung über den Fall Lossow, welche die Reichsregie­rung durch die Presse veröffentlichen ließ, bedarf in wichtigen Punkten einer Richtigstellung. Die genaue Sachdarstellung wird von der bayerischen Staats­regierung noch gegeben. Im übrigen ist bis zur Stunde das Abschiedsdekret dem General v. Lossow nicht zugegangen.

Ein Abendblatt bemerkt dazu, daß die Verab­schiedung des Generals auch noch nicht erfolgte, wohl aber die Enthebung von seinem Kommando.

Die Münchener Presse jum Konflikt.

Die „Münchener Zeitung" überschreibt ihre heuttge Ausgabe „Konflikt mit Bayern — Friede mit Sachsen" und erklärt; es sei jedermann in Bayern klar, bat Bayern die Zwangspenstonftrung Lossows nicht aner­kennen könne. handle sich um Bayerns staatliches Leben. Wenn man das in Berlin nicht gewußt Haven sollte, so wäre der Mangel an Erkenntnis immer noch keine Rechtfertigung für diese unveranttwort- liche Tat. Der „Bayerische Kurier" ruft aus: Der Konflikt ist da! Um die Sozialdemokratie bei der Stange zu halten, müsse gegen, über Sachsen das reaktionäre Bayern geopfert werden, damit man hinterde, mit Sachsen und seiner bolschewisti­schen Regierung sich verständigen könne. Wenn man einen Konflikt mit Bayern her­aufbeschwören wolle, so solle man es tun. Bayern werde unter gar keinen Umständen es ruhig htnney- men, daß die Berliner Regierung den bayerischen Landeskommandanten den parteipolitischen Inter- essen der Sozialdemokratie opfere. Einmal habe auch die bayerische Nachgiebigkeit ihr E n d e. Die „Bayerische Volksparteikorrespondenz" erklärt, es bandle sich nicht um eine Persouenfrage, sondern um das Prinzip, ob es eine bayerisch« oder eine Reichsangelegenheit ist, die innerbaye­rischen Angele g, en h, Uten verantwort­lich zu ordnen.

Die „Münchener Neuesten Nachrichten" schreiben: Wir glauben richtig unterrichtet zu sein, wenn wir sa­gen, daß man einen Konflikt mit dem Reich durchaus nicht wünscht, daß ' man ihn sehr bedauern würde, daß man aber auch entschlossen ist, nicht den Kopf Lossows für denjenigen GetzlerS einzutausLen.

Die „München-Augsburger Abendzeitung" schreibt, daß man sich in Berlin über die Folgen des Vor­gehens gegen General von Lossow nicht im klaren $v sein scheine. In Bayern wisse man, daß Lossow zum Siücktritt gezwungen werden solle, weil es ihm nicht gelungen war, Herrn von Kahr tm Sinne der Berliner Regierung zu un­terwerfen. Jetzt sei es Zeit, zu reden. Bayern lasse sich eine solche Politik nicht mehr .en. Man solle nicht mit Drobungen kom­men, löte sie Geßler in Augsburg ausgesprochen habe. Bayern habe diesen Kampf nicht gesucht, komme et aber, dann wehe die deutsche Fahne im Lager Bayerns.

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Eine bayerische offiziöse Auslassung.

München, 21. Oft. Unter der Ueberschrift „Bayern—Deutschland" schreibt die bayerische Volks­parteiliche Korrespondenz: Bayern hat den Konflikt mit der Reichsregierung nicht gesucht. Wenn diese die bayerische Regierung auf den Ernst der außenpolitischen Lage Hinweisen zu müssen glaubt, so muß die Reichsregierung wiederum daran er­innert werden, daß die Rücksichten auf diese außen­politische Lage sie hätte zurückhalten sollen, Bayern zwangsmäßig in den Konflikt Hinei nzudräit- gen. Sie solle sich an Herrn Eeßler wenden. Das unselige Jnverbtndungsetzen des bayerischen Landes mit den Ereignissen in Sachsen, die für das deutsch« Empfinden in Bayern so beleidigende Gleichsetzung des drohenden bolschewistischen Aufruhrs in Sachsen mit der Ordnungspolitik in Bayern, die einzig und allein auf das Ziel gerichtet ist, den Stürmen dieser Tage eine festgefügte Staatsautorität aufzurichten, beweist, daß man in Berlin in den schwersten Irr­tümern über das, was Bayern will und anstrebt. befangen ist. Nach dein Verhalten der Rcichsregie« rung scheint es ein aussichtsloses Unternehmen in sein, diese über den Sinn und das Ziel der bayeri­sche« Politik i« belehren. Aber Deutschland joll