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-Amtliches VerAMgungsblatt des Kreises Marburg.
Anzeiger für (das früher kurheMche) Oberhessen
las EnWMWM aiigeiioninitn.
I| 380. Sitzung vom 13. Oktober.
Saal und Tribünen sind dicht besetzt. Abg. Sttn- Ms, der tarn Donnerstag fehlte, sitzt heute auf seinem Platz. Der deutsche Botschafter in Wien, der Zentrams- Abgeordnete Dr. Pfeiffer, ist gleichfalls anwesend. Auf der Tagesordnung steht die Abstimmung über das Er- tzlächtigungsgesetz. Vorher erteilt Präsident Loebe dem Ilbg. StScker (Komm.) zur Geschäftsordnung das Wort, »achdem er vorher darauf Angewiesen hatte, daß zur Zeschästsordnung nur 8 Minuten gesprochen iverden darf.
Abg. Stöcker verlangt, daß rin kommunistischer Antrag auf die Tagesordnung gesetzt werde, der sich mit der Notlage der Bevölkerung im besetzten Gebiet beschäftigt. Sn der Begründung des Antrages führte er aus, die Wroßindustriellen Stinnes, Bögler und Genossen hätten Absichtlich das Gleich der arbeitenden Masse im Ruhr- tzebiet gesteigert, um sie in die Bajonette der ftanzösischen, Armee zu treiben.
Präsident L öb e fragt, ob sich Widerspruch dagegen erhebt, daß dieser Antrag an die dritte Stelle der Taaesordnung gesetzt wich.
..Aus der Deutschen Bolkspartei wird Widerspruch erhoben. Abg. Frölich (Komm.) ruft nach rechts: Ihr laßt die Leute verhungern, wenn Ihr nur reich werdet, Kanaillen! Präsident Löbe ruft den Abgeordneten ßrölich zur Ordnung,
Ledebour (Unabh): Ich beantrage, die Abstim- »ung auszusehen, bis der Reichskanzler Auskunft ge- zeben hat über die Fragen, die Abg Frölich am Donnerstag an ihn gerichtet hat. Ist der Regierung bekannt, haß Herr von Soden, der Mittelsmann des Kronpirnzen Rupprecht und des banerischen Staatsministers v. Kahr, »it dem französischen Auswärtige Amt verbandelt hat Über die Frage der Loslösung Bayerns vom fKeidj (Hört! Hört! links) und daß ihm von der ftanzüsisch^n Rea icrung der Bescheid wurde, Frankreich sei damit einverstanden unter der Voraussetzung, daß Bauern auch für die Loslösung der Rheinlande vom Reich eintreten werde. (Hört! Hört!)
Di« Aussetzung der Abstimmung wird unter dem Lärm ser äußerste n Linken abgelehnt.
Abg. Leicht (Bayr. Vpt.) erklärt zur Abstimmung: jßtr haben am Donnerstag erklärt, daß wir zwar gegcu das ßlefeß stimmen, aber seine Annahme nicht durch Obstruktion bindern würden. Wir haben das erklärt in der Hoffnung, daß die Regierungen und die Parteien dazu helfen möchten, die Konflikt smözlickckeiten zwumen dem Resch und Bavern aus ein Minimum zu reduzieren. Diese Hoffnung ist leider nicht in dem Maße erfüllt worben, wie wir gewünscht hätten. (Ruse links: von Bayern.! Trotzdem halten wir au unserer Stellungnahme fest. kBeifall bei der Mehrheit.) Wir werden uns an der Abstimmung beteiligen, weil wir mit unserer Haltung den letzten Appell an die Regierungen und Pareeien richten »ächten im Sinne unserer Erklärung.
Präsident Löbe verkündet als Ergebnis der Abstim- Mr Geschäftsordnung. Als er dann namentliche Abstimmung über das Ermächtigungsgesetz ankünd'gt, verlassen «lle Teutschnationalen, Kommunist^, Unabhängige uns wenige Sozialdemokraten den Saal. Abg. Stinnes (D Vpt.) gibt eine blaue Karte (Stimmenthaltung^ al»
Präsident Löbe verkündet als Ergebnsi der Abstim- totng: Es sind 347 Karten abgegeben worden, es haben sich, also mehr als zwei Drittel der gesetzlichen Mit- «liederzahl an der Abstimmung beteiligt. Gestimmt haben 84 mit Nein, 316 mit Ja (Beifalls und 7 Mitglieder heben sich der Abstimmung enthalt.» Es ist auch die »eitere Bedingung erfüllt, daß Zwechrillel der abgegebenen Stimmen dem Gesetz zugestimmt haben. Tas Gesetz -st »lso angenommen. (Pfuirufe bei de» Kommunisten.!
