Amtliches VerNndigungsblatt des Kreises Marburg. ,,ch
Anzeiger für (das früher kurhessische) Oherheffen
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Marburg
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58. Mk«, 1928
Die mrtWMk Mnahulen der Regiermg.
Die Reichsregierung hat sich angesichts des neuen Zuialilmenbruchs der Mark zu außerordentlichen Maßnahmen entschlosien. Durch eine Rotverord- ming des Reichspräsidenten ist ein eigener Reichs- lomwissar zur Erfassung der Devisen bestellt worden. Dieser Deoisen-Kommissar wird mit unbe« schränkten Vollmachten ausgestattet. Er hat die Aufgabe, eine möglichst völlige Erfassung aller derjenigen Devisen durchzuführen, die nicht produktiven Zwecken dienen. Dabei ist der Begriff Devisen" in weitestem Sinne aufzusassen. Es handelt sich nicht nur um die eigentlichen Devisen, um ausländische Wechsel usw , sondern auch um fand- Sche ausländische Roten, aber auch Wertpapiere, Edelmetalle und RoWoifvorräte, die nicht dem legitimen Bedarf des Handels und des Verkehrs dienen. We in Privathandels befindlichen Devisen, ausländischen Zahlungsmittel und Wertpapiere werde» durch eine spätere, aber heute schon vorgesehene Maßnahme auf dem Wege des Deklarationszwangs »nd eidesstattlicher Versicherung erfaßt werden. Rach allen bisherigen Erfahrungen darf man nun freilich auch von diesen neuen scharfen Bestimmungen nicht erwarten, daß sie einen restlosen Erfolg haben. Aber es wäre schon viel gewonnen, wenn auch nur ein Teil des bisher zum Schaden der Währung aufgesanimelten und zuriickgehaltenen Devisen durch diese neue Erfassungsstelle herauskämen. Im übrigen werden drakonische Strafbestimmungen für jede Verheimlichung und Zurückhaltung den Anreiz sSr das Aufstapeln nehmen müssen.
Mit dieser Notverordnung des Reichspräsidenten eber ist nur ein Teil derjenigen Maßnahme» «»schrieben, die dieoReichsregietung jetzt treffen Buft und mit deren Ausarbeitung sie sich gegeu- Bartig befaßt. Eine Hergabe der Devisen ohne vollwertigen Ersatz in wertbeständigen Zohlungsmit- Kln würde kauin von Wirkung sein. Daher sind alle Anstrengungen der Reichsregierung fetzt darauf gerichtet, in einem Zeitraum von Tagen eine neue Währung zu schaffen. Don den der Neichsregierung vorliegenden zwei Projekten, einmal der Schaffung einer Raggen-Renten-Bank und der Roggen-Rote ■nb zum anderen einer Golanoten-Bank und der volonote, scheint die Neichsregierung sich nun doch fiir letzteren Plan entscheiden zu wollen. So sehr «an eine Roggen-Rote für ein Uebergangsstadium tnb namentlich im Hinblick auf die Vorsorge vor tinet möglichen Ernährungskrise schätzte, so haben doch die Bedenken, daß sich der Staat allzusehr von . rinem ganz bestimmten Produkt, dem Roggen, abhängig mache, die Meinung dem zweiten Projekt, »«neigen lassen. Man bemüht sich jetzt darum, eine Verbindung der beiden Projekte zu schaffen dadurch, baß neben den von der privaten Wirtschaft als Grundlage der neuen Goldnotenbank zu beschaffenden Devisen-Fond auch die in dem Roggen-Plan vorgesehene hypothekarische Belastung des land- und forstwirtschaftlichen, wie ober auch industriellen KrundvHitzes mit einer Goldhypothek übernommen wird. Die Verhandlungen über diese Dinge stehen vor dem Abschluß. Ist erst ein wertbeständiges Zahlungsmittel geschaffen, dann wird die jetzt immer wieder gegebene Begründung, daß ja keine sonstigen wertbeständigen Sicherungsmittel vor- Kanden seien, in Wegfall kommen. Jetzt dürfen De- Lisen nur noch zu produtttven Zwecken erworben werden.
