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Amtliches Verkiindigungsblatt des Kreises Marburg.

Anzeiger für (das früher kurhessische) Oberhessen

fit. 228

Die .Oderhesfischr Zeitung" erscheint ledjemel wöchentlich. Bezugsnrei» 2. Hälft Sept 5 000 000 M. freibleibend und Zustellungsgedühr. Für ausfallende Nummern int Streitsod.element.Ereigniffe lein Trfag. Llx.vonDr. G.Hitzeroth.Druck der llnin^Buchdruckerei von J»b. Lug. Loch, Markt 21,23. ^ernfprecher 55, Post» ickeckkonto: Nr. 5015 8mt Rtonfrutt e. Main.

Marburg

Mat m 28. Sealmt«

Scheivin«

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Der AllMuleziM im Wen Reich-

Berlin, 26. Sept. Eine in spätester Abend- ,4i lde veröffentlichte Verordnung des Reichspräsi- ffte'tten auf Gründ de» Art. 48 Abs. 2 der Reichsver- Istifuag testimmt zur Wiederherstellnng der öffent» Schen Sicherheit und Ordnung für das Reichsgebiet, die Artikel 114, 115,117, 119, 124 und 153 der Meichsverfasfung bis auf weiteres anher Kraft ge­fetzt werde«, Es sind daher «eschrünknngen >et persönlichen Freiheit, der Recht'» der freie« Meinungsäußerung, ein- sthlietzlich der Pressefreiheit, des Vereins« «ad Bcr- stlmmlullgsrecht», Eingriffe ta da» Brief«. Post«, Telegraph««» n«d Fe,«sprech, geheim«!», Anordnung von Ha»»s«chu«. gen und Beschlagnahme sowie Beschr8«k«ng de» Eigentums auch ausserhalb der sonst hier­für bestimmte« gesetzlich«« Grenze« zulässig. Die vollziehende Gewalt geht auf den Aeich»wehr«inifter über, der fte auf Militarbefehlshaber übertragen kann. Im Eiaver« vehmen mit de« Reichsminister de» Zauern kann der Reichswehrminister zur Mitwirkung und zur Ausübung der vollziehenden Gewalt auf de» Er­biete der Zivilverwaltungen Regierungskommissare ernennen. Für Zuwiderhandlungen gegen die im Fnteresfe der öffentlichen Sicherheit erlassene« An­ordnungen de» Reichswehrministers oder de« Mili- virbefehlshaberr werde« schwere Freiheits­und Geldstrafen angedroht. Wenn die Zu­widerhandlung de« Lod eines Mensche« verursacht, wird der Tätet mildem Tode, bei mild--nden Umständen mit Zuchthaus nicht unter 2 Jahre« be­straft. Die im Strafgesetzbuch mit lebenslänglichem Zuchthaus bedrohten Handlung«« «»erde« mit dem Lode bestraft, wenn sie nach der Verkündigung der Verordnung begangen find. Auf Ansuchen de» In­habers der vollziehenden Gewalt find durch den Reichsjustrzminister außerordentliche Gericht« za bil­den. Verordnung tritt mit der Verkündigung in Kraft.