Abg. Frölich (Komm.) verliest darauf unter großer Ünruhe eine Erklärung seiner Fraktion, in der die Ar- beiierschast aufgerusen wird, fich mit der Waffe in ter Hand unb mit dem Generalstreik gegen eine Militär- diktatur zu verteidigen.
Nachdem auch das Gesetz über Vermögensstrafen und -Güßen angenommen ist, erhält Präsident Löbe die Ermächtigung, Tag und Tagesordnung der nächsten Sitzung stlbst festzusetzen. Er sagt dazu, die nächste Sitzung werde Ende nächster Woche, spätestens Anfang übernächster Woche stattfinden unb sich voraussichtlich mit dem Arbeits- »eitgesetz beschäftigen. Kommunistisch« Anträge auf Ec- länzung der Tagesordnung werden abgelehnt
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Sine gort intänpße Mtihnt.
Von unserem parlamentarischen Vertreter.
Die Reichstagssitzung vom Samstag, in welcher hie große Entscheidung über das Ermächtigungs- :efetz fiel, bot' nur ein schwaches Abbild der Kämpfe, ie dieser Entscheidung in den Fraktionszimmern »orangingen. Noch bis zum letzten Augenblick war die Situation außerordentlich unsicher. Zwar hatten die Sozialdemokraften- ihren ursprünglichen Fraktionszwang hinsichtlich der Stellung ihrer Mittlieder dahin geändert, daß diejenigen Abgeord- Meten, die nicht für das Gesetz stimmen wollten, nicht ken Saal verlassen, sondern im Saal selber bleiben ßvllteu. Dafür war aber eine neue Unsicherheit hin- Mchtlich der Haltung der Bayerischen Volkspartei
aufgetreten. Als die Klingeln durch das Haus raffeln, fehlen auch noch sämtliche Bayerischen Abgeordneten, die bis dahin in der Fraktionssttzung zusammen waren.
Inzwischen stellte man Betrachtungen darüber an, wer da und wer nicht da ist. So ist der Abgeordnete Stinnes zugegen, der am Donnerstag fehlte. Der Kanzler begibt sich sofort zu ihm, und alsbald hebt eine überaus ernste Auseinandersetzung zwischen den beiden an. Stinnes wie der Kanzler bekommen rote Köpfe. Der Kanzler gestikuliert sehr erregt, Stinnes bleibt fast unbeweglich, den Kopf in die Hand gestützt, sitzen. Der Kanzler nimmt dann unter allen Zeichen der Erregung zunächst auf seinem Abgeordnetensitz Platz, begibt sich aber dann zum Kanzlerplatz, an dem er unruhig und nervös hin und herläust. Inzwischen sind einige Abgeordnete, wie Rießer, bemüht, ou: Stinnes einzusprechen.
Alle Tribünen sind bis zum Rande gefüllt. Zn der Diplomatenloge find die Vertreter sämtlicher auswärtigen Missionen und von den Ententemächten die Botschafter persönlich zur Stelle. Die Minister sind sämtlich zugegen, aber sie sind in unruhigem Eesprächt hinter ihren Stühlen begriffen. Auf seinem Platze hält es niemand aus. Hinter den Ministerbänken drängen sich die Vertreter der Reichsbehörden Kopf an Kopf.
Mit einer unvermeidlichen Eefchäftsordnungs- debatte beginnt der Akt. Ledebour bringt eilten Antrag ein, wonach die Verfügungen der Regierung über die Beschränkung der Erwerbslosensürsorge aufgehoben werden sollen. Es wird Widerspruch erhoben,- der Antrag kann also nicht zur Verhandlung kommen. Das Gleiche geschieht mit einem Antrag Koenen wegen Aufhebung des Verbotes der kommunistischen Zeitungen. Bei diesen Erörterungen fliegen zwischen hüben und drüben erregte Zurufe hin und her. Das Haus, in dein man, keine Lücken steht — nur auf den deutschnationalen Bänken klafft es beträchtlich —, ist sehr ungeduldig. Die Geschäftsordnungsdebatte wird vom Präsidenten rasch geschloffen. Da aber springt Ledebour schon wieder auf und verlangt zur Abstimmung das Wort. Er will die Abstimmung ausgesetzt wissen, bis der Kanzler über angebliche Enthüllungen Auskunft gibt. Der Antrag Ledebour. wird nur gegen die Stimmen der Kommunisten abgelehnt. Diese rufen dem Kanzler allerlei „Liebenswürdigkeiten" zu, wie „Schützer der Hochverräter!" usw.