Zu all diesen Plänen schreibt die „Zeit": Selbst- »erständlich ist auch diese Maßnahme, die als Ergänzung und Vervollständigung der ersten Notverordnung zu betrachten ist, nur ein Baustein zu dem Eesamtwerk der Umgestaltung unseres Fiuanz- M»d Wührnngswesens. Im Schoße der Regierung stehen weitere Beschlüsse über die Schaffung .einer Goldnotenbank, zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit und Erhöhung der Produktion in der deutschen Wirtschaft prr Erwägung, die gleichfalls binnen kurzem end- tätige Formen angenommen haben werden."
Leider scheint dar Vertrauen weiter Kreise im .deutschen Vaterlande auf mehr mechanische Mittel ,»ur Besserung unserer Zustände allzugroß. Wir .»ächten gerade den Angelpunkt der Währungs- Dolittk in dem sehen, was die „Zeit" hier zuletzt Mennt: Steigerung der Produktion, d. h. Werte ^Haffen. Schließlich ist alle Devisenerfassung, die jvkechnung nach Roggen oder Gold, doch nur ein Mechanisches Mittel. So bitter notwendig eine fkosung des Währungsproblems ist und so sehr Man fordern muß, daß sie mit äußerster Energie be
trieben wird, so wenig Lars man verkennen, daß das gesunkene Vertrauen im In- und.Auslande nur dann wiederkehrt, wenn die Ausgabenwirtschaft aufhört und wieder mehr gearbeitet wird. Hat die Regierung auch die Energie, hier durchzugreifen — und wir denken- uns das schwerer als die Bestimmung neuer Steuern —, dann wird es möglich sein, dem Verderben Einhalt zu tun, aber wir glauben: Auch nur so. — Wir haben im Kriege gesehen, daß alle Verteilungs- d. h. Konsumentenpolitik, so sehr sie im einzelnen Falle richtig sein kann und ist, im ganzen doch nicht vorwärts führt. Sparsamkeit, Arbeit und Produktiv sind die einzig wirksamen Grundlagen einer gesunden Währung.
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Berlin, 7. Sept. Die Beratungen der zuständigen amtlichen Stellen, insbesondere des Reichs- finanzministeriums, sowie die Verhandlungen des währungspolitischen Ausschusses des Reichswirt- schaftsrvtes über das Problem der Schaffung einer neuen Währung wurden heute vormittag fortgesetzt. Man beschäftigte sich heute den Blättern zufolge besonders mit der Kodifizierung der verschiedenen Währungspläne. Heute nachmittag wird eine Sitzung des Reichskabinetts endgiltige Beschlüsse über die Währungsfrage fassen.
»le ÜMiltitrlalEii.
Berlin, 7. Sept. Auf Grund des Artikels 48 der Verfassung des Deutschen Reiches wird folgendes verordnet:
8 1. Die Reichsregierung bestellt einen Kommissar für Devisenerfassung mit außerordentlichen Vollmachten. Der Kommissar ist befugt, Zahlungsmittel und Forderungen in ausländischer Währung, ausländische Wertpapiere und Edelmetalle für das Reich in Anspruch zu nehmen. Zu diesem Zweck werden die Artikel 115, 117, 153 der Reichsverfas- sung außer Kraft gesetzt. Der Reichskommissar für Devisenerfassung ist eine Behörde, die dem Reichs- wirtschastsminister untersteht.