Berlin, 27. Sept, lieber die Gründe, die zur Ber- HSngnug de- Ausnah in ezusta ird e s durch die ReichS- regierung geführt haben, hören di« Abendblätter, daß »war im Augenblick mit einer unmittelbar dro­henden Gefahr nicht zu rechnen sei, daß man aber angesichts der hochgespannten politischen Lage es für richtig gehalten habe, etwaigen Störungen der Ordnung rechtzeitig vorzubeugen. Die Raschheit, mit der dir Bec- ordnnnng ergangen ist, beweist, daß sie längst vor­bereitet gewesen sein muß. Schon i« Stutt- »art und auch auf der Konferenz mit de» Ruhrvertretern fcat der Reichskanzler erklärt, daß, wer diesen Staat stürzen wolle, erst beweisen müsse, bafc er der Stärkere ist. Die Blätter betonen, daß die Reichsregierung niit ihrem Schritt keineswegs eine Kriegserklärung an Bayern aussprechen wollte, der bayerische Ministerpräsident habe vormittags der Reichsregierung mitflddlt, daß die baye­rische Regierung die Ernennung von KahrS geradedeshalo vollzogen habe, weil sie von seinem Einfluß auf die rechts- stehenden Elemente in Bayer» Beste für die Ruhe er- he'sc. Der bayerische Ministerpräsident sei überzeugt, baß Kahr seine Vollste Loyalität beweisen werde. Von Kempten und Lrichau seien auf Wunsch Kahrs Reichs­wehrtruppen nach München herangezogen ißvorde«, um die dortige Garnison »u verstärken und jeden Putschversuch Hitlers »u vereiteln DasTage­blatt" hebt hervor, daß die llebertragung der vollziehen­den Gewalt auf den ReichSwehrminister im Rrichs- kabinett einstimmig erfolgte, auch die sozialistischen Mini­ster haben sich, bem Blatt zufolge, dafür ausgesprochen. Auch 66 Länder seien mit der Maßnahme der Reichs­regierung einverstanden. SBie die Blätter erfahren, dürfte für den Posten des Zivilkommissars für Preußen der preu­ßische Innenminister Severing in Frage komme». Die Ernennung der Zivilkommifsar« sei noch heute zu erwart m. Mehr«« Blätter melden, daß der Reichskanzler vormittags nacheinander die Berliner Vertreter der Ententemächte empfangen hab«, um mit ihnen über die politische Lag« zu fc«cfcen.

> Die stkichsregierung ist, wie uns aus Berlin mllgetfilt wird, der Auffassung, daß der von ihr ergriffen« außer- pewöhnliche Schritt in Verbindung mit der Ansnohmever- i'orbnung der bayerischen Regierung dazu angetan ist, ern- jstere inne« Verwicklungen noch in letzter Stunde zu ver- :tüten. Insbesondere ist die ReichSr-qierung oavon über­zeugt, daß die bayerische Regierung mit ihrer Maßnahme st» Hinblick auf bic brsoicheren Münchener Borgänge -Gicherheiw« für die Ruhe und Ordnung hu Land« trrfM

wolle. Damit besuchet sich die bayerische Regiening im völligen Einvernehmen mit der Reichsregierung. Es ist selbstverständlich, daß den bayerischen Vorgängen irgend­welche separatistischen Tendenzen itnif fern liegen, solche Unterstellungen müßten>mit aller Entschiedenheit zurück- gewiseen werden.

Nachdem in München die nationalsozialistischen Ver­bände unter der Führung Hitlers für die Nacht zum Don­nerstag auf Freitag die Mobilmachung ihrer Kräfte an­geordnet haben mit dem Ziele, die Regierung zu stürzen und Hitler oder Gudendorfs als Diktator auszurufen, konnte die bayerische Regierung dem beabsichtigten Schlag zuvorkommen. Die Verhängung des Ausnahmezustandes über Bayern hat somtt den Zweck, bi«- illegalen Beweg­ungen niederzuhalten. Die Reichsregierung konnte an­gesichts dieser Umstände nicht untätig bleiben.

