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Eil» andere Aendemng besteht darin, daß man da-
f Papiergeld nicht in ein festes WerlverhAtnis zur Ren- Irnmark seht, sondern damit rechnet, daß sich dieses Ber-
Minis von selbst heraucbildet. Das ist sehr wesentlich.
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Die Bestimmungen der Rentenbank.
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hingeben, als wenn jetzt der Stein der Weisen in der Wahrungsfrage gefunden wäre. Davon kann noch gor keine Rede sein. Die Papiermark wird noch manchen Leidensweg gehen und auch der Rentenmark wie der Eoldanleihe werden schmerzliche Erfahrungen nicht erspart bleiten. Wir werden jetzt in eine Epoche eintreten, die uns vielleicht die letzte Gelegenheit bietet, uns auf die völlig veränderten wirtschaftlichen Verhältnisse einzustellen und uns be- wutzt zu werden, wie arm und dürftig wir geworden sind. Es wird dann für viele Kreise, wenn sie von den aufgeblähten Milliardenzifsern der Papiermark zurückgeführt werden in die reale Wirklichkeit, ein schmerzliches Erwachen geben. Aber wir müssen durch diese Krisis hintzit.rch, da sie die Voraussetzung für die Gesundung unserer Wirtschaft ist!
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Die Entscheidung ist gefallen. Die Regierung hat sich im Großen und Ganzen für die Errichtung einer Wäh- lomgsbank entschieden, wie sie früher als Bodenbank ge»
Nach § 2 der Verordnung betragen Kapital und Erundrücklagen der Rentendank 3200 Millionen Rentenmaik. Der Betrag wird zu gleichen Teilen von der Landwirtschaft (§ 6) einerseits und von Industrie, Gewerbe und handel einschließlich der Banken (§ 9) andererseits aufgebracht.
Nach K 5 ist die Rentenbank von allen Steuern des Reiches, der Länder und Gemeinden (Gemeinde- eftbänbe) "om Vermögen und Einkommen sowie Grundvermögen uno Eewerbetrieb befreit.
Rach § 6 Absatz 1 erwirbt die Rentenbank aus de« Grundstücken, die dauernd land«, forstwirtschast-
Die „Oberhesstsche Zeitung" erscheint sechsmal wöchentlich. —Bezugspreis 15.-20 Okt. 165 OüOOOO iDiart einschließlich Zustellungsgebühr. Für ausiallende Nummern int. Streiksoo.-lementEieizniste kein Ersa». — Vlg.nonDr. T. Hitzeroth. — Druck der lln.io^Buchdruckerei von 3o6. Lug. Noch, Markt 21,23. — Fernsprecher 55, Postscheckkonto: Nr. 501jT Lmt Frankfurt a. Main.
rigorosester Weise an den Abbau seiner Nus- gaben und an die Aufwertung seiner Steuerei «n ahmen gehen. Ohne Härten wird es dabei zwar nicht abgehen, aber sie sind im Interesse der Volks- gesomtheit unvermeidlich.
In der „Deutschen Tagesztg." schreibt der Vorsitzende des Refchslandbundes, Hermann Hillger-Spiegelberg, der Gründung der Rentenbank: Losgelöst von der Papiermark, losgelöst von der Inflation. losgelöst von dem Zablentaumel, der uns alle beherrscht und zu Grunde richtet, soll und muß die Renienbank der Fels werden, au dem wir unser neues Geschäftsleben ausbauen. Dieser Fels heißt Vertrauen. Wer auf die eigene Kraft vertraut, wer mit mir der Meinung ist, daß Deutschland wieder durch eigene Kraft herauskommen muß und herauskommen kann, der wird trotz aller Bedenken die Rentenmark als vollwertiges Zahlungsmittel behandeln.