8 2. Die Reichsregierung erläßt die zur Erfüllung der Befugnisse des Kommissars erforderlichen Bestimmungen und regelt das Verfahren. Sie kann dem Kommissar für Devisenerfassung und den von ihm bestimmten Stellen die Regelung im einzelnen überlassen. Sie kann Zuwiderhandlungen gegen die Durchführungsbestimmungen mit Freiheitsstrafen, Geldstrafen und mit Einziehung bedrohen und bei Zuwiderhandlungen gegen die Devisengesetzgebung oder Anordnungen des Kommissars Ordnungsstrafen, Sicherstellung und Berfallerklärung ohne Rücksicht auf das Dorliegen einer strafbaren Handlung androhen.
Berlin, 8. Sept. Die wichtigsten D u r ch f ü h.- rungsbestimmungrn zur Verordnung über biekD e visenerfasluns sind folgentt:
Wer Zahlungsmittel »der Forderungen in ausländischer Währung sowie Wertpapiere oder Edelmetalle besitzt, hat diese auf Anordnung des Kommissars für Denifenerfaffung gegen Eoldauleihe an das Reich abzuliefern. Mit Einverständnis des Kommissars kann die Nebernähm« arrch gegen Reichsmark »der Goldgutschrist oder einen anderen Gegemvert erfolgen,
Die Abliebruny von Zahlungsmitteln und Forderungen in ausländischer Währung tdnn nicht gefordert werden, soweit Hefe nach Feststellung be» Kommissars in einem den Lebens- und Dittschastsinteressen des Verfügungsberechtigten notwendigen Umfange zu Verwendungszwecken gehalten werden, bk nach oer Devifengesetz- gebung zugelassen sind, imdesontew« auch zur Abdeckung ausländischer Kredite.
Die Ablieferung ausländischer Wertvap ere kann nicht gefordert tverden, soweit ihr Verbleiben in der Hand de? Besitzers im Jnlevesse eines inländischen Unternehmens unb der deutschen Wirtschaft irgt*
Die Ablieferung von Edelmetallen kann nicht gefordert werben, soweit sie zur Fortführung erncs inländischen tkn- ternehmens für jeweils zwei Monate notwendig s nv.
Zahlungsmittel im Sinne dieser Auö-ührungsdest m- mungen sind SeLf-rten, Papiergeld, Banknoten und bergt, Auszahlungen, Anw isung n, Schecks und Wechsel.
Der Kommissar für Devistnerfastung kann von jedermann jede von ihm für erforderlich erachtete Auskunft fordern und bei jedermann jede von ihm für erforderlich erachtete Einsicht nehmen und Durchsuchungen vornehmen. Die gleichen Befmgmsse hat er gegenüber Reichs-, Staats« und Gem:ind.<behörden.
Der Kommissar für Devifenersasfung kann von jedermann die eidesstattlich: Versicherung der Richtigkeit und Vollständigkeü feiner Angaben verlangen.
Zahlungsmittel und Forderungen bi ausläichischer Währung, die entgegen den Bestimmungen der Valuta spekulationsveroidnung erworben sind, Vermögensgegenstände, dir auf Erfordern der Kommissars für Devisen« ersassung gemäß §5 nicht angegeben sind ober deren Ablieferung nicht innerhalb einer vom Kommissar gestellten Frist erfolgt ist, können ohne Rücksicht auf das Borliegen einer strafbaren Handlung zu Gunsten des Reiches für verfallen erklärt werden
Besteht Grund zu der Annahme, daß Zahlungsmittel oder Forderungen in ausländischer Währung entgegen den Bestimmungen der Devisengesetzgebung emowtn ober xlenikögensgegenstänbe von dem zur Auskunft Anfgrfor- berten verheimlicht ober von dem zur "Aölieftrung Aus- geforderten nicht abgeliefert sind, so können sie vom Kommissar für Devisenerfassung und den Behörden und Beamten d. Polizei- unb Sicherheitsdienstes vorläufig sichergestellt werden.
Hebet die Rechtmäßigkeit her Berfallerklärung entscheidet auf Beschwerde des Setroffenen endgültig das Reichswirt schastsgericht. Die Beschweide hat keine auf« schielende Wirkung.