Kritischer als Bayern ist aber rooht noch ein anderer Punkt. Die Anarchie macht in Sachsen immer weitere Fortschritte. Die Zustände der öffentlichen Unsicherheit sind dort geradezu unhaltbar geworden und vonseiten der sächsischen Regierung geschieht nicht- Ernsthaftes, um wieder Zustände zu schaffen, die eines gesicherten Staats­wesens würdig sind. Im Gegenteil! Die Regierung des Herrn Zeigner verfängt sich immer tiefer in der Ver­strickung der Kommunisten. Dafür spricht besonders schla­gend die Mitteilung, daß in Sachsen beabsichtigt sein soll, den nAgehörigen der proletarischen Hundertschaften Be­amteneigenschaft zu verleihen und ihnen aus Staatsmitteln Sold zu zahlen. Damit rutschen die Dinge in Sachsen in einem ganz bedenklichen Tempo in das kommunistische Fahrwasser ab und diese Entwickelung gefährdet nicht nur das sächsische Staatswesen, sondern ebenso auch Thü­ringen, das der sächsischen Ansteckungsgefahr besonders ausgesetzt ist. Es ist selbstverständlich, daß die Reichs­regierung diesen Dingen nicht länger zusehen kann, wenn die sozialdemokratische sächsisch« Regierung weiter wir bisher ih« Pflicht versäumt. Und für dieses Eingreifen bietet die Ausnahmeverordnungn jetzt auch die beste Hand­habe, da es möglich ist, in Sachsen die Vollzngsgewalt in militärische Hand zu legen.

Tie Reichsregierung hat durch die Verhängung des Ausnahmezustandes erkennen lassen, daß sie aus alles ge­rüstet und entschlossen ist, ihre Machtmittel rücksichtslos einzusetzen. Diese Absicht hat dec Kanzler schon in Stutt­gart in seiner Rede scharf betont und es besteht gar kein Zweifel daran, daß sie auch in Taten ihren Ausdruck finden würde, wenn cs nötig sein sollt«.

Berlin, 27. Sept. DerVorwärts" veröffentlicht einen Aufruf des Vorstandes der sozialdemokratischen Partei «nd des- Vorstandes der sozialdeniokratischen Rrrchstagsfraktion M die Partei, in dem es heißt, daß alle, die zu Staat unb Volk halten, jetzt alle Kräfte sammeln müßten, um der Regierung zu helfen, die deutsche Republik und die deutsche Wirtschaft vor dem Versal! ku bewahren. Die deutsche Arbeiterklasse toerde die deutsche Republik zu verteidigen wissen, sobald der Rus an sie ergehe. Eine Entschließung der Landesinstanzen unb der Landtagssraktion der sozialdemokratischen Partei -Sachsens tritt für die Einheit des Reiches und für die Erhaltung der Republik ein. Die sächsisch: Regierung biete Gewähr dafür, daß die Republik erhalten und Stube und Ordnung gewährleistet würden. (?)

Berlin, 27. Sept. Die Meldung eines hiesigen Mittagsblattes, daß die Schutzpolizei dem Re ich s- wrhrkvmmando unterstellt fei, ist in dieser Form unzutreffend, da zur Zett noch gar kerne Ausführungs- brslimmungen vorliegen, die das Verhältnis zwischen den Militär- und Zivilbehörden regeln.

Bre 8lau, 27. Sept. Gestern abend beschlagnahmte die Kriminalpolizei auch die letzte Nummer derSchlesi­schen Arbeiterzeitung" und nahm in Begleitung von Schutzpolizeibeamten eine Durchsuchung des Grundstückes vor. Die Beschlagnahme ist auf Grund eines ,Alarm" betitelten Aufrufes der K. P. D. erfolgt, der geeignet ist, in die Bevölkerung Beunruhigung zu trag:».

London, 28. Sept. Reuter meldet aus Mos­kau, es verlaute dort von unterrichteter Seite, die deutschen Kommunisten hätten sich bei der Moskauer Partei um Unterstützung der kommunistischen Be­wegung in Deutschland bemüht, die, rote sie erklärt hätten, entscheidende Ergebnisse haben würde. Sie Hütten die Antwort erhalten, da friedlicher Wie­deraufbau das Hauptziel der Moskauer Kommu­nisten sei, könne eine Unterstützung nicht in Frage kommen.

