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Amtliches VerWndigungsb.att des Kreises Marbmg

J, H. Schäfer

Anzeiger für fdas früher kurhessische) Oberhesiei

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1 ftX elementarer Ereignisse kein Ersatz. Verlag von Dr. T. Httzeroth. Druck der /II* 1U0 Unio..Duchdruckerei von 3ob. »ug. «och. Markt 21,28. Fernsprecher 55. Post-

1923

scheckkonto: Rr. 5015 Amt Frankfurt a. Main.

Das SAMMeil von Werden

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. Werden, 8. Mai. Die heutige Perhandlung

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bewußtes Fehlurteil aufgefaßt, dessen Folgen noch nicht zu übersehen find.

Die Franzosen haben versucht, sich von der Blut­schuld des Karsamstag zu entlassen. Die Beweis­aufnahme hat diesen Versuch mißlingen lassen.

Das Urteil ist ein Symptom der französische« Politil. Darüber gibt es hier nur eine Meinung. Die Bevölkerung weiß, was ihr noch Schweres be- vorsieht. Zu den vielen Hunderten, die bereits un­schuldig im Gefängnis fitzen, müssen sich jetzt einst­weilen die Krupp-Direktoren, Herr v. Bohlen unb Halbach und das Mitglied des Betriebsrats Müller gesellen. Sie werden, wie aus ihren Aeußerunge» hervorgeht, ebenso wie die schon Verurteilten und diejenigen, die noch nach ihnen ins Gefängnis ge­schickt werden, ihr unverdientes Schicksal mit Ruhe und Würde tragen. Die Bevölkerung des Ruhr­gebiets wird aber in ihrer Abwehr nicht müde wer­den, bis am Tage des Rechts auch den unschuldig Verurteilten die Freiheit wiedergegeben wird.

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Die »Oberheffifche Zeitung erichetnt ieÄsmal wöLentlich. »ezugevrei, monatlich 3600 Ml. mit Zustellungsgebühr. Für ausfallende Nummern infolge Streiks oder

begann 9.15 Uhr vormittags. Sofort ergriff der ktaatsanwalt das Wort und führte aus, in den Er- vgnissen vom 17. und 31. März sehe er den Beweis f für das Bestehen eines vorbereiteten geheimen Komplotts und von Machenschaften gegen die Sicherheit der Besatzungstruppen. Am 31. März sei rußerdem eine Störung der öffentlichen Ordnung «folgt. Alle Ereignisse vom 31. März hätten sich »ach einem vorher genau vorbereiteten Plan ab­gespielt. Zu den einzelnen Angeklagten über- c gehend, hielt der Staatsanwalt es durch die Aus- stgen des französischen Soldaten für erwiesen, daß l Has Mitglied des Betriebsrats Müller um den be­stehenden Plan gewußt habe, und danach habe er gehandelt. Auch stehe fest, daß er die Menge auf-

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dem Urteil tm Krupp-Prozeß schreibt der Lokalan;.: Den Richtern in Werden war be­worben, die Angeklagten zu möglichst hohe«

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Strafen zu verurteilen, denn eine Freisprechung würde in diesem Falle ein HSchst gefährliches Ver- dammungsurtetl der kranzöstschen Gewaltpolitik be­deutet haben.

Die .Voss. Ztg." nennt das Urteil von Werde« das nackte Bekenntnis zum Terror und fragt: Wo nimmt das französische Kriegsgericht die Befugnis her, über Deutsche über Zivilisten auf deutschem Boden zu mteilen, aus dem Kriegsrecht? Es ist la kein Krieg. Aus dem Völkerrecht? DaS weiß nichts davon.

Der .Vorwärts" fleht in dem Urteil einen neuen Beweis für die Taktik der Franzosen, die Arbeiter von den Interessen der übrigen Volksschichten zu trennen, ste milder zu behandeln und sich dadurch den Anschein gröberer Arbeiterfreundltchkeit zu geben, und gibt den Franzosen daraus folgende Antwort: Was die sozialdemokratischen Arbeiter des Rnhr- reviers sonst auch mit den Vertretern des Kapital- auSzufechten haben mögen, in ihrer Ablehnung der französischen Gewaltpolitik und in ihrem Willen, ihr passtven Widerstand zu leisten, sind ste sich völlig einig. Der Spruch des Kriegsgerichts wird deshai» in ihren Reihen nur Grauen und Empörung aus­lösen. Er wird ste nur in ihrem Willen bestärken, der sranzöstschen Gewalt das Recht entgegenzusetzen, da» von den sranzöstschen Kriegsrichtern aufS neu« s« schmählich verletzt wurde.