Der Kommissar für Devlsenersassung kann jede für oie Vornahme einer gerichtlichen Zwangsvollstreckung ober die Betreibung eines VerwaltungszwangsversahrrnS zu- ständige Stelle um die Vollstreckung ersuchen, L
Der Kommissar für Devisenerfassung kann dir Verfallserklärung unter Angabe des Namens und der Anschrift be» betroffenen auf dessen Kosten öffentlich bekannt machen. (
Wer bk erforderte Auskunft nicht, nicht in der gesetzten Frist ober unvollständig abgibt ober auf Vorladung nicht erscheint, kann zur Erfüllung dieser Pflüchten durch Ordnungsstrafen ougehalten werden. Die Ordnungsstrafe kann wiederholt werden und darf im Einzrifalk nicht mehr als 10000 Mark Gold betragen.
Wer bk eidesstattliche Versicherung wissentlich unrichtig oder unvollständig abgibt, wird mit Zuchthaus bis zu 10 Jahren, bei mildernden Umständen mit Gefängnis nicht unter einem Jahre, bestvaft.
Sieben der Freiheitsstrafe ist auf Geldstrafe zu erkennen; das Höchstmaß der Geldstrafe ist unbeschränkt.
Ist die im Absatz 1 bezeichnete Handlung fahrlässig begangen, so ist auf Gefängnis- und Geldstrafe zu erkennen.
Reben der Strafe kann auf Einziehung der verschwiegenen Zahlungsmittel und Forderungen in ausländischer Währung zu Gunsten des Reiches erkannt werden. Soweit diese nicht mehr vorhanden ober nicht mehr zu ermitteln sind, tritt ihr Erlös oder ihr Wert an ihre Schelle.
Zur Sicherung bet Geldstrafe und der Einziehung kann bas Vermögen be» Angeschulüigten ganz oder teilweise- beschlagmihmt werden.
Neben der Strafe kann angeordnet werden, daß dis Benirteilung auf Kosten des Beschuldigten öffentlich be« kann! gemacht wird.
Sirck Zahlungsmittel oder Fvlb-mngen in ausländischer Währung, bk gemäß dieser Verordnung abgeliesert sind, unter Verletzung von Vorschriften der Devisengesetzgebung erworben ober einer gesetzlichen Anordnung zuwider früher nicht angemeldet oder abgelkfert worden, so findet wegen dieser Zuwiderhandlung eine Strafversolguna nicht statt. Auch ist insoweit eine Berfallerklärung nicht möglich.
Sind abgelieferte BermögenSgcgenstände im Sinne dieser Durchführungsbestimmungen bei der Besteuerung von Vermögen oder Einkommen ober bei der Erbschaftssteuer verschwiegen worden, s» findet eine Strafverfolgung wegen einer hierbei begangenen Verletzung der Steuerge scze und eine Nachforderung von Steuern mit Rücksicht auf diese Gegenstände und bk Einkünfte aus ihnen nicht statt.
Auf den Kommissar für Devisenerfassung gehen alle Befugnisse über, die nach der Devisengesetzgehung bk Prüfungsstelle unb der Beauftragte des Rcichswirtjchasts- Ministers für Devisenprüfung haben.
Der Kommissar für Tevisenerfassung kann Personen und Pcrsonenvereinigungcn die Handelskammerbescherni- gur.g entziehen unb kann Devisenbanken die Befugn-'s entziehen, Geschäfte in Zahlungsmitteln oder Forderungen in ausländischer Währung abzuschließen ober zu vermitteln.
Der Deoisen-Kommissar.
Berlin, 8. Sept. Wk wir erfahren, wirb zum Kommissar für Devisenrrfassung der Geheime Regierung?- rat unb Bortragende Rat im preußischen Ministerium für £>anbei unb Gewerbe H.B. Fellinger ernannt werden.