Berlin, 28. Sept. Der Reichswehrminister ha tauf Grund der Verordnung des Reichspräsiden­ten vom 26. September 1923 die vollziehende Ge­walt auf folgende Mililärbefehlshaber übertragene

General v. Dasiel für den Bezirk des Wehrkrei­ses I: Ostpreußen, Restprovinz Westpreußen;

General v. Tschischroitz für den B-"irk des Wehr­kreises II: Pommern, Schleswig-Holstein, Grenz­mark Westpreußen, Mecklenburg-Schwerin, Mecklen- burg-Gttelifc- oldenburgischcr Landesteil Eutin, Großhamburg, Lübeck;

General v. Horn für den Bezirk des Wehr­kreises III: Brandenburg, Riederschlesierr, Ober- schlejte«^ Grenzmark Posen,

Genera! Müller für den Bezirk des Wehr­kreises IV: Sachsen ohne Regierungsbezirk Erfurt, Freistaat Sachsen, Anhalt, braunschweigischer Lan­desteil Calvörde;

General Reinhardt für den Bezirk des Wehr­kreises V: Hessen-Nassau, Regierungsbezirk Erfurt, Hessen, Thüringen, Waldeck, Württemberg, Baden, Hohenzollern;

General v. Lotzberg für den Bezirk des Wehr­kreises VI: Haniuwer. unbesetztes Westfalen, un­besetztes RhcinlanchBraunschweig, Oldenburg, Bre­men, Lippe-Detmonld, Schaumburg-Lippe;

General v. Losioro für den Bezirk des Wehr­kreises VII: Bayern.

Im Einvernehmen mit dem Reichsnrinister des Innern hat der ReichSwehrminister zu Regierungs- kommisiaren ernannt: Dr. Sieht, Oberpräsident, für das Gebiet des Wehrkreises I; Hckrtwig, Mit­glied des Landtages, für den Bezirk des Wehr­kreises II; Richter, Polizeipräsident, für den Bezirk des Wehrkreises III; Eronopfki, Oberpräsident, für den Bezirk des Wehrkreises VI.

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Berlin, 27. Sept. Anschließend an die gestrige Kundgebung des Reichspräsidenten und der Reichs­regierung über den Abbau des passiven Widerstan­des wird noch heute die förmliche Auf­hebung sämtlicher Verordnungen und Anweisungen erfolgen, welche zur Durchführung des Widerstandes von verschiedenen Zentralstellen des Reiches erlasien wurden.

Der Reichsminister der besetzten Gebiete wurde von der Reichsregierung beauf­tragt, die Führung bei den weiteren Maßnahmen, insbesondere bei allen Verhandlungen, zu überneh­men.

Berlin, 27. Sept. Zn einer Sonderausgabe des Reichsgesetzblattes erscheint heute folgende Ver­ordnung des Reichspräsidenten und der Reichsregie- rung über Aufhebung der aus Anlaß des Ruhrein­bruchs erlaßenen Verordnungen vom 26. September 1923:

§ 1. Die nachstehenden aus Anlaß des Ruhr­einbruchs erlasienen Verordnungen werden hier­durch aufgehoben:

Verordnung auf Grund des Notgesetzes (Schutz der Finanzen und der Währung) vom 16. März 1923 (R. E. B. I Seite 234),

Verordnung des Reichspräsidenten auf Grund des Artikels 48 Absatz 2 der Reichsverfasiung be­treffend die zur Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung erforderlichen Maßnahmen vom 3. März 1923 (R. G. B. I S. 159),

Verordnung des Reichspräsidenten zur Wieder­herstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung vom 17. April 1923 (R. E. Bl. 1 S. 251),

Verordnung des Reichspräsidenten vom 1. August 1923 auf Grund des Artikels 48 Absatz 2 der Reichs­verfasiung zur Ergänzung der Verordnung vom 3. März 1923 (R. G. B. I Seite 795).

§ 2. Vorstehender § 1 tritt mit Wirkung vom 26. September 1923 ab sofort in Kraft.

Sitzung des Reichskabinetts über di« Ruhrfrage.