Die .Rote Fahne" urteilt: Potncars braucht dies« ungeheuerlich klingenden Strafen, um in Frankreich selbst sein« Schuld an dem Essener Arbeitermord z« verdecken. Im Verlause des Prozesses hat sich nicht- ergeben, was den Waffengebrauch am Ostersonnabend batte rechtfertigen können. Poincare wird durch da» Urteil das französisches Proletariat aber erst recht nicht täuschen können.

Die .Deutsche Allgem. Ztg." empfiehlt alS Kamp-- mittel gegen diese Prozesse, die nichts weiter alS rich­tige politische Aktionen seien, di« passive Resistenz aller deutschen Beteiligten. Wtr dürfen den französi­schen Mördern nicht mehr die geringste Handhab« bieten, durch die Vorspiegelung eines geordneten Ge­richtsverfahrens da» Ausland gegen unsere gute Sache einzunehmen.

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Eine englische amtliche Erklärung.

London, 8.Mai. Im Unterhaus verlas Schatz- kanzler Baldwin eine Erklärung über die deutsche Note. Er sagte: Die britische Regierung war der An- sicht, daß der beste urib natürlichste Wege gewesen wäre, eine mit den Regierungen von Frankreich, Italien und Belgien vereinbarte Ant­wort auf die deutsche Rote abzuscnden, «umsomehr als dje Note eine Antwort auf di« von Cur­zon öffentlich und amüich gemachte Anregung war und das hauptsächlich in Frage kommende Problem, das oer Reparationen, ein Problem ist, an dem alte Alliierten und nicht nur Frankreich und Belgien allein, in hohem Grade interessiert find. Auch brauchte« sich nach Ansicht bet britischen Regierung keine unüberwindlichen Schwierigkeiten zu ergeben bei der Aussetzung einer KoNekübantioort unter dem Vorbehalt, daß die stanzösische und die belgische Regierung die auS der Bv» setzung deutscher Gebiete durch ihre militärischen Stvert- kräste sich ergebenden Fragen gesondert behandelten, fallt sie es wünschten. '

Die britische Regierung batte Grund zur Annahme, daß diese Auffafiung von einige« ihrer Alliierten geteilt würde urib war volllvnimen bereit, die nötigen Bov- schläge zu machen, nachdem sie schon ihre allgemeinen Ansichten den allnerten Regierungen mitgeteilt hattsi, als sie offiziell davon in Kenntnis gesetzt wurde, baß die französische und belgische Regierung schon für sich allein eine gemeinsame Antwort ausgesetzt hatten, deren Text der britischen Regierung am Sonnabend Nachmittag s.nit der Bemerkung mitgeteilt wurde, daß sie binnen 24 Stunden den deutschen Botschaftern in Paris und Brüssel überreicht werden würde. De britische Regio- rung bedauert, was ihr an diesem Schritt aU eine un­nötige Ueberstürzung erscheint und als Verlust einer ®e» legenheft, die sich nach ihrer Ansicht bot, durch a« go- meinsame Kundgebung erneut die Solidarität der Entente der Allnerten zu bezeugen.. Die b^tijche Regierung WM

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24. j

Telegramm des Reichspräsidenten.

B e r l i n, 8. Mai. Der Reichspräsident hat an das Direktorium und den Betriebsrat der Krupp­werke in Essen folgendes Telegramm gerichtet:

Aufs tiefste empört, erhalte ich die Nachricht von dem Machtspruch des französischen Militarismus, der den Vorsitzenden des Aufsichtsrats und die Mit­glieder des Direktoriums wie des Betriebsrats der Kruvpwerke zu unerhört schweren Freiheitsstrafen verurteilt. Dieser jeder Menschlichkeit hohn­sprechende Gewaltakt wird überall, wo noch Gefühl für Recht und Gerechtigkeit besteht mit Entrüstung und Verachtung ausgenommen werden und in der Geschichte der Völker als eines der heftigsten Bei­spiels rohester Unterdrückung des Rechts durch brutale Gewalt weiter leben.