Run aber beginnt die eigentliche große Entscheidung. Der Abgeordnete Leicht, der Führer der Bayerischen Volkspartei, nimmt zur Abstimmung das Wort. Sofort weicht die tosende Unruhe einer lautlosen Stille. Man fühlt es, daß man mitten in einer historischen Stunde steht. Abgeordneter Leicht sagt, daß trotzdem ihre Wünsche nicht erfüllt seien — und kaum ist dieses Wort gesprochen, so geht eine fühlbare Erleichterung durch das Haus —, die Bayern an ihrer Stellung festyalten.
Run wird in einfacher Abstimmung Einleitung und Ueberschrift des Gesetzes gegen Deutschnationale und Kommunisten und Bayerische Bolkspartei an- genommen. Die Eesamtabstimmung ist namentlich. Deutschnationale und Kommuniüen verlaffen den Saal. Die Bayern bleiben sitzen. Ein Moment höchster Spannung ist gekommen. Die Abstim- mungshupen heulen nervenaufpeitschend bis in die Entferntesten Ecken des Hauses. Stresemann begibt sich auf den Kanzlerplutz. Doch kaum, daß er eine Sekunde sitzt, ist er auch schon wieder nervös aufgesprungen. Er vergeht eine geraume Zeit bis das Resultat verkündet wird: Es haben 347 Abgeordnete abgestimmt, also die nach § 76 der Verfassung erforderliche Zweidrittelmehrheit der Abgeordneten ist reichlich vorhanden. Diese Mehrbeit beträgt 306. Von den 347 Adstimmenden haben 316 mit und 24 mit „Rein" gestimmt, während sich 7 enthalten haben. 206 Stimmen waren für die Zweidrittelmehrheit der Abstiinmenden notwendig gewesen. Tie Regierung hat 110 Stimmen mehr erhalten. Das Ergebnis ist also ein außerordentlich günstiges. Der Reichskanzler brauchte nicht die rare Mappe mit der Auflösungsurkundc hervorzuziehen. Die Koalitionsparteien begrüßen das Ergebnis mit Beifallskundgebungen, wählend die Kommunisten, bie wieder in den Saal hereinkommen, in stärkste Pfuirufe ausbrechen.
Zu den Reichstagsverhandlungen schreibt der „Tag", daß der Kanzler vor der S-tzung eine Besprechung mit ba Bayr. Volkspartei hatte. In dieser Unterrebung
scheint der Reichskanzler Zusicherungen gegeben zu haben, bk für das Verhalten Bayerns zum Reich von großer Bedeutung werden können. Bisher war die Lage gerade in Hinsicht dadurch sehr kritisch, daß die bayerische Regierung im Reichsrat das Ermächtigungsgesetz abgelehnt hat. Auch die Frage des Generals von Lossow, der nach bayerischen Wünschen bleiben soll, ist in der Besprechung bedeutungsvoll gewesen.
Weiter meint das Blatt: „Es muß immer im Ange behalten werden, daß die Sozialdemokraten jeder Zeit in der Lage sind, Mit dem Arttlel 24 der Reichsverfassung unter Einsetzung ihrer hohen Mitgliederzahl im Reichstag die Einberufung des Reichstages durch ein Drittel der Mitglieder zu verlangen, und daß sie bann Anträge auf Aufhebung der Verordnungen stellen können, die mit dem Ermächtigungsgesetz erlassen sind. Jeder solcher Antrag muß, auch wenn seine Annahme im Reichstage nicht sicher ist, die große Koalition und damit die Basis des Ermächt.gungs- gesetzes gefährden. Die Regierung wird also nach wie vor mit den Koalitionsparteien engste Fühlung, halten müssen, von den Wünschen der Sozialdemokratie zum Teil abhängig und damit noch immer mit parlamentarischen Hemmungen belastet sein."
Die weitere Tagung des Reichstages wird, tote man uns aus dem Reichstag schreibt, nur ganz kurze Unterbrechungen ertragen können. Der Reichstag wird in der Nächsten Woche zur Beratung des Arbeitszeil- gesetzes zusammentreten. Um dieses Gesetz werden zweifellos noch sehr heftige parlamentarische Kämpfe geführt werden Müssen. Außerdem hat der Reichstag noch eine ganze Reihe von Vorlagen zu erledigen, die mit ben Bestimmungen des Ermächtigungsg.setzes überhaupt nichts zu tun haben. Ob es in absehbarer Zeit dazu kommt, die große Justiz re form, die sehr dringlich ist, durchzuführen, steht auch noch dahin. Im November müßte der Reichstag ohnehin zusammeiiberusen werden, ba es die Verfassung vorschreibt. Dann muß der E t a t vorgelegt worden, dem diesmal eine ganz besondere Bedeutung zukommt, da er zum ersten Male auf Goldbasis gestellt werden soll.