Die „Deutsch" Allg. Ztg." hebt hervor, daß di« Sicherung und Deckung der Rentenmark durch Sachwerte 100 Prozent beträgt. Für jede Rentenmark befinde sich der Gegenwart in Gestalt von Rcntenbriefen, die real fundiert sind, in dem Besitz der Renienbank. Wirv gleichzeitig der ganze Komplex der wirtschaftlichen Wiederaufbau mastregeln in Anspruch genommen, bann dürste in der Lat die Sicherheit gegeben sein, daß das Wirtschaftsleben toieber ein Zahlungsmittel erhält" auf das man die Bezeichnung Geld anwcuden kann.
Der „Vorwärts", der die Schaffung der Rentenbank eine Etappe auf dem Wege zu dem Endziel der wirklichen Goldwährung nennt, erklärt, daß nie Erreichung dieses Zieles nicht nur von der tommenbrn wirtschaftlichen Ge-
Der Präsident der neuen Renten bank ist noch nicht ernannt. Die 14 Mitglieder des Verwaltungsratesi and folgende:
Landwirtschaft: Abg. Dr. Roes icke (Rcichs- la:dbund), Abg. Dietrich (Generalverband der heut« eben Raiffeisengenossenschaften), Regierungsrat Dr. ®en» ne6 (Reichsverband der deutschen landwirtschaftlichen G'- nossenschaften), Dr. Crone-Münzebrock (Deutsche Bauernverein:), Hilger (Reichslandbund), Dr. Heim, Brandes.
Industrie: Abg. Sorge (Krupp-Direktorium), Abg. v. Siemens (Reichsverband der Industrie), Geheimrat Büchner (Reichsverband der Industrie).
Großbanken:Urbig (Diskonto-Gest llschaft, Wa- sermann (Deutsche Bank).
Groß- und Kleinhandel: Abg. Keinath (Zentralverband für den deutschen Großhandel), Grünfeld (Großkaufmann). ,; ,. ...
privaten Notenbanken an diesen Krediten richtet sich nach dem Verhältnis ihrer Notenausgabe am 31. Juli 1914.
Nach § 17 stellt in Abrechnung auf den in § 16 Absatz 2 genannten Höchstbetrag die Rentenbank dem Reiche sofort ein zinsloses Darlehen von 300 Millionen Rentcnmark zur Verfügung, welche Summe das Reich zur Einlösung oder Teileinlösung seiner bei der Reichsbank diskontierten Schatzanweisungen verwendet.
Nach § 19 dürfen, sobald die Rentenbank mit der Ausgabe von Rentenbankscheinen begonnen hat, bei der Reichsbank Schatzanweisungen nicht mehr diskontiert werden.
Nach § 21 bleibt der Reichsregierung Vorbehalten, die zur Durchführung dieser Verordnung und für den Ueöergang, insbesondere für das Verfahren mit Einfhiuß des Rechtsmittelverfahrens erforderlichen Verwaltungs- und Rechtsvorschriften zu erlösten. Sie-kann Kleinbetriebe von der Belastung ausnehme.r.
In § 22, dem letzten der Verordnung, wird bestimmt, das, die Verordnung mit dem auf die Verkündung folgenden Tage in Kraft tritt.
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Berlin, 16. Oft. Nach einer Mitteilung btt „D. A. Z." soll der ehemalige preußische Finanzmintsttt Dr. Lentze zum Präsidenten bet Rentenbank borge» schlagen sein.
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Berlin, 16. Oft. Der gestrige Beschluß des Reichs- kabinetts über die Gründung der Deutschen Rkn- lenbank wird von sämtlichen Blättern als ein großer Fortschritt auf dem Wege zur völligen Stabilisierung der deutschen Währungsverhältnisse bezeichnet. Der „Lok.- Ani," unterstreicht, daß sich eine stärkere banktechnische Sicherung des neuen Zahlungsmittels, als sie durch die Verordnung der Rcichsregierung gegeben ist, schwerlich ausdenken lasse. Vor allen Dingen sei bemerkenswert, daß sich bei den jüngsten Besprechungen alle Kreise der Wirtschaft, f» verschieden ihre Einstellung zu dem Währungsproblem von Hause aus war, aus der Linie derjetzigenLösung als einer Zwischenlösung auf dem Wege zur Goldnotenbank ohne Gewissenszwang und oh'.re jedes grundsätzliche Bedenken einigen konnten. Daß unsere Wirtschaftskreise wirkliches Vertrauen in die Rentenbauk setzen, werde dadurch bewiesen, daß sie ihre namhaftesten Vertreter in den Verwaltungsrat der Rentenbank delegierte und daß bereit Unterschrift jede Rentennote und jeden Reittenbrief decken wird.