Reichspräsident Ebert.

Die Stimmung im Ruhrgebiet.

Berlin, 9. Mai. Aus dem Ruhrgebiet wird uns telegraphiert: Der fürchterliche Urteilsspruch des Weidener Kriegsgerichts hat am Abend in den Stödten dos Ruhrgebiets, in denen es durch Son­derausgaben verbreitet wurde, dumpfe Erregung hrroorgerufen. Der Schweizer Verteidiger Moriaud hatte das französische Kriegsgericht vor einem Ur­teil der Rache gewarnt und unter Berufung auf das französische Volk Gerechtigkeit gefordert. Das Urteil ist ein Racheurteil und als solches überall im Einkruchsgobiet verstanden worden. Angesichts der Tatsache, daß ein französtsches Kriegsgericht zu ur­teilen hatte, war auch in der Bevölkerung mit einem glatten Freispruch kaum gerechnet worden, obwohl jedermann von der Unschuld der Männer überzeugt war, die sich gegen die Anklage des Kom­plotts und der Störung der öffentlichen Ordnung verteidigen mußten. Gerade die Beantwortung der Schuldfragen, die die Krupp-Direktoren und den Versitzenden des Aufsichtsrates des Komplotts schuldig sprechen, sowie das wahnsinnige Strafmaß, werden ab besondere Herausforderung und als ein

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In kenntnis gehabt. Schräpler und Kuntz hätten ten Befehl zum Heulen der Sirenen gegeben, aber is wessen Auftrag? Zn dem der verantwortlichen Direktoren und ihres Hauptes, Krupp. An ihrer Hand klebe das Blut der toten Arbeiter und das Nut der mißhandelten französischen Soldaten.

Ke Sicherheit der Besatzunastruppen schuldig zu hrechen Er beantragte gegen Krupp v. Boh- sfen und Halbach 15 Jahre Gefängnis wtb lOO Millionen Mark Eeldstrafe, gegen die Direktoren Bruhn, Hartwig, Oesterlen wd Schäfer je 10 Jahre Gefängnis, gegen Ne nicht erschienenen Direktoren Kuntz und Schräp- ür je 20 Jahre Gefängnis und 100 Millionen Kork Geldstrafe, gegen Groß 10 Jahre Gefängnis «d 100 Millionen Mark Geldstrafe. Die Bemes- ° sing der Strafe gegen Müller überließ er dem Ge­richtshof.

Als erster Verteidiger führte Rechtsanwalt Dr. Kolsf - Berlin in französischer Spreche aus: Weder habe die Werlleftung ein Interesse daran gehabt, einen . Zwischenfall hervorzurufen und ihre Arbeiter in die fianzösischen Kugeln zu jagen, noch würde bic politisch nb sozial unabhängige Belegschaft einer solchen Auf- f stchcrung Folge geleistet haben. Werkleitung nnd Be- Vetriebsansschuß seien sich darüber einig gewesen, trotz kr Besetzung den Betrieb solange tote möglich aus- nchtzuerhalten. Der Befehl zum Ziehen der Sirenen sii erst gegeben worden, nachdem der Betriebsausschuß fe Verantwortung dafür übernommen hätte, baß die ftanzösischen Soldaten nicht belästigt würden. Die Mite gtieber tyr Direktion hätten keinen Anlaß gehabt einzu- Wreiten, zumal die Haltung der Menge durchaus friedlich saoes n sei. Uebrigens sei Krupp v. Bohlen und Halbach ter Vorsitzender des Anfsichtsrats, also nicht des Verwal- bmgsr-fts, wie ihn das ftanzösische Recht kenne. Die Tragik her Geschehnisse vom 31 März liege darin, daß kr Dolmetscher die Worte Müllers falschverstanden t«dfa lsch an den Leutnant weitergegeben iabe. Er plädierte für die Freisprechn ng aller kl n g c! l a g t e n.,