Zustimmung des Reichsrats.
Der Reichsrat trat unmittelbar nach der Reichstagssitzung zusammen und erklärte sich mit dem Ermächtigungsgesetz nach den Beschlüssen des Reichstags einverstanden. Für Bayern erklärte der Gesandte V $ reger, daß Bayern an seinem ablehnende« Standpunkt festhalte, aber angesichts der Sachlage darauf verzichtet, einen An- trag auf Erhebung von Einspruch zu stellen
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Berlin, 13. Okt. Nachdem vor einigen Tagen bereits die Verordnung über die Zahlung der Steuern in Gold erlassen worden ist, beschäftigte sich das Reichskabinett in feiner gestrigen Sitzung mit der Frage der Bekämpfung der Preistreibereien durch Kartelle und Preiskonventionen. Die beteiligten Ressorts sind mit der Lösung dieser Frage befaßt.
Anschließend kamen die Richtlinien für die künftige Wohnungspolitik zur Erörterung und zur Beschlußfassung.
Weitere Beschlüsse der Reichsregierung betrafen die sogenannten Demobilmachungsverordnungen, das sind die Verordnungen über die Einstellung und Entlassung von Arbeitnehmern vom 12. Februar 1920 und über Betriebsstillegungen vom 8. Roo. 1920. Diese Verordnungen waren von vornherein nur für eine llebergangszeit bestimmt. Die Reichs- rcgierung hat sich bei ihren Beschlüssen von dem Bestreben leiten lassen, die Produktivität der Wirtschaft wiederher st ellen, ohne dabei auf den notwendigen Schutz der Arbeitskraft zu verzichten. Sie hat deshalb durch Artikel 1 der Verordnung über Betriebsstillegungen und Arbeitsstreckung die geltenden Vor- chriften dahin ergänzt, daß in der Sperrfrist von regelmäßig 4 Wochen, die einer Betriebsstillegung oder einer größeren Betriebseinschränkung vorausgehen muß, auch Entlassungen von Arbeitnehmern nur mit Zustimmung der Behörde wirksam sind und daß die Behörde während dieser Sperrfristen auch die Streckung der Arbeit bis auf 24 Stunden vor- chretben kann. Auf der anderen Seite hat die Rcichsregierung im Artikel 2 der neuen Verordnung den § 12 der Verordnung vom 12. Februar aufgehoben. Rach dieser Vorschrift war der Arbeitgeber gezwungen, die Arbeit in seinem Betrieb zu strecken, wenn er auch nur einzelne Arbeiter entlassen wollte. Das bedeutete eine Belastung für die Betriebe, die mit den Grundsätzen der Produktivität schlechterdings nicht vereinbar ist. Die Aufhebung des § 12 entspricht übrigens auch einem Gutachten, das der Sozialpolitische Ausschuß des Reichswirtschaftsrates kürzlich erstattet hat. In einer weiteren Vorschrift der neuen Verordnung werden landesrechtliche Bestimmungen über Betrieb sstillcgungen, Arbeitsstreckung oder Erhaltung von Arbeitnehmern in de nBetrieben für unwirksam erklärt.
Eine weitere Verordnung der Reichsregierung schreibt die Erhebung von Beiträgen zugunsten der Erwerbslosenfürsorge vor. Die Verordn nun soll die Gewähr dafür bieten, daß die Erwerbs» lofenfürsorge, die unterstützende sowohl wie die pro duktive und die öffentliche Arbeitsvermittlung trotz der -finanziellen Notlage des Reiches in dem Maße fortgeführt werden können, wie das aus politischen und sozialen Gründen unerläßlich ist. Die Bei« träge der Arbeitgeber und Arbeit« nehm er sollen eine bestimmte Höchst« grenze — 20 v. H. des Krankenkaffenbeitrages — nicht überschreiten. Für Gemeinden mit großer Arbeitslosigkeit treten ergänzend auch weiterhin Reich und Länder ein. Die Verordnung sucht ihre Ausgabe mit dem einfachsten Verwaltungsapparat zu erfüllen. Die feinere Ausarbeitung soll dem kommenden Gesetz über die Arbeitslosenverfiche- rung überlassen bleiben, das bekanntlich nicht auf Grund des Ermächtigungsgesetzes erledigt werden kann, sondern der ordentlichen Gesetzgebung vor« behalten bleibt. Bemerkenswert ist an der neuen Verordnung noch die Bestimmung, nach der die Er« werbslosen gemeinnützige Arbeit gegen die Unter« stützung zu leisten haben: soweit für Jugendliche Arbeitsgelegenheit nicht gegeben ist, haben sie sich an den Einrichtungen zur Fortbildung oder Ausbildung zu beteiligen. Es wird somit zum ersten Mal der Grundsatz aufgestellt, daß die Unterstützung nicht ohne Gegenleistung ge« geben wird, und es wird damit die Möglichkeit, brachliegende Arbeitskräfte produktiv zu beschäftigen, nicht unwesentlich erweitert. An allen Entscheidungen, die auf Grund der Verordnung ergehen, sind paritätische Ausschüsse von Arbeitnehmern beteiligt.