Auch das „Tageblatt". betont, daß finanzpolitisch und währnugslcchnisch alle Vorausjetzuugen für eine gesurbe und stabile Entwicklung der Re'tenbrnk gegeben teten.
Die „Zeit" erklärt, das, woraus es bei den vorläustg konstituierten Zwischenwertzeichen ankommt, ist int wesentlichen das Vertrauen darauf, daß es der Reichsregierung gelingt, bis zu dem Zeitpuntt, an dem der von der Währungsbank dem Reiche zu gewährende Kredit van 1,2 Milliarden Rentenmark aufgebraucht ist, die Finanzen des Reiches restlos zu sanieren. Tas Reich muß in
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Marburg Mittwoch, tat 17. Lktobtt «ilbhardt
lichen oder gärtnerischen Zwecken dienen, eine an' Eoldmark lautende Erundschuld in Höhe von 4 Prozent des Wehrbeitragswertes. Nach Absatz 4 desselben Paragraphen ist das Kapital der Erundschuld mit 6 Prozent jährlich zu verzinsen.
Nach § 8 haften, soweit das mit der Erundschuld belastete Grundstück verpachtet ist, für die an die Rentenbank zu leistenden Zinsen Eigentümer und Pächter wie Gesamtschuldner. Im Verhältnis zueinander ist der Eigentümer zur Zahlung von einem Viertel, der Pächtern zur Zahlung von drei Vierteln der Zinsen verpflichtet.
Nach 8 9 werden die bei Inkrafttreten dieser Verordnung bestehenden industriellen, gewerblichen und Handelsbetriebe einschließlich der Banken in ihrer Gesamtheit zugunsten der Rentenmark mit demselben Betrag in Eoldmark belastet wie die Gesamtheit der oben bezeichneten Grundstücke. Unternehmer neuer Betriebe sind in entsprechender Weise zum Zweck der Verstärkung der Mittel der Rentenbank heranzuziehen.
Nach § 11 sind an dem Kapital der Rentenbank die Eigentümer der belasteten Grundstücke und die Ur ternehmer der belasteten Betriebe im Verhältnis der von ihnen eingebrachten Grundschuldverschreibungen. Goldbeträge und Zahlungsmittel in ausländischer Währung beteiligt.
Nach § j2 stellt die Rentenbank auf Grund der füc sie begründeten Erundschuld den ihr zu übergebenden Schuldverschreibungen Rentenbriefe aus.
Nach § 13 dienen die Rentenbriefe als Deckung für die von der Rentenbank auszugebenden Renten- bankscheine. Die Werteinheit dieser ist die in 100 Rentenpsennige eingeteilte Rentenmark.
Nach § 14 dürfen auf Grund eines über 500 Toldmark lautenden Rentenbriefes unter der Bezeichnung „Rentenbankscheine" besondere Wertzeichen im Betrage von 500 Rentenmark, insgesamt nicht inehr als der Betrag des Kapitals und der Erundrücklagen, ausgegeben werden. Die Renten- bankscheine sind an den öffentlichen Kassen als Zahlungsmittel anzunehmen.
Nach 8 16 darf die Rentenbank bankmäßige Geschäfte nur mit dem Reiche, der Reichsbank und den privaten Notenbanken machen. Sie wird nach Absatz 2 während der nächsten 2 Jahre dem Reiche auf Rentenmark lautende und verzinsliche Kredite bis zum Betrage von insgesamt 1200 Millionen Rentenmark zum festen Zinssatz von 6 Prozent gewähren. Bürgschaften darf die Rentenbank für das Reich nicht übernehmen. Sie ist nach Absatz 3 ferner nach Maßgabe der Gesetze berechtigt, der Reichsbank und den privaten Notenbanken zum Zwecke der Kredit- veisorgung der Privatwirtschaft Kredite bis zum Betrage von 1200 Millionen Rentenmark zu gewähren. Die Beteiligung der Reichsbank und der
flaltung in Deutschland, sondern auch in hohem Maße der weiteren Entwickelung der Reparallonsfrage, von der Haltung der Alliierten abhängt.