Der Vertreterder Anklage erwiderte dem Ver- ^idier Dr. Wolf. Er bestreitet, daß der Aufsichtsrat bei Krupp sich ans eine administrative Kontrolle beschränke, «w verwahrt sich gegen den Hinweis auf das Urteil, das betigen Dienstag in Hallingen gefällt wurde. Auf der benrichshütte waren die ftanzösischen Soldaten nicht 6e= ftrohl worden. Die Direktoren hätten sich sofort selbst te: Verfügung gestellt. Der Redner nimmt das Wort Ns Verteidigers auf, wonach es infolge des guten Ein ^nehmens bei Krupp selbst in den Jahren feit der Revo «ftion keinen Streik gegeben habe: da? beweise nur, «ß >ei Krupp die Arbeiter sich in Harmonie mit der Direktion befänden und deren Pläne ausführen. Das Ersten die Richter als Franzosen nicht vergessen.

Um 11,15 Uhr wurde die Sitzung auf 2 Uhr vertagt.

In der Nachmittagssitzung sprach zunächst der «nstr Rechtsanwalt Prof. Moriaud: Er erklärt, daß - fr ein unbedingtes Vertrauen in das Gerechtigkeitsge- M der ftanzösischen Offiziere setze: er habe nur ans Mem Grunde die Verteidigung der Firma Krupp über- *«NMen. Er müsse aber auch betonen, daß die Firma Krupp durch die Berufung eines Verteidigers, dessen große Empathie für Frankreich bekannt sei, den Willen bekunoet «be, daß ihre Verteidigung wirklich ohne Haß und Seihen« Soft geführt werde im Dienste der Wahrheit. Die Finna

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47.

Amtlich wird zu dem Urteil im Krupp-Prozeß erklärt: In unerhörter Vertauschung der Nollen haben die Verbrecher über ihre eigenen Opfer zu Gericht gesessen und ein Urteil gesprochen, das die erste Untat durch eine zweite verdecken soll. Ein Gericht, das kein Gericht ist, weil eskeineSpur von Recht hat, auf deut­schem Boden Recht zu sprechen, hat ein Urteil gefällt, das kein Urteil ist, sondern teine Gewalttat. Nicht die Mörder der 14 deutschen Arbeiter, die am Karsamstag dem franzö­sischen Militarismus schuldlos zum Opfer fielen, hat hie französische Militärjustiz verurteilt, sondern 10 ehrenhafte, vaterlandsliebende deutsche Bürger. Männer, die nicht einmal an der friedlichen Demon­stration der Krupparbeiter gegen den militärischen Raubüberfall auf ihre Arbeitsstätte beteiligt wa­ren, sind mit maßlosen Strafen belegt worden.

Mit einem Schrei des Entsetzens wird dieses Schreckensurteil in Deutch- land ausgenommen werden. Mit einem Sch re i der Empörung muß es kn der ganzen Welt, wo nicht das Ge­fühl für Menschlichkeit ausgestorben ist, zurückgewiefen werden. Nicht Recht zu finden, galt es hier für das fran­zösische Militärgericht, sondern sich in den Dienst machthungriger Ge­waltpolitiker zu stellen. Die fran­zösische Justiz hat sich damit unver- hüllt zur Dirne des französischen Militarismus erniedrigt.

Diesem amtlichen Urteil möchte kein Deutscher etwas hinzufügen. Es würde dadurch nur abge- fchwächt.

Der Schweizerische Verteidiger hat die sog.Rich­ter" vor einem politischen Urteil gewarnt. Wie voraus zu sehen war, ohne Erfolg, denn die ganze tragische Komödie war ja politisch. Frankreich glaubt dem deutschen Volke alles bieten zu können, auch eine Justizkomödie, um seine« Wahnsinn zu decken. Es rechnet auf die Uneinigkeit der Stände, der Stamms, der Klassen und hat sich leider bis­her sehr oft nicht geirrt. Allmählich aber dürfte das Manöver doch nicht mehr verfangen. Deutschland läßt sich nicht in Teilen schlachten und was die Franzosen wollen, weiß heute jeder. Uinzusam - menzuhalten, dazu wird auch dieses Urteil helfen. Von derKulturwelt" erwarten wir nichts, sie hat sich je und je vor der Macht gebeugt und wir haben keine mehr. Jede Schuld rächt sich auf Er­den, und für jede Schmach kommt ein Tag der Ab­rechnung. Das muß heute auch unser Trost sein.