Auf die Tagesordnung einer Kabinettsfitzung am kommenden Montag ist die Beschlußfassung über die Währungsfrage gesetzt.
Nach fcetn „Börsen-Eourier" hat man sich entschlossen, ben von Bankseite wiederholt gemachten Vorschlag auszuführen, und nochmals e:ne Goldan- leihe, für die eine entsprechende hypothekarische Deckung geschaffen werden wirb, a u i i u I» s e n Schon bei der Auflegung der ersten Goldanleihe war ein wichtiger Gesichtspunkt, ein wertbeständiges Zahlungsmittel zu gewinnen, und deswegen waren auch kleine Abschnitte bis Zweck noch wirksamer dadurch erreicht werden, daß zu einer Goldmark herab vorgesehen Nunmehr soll dieser d« Goldanleihe ausdrücklich als gesetzliches Zahlungsmittel erklärt wird.
Dasselbe Blatt berichtet, daß das Helsferich'sche Projekt einer Roggenbank als nicht ausführbar ausgegeben sei, die sowieso nur als Zwischenlösung vorgesehen war.
Die Kohlensteuer aufgehoben.
Berlin, 13. Okt. Nach einer Verordnung des Reichspräsidenten wird die Kohlensteuer vom 15. Oktober ab aufgehoben. Es wird bestimmt, daß der Neichswirtschaftsminister befugt ist, die vom Reichskohlenverbande festgesetzten Brennstoffver« kaufspreise auch ohne vorgängige Anhörung des Reichskohlenrats und des Reichskohlenverbandes herabzusetzen.
Im Akt iibtt die Meilsrit.
Berlin, 14. Ort. Nach einer dem „Berl. Tagebl." zugegangenen Zuschrift stellt der von bet Reichsregierung dem Reichsrat und Reichstag vorgelegte Entwurf eines vorläufigen Gesetzes über die Arbeitszeit im ZI den Grundsatz des Acht-Stundentages und der 48-Stunbm« Wvche voraus. Dieser Grundsatz erleidet Einschränkungen bei Notständen, ferner bei unvermeidlichen Botbetei-, tungs- und Abfchristarbeiten zur Ingangsetzung von Betriebsanlagen. Ferner soll dem Arbeitgeber zwecks Anpassung an die Konjunktur die Möglichkeit gegeben werden. an einer beschränkten Zahl von Tagen Mehrarbeit leisten zu lassen . Förmliche Ausnahmen vom Acht-Stunkttn- Arbeitstag sind vorgesehen 1. durch Tarifverträge unb 2. durch behördliche Maßnahmen. Sowohl gegenüber den tariflichen wie ben behördlichen Ausnahmen zieht die Vortage auS Rücksicht auf die Arbeiter sowie auf die Schwere der Arbeitsleistung tlare Grenzen. Für ben Bergbau unter Tage sowie für alle Arbeiter, die in außergewöhnliche^ Weise der Einwirkung von Hitze, gif- ftigen Stossen, Staub usw. ausgesetzt sind, muß am Acht-Stundentag sestgehaltm werden. Hier ist höchstens vorübergehend U.berarbeit in dringendsten Fällen zu ermöglichen. Für den Mrgban sind an besonders schwierigen Betriebsstellen noch weitere Verkürzungen borge« eben. Für alle Ausnahmen lind 10 Stunden als Höchstgrenze einschließlich der Mehrarbeit bestimmt. Für Betriebe der Körperschaften des öffentlichen Rechts steht die Ausübung der ben Behörden übertragenen Bestimmungen der vorgesetzten Dienstbehörde zu.
Wie die Blätter Mitteilen, wurde gelegentlich der Verhandlungen. über die Lergarbeiterlöhne, die