Wk das „B. T." aus Bankkrcisin hört, geht sowohl die Zeichnung auf die Goldanleihe des Reiches als auch die Ablieierung der Devisen aufgrnno oer bisherigen Berechnungen fib-r die Devisenabgabe m recht befriebigenbet Weise vor sich. Was die GoLonleihe anfangt, so wird sie seit einiger Zeit per Erscheinen «^handelt unb zwar ?u einem Kurse, bet bem Dollarknrse in einem geurifjen Abstande folgt, ober ihn doch ebenso wie die Dollarschgtzaii- weisungen nicht erreicht. Immerhin können die ftübzeiti- grn Zeichner der Geldanleihe bereits au» den jetzigen „Vorkursen" ersehen, baß fk recht ansehnliche Kursgew nut erzielt haben.
Berlin, 7. Sept. Der für bi: Durchführung der Tevisenverownung maßgebende amtliche Mittelknrs des Dollars ist heute am 7 September 53 Mi lionen Mark
Ar iMM-zritHW Witt m »rkbmdMi.
Genf, 7. Sept. Der Pölkcrbundsrat nahm gestern in offizieller Sitzung von der Resolution der Botschafterkonferenz Kenntnis und beriet über ein
Antroorttelegramm, welches der spanische Vertret« Qutnenes de Leon aigefaßt hatte. Zm ersten Teil des Schreibens sttmmte der Rat grundsätzlich zu, daß die Staaten für die auf ihrem Gebiet begangene« Verbrechen verantwortlich stnd und sprach die Ab» sicht aus, sich im Einvernehmen mit der Botschafter» konferenz mit dem Studium der Untersuchung»» Modalitäten zu befassen. Dieser Teil des Telegramms wurde angenommen. Zm zweiten Teil de» Antwortentwurfs gibt der Rat der Untersuchungs» kommission der Botschafterkonferenz folgende Anregungen für ihre Reparationsforderungen an Griechenland: 1. Entschuldigungen, welche von den höchsten griechischen Behörden den Konsuln der drei in der Erenzsest« setzungskommissiön vertretenen Mächten übermittelt werden sollten, 2. Trauergottesdienft in Athen z« Ehren der Opfer im Beisein aller Mitglieder der griechischen Regierung, 3. Begrüßung der italienischen Flagge unter noch zu bestimmenden Bedin» Zunge«, 4. Militärische Ehrenbezeugung bei Ein. schiffung der Leichen, 5, Ernennung einer Unter- suchunKskommission durch die griechische Regierung. Dieser Kommission sind Vertreter der drei interessierten Mächte zuzuteilen. G.^Etnennung von Ver- tretern des Völkerbundes, um die gerichtliche Unter« juchung sowie die Aburteilung der Schuldigen zu überwachen, 7. sofortige Hinterlegung von 50 Millionen Lire durch Griechenland bei einer schwel» zerischen Bank, 8. dem internationalen ständige« Gerichtshof ist die Berechnung der von Griechenland zu zahlenden Entschädigung zu überweisen. Dieser gesamte Abschnitt des Antroortentrvurss wurde auf Salandras Forderung zurückgestellt und soll erst de« Regierungen zugehen, um später zur Verhandlung im Rate zu gelangen. Der Rat beschloß, die Frage, ob der Völkerbund für den griechisch-italienischen Konflitt zuständig sei, einer späteren Ratssitzung vorzubehaltrn.
Part»/ 8. Sept. Die Botsevrfterkonseirseur W gestern vormlttaag um 11 Uhr zusammensetteten und bat sich bl» Mir mit der Prüfung d«S ilaflenrst-- griechtfche« Streitfalles beschäftigt. Die »eratunfl wurde nicht zu Ende geführt. Die ftoniereiy sollt« aeftem nachmittag 3 Uhr wieder znsamntentreren. Bisher sind der Presse leine Mitteilungen gemacht worben.
Mussolini der starke Mau«.