tutto möchte altes vermeiden, was di« Verhandlungen in toe Polemik gegen eine Politik umwanbeln könnte, deren Niskussion in diesem Augenblick unzuträglich wäre. Sie Nächte ebenso wenig gegen diejenigen auftreten, betten ein *frl der Verantwortung an den Ereignissen des 31. März "fällt. Es fei übrigens# eine grobe Täuschung, wenn nun *9?n bic Firma Krupp einen politischen Tentxnzpwzch ten wollte. Bei Krupp kenne man nur bte r5eit unb ben Willen zur Arbeit. Auch bte «nbgebnng vorn 31. März könne man nut verstehen, man auf bie Wochen zutückblirke, bi« seit bet Be- tng des Ruhrgebiets vergangen sind. Di« Arbeiter im Rj*» Gebiet waren entschlossen, unter ben Augen her *Mftf<$e« Soldaten nicht zu arbeiten. Die friedliche

Ter SttMiaenpreis beträgt für be« 9geip. Zeilemnillimeter 80.00 Ml. (Kl. Anzeigen uud Familien-Anz. gegen bar, 50 ML Amtliche und au,w. Anzeigen 102 ML Bei schwierigem San 50*/. Aufschlag. Spät einlaufenbe ober den Raum über */, Seite einnehmende Anzeige« werden nach der Textipaltenbrette berechnet. Reklame« der Zeilenmillimeter 300 Ml. Jeder Rabatt gilt al, Barrabatt. Belege werden berechnet. Bei An­kunft durch die Eeichästsst. und Vermittlung der Angebote 50 SL, bei Ueberjenbuttg durch «n* 100. Ml. ohne Porto.

M Kurz nach 10 Uhr beantragt bet Staatsanwalt, Krupp unb seine Direktoren eines Komplotts gegen

30111 gereizt habe. Auch Groß habe von ben Plänen vor-

Ausübung des passiven WLerstandes hat seit Wochen siattgeftinden, aber niemals hat bie Militärbehörde Ein­spruch erhoben ober gar bie Direktoren ober die Arbeiter gleichzeitig verhaftet. Der Verteibiget stellte sodann bic Aussagen bet Belastungszeugen denen der Entlastungs­zeugen gegenüber, um darzutun, baß die Arbeitet kein« aggressiven Absichten hatten, sonst hätte her Betriebsrat nicht zwei Stunden mit dem französischen Offizier parla- mentiert. Unter diesen Umständen sei es ganz unzu­lässig, eine Anklage auf Störung der öffentlichen Ordnung oder gar auf eine Verschwörung der Direktoren gegen bie S i ch.e t h e i t der Besatzungstruppen zu konstruieren. Der Verteidiger weist dann auf bie besondere Stellung des Herrn Krupp von Bohlen im Kruppschen Unternehme'l hin. Er habe nichts mit her Ausführung der Direktions­beschlüsse zu tun unb stehe bem ganzen Tatbestand fern. Die Freisprechung", so schloß der Verteidiaer, ist unvermeidlich: bie Vernunft will sie, bie Ge­rechtigkeit verlangt sie. Französische Offiziere können ihre Ohren weder der Stimme der Vernunft noch der Stimme bet Gerechtigkeit verschließen. Ich habe bas uner­schütterlich« Vertrauen, baß bie französischen Richter die Gerechttgkeit über alles stellen, baß keine andere Macht sie beherrschen kann noch barf. Ihr gerechtes Urteil wirb her Achtung begegnen, auf die sie berechtigten An­spruch haben."