Heilt Seiwhmotn.
Berlin, 16. Okt. Ter „Reichsanzeiger" vttöf- fentlich eine Verordnung über die Betriebsstillegung, Arbeitsstreckung, toobutdj auf Grund des Ermächtigungsgesetzes die Verordnung vom 8- November 1920, betreffend Maßnahmen gegenüber Betriebsabbrüchen und Stillegungen abgeändert wich. Laut Artikel 1 der neuen Verordnung treten zu dem Paragraph 2 der Verordnung vom 8. November 1920 folgende M- sätze zwei bis fünf: Absatz 2. Entlassungen, die über die Grenze des Paragraphen 1 Mß. 1 Ziffer 2 hinaus« gehen, sind innerhalb der Fristen des Paragraphen 1 Ms. 2 nur mit Genehmigung der TemobilmachungS- bchörde wirksam. Ist der Arbeitgeber nicht in vtt Lage, die Arbeitnehmer während der bezeichneten Fri- fiert voll zu beschäftigen, so kann die Denwöilmachungs- bchörde für die Tauer der Frist unter Verkürzung btt Arbeitszeit (Streckung der Arbeit) anordnen. Hiev- bei darf jedoch die Wochenarbeitszeit des Arbeitnehmer» nicht unter 24 Stunden herabgesetzt werden. Ms. 3: Ter Arbeitgeber ist fm Falle der Arbeitsstreckung berechtigt. ben Lohn und Gehalt der mit verkürzter Arbeitszeit beschäftigten Arbeitnehmer entsprechend zn kürzen, jchoch erst von dem Zeitpunkt an, wo ihr Av- beitsverhältnis nach den allgemeinen ober verträglichen Bestimmungen enden würde. 4. Tas Recht zur fristlosen Kündigung aus dem Grunde, der nach dem Gesetze zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist berechtigt, bleibt unberührt. Ms. 5: Entlassungen, die bei der Einhaltung der Anzeigepflicht unwirksam wären, sind auch unwirksam, wenn der Anzeigepflicht nicht genügt ist. Nach Artikel 12 werden die Paragraphen 12 bi» 15 di« Verordnung über Einstellung, Entlassung von Arbeiten» und Angestellten wahrend der Zeit der wirtschaftlichen Demobilmachung vom 12. 2. 1920 ausgehoben. Mit den Aenderungen, die sich aus den Arttkeln 1—t ergeben, gelten die Verordnunen vom 12. 2., 8.11« 1920 über den 3L 1. 1923 hinaus. Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündigung in Kraft. Gleichzerttg treten die lande.?rechtlichen Vorschriften über Betriebsstillegung, Arbeitsstreckung und über di« Erhaltung der Arbeitnehmer in den Betrieben außer Kraft.
Außerdem veräffenüicht der „Reichsanzeiger" ein« Verordnung über die Ausbringung der Mittel für bie Erwerbslosenfürsorge und eine zweite Verordnung Über die Bvrsenumsatzenermarken und eine Bekanntmachung über den Londoner Goldpreis gemäß Paragraph 2 der Verordnung zur Ausführung des Gesetzes Über wertbeständige Hypotheken vom 29. 6.
Sie irotitrlirmi.