Paris, 7. Dept. Einem SoitdeSerichterstatter des .Malin» in Rom erklärte Mussolini.- Der Botschaf« terrat kann bet seiner Nitterfuchnng zu einem dreifachen Ergebnis kommen. Das erste bestellt darin. Vast an der Ermordung Albanier r»nd nicht Grieche« schuldig wären. In diesem Falle tenu der zweit« LeN meines Ultimatums abgeänbcrt werben. Grie- cbenfand trägt nur noch mir»er Rästere Verantwortung territorialer Art, beten Umfang die Votschastev- konferenz bestimmen wird. Sollte der Movd vo« Griechen begangen sein, bann wird die Botschaster- konßercnz sich ohne Zweifel mit meinen Forbenrnge« völlig einverstanden erNäven. Drittens wäre es möglich, daß für die Mordtat griechische Beamte verantwortlich wären. Für diesen Fall nehme ich angesichts vieles barbarischen Uebersalls auf die Mandatare der Mächte an, bah meint Forderungen verschärft werbe«. Deshalb bi« ich der Ansicht, baß eine klare Unter, suchung nur durch die Großmächte durchgeführt Werden tarnt, die sich ihrer Pflicht bewußt siied und ganz Nar vorgehehcn msissen. Wir werben nicht zugederr. Vast der Italien tugefügte Schimpf in der Bötterbund- versammlung diSkniiert und abg.-.nrtellt ivird. — Mussolini spielt also den starken Marm weiter. Bisher hat er Poinear«, sein Vorbild, gar trefflich tariert. Wenn ihm seine Rolle gelingt, dürste steilich bet famose Völkerbund, wie eine lächerliche Seife«. Olafe, ganz zervlatzen.
Parts, 7. Sevt. Wie .New York Herald» au- Achen erfahrt, hat die griechische Regienmg ein Ar- lanficrieiu mit der Nationalbank getroffen, die der Negierung eine Summe in Hölle der voy Italien verlangten EntscWvlgung, der ifalicnisHen LattdungS- foflen und der italienischen Ausgaben auf griechischem Boden vir Verfügung stellt. Der Gesamtbetrag werbe dem 53öl«erbu;:b zur Verftiating gestellt werden, sobald sich ergebe, da» der Völkerbund die Neoelung des tta- tientsch-griechijchen Streitfalles in die Hand nehme.
Die Fiume-Frage.
*v 1 fl r ab, 7. Sept. Die Berichte über bk Ber«! ifarzlungen mit Italien in der Frage von Mum« lauten' sehr ungünstig und man glaubt nicht, daß es ;n einer Verständiminq kommen '.virdtz sodaß rin Schkossvruch des schweizerischen Bundespräsidenlen uaiKrmeibliib er-' scheint. Das Bfati „Pviiiike", wcich.-s über die letz!« Ministerfibung berichtet, führt ans, Italien maskiere in seinem l tzten Borfällage den Wunsch- Fiume zu annektieren. Es müsse aber ein Fiume-Freistaat bestehen, wenn an der Adria ein längerer Frieden gewünscht werbe. Winisterpräfröent Pafiksck unb der Minister des Aeußrr« wurden von dem Mschluß der Regierung telrgraphlch be» nachrich'ige. Bor dem Cinlaiigen ihrer Antwort wird der italienischen Regientna der von der Regerung gefaßt« Beschluß nicht dekanntgcgeben. Ansaebend von dem Standpunkt, oaß das gegenwärtige Gleichgewicht am Balkan nicht gefähibet werben bar, beschloß die Regierung ,<r dem iialienisch-griechischeu Streitfall Zurückhaltung zu bewal-ren unb bi; Entwickelung oer weiterem Gteäg- niffe aufmerksam zu verfolgen, ihren Sjanbpnnst aber jenem internationalen Femm, welche» mll der Entschei-' dang des Streftsalles b. traut wird, bekwutzuzede».