Berlin, 28. Sept. Einer PlättrrmeLung jnWgr beschäftigte sich das Rcichskabinett gestern Abend in einer Sitzung mit der inncrpolitischcn Lage und mit den das Ruhrgebiet bttressenden Fragen. *

Amtlich« Mitteilung an die Ententemächte.

Berlin, 27. Sept. LautSarumrt» teilte gestern der Reichskanzler de« Botschaftern der Ententeregierung de« von der Reichsregierung an- eordneten Abbau des passive« Widerstandes offiziell mit. Ob die Reichsregierung bereits in de« nächsten Tage« ei« offizielles Angebot zur Regelung der Re­parationsfrage an die Reparatiouskommisston rich­te« werde, unterliege «och der Entscheidung des Ka­binetts. Zn parlamentarischen Kreisen der Linken herrsche di« Auffasiung vor, daß eine schnelle Be­setzung der Botschafterpofte« in Paris und Brüssel zur Einleitung von Verhandlungen über die Wie­deraufnahme der Arbeit im Ruhrgebiet und zur Regelung der Reparationsfrage notwendig sei.

Berlin, 27. Sept. Mehrere Blätter melden, haß der Reichskanzler heute vormittag nacheinander die Berliner Vertreter der Ententemächte empfan­gen habe, um mit ihnen über die politische Lage zu sprechen.

Eine Kundgebung des Minister» für die besetzten Gebiete.

Berlin, 27. Sept. Der Reichsminister für die besetzten Gebiete Fuchs richtet folgende Kundgebung a« die Deutsche« i» besetzte« Gebiete:

Zn der Stunde, in der die Reichsregierung dem deutschen Volke Kenntnis gibt von ihrem Entschluß, den Abwehrkampf im Westen einzustellen, ist es mir ein besonderes Herzensbedürfnis, den Brüdern und Schwestern an Rhein und Ruhr noch einmal den heißen Dank des Baterlavdes auszusprechen für alles das, was sie für das deutsche Volk in den. letz­ten 9 Monaten getan und getragen haben. All« Teile der Bevölkerung haben für das Vaterland ge­kämpft und schwere Opfer gebracht. Handel, In­dustrie und Landwirtschaft, Arbeitgeber wie Arbeit­nehmer, der gewerbliche Mittelstand, die freien Be­rufe, Beamte, Angestellte und Arbeiter der Reichs,, Staats- und Kommunalverwaltungen, ihnen allen gilt der Dank, ob sie nun ihre Treue zum Vaterland mit der Hingabe des Lebens, der Gesundheit, der Heimat, der Freiheit besiegelt oder ob sie bis zu« bitteren Ende auf ihrem Posten gestanden haben. Was von hier aus geschehen kann, wird geschehen, um die Leiden zu lindern, die über Euch gekommen sind.

Mit dem Abbruch des Kampfes ergeht an Euch der Ruf, die schaffende Arbeit für das Vaterland wieder aufzunehmen. Alle Verordnungen und An­weisungen des Reiches, die während des Kampfes im Einvernehmen mit Euch ergangen sind, sind auf­gehoben. Die Bahn für neue Arbeit ist frei. Wir wollen Euch bei ihrer Aufnahme helfen, soweit es irgend in unseren Kräften steht. Mit der Regelung des llebergangs hat die Reichsregierung mich beauf­tragt, Vorbereitende Maßnahmen find, insoweit dies einseitig von hier aus geschehen kann, bereit» getroffen; insbesondere sind bestimmte Stellen für die Führung von etwaigen Einzelbesprechungen im besetzten Gebiet in Aussicht genommen. Die Be, amten werden in kürzester Frist die erforderlichen Weisungen erhalten.