Berlin, 16. Oft. Amtlich wird mitgeteilt:
„Nach dem vom Reichstag fast einstimmig angenommenen Gesetz vom 23. Juni d. Js. zur Sicherung der Bwtversorgung im Wirtschaftsjahr 1923/24 hatte bk Markenbrotversorgung spätestens am 16. Oktober 1923 ihr Ende zu finden. Als Sicherung für di« Bwtversorgung nach diesem Termin ist im Gesetz vorgesehen die Bildung eines Getreidevorrates bi» zu einer Million Tonnen durch die ReichsgetrerdesteÜie, womit in Notfällen einbegriffen werden und auch rn gewisser Preisdruck ausgeübt werden sollte. Die Entwicklung der Verhältnisse in Verbindung mit einer stark verspäteten Ernte hat die Reichsregierung veranlaßt, ben gesetzgebenden Körperschaften den Entwurf eines Er- gänzungsgesetze - vor zulegen, worin stärkere ®a- rantieu für die Brotversorgung enthalten sind. Da der Reichstag mit der Vorlage nicht mehr befaßt werde» konnte, ist sie heute als Verordnung auf Grund btt Ermächtigungsgesetzes erlassen worden i
Diese Verordnung sieht eine Verstärkung der von btt Reichsgetreide stelle zu erwerbenden BrotgetreidemengM' von 1 auf 2l/? Millionen Tonnen vor. Alle Bedarfs- konnnunalverbände können beantragen, daß an Mühlen, >ie sie bestimmen, von der Reichsgetreidestelle Getreide • ;um Tagespreise bis zu •/* der bisherigen Ration geliefert wird. Im Sinne dieser Besiimmungen ist rechtzeitig Vorsorge dahin getroffen worden, daß in allen Kommunal- verbändcn. in denen Schwierigkeiten tkim Uebergang in die freie Wirtschaft zu befürchten waren, ausreichend« Mengen Getreide durch die Reichsgetreide- telle geliefert werden. Von ben Mühlen soll das Getreide auf dem normalen Wege über ben Bäcker in den Konsum gelangen. Die Kommunalverbände können die Verwendung des Getreides zur Versorgung der Bevölkerung ihres Bezirkes überwachen. Es ist anzimehmen. daß auf diese Weise die Brotversorgung sich ohne lieber» gangsschwierigkeiten abwickeln wird. Für die besetzte» Gebiete ist darüber hinaus die Fortführung der Markenbrotversorgung ermöglicht worden.
Bekanntlich ist das Markcnbrot, obwohl sein Preis in letzter Zeit wiederholt heraufgesetzt werden mußt«, billiger gewesen als dar markenfreie Bwt. Dft Spanne zwischen bet» Preise jllr das trete Brot und fM
Berlin, 16. Okt. Die bereits inhaltlich kannt gegebene Verordnung über die Errichtung der deutschen Rentenbank wird nunmehr im Wortlaut veröffentlicht.
Amtliches Verkündigungsblatt des Kreises Marburg.
Anzeiger für (bas früher kurheffifchej Oberhessen
®e man die deutsche Papiermark im Umlauf lassen will tnb bte Rentenmark nicht zum gesetzlichen Zahlungsmittel erhebt, so wäre bei einem festen Wertverhältnis Mischen beiden die Rentenmark von dem Schicksal der Papiermark völlig a b hä n g ig Ginge der Entwerrungs. Prozeß der Papiermark weiter, so wäre in diesem Falle Mch die Rentenmark davon nicht in Mitleidenschaft gezogen. Legt man das Umtauschverhältnis aber nicht fest, je bleibt die Rentenmark wenigstens beständig, wenn die Papiermark einer weiteren Entwertung anheimsallen sollte.
Remenmark und Goldanleihe werden nut zusätzliche Zahlungsmittel sein Das alleinige gesetzsiche Zahlungsmittel bleibt auch, weiterhin die Papiermark. Wir werden Also drei Zahlungsmittel mbeiniranber haben.
p Das Schicksal dar Mkpiermark bleibt also auch kn Zukunft auf^ sich seAst gestellt. Die Stabilisierung der Papierwährung ist aber trotzdem auch dann ge- teben. wenn die Notenprefle ihre Tätigkeit einstellt tnb nicht wieder in Anspruch genommen wird. Dies fttt nit der Einführung der Rentenmark ja geschehen. Bon diesem Augenblick an wird die Reichs- lont Reichsschatzwechjel nicht mehr diskontieren, d. h.