Nach bem Plaiboycr MoriaudS ergreift Rechtsanwalt Dr. Grimm bas Wort. Er wies nochmals barauf hin, daß keiner ber Angeklagten irgendeine Verantwortung trage, weder Herr Krupp von Bohlen, noch einer der Direktoren, noch bas Betriebsratsmitglied Müller. Sämt­liche Herren seien ohne Schulb. Er beantrage bes- halb für sämtliche Freispruch. Hieraus ergriff nochmals ber Anklagevertreter das Wort. Er führte sehr erregt aus: Es bestehen bie Beweise, baß Revolver, Hämmer unb Flugblätter verwendet wurden. Ferner bestehe eine M ordkommission, deren Anführer, ber bei Krupp beschäftigt fei, werbe morgen in Düsseldorf ab- geurteilt werben. De Arbeiter seien frieblich gewesen. Ja, bis 9 Uhr. Bis zu bem Zeitpunkte, da Krupp und die Direktoren eingettosftn find. "Sehen Sie sich bic photographischen Ausnahmen genau an. Dann können Sie feststellen, baß bie Fäuste der Arbeiter ge­ballt sind. Der Staatsanwalt macht ben Ge­richtshof barauf aufme ff am, baß er bas ftanzösische Volk repräsentiere, und er bittet im Sinne bes französischen Volkes zu sprechen.

Nach kurzer Replik bes Staatsanwalts, der von ber großen Milde ber beantragten Strafen sprach unb einer Duplik des Genfer Rechtsanwalts Moriaud, der bie Rich­ter aufforbertc, keinen ungerechten Spruch zu fällen und ohne Leidenschaft und Haß zu urteilen, zog sich der Ge­richtshof kurz vor 4 Uhr zurück. Unterdessen ist in den Straßen von Werden französische Kavallerie aufgezogen, um bic Straßen unb bas Verhandlungslokal abzusperren. Außerbcm sinb Jnfanterieabteilungen alarmbereit.

Nach mehr als zweistündiger Beratung wurde gegen 6 Uhr das Urteil gefällt. Es erhielten: Krupp v. Bohle« und Halbach 15 Jahre Gefängnis und 100 Millionen Mark Geldstrafe, Direktor Bruhn 10 Jahre Gefängnis und 100 Millionen Mark Geldstrafe, Direktor Hartwig 15 Jahre Gefängnis und 100 Millionen Mark Geld­strafe, Direktor Oesterlen 1 Jahr Gefängnis und 100 Millionen Mark Geldstrafe, Direktor Schäfer 20 Jahre Gefängnis «nd 100 Millionen Mark Geldstrafe, Direktor Bauer 20 Jahre Ge­fängnis und 100 Millionen Mark Geldstrafe, Direk­tor Schräpler 20 Jahre Gefängnis und 100 Millionen Mark Geldstrafe, Direktor Kuntz 20 Jahre Gefängnis und 100 Millionen Mark Geld­strafe, Bctriebsführer Groß 10 Jahre Gefängnis und 50 Millionen Mark Geldstrafe, Betriebsrats­mitglied Müller 8 Monate Gefängnis. Von den 23 Schuldftagen wurden 21 mit Ja beantwortet. Die Angeklagten sind sowohl eines Komplotts als auch der Störung der öffentlichen Ordnung für schuldig befunden worden. Die Verurteilung erfolgte bei allen einstimmig mit Ausnahme von Krupp und Direktor Bruhn, die mit drei gegen zwei Stimmen verurteilt wur­den. Müller wurde von der Anklage des Kom­plotts mit drei gegen zwei Stimmen fteigesprochcn und nur wegen Störung der öffentlichen Ordnung verurteilt. Die Menge nahm das Urteil mit eisigem Schweigen auf.

Werden, 8. Mai. Gleich nach Beendigung des Prozesses wurde den Angeklagten, die bei der Urteilsverkündung nicht im Saale anwesend waren, durch den Verteidiger das Urteil zur Kenntnis ge­bracht. Sie alle haben es, wie wir hören, mit der­selben Ruhe und Würde ausgenommen, die ste bis zur le-iten Minute bei den Verhandlungen gezeigt hatten. Von Seiten der Verteidigung wird gegen das Urteil Revision angemeldet werden, bte wahrscheinlich am 18. Mai vor dem Kriegsgericht in Düsseldorf verhandelt werdeu wird.

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