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Paris, 27. Sept Havas veröffentlicht folgende, ohne Zweifel halbamtliche Mitteilung: In offiziellen fran­zösischen Kreisen verfolgt man natürlich mit Interesse die politischen Ereignisse in Deutschland, namentlich in Bayer«. Jedoch wird keine formelle Meinung aasze- sprachen, da die Antagonismen, die sich augenbllcklich zei­gen, im wesentlichen inncrpolitischer Art seien. 9)et Zustand der Erregung erfordere eine Verdoppelung l<t Wachsamkeit und Vorsicht der alliierten Regierungen an­gesichts der ganzen Bedeutung ber Kundgebung, bte tif Einstellung des passiven WLerstandes im Ruhrgebiet ankändigt. Bis jetzt sei übrigens noch keine-lei »fsixiklte Mitteilung irgendwelcher Art seitens Deutschlaubs ge­gangen. Die französische Regierung warte als» ab, sie fest entschlossen sei. Deutschland nach seinen Hand^ hüigtn zu beurteilen und mit dem Deutschen Reich erst an dem Tage in Verhandlungen einzutreten, tn dem effektiv und dauerhaft in dem besetzten Gebiet das normale Regime wieder hergestellt sein werde, das vor dem 11, Januar bestanden hal»c.

Paris, 27. S.pt. Die Kundgebung des Reichs - Präsidenten wird m dir Morgenpresst zum Teil in deü heftigsten Weise ttiViiiert.Matin"schreibt n a die Proklamation versuche den Glauben zu erwecken, daß in moralischer Hinsicht Deutschland rin Opfer sei und daß es sich nur der Gelvall beuge. Stresemann werde man nach seinen zukünftigen Handlungen beurteilen. Bis dahin habe die französische Regierung von der deutschen Mitteilung keine Kenntnis ju nehilteu. Der Krieg sei ihr vom Deutschen Reich unter einer besonderen Form er­klärt worden : sie habe in diesem Kampf gesiegt und werde auch weiter beurt.filen, ob man «inen Waffenstillstand zu- gestehen könne. Man dürfe übrige«3 nicht berge,s-n, daß Deutschland Frankreich erklären mässe, den Friedensvcr- »trag durchzuführen und Beweise seines guten Millens ;u geben, bevor auch nur ein- «inziae ber getroffenen Maß«, nahmen zurückgezogen werde.Petit Parisicn" schreibt: Mas bedeuten die Einschränkungen in der Kundgebung?. Es ist möglich, daß die brutsche Regierung, trotzdem fie o.n Widerstand im Ruhrgebiet nicht mehr unterstützt, unter der Hand einen mehr oDtr weniger errennbarcn Wider­stand unterhält. ,.Echo d: Paris" satt: Tee Kundgeb- ung, öle nach Absicht der deutschen Regierung, die Welt von dem guten Recht Deutschlands überzeugen soll, gibt der Politik vom 11. Januar die letzte Rechtferti­gung. Der sozialistischePopulaire" sagt, wenn , jincare gewollt hätte, hätte er aus derdeutschen Nieder­lage" einen Sieg des Frndens machen können, aber et wollteseinen Sieg". Er sei überzeugt, sich niemals zu täuschen.' Es sei aber nicht Deutschland allein, das da­für bezahlen müffe. Nach berEre Nouvelle" hat die Erklärung in offiziellen französischen Kreisen einen ziem­lich schlechten Eindruck gemacht.

Die sranzösische Presse bringt weiter zum Aus- bnitf, daß Frankreich von Deutschland jetzt Vor­st läge erwartet, die die französische Regierung dann der Reparationskommtsston weitergeben wird. Als Hauptaufgabe der französisch-belgischen, Behörden im Rubrgebiei wird die Durchführung d«S Pro­gramms vom 11. Januar hingestcllt. Die? Verrollt» llchnng dieser Aufgabe' soll ein entscheidender Prüf» ficht dafür sein, ob man -es mit einer ehrlichen Kapi­tulation zu tun vat Der .Temps" betont auch, daß ' an eine Aushebung der Zollgrenze um 6a» Ruhrgebiet nicht zu beuten sei, da die tm Ruhv- Gebtet ausgehäuften Waren nicht ebne wettt«S auf de»