f feine neuen Banknoten mehr ausgeben, da die : | Renten bank von diesem Augenblick an die Kredit-
kediirfnisse des Reiches deckt. Damit wäre dem deutschen Währungsverfall Einhalt getan, auch wenn die Papiermark und die neue Notenmark nicht im festen Wertvcrhältnis stehen. Selbstverständlich kann das aber nur dann so bleiben, wenn die Noten- »resse auch tatsächlich als Mittel der Geldbeschaffung «in für allemal ausscheidet. Denn in demselben Augenblick, in dem die Negierung etwa nach Auf- tzrhrung der Rentenkredite wieder auf die Noten-
Ptefie zurückgreifen müßte — im selben Augenblick befände sich auch die deutsche Papiermark wieder auf ■ dem Leidenswege der Entwertung. Deshalb ist und :-bleibt das Kernproblem der ganzen ^Währungsreform die F i n a n zr ef or m, ’ | durch die erreicht werden muß, daß durch wert- beständige Steuern auf der einen und fk durch äußerste Sparsamkeit auf brr
■ n b e r n Seite ber Reichshaushalt schnellstens ;4n Gleichgewicht gebracht wirb. Ein- s i schneidende Maßnahmen werden dabei weder dem
Steuerzahler noch dem Verwaltungsapparat erspart bleiben. Das ganze Währungsproblem wird aber setzten Endes auch von der außenpolitischen Lage bestimmt.
L Man darf sich nicht der völlig irrigen Annahme
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■gant war. Nur sind einige nicht ganz unwesentliche Nendernngen borgenommen worden.
Man hat an der hypothekarischen Belastung btt ge» stmtten deutschen Grundbesitzes als Fundierung ber Wäh- «ngsbank festgehalten. Die Goldrentenbriefe, die aus Grund dieser hypothekarischen Belastung ausgestellt werben, geben der Bank die goldsichere Deckung, auf der die neue Währung beruhen soll. Da es sich dabei um die Stiftung einer Bodenrente handelt, so hat man ben Kamen Rentenbank und Rentenmark gewählt. Die Ren- Iminarf als solche ist infolge ihrer Fundierung ebenfalls i Mldsicher, sodaß man sie mit Recht dem Goldgehalt her früheren Mark gleichsehen kann.
Diese neue Rentenmark toitb erst in einigen Wochen — man rechnet in unterrichteten Kreisen frühestens mit 14 Tagen, also mit einem Termin vom 1. November ab — in Umlauf gesetzt werden können. Da aber auch in biescr Zwischenzeit die Grnährungslage unseres Volkes Janen Aufschub gestattet, so hat die Reich-sreg'erung beschlossen, die schon bestehende Goldanleihe zu popularisieren. Man will diese Goldanleihe in ihrem Ausgabenbetrag bis auf 200 Million n Goldmark erhöhen - tnb die Anleihe selber in kleinen Stücken zu 1,2 und ö Dollar ausgeben. Diese Goldanleihescheine sollen später auf Wunsch in Rentenmark umgetauscht werden. Doch ist - ber Charakter dieser Goldanleihe derartig, daß sie auch «U Anleihe« und Sparpapier gelten kann
Der Grundlage nach hat man sich also an ben früheren Plan gehalten. Eine Abweichung ist nur insofern Borge« tommen worden, als man die neue Währung nicht nur lern Reich für- feine Bedürfnisse, sondern auch dee Reichs- dank und der Privatnotenbank für die Bedürfnisse der Lirtschast zugänglich machen will. Es werden also die , Warenwechsel und sonstige Kreditunterlagen der Win« ßhaft nicht mit Goldnoten der Reichs bank, sondern ebeir- ßills mit Noten der Rent nbank anerkannt werden. Mau erreicht dadurch eine größere Einheitlichkeit auf d m Geldmarkt und nimmt das Gold der Reichsbank nicht für Verpfändungszwecke in Anspruch. Da man den deutschen Grundbesitz mit über 3-Milliard n Goldmark belasten »ill, so kann die Rentenbank sowobl für die Staats- wie | für die Wirtschastsbedür'nisse auftommen.